BGBl. 1953 I S. 1166 · Bekanntmachung · Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1166 Inkrafttreten: 1953-09-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1953-09-03 BGBl-Id: bgbl1-1953-56-2
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# STVO_2013 — 1953-09-03
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- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1953 I S. 1131
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- **Inkrafttreten:** 1953-09-03
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/56#page=1
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- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und die Straßenverkehrs-Ordnung, insbesondere bezüglich der Zulassung von Fahrzeugen und der Verhaltensregeln im Straßenverkehr.
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- **Titel:** Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
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- **Typ:** Bekanntmachung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1953 I S. 1166
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- **Inkrafttreten:** 1953-09-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/56#page=36
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- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Fassung vom 1. September 1953 fest.
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## Betroffene Stellen
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- § 3 Abs. 6: Neue Vorschriften für das Treiben von Viehherden bei Annäherung an Bahnübergänge
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- § 4: Neue Vorschriften für Verkehrsbeschränkungen und -verbote
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- § 5 Abs. 1: Neue Vorschriften für Veranstaltungen, die öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen
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- § 5 Abs. 3: Neue Vorschriften für den Betrieb von Lautsprechern auf öffentlichen Straßen
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- § 5 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Anhörung der Polizei und der Straßenbaubehörde vor Erteilung der Erlaubnis
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- § 6: Neue Vorschriften für Maßnahmen zur Hebung der Verkehrsdisziplin
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||||
- § 7 Abs. 1 Satz 3: Neue Vorschriften für die Inbetriebnahme von Fahrzeugen
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- § 7 Abs. 2: Ersetzung des Begriffs 'Verkehrspolizeibehörde' durch 'Straßenverkehrsbehörde'
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- § 7 Abs. 4: Neue Vorschriften für das Schieben von Fahrzeugen
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- § 8 Abs. 6 und 7: Neue Vorschriften für die Benutzung von Bundesautobahnen
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- § 9: Neue Vorschriften für die Fahrgeschwindigkeit
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- § 10 Abs. 1: Neue Vorschriften für das Überholen von Lastkraftwagen und Lastzügen
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- § 10 Abs. 1 Satz 3: Streichung der Vorschriften für das Überholen an Straßenkreuzungen und -einmündungen
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- § 11 Abs. 2: Ersetzung des Begriffs 'Straßenbahnen' durch 'Schienenbahnen'
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- § 11 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3
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- § 13: Neue Vorschriften für die Vorfahrt
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- § 15: Streichung der Worte 'Anfahren und' in der Überschrift und Einfügung eines neuen Absatzes 4
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- § 16 Abs. 1 Nr. 2 und 3: Neue Vorschriften für das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen
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- § 16 Abs. 1 Nr. 6: Neue Vorschriften für das Halten neben dem Mittelstreifen an Straßen mit zwei getrennten Fahrbahnen
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- § 16 Abs. 1 Nr. 8: Neue Vorschriften für das Halten auf Bundesautobahnen
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- § 16 Abs. 2: Streichung des Wortes 'nur', Ersetzung des Begriffs 'Verkehrspolizeibehörden' durch 'Straßenverkehrsbehörden' und Einfügung neuer Sätze
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- § 19 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Ladung von Fahrzeugen
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- § 19 Abs. 4: Ersetzung der Zahl '22' durch '20'
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- § 19 Abs. 5: Einfügung der Worte 'außerhalb der Bundesautobahnen'
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- § 21 Abs. 1 und 2 Satz 1: Streichung der Absätze 1 und 2 Satz 1
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- § 21: Ersetzung der Angabe '100 Phon' durch '104 Phon (neuer Berechnung)'
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- § 22: Neue Vorschriften für Kennzeichen an Fahrzeugen
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- § 23: Neue Vorschriften für die Beleuchtung von Fahrzeugen
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- § 24: Neue Vorschriften für Leuchten und Rückstrahler an nicht maschinell angetriebenen Fahrzeugen
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- § 25: Neue Vorschrift zur Beleuchtung von Fahrrädern
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- § 27 Abs. 1 Satz 3: Hinzufügung eines Halbsatzes zur Einordnung von Fahrzeugen beim Einbiegen nach links
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- § 31 Abs. 1: Streichung der Worte 'und mit einem roten Schlußlicht oder roten Rückstrahler versehen'
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- § 30: Einfügung einer neuen Vorschrift für Fahrräder mit Hilfsmotor
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- § 32 Abs. 2: Neue Vorschrift zur Beleuchtung von unbespannten Fuhrwerken
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- § 33 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'Eisenbahnübergängen' durch 'Bahnübergängen'
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- § 33 Abs. 4: Neue Vorschriften für Nebelscheinwerfer
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- § 34: Neue Vorschriften für die Beförderung von Personen auf Lastkraftwagen, Krafträdern, Zugmaschinen und Anhängern
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||||
- § 38 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2: Ersetzung der Worte 'bei Dunkelheit oder starkem Nebel' durch 'vom Hereinbrechen der Dunkelheit an, oder wenn die Witterung es erfordert'
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- § 39 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Satzes
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- § 39 Abs. 3: Neue Vorschriften für Reiter
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- § 40 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'Verkehrspolizeibehörde' durch 'Straßenverkehrsbehörde'
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- § 40 Abs. 5: Neue Vorschriften für das Treiben von Vieh
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- § 40 Abs. 6: Neue Vorschriften für das Treiben von Vieh und das Führen von Großtieren
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- § 41 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2: Ersetzung der Worte 'bei Dunkelheit oder starkem Nebel' durch 'vom Hereinbrechen der Dunkelheit an, oder wenn die Witterung es erfordert'
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- § 41 Abs. 3: Neue Vorschriften für das Mitführen ungeschützter Sensen und Mähmesser
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- § 42: Neue Vorschriften für Werbung und Propaganda
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- § 45: Neue Vorschriften für den Geltungsbereich der Verordnung
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- § 46: Neue Vorschriften für Ausnahmen
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- § 47 Abs. 1: Neue Vorschriften für die sachliche Zuständigkeit zur Ausführung der Verordnung
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- § 47 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung des Wortes 'Reichsgebiet' durch 'Inland'
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- § 47 Abs. 3: Ersetzung des Wortes 'Verkehrspolizeibehörde' durch 'Straßenverkehrsbehörde'
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- § 47 Abs. 4: Einfügung einer neuen Vorschrift für die Straßenbaubehörde
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||||
- § 48 Abs. 1 und 2: Neue Vorschriften für die Befreiung von Vorschriften für Polizei, Feuerwehr, Zollgrenzdienst, Zollfahndung und Bundesgrenzschutz
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- § 49: Hinzufügung eines Beistrichs und eines zusätzlichen Satzes
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- § 50 Abs. 2: Neue Vorschriften für das Inkrafttreten von § 3 a und § 13
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- A. I. a) Abs. 1 der Anlage 1: Einfügung von neuen Verkehrszeichen und Vorschriften
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- A. I. a) Abs. 2 a der Anlage 1: Einfügung von Vorschriften für die Markierung von Fußgängerüberwegen
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- A. I. a) Abs. 3 der Anlage 1: Neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Bahnübergängen
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_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
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## Wortlaut
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# Verlauf
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- **1953-09-03** · BGBl. 1953 I S. 1131 — Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung
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- **1953-09-03** · BGBl. 1953 I S. 1166 — Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
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# Stellen dieser Station
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- § 3 Abs. 6: Neue Vorschriften für das Treiben von Viehherden bei Annäherung an Bahnübergänge
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- § 4: Neue Vorschriften für Verkehrsbeschränkungen und -verbote
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- § 5 Abs. 1: Neue Vorschriften für Veranstaltungen, die öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen
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- § 5 Abs. 3: Neue Vorschriften für den Betrieb von Lautsprechern auf öffentlichen Straßen
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||||
- § 5 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Anhörung der Polizei und der Straßenbaubehörde vor Erteilung der Erlaubnis
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||||
- § 6: Neue Vorschriften für Maßnahmen zur Hebung der Verkehrsdisziplin
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- § 7 Abs. 1 Satz 3: Neue Vorschriften für die Inbetriebnahme von Fahrzeugen
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||||
- § 7 Abs. 2: Ersetzung des Begriffs 'Verkehrspolizeibehörde' durch 'Straßenverkehrsbehörde'
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- § 7 Abs. 4: Neue Vorschriften für das Schieben von Fahrzeugen
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||||
- § 8 Abs. 6 und 7: Neue Vorschriften für die Benutzung von Bundesautobahnen
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||||
- § 9: Neue Vorschriften für die Fahrgeschwindigkeit
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- § 10 Abs. 1: Neue Vorschriften für das Überholen von Lastkraftwagen und Lastzügen
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- § 10 Abs. 1 Satz 3: Streichung der Vorschriften für das Überholen an Straßenkreuzungen und -einmündungen
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||||
- § 11 Abs. 2: Ersetzung des Begriffs 'Straßenbahnen' durch 'Schienenbahnen'
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- § 11 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3
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- § 13: Neue Vorschriften für die Vorfahrt
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- § 15: Streichung der Worte 'Anfahren und' in der Überschrift und Einfügung eines neuen Absatzes 4
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- § 16 Abs. 1 Nr. 2 und 3: Neue Vorschriften für das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen
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- § 16 Abs. 1 Nr. 6: Neue Vorschriften für das Halten neben dem Mittelstreifen an Straßen mit zwei getrennten Fahrbahnen
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- § 16 Abs. 1 Nr. 8: Neue Vorschriften für das Halten auf Bundesautobahnen
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- § 16 Abs. 2: Streichung des Wortes 'nur', Ersetzung des Begriffs 'Verkehrspolizeibehörden' durch 'Straßenverkehrsbehörden' und Einfügung neuer Sätze
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- § 19 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Ladung von Fahrzeugen
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- § 19 Abs. 4: Ersetzung der Zahl '22' durch '20'
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- § 19 Abs. 5: Einfügung der Worte 'außerhalb der Bundesautobahnen'
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- § 21 Abs. 1 und 2 Satz 1: Streichung der Absätze 1 und 2 Satz 1
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- § 21: Ersetzung der Angabe '100 Phon' durch '104 Phon (neuer Berechnung)'
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- § 22: Neue Vorschriften für Kennzeichen an Fahrzeugen
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- § 23: Neue Vorschriften für die Beleuchtung von Fahrzeugen
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- § 24: Neue Vorschriften für Leuchten und Rückstrahler an nicht maschinell angetriebenen Fahrzeugen
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- § 25: Neue Vorschrift zur Beleuchtung von Fahrrädern
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- § 27 Abs. 1 Satz 3: Hinzufügung eines Halbsatzes zur Einordnung von Fahrzeugen beim Einbiegen nach links
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- § 31 Abs. 1: Streichung der Worte 'und mit einem roten Schlußlicht oder roten Rückstrahler versehen'
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- § 30: Einfügung einer neuen Vorschrift für Fahrräder mit Hilfsmotor
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- § 32 Abs. 2: Neue Vorschrift zur Beleuchtung von unbespannten Fuhrwerken
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- § 33 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'Eisenbahnübergängen' durch 'Bahnübergängen'
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- § 33 Abs. 4: Neue Vorschriften für Nebelscheinwerfer
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- § 34: Neue Vorschriften für die Beförderung von Personen auf Lastkraftwagen, Krafträdern, Zugmaschinen und Anhängern
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- § 38 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2: Ersetzung der Worte 'bei Dunkelheit oder starkem Nebel' durch 'vom Hereinbrechen der Dunkelheit an, oder wenn die Witterung es erfordert'
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- § 39 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Satzes
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||||
- § 39 Abs. 3: Neue Vorschriften für Reiter
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||||
- § 40 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'Verkehrspolizeibehörde' durch 'Straßenverkehrsbehörde'
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||||
- § 40 Abs. 5: Neue Vorschriften für das Treiben von Vieh
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||||
- § 40 Abs. 6: Neue Vorschriften für das Treiben von Vieh und das Führen von Großtieren
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||||
- § 41 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2: Ersetzung der Worte 'bei Dunkelheit oder starkem Nebel' durch 'vom Hereinbrechen der Dunkelheit an, oder wenn die Witterung es erfordert'
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||||
- § 41 Abs. 3: Neue Vorschriften für das Mitführen ungeschützter Sensen und Mähmesser
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||||
- § 42: Neue Vorschriften für Werbung und Propaganda
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||||
- § 45: Neue Vorschriften für den Geltungsbereich der Verordnung
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||||
- § 46: Neue Vorschriften für Ausnahmen
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- § 47 Abs. 1: Neue Vorschriften für die sachliche Zuständigkeit zur Ausführung der Verordnung
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- § 47 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung des Wortes 'Reichsgebiet' durch 'Inland'
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- § 47 Abs. 3: Ersetzung des Wortes 'Verkehrspolizeibehörde' durch 'Straßenverkehrsbehörde'
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- § 47 Abs. 4: Einfügung einer neuen Vorschrift für die Straßenbaubehörde
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- § 48 Abs. 1 und 2: Neue Vorschriften für die Befreiung von Vorschriften für Polizei, Feuerwehr, Zollgrenzdienst, Zollfahndung und Bundesgrenzschutz
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- § 49: Hinzufügung eines Beistrichs und eines zusätzlichen Satzes
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- § 50 Abs. 2: Neue Vorschriften für das Inkrafttreten von § 3 a und § 13
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||||
- A. I. a) Abs. 1 der Anlage 1: Einfügung von neuen Verkehrszeichen und Vorschriften
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- A. I. a) Abs. 2 a der Anlage 1: Einfügung von Vorschriften für die Markierung von Fußgängerüberwegen
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- A. I. a) Abs. 3 der Anlage 1: Neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Bahnübergängen
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# STVZO_2012 — 1953-09-03
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- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1953 I S. 1131
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- **Inkrafttreten:** 1953-09-03
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/56#page=1
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- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und die Straßenverkehrs-Ordnung, insbesondere bezüglich der Zulassung von Fahrzeugen und der Verhaltensregeln im Straßenverkehr.
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- **Titel:** Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
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- **Typ:** Bekanntmachung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1953 I S. 1166
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- **Inkrafttreten:** 1953-09-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/56#page=36
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||||
- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Fassung vom 1. September 1953 fest.
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## Betroffene Stellen
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- § 67a Abs. 4, 5, 6: Neue Absätze 4, 5 und 6 zu § 67a eingefügt, die die Behandlung von Fahrrädern mit Hilfsmotor regeln.
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||||
- § 68: Neue Fassung von § 68, die die Zuständigkeiten für die Ausführung der Verordnung regelt.
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||||
- § 69: Neue Fassung von § 69, die den Geltungsbereich der Verordnung definiert.
|
||||
- § 70: Neue Fassung von § 70, die die Genehmigung von Ausnahmen regelt.
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||||
- § 71: Neue Fassung von § 71, die die Strafbestimmungen für Verstöße gegen die Verordnung regelt.
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||||
- § 72: Neue Fassung von § 72, die das Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen regelt.
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||||
- § 73: Neuer § 73, der Vorschriften vorläufig nicht anwendbar macht.
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||||
- § 74: Neuer § 74, der Sondervorschriften für ältere Fahrzeuge regelt.
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||||
- § 42 Abs. 1: Der letzte Satz wird gestrichen.
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||||
- § 42 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften für die Anhängelast von Krafträdern und Kraftfahrzeugen.
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||||
- § 43 Abs. 1 Schlussatz: Einfügen von 'dieser Anhänger' nach 'Zugöse'.
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||||
- § 45 Abs. 1 Satz 5: Neue Vorschriften für die Befestigung von weich angelöteten Teilen am Behälter.
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||||
- § 49 a Abs. 1: Ersetzen von 'verwendet' und 'betriebsfähig' durch 'angebracht' und 'betriebsfertig'.
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||||
- § 49 a Abs. 3 zweiter Halbsatz: Neue Vorschriften für die gleichzeitige und gleichstarke Leuchtung von Lampen.
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||||
- § 50 Abs. 2 letzter Satz: Neue Vorschriften für die Anbringung von Leuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen.
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||||
- § 50 Abs. 4 Satz 1: Neue Vorschriften für die Leistungsaufnahme von Glühlampen in elektrischen Scheinwerfern oder Leuchten.
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||||
- § 50 Abs. 5 Satz 3: Ersetzen von 'für das Abblendlicht (Absatz 6)' durch 'des Absatzes 6 Satz 2 und 3'.
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||||
- § 50 Abs. 8: Absatz 8 wird gestrichen.
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||||
- § 51 Abs. 1 vorletzter Satz: Einfügen eines neuen Satzes über Leuchten an Krafträdern ohne Beiwagen.
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||||
- § 51 Abs. 1 letzter Satz: Anfügen eines Strichpunkts und eines neuen Satzes.
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- § 51 Abs. 3 letzter Satz: Letzer Satz wird gestrichen.
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||||
- § 52 Abs. 1 zweiter Satz: Zweiter Satz wird gestrichen.
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||||
- § 52 Abs. 1 Satz 3: Ersetzen von 'Nebelscheinwerfer' durch 'Sie'.
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||||
- § 53 Abs. 1 Satz 3: Neue Vorschriften für die Anschlussmöglichkeiten von elektrischen Schlußleuchten.
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||||
- § 53 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften für Bremsleuchten an bestimmten Fahrzeugen.
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||||
- § 53 Abs. 3: Anfügen eines Strichpunkts und eines neuen Satzes.
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||||
- § 53 Abs. 4 Satz 3: Neue Vorschriften für die Ausstattung von Anhängern mit Rückstrahlern.
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||||
- § 53 Abs. 5: Ersetzen von 'für rotes Licht' durch 'für gelbes oder rotes Licht'.
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||||
- § 53: Einfügen von neuen Absätzen 6 und 7.
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||||
- § 54 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Ausstattung von Fahrzeugen mit Fahrtrichtungsanzeigern.
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||||
- § 55 Abs. 2 und 3: Ersetzen von '100 Phon' durch '104 Phon (neuer Berechnung)'.
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||||
- § 55 Abs. 3 Halbsatz 1: Anfügen eines Verweises auf § 21 der Straßenverkehrs-Ordnung.
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||||
- § 55 Abs. 6: Anfügen von Vorschriften für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen.
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||||
- § 56: Einfügen von 'einachsigen Zugmaschinen und einachsigen Arbeitsmaschinen' nach 'Beiwagen'.
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||||
- § 59 Abs. 2: Einfügen von neuen Sätzen über die Wiederverwendung von Rahmen oder Teilen.
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||||
- § 59: Einfügen eines neuen Absatzes 3.
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||||
- § 60: Neue Vorschriften für die Ausgestaltung und Anbringung von amtlichen Kennzeichen.
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- § 63: Neue Vorschriften für die Anwendung der Vorschriften für Kraftfahrzeuge und andere Verordnungen.
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||||
- hinter § 64: Einfügen von neuen Bestimmungen über Vorrichtungen für Schallzeichen und Kennzeichnung.
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||||
- § 67 Abs. 3 bis 6: Neue Vorschriften für die Ausstattung von Fahrrädern und Beiwagen.
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||||
- Oberschrift des Abschnitts B IV: Neue Oberschrift 'Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor'.
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||||
- § 67 a Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von 'des Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909' durch 'des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952'.
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||||
- § 67 a Abs. 2 und 3: Neue Vorschriften für die Führer von Kleinkrafträdern und die Definition von Fahrrädern mit Hilfsmotor.
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- § 67a: Neue Definition von Kleinkrafträndern und Fahrrädern mit Hilfsmotor, einschließlich technischer Merkmale und Regelungen für den Betrieb.
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- § 67b: Die Bestimmung wurde gestrichen.
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||||
- § 68: Neue Bestimmungen über die Zuständigkeiten der Behörden für die Durchführung der Verordnung.
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||||
- § 69: Neue Bestimmungen über den Geltungsbereich der Verordnung.
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||||
- § 70: Neue Bestimmungen über die Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften der Verordnung.
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||||
- § 71: Neue Strafbestimmungen für Verstöße gegen die Vorschriften der Verordnung.
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||||
- § 72: Neue Bestimmungen über das Inkrafttreten und Übergangsregelungen.
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||||
- § 73: Neue Bestimmungen über vorläufig nicht anzuwendende Vorschriften.
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- § 74: Neue Sonderregelungen für ältere Fahrzeuge.
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## Wortlaut
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@@ -2,3 +2,4 @@
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- **1951-11-28** · BGBl. 1951 I S. 908 — Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
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- **1953-09-03** · BGBl. 1953 I S. 1131 — Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung
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- **1953-09-03** · BGBl. 1953 I S. 1166 — Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
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@@ -1,45 +1,11 @@
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# Stellen dieser Station
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- § 67a Abs. 4, 5, 6: Neue Absätze 4, 5 und 6 zu § 67a eingefügt, die die Behandlung von Fahrrädern mit Hilfsmotor regeln.
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||||
- § 68: Neue Fassung von § 68, die die Zuständigkeiten für die Ausführung der Verordnung regelt.
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||||
- § 69: Neue Fassung von § 69, die den Geltungsbereich der Verordnung definiert.
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||||
- § 70: Neue Fassung von § 70, die die Genehmigung von Ausnahmen regelt.
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||||
- § 71: Neue Fassung von § 71, die die Strafbestimmungen für Verstöße gegen die Verordnung regelt.
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||||
- § 72: Neue Fassung von § 72, die das Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen regelt.
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||||
- § 73: Neuer § 73, der Vorschriften vorläufig nicht anwendbar macht.
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||||
- § 74: Neuer § 74, der Sondervorschriften für ältere Fahrzeuge regelt.
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||||
- § 42 Abs. 1: Der letzte Satz wird gestrichen.
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||||
- § 42 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften für die Anhängelast von Krafträdern und Kraftfahrzeugen.
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- § 43 Abs. 1 Schlussatz: Einfügen von 'dieser Anhänger' nach 'Zugöse'.
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||||
- § 45 Abs. 1 Satz 5: Neue Vorschriften für die Befestigung von weich angelöteten Teilen am Behälter.
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- § 49 a Abs. 1: Ersetzen von 'verwendet' und 'betriebsfähig' durch 'angebracht' und 'betriebsfertig'.
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||||
- § 49 a Abs. 3 zweiter Halbsatz: Neue Vorschriften für die gleichzeitige und gleichstarke Leuchtung von Lampen.
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- § 50 Abs. 2 letzter Satz: Neue Vorschriften für die Anbringung von Leuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen.
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- § 50 Abs. 4 Satz 1: Neue Vorschriften für die Leistungsaufnahme von Glühlampen in elektrischen Scheinwerfern oder Leuchten.
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- § 50 Abs. 5 Satz 3: Ersetzen von 'für das Abblendlicht (Absatz 6)' durch 'des Absatzes 6 Satz 2 und 3'.
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- § 50 Abs. 8: Absatz 8 wird gestrichen.
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- § 51 Abs. 1 vorletzter Satz: Einfügen eines neuen Satzes über Leuchten an Krafträdern ohne Beiwagen.
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- § 51 Abs. 1 letzter Satz: Anfügen eines Strichpunkts und eines neuen Satzes.
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- § 51 Abs. 3 letzter Satz: Letzer Satz wird gestrichen.
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- § 52 Abs. 1 zweiter Satz: Zweiter Satz wird gestrichen.
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- § 52 Abs. 1 Satz 3: Ersetzen von 'Nebelscheinwerfer' durch 'Sie'.
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- § 53 Abs. 1 Satz 3: Neue Vorschriften für die Anschlussmöglichkeiten von elektrischen Schlußleuchten.
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- § 53 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften für Bremsleuchten an bestimmten Fahrzeugen.
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- § 53 Abs. 3: Anfügen eines Strichpunkts und eines neuen Satzes.
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- § 53 Abs. 4 Satz 3: Neue Vorschriften für die Ausstattung von Anhängern mit Rückstrahlern.
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- § 53 Abs. 5: Ersetzen von 'für rotes Licht' durch 'für gelbes oder rotes Licht'.
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- § 53: Einfügen von neuen Absätzen 6 und 7.
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- § 54 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Ausstattung von Fahrzeugen mit Fahrtrichtungsanzeigern.
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- § 55 Abs. 2 und 3: Ersetzen von '100 Phon' durch '104 Phon (neuer Berechnung)'.
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- § 55 Abs. 3 Halbsatz 1: Anfügen eines Verweises auf § 21 der Straßenverkehrs-Ordnung.
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- § 55 Abs. 6: Anfügen von Vorschriften für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen.
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- § 56: Einfügen von 'einachsigen Zugmaschinen und einachsigen Arbeitsmaschinen' nach 'Beiwagen'.
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- § 59 Abs. 2: Einfügen von neuen Sätzen über die Wiederverwendung von Rahmen oder Teilen.
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- § 59: Einfügen eines neuen Absatzes 3.
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- § 60: Neue Vorschriften für die Ausgestaltung und Anbringung von amtlichen Kennzeichen.
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- § 63: Neue Vorschriften für die Anwendung der Vorschriften für Kraftfahrzeuge und andere Verordnungen.
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- hinter § 64: Einfügen von neuen Bestimmungen über Vorrichtungen für Schallzeichen und Kennzeichnung.
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- § 67 Abs. 3 bis 6: Neue Vorschriften für die Ausstattung von Fahrrädern und Beiwagen.
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- Oberschrift des Abschnitts B IV: Neue Oberschrift 'Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor'.
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- § 67 a Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von 'des Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909' durch 'des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952'.
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- § 67 a Abs. 2 und 3: Neue Vorschriften für die Führer von Kleinkrafträdern und die Definition von Fahrrädern mit Hilfsmotor.
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- § 67a: Neue Definition von Kleinkrafträndern und Fahrrädern mit Hilfsmotor, einschließlich technischer Merkmale und Regelungen für den Betrieb.
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- § 67b: Die Bestimmung wurde gestrichen.
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- § 68: Neue Bestimmungen über die Zuständigkeiten der Behörden für die Durchführung der Verordnung.
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- § 69: Neue Bestimmungen über den Geltungsbereich der Verordnung.
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- § 70: Neue Bestimmungen über die Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften der Verordnung.
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- § 71: Neue Strafbestimmungen für Verstöße gegen die Vorschriften der Verordnung.
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- § 72: Neue Bestimmungen über das Inkrafttreten und Übergangsregelungen.
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- § 73: Neue Bestimmungen über vorläufig nicht anzuwendende Vorschriften.
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- § 74: Neue Sonderregelungen für ältere Fahrzeuge.
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# § 67a
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1953-09-03 — Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung
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> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1131
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> Station: 1953-09-03 — Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
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> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1166
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§ 67a Abs. 4, 5, 6: Neue Absätze 4, 5 und 6 zu § 67a eingefügt, die die Behandlung von Fahrrädern mit Hilfsmotor regeln.
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§ 67a: Neue Definition von Kleinkrafträndern und Fahrrädern mit Hilfsmotor, einschließlich technischer Merkmale und Regelungen für den Betrieb.
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7
stvzo_2012/§67b.md
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7
stvzo_2012/§67b.md
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# § 67b
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1953-09-03 — Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
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> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1166
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§ 67b: Die Bestimmung wurde gestrichen.
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# § 68
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1953-09-03 — Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung
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> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1131
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> Station: 1953-09-03 — Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
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> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1166
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§ 68: Neue Fassung von § 68, die die Zuständigkeiten für die Ausführung der Verordnung regelt.
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§ 68: Neue Bestimmungen über die Zuständigkeiten der Behörden für die Durchführung der Verordnung.
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# § 69
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1953-09-03 — Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung
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> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1131
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> Station: 1953-09-03 — Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
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> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1166
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§ 69: Neue Fassung von § 69, die den Geltungsbereich der Verordnung definiert.
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§ 69: Neue Bestimmungen über den Geltungsbereich der Verordnung.
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# § 70
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1953-09-03 — Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung
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> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1131
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> Station: 1953-09-03 — Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
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> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1166
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§ 70: Neue Fassung von § 70, die die Genehmigung von Ausnahmen regelt.
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§ 70: Neue Bestimmungen über die Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften der Verordnung.
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# § 71
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1953-09-03 — Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung
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> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1131
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> Station: 1953-09-03 — Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
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> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1166
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§ 71: Neue Fassung von § 71, die die Strafbestimmungen für Verstöße gegen die Verordnung regelt.
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§ 71: Neue Strafbestimmungen für Verstöße gegen die Vorschriften der Verordnung.
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# § 72
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1953-09-03 — Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung
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> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1131
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> Station: 1953-09-03 — Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
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> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1166
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§ 72: Neue Fassung von § 72, die das Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen regelt.
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§ 72: Neue Bestimmungen über das Inkrafttreten und Übergangsregelungen.
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# § 73
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1953-09-03 — Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung
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> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1131
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> Station: 1953-09-03 — Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
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> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1166
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§ 73: Neuer § 73, der Vorschriften vorläufig nicht anwendbar macht.
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§ 73: Neue Bestimmungen über vorläufig nicht anzuwendende Vorschriften.
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# § 74
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1953-09-03 — Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung
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> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1131
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> Station: 1953-09-03 — Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
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> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1166
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§ 74: Neuer § 74, der Sondervorschriften für ältere Fahrzeuge regelt.
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§ 74: Neue Sonderregelungen für ältere Fahrzeuge.
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verkuendungen/1953/bgbl1-1953-56-2.md
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verkuendungen/1953/bgbl1-1953-56-2.md
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# BGBl. 1953 I S. 1166
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- **Titel:** Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
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- **Typ:** Bekanntmachung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1953 I S. 1166
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- **Verkündung:** 1953-09-03
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- **Inkrafttreten:** 1953-09-01
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- **Ausfertigung:** 1953-08-24
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/56#page=36
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- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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- **Stammnormen in diesem Commit:** STVZO_2012, STVO_2013
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## Kurz
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Die Bekanntmachung legt den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Fassung vom 1. September 1953 fest.
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Reference in New Issue
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