BGBl. 1953 I S. 1166 · Bekanntmachung · Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -

Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1166
Inkrafttreten: 1953-09-01
Quelle: offenegesetze
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Verkündung: 1953-09-03

BGBl-Id: bgbl1-1953-56-2
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# STVO_2013 — 1953-09-03
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1953 I S. 1131
- **Inkrafttreten:** 1953-09-03
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/56#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und die Straßenverkehrs-Ordnung, insbesondere bezüglich der Zulassung von Fahrzeugen und der Verhaltensregeln im Straßenverkehr.
- **Titel:** Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
- **Typ:** Bekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1953 I S. 1166
- **Inkrafttreten:** 1953-09-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/56#page=36
- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Fassung vom 1. September 1953 fest.
## Betroffene Stellen
- § 3 Abs. 6: Neue Vorschriften für das Treiben von Viehherden bei Annäherung an Bahnübergänge
- § 4: Neue Vorschriften für Verkehrsbeschränkungen und -verbote
- § 5 Abs. 1: Neue Vorschriften für Veranstaltungen, die öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen
- § 5 Abs. 3: Neue Vorschriften für den Betrieb von Lautsprechern auf öffentlichen Straßen
- § 5 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Anhörung der Polizei und der Straßenbaubehörde vor Erteilung der Erlaubnis
- § 6: Neue Vorschriften für Maßnahmen zur Hebung der Verkehrsdisziplin
- § 7 Abs. 1 Satz 3: Neue Vorschriften für die Inbetriebnahme von Fahrzeugen
- § 7 Abs. 2: Ersetzung des Begriffs 'Verkehrspolizeibehörde' durch 'Straßenverkehrsbehörde'
- § 7 Abs. 4: Neue Vorschriften für das Schieben von Fahrzeugen
- § 8 Abs. 6 und 7: Neue Vorschriften für die Benutzung von Bundesautobahnen
- § 9: Neue Vorschriften für die Fahrgeschwindigkeit
- § 10 Abs. 1: Neue Vorschriften für das Überholen von Lastkraftwagen und Lastzügen
- § 10 Abs. 1 Satz 3: Streichung der Vorschriften für das Überholen an Straßenkreuzungen und -einmündungen
- § 11 Abs. 2: Ersetzung des Begriffs 'Straßenbahnen' durch 'Schienenbahnen'
- § 11 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3
- § 13: Neue Vorschriften für die Vorfahrt
- § 15: Streichung der Worte 'Anfahren und' in der Überschrift und Einfügung eines neuen Absatzes 4
- § 16 Abs. 1 Nr. 2 und 3: Neue Vorschriften für das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen
- § 16 Abs. 1 Nr. 6: Neue Vorschriften für das Halten neben dem Mittelstreifen an Straßen mit zwei getrennten Fahrbahnen
- § 16 Abs. 1 Nr. 8: Neue Vorschriften für das Halten auf Bundesautobahnen
- § 16 Abs. 2: Streichung des Wortes 'nur', Ersetzung des Begriffs 'Verkehrspolizeibehörden' durch 'Straßenverkehrsbehörden' und Einfügung neuer Sätze
- § 19 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Ladung von Fahrzeugen
- § 19 Abs. 4: Ersetzung der Zahl '22' durch '20'
- § 19 Abs. 5: Einfügung der Worte 'außerhalb der Bundesautobahnen'
- § 21 Abs. 1 und 2 Satz 1: Streichung der Absätze 1 und 2 Satz 1
- § 21: Ersetzung der Angabe '100 Phon' durch '104 Phon (neuer Berechnung)'
- § 22: Neue Vorschriften für Kennzeichen an Fahrzeugen
- § 23: Neue Vorschriften für die Beleuchtung von Fahrzeugen
- § 24: Neue Vorschriften für Leuchten und Rückstrahler an nicht maschinell angetriebenen Fahrzeugen
- § 25: Neue Vorschrift zur Beleuchtung von Fahrrädern
- § 27 Abs. 1 Satz 3: Hinzufügung eines Halbsatzes zur Einordnung von Fahrzeugen beim Einbiegen nach links
- § 31 Abs. 1: Streichung der Worte 'und mit einem roten Schlußlicht oder roten Rückstrahler versehen'
- § 30: Einfügung einer neuen Vorschrift für Fahrräder mit Hilfsmotor
- § 32 Abs. 2: Neue Vorschrift zur Beleuchtung von unbespannten Fuhrwerken
- § 33 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'Eisenbahnübergängen' durch 'Bahnübergängen'
- § 33 Abs. 4: Neue Vorschriften für Nebelscheinwerfer
- § 34: Neue Vorschriften für die Beförderung von Personen auf Lastkraftwagen, Krafträdern, Zugmaschinen und Anhängern
- § 38 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2: Ersetzung der Worte 'bei Dunkelheit oder starkem Nebel' durch 'vom Hereinbrechen der Dunkelheit an, oder wenn die Witterung es erfordert'
- § 39 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Satzes
- § 39 Abs. 3: Neue Vorschriften für Reiter
- § 40 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'Verkehrs­polizeibehörde' durch 'Straßenverkehrsbe­hörde'
- § 40 Abs. 5: Neue Vorschriften für das Treiben von Vieh
- § 40 Abs. 6: Neue Vorschriften für das Treiben von Vieh und das Führen von Großtieren
- § 41 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2: Ersetzung der Worte 'bei Dunkelheit oder starkem Nebel' durch 'vom Hereinbrechen der Dunkelheit an, oder wenn die Witterung es erfordert'
- § 41 Abs. 3: Neue Vorschriften für das Mitführen ungeschützter Sensen und Mähmesser
- § 42: Neue Vorschriften für Werbung und Propaganda
- § 45: Neue Vorschriften für den Geltungsbereich der Verordnung
- § 46: Neue Vorschriften für Ausnahmen
- § 47 Abs. 1: Neue Vorschriften für die sachliche Zuständigkeit zur Ausführung der Verordnung
- § 47 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung des Wortes 'Reichsgebiet' durch 'Inland'
- § 47 Abs. 3: Ersetzung des Wortes 'Verkehrs­polizeibehörde' durch 'Straßenverkehrsbe­hörde'
- § 47 Abs. 4: Einfügung einer neuen Vorschrift für die Straßenbaubehörde
- § 48 Abs. 1 und 2: Neue Vorschriften für die Befreiung von Vorschriften für Polizei, Feuerwehr, Zollgrenzdienst, Zollfahndung und Bundesgrenzschutz
- § 49: Hinzufügung eines Beistrichs und eines zusätzlichen Satzes
- § 50 Abs. 2: Neue Vorschriften für das Inkrafttreten von § 3 a und § 13
- A. I. a) Abs. 1 der Anlage 1: Einfügung von neuen Verkehrszeichen und Vorschriften
- A. I. a) Abs. 2 a der Anlage 1: Einfügung von Vorschriften für die Markierung von Fußgängerüberwegen
- A. I. a) Abs. 3 der Anlage 1: Neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Bahnübergängen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut

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# Verlauf
- **1953-09-03** · BGBl. 1953 I S. 1131 — Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung
- **1953-09-03** · BGBl. 1953 I S. 1166 — Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -

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# Stellen dieser Station
- § 3 Abs. 6: Neue Vorschriften für das Treiben von Viehherden bei Annäherung an Bahnübergänge
- § 4: Neue Vorschriften für Verkehrsbeschränkungen und -verbote
- § 5 Abs. 1: Neue Vorschriften für Veranstaltungen, die öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch nehmen
- § 5 Abs. 3: Neue Vorschriften für den Betrieb von Lautsprechern auf öffentlichen Straßen
- § 5 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Anhörung der Polizei und der Straßenbaubehörde vor Erteilung der Erlaubnis
- § 6: Neue Vorschriften für Maßnahmen zur Hebung der Verkehrsdisziplin
- § 7 Abs. 1 Satz 3: Neue Vorschriften für die Inbetriebnahme von Fahrzeugen
- § 7 Abs. 2: Ersetzung des Begriffs 'Verkehrspolizeibehörde' durch 'Straßenverkehrsbehörde'
- § 7 Abs. 4: Neue Vorschriften für das Schieben von Fahrzeugen
- § 8 Abs. 6 und 7: Neue Vorschriften für die Benutzung von Bundesautobahnen
- § 9: Neue Vorschriften für die Fahrgeschwindigkeit
- § 10 Abs. 1: Neue Vorschriften für das Überholen von Lastkraftwagen und Lastzügen
- § 10 Abs. 1 Satz 3: Streichung der Vorschriften für das Überholen an Straßenkreuzungen und -einmündungen
- § 11 Abs. 2: Ersetzung des Begriffs 'Straßenbahnen' durch 'Schienenbahnen'
- § 11 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3
- § 13: Neue Vorschriften für die Vorfahrt
- § 15: Streichung der Worte 'Anfahren und' in der Überschrift und Einfügung eines neuen Absatzes 4
- § 16 Abs. 1 Nr. 2 und 3: Neue Vorschriften für das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen
- § 16 Abs. 1 Nr. 6: Neue Vorschriften für das Halten neben dem Mittelstreifen an Straßen mit zwei getrennten Fahrbahnen
- § 16 Abs. 1 Nr. 8: Neue Vorschriften für das Halten auf Bundesautobahnen
- § 16 Abs. 2: Streichung des Wortes 'nur', Ersetzung des Begriffs 'Verkehrspolizeibehörden' durch 'Straßenverkehrsbehörden' und Einfügung neuer Sätze
- § 19 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Ladung von Fahrzeugen
- § 19 Abs. 4: Ersetzung der Zahl '22' durch '20'
- § 19 Abs. 5: Einfügung der Worte 'außerhalb der Bundesautobahnen'
- § 21 Abs. 1 und 2 Satz 1: Streichung der Absätze 1 und 2 Satz 1
- § 21: Ersetzung der Angabe '100 Phon' durch '104 Phon (neuer Berechnung)'
- § 22: Neue Vorschriften für Kennzeichen an Fahrzeugen
- § 23: Neue Vorschriften für die Beleuchtung von Fahrzeugen
- § 24: Neue Vorschriften für Leuchten und Rückstrahler an nicht maschinell angetriebenen Fahrzeugen
- § 25: Neue Vorschrift zur Beleuchtung von Fahrrädern
- § 27 Abs. 1 Satz 3: Hinzufügung eines Halbsatzes zur Einordnung von Fahrzeugen beim Einbiegen nach links
- § 31 Abs. 1: Streichung der Worte 'und mit einem roten Schlußlicht oder roten Rückstrahler versehen'
- § 30: Einfügung einer neuen Vorschrift für Fahrräder mit Hilfsmotor
- § 32 Abs. 2: Neue Vorschrift zur Beleuchtung von unbespannten Fuhrwerken
- § 33 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'Eisenbahnübergängen' durch 'Bahnübergängen'
- § 33 Abs. 4: Neue Vorschriften für Nebelscheinwerfer
- § 34: Neue Vorschriften für die Beförderung von Personen auf Lastkraftwagen, Krafträdern, Zugmaschinen und Anhängern
- § 38 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 2: Ersetzung der Worte 'bei Dunkelheit oder starkem Nebel' durch 'vom Hereinbrechen der Dunkelheit an, oder wenn die Witterung es erfordert'
- § 39 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Satzes
- § 39 Abs. 3: Neue Vorschriften für Reiter
- § 40 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'Verkehrs­polizeibehörde' durch 'Straßenverkehrsbe­hörde'
- § 40 Abs. 5: Neue Vorschriften für das Treiben von Vieh
- § 40 Abs. 6: Neue Vorschriften für das Treiben von Vieh und das Führen von Großtieren
- § 41 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2: Ersetzung der Worte 'bei Dunkelheit oder starkem Nebel' durch 'vom Hereinbrechen der Dunkelheit an, oder wenn die Witterung es erfordert'
- § 41 Abs. 3: Neue Vorschriften für das Mitführen ungeschützter Sensen und Mähmesser
- § 42: Neue Vorschriften für Werbung und Propaganda
- § 45: Neue Vorschriften für den Geltungsbereich der Verordnung
- § 46: Neue Vorschriften für Ausnahmen
- § 47 Abs. 1: Neue Vorschriften für die sachliche Zuständigkeit zur Ausführung der Verordnung
- § 47 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung des Wortes 'Reichsgebiet' durch 'Inland'
- § 47 Abs. 3: Ersetzung des Wortes 'Verkehrs­polizeibehörde' durch 'Straßenverkehrsbe­hörde'
- § 47 Abs. 4: Einfügung einer neuen Vorschrift für die Straßenbaubehörde
- § 48 Abs. 1 und 2: Neue Vorschriften für die Befreiung von Vorschriften für Polizei, Feuerwehr, Zollgrenzdienst, Zollfahndung und Bundesgrenzschutz
- § 49: Hinzufügung eines Beistrichs und eines zusätzlichen Satzes
- § 50 Abs. 2: Neue Vorschriften für das Inkrafttreten von § 3 a und § 13
- A. I. a) Abs. 1 der Anlage 1: Einfügung von neuen Verkehrszeichen und Vorschriften
- A. I. a) Abs. 2 a der Anlage 1: Einfügung von Vorschriften für die Markierung von Fußgängerüberwegen
- A. I. a) Abs. 3 der Anlage 1: Neue Vorschriften für die Kennzeichnung von Bahnübergängen

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# STVZO_2012 — 1953-09-03
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1953 I S. 1131
- **Inkrafttreten:** 1953-09-03
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/56#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und die Straßenverkehrs-Ordnung, insbesondere bezüglich der Zulassung von Fahrzeugen und der Verhaltensregeln im Straßenverkehr.
- **Titel:** Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
- **Typ:** Bekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1953 I S. 1166
- **Inkrafttreten:** 1953-09-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/56#page=36
- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Fassung vom 1. September 1953 fest.
## Betroffene Stellen
- § 67a Abs. 4, 5, 6: Neue Absätze 4, 5 und 6 zu § 67a eingefügt, die die Behandlung von Fahrrädern mit Hilfsmotor regeln.
- § 68: Neue Fassung von § 68, die die Zuständigkeiten für die Ausführung der Verordnung regelt.
- § 69: Neue Fassung von § 69, die den Geltungsbereich der Verordnung definiert.
- § 70: Neue Fassung von § 70, die die Genehmigung von Ausnahmen regelt.
- § 71: Neue Fassung von § 71, die die Strafbestimmungen für Verstöße gegen die Verordnung regelt.
- § 72: Neue Fassung von § 72, die das Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen regelt.
- § 73: Neuer § 73, der Vorschriften vorläufig nicht anwendbar macht.
- § 74: Neuer § 74, der Sondervorschriften für ältere Fahrzeuge regelt.
- § 42 Abs. 1: Der letzte Satz wird gestrichen.
- § 42 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften für die Anhängelast von Krafträdern und Kraftfahrzeugen.
- § 43 Abs. 1 Schlussatz: Einfügen von 'dieser Anhänger' nach 'Zugöse'.
- § 45 Abs. 1 Satz 5: Neue Vorschriften für die Befestigung von weich angelöteten Teilen am Behälter.
- § 49 a Abs. 1: Ersetzen von 'verwendet' und 'betriebsfähig' durch 'angebracht' und 'betriebsfertig'.
- § 49 a Abs. 3 zweiter Halbsatz: Neue Vorschriften für die gleichzeitige und gleichstarke Leuchtung von Lampen.
- § 50 Abs. 2 letzter Satz: Neue Vorschriften für die Anbringung von Leuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen.
- § 50 Abs. 4 Satz 1: Neue Vorschriften für die Leistungsaufnahme von Glühlampen in elektrischen Scheinwerfern oder Leuchten.
- § 50 Abs. 5 Satz 3: Ersetzen von 'für das Abblendlicht (Absatz 6)' durch 'des Absatzes 6 Satz 2 und 3'.
- § 50 Abs. 8: Absatz 8 wird gestrichen.
- § 51 Abs. 1 vorletzter Satz: Einfügen eines neuen Satzes über Leuchten an Krafträdern ohne Beiwagen.
- § 51 Abs. 1 letzter Satz: Anfügen eines Strichpunkts und eines neuen Satzes.
- § 51 Abs. 3 letzter Satz: Letzer Satz wird gestrichen.
- § 52 Abs. 1 zweiter Satz: Zweiter Satz wird gestrichen.
- § 52 Abs. 1 Satz 3: Ersetzen von 'Nebelscheinwerfer' durch 'Sie'.
- § 53 Abs. 1 Satz 3: Neue Vorschriften für die Anschlussmöglichkeiten von elektrischen Schlußleuchten.
- § 53 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften für Bremsleuchten an bestimmten Fahrzeugen.
- § 53 Abs. 3: Anfügen eines Strichpunkts und eines neuen Satzes.
- § 53 Abs. 4 Satz 3: Neue Vorschriften für die Ausstattung von Anhängern mit Rückstrahlern.
- § 53 Abs. 5: Ersetzen von 'für rotes Licht' durch 'für gelbes oder rotes Licht'.
- § 53: Einfügen von neuen Absätzen 6 und 7.
- § 54 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Ausstattung von Fahrzeugen mit Fahrtrichtungsanzeigern.
- § 55 Abs. 2 und 3: Ersetzen von '100 Phon' durch '104 Phon (neuer Berechnung)'.
- § 55 Abs. 3 Halbsatz 1: Anfügen eines Verweises auf § 21 der Straßenverkehrs-Ordnung.
- § 55 Abs. 6: Anfügen von Vorschriften für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen.
- § 56: Einfügen von 'einachsigen Zugmaschinen und einachsigen Arbeitsmaschinen' nach 'Beiwagen'.
- § 59 Abs. 2: Einfügen von neuen Sätzen über die Wiederverwendung von Rahmen oder Teilen.
- § 59: Einfügen eines neuen Absatzes 3.
- § 60: Neue Vorschriften für die Ausgestaltung und Anbringung von amtlichen Kennzeichen.
- § 63: Neue Vorschriften für die Anwendung der Vorschriften für Kraftfahrzeuge und andere Verordnungen.
- hinter § 64: Einfügen von neuen Bestimmungen über Vorrichtungen für Schallzeichen und Kennzeichnung.
- § 67 Abs. 3 bis 6: Neue Vorschriften für die Ausstattung von Fahrrädern und Beiwagen.
- Oberschrift des Abschnitts B IV: Neue Oberschrift 'Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor'.
- § 67 a Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von 'des Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909' durch 'des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952'.
- § 67 a Abs. 2 und 3: Neue Vorschriften für die Führer von Kleinkrafträdern und die Definition von Fahrrädern mit Hilfsmotor.
- § 67a: Neue Definition von Kleinkrafträndern und Fahrrädern mit Hilfsmotor, einschließlich technischer Merkmale und Regelungen für den Betrieb.
- § 67b: Die Bestimmung wurde gestrichen.
- § 68: Neue Bestimmungen über die Zuständigkeiten der Behörden für die Durchführung der Verordnung.
- § 69: Neue Bestimmungen über den Geltungsbereich der Verordnung.
- § 70: Neue Bestimmungen über die Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften der Verordnung.
- § 71: Neue Strafbestimmungen für Verstöße gegen die Vorschriften der Verordnung.
- § 72: Neue Bestimmungen über das Inkrafttreten und Übergangsregelungen.
- § 73: Neue Bestimmungen über vorläufig nicht anzuwendende Vorschriften.
- § 74: Neue Sonderregelungen für ältere Fahrzeuge.
## Wortlaut

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- **1951-11-28** · BGBl. 1951 I S. 908 — Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- **1953-09-03** · BGBl. 1953 I S. 1131 — Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung
- **1953-09-03** · BGBl. 1953 I S. 1166 — Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -

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# Stellen dieser Station
- § 67a Abs. 4, 5, 6: Neue Absätze 4, 5 und 6 zu § 67a eingefügt, die die Behandlung von Fahrrädern mit Hilfsmotor regeln.
- § 68: Neue Fassung von § 68, die die Zuständigkeiten für die Ausführung der Verordnung regelt.
- § 69: Neue Fassung von § 69, die den Geltungsbereich der Verordnung definiert.
- § 70: Neue Fassung von § 70, die die Genehmigung von Ausnahmen regelt.
- § 71: Neue Fassung von § 71, die die Strafbestimmungen für Verstöße gegen die Verordnung regelt.
- § 72: Neue Fassung von § 72, die das Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen regelt.
- § 73: Neuer § 73, der Vorschriften vorläufig nicht anwendbar macht.
- § 74: Neuer § 74, der Sondervorschriften für ältere Fahrzeuge regelt.
- § 42 Abs. 1: Der letzte Satz wird gestrichen.
- § 42 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften für die Anhängelast von Krafträdern und Kraftfahrzeugen.
- § 43 Abs. 1 Schlussatz: Einfügen von 'dieser Anhänger' nach 'Zugöse'.
- § 45 Abs. 1 Satz 5: Neue Vorschriften für die Befestigung von weich angelöteten Teilen am Behälter.
- § 49 a Abs. 1: Ersetzen von 'verwendet' und 'betriebsfähig' durch 'angebracht' und 'betriebsfertig'.
- § 49 a Abs. 3 zweiter Halbsatz: Neue Vorschriften für die gleichzeitige und gleichstarke Leuchtung von Lampen.
- § 50 Abs. 2 letzter Satz: Neue Vorschriften für die Anbringung von Leuchten an einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen.
- § 50 Abs. 4 Satz 1: Neue Vorschriften für die Leistungsaufnahme von Glühlampen in elektrischen Scheinwerfern oder Leuchten.
- § 50 Abs. 5 Satz 3: Ersetzen von 'für das Abblendlicht (Absatz 6)' durch 'des Absatzes 6 Satz 2 und 3'.
- § 50 Abs. 8: Absatz 8 wird gestrichen.
- § 51 Abs. 1 vorletzter Satz: Einfügen eines neuen Satzes über Leuchten an Krafträdern ohne Beiwagen.
- § 51 Abs. 1 letzter Satz: Anfügen eines Strichpunkts und eines neuen Satzes.
- § 51 Abs. 3 letzter Satz: Letzer Satz wird gestrichen.
- § 52 Abs. 1 zweiter Satz: Zweiter Satz wird gestrichen.
- § 52 Abs. 1 Satz 3: Ersetzen von 'Nebelscheinwerfer' durch 'Sie'.
- § 53 Abs. 1 Satz 3: Neue Vorschriften für die Anschlussmöglichkeiten von elektrischen Schlußleuchten.
- § 53 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften für Bremsleuchten an bestimmten Fahrzeugen.
- § 53 Abs. 3: Anfügen eines Strichpunkts und eines neuen Satzes.
- § 53 Abs. 4 Satz 3: Neue Vorschriften für die Ausstattung von Anhängern mit Rückstrahlern.
- § 53 Abs. 5: Ersetzen von 'für rotes Licht' durch 'für gelbes oder rotes Licht'.
- § 53: Einfügen von neuen Absätzen 6 und 7.
- § 54 Abs. 4: Neue Vorschriften für die Ausstattung von Fahrzeugen mit Fahrtrichtungsanzeigern.
- § 55 Abs. 2 und 3: Ersetzen von '100 Phon' durch '104 Phon (neuer Berechnung)'.
- § 55 Abs. 3 Halbsatz 1: Anfügen eines Verweises auf § 21 der Straßenverkehrs-Ordnung.
- § 55 Abs. 6: Anfügen von Vorschriften für einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen.
- § 56: Einfügen von 'einachsigen Zugmaschinen und einachsigen Arbeitsmaschinen' nach 'Beiwagen'.
- § 59 Abs. 2: Einfügen von neuen Sätzen über die Wiederverwendung von Rahmen oder Teilen.
- § 59: Einfügen eines neuen Absatzes 3.
- § 60: Neue Vorschriften für die Ausgestaltung und Anbringung von amtlichen Kennzeichen.
- § 63: Neue Vorschriften für die Anwendung der Vorschriften für Kraftfahrzeuge und andere Verordnungen.
- hinter § 64: Einfügen von neuen Bestimmungen über Vorrichtungen für Schallzeichen und Kennzeichnung.
- § 67 Abs. 3 bis 6: Neue Vorschriften für die Ausstattung von Fahrrädern und Beiwagen.
- Oberschrift des Abschnitts B IV: Neue Oberschrift 'Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor'.
- § 67 a Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von 'des Gesetzes über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909' durch 'des Straßenverkehrsgesetzes vom 19. Dezember 1952'.
- § 67 a Abs. 2 und 3: Neue Vorschriften für die Führer von Kleinkrafträdern und die Definition von Fahrrädern mit Hilfsmotor.
- § 67a: Neue Definition von Kleinkrafträndern und Fahrrädern mit Hilfsmotor, einschließlich technischer Merkmale und Regelungen für den Betrieb.
- § 67b: Die Bestimmung wurde gestrichen.
- § 68: Neue Bestimmungen über die Zuständigkeiten der Behörden für die Durchführung der Verordnung.
- § 69: Neue Bestimmungen über den Geltungsbereich der Verordnung.
- § 70: Neue Bestimmungen über die Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften der Verordnung.
- § 71: Neue Strafbestimmungen für Verstöße gegen die Vorschriften der Verordnung.
- § 72: Neue Bestimmungen über das Inkrafttreten und Übergangsregelungen.
- § 73: Neue Bestimmungen über vorläufig nicht anzuwendende Vorschriften.
- § 74: Neue Sonderregelungen für ältere Fahrzeuge.

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# § 67a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-09-03 — Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1131
> Station: 1953-09-03 — Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1166
§ 67a Abs. 4, 5, 6: Neue Absätze 4, 5 und 6 zu § 67a eingefügt, die die Behandlung von Fahrrädern mit Hilfsmotor regeln.
§ 67a: Neue Definition von Kleinkrafträndern und Fahrrädern mit Hilfsmotor, einschließlich technischer Merkmale und Regelungen für den Betrieb.

7
stvzo_2012/§67b.md Normal file
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# § 67b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-09-03 — Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1166
§ 67b: Die Bestimmung wurde gestrichen.

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# § 68
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-09-03 — Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1131
> Station: 1953-09-03 — Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1166
§ 68: Neue Fassung von § 68, die die Zuständigkeiten für die Ausführung der Verordnung regelt.
§ 68: Neue Bestimmungen über die Zuständigkeiten der Behörden für die Durchführung der Verordnung.

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# § 69
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-09-03 — Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1131
> Station: 1953-09-03 — Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1166
§ 69: Neue Fassung von § 69, die den Geltungsbereich der Verordnung definiert.
§ 69: Neue Bestimmungen über den Geltungsbereich der Verordnung.

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# § 70
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-09-03 — Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1131
> Station: 1953-09-03 — Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1166
§ 70: Neue Fassung von § 70, die die Genehmigung von Ausnahmen regelt.
§ 70: Neue Bestimmungen über die Genehmigung von Ausnahmen von den Vorschriften der Verordnung.

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# § 71
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-09-03 — Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1131
> Station: 1953-09-03 — Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1166
§ 71: Neue Fassung von § 71, die die Strafbestimmungen für Verstöße gegen die Verordnung regelt.
§ 71: Neue Strafbestimmungen für Verstöße gegen die Vorschriften der Verordnung.

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# § 72
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-09-03 — Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1131
> Station: 1953-09-03 — Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1166
§ 72: Neue Fassung von § 72, die das Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen regelt.
§ 72: Neue Bestimmungen über das Inkrafttreten und Übergangsregelungen.

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# § 73
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-09-03 — Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1131
> Station: 1953-09-03 — Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1166
§ 73: Neuer § 73, der Vorschriften vorläufig nicht anwendbar macht.
§ 73: Neue Bestimmungen über vorläufig nicht anzuwendende Vorschriften.

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# § 74
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-09-03 — Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und der Straßenverkehrs-Ordnung
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1131
> Station: 1953-09-03 — Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1166
§ 74: Neuer § 74, der Sondervorschriften für ältere Fahrzeuge regelt.
§ 74: Neue Sonderregelungen für ältere Fahrzeuge.

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# BGBl. 1953 I S. 1166
- **Titel:** Bekanntmachung des Wortlautes der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung - StVZO - und der Straßenverkehrs-Ordnung - StVO -
- **Typ:** Bekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1953 I S. 1166
- **Verkündung:** 1953-09-03
- **Inkrafttreten:** 1953-09-01
- **Ausfertigung:** 1953-08-24
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/56#page=36
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** STVZO_2012, STVO_2013
## Kurz
Die Bekanntmachung legt den Wortlaut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) und der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in der Fassung vom 1. September 1953 fest.