BGBl. 1964 I S. 356 · Verordnung · Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes (17. FeststellungsDV)

Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 356
Inkrafttreten: 1964-06-20
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1964-06-20

BGBl-Id: bgbl1-1964-29-3
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# ESTG — 1964-06-20
- **Titel:** Gesetz zur Neuregelung der Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1964 I S. 353
- **Titel:** Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes (17. FeststellungsDV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1964 I S. 356
- **Inkrafttreten:** 1964-06-20
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/29#page=355
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Einkommensteuergesetz hinsichtlich der Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden, insbesondere die Absetzungsätze und deren Anwendung.
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/29#page=358
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden und führt neue Vorschriften für die Berechnung dieser Absetzungen ein.
## Betroffene Stellen
- § 7 Abs. 1: Streichung der Worte 'Gebäuden und sonstigen'
- § 7 Abs. 3: Einfügung von neuen Absätzen 4 und 5
- § 7 Abs. 4: Neufassung des bisherigen Absatzes 4 als Absatz 6
- § 7b: Neufassung des gesamten § 7b
- § 7 Abs. 4 und 5: Einführung neuer Absätze 4 und 5 mit speziellen Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden
- § 7 Abs. 6: Umbenennung des bisherigen Absatzes 4 in Absatz 6
- § 7b: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen
- § 9 Ziff. 6: Änderung des Klammerzusatzes
- § 40 Abs. 1 Ziff. 5: Ersetzung der Worte 'nach § 7b' durch 'nach §§ 7b, 54'
- § 52 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Worte 'Absätze 2 bis 4' durch 'Absätze 2 bis 5'
- § 52 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 4
- § 52 Abs. 4 bis 12: Neufassung der Absätze 4 bis 12 als Absätze 5 bis 13
- § 53 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 54: Änderung der Überschrift und des Absatzes 1
- § 52: Einführung neuer Absätze und Anpassungen bestehender Absätze
- § 53 Abs. 3: Neue Vorschriften für Gebäude in Berlin (West)
- § 54: Änderung der Uberschrift und des Absatzes 1
## Wortlaut

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- **1963-08-02** · BGBl. 1963 I S. 549 — Gesetz zur Förderung der Rationalisierung im Steinkohlenbergbau
- **1963-11-30** · BGBl. 1963 I S. 845 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes
- **1964-06-20** · BGBl. 1964 I S. 353 — Gesetz zur Neuregelung der Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden
- **1964-06-20** · BGBl. 1964 I S. 356 — Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes (17. FeststellungsDV)

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# Stellen dieser Station
- § 7 Abs. 1: Streichung der Worte 'Gebäuden und sonstigen'
- § 7 Abs. 3: Einfügung von neuen Absätzen 4 und 5
- § 7 Abs. 4: Neufassung des bisherigen Absatzes 4 als Absatz 6
- § 7b: Neufassung des gesamten § 7b
- § 7 Abs. 4 und 5: Einführung neuer Absätze 4 und 5 mit speziellen Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden
- § 7 Abs. 6: Umbenennung des bisherigen Absatzes 4 in Absatz 6
- § 7b: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen
- § 9 Ziff. 6: Änderung des Klammerzusatzes
- § 40 Abs. 1 Ziff. 5: Ersetzung der Worte 'nach § 7b' durch 'nach §§ 7b, 54'
- § 52 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Worte 'Absätze 2 bis 4' durch 'Absätze 2 bis 5'
- § 52 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 4
- § 52 Abs. 4 bis 12: Neufassung der Absätze 4 bis 12 als Absätze 5 bis 13
- § 53 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 54: Änderung der Überschrift und des Absatzes 1
- § 52: Einführung neuer Absätze und Anpassungen bestehender Absätze
- § 53 Abs. 3: Neue Vorschriften für Gebäude in Berlin (West)
- § 54: Änderung der Uberschrift und des Absatzes 1

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# § 40
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-06-20 — Gesetz zur Neuregelung der Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 353
> Station: 1964-06-20 — Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes (17. FeststellungsDV)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 356
§ 40 Abs. 1 Ziff. 5: Ersetzung der Worte 'nach § 7b' durch 'nach §§ 7b, 54'

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# § 52
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-06-20 — Gesetz zur Neuregelung der Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 353
> Station: 1964-06-20 — Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes (17. FeststellungsDV)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 356
§ 52 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Worte 'Absätze 2 bis 4' durch 'Absätze 2 bis 5'
§ 52 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes 4
§ 52 Abs. 4 bis 12: Neufassung der Absätze 4 bis 12 als Absätze 5 bis 13
§ 52: Einführung neuer Absätze und Anpassungen bestehender Absätze

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# § 53
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-06-20 — Gesetz zur Neuregelung der Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 353
> Station: 1964-06-20 — Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes (17. FeststellungsDV)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 356
§ 53 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
§ 53 Abs. 3: Neue Vorschriften für Gebäude in Berlin (West)

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# § 54
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-06-20 — Gesetz zur Neuregelung der Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 353
> Station: 1964-06-20 — Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes (17. FeststellungsDV)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 356
§ 54: Änderung der Überschrift und des Absatzes 1
§ 54: Änderung der Uberschrift und des Absatzes 1

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-06-20 — Gesetz zur Neuregelung der Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 353
> Station: 1964-06-20 — Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes (17. FeststellungsDV)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 356
§ 7 Abs. 1: Streichung der Worte 'Gebäuden und sonstigen'
§ 7 Abs. 3: Einfügung von neuen Absätzen 4 und 5
§ 7 Abs. 4 und 5: Einführung neuer Absätze 4 und 5 mit speziellen Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden
§ 7 Abs. 4: Neufassung des bisherigen Absatzes 4 als Absatz 6
§ 7 Abs. 6: Umbenennung des bisherigen Absatzes 4 in Absatz 6

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# § 7b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-06-20 — Gesetz zur Neuregelung der Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 353
> Station: 1964-06-20 — Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes (17. FeststellungsDV)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 356
§ 7b: Neufassung des gesamten § 7b
§ 7b: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-06-20 — Gesetz zur Neuregelung der Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 353
> Station: 1964-06-20 — Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes (17. FeststellungsDV)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 356
§ 9 Ziff. 6: Änderung des Klammerzusatzes

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# FESTG — 1963-08-29
# FESTG — 1964-06-20
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Dritten, Fünften, Sechsten, Neunten, Zehnten, Vierzehnten und Fünfzehnten Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1963 I S. 711
- **Inkrafttreten:** 1963-08-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1963/54#page=3
- **Kurz:** Die Verordnung ändert mehrere Verordnungen zur Durchführung des Feststellungsgesetzes, insbesondere bezüglich der Anlagen und Regelwerte.
- **Titel:** Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes (17. FeststellungsDV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1964 I S. 356
- **Inkrafttreten:** 1964-06-20
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/29#page=358
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden und führt neue Vorschriften für die Berechnung dieser Absetzungen ein.
## Betroffene Stellen
- 3. FeststellungsDV, Anlage (Verzeichnis der Kreis-Hektarsätze und der Gebiets-Hektarsätze) zu § 2 Abs. 1: Anhang A und B der Verordnung werden in die Anlage integriert.
- 5. FeststellungsDV, § 7 Abs. 3 Satz 1: Neue Formulierung für den Fall, dass der Einheitswert, aber nicht der Abgeltungsbetrag bekannt ist.
- 5. FeststellungsDV, § 11 Abs. 1 Satz 2: Einfügung von 'bei gemischtgenutzten Betrieben die Summe der Regelwerte der einzelnen Betriebsteile' nach 'Betriebs'.
- 5. FeststellungsDV, Anlage 2 (Verzeichnis der Haupt-Flächenwerte zur Ermittlung des Regelwerts beim Flächenwertverfahren) zu § 6 Abs. 2: Anhang C der Verordnung wird in die Anlage integriert.
- 6. FeststellungsDV, § 2 Abs. 3: Neuer Absatz 3 zur Festlegung des maximalen Ersatzeinheitswerts.
- 6. FeststellungsDV, § 5 Abs. 5: Einfügung von Sätzen zur Berücksichtigung von Kraftfahrzeugen.
- 6. FeststellungsDV, § 5 Abs. 6 Satz 2 erster Halbsatz: Neue Formulierung für den Fall, dass der Einheitswert des Betriebsgrundstücks nicht festgestellt wurde oder nicht mehr bekannt ist.
- 6. FeststellungsDV, § 5 Abs. 8: Einfügung eines neuen Satzes zur Berücksichtigung des noch nicht zurückgezahlten Betrags der Abgeltungshypothek.
- 6. FeststellungsDV, § 11 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von 'nach den §§ 3 bis 7' nach 'Ersatzeinheitswerts'.
- 6. FeststellungsDV, § 11 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung von 'Feststellungszeitpunkt' durch 'Hauptfeststellungszeitpunkt'.
- 6. FeststellungsDV, § 11 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von 'Verhältnisse im' durch 'Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres des Schadenseintritts als dem'.
- 6. FeststellungsDV, § 11 Abs. 4: Neuer Absatz 4 zur Umrechnung von Wertansätzen bei den Währungen.
- 6. FeststellungsDV, § 13 Satz 1: Einfügung von 'Abs. 1' nach '§ 3'.
- 9. FeststellungsDV, § 5 Abs. 3 Satz 1: Neue Formulierung für den Fall, dass der Einheitswert, aber nicht der Abgeltungsbetrag bekannt ist.
- 9. FeststellungsDV, § 6 Abs. 2 Satz 2: Neue Formulierung für den Fall, dass der Einheitswert, aber nicht der Abgeltungsbetrag bekannt ist.
- 9. FeststellungsDV, § 8: Ersetzung von 'Abs. 6' durch 'Abs. 7' in der Klammer.
- 9. FeststellungsDV, Anlage 1 (Gemeindeverzeichnis mit Boden-Flächenwert und Gebäude-Wertklasse) zu § 2 Abs. 1 und § 4 Abs. 3: Anhang D der Verordnung wird in die Anlage integriert.
- 9. FeststellungsDV, Anlage 6 (Gebäude-Flächenwerte) zu § 4 Abs. 3: Neue Formulierung für die Anmerkung 1 zur Erhöhung des Gebäude-Flächenwerts bei Sammelheizung.
- 10. FeststellungsDV, Anlage 1 (Kreisverzeichnis mit Angabe der Wertgruppen) zu § 4: Anhang E der Verordnung wird in die Anlage integriert.
- 10. FeststellungsDV, Anlage 5 (Kreisverzeichnis mit Angabe der Pausch-Hektarsätze) zu § 8: Anhang F der Verordnung wird in die Anlage integriert.
- 14. FeststellungsDV, § 10 Abs. 3: Einfügung von 'Olive (Olbaum)' nach 'Quitte'.
- 14. FeststellungsDV, § 11 Abs. 1: Ersetzung von 'Gruppe 2' durch 'Gruppe 2 a'.
- 14. FeststellungsDV, Anlage 1 (Gebietsverzeichnis mit Angabe der Wertgruppen) zu § 5 Abs. 3: Anhang G der Verordnung wird in die Anlage integriert.
- 15. FeststellungsDV, § 8 Abs. 3 Satz 1: Einfügung von 'oder nicht als Regelmindestwert (§ 4 Abs. 2 der 3. FeststellungsDV)' nach '5. FeststellungsDV'.
- 15. FeststellungsDV, Anlage 1 (Weinbau-Gebietshektarsätze) zu § 4 Abs. 1: Anhang H der Verordnung wird in die Anlage integriert.
- 15. FeststellungsDV, Anlage 2 (Übersicht über die Teil-Hektarsätze) zu § 5 Abs. 2: Ersetzung von '1360' durch '1370', '1110' durch '1090' und '850' durch '830' in Spalte 4.
- Anhang 1: Neue Auflistung der Arten der zu bewertenden Gewerbeberechtigungen
- Anhang 2: Neue Einzelvorschriften für die Arten der Gewerbeberechtigungen
## Wortlaut

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- **1960-08-05** · BGBl. 1960 I S. 613 — Zwölftes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (12. ÄndG LAG)
- **1960-11-12** · BGBl. 1960 I S. 838 — Dreizehnte Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes
- **1963-08-29** · BGBl. 1963 I S. 711 — Verordnung zur Änderung der Dritten, Fünften, Sechsten, Neunten, Zehnten, Vierzehnten und Fünfzehnten Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes
- **1964-06-20** · BGBl. 1964 I S. 356 — Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes (17. FeststellungsDV)

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# Stellen dieser Station
- 3. FeststellungsDV, Anlage (Verzeichnis der Kreis-Hektarsätze und der Gebiets-Hektarsätze) zu § 2 Abs. 1: Anhang A und B der Verordnung werden in die Anlage integriert.
- 5. FeststellungsDV, § 7 Abs. 3 Satz 1: Neue Formulierung für den Fall, dass der Einheitswert, aber nicht der Abgeltungsbetrag bekannt ist.
- 5. FeststellungsDV, § 11 Abs. 1 Satz 2: Einfügung von 'bei gemischtgenutzten Betrieben die Summe der Regelwerte der einzelnen Betriebsteile' nach 'Betriebs'.
- 5. FeststellungsDV, Anlage 2 (Verzeichnis der Haupt-Flächenwerte zur Ermittlung des Regelwerts beim Flächenwertverfahren) zu § 6 Abs. 2: Anhang C der Verordnung wird in die Anlage integriert.
- 6. FeststellungsDV, § 2 Abs. 3: Neuer Absatz 3 zur Festlegung des maximalen Ersatzeinheitswerts.
- 6. FeststellungsDV, § 5 Abs. 5: Einfügung von Sätzen zur Berücksichtigung von Kraftfahrzeugen.
- 6. FeststellungsDV, § 5 Abs. 6 Satz 2 erster Halbsatz: Neue Formulierung für den Fall, dass der Einheitswert des Betriebsgrundstücks nicht festgestellt wurde oder nicht mehr bekannt ist.
- 6. FeststellungsDV, § 5 Abs. 8: Einfügung eines neuen Satzes zur Berücksichtigung des noch nicht zurückgezahlten Betrags der Abgeltungshypothek.
- 6. FeststellungsDV, § 11 Abs. 1 Satz 1: Einfügung von 'nach den §§ 3 bis 7' nach 'Ersatzeinheitswerts'.
- 6. FeststellungsDV, § 11 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung von 'Feststellungszeitpunkt' durch 'Hauptfeststellungszeitpunkt'.
- 6. FeststellungsDV, § 11 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von 'Verhältnisse im' durch 'Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres des Schadenseintritts als dem'.
- 6. FeststellungsDV, § 11 Abs. 4: Neuer Absatz 4 zur Umrechnung von Wertansätzen bei den Währungen.
- 6. FeststellungsDV, § 13 Satz 1: Einfügung von 'Abs. 1' nach '§ 3'.
- 9. FeststellungsDV, § 5 Abs. 3 Satz 1: Neue Formulierung für den Fall, dass der Einheitswert, aber nicht der Abgeltungsbetrag bekannt ist.
- 9. FeststellungsDV, § 6 Abs. 2 Satz 2: Neue Formulierung für den Fall, dass der Einheitswert, aber nicht der Abgeltungsbetrag bekannt ist.
- 9. FeststellungsDV, § 8: Ersetzung von 'Abs. 6' durch 'Abs. 7' in der Klammer.
- 9. FeststellungsDV, Anlage 1 (Gemeindeverzeichnis mit Boden-Flächenwert und Gebäude-Wertklasse) zu § 2 Abs. 1 und § 4 Abs. 3: Anhang D der Verordnung wird in die Anlage integriert.
- 9. FeststellungsDV, Anlage 6 (Gebäude-Flächenwerte) zu § 4 Abs. 3: Neue Formulierung für die Anmerkung 1 zur Erhöhung des Gebäude-Flächenwerts bei Sammelheizung.
- 10. FeststellungsDV, Anlage 1 (Kreisverzeichnis mit Angabe der Wertgruppen) zu § 4: Anhang E der Verordnung wird in die Anlage integriert.
- 10. FeststellungsDV, Anlage 5 (Kreisverzeichnis mit Angabe der Pausch-Hektarsätze) zu § 8: Anhang F der Verordnung wird in die Anlage integriert.
- 14. FeststellungsDV, § 10 Abs. 3: Einfügung von 'Olive (Olbaum)' nach 'Quitte'.
- 14. FeststellungsDV, § 11 Abs. 1: Ersetzung von 'Gruppe 2' durch 'Gruppe 2 a'.
- 14. FeststellungsDV, Anlage 1 (Gebietsverzeichnis mit Angabe der Wertgruppen) zu § 5 Abs. 3: Anhang G der Verordnung wird in die Anlage integriert.
- 15. FeststellungsDV, § 8 Abs. 3 Satz 1: Einfügung von 'oder nicht als Regelmindestwert (§ 4 Abs. 2 der 3. FeststellungsDV)' nach '5. FeststellungsDV'.
- 15. FeststellungsDV, Anlage 1 (Weinbau-Gebietshektarsätze) zu § 4 Abs. 1: Anhang H der Verordnung wird in die Anlage integriert.
- 15. FeststellungsDV, Anlage 2 (Übersicht über die Teil-Hektarsätze) zu § 5 Abs. 2: Ersetzung von '1360' durch '1370', '1110' durch '1090' und '850' durch '830' in Spalte 4.
- Anhang 1: Neue Auflistung der Arten der zu bewertenden Gewerbeberechtigungen
- Anhang 2: Neue Einzelvorschriften für die Arten der Gewerbeberechtigungen

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# GESETZ-ÜBER-DIE-VERKÜNDUNG-VON-RECHTSVERORDNUNGEN — 1964-04-22
# GESETZ-ÜBER-DIE-VERKÜNDUNG-VON-RECHTSVERORDNUNGEN — 1964-06-20
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1964 I S. 290
- **Inkrafttreten:** 1964-04-23 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/19#page=292
- **Kurz:** Das Gesetz ändert den Artikel 8 des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl, insbesondere hinsichtlich der Rückzahlungspflichten für Schmieröle, die in EU-Mitgliedstaaten ausgeführt werden.
- **Titel:** Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes (17. FeststellungsDV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1964 I S. 356
- **Inkrafttreten:** 1964-06-20
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/29#page=358
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden und führt neue Vorschriften für die Berechnung dieser Absetzungen ein.
## Betroffene Stellen

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- **1961-08-04** · BGBl. 1961 I S. 1118 — Verordnung zur Änderung grundsteuerlicher Vorschriften
- **1962-03-24** · BGBl. 1962 I S. 167 — Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über Verbilligung von Dieselkraftstoff für die Große Hochsee-, Große Herings-, Kleine Hochsee-, Küsten- und Binnenfischerei
- **1964-04-22** · BGBl. 1964 I S. 290 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Umstellung der Abgaben auf Mineralöl
- **1964-06-20** · BGBl. 1964 I S. 356 — Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes (17. FeststellungsDV)

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# BGBl. 1964 I S. 356
- **Titel:** Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes (17. FeststellungsDV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1964 I S. 356
- **Verkündung:** 1964-06-20
- **Inkrafttreten:** 1964-06-20
- **Ausfertigung:** 1964-06-16
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/29#page=358
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** GESETZ-ÜBER-DIE-VERKÜNDUNG-VON-RECHTSVERORDNUNGEN, FESTG, ESTG
## Kurz
Die Verordnung regelt die Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden und führt neue Vorschriften für die Berechnung dieser Absetzungen ein.