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LawGit Spiegel 9039e960b5 BGBl. 1964 I S. 356 · Verordnung · Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes (17. FeststellungsDV)
Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 356
Inkrafttreten: 1964-06-20
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1964-06-20

BGBl-Id: bgbl1-1964-29-3
1970-01-01 01:34:09 +00:00

1.3 KiB

ESTG — 1964-06-20

  • Titel: Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes (17. FeststellungsDV)
  • Typ: Verordnung
  • Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 356
  • Inkrafttreten: 1964-06-20
  • Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1964/29#page=358
  • Kurz: Die Verordnung regelt die Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden und führt neue Vorschriften für die Berechnung dieser Absetzungen ein.

Betroffene Stellen

  • § 7 Abs. 1: Streichung der Worte 'Gebäuden und sonstigen'
  • § 7 Abs. 4 und 5: Einführung neuer Absätze 4 und 5 mit speziellen Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden
  • § 7 Abs. 6: Umbenennung des bisherigen Absatzes 4 in Absatz 6
  • § 7b: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen
  • § 9 Ziff. 6: Änderung des Klammerzusatzes
  • § 40 Abs. 1 Ziff. 5: Ersetzung der Worte 'nach § 7b' durch 'nach §§ 7b, 54'
  • § 52: Einführung neuer Absätze und Anpassungen bestehender Absätze
  • § 53 Abs. 3: Neue Vorschriften für Gebäude in Berlin (West)
  • § 54: Änderung der Uberschrift und des Absatzes 1

Wortlaut

Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.