BGBl. 2015 I S. 842 · Änderung · Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 842
Inkrafttreten: 2015-06-05
Quelle: offenegesetze
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Verkündung: 2015-06-05

BGBl-Id: bgbl1-2015-21-6
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# BBHV — 2014-07-25
# BBHV — 2015-06-05
- **Titel:** Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2014 I S. 1154
- **Inkrafttreten:** 2014-07-26
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2014/34#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Bundesbeihilfeverordnung, insbesondere durch die Anpassung von Begriffen und der Inhaltsübersicht sowie die Einführung von neuen Vorschriften für Früherkennungsuntersuchungen und Genanalysen.
- **Titel:** Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 842
- **Inkrafttreten:** 2015-06-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/21#page=58
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Bundesbeihilfeverordnung, insbesondere bezüglich der Inhaltsübersicht, der Beihilfen für medizinische Leistungen und der Beihilfen für kieferorthopädische Leistungen.
## Betroffene Stellen
- Unterabschnitt 5, Therapeutische Sehhilfen: Neue Vorschriften für beihildefähige therapeutische Sehhilfen eingeführt.
- Anlage 13: Anlage 13 wird durch die Anlagen 13 und 14 aus dem Anhang 2 ersetzt.
- § 19 Abs. 1: Einführung von telekommunikationsgestützten Psychotherapien und deren Beihilfefähigkeit
- § 19 Abs. 2: Erlaubnis für die Einbeziehung von Bezugspersonen in die Therapie von Minderjährigen
- § 19 Abs. 3: Simultane Kombination von Einzel- und Gruppentherapie generell ausgeschlossen, Ausnahme bei tiefenpsychologisch fundierten Therapien
- § 19 Abs. 4: Katathymes Bilderleben nur im Rahmen eines tiefenpsychologischen Therapiekonzepts beihilfefähig
- § 20 Abs. 1: Regelung der Beihilfefähigkeit für Verhaltenstherapie
- § 20 Abs. 2: Anwendung von § 19 Abs. 2 entsprechend
- § 20 Abs. 3: Regelung für Rational-Emotive Therapie
- § 21 Abs. 1: Definition der psychosomatischen Grundversorgung
- § 21 Abs. 2: Regelung der Beihilfefähigkeit für psychosomatische Grundversorgung
- § 21 Abs. 3: Regelung der Beihilfefähigkeit für ambulante psychosomatische Nachsorge
- § 22 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a: Änderung der Altersgrenze für bestimmte Personen
- § 22 Abs. 5 Satz 2: Änderung der Bezeichnung für Kinder unter drei Jahren
- § 22 Abs. 6: Neuer Absatz zur Anwendung für Arznei- und Verbandmittel
- § 23 Abs. 2 Satz 1: Änderung der Bezeichnung für beihilfeberechtigte Personen
- § 23 Abs. 2 Satz 2: Änderung der Altersgrenze für bestimmte Personen
- § 25 Abs. 4 Satz 2: Änderung der Formulierung bezüglich der Zustimmung der obersten Dienstbehörde
- § 25 Abs. 5 Satz 3: Änderung der Bezeichnung für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- § 26 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b: Änderung der Verweisnummern
- § 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Änderung der Bezeichnung für Volljährige und Minderjährige
- § 26 Abs. 3 Satz 1: Änderung der Bezeichnung für beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen
- § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Änderung der Bezeichnung für beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen
- § 27 Abs. 3: Änderung der Bezeichnung für gepflegte Personen
- § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2: Änderung der Bezeichnung für beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen
- § 28 Abs. 3: Änderung der Bezeichnung für Kinder unter zwölf Jahren
- § 29 Abs. 1: Änderung der Bezeichnung für beihilfeberechtigte Personen
- § 29 Abs. 3: Änderung der Bezeichnung für Kinder unter vier Jahren
- § 30 Satz 1: Änderung der Bezeichnung für beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen
- § 30a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2: Änderung der Bezeichnung r psychologische Leistungen
- § 31 Abs. 1: Einführung von Rettungsfahrten und -flügen
- § 31 Abs. 2 Nr. 7: Änderung der Bezeichnung für stationär untergebrachte Kinder
- § 31 Abs. 3 Satz 2 bis 4: Streichung von Sätzen
- § 31 Abs. 3: Einführung neuer Sätze zur Beihilfefähigkeit von Kosten
- § 31 Abs. 5 Satz 1: Änderung der Bezeichnung für beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen
- Anlage 5, Abschnitt Verbesserung des Haarwuchses, Zeile 7: Das Wort „L-Cydtin“ wird durch „L-Cystin“ ersetzt.
- Anlage 6, Nummer 2: Die Wörter „bei koronarer Herzkrankheit (gesichert durch Symptomatik und ergänzende nichtinvasive oder invasive Diagnostik) und “ werden eingefügt.
- Anlage 6, Nummer 10: Die Wörter „sowie Vitamin D als Monopräparat bei ausreichender Calciumzufuhr über die Nahrung “ werden eingefügt und das Wort „Prednisoionäquivalent “ wird durch „Prednisolonäquivalent “ ersetzt.
- Anlage 6, Nummer 28: Die Wörter „L-Methionin nur zur Vermeidung der Steinneubildung bei Phosphatsteinen bei neurogener Blasenlähmung, wenn Ernährungsempfehlungen und Blasenentleerungstraining erfolglos geblieben sind. “ werden durch „(frei)“ ersetzt.
- Anlage 7: Die Anlage erhält die aus Anhang 1 ersichtliche Fassung.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Spalte 1, Leistungsverzeichnis: Die Angabe „lfd. Nr.“ wird durch „Nr.“ ersetzt.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummer 3: Die Angabe „2)“ wird gestrichen.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummer 4: Die Angabe „2)3)“ wird gestrichen.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummer 5: Die Angabe „2)5)“ wird gestrichen.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummer 7: Die Angabe „4)“ wird gestrichen.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummer 8, Buchstabe a: Die Wörter „und schweren Bronchialerkrankungen “ werden eingefügt.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummer 8, Buchstabe b: Die Wörter „bei Mukoviszidose und “ werden eingefügt.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummer 9: Die Angabe „2)“ wird gestrichen.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummer 11: Die Angabe „6)“ wird gestrichen.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummer 12: Die Angabe „7)“ wird gestrichen.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummer 13: Die Angabe „10)11)“ wird durch „3)“ ersetzt.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummer 14: Die Angabe „12)“ wird gestrichen und „18 Stunden “ wird durch „18 Behandlungen “ ersetzt.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummer 17: Die Angabe „2)“ wird gestrichen.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummer 18: Die Angabe „7)“ wird gestrichen und „8)“ wird durch „2)“ ersetzt.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummer 35: Die Wörter „Nummer 30 Buchstabe a bis c “ werden durch „Nummer 34 Buchstabe a bis c “ ersetzt, „Nummer 31 Buchstabe b “ wird durch „Nummer 35 Buchstabe b “ ersetzt und „Nummer 30 Buchstabe d “ wird durch „Nummer 34 Buchstabe d “ ersetzt.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummern 38, 46 und 47: Die Angabe „9)“ wird gestrichen.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Überschrift vor Nummer 57: Die Angabe „13)“ wird durch „4)“ ersetzt.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummer 64: Die Wörter „Nummern 59 und 60 “ werden durch „Nummern 63 und 64 “ ersetzt.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Fußnoten: Die Fußnoten 2 bis 7, 9, 11 und 12 werden aufgehoben, die bisherige Fußnote 8 wird die Fußnote 2, die bisherige Fußnote 10 wird die Fußnote 3 und die bisherige Fußnote 13 wird die Fußnote 4.
- Anlage 9, Abschnitt 3, Nummer 1: Die Wörter „Erkrankungen der Wirbelsäule “ werden durch „Funktions- und Leistungseinschränkungen im Stütz- und Bewegungsapparat “ ersetzt.
- Anlage 9, Abschnitt 3, Nummer 2: Die Angabe „18 Sitzungen “ wird durch „18 Behandlungen “ ersetzt.
- Anlage 11, Abschnitt 1, Nummer 9.6: Neue Nummer 9.6 „Irisschale mit geschwärzter Pupille bei entstellenden Veränderungen der Hornhaut eines blinden Auges“ wird angefügt.
- Anlage 11, Abschnitt 4: Der Abschnitt 4 „Sehhilfen“ wird neu gefasst.
- Inhaltsübersicht zu § 2: Wort 'Personen' angefügt
- Inhaltsübersicht zu § 4: Wort 'Angehörige' durch 'Personen' ersetzt
- Inhaltsübersicht zu §§ 18 bis 21: Neue Angaben eingefügt
- Inhaltsübersicht zu § 44: Neue Formulierung
- Inhaltsübersicht zu Anlage 7: Neue Formulierung
- Inhaltsübersicht zu Anlage 13: Neue Angaben eingefügt
- § 2 Überschrift: Wort 'Personen' angefügt
- § 2 Abs. 2 Satz 1: Wort 'Beihilfeberechtigten' durch 'beihilfeberechtigten Person' ersetzt
- § 4 Überschrift: Wort 'Angehörige' durch 'Personen' ersetzt
- § 4 Abs. 1 Satz 1: Wort 'Beihilfeberechtigten' durch 'beihilfeberechtigten Personen' ersetzt, §2 Abs. 3 durch §2 Abs. 5a ersetzt
- § 4 Abs. 1 Satz 3: Wort 'Beihilfeberechtigten' durch 'beihilfeberechtigten Personen' ersetzt
- § 4 Abs. 1: Neuer Satz angefügt
- § 4 Abs. 2 Satz 1: Wort 'im' durch 'beim' ersetzt, 'der oder des Beihilfeberechtigten' durch 'der beihilfeberechtigten Person' ersetzt
- § 4 Abs. 2 Satz 2: Wort 'Auslandskinderzuschlag nach § 56' durch 'Auslandszuschlag nach § 53 Abs. 4 Nr. 2 und 2a' ersetzt
- § 5 Abs. 1 Nr. 2: Neue Formulierung
- § 5 Abs. 2 Satz 1: Wort 'berücksichtigungsfähige Angehörige' durch 'berücksichtigungsfähige Person' ersetzt
- § 5 Abs. 3 Nr. 2: Neue Formulierung
- § 5 Abs. 4: Neue Formulierung
- § 6 Abs. 3 Satz 4: Neue Formulierung
- § 6 Abs. 4 Satz 1: Wort 'Beihilfeberechtigte' durch 'Personen, die nach § 3 beihilfeberechtigt oder bei einer nach § 3 beihilfeberechtigten Person berücksichtigungsfähig sind' ersetzt
- § 6 Abs. 4 Satz 2: Wort '§7' durch '§55' ersetzt
- § 6 Abs. 5 Satz 1: Wort 'Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Angehörige' durch 'beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen' ersetzt
- § 8 Abs. 1 Nr. 1: Neue Formulierung
- § 8 Abs. 1 Nr. 2: Wort 'von der oder dem Beihilfeberechtigten oder von der oder dem berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'der beihilfeberechtigten oder der berücksichtigungsfähigen Person' ersetzt
- § 8 Abs. 1 Nr. 3: Wort 'Angehörige' durch 'Personen' ersetzt
- § 8 Abs. 2: Wort 'soweit auf sie g e g e n D r i t t e e i n E r s a t z a n s p r u c h b e s t e h t' durch 'soweit ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten besteht' ersetzt
- § 8 Abs. 3 Satz 1: Wort 'und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen' gestrichen
- § 8 Abs. 3 Satz 2: Satz gestrichen
- § 8 Abs. 4 Satz 2: Wort 'Angehörigen' durch 'Personen' ersetzt
- § 9 Abs. 1 Satz 2: Wort 'Beihilfeberechtigte' durch 'beihilfeberechtigte Personen' ersetzt
- § 9 Abs. 1 Satz 3: Wort 'Beihilfeberechtigen' durch 'beihilfeberechtigten Personen' ersetzt
- § 9 Abs. 4: Wort 'Beihilfeberechtigten nach § 3 und ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'Personen, die nach § 3 beihilfeberechtigt oder bei einer nach § 3 beihilfeberechtigten Person berücksichtigungsfähig sind' ersetzt
- § 10 Abs. 2: Wort 'der oder des Beihilfeberechtigten' durch 'der beihilfeberechtigten Person' ersetzt
- § 11 Abs. 2 Nr. 3 und 4: Wort 'Beihilfeberechtigte oder berücksichtigungsfähige Angehörige' durch 'beihilfeberechtigte oder berücksichtigungsfähige Personen' ersetzt
- § 11 Abs. 3: Wort 'Beihilfeberechtigten nach § 3 und ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'Personen, die nach § 3 beihilfeberechtigt oder bei einer nach § 3 beihilfeberechtigten Person berücksichtigungsfähig sind' ersetzt
- § 12 Satz 3: Wort 'der oder des Beihilfeberechtigten' durch 'der beihilfeberechtigten Person' ersetzt
- § 13: Neue Formulierung
- § 14 Satz 4: Wort 'der oder des Beihilfeberechtigten' durch 'der beihilfeberechtigten Person' ersetzt
- § 15 Abs. 2 Satz 4: Wort 'der oder dem Beihilfeberechtigten oder der oder dem berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'der beihilfeberechtigten oder der berücksichtigungsfähigen Person' ersetzt
- § 15 Abs. 3 Nr. 5 Satz 2 und 3: Sätze gestrichen
- § 15 Abs. 3: Neue Sätze angefügt
- § 16 Abs. 1 Satz 1: Wort 'Abschnitte C, F und K und den Nummern 7080 bis 7100' durch 'Nummern 2130 bis 2320, 5000 bis 5340, 7080 bis 7100 und 9000 bis 9170' ersetzt
- § 17 Abs. 1: Wort 'ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'Personen, die bei ihnen berücksichtigungsfähig sind' ersetzt
- § 17 Abs. 2 Satz 2: Wort 'die oder der Beihilfeberechtigte' durch 'die beihilfeberechtigte Person' ersetzt
- § 18 bis 21: Neue Formulierung
- § 32 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'zur Höhe von 150 Prozent der Sätze' durch 'bis zur Höhe von 150 Prozent'
- § 32 Abs. 3: Neue Formulierung für Aufwendungen außerhalb des Gastlandes
- § 34 Abs. 1 Satz 3: Streicht 'die im Zusammenhang mit einer vorangegangenen Krankenhausbehandlung stand'
- § 34 Abs. 4: Einfügt '§26 Abs. 1 Nummer 3,' vor '§31 Abs. 2'
- § 35 Abs. 1 Nummer 1 und 2: Neue Formulierung für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen
- § 35 Abs. 1 Nummer 4: Ersetzt 'Beihilfeberechtigte' durch 'beihilfeberechtigte Personen'
- § 35 Abs. 2 Satz 2 Nummer 1: Fügt 'einschließlich Gepäckbeförderungskosten' hinzu
- § 35 Abs. 2 Satz 2 Nummer 2: Neue Formulierung für Aufwendungen und Verdienstausfall von Begleitpersonen
- § 35 Abs. 2 Satz 2 Nummer 5 Buchstabe a und b: Ersetzt 'stationärer Rehabilitation' durch 'stationären Rehabilitationsmaßnahmen'
- § 35 Abs. 2 Satz 2 Nummer 5 Buchstabe d und e: Ersetzt 'Maßnahmen' durch 'Rehabilitationsmaßnahmen nach Abs. 1 Nummer 4'
- § 36 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'Beihilfeberechtigte nach § 3 und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'Personen, die nach § 3 beihilfeberechtigt oder bei einer nach § 3 beihilfeberechtigten Person berücksichtigungsfähig sind'
- § 37 Abs. 1: Ersetzt 'Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Angehörige' durch 'beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen'
- § 37 Abs. 1: Fügt neuen Satz hinzu über Voraussetzung einer Kostenbeteiligung
- § 38 Abs. 5 Satz 2: Ersetzt '§49 Abs. 5 Nr. 3' durch '§49 Abs. 4 Nr. 3'
- § 41 Abs. 3: Fügt neuen Absatz 3 hinzu über Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung
- § 42 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'Beihilfeberechtigten nach § 3 und ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'Personen, die nach § 3 beihilfeberechtigt oder bei einer nach § 3 beihilfeberechtigten Person berücksichtigungsfähig sind'
- § 43 Abs. 3 Satz 2: Ersetzt 'Beihilfeberechtigten und berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'beihilfeberechtigten und berücksichtigungsfähigen Personen'
- § 44: Neue Überschrift und Anpassungen in den Sätzen
- § 45 Abs. 1 Nummer 3: Neue Formulierung für Kommunikationshilfen
- § 45 Abs. 1: Fügt neuen Satz hinzu über Notwendigkeit für den Einsatz einer Kommunikationshilfe
- § 45 Abs. 2: Neue Formulierung für postmortale Organspenden
- § 45 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'beihilfeberechtigt ist oder zu den berücksichtigungsfähigen Angehörigen zählt' durch 'beihilfeberechtigte oder berücksichtigungsfähige Person ist'
- § 45 Abs. 3 Satz 2: Fügt Komma hinzu
- § 45 Abs. 4: Ersetzt 'Beihilfeberechtigten und berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'beihilfeberechtigten und berücksichtigungsfähigen Personen'
- § 46 Abs. 1 Satz 1: Streicht 'der Beihilfeberechtigten und ihrer berücksichtigungsfähigen Angehörigen'
- § 46 Abs. 2 Nummer 1: Ersetzt 'Beihilfeberechtigte' durch 'beihilfeberechtigte Personen'
- § 46 Abs. 2 Nummer 3: Ersetzt 'Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner' durch 'Personen nach § 4 Abs. 1'
- § 46 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'Beihilfeberechtigte' durch 'die beihilfeberechtigte Person'
- § 46 Abs. 3 Satz 2: Neue Formulierung für mehrere beihilfeberechtigte Personen
- § 46 Abs. 3 Satz 4: Ersetzt 'eine oder einem Beihilfeberechtigten' durch 'einer beihilfeberechtigten Person'
- § 46 Abs. 3 Satz 5: Ersetzt 'Beihilfeberechtigte' durch 'Beihilfeberechtigte Personen'
- § 47 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'berücksichtigungsfähigen Personen' und 'der geringen' durch 'ihrer oder seiner'
- § 47 Abs. 2 Satz 3: Ersetzt 'Ehegattin, den berücksichtigungsfähigen Ehegatten, die berücksichtigungsfähige Lebenspartnerin oder den berücksichtigungsfähigen Lebenspartner' durch 'Personen nach § 4 Abs. 1'
- § 47 Abs. 2: Fügt neuen Satz hinzu über Versorgungsausgleich
- § 47 Abs. 5: Ersetzt 'Beihilfeberechtigte nach § 3 und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'Personen, die nach § 3 beihilfeberechtigt oder bei einer nach § 3 beihilfeberechtigten Person berücksichtigungsfähig sind'
- § 47 Abs. 7: Streicht Absatz 7
- § 47 Abs. 8: Ersetzt 'Beihilfeberechtigte nach § 3 und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'Personen, die nach § 3 beihilfeberechtigt oder bei einer nach § 3 beihilfeberechtigten Person berücksichtigungsfähig sind'
- § 47 Abs. 9: Ersetzt 'Beihilfeberechtigten' durch 'beihilfeberechtigten Personen'
- § 48 Satz 3: Fügt 'Pflegezusatz-' hinzu
- § 49 Abs. 1 Satz 1: Fügt neue Sätze hinzu über Apothekenabgabepreis und Mehrfachverordnungen
- § 49 Abs. 4 Nummer 1: Ersetzt 'Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres' durch 'Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben'
- § 49 Abs. 5: Neue Formulierung für beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen in beihilfeerfüllenden Standardtarifen
- § 49 Abs. 6: Ersetzt 'Beihilfeberechtigte' durch 'beihilfeberechtigte' und 'Angehörige' durch 'Personen'
- § 50 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a: Neue Formulierung für Beihilfeberechtigte Personen der Besoldungsgruppen A2 bis A8
- § 50 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b und c: Ersetzt 'Beihilfeberechtigte' durch 'beihilfeberechtigte Personen' und 'deren berücksichtigungsfähige Angehörige' durch 'berücksichtigungsfähige Personen'
- § 50 Abs. 1 Satz 4: Ersetzt 'Die oder der Beihilfeberechtigte' durch 'Die beihilfeberechtigte Person'
- § 50 Abs. 1 Satz 5: Ersetzt 'Beihilfeberechtigte' durch 'beihilfeberechtigte Personen' und 'deren berücksichtigungsfähige Angehörige' durch 'berücksichtigungsfähige Personen'
- § 50 Abs. 2 Satz 3: Neue Formulierung für Einnahmenverminderung bei verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft lebenden beihilfeberechtigten Personen
- Inhaltsübersicht: Angaben zu den §§ 44 und 45 werden geändert
- § 6 Abs. 5: Absatz 5 wird gestrichen
- § 6 Abs. 6: Absatz 6 wird zu Absatz 5 und Wörter gestrichen
- § 6 Abs. 7: Absatz 7 wird zu Absatz 6
- § 8 Abs. 1 Nr. 6 und 7: Wörter 'Untersuchungen und' werden eingefügt
- § 8 Abs. 3: Wörter 'und entgangene Apotheker- und Herstellerrabatte' werden eingefügt
- § 8 Abs. 4 Satz 4: Satz 4 wird neu gefasst
- § 9 Abs. 1 Satz 2: Satz 2 wird neu gefasst
- § 15 Abs. 3: Neuer Absatz 3 wird eingefügt
- § 15 Abs. 3: Absatz 3 wird neu gefasst
- § 18a Abs. 2 Nr. 4: Nummer 4 wird neu gefasst
- § 18a Abs. 6: Neuer Absatz 6 wird eingefügt
- § 19 Abs. 1 Satz 1: Wörter 'im' und 'in besonderen Fällen' werden eingefügt
- § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4: Wort 'im' wird vor 'Regelfall' eingefügt
- § 21 Abs. 2 Satz 3: Wörter 'Untersuchungen und' werden eingefügt
- § 23 Abs. 2 Satz 2: Satz 2 wird neu gefasst
- § 26 Abs. 2 Satz 1: Satz 1 wird neu gefasst
- § 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a bis d: Wörter 'Untersuchung und' werden eingefügt
- § 28 Abs. 1 Satz 1: Wörter 'angemessener Höhe' werden durch 'Höhe von 2,5 Prozent der sich aus § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ergebenden monatlichen Bezugsgröße, aufgerundet auf volle Euro,' ersetzt
- § 31 Abs. 1: Wörter 'zum Krankenhaus' werden gestrichen
- § 31 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2: Wörter 'Untersuchungen und' werden eingefügt
- § 32 Abs. 1 Satz 1: Satz 1 wird neu gefasst
- § 34 Abs. 3 Satz 1: Satz 1 wird neu gefasst
- § 35 Abs. 1 Nr. 4: Wörter 'unter ärztlicher Leitung nach einem Rehabilitationsplan' werden eingefügt
- § 37 Abs. 1: Absatz 1 wird neu gefasst
- § 38 Abs. 2 Satz 7: Satz 7 wird neu gefasst
- § 38 Abs. 6 Satz 1: Wort 'nur' wird gestrichen
- § 38 Abs. 6 Satz 4: Satz 4 wird neu gefasst
- § 38 Abs. 6 Satz 5: Satz 5 wird gestrichen
- § 38 Abs. 8: Neuer Satz wird angegt
- § 39 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2: Wörter 'bleiben unberücksichtigt' werden eingefügt
- § 40 Abs. 3: Neuer Absatz 3 wird eingefügt
- § 42 Abs. 1 Nr. 1: Nummer 1 wird neu gefasst
- § 44: Gesamter § 44 wird neu gefasst
- § 45: Überschrift und Absatz 3 werden geändert, neuer Absatz 5 wird eingefügt
- § 47 Abs. 6: Wörter 'und des § 44' werden eingefügt
- § 48: Gesamter § 48 wird neu gefasst
- § 49 Abs. 4 Nr. 1: Zweites Komma wird gestrichen
- § 49 Abs. 5: Absatz 5 wird gestrichen
- § 49 Abs. 6: Absatz 6 wird zu Absatz 5
- § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Wörter 'oder der Beihilfe' werden gestrichen
- § 50 Abs. 1 Satz 5: Wörter 'Satz 1' werden angefügt
- § 58 Abs. 5 Satz 1: Wörter 'in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 1 in der am 26. Juli 2014 geltenden Fassung' werden eingefügt
- Anlage 4: Anlage 4 erhält neue Fassung
- Anlage 5: Anlage 5 erhält neue Fassung
- Anlage 7: Anlage 7 erhält neue Fassung
- Anlage 8 Nr. 1: Nummer 1 wird neu gefasst
- Anlage 11 Abschnitt 1: Neue Nummer 14.2 wird eingefügt, Angabe '(Lucro®)' wird gestrichen
- Anlage 11 Abschnitt 4 Unterabschnitt 2 Nr. 3 Buchstabe j und l: Angabe 'Nummer 4' wird durch 'Nummer 5' ersetzt
- Anlage 12: Neue Nummer 5.12 wird eingefügt, bisherige Nummer 5.12 wird zu Nummer 5.13
- Anlage 13: Anlage 13 erhält neue Fassung
## Wortlaut

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- **2013-08-28** · BGBl. 2013 I S. 3302 — Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGÜbertrAnO)
- **2014-07-24** · BGBl. 2014 I S. 1151 — Anordnung zur Übertragung beamtenrechtlicher Befugnisse und Zuständigkeiten im Bereich der Deutschen Telekom AG (DTAGÜbertrAnO)
- **2014-07-25** · BGBl. 2014 I S. 1154 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
- **2015-06-05** · BGBl. 2015 I S. 842 — Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung

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# Stellen dieser Station
- Unterabschnitt 5, Therapeutische Sehhilfen: Neue Vorschriften für beihildefähige therapeutische Sehhilfen eingeführt.
- Anlage 13: Anlage 13 wird durch die Anlagen 13 und 14 aus dem Anhang 2 ersetzt.
- § 19 Abs. 1: Einführung von telekommunikationsgestützten Psychotherapien und deren Beihilfefähigkeit
- § 19 Abs. 2: Erlaubnis für die Einbeziehung von Bezugspersonen in die Therapie von Minderjährigen
- § 19 Abs. 3: Simultane Kombination von Einzel- und Gruppentherapie generell ausgeschlossen, Ausnahme bei tiefenpsychologisch fundierten Therapien
- § 19 Abs. 4: Katathymes Bilderleben nur im Rahmen eines tiefenpsychologischen Therapiekonzepts beihilfefähig
- § 20 Abs. 1: Regelung der Beihilfefähigkeit für Verhaltenstherapie
- § 20 Abs. 2: Anwendung von § 19 Abs. 2 entsprechend
- § 20 Abs. 3: Regelung für Rational-Emotive Therapie
- § 21 Abs. 1: Definition der psychosomatischen Grundversorgung
- § 21 Abs. 2: Regelung der Beihilfefähigkeit für psychosomatische Grundversorgung
- § 21 Abs. 3: Regelung der Beihilfefähigkeit für ambulante psychosomatische Nachsorge
- § 22 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a: Änderung der Altersgrenze für bestimmte Personen
- § 22 Abs. 5 Satz 2: Änderung der Bezeichnung für Kinder unter drei Jahren
- § 22 Abs. 6: Neuer Absatz zur Anwendung für Arznei- und Verbandmittel
- § 23 Abs. 2 Satz 1: Änderung der Bezeichnung für beihilfeberechtigte Personen
- § 23 Abs. 2 Satz 2: Änderung der Altersgrenze für bestimmte Personen
- § 25 Abs. 4 Satz 2: Änderung der Formulierung bezüglich der Zustimmung der obersten Dienstbehörde
- § 25 Abs. 5 Satz 3: Änderung der Bezeichnung für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
- § 26 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b: Änderung der Verweisnummern
- § 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Änderung der Bezeichnung für Volljährige und Minderjährige
- § 26 Abs. 3 Satz 1: Änderung der Bezeichnung für beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen
- § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Änderung der Bezeichnung für beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen
- § 27 Abs. 3: Änderung der Bezeichnung für gepflegte Personen
- § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2: Änderung der Bezeichnung für beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen
- § 28 Abs. 3: Änderung der Bezeichnung für Kinder unter zwölf Jahren
- § 29 Abs. 1: Änderung der Bezeichnung für beihilfeberechtigte Personen
- § 29 Abs. 3: Änderung der Bezeichnung für Kinder unter vier Jahren
- § 30 Satz 1: Änderung der Bezeichnung für beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen
- § 30a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2: Änderung der Bezeichnung r psychologische Leistungen
- § 31 Abs. 1: Einführung von Rettungsfahrten und -flügen
- § 31 Abs. 2 Nr. 7: Änderung der Bezeichnung für stationär untergebrachte Kinder
- § 31 Abs. 3 Satz 2 bis 4: Streichung von Sätzen
- § 31 Abs. 3: Einführung neuer Sätze zur Beihilfefähigkeit von Kosten
- § 31 Abs. 5 Satz 1: Änderung der Bezeichnung für beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen
- Anlage 5, Abschnitt Verbesserung des Haarwuchses, Zeile 7: Das Wort „L-Cydtin“ wird durch „L-Cystin“ ersetzt.
- Anlage 6, Nummer 2: Die Wörter „bei koronarer Herzkrankheit (gesichert durch Symptomatik und ergänzende nichtinvasive oder invasive Diagnostik) und “ werden eingefügt.
- Anlage 6, Nummer 10: Die Wörter „sowie Vitamin D als Monopräparat bei ausreichender Calciumzufuhr über die Nahrung “ werden eingefügt und das Wort „Prednisoionäquivalent “ wird durch „Prednisolonäquivalent “ ersetzt.
- Anlage 6, Nummer 28: Die Wörter „L-Methionin nur zur Vermeidung der Steinneubildung bei Phosphatsteinen bei neurogener Blasenlähmung, wenn Ernährungsempfehlungen und Blasenentleerungstraining erfolglos geblieben sind. “ werden durch „(frei)“ ersetzt.
- Anlage 7: Die Anlage erhält die aus Anhang 1 ersichtliche Fassung.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Spalte 1, Leistungsverzeichnis: Die Angabe „lfd. Nr.“ wird durch „Nr.“ ersetzt.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummer 3: Die Angabe „2)“ wird gestrichen.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummer 4: Die Angabe „2)3)“ wird gestrichen.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummer 5: Die Angabe „2)5)“ wird gestrichen.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummer 7: Die Angabe „4)“ wird gestrichen.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummer 8, Buchstabe a: Die Wörter „und schweren Bronchialerkrankungen “ werden eingefügt.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummer 8, Buchstabe b: Die Wörter „bei Mukoviszidose und “ werden eingefügt.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummer 9: Die Angabe „2)“ wird gestrichen.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummer 11: Die Angabe „6)“ wird gestrichen.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummer 12: Die Angabe „7)“ wird gestrichen.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummer 13: Die Angabe „10)11)“ wird durch „3)“ ersetzt.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummer 14: Die Angabe „12)“ wird gestrichen und „18 Stunden “ wird durch „18 Behandlungen “ ersetzt.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummer 17: Die Angabe „2)“ wird gestrichen.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummer 18: Die Angabe „7)“ wird gestrichen und „8)“ wird durch „2)“ ersetzt.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummer 35: Die Wörter „Nummer 30 Buchstabe a bis c “ werden durch „Nummer 34 Buchstabe a bis c “ ersetzt, „Nummer 31 Buchstabe b “ wird durch „Nummer 35 Buchstabe b “ ersetzt und „Nummer 30 Buchstabe d “ wird durch „Nummer 34 Buchstabe d “ ersetzt.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummern 38, 46 und 47: Die Angabe „9)“ wird gestrichen.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Überschrift vor Nummer 57: Die Angabe „13)“ wird durch „4)“ ersetzt.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Nummer 64: Die Wörter „Nummern 59 und 60 “ werden durch „Nummern 63 und 64 “ ersetzt.
- Anlage 9, Abschnitt 1, Fußnoten: Die Fußnoten 2 bis 7, 9, 11 und 12 werden aufgehoben, die bisherige Fußnote 8 wird die Fußnote 2, die bisherige Fußnote 10 wird die Fußnote 3 und die bisherige Fußnote 13 wird die Fußnote 4.
- Anlage 9, Abschnitt 3, Nummer 1: Die Wörter „Erkrankungen der Wirbelsäule “ werden durch „Funktions- und Leistungseinschränkungen im Stütz- und Bewegungsapparat “ ersetzt.
- Anlage 9, Abschnitt 3, Nummer 2: Die Angabe „18 Sitzungen “ wird durch „18 Behandlungen “ ersetzt.
- Anlage 11, Abschnitt 1, Nummer 9.6: Neue Nummer 9.6 „Irisschale mit geschwärzter Pupille bei entstellenden Veränderungen der Hornhaut eines blinden Auges“ wird angefügt.
- Anlage 11, Abschnitt 4: Der Abschnitt 4 „Sehhilfen“ wird neu gefasst.
- Inhaltsübersicht zu § 2: Wort 'Personen' angefügt
- Inhaltsübersicht zu § 4: Wort 'Angehörige' durch 'Personen' ersetzt
- Inhaltsübersicht zu §§ 18 bis 21: Neue Angaben eingefügt
- Inhaltsübersicht zu § 44: Neue Formulierung
- Inhaltsübersicht zu Anlage 7: Neue Formulierung
- Inhaltsübersicht zu Anlage 13: Neue Angaben eingefügt
- § 2 Überschrift: Wort 'Personen' angefügt
- § 2 Abs. 2 Satz 1: Wort 'Beihilfeberechtigten' durch 'beihilfeberechtigten Person' ersetzt
- § 4 Überschrift: Wort 'Angehörige' durch 'Personen' ersetzt
- § 4 Abs. 1 Satz 1: Wort 'Beihilfeberechtigten' durch 'beihilfeberechtigten Personen' ersetzt, §2 Abs. 3 durch §2 Abs. 5a ersetzt
- § 4 Abs. 1 Satz 3: Wort 'Beihilfeberechtigten' durch 'beihilfeberechtigten Personen' ersetzt
- § 4 Abs. 1: Neuer Satz angefügt
- § 4 Abs. 2 Satz 1: Wort 'im' durch 'beim' ersetzt, 'der oder des Beihilfeberechtigten' durch 'der beihilfeberechtigten Person' ersetzt
- § 4 Abs. 2 Satz 2: Wort 'Auslandskinderzuschlag nach § 56' durch 'Auslandszuschlag nach § 53 Abs. 4 Nr. 2 und 2a' ersetzt
- § 5 Abs. 1 Nr. 2: Neue Formulierung
- § 5 Abs. 2 Satz 1: Wort 'berücksichtigungsfähige Angehörige' durch 'berücksichtigungsfähige Person' ersetzt
- § 5 Abs. 3 Nr. 2: Neue Formulierung
- § 5 Abs. 4: Neue Formulierung
- § 6 Abs. 3 Satz 4: Neue Formulierung
- § 6 Abs. 4 Satz 1: Wort 'Beihilfeberechtigte' durch 'Personen, die nach § 3 beihilfeberechtigt oder bei einer nach § 3 beihilfeberechtigten Person berücksichtigungsfähig sind' ersetzt
- § 6 Abs. 4 Satz 2: Wort '§7' durch '§55' ersetzt
- § 6 Abs. 5 Satz 1: Wort 'Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Angehörige' durch 'beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen' ersetzt
- § 8 Abs. 1 Nr. 1: Neue Formulierung
- § 8 Abs. 1 Nr. 2: Wort 'von der oder dem Beihilfeberechtigten oder von der oder dem berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'der beihilfeberechtigten oder der berücksichtigungsfähigen Person' ersetzt
- § 8 Abs. 1 Nr. 3: Wort 'Angehörige' durch 'Personen' ersetzt
- § 8 Abs. 2: Wort 'soweit auf sie g e g e n D r i t t e e i n E r s a t z a n s p r u c h b e s t e h t' durch 'soweit ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten besteht' ersetzt
- § 8 Abs. 3 Satz 1: Wort 'und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen' gestrichen
- § 8 Abs. 3 Satz 2: Satz gestrichen
- § 8 Abs. 4 Satz 2: Wort 'Angehörigen' durch 'Personen' ersetzt
- § 9 Abs. 1 Satz 2: Wort 'Beihilfeberechtigte' durch 'beihilfeberechtigte Personen' ersetzt
- § 9 Abs. 1 Satz 3: Wort 'Beihilfeberechtigen' durch 'beihilfeberechtigten Personen' ersetzt
- § 9 Abs. 4: Wort 'Beihilfeberechtigten nach § 3 und ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'Personen, die nach § 3 beihilfeberechtigt oder bei einer nach § 3 beihilfeberechtigten Person berücksichtigungsfähig sind' ersetzt
- § 10 Abs. 2: Wort 'der oder des Beihilfeberechtigten' durch 'der beihilfeberechtigten Person' ersetzt
- § 11 Abs. 2 Nr. 3 und 4: Wort 'Beihilfeberechtigte oder berücksichtigungsfähige Angehörige' durch 'beihilfeberechtigte oder berücksichtigungsfähige Personen' ersetzt
- § 11 Abs. 3: Wort 'Beihilfeberechtigten nach § 3 und ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'Personen, die nach § 3 beihilfeberechtigt oder bei einer nach § 3 beihilfeberechtigten Person berücksichtigungsfähig sind' ersetzt
- § 12 Satz 3: Wort 'der oder des Beihilfeberechtigten' durch 'der beihilfeberechtigten Person' ersetzt
- § 13: Neue Formulierung
- § 14 Satz 4: Wort 'der oder des Beihilfeberechtigten' durch 'der beihilfeberechtigten Person' ersetzt
- § 15 Abs. 2 Satz 4: Wort 'der oder dem Beihilfeberechtigten oder der oder dem berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'der beihilfeberechtigten oder der berücksichtigungsfähigen Person' ersetzt
- § 15 Abs. 3 Nr. 5 Satz 2 und 3: Sätze gestrichen
- § 15 Abs. 3: Neue Sätze angefügt
- § 16 Abs. 1 Satz 1: Wort 'Abschnitte C, F und K und den Nummern 7080 bis 7100' durch 'Nummern 2130 bis 2320, 5000 bis 5340, 7080 bis 7100 und 9000 bis 9170' ersetzt
- § 17 Abs. 1: Wort 'ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'Personen, die bei ihnen berücksichtigungsfähig sind' ersetzt
- § 17 Abs. 2 Satz 2: Wort 'die oder der Beihilfeberechtigte' durch 'die beihilfeberechtigte Person' ersetzt
- § 18 bis 21: Neue Formulierung
- § 32 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'zur Höhe von 150 Prozent der Sätze' durch 'bis zur Höhe von 150 Prozent'
- § 32 Abs. 3: Neue Formulierung für Aufwendungen außerhalb des Gastlandes
- § 34 Abs. 1 Satz 3: Streicht 'die im Zusammenhang mit einer vorangegangenen Krankenhausbehandlung stand'
- § 34 Abs. 4: Einfügt '§26 Abs. 1 Nummer 3,' vor '§31 Abs. 2'
- § 35 Abs. 1 Nummer 1 und 2: Neue Formulierung für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen
- § 35 Abs. 1 Nummer 4: Ersetzt 'Beihilfeberechtigte' durch 'beihilfeberechtigte Personen'
- § 35 Abs. 2 Satz 2 Nummer 1: Fügt 'einschließlich Gepäckbeförderungskosten' hinzu
- § 35 Abs. 2 Satz 2 Nummer 2: Neue Formulierung für Aufwendungen und Verdienstausfall von Begleitpersonen
- § 35 Abs. 2 Satz 2 Nummer 5 Buchstabe a und b: Ersetzt 'stationärer Rehabilitation' durch 'stationären Rehabilitationsmaßnahmen'
- § 35 Abs. 2 Satz 2 Nummer 5 Buchstabe d und e: Ersetzt 'Maßnahmen' durch 'Rehabilitationsmaßnahmen nach Abs. 1 Nummer 4'
- § 36 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'Beihilfeberechtigte nach § 3 und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'Personen, die nach § 3 beihilfeberechtigt oder bei einer nach § 3 beihilfeberechtigten Person berücksichtigungsfähig sind'
- § 37 Abs. 1: Ersetzt 'Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Angehörige' durch 'beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen'
- § 37 Abs. 1: Fügt neuen Satz hinzu über Voraussetzung einer Kostenbeteiligung
- § 38 Abs. 5 Satz 2: Ersetzt '§49 Abs. 5 Nr. 3' durch '§49 Abs. 4 Nr. 3'
- § 41 Abs. 3: Fügt neuen Absatz 3 hinzu über Risikofeststellung und interdisziplinäre Beratung
- § 42 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'Beihilfeberechtigten nach § 3 und ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'Personen, die nach § 3 beihilfeberechtigt oder bei einer nach § 3 beihilfeberechtigten Person berücksichtigungsfähig sind'
- § 43 Abs. 3 Satz 2: Ersetzt 'Beihilfeberechtigten und berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'beihilfeberechtigten und berücksichtigungsfähigen Personen'
- § 44: Neue Überschrift und Anpassungen in den Sätzen
- § 45 Abs. 1 Nummer 3: Neue Formulierung für Kommunikationshilfen
- § 45 Abs. 1: Fügt neuen Satz hinzu über Notwendigkeit für den Einsatz einer Kommunikationshilfe
- § 45 Abs. 2: Neue Formulierung für postmortale Organspenden
- § 45 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'beihilfeberechtigt ist oder zu den berücksichtigungsfähigen Angehörigen zählt' durch 'beihilfeberechtigte oder berücksichtigungsfähige Person ist'
- § 45 Abs. 3 Satz 2: Fügt Komma hinzu
- § 45 Abs. 4: Ersetzt 'Beihilfeberechtigten und berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'beihilfeberechtigten und berücksichtigungsfähigen Personen'
- § 46 Abs. 1 Satz 1: Streicht 'der Beihilfeberechtigten und ihrer berücksichtigungsfähigen Angehörigen'
- § 46 Abs. 2 Nummer 1: Ersetzt 'Beihilfeberechtigte' durch 'beihilfeberechtigte Personen'
- § 46 Abs. 2 Nummer 3: Ersetzt 'Ehegattinnen, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner' durch 'Personen nach § 4 Abs. 1'
- § 46 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'Beihilfeberechtigte' durch 'die beihilfeberechtigte Person'
- § 46 Abs. 3 Satz 2: Neue Formulierung für mehrere beihilfeberechtigte Personen
- § 46 Abs. 3 Satz 4: Ersetzt 'eine oder einem Beihilfeberechtigten' durch 'einer beihilfeberechtigten Person'
- § 46 Abs. 3 Satz 5: Ersetzt 'Beihilfeberechtigte' durch 'Beihilfeberechtigte Personen'
- § 47 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'berücksichtigungsfähigen Personen' und 'der geringen' durch 'ihrer oder seiner'
- § 47 Abs. 2 Satz 3: Ersetzt 'Ehegattin, den berücksichtigungsfähigen Ehegatten, die berücksichtigungsfähige Lebenspartnerin oder den berücksichtigungsfähigen Lebenspartner' durch 'Personen nach § 4 Abs. 1'
- § 47 Abs. 2: Fügt neuen Satz hinzu über Versorgungsausgleich
- § 47 Abs. 5: Ersetzt 'Beihilfeberechtigte nach § 3 und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'Personen, die nach § 3 beihilfeberechtigt oder bei einer nach § 3 beihilfeberechtigten Person berücksichtigungsfähig sind'
- § 47 Abs. 7: Streicht Absatz 7
- § 47 Abs. 8: Ersetzt 'Beihilfeberechtigte nach § 3 und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'Personen, die nach § 3 beihilfeberechtigt oder bei einer nach § 3 beihilfeberechtigten Person berücksichtigungsfähig sind'
- § 47 Abs. 9: Ersetzt 'Beihilfeberechtigten' durch 'beihilfeberechtigten Personen'
- § 48 Satz 3: Fügt 'Pflegezusatz-' hinzu
- § 49 Abs. 1 Satz 1: Fügt neue Sätze hinzu über Apothekenabgabepreis und Mehrfachverordnungen
- § 49 Abs. 4 Nummer 1: Ersetzt 'Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres' durch 'Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben'
- § 49 Abs. 5: Neue Formulierung für beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen in beihilfeerfüllenden Standardtarifen
- § 49 Abs. 6: Ersetzt 'Beihilfeberechtigte' durch 'beihilfeberechtigte' und 'Angehörige' durch 'Personen'
- § 50 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a: Neue Formulierung für Beihilfeberechtigte Personen der Besoldungsgruppen A2 bis A8
- § 50 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b und c: Ersetzt 'Beihilfeberechtigte' durch 'beihilfeberechtigte Personen' und 'deren berücksichtigungsfähige Angehörige' durch 'berücksichtigungsfähige Personen'
- § 50 Abs. 1 Satz 4: Ersetzt 'Die oder der Beihilfeberechtigte' durch 'Die beihilfeberechtigte Person'
- § 50 Abs. 1 Satz 5: Ersetzt 'Beihilfeberechtigte' durch 'beihilfeberechtigte Personen' und 'deren berücksichtigungsfähige Angehörige' durch 'berücksichtigungsfähige Personen'
- § 50 Abs. 2 Satz 3: Neue Formulierung für Einnahmenverminderung bei verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft lebenden beihilfeberechtigten Personen
- Inhaltsübersicht: Angaben zu den §§ 44 und 45 werden geändert
- § 6 Abs. 5: Absatz 5 wird gestrichen
- § 6 Abs. 6: Absatz 6 wird zu Absatz 5 und Wörter gestrichen
- § 6 Abs. 7: Absatz 7 wird zu Absatz 6
- § 8 Abs. 1 Nr. 6 und 7: Wörter 'Untersuchungen und' werden eingefügt
- § 8 Abs. 3: Wörter 'und entgangene Apotheker- und Herstellerrabatte' werden eingefügt
- § 8 Abs. 4 Satz 4: Satz 4 wird neu gefasst
- § 9 Abs. 1 Satz 2: Satz 2 wird neu gefasst
- § 15 Abs. 3: Neuer Absatz 3 wird eingefügt
- § 15 Abs. 3: Absatz 3 wird neu gefasst
- § 18a Abs. 2 Nr. 4: Nummer 4 wird neu gefasst
- § 18a Abs. 6: Neuer Absatz 6 wird eingefügt
- § 19 Abs. 1 Satz 1: Wörter 'im' und 'in besonderen Fällen' werden eingefügt
- § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4: Wort 'im' wird vor 'Regelfall' eingefügt
- § 21 Abs. 2 Satz 3: Wörter 'Untersuchungen und' werden eingefügt
- § 23 Abs. 2 Satz 2: Satz 2 wird neu gefasst
- § 26 Abs. 2 Satz 1: Satz 1 wird neu gefasst
- § 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a bis d: Wörter 'Untersuchung und' werden eingefügt
- § 28 Abs. 1 Satz 1: Wörter 'angemessener Höhe' werden durch 'Höhe von 2,5 Prozent der sich aus § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ergebenden monatlichen Bezugsgröße, aufgerundet auf volle Euro,' ersetzt
- § 31 Abs. 1: Wörter 'zum Krankenhaus' werden gestrichen
- § 31 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2: Wörter 'Untersuchungen und' werden eingefügt
- § 32 Abs. 1 Satz 1: Satz 1 wird neu gefasst
- § 34 Abs. 3 Satz 1: Satz 1 wird neu gefasst
- § 35 Abs. 1 Nr. 4: Wörter 'unter ärztlicher Leitung nach einem Rehabilitationsplan' werden eingefügt
- § 37 Abs. 1: Absatz 1 wird neu gefasst
- § 38 Abs. 2 Satz 7: Satz 7 wird neu gefasst
- § 38 Abs. 6 Satz 1: Wort 'nur' wird gestrichen
- § 38 Abs. 6 Satz 4: Satz 4 wird neu gefasst
- § 38 Abs. 6 Satz 5: Satz 5 wird gestrichen
- § 38 Abs. 8: Neuer Satz wird angegt
- § 39 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2: Wörter 'bleiben unberücksichtigt' werden eingefügt
- § 40 Abs. 3: Neuer Absatz 3 wird eingefügt
- § 42 Abs. 1 Nr. 1: Nummer 1 wird neu gefasst
- § 44: Gesamter § 44 wird neu gefasst
- § 45: Überschrift und Absatz 3 werden geändert, neuer Absatz 5 wird eingefügt
- § 47 Abs. 6: Wörter 'und des § 44' werden eingefügt
- § 48: Gesamter § 48 wird neu gefasst
- § 49 Abs. 4 Nr. 1: Zweites Komma wird gestrichen
- § 49 Abs. 5: Absatz 5 wird gestrichen
- § 49 Abs. 6: Absatz 6 wird zu Absatz 5
- § 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Wörter 'oder der Beihilfe' werden gestrichen
- § 50 Abs. 1 Satz 5: Wörter 'Satz 1' werden angefügt
- § 58 Abs. 5 Satz 1: Wörter 'in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 1 in der am 26. Juli 2014 geltenden Fassung' werden eingefügt
- Anlage 4: Anlage 4 erhält neue Fassung
- Anlage 5: Anlage 5 erhält neue Fassung
- Anlage 7: Anlage 7 erhält neue Fassung
- Anlage 8 Nr. 1: Nummer 1 wird neu gefasst
- Anlage 11 Abschnitt 1: Neue Nummer 14.2 wird eingefügt, Angabe '(Lucro®)' wird gestrichen
- Anlage 11 Abschnitt 4 Unterabschnitt 2 Nr. 3 Buchstabe j und l: Angabe 'Nummer 4' wird durch 'Nummer 5' ersetzt
- Anlage 12: Neue Nummer 5.12 wird eingefügt, bisherige Nummer 5.12 wird zu Nummer 5.13
- Anlage 13: Anlage 13 erhält neue Fassung

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-25 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1154
> Station: 2015-06-05 — Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 842
§ 15 Abs. 2 Satz 4: Wort 'der oder dem Beihilfeberechtigten oder der oder dem berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'der beihilfeberechtigten oder der berücksichtigungsfähigen Person' ersetzt
§ 15 Abs. 3: Neuer Absatz 3 wird eingefügt
§ 15 Abs. 3 Nr. 5 Satz 2 und 3: Sätze gestrichen
§ 15 Abs. 3: Neue Sätze angefügt
§ 15 Abs. 3: Absatz 3 wird neu gefasst

9
bbhv/§18a.md Normal file
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# § 18a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-06-05 — Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 842
§ 18a Abs. 2 Nr. 4: Nummer 4 wird neu gefasst
§ 18a Abs. 6: Neuer Absatz 6 wird eingefügt

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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-25 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1154
> Station: 2015-06-05 — Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 842
§ 19 Abs. 1: Einführung von telekommunikationsgestützten Psychotherapien und deren Beihilfefähigkeit
§ 19 Abs. 1 Satz 1: Wörter 'im' und 'in besonderen Fällen' werden eingefügt
§ 19 Abs. 2: Erlaubnis für die Einbeziehung von Bezugspersonen in die Therapie von Minderjährigen
§ 19 Abs. 3: Simultane Kombination von Einzel- und Gruppentherapie generell ausgeschlossen, Ausnahme bei tiefenpsychologisch fundierten Therapien
§ 19 Abs. 4: Katathymes Bilderleben nur im Rahmen eines tiefenpsychologischen Therapiekonzepts beihilfefähig
§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4: Wort 'im' wird vor 'Regelfall' eingefügt

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# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-25 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1154
> Station: 2015-06-05 — Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 842
§ 21 Abs. 1: Definition der psychosomatischen Grundversorgung
§ 21 Abs. 2: Regelung der Beihilfefähigkeit für psychosomatische Grundversorgung
§ 21 Abs. 3: Regelung der Beihilfefähigkeit für ambulante psychosomatische Nachsorge
§ 21 Abs. 2 Satz 3: Wörter 'Untersuchungen und' werden eingefügt

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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-25 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1154
> Station: 2015-06-05 — Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 842
§ 23 Abs. 2 Satz 1: Änderung der Bezeichnung für beihilfeberechtigte Personen
§ 23 Abs. 2 Satz 2: Änderung der Altersgrenze für bestimmte Personen
§ 23 Abs. 2 Satz 2: Satz 2 wird neu gefasst

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# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-25 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1154
> Station: 2015-06-05 — Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 842
§ 26 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b: Änderung der Verweisnummern
§ 26 Abs. 2 Satz 1: Satz 1 wird neu gefasst
§ 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2: Änderung der Bezeichnung für Volljährige und Minderjährige
§ 26 Abs. 3 Satz 1: Änderung der Bezeichnung für beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen
§ 26 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a bis d: Wörter 'Untersuchung und' werden eingefügt

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# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-25 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1154
> Station: 2015-06-05 — Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 842
§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2: Änderung der Bezeichnung für beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen
§ 28 Abs. 3: Änderung der Bezeichnung für Kinder unter zwölf Jahren
§ 28 Abs. 1 Satz 1: Wörter 'angemessener Höhe' werden durch 'Höhe von 2,5 Prozent der sich aus § 18 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch ergebenden monatlichen Bezugsgröße, aufgerundet auf volle Euro,' ersetzt

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# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-25 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1154
> Station: 2015-06-05 — Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 842
§ 31 Abs. 1: Einführung von Rettungsfahrten und -flügen
§ 31 Abs. 1: Wörter 'zum Krankenhaus' werden gestrichen
§ 31 Abs. 2 Nr. 7: Änderung der Bezeichnung für stationär untergebrachte Kinder
§ 31 Abs. 3 Satz 2 bis 4: Streichung von Sätzen
§ 31 Abs. 3: Einführung neuer Sätze zur Beihilfefähigkeit von Kosten
§ 31 Abs. 5 Satz 1: Änderung der Bezeichnung für beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen
§ 31 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2: Wörter 'Untersuchungen und' werden eingefügt

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# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-25 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1154
> Station: 2015-06-05 — Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 842
§ 32 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt 'zur Höhe von 150 Prozent der Sätze' durch 'bis zur Höhe von 150 Prozent'
§ 32 Abs. 3: Neue Formulierung für Aufwendungen außerhalb des Gastlandes
§ 32 Abs. 1 Satz 1: Satz 1 wird neu gefasst

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-25 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1154
> Station: 2015-06-05 — Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 842
§ 34 Abs. 1 Satz 3: Streicht 'die im Zusammenhang mit einer vorangegangenen Krankenhausbehandlung stand'
§ 34 Abs. 4: Einfügt '§26 Abs. 1 Nummer 3,' vor '§31 Abs. 2'
§ 34 Abs. 3 Satz 1: Satz 1 wird neu gefasst

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# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-25 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1154
> Station: 2015-06-05 — Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 842
§ 35 Abs. 1 Nummer 1 und 2: Neue Formulierung für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen
§ 35 Abs. 1 Nummer 4: Ersetzt 'Beihilfeberechtigte' durch 'beihilfeberechtigte Personen'
§ 35 Abs. 2 Satz 2 Nummer 1: Fügt 'einschließlich Gepäckbeförderungskosten' hinzu
§ 35 Abs. 2 Satz 2 Nummer 2: Neue Formulierung für Aufwendungen und Verdienstausfall von Begleitpersonen
§ 35 Abs. 2 Satz 2 Nummer 5 Buchstabe a und b: Ersetzt 'stationärer Rehabilitation' durch 'stationären Rehabilitationsmaßnahmen'
§ 35 Abs. 2 Satz 2 Nummer 5 Buchstabe d und e: Ersetzt 'Maßnahmen' durch 'Rehabilitationsmaßnahmen nach Abs. 1 Nummer 4'
§ 35 Abs. 1 Nr. 4: Wörter 'unter ärztlicher Leitung nach einem Rehabilitationsplan' werden eingefügt

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# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-25 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1154
> Station: 2015-06-05 — Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 842
§ 37 Abs. 1: Ersetzt 'Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Angehörige' durch 'beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen'
§ 37 Abs. 1: Fügt neuen Satz hinzu über Voraussetzung einer Kostenbeteiligung
§ 37 Abs. 1: Absatz 1 wird neu gefasst

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# § 38
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-25 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1154
> Station: 2015-06-05 — Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 842
§ 38 Abs. 5 Satz 2: Ersetzt '§49 Abs. 5 Nr. 3' durch '§49 Abs. 4 Nr. 3'
§ 38 Abs. 2 Satz 7: Satz 7 wird neu gefasst
§ 38 Abs. 6 Satz 1: Wort 'nur' wird gestrichen
§ 38 Abs. 6 Satz 4: Satz 4 wird neu gefasst
§ 38 Abs. 6 Satz 5: Satz 5 wird gestrichen
§ 38 Abs. 8: Neuer Satz wird angefügt

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# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2012-12-19 — Vierte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2012 I S. 2657
> Station: 2015-06-05 — Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 842
§ 39 Absatz 3 Nummer 1: Änderung der Formulierung
§ 39 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2: Wörter 'bleiben unberücksichtigt' werden eingefügt

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# § 40
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2012-09-19 — Dritte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2012 I S. 1935
> Station: 2015-06-05 — Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 842
§ 40: Neue Vorschriften für beihilfefähige Aufwendungen in Pflegefällen
§ 40 Abs. 3: Neuer Absatz 3 wird eingefügt

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# § 42
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-25 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1154
> Station: 2015-06-05 — Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 842
§ 42 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'Beihilfeberechtigten nach § 3 und ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'Personen, die nach § 3 beihilfeberechtigt oder bei einer nach § 3 beihilfeberechtigten Person berücksichtigungsfähig sind'
§ 42 Abs. 1 Nr. 1: Nummer 1 wird neu gefasst

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# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-25 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1154
> Station: 2015-06-05 — Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 842
Inhaltsübersicht zu § 44: Neue Formulierung
§ 44: Neue Überschrift und Anpassungen in den Sätzen
§ 44: Gesamter § 44 wird neu gefasst

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# § 45
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-25 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1154
> Station: 2015-06-05 — Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 842
§ 45 Abs. 1 Nummer 3: Neue Formulierung r Kommunikationshilfen
§ 45 Abs. 1: Fügt neuen Satz hinzu über Notwendigkeit für den Einsatz einer Kommunikationshilfe
§ 45 Abs. 2: Neue Formulierung für postmortale Organspenden
§ 45 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'beihilfeberechtigt ist oder zu den berücksichtigungsfähigen Angehörigen zählt' durch 'beihilfeberechtigte oder berücksichtigungsfähige Person ist'
§ 45 Abs. 3 Satz 2: Fügt Komma hinzu
§ 45 Abs. 4: Ersetzt 'Beihilfeberechtigten und berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'beihilfeberechtigten und berücksichtigungsfähigen Personen'
§ 45: Überschrift und Absatz 3 werden geändert, neuer Absatz 5 wird eingegt

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@@ -1,19 +1,7 @@
# § 47
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-25 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1154
> Station: 2015-06-05 — Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 842
§ 47 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'berücksichtigungsfähigen Personen' und 'der geringen' durch 'ihrer oder seiner'
§ 47 Abs. 2 Satz 3: Ersetzt 'Ehegattin, den berücksichtigungsfähigen Ehegatten, die berücksichtigungsfähige Lebenspartnerin oder den berücksichtigungsfähigen Lebenspartner' durch 'Personen nach § 4 Abs. 1'
§ 47 Abs. 2: Fügt neuen Satz hinzu über Versorgungsausgleich
§ 47 Abs. 5: Ersetzt 'Beihilfeberechtigte nach § 3 und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'Personen, die nach § 3 beihilfeberechtigt oder bei einer nach § 3 beihilfeberechtigten Person berücksichtigungsfähig sind'
§ 47 Abs. 7: Streicht Absatz 7
§ 47 Abs. 8: Ersetzt 'Beihilfeberechtigte nach § 3 und ihre berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'Personen, die nach § 3 beihilfeberechtigt oder bei einer nach § 3 beihilfeberechtigten Person berücksichtigungsfähig sind'
§ 47 Abs. 9: Ersetzt 'Beihilfeberechtigten' durch 'beihilfeberechtigten Personen'
§ 47 Abs. 6: Wörter 'und des § 44' werden eingefügt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 48
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-25 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1154
> Station: 2015-06-05 — Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 842
§ 48 Satz 3: Fügt 'Pflegezusatz-' hinzu
§ 48: Gesamter § 48 wird neu gefasst

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# § 49
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-25 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1154
> Station: 2015-06-05 — Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 842
§ 49 Abs. 1 Satz 1: Fügt neue Sätze hinzu über Apothekenabgabepreis und Mehrfachverordnungen
§ 49 Abs. 4 Nr. 1: Zweites Komma wird gestrichen
§ 49 Abs. 4 Nummer 1: Ersetzt 'Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres' durch 'Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben'
§ 49 Abs. 5: Absatz 5 wird gestrichen
§ 49 Abs. 5: Neue Formulierung für beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen in beihilfeerfüllenden Standardtarifen
§ 49 Abs. 6: Ersetzt 'Beihilfeberechtigte' durch 'beihilfeberechtigte' und 'Angehörige' durch 'Personen'
§ 49 Abs. 6: Absatz 6 wird zu Absatz 5

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@@ -1,15 +1,9 @@
# § 50
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-25 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1154
> Station: 2015-06-05 — Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 842
§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a: Neue Formulierung für Beihilfeberechtigte Personen der Besoldungsgruppen A2 bis A8
§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1: Wörter 'oder der Beihilfe' werden gestrichen
§ 50 Abs. 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b und c: Ersetzt 'Beihilfeberechtigte' durch 'beihilfeberechtigte Personen' und 'deren berücksichtigungsfähige Angehörige' durch 'berücksichtigungsfähige Personen'
§ 50 Abs. 1 Satz 4: Ersetzt 'Die oder der Beihilfeberechtigte' durch 'Die beihilfeberechtigte Person'
§ 50 Abs. 1 Satz 5: Ersetzt 'Beihilfeberechtigte' durch 'beihilfeberechtigte Personen' und 'deren berücksichtigungsfähige Angehörige' durch 'berücksichtigungsfähige Personen'
§ 50 Abs. 2 Satz 3: Neue Formulierung für Einnahmenverminderung bei verheirateten oder in einer Lebenspartnerschaft lebenden beihilfeberechtigten Personen
§ 50 Abs. 1 Satz 5: Wörter 'Satz 1' werden angefügt

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# § 58
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2012-09-19 — Dritte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2012 I S. 1935
> Station: 2015-06-05 — Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 842
§ 58 Abs. 7: Neue Vorschriften für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung
§ 58 Abs. 5 Satz 1: Wörter 'in Verbindung mit § 9 Abs. 1 Satz 1 in der am 26. Juli 2014 geltenden Fassung' werden eingefügt

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-25 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1154
> Station: 2015-06-05 — Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 842
§ 6 Abs. 3 Satz 4: Neue Formulierung
§ 6 Abs. 5: Absatz 5 wird gestrichen
§ 6 Abs. 4 Satz 1: Wort 'Beihilfeberechtigte' durch 'Personen, die nach § 3 beihilfeberechtigt oder bei einer nach § 3 beihilfeberechtigten Person berücksichtigungsfähig sind' ersetzt
§ 6 Abs. 6: Absatz 6 wird zu Absatz 5 und Wörter gestrichen
§ 6 Abs. 4 Satz 2: Wort '§7' durch '§55' ersetzt
§ 6 Abs. 5 Satz 1: Wort 'Beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Angehörige' durch 'beihilfeberechtigte und berücksichtigungsfähige Personen' ersetzt
§ 6 Abs. 7: Absatz 7 wird zu Absatz 6

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-25 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1154
> Station: 2015-06-05 — Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 842
§ 8 Abs. 1 Nr. 1: Neue Formulierung
§ 8 Abs. 1 Nr. 6 und 7: Wörter 'Untersuchungen und' werden eingefügt
§ 8 Abs. 1 Nr. 2: Wort 'von der oder dem Beihilfeberechtigten oder von der oder dem berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'der beihilfeberechtigten oder der berücksichtigungsfähigen Person' ersetzt
§ 8 Abs. 3: Wörter 'und entgangene Apotheker- und Herstellerrabatte' werden eingefügt
§ 8 Abs. 1 Nr. 3: Wort 'Angehörige' durch 'Personen' ersetzt
§ 8 Abs. 2: Wort 'soweit auf sie g e g e n D r i t t e e i n E r s a t z a n s p r u c h b e s t e h t' durch 'soweit ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten besteht' ersetzt
§ 8 Abs. 3 Satz 1: Wort 'und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfungen' gestrichen
§ 8 Abs. 3 Satz 2: Satz gestrichen
§ 8 Abs. 4 Satz 2: Wort 'Angehörigen' durch 'Personen' ersetzt
§ 8 Abs. 4 Satz 4: Satz 4 wird neu gefasst

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-07-25 — Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1154
> Station: 2015-06-05 — Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 842
§ 9 Abs. 1 Satz 2: Wort 'Beihilfeberechtigte' durch 'beihilfeberechtigte Personen' ersetzt
§ 9 Abs. 1 Satz 3: Wort 'Beihilfeberechtigen' durch 'beihilfeberechtigten Personen' ersetzt
§ 9 Abs. 4: Wort 'Beihilfeberechtigten nach § 3 und ihren berücksichtigungsfähigen Angehörigen' durch 'Personen, die nach § 3 beihilfeberechtigt oder bei einer nach § 3 beihilfeberechtigten Person berücksichtigungsfähig sind' ersetzt
§ 9 Abs. 1 Satz 2: Satz 2 wird neu gefasst

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 2015 I S. 842
- **Titel:** Sechste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 842
- **Verkündung:** 2015-06-05
- **Inkrafttreten:** 2015-06-05
- **Ausfertigung:** 2015-05-27
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/21#page=58
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BBHV
## Kurz
Die Verordnung ändert die Bundesbeihilfeverordnung, insbesondere bezüglich der Inhaltsübersicht, der Beihilfen für medizinische Leistungen und der Beihilfen für kieferorthopädische Leistungen.