BGBl. 1972 I S. 1697 · Verordnung · Zehnte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung

Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1697
Inkrafttreten: 1973-01-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

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Verkündung: 1972-09-09

BGBl-Id: bgbl1-1972-97-1
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# BINSCHUO_2018 — 1971-12-18
# BINSCHUO_2018 — 1972-09-09
- **Titel:** Neunte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1971 I S. 1982
- **Inkrafttreten:** 1972-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1971/128#page=6
- **Kurz:** Die Neunte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung führt mehrere Änderungen an der Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschiffahrt ein, insbesondere bezüglich der Beförderung gefährlicher Güter und der Anforderungen an Flüssiggasanlagen.
- **Titel:** Zehnte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1972 I S. 1697
- **Inkrafttreten:** 1973-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/97#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Binnenschiffs-Untersuchungsordnung, insbesondere die Vorschriften zur Mindestbemannung von Binnenschiffen.
## Betroffene Stellen
- § 3 Abs. 3: Einführung eines neuen Absatzes
- § 12 Abs. 1 Satz 1: Streichung von Wörtern
- § 12 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von 'Mindestbemannung' durch 'Besatzung'
- § 12 Abs. 2 Satz 3: Streichung des Satzes
- § 21 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes
- § 22: Neue Fassung des Artikels
- § 33 Abs. 2: Streichung des Absatzes
- § 51: Neue Fassung des Artikels
- § 61 Abs. 1: Streichung von Wörtern
- § 70 Abs. 3: Einfügung und Streichung von Wörtern
- § 79 Abs. 3: Einführung eines neuen Absatzes
- § 82 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von '4 Jahre' durch '5 Jahre'
- § 82 Abs. 1 Satz 2: Streichung von Wörtern
- § 87: Mehrere Änderungen in verschiedenen Teilen des Artikels
- § 88 und 89: Aufhebung der Artikel
- § 73: Neue Vorschriften für die Besatzung von Fahrgastschiffen, einschließlich spezifischer Bedingungen und Anforderungen.
- § 74: Vorschriften für die Besatzung von Fahrzeugen, die nicht unter die §§ 68 bis 73 fallen.
- § 75: Vorschriften für Abweichungen von der Besatzungszahl, insbesondere für Fahrzeuge ohne eigene Triebkraft und Motorgüterschiffe.
- § 76: Vorschriften für Ausnahmebewilligungen zur Herabsetzung der Besatzungszahl.
- § 77: Zusätzliche Vorschriften zur Besatzung, einschließlich der Möglichkeit, Matrosen durch Schiffsjungen zu ersetzen, und der Pflicht zur ständigen Anwesenheit der Besatzung.
- § 87 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe f: Erweiterung der Strafvorschriften um die Pflicht zur Mitführung oder Vorlage bestimmter Urkunden und die ordnungsgemäße Führung des Fahrtenbuchs.
- Anlage 5: Einführung einer neuen Anlage 5 mit Vorschriften für die Führung des Fahrtenbuchs.
- III. Teil (Mindestbemannung): Neufassung des III. Teils mit neuen Vorschriften zur Besatzung, einschließlich der Betriebsformen und spezieller Regelungen für Frauen und Arbeitszeiten.
- § 66: Neufassung des § 66 mit detaillierten Vorschriften zur Besatzung, einschließlich der Betriebsformen und spezieller Regelungen für Kinder und Schiffsjungen.
- § 67: Neufassung des § 67 mit Vorschriften zur Beschäftigung von Frauen in der Besatzung, einschließlich der Anforderungen an das Fahrzeug und die Altersgrenzen.
- § 67a: Neufassung des § 67a mit Vorschriften zur Höchstdauer der Zugehörigkeit zur Schiffsbesatzung während der Fahrt, einschließlich der Ruhezeiten und der Führung eines Fahrtenbuchs.
- § 68: Neufassung des § 68 mit Vorschriften zur Besatzung von Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft, einschließlich spezieller Erleichterungen für bestimmte Flussabschnitte.
- § 69: Neufassung des § 69 mit Vorschriften zur Besatzung von Motorgüterschiffen, einschließlich spezieller Bedingungen für die Maschinenleistung und die Antriebsanlagen.
- § 70: Neufassung des § 70 mit Vorschriften zur Besatzung von Schleppern, einschließlich spezieller Bedingungen für die Antriebsanlagen und die Winden.
## Wortlaut

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- **1968-03-05** · BGBl. 1968 I S. 199 — Bundesgesetzblatt Teil II Nr. 9 und Nr. 10
- **1971-12-01** · BGBl. 1971 I S. 1845 — Verordnung zur Einführung der Verordnung über die Zulassung von Flüssiggasanlagen an Bord von Schiffen, die für die Beförderung gefährlicher Güter bestimmt sind
- **1971-12-18** · BGBl. 1971 I S. 1982 — Neunte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung
- **1972-09-09** · BGBl. 1972 I S. 1697 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung

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# Stellen dieser Station
- § 3 Abs. 3: Einführung eines neuen Absatzes
- § 12 Abs. 1 Satz 1: Streichung von Wörtern
- § 12 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung von 'Mindestbemannung' durch 'Besatzung'
- § 12 Abs. 2 Satz 3: Streichung des Satzes
- § 21 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes
- § 22: Neue Fassung des Artikels
- § 33 Abs. 2: Streichung des Absatzes
- § 51: Neue Fassung des Artikels
- § 61 Abs. 1: Streichung von Wörtern
- § 70 Abs. 3: Einfügung und Streichung von Wörtern
- § 79 Abs. 3: Einführung eines neuen Absatzes
- § 82 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von '4 Jahre' durch '5 Jahre'
- § 82 Abs. 1 Satz 2: Streichung von Wörtern
- § 87: Mehrere Änderungen in verschiedenen Teilen des Artikels
- § 88 und 89: Aufhebung der Artikel
- § 73: Neue Vorschriften für die Besatzung von Fahrgastschiffen, einschließlich spezifischer Bedingungen und Anforderungen.
- § 74: Vorschriften für die Besatzung von Fahrzeugen, die nicht unter die §§ 68 bis 73 fallen.
- § 75: Vorschriften für Abweichungen von der Besatzungszahl, insbesondere für Fahrzeuge ohne eigene Triebkraft und Motorgüterschiffe.
- § 76: Vorschriften für Ausnahmebewilligungen zur Herabsetzung der Besatzungszahl.
- § 77: Zusätzliche Vorschriften zur Besatzung, einschließlich der Möglichkeit, Matrosen durch Schiffsjungen zu ersetzen, und der Pflicht zur ständigen Anwesenheit der Besatzung.
- § 87 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe f: Erweiterung der Strafvorschriften um die Pflicht zur Mitführung oder Vorlage bestimmter Urkunden und die ordnungsgemäße Führung des Fahrtenbuchs.
- Anlage 5: Einführung einer neuen Anlage 5 mit Vorschriften für die Führung des Fahrtenbuchs.
- III. Teil (Mindestbemannung): Neufassung des III. Teils mit neuen Vorschriften zur Besatzung, einschließlich der Betriebsformen und spezieller Regelungen für Frauen und Arbeitszeiten.
- § 66: Neufassung des § 66 mit detaillierten Vorschriften zur Besatzung, einschließlich der Betriebsformen und spezieller Regelungen für Kinder und Schiffsjungen.
- § 67: Neufassung des § 67 mit Vorschriften zur Beschäftigung von Frauen in der Besatzung, einschließlich der Anforderungen an das Fahrzeug und die Altersgrenzen.
- § 67a: Neufassung des § 67a mit Vorschriften zur Höchstdauer der Zugehörigkeit zur Schiffsbesatzung während der Fahrt, einschließlich der Ruhezeiten und der Führung eines Fahrtenbuchs.
- § 68: Neufassung des § 68 mit Vorschriften zur Besatzung von Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft, einschließlich spezieller Erleichterungen für bestimmte Flussabschnitte.
- § 69: Neufassung des § 69 mit Vorschriften zur Besatzung von Motorgüterschiffen, einschließlich spezieller Bedingungen für die Maschinenleistung und die Antriebsanlagen.
- § 70: Neufassung des § 70 mit Vorschriften zur Besatzung von Schleppern, einschließlich spezieller Bedingungen für die Antriebsanlagen und die Winden.

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# § 66
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-09-09 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1697
§ 66: Neufassung des § 66 mit detaillierten Vorschriften zur Besatzung, einschließlich der Betriebsformen und spezieller Regelungen für Kinder und Schiffsjungen.

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# § 67
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-09-09 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1697
§ 67: Neufassung des § 67 mit Vorschriften zur Beschäftigung von Frauen in der Besatzung, einschließlich der Anforderungen an das Fahrzeug und die Altersgrenzen.

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# § 67a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-09-09 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1697
§ 67a: Neufassung des § 67a mit Vorschriften zur Höchstdauer der Zugehörigkeit zur Schiffsbesatzung während der Fahrt, einschließlich der Ruhezeiten und der Führung eines Fahrtenbuchs.

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# § 68
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-09-09 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1697
§ 68: Neufassung des § 68 mit Vorschriften zur Besatzung von Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft, einschließlich spezieller Erleichterungen für bestimmte Flussabschnitte.

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binschuo_2018/§69.md Normal file
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# § 69
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-09-09 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1697
§ 69: Neufassung des § 69 mit Vorschriften zur Besatzung von Motorgüterschiffen, einschließlich spezieller Bedingungen für die Maschinenleistung und die Antriebsanlagen.

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# § 70
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1971-12-18 — Neunte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1982
> Station: 1972-09-09 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1697
§ 70 Abs. 3: Einfügung und Streichung von Wörtern
§ 70: Neufassung des § 70 mit Vorschriften zur Besatzung von Schleppern, einschließlich spezieller Bedingungen für die Antriebsanlagen und die Winden.

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binschuo_2018/§73.md Normal file
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# § 73
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-09-09 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1697
§ 73: Neue Vorschriften für die Besatzung von Fahrgastschiffen, einschließlich spezifischer Bedingungen und Anforderungen.

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binschuo_2018/§74.md Normal file
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# § 74
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-09-09 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1697
§ 74: Vorschriften für die Besatzung von Fahrzeugen, die nicht unter die §§ 68 bis 73 fallen.

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binschuo_2018/§75.md Normal file
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# § 75
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-09-09 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1697
§ 75: Vorschriften für Abweichungen von der Besatzungszahl, insbesondere für Fahrzeuge ohne eigene Triebkraft und Motorgüterschiffe.

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binschuo_2018/§76.md Normal file
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# § 76
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-09-09 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1697
§ 76: Vorschriften für Ausnahmebewilligungen zur Herabsetzung der Besatzungszahl.

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binschuo_2018/§77.md Normal file
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# § 77
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-09-09 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1697
§ 77: Zusätzliche Vorschriften zur Besatzung, einschließlich der Möglichkeit, Matrosen durch Schiffsjungen zu ersetzen, und der Pflicht zur ständigen Anwesenheit der Besatzung.

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# § 87
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1971-12-18 — Neunte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung
> Fundstelle: BGBl. 1971 I S. 1982
> Station: 1972-09-09 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1697
§ 87: Mehrere Änderungen in verschiedenen Teilen des Artikels
§ 87 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe f: Erweiterung der Strafvorschriften um die Pflicht zur Mitführung oder Vorlage bestimmter Urkunden und die ordnungsgemäße Führung des Fahrtenbuchs.

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# BGBl. 1972 I S. 1697
- **Titel:** Zehnte Verordnung zur Änderung der Binnenschiffs-Untersuchungsordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1972 I S. 1697
- **Verkündung:** 1972-09-09
- **Inkrafttreten:** 1973-01-01
- **Ausfertigung:** 1972-09-07
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/97#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BINSCHUO_2018
## Kurz
Die Verordnung ändert die Binnenschiffs-Untersuchungsordnung, insbesondere die Vorschriften zur Mindestbemannung von Binnenschiffen.