BGBl. 1961 I S. 8 · Änderung · Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 8
Inkrafttreten: 1961-01-06 (Tag nach der Verkündung)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1961-01-05

BGBl-Id: bgbl1-1961-1-2
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1970-01-01 01:13:07 +00:00
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# STVO_2013 — 1960-07-21
# STVO_2013 — 1961-01-05
- **Titel:** Verordnung zur Änderung von Vorschriften des Straßenverkehrsrechts
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 485
- **Inkrafttreten:** 1960-07-21
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/35#page=1
- **Kurz:** Diese Verordnung ändert mehrere Vorschriften des Straßenverkehrsrechts, darunter die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und die Straßenverkehrs-Ordnung.
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 8
- **Inkrafttreten:** 1961-01-06 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/1#page=8
- **Kurz:** Die Verordnung führt Änderungen an der Straßenverkehrs-Ordnung ein, insbesondere Ergänzungen zu Vorschriften über die Zusammenfassung von Straßenteilen und die Kennzeichnung des bevorrechtigten Straßenzuges.
## Betroffene Stellen
- § 22: Neue Vorschriften für die Kennzeichnung und Genehmigung von Fahrzeugteilen
- § 23 Abs. 1: Änderung der Lastfähigkeit von 2,5 Tonnen auf 2,8 t und der Beförderung von Personen und Gütern
- § 23 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2: Neue Vorschriften für die Beschaffenheit und Befestigung von Plaketten
- § 24 Satz 1: Änderung der Muster für die Kennzeichnung von Fahrzeugen
- § 24 Satz 2: Ersetzen von 'zuständigen Beamten' durch 'zuständigen Personen'
- § 24 Satz 3 Halbsatz 2: Einfügen von 'Tag der ersten Zulassung' und Änderung von 'amtliche' zu 'amtliches'
- § 25 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften für die Aufforderung zur Vorlage des Briefs bei Verlust
- § 25 Abs. 4 Satz 3: Einfügen von Vorschriften für die Vorlage des Briefs bei Aufforderung
- § 25 Abs. 4 letzter Satz: Änderung der Vorschriften für die Vorlage des Briefs bei besonderen Gründen
- § 26 Abs. 4: Änderung der Verweise von § 18 Abs. 2 auf § 18 Abs. 4 Satz 1
- § 27: Neue Vorschriften für die Meldepflichten und Rückzug aus dem Verkehr
- § 28 Abs. 4 vorletzter Satz: Ersetzen von 'Beamten' durch 'Personen'
- § 29: Neue Vorschriften für die Überwachung von Kraftfahrzeugen und Anhängern
- § 29d: Neue Vorschriften für Maßnahmen beim Fehlen des Versicherungsschutzes
- § 32 Abs. 1 und 2: Neue Vorschriften für die höchstzulässige Breite, Höhe und Länge von Fahrzeugen und Zügen
- § 32a Satz 4: Einfügen von 'lediglich' vor 'für die Gepäckbeförderung'
- § 32a letzter Satz: Neue Vorschriften für die Genehmigung des Mitführens von Omnibusanhängern
- § 33: Einfügen von Vorschriften für das Schleppen von Fahrzeugen
- Muster 2 b (§ 24): Neues Muster für den Kraftfahrzeugschein eingeführt
- Muster 3 a (§ 24): Neues Muster für den Anhängerschein eingeführt
- Anhang 9: Neue Bildmuster für Verkehrszeichen eingeführt
- § 54a: Neue Vorschriften für Innenebeleuchtung in Kraftomnibussen treten in Kraft am 1. Oktober 1960
- § 54b: Neue Vorschriften für Windsicherheitslampen in Kraftomnibussen treten in Kraft am 1. Oktober 1960
- § 55 Abs. 3: Verbot bestimmter Warnvorrichtungen tritt in Kraft am 1. Januar 1961
- § 55a: Vorschriften zur Funkentstörung treten in Kraft am 1. Oktober 1960 für erstmals in den Verkehr kommende Fahrzeuge und am 1. Juli 1961 für andere Fahrzeuge
- § 56 Abs. 1: Vorschriften für Rückspiegel an Fahrrädern mit Hilfsmotor treten in Kraft am 1. Januar 1961 für erstmals in den Verkehr kommende Fahrzeuge und am 1. Juli 1961 für andere Fahrzeuge
- § 57 Abs. 1: Vorschriften für Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler treten in Kraft am 1. Januar 1961 für bestimmte Fahrzeuge
- § 57 Abs. 2 Buchstabe a: Abweichungen der Anzeige von Geschwindigkeitsmessern vom Sollwert für Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- § 57a: Vorschriften für Fahrtschreiber treten in Kraft am 1. April 1961 für bestimmte Fahrzeuge
- § 57a Abs. 2 Satz 2: Verwendung von Schaublättern mit Prüfzeichen für Fahrtschreiber treten in Kraft am 1. Oktober 1960
- § 58: Vorschriften für Geschwindigkeitsschilder an der Rückseite der Fahrzeuge treten in Kraft am 1. Oktober 1960
- § 59: Vorschriften für Fabrikschilder an Fahrzeugen, die vor dem 1. April 1952 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- § 60 Abs. 1: Vorschriften für Größe der Kennzeichenschilder an Krafträdern, die vor dem 1. Juli 1958 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- § 60 Abs. 2 Satz 4: Vorschriften für Abstand der hinteren Kennzeichen von der Fahrbahn für Krafträder, die vor dem 1. Juli 1958 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- § 61 Abs. 1: Vorschriften für Anwendung von § 35e Abs. 4 auf Omnibusanhänger, die vor dem 1. Juli 1960 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- § 61 Abs. 3, 4, 5: Vorschriften für zulässiges Gesamtgewicht, Verständigungsvorrichtung und Überhang von Omnibusanhängern treten in Kraft am 1. Oktober 1960
- § 61 Abs. 6: Vorschriften für Druckluftbremse an Omnibusanhängern treten in Kraft am 1. April 1961
- § 64a Sätze 2 und 3: Verbot bestimmter Vorrichtungen für Schallzeichen an Fahrrädern und Schlitten tritt in Kraft am 1. Januar 1961
- § 67 Abs. 1 Satz 1: Vorschriften für Ausrüstung von Fahrrädern mit Scheinwerfern bis zum 1. Januar 1961
- § 67 Abs. 2: Vorschriften für Schlußleuchten und Rückstrahler an Fahrrädern mit regelmäßigem Standort im Saarland treten in Kraft am 1. Januar 1961
- § 67a Abs. 4 Sätze 3 und 4: Vorschriften für Scheinwerfer für Dauerabblendlicht an Fahrrädern mit Hilfsmotor und Kleinkrafträder, die vor dem 1. Januar 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- § 67b: Vorschriften für Kennzeichen für Fahrräder mit Hilfsmotor und Kleinkrafträder mit regelmäßigem Standort im Saarland treten in Kraft am 1. Oktober 1960
- § 70 Abs. 3a: Vorschriften für Nachweis über genehmigte Ausnahmen durch eine Urkunde bis zum 1. Juli 1963
- Anlage VI: Vorschriften für Versicherungskennzeichen in den Fällen des § 67b bis zum 1. März 1961
- Anlage VII: Vorschriften für amtliche Kennzeichen in den Fällen des § 67b bis zum 1. März 1961
- Muster 1: Vorschriften für Gültigkeit von Führerscheinen, die vor dem 1. Januar 1961 nach saarländischen Vorschriften ausgefertigt wurden
- Muster 1a: Vorschriften für Gültigkeit von Bundeswehrführerscheinen, die vor dem 1. Oktober 1960 ausgefertigt wurden
- Muster 2 und 3: Vorschriften für Gültigkeit von Fahrzeugscheinen, die den Mustern 2 und 3 entsprechen
- Muster 4 und 5: Vorschriften für Gültigkeit von Fahrzeugscheinen in den Fällen des § 28 bis zum 1. Juli 1961
- Anlage I: Änderungen an den Unterscheidungszeichen für bestimmte Orte
- Anlage III: Hinzufügung eines Fußnotensymbols und einer Fußnote
- Anlage IV: Änderungen an den Auskunftsinformationen und Hinzufügung eines neuen Eintrags
- Anlage V: Hinzufügung einer neuen Seite
- Anlagen VI und VII: Änderungen an den Anlagen VI und VII
- Anlagen VIII, IX und X: Hinzufügung neuer Anlagen
- Muster 1b und 1c: Hinzufügung neuer Muster
- Muster 2: Änderungen an den Angaben für Fahrzeugscheine
- Muster 2a und 2b: Hinzufügung neuer Muster
- Muster 3: Änderungen an den Angaben für Fahrzeugscheine
- Muster 3a: Hinzufügung eines neuen Musters
- § 8 Abs. 3: Satz 4 hinzugefügt
- § 13 Abs. 2: Satz 3 hinzugefügt
- Anlage AI c: Nummer 8 hinzugefügt
- Anlage C III: Muster Bild 52 a hinzugefügt
## Wortlaut

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- **1957-07-31** · BGBl. 1957 I S. 780 — Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
- **1960-05-27** · BGBl. 1960 I S. 309 — Verordnung über die befristete Begrenzung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit von Kraftfahrzeugen außerhalb geschlossener Ortschaften
- **1960-07-21** · BGBl. 1960 I S. 485 — Verordnung zur Änderung von Vorschriften des Straßenverkehrsrechts
- **1961-01-05** · BGBl. 1961 I S. 8 — Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung

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# Stellen dieser Station
- § 22: Neue Vorschriften für die Kennzeichnung und Genehmigung von Fahrzeugteilen
- § 23 Abs. 1: Änderung der Lastfähigkeit von 2,5 Tonnen auf 2,8 t und der Beförderung von Personen und Gütern
- § 23 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2: Neue Vorschriften für die Beschaffenheit und Befestigung von Plaketten
- § 24 Satz 1: Änderung der Muster für die Kennzeichnung von Fahrzeugen
- § 24 Satz 2: Ersetzen von 'zuständigen Beamten' durch 'zuständigen Personen'
- § 24 Satz 3 Halbsatz 2: Einfügen von 'Tag der ersten Zulassung' und Änderung von 'amtliche' zu 'amtliches'
- § 25 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften für die Aufforderung zur Vorlage des Briefs bei Verlust
- § 25 Abs. 4 Satz 3: Einfügen von Vorschriften für die Vorlage des Briefs bei Aufforderung
- § 25 Abs. 4 letzter Satz: Änderung der Vorschriften für die Vorlage des Briefs bei besonderen Gründen
- § 26 Abs. 4: Änderung der Verweise von § 18 Abs. 2 auf § 18 Abs. 4 Satz 1
- § 27: Neue Vorschriften für die Meldepflichten und Rückzug aus dem Verkehr
- § 28 Abs. 4 vorletzter Satz: Ersetzen von 'Beamten' durch 'Personen'
- § 29: Neue Vorschriften für die Überwachung von Kraftfahrzeugen und Anhängern
- § 29d: Neue Vorschriften für Maßnahmen beim Fehlen des Versicherungsschutzes
- § 32 Abs. 1 und 2: Neue Vorschriften für die höchstzulässige Breite, Höhe und Länge von Fahrzeugen und Zügen
- § 32a Satz 4: Einfügen von 'lediglich' vor 'für die Gepäckbeförderung'
- § 32a letzter Satz: Neue Vorschriften für die Genehmigung des Mitführens von Omnibusanhängern
- § 33: Einfügen von Vorschriften für das Schleppen von Fahrzeugen
- Muster 2 b (§ 24): Neues Muster für den Kraftfahrzeugschein eingeführt
- Muster 3 a (§ 24): Neues Muster für den Anhängerschein eingeführt
- Anhang 9: Neue Bildmuster für Verkehrszeichen eingeführt
- § 54a: Neue Vorschriften für Innenebeleuchtung in Kraftomnibussen treten in Kraft am 1. Oktober 1960
- § 54b: Neue Vorschriften für Windsicherheitslampen in Kraftomnibussen treten in Kraft am 1. Oktober 1960
- § 55 Abs. 3: Verbot bestimmter Warnvorrichtungen tritt in Kraft am 1. Januar 1961
- § 55a: Vorschriften zur Funkentstörung treten in Kraft am 1. Oktober 1960 für erstmals in den Verkehr kommende Fahrzeuge und am 1. Juli 1961 für andere Fahrzeuge
- § 56 Abs. 1: Vorschriften für Rückspiegel an Fahrrädern mit Hilfsmotor treten in Kraft am 1. Januar 1961 für erstmals in den Verkehr kommende Fahrzeuge und am 1. Juli 1961 für andere Fahrzeuge
- § 57 Abs. 1: Vorschriften für Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler treten in Kraft am 1. Januar 1961 für bestimmte Fahrzeuge
- § 57 Abs. 2 Buchstabe a: Abweichungen der Anzeige von Geschwindigkeitsmessern vom Sollwert für Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- § 57a: Vorschriften für Fahrtschreiber treten in Kraft am 1. April 1961 für bestimmte Fahrzeuge
- § 57a Abs. 2 Satz 2: Verwendung von Schaublättern mit Prüfzeichen für Fahrtschreiber treten in Kraft am 1. Oktober 1960
- § 58: Vorschriften für Geschwindigkeitsschilder an der Rückseite der Fahrzeuge treten in Kraft am 1. Oktober 1960
- § 59: Vorschriften für Fabrikschilder an Fahrzeugen, die vor dem 1. April 1952 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- § 60 Abs. 1: Vorschriften für Größe der Kennzeichenschilder an Krafträdern, die vor dem 1. Juli 1958 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- § 60 Abs. 2 Satz 4: Vorschriften für Abstand der hinteren Kennzeichen von der Fahrbahn für Krafträder, die vor dem 1. Juli 1958 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- § 61 Abs. 1: Vorschriften für Anwendung von § 35e Abs. 4 auf Omnibusanhänger, die vor dem 1. Juli 1960 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- § 61 Abs. 3, 4, 5: Vorschriften für zulässiges Gesamtgewicht, Verständigungsvorrichtung und Überhang von Omnibusanhängern treten in Kraft am 1. Oktober 1960
- § 61 Abs. 6: Vorschriften für Druckluftbremse an Omnibusanhängern treten in Kraft am 1. April 1961
- § 64a Sätze 2 und 3: Verbot bestimmter Vorrichtungen für Schallzeichen an Fahrrädern und Schlitten tritt in Kraft am 1. Januar 1961
- § 67 Abs. 1 Satz 1: Vorschriften für Ausrüstung von Fahrrädern mit Scheinwerfern bis zum 1. Januar 1961
- § 67 Abs. 2: Vorschriften für Schlußleuchten und Rückstrahler an Fahrrädern mit regelmäßigem Standort im Saarland treten in Kraft am 1. Januar 1961
- § 67a Abs. 4 Sätze 3 und 4: Vorschriften für Scheinwerfer für Dauerabblendlicht an Fahrrädern mit Hilfsmotor und Kleinkrafträder, die vor dem 1. Januar 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind
- § 67b: Vorschriften für Kennzeichen für Fahrräder mit Hilfsmotor und Kleinkrafträder mit regelmäßigem Standort im Saarland treten in Kraft am 1. Oktober 1960
- § 70 Abs. 3a: Vorschriften für Nachweis über genehmigte Ausnahmen durch eine Urkunde bis zum 1. Juli 1963
- Anlage VI: Vorschriften für Versicherungskennzeichen in den Fällen des § 67b bis zum 1. März 1961
- Anlage VII: Vorschriften für amtliche Kennzeichen in den Fällen des § 67b bis zum 1. März 1961
- Muster 1: Vorschriften für Gültigkeit von Führerscheinen, die vor dem 1. Januar 1961 nach saarländischen Vorschriften ausgefertigt wurden
- Muster 1a: Vorschriften für Gültigkeit von Bundeswehrführerscheinen, die vor dem 1. Oktober 1960 ausgefertigt wurden
- Muster 2 und 3: Vorschriften für Gültigkeit von Fahrzeugscheinen, die den Mustern 2 und 3 entsprechen
- Muster 4 und 5: Vorschriften für Gültigkeit von Fahrzeugscheinen in den Fällen des § 28 bis zum 1. Juli 1961
- Anlage I: Änderungen an den Unterscheidungszeichen für bestimmte Orte
- Anlage III: Hinzufügung eines Fußnotensymbols und einer Fußnote
- Anlage IV: Änderungen an den Auskunftsinformationen und Hinzufügung eines neuen Eintrags
- Anlage V: Hinzufügung einer neuen Seite
- Anlagen VI und VII: Änderungen an den Anlagen VI und VII
- Anlagen VIII, IX und X: Hinzufügung neuer Anlagen
- Muster 1b und 1c: Hinzufügung neuer Muster
- Muster 2: Änderungen an den Angaben für Fahrzeugscheine
- Muster 2a und 2b: Hinzufügung neuer Muster
- Muster 3: Änderungen an den Angaben für Fahrzeugscheine
- Muster 3a: Hinzufügung eines neuen Musters
- § 8 Abs. 3: Satz 4 hinzugefügt
- § 13 Abs. 2: Satz 3 hinzugefügt
- Anlage AI c: Nummer 8 hinzugefügt
- Anlage C III: Muster Bild 52 a hinzugefügt

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-04-09 — Verordnung zur Änderung von Vorschriften des Straßenverkehrsrechts
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 199
> Station: 1961-01-05 — Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 8
§ 13 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4
§ 13 Abs. 6: Streichung des Absatzes 6
§ 13 Abs. 2: Satz 3 hinzugefügt

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-04-09 — Verordnung zur Änderung von Vorschriften des Straßenverkehrsrechts
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 199
> Station: 1961-01-05 — Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 8
§ 8 Abs. 1: Neufassung von Satz 2
§ 8 Abs. 3: Neufassung von Satz 2 und Anfügen eines neuen Satzes
§ 8 Abs. 8: Einfügung eines neuen Absatzes 8
§ 8 Abs. 3: Satz 4 hinzugefügt

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# BGBl. 1961 I S. 8
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 8
- **Verkündung:** 1961-01-05
- **Inkrafttreten:** 1961-01-06 (Tag nach der Verkündung)
- **Ausfertigung:** 1960-12-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/1#page=8
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** STVO_2013
## Kurz
Die Verordnung führt Änderungen an der Straßenverkehrs-Ordnung ein, insbesondere Ergänzungen zu Vorschriften über die Zusammenfassung von Straßenteilen und die Kennzeichnung des bevorrechtigten Straßenzuges.