diff --git a/stvo_2013/FASSUNG.md b/stvo_2013/FASSUNG.md index 1194418ff3..d23b5df7cc 100644 --- a/stvo_2013/FASSUNG.md +++ b/stvo_2013/FASSUNG.md @@ -1,74 +1,18 @@ -# STVO_2013 — 1960-07-21 +# STVO_2013 — 1961-01-05 -- **Titel:** Verordnung zur Änderung von Vorschriften des Straßenverkehrsrechts -- **Typ:** Verordnung -- **Fundstelle:** BGBl. 1960 I S. 485 -- **Inkrafttreten:** 1960-07-21 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1960/35#page=1 -- **Kurz:** Diese Verordnung ändert mehrere Vorschriften des Straßenverkehrsrechts, darunter die Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und die Straßenverkehrs-Ordnung. +- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 8 +- **Inkrafttreten:** 1961-01-06 (Tag nach der Verkündung) +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/1#page=8 +- **Kurz:** Die Verordnung führt Änderungen an der Straßenverkehrs-Ordnung ein, insbesondere Ergänzungen zu Vorschriften über die Zusammenfassung von Straßenteilen und die Kennzeichnung des bevorrechtigten Straßenzuges. ## Betroffene Stellen -- § 22: Neue Vorschriften für die Kennzeichnung und Genehmigung von Fahrzeugteilen -- § 23 Abs. 1: Änderung der Lastfähigkeit von 2,5 Tonnen auf 2,8 t und der Beförderung von Personen und Gütern -- § 23 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2: Neue Vorschriften für die Beschaffenheit und Befestigung von Plaketten -- § 24 Satz 1: Änderung der Muster für die Kennzeichnung von Fahrzeugen -- § 24 Satz 2: Ersetzen von 'zuständigen Beamten' durch 'zuständigen Personen' -- § 24 Satz 3 Halbsatz 2: Einfügen von 'Tag der ersten Zulassung' und Änderung von 'amtliche' zu 'amtliches' -- § 25 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften für die Aufforderung zur Vorlage des Briefs bei Verlust -- § 25 Abs. 4 Satz 3: Einfügen von Vorschriften für die Vorlage des Briefs bei Aufforderung -- § 25 Abs. 4 letzter Satz: Änderung der Vorschriften für die Vorlage des Briefs bei besonderen Gründen -- § 26 Abs. 4: Änderung der Verweise von § 18 Abs. 2 auf § 18 Abs. 4 Satz 1 -- § 27: Neue Vorschriften für die Meldepflichten und Rückzug aus dem Verkehr -- § 28 Abs. 4 vorletzter Satz: Ersetzen von 'Beamten' durch 'Personen' -- § 29: Neue Vorschriften für die Überwachung von Kraftfahrzeugen und Anhängern -- § 29d: Neue Vorschriften für Maßnahmen beim Fehlen des Versicherungsschutzes -- § 32 Abs. 1 und 2: Neue Vorschriften für die höchstzulässige Breite, Höhe und Länge von Fahrzeugen und Zügen -- § 32a Satz 4: Einfügen von 'lediglich' vor 'für die Gepäckbeförderung' -- § 32a letzter Satz: Neue Vorschriften für die Genehmigung des Mitführens von Omnibusanhängern -- § 33: Einfügen von Vorschriften für das Schleppen von Fahrzeugen -- Muster 2 b (§ 24): Neues Muster für den Kraftfahrzeugschein eingeführt -- Muster 3 a (§ 24): Neues Muster für den Anhängerschein eingeführt -- Anhang 9: Neue Bildmuster für Verkehrszeichen eingeführt -- § 54a: Neue Vorschriften für Innenebeleuchtung in Kraftomnibussen treten in Kraft am 1. Oktober 1960 -- § 54b: Neue Vorschriften für Windsicherheitslampen in Kraftomnibussen treten in Kraft am 1. Oktober 1960 -- § 55 Abs. 3: Verbot bestimmter Warnvorrichtungen tritt in Kraft am 1. Januar 1961 -- § 55a: Vorschriften zur Funkentstörung treten in Kraft am 1. Oktober 1960 für erstmals in den Verkehr kommende Fahrzeuge und am 1. Juli 1961 für andere Fahrzeuge -- § 56 Abs. 1: Vorschriften für Rückspiegel an Fahrrädern mit Hilfsmotor treten in Kraft am 1. Januar 1961 für erstmals in den Verkehr kommende Fahrzeuge und am 1. Juli 1961 für andere Fahrzeuge -- § 57 Abs. 1: Vorschriften für Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler treten in Kraft am 1. Januar 1961 für bestimmte Fahrzeuge -- § 57 Abs. 2 Buchstabe a: Abweichungen der Anzeige von Geschwindigkeitsmessern vom Sollwert für Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind -- § 57a: Vorschriften für Fahrtschreiber treten in Kraft am 1. April 1961 für bestimmte Fahrzeuge -- § 57a Abs. 2 Satz 2: Verwendung von Schaublättern mit Prüfzeichen für Fahrtschreiber treten in Kraft am 1. Oktober 1960 -- § 58: Vorschriften für Geschwindigkeitsschilder an der Rückseite der Fahrzeuge treten in Kraft am 1. Oktober 1960 -- § 59: Vorschriften für Fabrikschilder an Fahrzeugen, die vor dem 1. April 1952 erstmals in den Verkehr gekommen sind -- § 60 Abs. 1: Vorschriften für Größe der Kennzeichenschilder an Krafträdern, die vor dem 1. Juli 1958 erstmals in den Verkehr gekommen sind -- § 60 Abs. 2 Satz 4: Vorschriften für Abstand der hinteren Kennzeichen von der Fahrbahn für Krafträder, die vor dem 1. Juli 1958 erstmals in den Verkehr gekommen sind -- § 61 Abs. 1: Vorschriften für Anwendung von § 35e Abs. 4 auf Omnibusanhänger, die vor dem 1. Juli 1960 erstmals in den Verkehr gekommen sind -- § 61 Abs. 3, 4, 5: Vorschriften für zulässiges Gesamtgewicht, Verständigungsvorrichtung und Überhang von Omnibusanhängern treten in Kraft am 1. Oktober 1960 -- § 61 Abs. 6: Vorschriften für Druckluftbremse an Omnibusanhängern treten in Kraft am 1. April 1961 -- § 64a Sätze 2 und 3: Verbot bestimmter Vorrichtungen für Schallzeichen an Fahrrädern und Schlitten tritt in Kraft am 1. Januar 1961 -- § 67 Abs. 1 Satz 1: Vorschriften für Ausrüstung von Fahrrädern mit Scheinwerfern bis zum 1. Januar 1961 -- § 67 Abs. 2: Vorschriften für Schlußleuchten und Rückstrahler an Fahrrädern mit regelmäßigem Standort im Saarland treten in Kraft am 1. Januar 1961 -- § 67a Abs. 4 Sätze 3 und 4: Vorschriften für Scheinwerfer für Dauerabblendlicht an Fahrrädern mit Hilfsmotor und Kleinkrafträder, die vor dem 1. Januar 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind -- § 67b: Vorschriften für Kennzeichen für Fahrräder mit Hilfsmotor und Kleinkrafträder mit regelmäßigem Standort im Saarland treten in Kraft am 1. Oktober 1960 -- § 70 Abs. 3a: Vorschriften für Nachweis über genehmigte Ausnahmen durch eine Urkunde bis zum 1. Juli 1963 -- Anlage VI: Vorschriften für Versicherungskennzeichen in den Fällen des § 67b bis zum 1. März 1961 -- Anlage VII: Vorschriften für amtliche Kennzeichen in den Fällen des § 67b bis zum 1. März 1961 -- Muster 1: Vorschriften für Gültigkeit von Führerscheinen, die vor dem 1. Januar 1961 nach saarländischen Vorschriften ausgefertigt wurden -- Muster 1a: Vorschriften für Gültigkeit von Bundeswehrführerscheinen, die vor dem 1. Oktober 1960 ausgefertigt wurden -- Muster 2 und 3: Vorschriften für Gültigkeit von Fahrzeugscheinen, die den Mustern 2 und 3 entsprechen -- Muster 4 und 5: Vorschriften für Gültigkeit von Fahrzeugscheinen in den Fällen des § 28 bis zum 1. Juli 1961 -- Anlage I: Änderungen an den Unterscheidungszeichen für bestimmte Orte -- Anlage III: Hinzufügung eines Fußnotensymbols und einer Fußnote -- Anlage IV: Änderungen an den Auskunftsinformationen und Hinzufügung eines neuen Eintrags -- Anlage V: Hinzufügung einer neuen Seite -- Anlagen VI und VII: Änderungen an den Anlagen VI und VII -- Anlagen VIII, IX und X: Hinzufügung neuer Anlagen -- Muster 1b und 1c: Hinzufügung neuer Muster -- Muster 2: Änderungen an den Angaben für Fahrzeugscheine -- Muster 2a und 2b: Hinzufügung neuer Muster -- Muster 3: Änderungen an den Angaben für Fahrzeugscheine -- Muster 3a: Hinzufügung eines neuen Musters +- § 8 Abs. 3: Satz 4 hinzugefügt +- § 13 Abs. 2: Satz 3 hinzugefügt +- Anlage AI c: Nummer 8 hinzugefügt +- Anlage C III: Muster Bild 52 a hinzugefügt ## Wortlaut diff --git a/stvo_2013/HISTORY.md b/stvo_2013/HISTORY.md index c082235c50..e3a9f30245 100644 --- a/stvo_2013/HISTORY.md +++ b/stvo_2013/HISTORY.md @@ -10,3 +10,4 @@ - **1957-07-31** · BGBl. 1957 I S. 780 — Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung - **1960-05-27** · BGBl. 1960 I S. 309 — Verordnung über die befristete Begrenzung der zulässigen Fahrgeschwindigkeit von Kraftfahrzeugen außerhalb geschlossener Ortschaften - **1960-07-21** · BGBl. 1960 I S. 485 — Verordnung zur Änderung von Vorschriften des Straßenverkehrsrechts +- **1961-01-05** · BGBl. 1961 I S. 8 — Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung diff --git a/stvo_2013/STELLEN.md b/stvo_2013/STELLEN.md index 60a6d2bde3..692e13de58 100644 --- a/stvo_2013/STELLEN.md +++ b/stvo_2013/STELLEN.md @@ -1,62 +1,6 @@ # Stellen dieser Station -- § 22: Neue Vorschriften für die Kennzeichnung und Genehmigung von Fahrzeugteilen -- § 23 Abs. 1: Änderung der Lastfähigkeit von 2,5 Tonnen auf 2,8 t und der Beförderung von Personen und Gütern -- § 23 Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2: Neue Vorschriften für die Beschaffenheit und Befestigung von Plaketten -- § 24 Satz 1: Änderung der Muster für die Kennzeichnung von Fahrzeugen -- § 24 Satz 2: Ersetzen von 'zuständigen Beamten' durch 'zuständigen Personen' -- § 24 Satz 3 Halbsatz 2: Einfügen von 'Tag der ersten Zulassung' und Änderung von 'amtliche' zu 'amtliches' -- § 25 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften für die Aufforderung zur Vorlage des Briefs bei Verlust -- § 25 Abs. 4 Satz 3: Einfügen von Vorschriften für die Vorlage des Briefs bei Aufforderung -- § 25 Abs. 4 letzter Satz: Änderung der Vorschriften für die Vorlage des Briefs bei besonderen Gründen -- § 26 Abs. 4: Änderung der Verweise von § 18 Abs. 2 auf § 18 Abs. 4 Satz 1 -- § 27: Neue Vorschriften für die Meldepflichten und Rückzug aus dem Verkehr -- § 28 Abs. 4 vorletzter Satz: Ersetzen von 'Beamten' durch 'Personen' -- § 29: Neue Vorschriften für die Überwachung von Kraftfahrzeugen und Anhängern -- § 29d: Neue Vorschriften für Maßnahmen beim Fehlen des Versicherungsschutzes -- § 32 Abs. 1 und 2: Neue Vorschriften für die höchstzulässige Breite, Höhe und Länge von Fahrzeugen und Zügen -- § 32a Satz 4: Einfügen von 'lediglich' vor 'für die Gepäckbeförderung' -- § 32a letzter Satz: Neue Vorschriften für die Genehmigung des Mitführens von Omnibusanhängern -- § 33: Einfügen von Vorschriften für das Schleppen von Fahrzeugen -- Muster 2 b (§ 24): Neues Muster für den Kraftfahrzeugschein eingeführt -- Muster 3 a (§ 24): Neues Muster für den Anhängerschein eingeführt -- Anhang 9: Neue Bildmuster für Verkehrszeichen eingeführt -- § 54a: Neue Vorschriften für Innenebeleuchtung in Kraftomnibussen treten in Kraft am 1. Oktober 1960 -- § 54b: Neue Vorschriften für Windsicherheitslampen in Kraftomnibussen treten in Kraft am 1. Oktober 1960 -- § 55 Abs. 3: Verbot bestimmter Warnvorrichtungen tritt in Kraft am 1. Januar 1961 -- § 55a: Vorschriften zur Funkentstörung treten in Kraft am 1. Oktober 1960 für erstmals in den Verkehr kommende Fahrzeuge und am 1. Juli 1961 für andere Fahrzeuge -- § 56 Abs. 1: Vorschriften für Rückspiegel an Fahrrädern mit Hilfsmotor treten in Kraft am 1. Januar 1961 für erstmals in den Verkehr kommende Fahrzeuge und am 1. Juli 1961 für andere Fahrzeuge -- § 57 Abs. 1: Vorschriften für Geschwindigkeitsmesser und Wegstreckenzähler treten in Kraft am 1. Januar 1961 für bestimmte Fahrzeuge -- § 57 Abs. 2 Buchstabe a: Abweichungen der Anzeige von Geschwindigkeitsmessern vom Sollwert für Fahrzeuge, die vor dem 1. Juli 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind -- § 57a: Vorschriften für Fahrtschreiber treten in Kraft am 1. April 1961 für bestimmte Fahrzeuge -- § 57a Abs. 2 Satz 2: Verwendung von Schaublättern mit Prüfzeichen für Fahrtschreiber treten in Kraft am 1. Oktober 1960 -- § 58: Vorschriften für Geschwindigkeitsschilder an der Rückseite der Fahrzeuge treten in Kraft am 1. Oktober 1960 -- § 59: Vorschriften für Fabrikschilder an Fahrzeugen, die vor dem 1. April 1952 erstmals in den Verkehr gekommen sind -- § 60 Abs. 1: Vorschriften für Größe der Kennzeichenschilder an Krafträdern, die vor dem 1. Juli 1958 erstmals in den Verkehr gekommen sind -- § 60 Abs. 2 Satz 4: Vorschriften für Abstand der hinteren Kennzeichen von der Fahrbahn für Krafträder, die vor dem 1. Juli 1958 erstmals in den Verkehr gekommen sind -- § 61 Abs. 1: Vorschriften für Anwendung von § 35e Abs. 4 auf Omnibusanhänger, die vor dem 1. Juli 1960 erstmals in den Verkehr gekommen sind -- § 61 Abs. 3, 4, 5: Vorschriften für zulässiges Gesamtgewicht, Verständigungsvorrichtung und Überhang von Omnibusanhängern treten in Kraft am 1. Oktober 1960 -- § 61 Abs. 6: Vorschriften für Druckluftbremse an Omnibusanhängern treten in Kraft am 1. April 1961 -- § 64a Sätze 2 und 3: Verbot bestimmter Vorrichtungen für Schallzeichen an Fahrrädern und Schlitten tritt in Kraft am 1. Januar 1961 -- § 67 Abs. 1 Satz 1: Vorschriften für Ausrüstung von Fahrrädern mit Scheinwerfern bis zum 1. Januar 1961 -- § 67 Abs. 2: Vorschriften für Schlußleuchten und Rückstrahler an Fahrrädern mit regelmäßigem Standort im Saarland treten in Kraft am 1. Januar 1961 -- § 67a Abs. 4 Sätze 3 und 4: Vorschriften für Scheinwerfer für Dauerabblendlicht an Fahrrädern mit Hilfsmotor und Kleinkrafträder, die vor dem 1. Januar 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind -- § 67b: Vorschriften für Kennzeichen für Fahrräder mit Hilfsmotor und Kleinkrafträder mit regelmäßigem Standort im Saarland treten in Kraft am 1. Oktober 1960 -- § 70 Abs. 3a: Vorschriften für Nachweis über genehmigte Ausnahmen durch eine Urkunde bis zum 1. Juli 1963 -- Anlage VI: Vorschriften für Versicherungskennzeichen in den Fällen des § 67b bis zum 1. März 1961 -- Anlage VII: Vorschriften für amtliche Kennzeichen in den Fällen des § 67b bis zum 1. März 1961 -- Muster 1: Vorschriften für Gültigkeit von Führerscheinen, die vor dem 1. Januar 1961 nach saarländischen Vorschriften ausgefertigt wurden -- Muster 1a: Vorschriften für Gültigkeit von Bundeswehrführerscheinen, die vor dem 1. Oktober 1960 ausgefertigt wurden -- Muster 2 und 3: Vorschriften für Gültigkeit von Fahrzeugscheinen, die den Mustern 2 und 3 entsprechen -- Muster 4 und 5: Vorschriften für Gültigkeit von Fahrzeugscheinen in den Fällen des § 28 bis zum 1. Juli 1961 -- Anlage I: Änderungen an den Unterscheidungszeichen für bestimmte Orte -- Anlage III: Hinzufügung eines Fußnotensymbols und einer Fußnote -- Anlage IV: Änderungen an den Auskunftsinformationen und Hinzufügung eines neuen Eintrags -- Anlage V: Hinzufügung einer neuen Seite -- Anlagen VI und VII: Änderungen an den Anlagen VI und VII -- Anlagen VIII, IX und X: Hinzufügung neuer Anlagen -- Muster 1b und 1c: Hinzufügung neuer Muster -- Muster 2: Änderungen an den Angaben für Fahrzeugscheine -- Muster 2a und 2b: Hinzufügung neuer Muster -- Muster 3: Änderungen an den Angaben für Fahrzeugscheine -- Muster 3a: Hinzufügung eines neuen Musters +- § 8 Abs. 3: Satz 4 hinzugefügt +- § 13 Abs. 2: Satz 3 hinzugefügt +- Anlage AI c: Nummer 8 hinzugefügt +- Anlage C III: Muster Bild 52 a hinzugefügt diff --git a/stvo_2013/§13.md b/stvo_2013/§13.md index 7d63a6bd17..e8cdf8b128 100644 --- a/stvo_2013/§13.md +++ b/stvo_2013/§13.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 13 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1956-04-09 — Verordnung zur Änderung von Vorschriften des Straßenverkehrsrechts -> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 199 +> Station: 1961-01-05 — Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung +> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 8 -§ 13 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 - -§ 13 Abs. 6: Streichung des Absatzes 6 +§ 13 Abs. 2: Satz 3 hinzugefügt diff --git a/stvo_2013/§8.md b/stvo_2013/§8.md index 8ae8ed7b88..ec57a89a03 100644 --- a/stvo_2013/§8.md +++ b/stvo_2013/§8.md @@ -1,11 +1,7 @@ # § 8 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1956-04-09 — Verordnung zur Änderung von Vorschriften des Straßenverkehrsrechts -> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 199 +> Station: 1961-01-05 — Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung +> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 8 -§ 8 Abs. 1: Neufassung von Satz 2 - -§ 8 Abs. 3: Neufassung von Satz 2 und Anfügen eines neuen Satzes - -§ 8 Abs. 8: Einfügung eines neuen Absatzes 8 +§ 8 Abs. 3: Satz 4 hinzugefügt diff --git a/verkuendungen/1961/bgbl1-1961-1-2.md b/verkuendungen/1961/bgbl1-1961-1-2.md new file mode 100644 index 0000000000..4140d8d9ad --- /dev/null +++ b/verkuendungen/1961/bgbl1-1961-1-2.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# BGBl. 1961 I S. 8 + +- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 1961 I S. 8 +- **Verkündung:** 1961-01-05 +- **Inkrafttreten:** 1961-01-06 (Tag nach der Verkündung) +- **Ausfertigung:** 1960-12-29 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1961/1#page=8 +- **Quelle:** offenegesetze +- **Parser:** llm +- **Stammnormen in diesem Commit:** STVO_2013 + +## Kurz + +Die Verordnung führt Änderungen an der Straßenverkehrs-Ordnung ein, insbesondere Ergänzungen zu Vorschriften über die Zusammenfassung von Straßenteilen und die Kennzeichnung des bevorrechtigten Straßenzuges. +