BGBl. 2021 I S. 1471 · Änderung · Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes

Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
Inkrafttreten: 2021-06-10 (ganzes Gesetz, außer den in Absatz 2 genannten Teilen); 2022-12-01 (Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb, Nummer 7 Buchstabe b bis d, Nummer 8, 17 Buchstabe b, Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd und Buchstabe b, Nummer 28 und Artikel 2)
Quelle: offenegesetze
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Verkündung: 2021-06-09

BGBl-Id: bgbl1-2021-29-10
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2021-06-09 12:00:00 +00:00
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# SEELOTG — 2016-05-31
# SEELOTG — 2021-06-09
- **Titel:** Gesetz zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz WSVZuAnpG)
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2016 I S. 1217
- **Inkrafttreten:** 2016-06-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2016/24#page=29
- **Kurz:** Das Gesetz passt die Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes an.
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 1471
- **Inkrafttreten:** 2021-06-10 (ganzes Gesetz, außer den in Absatz 2 genannten Teilen); 2022-12-01 (Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb, Nummer 7 Buchstabe b bis d, Nummer 8, 17 Buchstabe b, Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd und Buchstabe b, Nummer 28 und Artikel 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/29#page=87
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Seelotsgesetz, um Geschlechtsneutralität zu gewährleisten und neue Anforderungen an die Ausbildung von Seelotsen einzuführen.
## Betroffene Stellen
- § 3 Abs. 3: Ersetzung der Wörter „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes“ durch „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes“
- § 11 Abs. 2: Einführung eines neuen Absatzes, der die Pflicht zum Masterabschluss in Seelotswesen für Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter festlegt.
- § 11 Abs. 3: Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3.
- § 43 Abs. 4 Satz 2: Das Wort „Seelotsen“ wird durch „Seelotsinnen und Seelotsen“ ersetzt.
- § 43 Abs. 5: Die Wörter „Der Seelotse“ werden durch „Die Seelotsin oder der Seelotse“ ersetzt.
- § 47 Abs. 1 Nr. 1: Die Wörter „eines Seelotsen“ werden durch „einer Seelotsin oder eines Seelotsen“ ersetzt.
- § 47 Abs. 1 Nr. 2: Die Wörter „den Kapitän“ werden durch „die Kapitänin oder den Kapitän“ ersetzt.
- § 47 Abs. 1 Nr. 2a: Das Wort „er“ wird durch „sie oder er“ ersetzt.
- § 47 Abs. 1 Nr. 2b: Neue Fassung: „2b. entgegen § 23 Absatz 5 ein dort genanntes Getränk oder Mittel zu sich nimmt oder unter der Wirkung eines solchen Getränks oder Mittels steht,“
- § 47 Abs. 2: Das Wort „Seelotsen“ wird durch „Seelotsinnen und Seelotsen“ ersetzt.
- siebenter Abschnitt: Neuer siebenter Abschnitt mit § 48 und § 49 eingefügt.
- achter Abschnitt: Neuer achter Abschnitt mit § 50 und § 51 eingefügt.
- § 13 Abs. 1: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache
- § 13 Abs. 2: Neuer Absatz zur Anwendung auf Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter
- § 15: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache
- § 16: Neue Fassung des gesamten Paragraphen zur vorübergehenden Untersagung der Berufsausübung
- § 17: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache
- § 18: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache
- § 20: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache und Ergänzung von Absätzen 3 und 4
- § 21: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache
- § 22: Neue Fassung des gesamten Paragraphen zur Verhaltenspflicht der Seelotsinnen und Seelotsen
- § 23: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache
- § 24: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache
- § 25: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache und Ergänzung von Absatz 3
- § 26: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache
- § 27 Abs. 1: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache
- § 28: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache und Ergänzung von Nummer 4a
- § 31 Abs. 2: Einführung der Möglichkeit einer Urabstimmung
- § 35 Abs. 2: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache und Ergänzung von Nummer 8
- § 38 Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache
- § 42: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache
- § 43: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache
- § 44: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache
- § 45: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache
- § 1 Satz 1: Ersetzen von 'Seelotse' durch 'Seelotsin oder Seelotse' und 'orts- und schifffahrtskundiger Berater' durch 'orts- und schifffahrtskundige Beraterin oder orts- und schifffahrtskundiger Berater'
- § 1 Satz 2: Ersetzen von 'Der Seelotse' durch 'Seelotsinnen und Seelotsen' und 'gehört' durch 'gehören'
- § 4 Nummer 2: Neufassung der Nummer 2 zur Regelung der Untersuchungen zur Seelotseignung
- § 4 Nummer 3: Ersetzen von 'sowie' durch ',' und Einfügen von 'und bei Erstattung der in § 20 Absatz 3 Satz 2 näher bezeichneten, für die Finanzierung der Ausbildung erforderlichen Kosten wegen Abbruchs der Ausbildung oder wegen vorzeitigen Verzichts auf die Bestallung'
- § 4 Nummer 4: Ersetzen von 'Seelotsen' durch 'Seelotsinnen und Seelotsen'
- § 4 Nummer 5: Ersetzen von 'einen Seelotsen' durch 'eine Seelotsin oder einen Seelotsen'
- § 5 Absatz 1 Nummer 4 und 5: Ersetzen von 'Seelotsen' durch 'Seelotsinnen und Seelotsen'
- Überschrift zu Nummer 2 des zweiten Abschnitts: Einfügen von 'Seelotsinnen und' nach 'Bestallung der'
- § 7: Ersetzen von 'eines Seelotsen' durch 'einer Seelotsin oder eines Seelotsen'
- § 8 Absatz 1: Ersetzen von 'Seelotsenanwärter' durch 'Seelotsenanwärterin oder Seelotsenanwärter'
- § 8 Absatz 2: Ersetzen von 'Seelotsenanwärtern' durch 'Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärtern'
- § 9 Absatz 1 Satz 1: Ersetzen von 'Seelotsenanwärter' durch 'Seelotsenanwärterin oder Seelotsenanwärter', 'des Seelotsen' durch 'der Seelotsin oder des Seelotsen', 'seiner' durch 'ihrer oder seiner' und 'geistig oder körperlich' durch 'gesundheitlich'
- § 9 Absatz 1: Einfügen von 'Gesundheitlich geeignet ist, wer nach seinem Gesundheitszustand für den Seelotsdienst geeignet und hinreichend widerstandsfähig ist und den zur Erhaltung der Sicherheit des Verkehrs gestellten besonderen Anforderungen des Seelotsdienstes genügt.'
- § 9 Absatz 1 Satz 3: Neufassung des Satzes 3: 'Zuverlässig ist, wer die Gewähr für die Erfüllung der einer Seelotsin oder einem Seelotsen obliegenden Pflichten bietet.'
- § 9 Absatz 2: Neufassung des Absatzes 2 mit neuen Voraussetzungen für die Zulassung
- § 9 Absatz 3: Neufassung des Absatzes 3 mit neuen Voraussetzungen für die Zulassung
- § 9 Absatz 4 bis 6: Einfügen von neuen Absätzen 4 bis 6 mit zusätzlichen Voraussetzungen für die Zulassung
- § 10: Neufassung des § 10 mit neuen Vorgaben für die Ausbildung und Prüfungen
- § 11: Neufassung des § 11 mit neuen Vorgaben für die Bestallung
- § 12: Ersetzen von 'der Seelotse nach seiner' durch 'die Seelotsin oder der Seelotse nach ihrer oder seiner' und Streichen von 'ersten' vor 'Bestallung'
- § 13: Neufassung des § 13 mit neuen Vorgaben für die Seelotseignungsuntersuchung
- § 14 Absatz 1 Nummer 1: Ersetzen von 'dem Seelotsen' durch 'der Seelotsin oder dem Seelotsen'
- § 14 Absatz 1 Nummer 2: Neufassung der Nummer 2 mit neuen Vorgaben für die Feststellung der Seelotseignung
## Wortlaut

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- **2010-12-14** · BGBl. 2010 I S. 1864 — Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
- **2015-09-07** · BGBl. 2015 I S. 1474 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **2016-05-31** · BGBl. 2016 I S. 1217 — Gesetz zur Anpassung der Zuständigkeiten von Bundesbehörden an die Neuordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz WSVZuAnpG)
- **2021-06-09** · BGBl. 2021 I S. 1471 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes

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# Stellen dieser Station
- § 3 Abs. 3: Ersetzung der Wörter „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes“ durch „Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes“
- § 11 Abs. 2: Einführung eines neuen Absatzes, der die Pflicht zum Masterabschluss in Seelotswesen für Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter festlegt.
- § 11 Abs. 3: Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3.
- § 43 Abs. 4 Satz 2: Das Wort „Seelotsen“ wird durch „Seelotsinnen und Seelotsen“ ersetzt.
- § 43 Abs. 5: Die Wörter „Der Seelotse“ werden durch „Die Seelotsin oder der Seelotse“ ersetzt.
- § 47 Abs. 1 Nr. 1: Die Wörter „eines Seelotsen“ werden durch „einer Seelotsin oder eines Seelotsen“ ersetzt.
- § 47 Abs. 1 Nr. 2: Die Wörter „den Kapitän“ werden durch „die Kapitänin oder den Kapitän“ ersetzt.
- § 47 Abs. 1 Nr. 2a: Das Wort „er“ wird durch „sie oder er“ ersetzt.
- § 47 Abs. 1 Nr. 2b: Neue Fassung: „2b. entgegen § 23 Absatz 5 ein dort genanntes Getränk oder Mittel zu sich nimmt oder unter der Wirkung eines solchen Getränks oder Mittels steht,“
- § 47 Abs. 2: Das Wort „Seelotsen“ wird durch „Seelotsinnen und Seelotsen“ ersetzt.
- siebenter Abschnitt: Neuer siebenter Abschnitt mit § 48 und § 49 eingefügt.
- achter Abschnitt: Neuer achter Abschnitt mit § 50 und § 51 eingefügt.
- § 13 Abs. 1: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache
- § 13 Abs. 2: Neuer Absatz zur Anwendung auf Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter
- § 15: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache
- § 16: Neue Fassung des gesamten Paragraphen zur vorübergehenden Untersagung der Berufsausübung
- § 17: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache
- § 18: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache
- § 20: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache und Ergänzung von Absätzen 3 und 4
- § 21: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache
- § 22: Neue Fassung des gesamten Paragraphen zur Verhaltenspflicht der Seelotsinnen und Seelotsen
- § 23: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache
- § 24: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache
- § 25: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache und Ergänzung von Absatz 3
- § 26: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache
- § 27 Abs. 1: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache
- § 28: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache und Ergänzung von Nummer 4a
- § 31 Abs. 2: Einführung der Möglichkeit einer Urabstimmung
- § 35 Abs. 2: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache und Ergänzung von Nummer 8
- § 38 Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache
- § 42: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache
- § 43: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache
- § 44: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache
- § 45: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache
- § 1 Satz 1: Ersetzen von 'Seelotse' durch 'Seelotsin oder Seelotse' und 'orts- und schifffahrtskundiger Berater' durch 'orts- und schifffahrtskundige Beraterin oder orts- und schifffahrtskundiger Berater'
- § 1 Satz 2: Ersetzen von 'Der Seelotse' durch 'Seelotsinnen und Seelotsen' und 'gehört' durch 'gehören'
- § 4 Nummer 2: Neufassung der Nummer 2 zur Regelung der Untersuchungen zur Seelotseignung
- § 4 Nummer 3: Ersetzen von 'sowie' durch ',' und Einfügen von 'und bei Erstattung der in § 20 Absatz 3 Satz 2 näher bezeichneten, für die Finanzierung der Ausbildung erforderlichen Kosten wegen Abbruchs der Ausbildung oder wegen vorzeitigen Verzichts auf die Bestallung'
- § 4 Nummer 4: Ersetzen von 'Seelotsen' durch 'Seelotsinnen und Seelotsen'
- § 4 Nummer 5: Ersetzen von 'einen Seelotsen' durch 'eine Seelotsin oder einen Seelotsen'
- § 5 Absatz 1 Nummer 4 und 5: Ersetzen von 'Seelotsen' durch 'Seelotsinnen und Seelotsen'
- Überschrift zu Nummer 2 des zweiten Abschnitts: Einfügen von 'Seelotsinnen und' nach 'Bestallung der'
- § 7: Ersetzen von 'eines Seelotsen' durch 'einer Seelotsin oder eines Seelotsen'
- § 8 Absatz 1: Ersetzen von 'Seelotsenanwärter' durch 'Seelotsenanwärterin oder Seelotsenanwärter'
- § 8 Absatz 2: Ersetzen von 'Seelotsenanwärtern' durch 'Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärtern'
- § 9 Absatz 1 Satz 1: Ersetzen von 'Seelotsenanwärter' durch 'Seelotsenanwärterin oder Seelotsenanwärter', 'des Seelotsen' durch 'der Seelotsin oder des Seelotsen', 'seiner' durch 'ihrer oder seiner' und 'geistig oder körperlich' durch 'gesundheitlich'
- § 9 Absatz 1: Einfügen von 'Gesundheitlich geeignet ist, wer nach seinem Gesundheitszustand für den Seelotsdienst geeignet und hinreichend widerstandsfähig ist und den zur Erhaltung der Sicherheit des Verkehrs gestellten besonderen Anforderungen des Seelotsdienstes genügt.'
- § 9 Absatz 1 Satz 3: Neufassung des Satzes 3: 'Zuverlässig ist, wer die Gewähr für die Erfüllung der einer Seelotsin oder einem Seelotsen obliegenden Pflichten bietet.'
- § 9 Absatz 2: Neufassung des Absatzes 2 mit neuen Voraussetzungen für die Zulassung
- § 9 Absatz 3: Neufassung des Absatzes 3 mit neuen Voraussetzungen für die Zulassung
- § 9 Absatz 4 bis 6: Einfügen von neuen Absätzen 4 bis 6 mit zusätzlichen Voraussetzungen für die Zulassung
- § 10: Neufassung des § 10 mit neuen Vorgaben für die Ausbildung und Prüfungen
- § 11: Neufassung des § 11 mit neuen Vorgaben für die Bestallung
- § 12: Ersetzen von 'der Seelotse nach seiner' durch 'die Seelotsin oder der Seelotse nach ihrer oder seiner' und Streichen von 'ersten' vor 'Bestallung'
- § 13: Neufassung des § 13 mit neuen Vorgaben für die Seelotseignungsuntersuchung
- § 14 Absatz 1 Nummer 1: Ersetzen von 'dem Seelotsen' durch 'der Seelotsin oder dem Seelotsen'
- § 14 Absatz 1 Nummer 2: Neufassung der Nummer 2 mit neuen Vorgaben für die Feststellung der Seelotseignung

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§ 1 Satz 1: Ersetzen von 'Seelotse' durch 'Seelotsin oder Seelotse' und 'orts- und schifffahrtskundiger Berater' durch 'orts- und schifffahrtskundige Beraterin oder orts- und schifffahrtskundiger Berater'
§ 1 Satz 2: Ersetzen von 'Der Seelotse' durch 'Seelotsinnen und Seelotsen' und 'gehört' durch 'gehören'

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1984-04-28 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Seelotswesen
> Fundstelle: BGBl. 1984 I S. 618
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§§ 10 und 11: Neufassung der §§ 10 und 11
§ 10: Neufassung des § 10 mit neuen Vorgaben für die Ausbildung und Prüfungen

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-08-27 — Drittes Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 3322
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§ 11 Satz 2: Es wird festgelegt, dass § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht anwendbar ist.
§ 11 Abs. 2: Einführung eines neuen Absatzes, der die Pflicht zum Masterabschluss in Seelotswesen für Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter festlegt.
§ 11 Abs. 3: Der bisherige Absatz 2 wird zu Absatz 3.
§ 11: Neufassung des § 11 mit neuen Vorgaben für die Bestallung

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1984-04-28 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Seelotswesen
> Fundstelle: BGBl. 1984 I S. 618
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§ 12: § 12 wird aufgehoben
§ 12: Ersetzen von 'der Seelotse nach seiner' durch 'die Seelotsin oder der Seelotse nach ihrer oder seiner' und Streichen von 'ersten' vor 'Bestallung'

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-23 — Zweites Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Seeschiffahrt
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1832
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§ 13: Ersetzung von 'Vertrauensarzt' durch 'seeärztlichen Dienst'
§ 13 Abs. 1: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache
§ 13 Abs. 2: Neuer Absatz zur Anwendung auf Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter
§ 13: Neufassung des § 13 mit neuen Vorgaben für die Seelotseignungsuntersuchung

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-23 — Zweites Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Seeschiffahrt
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1832
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§ 14 Nr. 2: Ersetzung von 'vertrauensärztliches Zeugnis' durch 'Zeugnis des seeärztlichen Dienstes'
§ 14 Absatz 1 Nummer 1: Ersetzen von 'dem Seelotsen' durch 'der Seelotsin oder dem Seelotsen'
§ 14 Absatz 1 Nummer 2: Neufassung der Nummer 2 mit neuen Vorgaben für die Feststellung der Seelotseignung

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1984-04-28 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Seelotswesen
> Fundstelle: BGBl. 1984 I S. 618
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§ 15: Ersetzung des Wortes „Lotsordnung
§ 15: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-06-19 — Zweites Gesetz zur Anpassung bestimmter Bedingungen in der Seeschifffahrt an den internationalen Standard (Zweites Seeschifffahrtsanpassungsgesetz - SchAnpG 2)
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 1815
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§ 16 Abs. 1: Einfügung eines neuen Absatzes, der die Untersagung der Berufsausübung als Seelotse regelt, wenn ein Seeamt die Ausübung der Befugnisse eines Befähigungszeugnisses untersagt.
§ 16 Abs. 2: Der bisherige Wortlaut von § 16 wird nun Absatz 2.
§ 16: Neue Fassung des gesamten Paragraphen zur vorübergehenden Untersagung der Berufsausübung

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1984-04-28 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Seelotswesen
> Fundstelle: BGBl. 1984 I S. 618
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§§ 17 bis 19: Neufassung der §§ 17 bis 19
§ 17: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache

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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§ 18: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1984-04-28 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Seelotswesen
> Fundstelle: BGBl. 1984 I S. 618
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§ 20: Ersetzung der Worte „der Zurücknahme
§ 20: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache und Ergänzung von Absätzen 3 und 4

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# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1984-04-28 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Seelotswesen
> Fundstelle: BGBl. 1984 I S. 618
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§§ 21 und 22: Neufassung der §§ 21 und 22
§ 21: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache

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seelotg/§22.md Normal file
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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§ 22: Neue Fassung des gesamten Paragraphen zur Verhaltenspflicht der Seelotsinnen und Seelotsen

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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-07-31 — Erstes Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 1507
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§ 23 Abs. 4 und 5: Einfügung neuer Absätze 4 und 5 zur Regulierung der Lotstätigkeit unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln
§ 23: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache

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# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1984-04-28 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Seelotswesen
> Fundstelle: BGBl. 1984 I S. 618
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§ 24: § 24 wird aufgehoben
§ 24: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache

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# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1984-04-28 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Seelotswesen
> Fundstelle: BGBl. 1984 I S. 618
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§ 25: Ersetzung des Wortes „Revier
§ 25: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache und Ergänzung von Absatz 3

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# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-23 — Zweites Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Seeschiffahrt
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1832
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§ 26: Einfügung neuer Vorschrift zur Unterrichtung der zuständigen Behörde
§ 26: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache

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# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1984-04-28 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Seelotswesen
> Fundstelle: BGBl. 1984 I S. 618
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§ 27: Ersetzung des Wortes „Revier
§ 27 Abs. 1: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache

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# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-23 — Zweites Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Seeschiffahrt
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1832
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§ 28: Anpassungen zur Überwachung und Delegation von Aufgaben
§ 28: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache und Ergänzung von Nummer 4a

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# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-09-07 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1474
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§ 31 Abs. 5 Satz 2: Ersetzung von 'Verkehr, Bau und Stadtentwicklung' durch 'Verkehr und digitale Infrastruktur'
§ 31 Abs. 2: Einführung der Möglichkeit einer Urabstimmung

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# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1997-07-23 — Zweites Gesetz zur Änderung von Rechtsvorschriften auf dem Gebiet der Seeschiffahrt
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 1832
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§ 35 Abs. 2: Hinzufügung neuer Aufgabe zur Zustimmung
§ 35 Abs. 2: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache und Ergänzung von Nummer 8

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# § 38
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-09-07 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1474
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§ 38 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von 'Verkehr, Bau und Stadtentwicklung' durch 'Verkehr und digitale Infrastruktur'
§ 38 Abs. 2: Ersetzung von 'Verkehr, Bau und Stadtentwicklung' durch 'Verkehr und digitale Infrastruktur'
§ 38 Abs. 3: Ersetzung von 'Verkehr, Bau und Stadtentwicklung' durch 'Verkehr und digitale Infrastruktur'
§ 38 Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-09-07 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1474
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§ 4: Ersetzung von 'Verkehr, Bau und Stadtentwicklung' durch 'Verkehr und digitale Infrastruktur'
§ 4 Nummer 2: Neufassung der Nummer 2 zur Regelung der Untersuchungen zur Seelotseignung
§ 4 Nummer 3: Ersetzen von 'sowie' durch ',' und Einfügen von 'und bei Erstattung der in § 20 Absatz 3 Satz 2 näher bezeichneten, für die Finanzierung der Ausbildung erforderlichen Kosten wegen Abbruchs der Ausbildung oder wegen vorzeitigen Verzichts auf die Bestallung'
§ 4 Nummer 4: Ersetzen von 'Seelotsen' durch 'Seelotsinnen und Seelotsen'
§ 4 Nummer 5: Ersetzen von 'einen Seelotsen' durch 'eine Seelotsin oder einen Seelotsen'

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# § 42
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1984-04-28 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Seelotswesen
> Fundstelle: BGBl. 1984 I S. 618
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§ 42: Ersetzung des Wortes „Revier
§ 42: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache

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# § 43
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-09-07 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1474
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§ 43: Ersetzung von 'Verkehr, Bau und Stadtentwicklung' durch 'Verkehr und digitale Infrastruktur'
§ 43 Abs. 4 Satz 2: Das Wort „Seelotsen“ wird durch „Seelotsinnen und Seelotsen“ ersetzt.
§ 43 Abs. 5: Die Wörter „Der Seelotse“ werden durch „Die Seelotsin oder der Seelotse“ ersetzt.
§ 43: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache

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# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1984-04-28 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Seelotswesen
> Fundstelle: BGBl. 1984 I S. 618
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§ 44 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung des Wortes „Revier
§ 44: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache

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# § 45
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-09-07 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1474
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§ 45 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'Verkehr, Bau und Stadtentwicklung' durch 'Verkehr und digitale Infrastruktur'
§ 45: Anpassung der Formulierung auf geschlechtsneutrale Sprache

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# § 47
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2001-12-21 — Gesetz zur Umstellung von Vorschriften aus den Bereichen des Verkehrs-, Bau- und Wohnungswesens sowie der Familie, Senioren, Frauen und Jugend auf den Euro (Zehntes Euro-Einführungsgesetz -- 10. EuroEG)
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3762
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§ 47 Abs. 3: Die Angabe 'zehntausend Deutsche Mark' wird durch 'fünftausend Euro' ersetzt.
§ 47 Abs. 1 Nr. 1: Die Wörter „eines Seelotsen“ werden durch „einer Seelotsin oder eines Seelotsen“ ersetzt.
§ 47 Abs. 1 Nr. 2: Die Wörter „den Kapitän“ werden durch „die Kapitänin oder den Kapitän“ ersetzt.
§ 47 Abs. 1 Nr. 2a: Das Wort „er“ wird durch „sie oder er“ ersetzt.
§ 47 Abs. 1 Nr. 2b: Neue Fassung: „2b. entgegen § 23 Absatz 5 ein dort genanntes Getränk oder Mittel zu sich nimmt oder unter der Wirkung eines solchen Getränks oder Mittels steht,“
§ 47 Abs. 2: Das Wort „Seelotsen“ wird durch „Seelotsinnen und Seelotsen“ ersetzt.

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-09-07 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1474
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§ 5 Abs. 1: Ersetzung von 'Verkehr, Bau und Stadtentwicklung' durch 'Verkehr und digitale Infrastruktur'
§ 5 Abs. 2: Ersetzung von 'Verkehr, Bau und Stadtentwicklung' durch 'Verkehr und digitale Infrastruktur'
§ 5 Absatz 1 Nummer 4 und 5: Ersetzen von 'Seelotsen' durch 'Seelotsinnen und Seelotsen'

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1978-05-18 — Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet des Seeverkehrs
> Fundstelle: BGBl. 1978 I S. 613
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§ 7: Neufassung des § 7
§ 7: Ersetzen von 'eines Seelotsen' durch 'einer Seelotsin oder eines Seelotsen'

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-07-31 — Erstes Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 1507
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§ 8 Abs. 2: Ersetzung von 'jährlich' durch 'mindestens jährlich' und 'des Personalbestandes' durch 'der Personalstruktur'; Streichung von Satz 2
§ 8 Absatz 1: Ersetzen von 'Seelotsenanwärter' durch 'Seelotsenanwärterin oder Seelotsenanwärter'
§ 8 Absatz 2: Ersetzen von 'Seelotsenanwärtern' durch 'Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärtern'

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-09-07 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1474
> Station: 2021-06-09 — Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1471
§ 9 Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von 'Verkehr, Bau und Stadtentwicklung' durch 'Verkehr und digitale Infrastruktur'
§ 9 Absatz 1 Satz 1: Ersetzen von 'Seelotsenanwärter' durch 'Seelotsenanwärterin oder Seelotsenanwärter', 'des Seelotsen' durch 'der Seelotsin oder des Seelotsen', 'seiner' durch 'ihrer oder seiner' und 'geistig oder körperlich' durch 'gesundheitlich'
§ 9 Absatz 1: Einfügen von 'Gesundheitlich geeignet ist, wer nach seinem Gesundheitszustand für den Seelotsdienst geeignet und hinreichend widerstandsfähig ist und den zur Erhaltung der Sicherheit des Verkehrs gestellten besonderen Anforderungen des Seelotsdienstes genügt.'
§ 9 Absatz 1 Satz 3: Neufassung des Satzes 3: 'Zuverlässig ist, wer die Gewähr für die Erfüllung der einer Seelotsin oder einem Seelotsen obliegenden Pflichten bietet.'
§ 9 Absatz 2: Neufassung des Absatzes 2 mit neuen Voraussetzungen für die Zulassung
§ 9 Absatz 3: Neufassung des Absatzes 3 mit neuen Voraussetzungen für die Zulassung
§ 9 Absatz 4 bis 6: Einfügen von neuen Absätzen 4 bis 6 mit zusätzlichen Voraussetzungen für die Zulassung

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# BGBl. 2021 I S. 1471
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 1471
- **Verkündung:** 2021-06-09
- **Inkrafttreten:** 2021-06-10 (ganzes Gesetz, außer den in Absatz 2 genannten Teilen); 2022-12-01 (Artikel 1 Nummer 2 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb, Nummer 7 Buchstabe b bis d, Nummer 8, 17 Buchstabe b, Nummer 26 Buchstabe a Doppelbuchstabe dd und Buchstabe b, Nummer 28 und Artikel 2)
- **Ausfertigung:** 2021-06-03
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/29#page=87
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** SEELOTG
## Kurz
Das Gesetz ändert das Seelotsgesetz, um Geschlechtsneutralität zu gewährleisten und neue Anforderungen an die Ausbildung von Seelotsen einzuführen.