BGBl. 1951 I S. 796 · Neubekanntmachung · Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796 Inkrafttreten: 1951-09-11 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1951-09-11 BGBl-Id: bgbl1-1951-45-2
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# DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN-ZUM-UMSATZSTEUERGESETZ — 1951-06-30
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# DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN-ZUM-UMSATZSTEUERGESETZ — 1951-09-11
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- **Titel:** Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1951 I S. 418
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- **Inkrafttreten:** 1951-07-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/31#page=8
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- **Kurz:** Die Verordnung ändert und ergänzt die Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz, insbesondere bezüglich der Definition von Groß- und Einzelhandel, Bearbeitung und Verarbeitung sowie der Berechnung der Jahressteuer.
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- **Titel:** Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
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- **Typ:** Neubekanntmachung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1951 I S. 796
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- **Inkrafttreten:** 1951-09-11
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/45#page=6
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- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz fest, die ab dem 11. September 1951 in Kraft treten.
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## Betroffene Stellen
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- Anlage 4 (zu § 75): Neufassung der Vergütungsliste 2, die Gegenstände der Ernährungswirtschaft, die als Fertigwaren zu behandeln sind, auflistet.
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- § 29: Neufassung des § 29, der spezielle zugelassene Bearbeitungen und Verarbeitungen definiert.
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- § 39: Neufassung des § 39, der die Steuerbefreiung für Beherbergung, Beköstigung und Naturleistungen zu Zwecken der Erziehung und Ausbildung regelt.
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- § 39a: Einfügung des § 39a, der die Steuerbefreiung für staatlich genehmigte und beaufsichtigte private Schulen regelt.
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- § 39b: Einfügung des § 39b, der die Steuerbefreiung für vom Bund, den Ländern, den Gemeinden und den Gemeindeverbänden betriebene Krankenhäuser regelt.
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- § 39c: Einfügung des § 39c, der die Steuerbefreiung für amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege regelt.
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- § 40: Neufassung des § 40, der die Steuerbefreiung für hausgewerbetreibende Personen regelt.
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- § 43a: Einfügung des § 43a, der die Steuerbefreiung für Lieferungen eingelagerter Gegenstände von Einfuhr- und Vorratsstellen regelt.
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- § 51: Neufassung des § 51, der die Definition von Backwaren für den ermäßigten Steuersatz regelt.
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- § 52: Neufassung des § 52, der die Voraussetzungen für den ermäßigten Steuersatz im Großhandel regelt.
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- § 69 Abs. 2 Ziffer 2: Neue Bemessungsgrundlage für den Fall, dass der Antragsteller den Gegenstand im Inland hergestellt oder bearbeitet hat, aber noch nicht verkauft hat.
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- § 70 Abs. 1 und 2: Neue Berechnung der Ausfuhrhändlervergütung und neue Vergütungssätze.
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- § 71: Neue Vorschriften für die Antragsstellung zur Ausfuhrhändlervergütung.
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- § 73: Neue Voraussetzungen für die Ausfuhrvergütung.
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- § 74: Neue Bemessungsgrundlage für die Ausfuhrvergütung.
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- § 75: Neue Vergütungssätze für die Ausfuhrvergütung.
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- § 77 Abs. 1: Einfügung des Wortes 'Märkten' nach 'Plätzen'.
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- § 78: Einfügung eines neuen Absatzes 2.
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- § 79: Einfügung des Wortes 'Märkten' nach 'Plätzen'.
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- § 81 Abs. 4: Neue Festlegung des Steuersatzes.
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- Freiliste 2: Verschiedene Änderungen an der Freiliste 2.
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- Verzeichnis der besonders zugelassenen Bearbeitungen und Verarbeitungen nach der Einfuhr: Verschiedene Änderungen an der Liste der besonders zugelassenen Bearbeitungen und Verarbeitungen.
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- § 11: Neufassung des § 11 mit vier Absätzen, die die Definition von Großhandel und Einzelhandel präzisieren.
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- § 12: Neufassung des § 12 mit zwei Absätzen, die die Definition von Bearbeitung und Verarbeitung präzisieren.
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- § 13: Neufassung des § 13 mit drei Absätzen, die die Berechnung der Jahressteuer bei kürzeren Veranlagungszeiträumen regeln.
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- § 14 Abs. 4 und 5: Neufassung der Absätze 4 und 5 des § 14, die die Aufzeichnungspflichten des Unternehmers präzisieren.
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- § 15: Neufassung des § 15 mit drei Absätzen, die die Aufzeichnungspflichten des Unternehmers präzisieren.
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- § 17: Neufassung des § 17 mit zwei Absätzen, die die Definition von Unternehmern und Organisationsformen präzisieren.
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- § 17a: Einfügung des neuen § 17a, der die Steuerpflichten zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften regelt.
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- § 19: Neufassung des § 19 mit vier Absätzen, die die Definition von Einfuhren und verlängerten Einfuhren präzisieren.
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- § 23: Neufassung des § 23 mit vier Absätzen, die die Definition von ausländischen Abnehmern präzisieren.
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- § 26: Neufassung des § 26 mit vier Absätzen, die die Steuerfreiheit für Lohnveredelungsverkehr für ausländische Rechnung regeln.
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- § 27: Neufassung des § 27 mit drei Absätzen, die die Steuerfreiheit für Umschlagverkehr in Seehafenplätzen regeln.
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- § 28: Neufassung des § 28 mit zwei Absätzen, die die Steuerfreiheit für bestimmte Großhandelslieferungen regeln.
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- § 11 Abs. 3: Änderung der Steuerfreiheit für Lieferungen im Großhandel
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- § 53: Neue Vorschriften für die Zusatzsteuer auf Lieferungen im Einzelhandel
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- Überschriften vor § 54: Streichung der Überschriften vor § 54
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- § 54 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Besteuerung von Garnen in der Weberei
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- § 55: Streichung von § 55
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- § 57 Abs. 1: Änderung der Steuersatzhöhe von dreiviertel auf eins vom Hundert
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- § 58: Neue Vorschriften für Befreiungen und Mindestgrenze
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- § 61: Neue Vorschriften für die Voranmeldung
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- § 62: Neue Vorschriften für die Steuererklärung
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- § 63: Neue Vorschriften für die Steuerfestsetzung bei Kleinbeträgen
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- § 65: Neue Vorschriften für die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten und Wechsel in der Besteuerungsart
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- § 66: Neue Vorschriften für die Ausfuhrhändlervergütung
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- § 68: Neue Vorschriften für besonders zugelassene Bearbeitungen und Verarbeitungen
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- § 69: Neue Vorschriften für die Bemessungsgrundlage der Ausfuhrhändlervergütung
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- § 86 Abs. 1: Die Durchführungsbestimmungen gelten ab dem 1. Juli 1951 in der neuen Fassung.
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- § 86 Abs. 2: Bestimmungen zur Anwendung von steuerlichen Begünstigungen für Umsätze nach dem 30. Juni 1951.
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- § 86 Abs. 3: Bestimmungen zur Anwendung von Steuervergünstigungen, die wegfallen oder Steuersätze, die erhöht werden, ab dem 30. Juni 1951.
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- § 86 Abs. 4: Bestimmungen zur Ausfuhrhändlervergütung in Höhe von vier vom Hundert der Berechnungsgrundlage, wenn der Einkaufspreis nach dem 30. Juni 1951 gezahlt wurde.
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- § 86 Abs. 5: Bestimmungen zur Ausfuhrvergütung in verschiedenen Höhen, wenn die Entgelte für die Ausfuhrlieferungen nach dem 30. Juni 1951 vereinnahmt wurden.
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- § 44: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister
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- § 45: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Blinde und Blindenbetriebe
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- § 46: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Eigenverbrauch bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
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- § 47: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für öffentliche Theater und Vorträge
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- § 48: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Einfuhr- und Vorratsstellen
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- § 49: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Siedlungen
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- § 50: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Sprengstoffe
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- § 51: Neue Vorschrift zur Bestimmung des Entgelts bei Zahlung mit Wechseln oder Schecken
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- § 52: Neue Vorschrift zur Umrechnung ausländischer Werte
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- § 53: Neue Vorschrift zur Berechnung der Steuer für Werbungsmittler, Hopfen- und Weinkommissionäre und Sammelsendungen
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- § 54: Neue Vorschrift zur Abzugsfähigkeit von Auslagen für die Versendung und Versicherung
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- § 55: Neue Vorschrift zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für die Land- und Forstwirtschaft
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- § 56: Neue Vorschrift zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Backwaren
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- § 57: Neue Vorschrift zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für den Großhandel
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- § 58: Neue Vorschrift zur Zusatzsteuer für die Lieferung von Gegenständen im Einzelhandel durch Hersteller
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## Wortlaut
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# Verlauf
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- **1951-06-30** · BGBl. 1951 I S. 418 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
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- **1951-09-11** · BGBl. 1951 I S. 796 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
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# Stellen dieser Station
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- Anlage 4 (zu § 75): Neufassung der Vergütungsliste 2, die Gegenstände der Ernährungswirtschaft, die als Fertigwaren zu behandeln sind, auflistet.
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- § 29: Neufassung des § 29, der spezielle zugelassene Bearbeitungen und Verarbeitungen definiert.
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- § 39: Neufassung des § 39, der die Steuerbefreiung für Beherbergung, Beköstigung und Naturleistungen zu Zwecken der Erziehung und Ausbildung regelt.
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- § 39a: Einfügung des § 39a, der die Steuerbefreiung für staatlich genehmigte und beaufsichtigte private Schulen regelt.
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- § 39b: Einfügung des § 39b, der die Steuerbefreiung für vom Bund, den Ländern, den Gemeinden und den Gemeindeverbänden betriebene Krankenhäuser regelt.
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- § 39c: Einfügung des § 39c, der die Steuerbefreiung für amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege regelt.
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- § 40: Neufassung des § 40, der die Steuerbefreiung für hausgewerbetreibende Personen regelt.
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- § 43a: Einfügung des § 43a, der die Steuerbefreiung für Lieferungen eingelagerter Gegenstände von Einfuhr- und Vorratsstellen regelt.
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- § 51: Neufassung des § 51, der die Definition von Backwaren für den ermäßigten Steuersatz regelt.
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- § 52: Neufassung des § 52, der die Voraussetzungen für den ermäßigten Steuersatz im Großhandel regelt.
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- § 69 Abs. 2 Ziffer 2: Neue Bemessungsgrundlage für den Fall, dass der Antragsteller den Gegenstand im Inland hergestellt oder bearbeitet hat, aber noch nicht verkauft hat.
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- § 70 Abs. 1 und 2: Neue Berechnung der Ausfuhrhändlervergütung und neue Vergütungssätze.
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- § 71: Neue Vorschriften für die Antragsstellung zur Ausfuhrhändlervergütung.
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- § 73: Neue Voraussetzungen für die Ausfuhrvergütung.
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- § 74: Neue Bemessungsgrundlage für die Ausfuhrvergütung.
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- § 75: Neue Vergütungssätze für die Ausfuhrvergütung.
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- § 77 Abs. 1: Einfügung des Wortes 'Märkten' nach 'Plätzen'.
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- § 78: Einfügung eines neuen Absatzes 2.
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- § 79: Einfügung des Wortes 'Märkten' nach 'Plätzen'.
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- § 81 Abs. 4: Neue Festlegung des Steuersatzes.
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- Freiliste 2: Verschiedene Änderungen an der Freiliste 2.
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- Verzeichnis der besonders zugelassenen Bearbeitungen und Verarbeitungen nach der Einfuhr: Verschiedene Änderungen an der Liste der besonders zugelassenen Bearbeitungen und Verarbeitungen.
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- § 11: Neufassung des § 11 mit vier Absätzen, die die Definition von Großhandel und Einzelhandel präzisieren.
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- § 12: Neufassung des § 12 mit zwei Absätzen, die die Definition von Bearbeitung und Verarbeitung präzisieren.
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- § 13: Neufassung des § 13 mit drei Absätzen, die die Berechnung der Jahressteuer bei kürzeren Veranlagungszeiträumen regeln.
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- § 14 Abs. 4 und 5: Neufassung der Absätze 4 und 5 des § 14, die die Aufzeichnungspflichten des Unternehmers präzisieren.
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- § 15: Neufassung des § 15 mit drei Absätzen, die die Aufzeichnungspflichten des Unternehmers präzisieren.
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- § 17: Neufassung des § 17 mit zwei Absätzen, die die Definition von Unternehmern und Organisationsformen präzisieren.
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- § 17a: Einfügung des neuen § 17a, der die Steuerpflichten zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften regelt.
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- § 19: Neufassung des § 19 mit vier Absätzen, die die Definition von Einfuhren und verlängerten Einfuhren präzisieren.
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- § 23: Neufassung des § 23 mit vier Absätzen, die die Definition von ausländischen Abnehmern präzisieren.
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- § 26: Neufassung des § 26 mit vier Absätzen, die die Steuerfreiheit für Lohnveredelungsverkehr für ausländische Rechnung regeln.
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- § 27: Neufassung des § 27 mit drei Absätzen, die die Steuerfreiheit für Umschlagverkehr in Seehafenplätzen regeln.
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- § 28: Neufassung des § 28 mit zwei Absätzen, die die Steuerfreiheit für bestimmte Großhandelslieferungen regeln.
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- § 11 Abs. 3: Änderung der Steuerfreiheit für Lieferungen im Großhandel
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- § 53: Neue Vorschriften für die Zusatzsteuer auf Lieferungen im Einzelhandel
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- Überschriften vor § 54: Streichung der Überschriften vor § 54
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- § 54 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Besteuerung von Garnen in der Weberei
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- § 55: Streichung von § 55
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- § 57 Abs. 1: Änderung der Steuersatzhöhe von dreiviertel auf eins vom Hundert
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- § 58: Neue Vorschriften für Befreiungen und Mindestgrenze
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- § 61: Neue Vorschriften für die Voranmeldung
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- § 62: Neue Vorschriften für die Steuererklärung
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- § 63: Neue Vorschriften für die Steuerfestsetzung bei Kleinbeträgen
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- § 65: Neue Vorschriften für die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten und Wechsel in der Besteuerungsart
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- § 66: Neue Vorschriften für die Ausfuhrhändlervergütung
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- § 68: Neue Vorschriften für besonders zugelassene Bearbeitungen und Verarbeitungen
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- § 69: Neue Vorschriften für die Bemessungsgrundlage der Ausfuhrhändlervergütung
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- § 86 Abs. 1: Die Durchführungsbestimmungen gelten ab dem 1. Juli 1951 in der neuen Fassung.
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- § 86 Abs. 2: Bestimmungen zur Anwendung von steuerlichen Begünstigungen für Umsätze nach dem 30. Juni 1951.
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- § 86 Abs. 3: Bestimmungen zur Anwendung von Steuervergünstigungen, die wegfallen oder Steuersätze, die erhöht werden, ab dem 30. Juni 1951.
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- § 86 Abs. 4: Bestimmungen zur Ausfuhrhändlervergütung in Höhe von vier vom Hundert der Berechnungsgrundlage, wenn der Einkaufspreis nach dem 30. Juni 1951 gezahlt wurde.
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- § 86 Abs. 5: Bestimmungen zur Ausfuhrvergütung in verschiedenen Höhen, wenn die Entgelte für die Ausfuhrlieferungen nach dem 30. Juni 1951 vereinnahmt wurden.
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- § 44: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister
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- § 45: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Blinde und Blindenbetriebe
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- § 46: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Eigenverbrauch bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
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- § 47: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für öffentliche Theater und Vorträge
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- § 48: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Einfuhr- und Vorratsstellen
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- § 49: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Siedlungen
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- § 50: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Sprengstoffe
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- § 51: Neue Vorschrift zur Bestimmung des Entgelts bei Zahlung mit Wechseln oder Schecken
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- § 52: Neue Vorschrift zur Umrechnung ausländischer Werte
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- § 53: Neue Vorschrift zur Berechnung der Steuer für Werbungsmittler, Hopfen- und Weinkommissionäre und Sammelsendungen
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- § 54: Neue Vorschrift zur Abzugsfähigkeit von Auslagen für die Versendung und Versicherung
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- § 55: Neue Vorschrift zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für die Land- und Forstwirtschaft
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- § 56: Neue Vorschrift zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Backwaren
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- § 57: Neue Vorschrift zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für den Großhandel
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- § 58: Neue Vorschrift zur Zusatzsteuer für die Lieferung von Gegenständen im Einzelhandel durch Hersteller
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durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§44.md
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durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§44.md
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# § 44
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796
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§ 44: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister
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durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§45.md
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durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§45.md
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# § 45
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796
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§ 45: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Blinde und Blindenbetriebe
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durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§46.md
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# § 46
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796
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§ 46: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Eigenverbrauch bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
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durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§47.md
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# § 47
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796
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§ 47: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für öffentliche Theater und Vorträge
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durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§48.md
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# § 48
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796
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§ 48: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Einfuhr- und Vorratsstellen
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durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§49.md
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# § 49
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796
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§ 49: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Siedlungen
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durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§50.md
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# § 50
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796
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§ 50: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Sprengstoffe
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# § 51
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
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> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796
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§ 51: Neufassung des § 51, der die Definition von Backwaren für den ermäßigten Steuersatz regelt.
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§ 51: Neue Vorschrift zur Bestimmung des Entgelts bei Zahlung mit Wechseln oder Schecken
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# § 52
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
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> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796
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§ 52: Neufassung des § 52, der die Voraussetzungen für den ermäßigten Steuersatz im Großhandel regelt.
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§ 52: Neue Vorschrift zur Umrechnung ausländischer Werte
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# § 53
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
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> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796
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§ 53: Neue Vorschriften für die Zusatzsteuer auf Lieferungen im Einzelhandel
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§ 53: Neue Vorschrift zur Berechnung der Steuer für Werbungsmittler, Hopfen- und Weinkommissionäre und Sammelsendungen
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# § 54
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
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> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796
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Überschriften vor § 54: Streichung der Überschriften vor § 54
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§ 54 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Besteuerung von Garnen in der Weberei
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§ 54: Neue Vorschrift zur Abzugsfähigkeit von Auslagen für die Versendung und Versicherung
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# § 55
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
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> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796
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§ 55: Streichung von § 55
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§ 55: Neue Vorschrift zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für die Land- und Forstwirtschaft
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durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§56.md
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durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§56.md
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# § 56
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796
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§ 56: Neue Vorschrift zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Backwaren
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# § 57
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
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> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796
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§ 57 Abs. 1: Änderung der Steuersatzhöhe von dreiviertel auf eins vom Hundert
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§ 57: Neue Vorschrift zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für den Großhandel
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# § 58
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418
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> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796
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§ 58: Neue Vorschriften für Befreiungen und Mindestgrenze
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§ 58: Neue Vorschrift zur Zusatzsteuer für die Lieferung von Gegenständen im Einzelhandel durch Hersteller
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15
durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§86.md
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15
durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§86.md
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# § 86
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
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> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796
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§ 86 Abs. 1: Die Durchführungsbestimmungen gelten ab dem 1. Juli 1951 in der neuen Fassung.
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§ 86 Abs. 2: Bestimmungen zur Anwendung von steuerlichen Begünstigungen für Umsätze nach dem 30. Juni 1951.
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§ 86 Abs. 3: Bestimmungen zur Anwendung von Steuervergünstigungen, die wegfallen oder Steuersätze, die erhöht werden, ab dem 30. Juni 1951.
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§ 86 Abs. 4: Bestimmungen zur Ausfuhrhändlervergütung in Höhe von vier vom Hundert der Berechnungsgrundlage, wenn der Einkaufspreis nach dem 30. Juni 1951 gezahlt wurde.
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§ 86 Abs. 5: Bestimmungen zur Ausfuhrvergütung in verschiedenen Höhen, wenn die Entgelte für die Ausfuhrlieferungen nach dem 30. Juni 1951 vereinnahmt wurden.
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17
verkuendungen/1951/bgbl1-1951-45-2.md
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verkuendungen/1951/bgbl1-1951-45-2.md
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# BGBl. 1951 I S. 796
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- **Titel:** Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz
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- **Typ:** Neubekanntmachung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1951 I S. 796
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- **Verkündung:** 1951-09-11
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- **Inkrafttreten:** 1951-09-11
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- **Ausfertigung:** 1951-09-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/45#page=6
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- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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- **Stammnormen in diesem Commit:** DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN-ZUM-UMSATZSTEUERGESETZ
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## Kurz
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Die Bekanntmachung legt die Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz fest, die ab dem 11. September 1951 in Kraft treten.
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Reference in New Issue
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