diff --git a/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/FASSUNG.md b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/FASSUNG.md index c61bdd8e0c..782e98b228 100644 --- a/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/FASSUNG.md +++ b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/FASSUNG.md @@ -1,62 +1,34 @@ -# DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN-ZUM-UMSATZSTEUERGESETZ — 1951-06-30 +# DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN-ZUM-UMSATZSTEUERGESETZ — 1951-09-11 -- **Titel:** Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz -- **Typ:** Verordnung -- **Fundstelle:** BGBl. 1951 I S. 418 -- **Inkrafttreten:** 1951-07-01 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/31#page=8 -- **Kurz:** Die Verordnung ändert und ergänzt die Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz, insbesondere bezüglich der Definition von Groß- und Einzelhandel, Bearbeitung und Verarbeitung sowie der Berechnung der Jahressteuer. +- **Titel:** Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz +- **Typ:** Neubekanntmachung +- **Fundstelle:** BGBl. 1951 I S. 796 +- **Inkrafttreten:** 1951-09-11 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/45#page=6 +- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz fest, die ab dem 11. September 1951 in Kraft treten. ## Betroffene Stellen -- Anlage 4 (zu § 75): Neufassung der Vergütungsliste 2, die Gegenstände der Ernährungswirtschaft, die als Fertigwaren zu behandeln sind, auflistet. -- § 29: Neufassung des § 29, der spezielle zugelassene Bearbeitungen und Verarbeitungen definiert. -- § 39: Neufassung des § 39, der die Steuerbefreiung für Beherbergung, Beköstigung und Naturleistungen zu Zwecken der Erziehung und Ausbildung regelt. -- § 39a: Einfügung des § 39a, der die Steuerbefreiung für staatlich genehmigte und beaufsichtigte private Schulen regelt. -- § 39b: Einfügung des § 39b, der die Steuerbefreiung für vom Bund, den Ländern, den Gemeinden und den Gemeindeverbänden betriebene Krankenhäuser regelt. -- § 39c: Einfügung des § 39c, der die Steuerbefreiung für amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege regelt. -- § 40: Neufassung des § 40, der die Steuerbefreiung für hausgewerbetreibende Personen regelt. -- § 43a: Einfügung des § 43a, der die Steuerbefreiung für Lieferungen eingelagerter Gegenstände von Einfuhr- und Vorratsstellen regelt. -- § 51: Neufassung des § 51, der die Definition von Backwaren für den ermäßigten Steuersatz regelt. -- § 52: Neufassung des § 52, der die Voraussetzungen für den ermäßigten Steuersatz im Großhandel regelt. -- § 69 Abs. 2 Ziffer 2: Neue Bemessungsgrundlage für den Fall, dass der Antragsteller den Gegenstand im Inland hergestellt oder bearbeitet hat, aber noch nicht verkauft hat. -- § 70 Abs. 1 und 2: Neue Berechnung der Ausfuhrhändlervergütung und neue Vergütungssätze. -- § 71: Neue Vorschriften für die Antragsstellung zur Ausfuhrhändlervergütung. -- § 73: Neue Voraussetzungen für die Ausfuhrvergütung. -- § 74: Neue Bemessungsgrundlage für die Ausfuhrvergütung. -- § 75: Neue Vergütungssätze für die Ausfuhrvergütung. -- § 77 Abs. 1: Einfügung des Wortes 'Märkten' nach 'Plätzen'. -- § 78: Einfügung eines neuen Absatzes 2. -- § 79: Einfügung des Wortes 'Märkten' nach 'Plätzen'. -- § 81 Abs. 4: Neue Festlegung des Steuersatzes. -- Freiliste 2: Verschiedene Änderungen an der Freiliste 2. -- Verzeichnis der besonders zugelassenen Bearbeitungen und Verarbeitungen nach der Einfuhr: Verschiedene Änderungen an der Liste der besonders zugelassenen Bearbeitungen und Verarbeitungen. -- § 11: Neufassung des § 11 mit vier Absätzen, die die Definition von Großhandel und Einzelhandel präzisieren. -- § 12: Neufassung des § 12 mit zwei Absätzen, die die Definition von Bearbeitung und Verarbeitung präzisieren. -- § 13: Neufassung des § 13 mit drei Absätzen, die die Berechnung der Jahressteuer bei kürzeren Veranlagungszeiträumen regeln. -- § 14 Abs. 4 und 5: Neufassung der Absätze 4 und 5 des § 14, die die Aufzeichnungspflichten des Unternehmers präzisieren. -- § 15: Neufassung des § 15 mit drei Absätzen, die die Aufzeichnungspflichten des Unternehmers präzisieren. -- § 17: Neufassung des § 17 mit zwei Absätzen, die die Definition von Unternehmern und Organisationsformen präzisieren. -- § 17a: Einfügung des neuen § 17a, der die Steuerpflichten zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften regelt. -- § 19: Neufassung des § 19 mit vier Absätzen, die die Definition von Einfuhren und verlängerten Einfuhren präzisieren. -- § 23: Neufassung des § 23 mit vier Absätzen, die die Definition von ausländischen Abnehmern präzisieren. -- § 26: Neufassung des § 26 mit vier Absätzen, die die Steuerfreiheit für Lohnveredelungsverkehr für ausländische Rechnung regeln. -- § 27: Neufassung des § 27 mit drei Absätzen, die die Steuerfreiheit für Umschlagverkehr in Seehafenplätzen regeln. -- § 28: Neufassung des § 28 mit zwei Absätzen, die die Steuerfreiheit für bestimmte Großhandelslieferungen regeln. -- § 11 Abs. 3: Änderung der Steuerfreiheit für Lieferungen im Großhandel -- § 53: Neue Vorschriften für die Zusatzsteuer auf Lieferungen im Einzelhandel -- Überschriften vor § 54: Streichung der Überschriften vor § 54 -- § 54 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Besteuerung von Garnen in der Weberei -- § 55: Streichung von § 55 -- § 57 Abs. 1: Änderung der Steuersatzhöhe von dreiviertel auf eins vom Hundert -- § 58: Neue Vorschriften für Befreiungen und Mindestgrenze -- § 61: Neue Vorschriften für die Voranmeldung -- § 62: Neue Vorschriften für die Steuererklärung -- § 63: Neue Vorschriften für die Steuerfestsetzung bei Kleinbeträgen -- § 65: Neue Vorschriften für die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten und Wechsel in der Besteuerungsart -- § 66: Neue Vorschriften für die Ausfuhrhändlervergütung -- § 68: Neue Vorschriften für besonders zugelassene Bearbeitungen und Verarbeitungen -- § 69: Neue Vorschriften für die Bemessungsgrundlage der Ausfuhrhändlervergütung +- § 86 Abs. 1: Die Durchführungsbestimmungen gelten ab dem 1. Juli 1951 in der neuen Fassung. +- § 86 Abs. 2: Bestimmungen zur Anwendung von steuerlichen Begünstigungen für Umsätze nach dem 30. Juni 1951. +- § 86 Abs. 3: Bestimmungen zur Anwendung von Steuervergünstigungen, die wegfallen oder Steuersätze, die erhöht werden, ab dem 30. Juni 1951. +- § 86 Abs. 4: Bestimmungen zur Ausfuhrhändlervergütung in Höhe von vier vom Hundert der Berechnungsgrundlage, wenn der Einkaufspreis nach dem 30. Juni 1951 gezahlt wurde. +- § 86 Abs. 5: Bestimmungen zur Ausfuhrvergütung in verschiedenen Höhen, wenn die Entgelte für die Ausfuhrlieferungen nach dem 30. Juni 1951 vereinnahmt wurden. +- § 44: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister +- § 45: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Blinde und Blindenbetriebe +- § 46: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Eigenverbrauch bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben +- § 47: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für öffentliche Theater und Vorträge +- § 48: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Einfuhr- und Vorratsstellen +- § 49: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Siedlungen +- § 50: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Sprengstoffe +- § 51: Neue Vorschrift zur Bestimmung des Entgelts bei Zahlung mit Wechseln oder Schecken +- § 52: Neue Vorschrift zur Umrechnung ausländischer Werte +- § 53: Neue Vorschrift zur Berechnung der Steuer für Werbungsmittler, Hopfen- und Weinkommissionäre und Sammelsendungen +- § 54: Neue Vorschrift zur Abzugsfähigkeit von Auslagen für die Versendung und Versicherung +- § 55: Neue Vorschrift zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für die Land- und Forstwirtschaft +- § 56: Neue Vorschrift zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Backwaren +- § 57: Neue Vorschrift zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für den Großhandel +- § 58: Neue Vorschrift zur Zusatzsteuer für die Lieferung von Gegenständen im Einzelhandel durch Hersteller ## Wortlaut diff --git a/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/HISTORY.md b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/HISTORY.md index 588664b44d..99cea52ed0 100644 --- a/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/HISTORY.md +++ b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/HISTORY.md @@ -1,3 +1,4 @@ # Verlauf - **1951-06-30** · BGBl. 1951 I S. 418 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz +- **1951-09-11** · BGBl. 1951 I S. 796 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz diff --git a/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/STELLEN.md b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/STELLEN.md index 73b6baa4b0..b2ce8f03dd 100644 --- a/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/STELLEN.md +++ b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/STELLEN.md @@ -1,50 +1,22 @@ # Stellen dieser Station -- Anlage 4 (zu § 75): Neufassung der Vergütungsliste 2, die Gegenstände der Ernährungswirtschaft, die als Fertigwaren zu behandeln sind, auflistet. -- § 29: Neufassung des § 29, der spezielle zugelassene Bearbeitungen und Verarbeitungen definiert. -- § 39: Neufassung des § 39, der die Steuerbefreiung für Beherbergung, Beköstigung und Naturleistungen zu Zwecken der Erziehung und Ausbildung regelt. -- § 39a: Einfügung des § 39a, der die Steuerbefreiung für staatlich genehmigte und beaufsichtigte private Schulen regelt. -- § 39b: Einfügung des § 39b, der die Steuerbefreiung für vom Bund, den Ländern, den Gemeinden und den Gemeindeverbänden betriebene Krankenhäuser regelt. -- § 39c: Einfügung des § 39c, der die Steuerbefreiung für amtlich anerkannte Verbände der freien Wohlfahrtspflege regelt. -- § 40: Neufassung des § 40, der die Steuerbefreiung für hausgewerbetreibende Personen regelt. -- § 43a: Einfügung des § 43a, der die Steuerbefreiung für Lieferungen eingelagerter Gegenstände von Einfuhr- und Vorratsstellen regelt. -- § 51: Neufassung des § 51, der die Definition von Backwaren für den ermäßigten Steuersatz regelt. -- § 52: Neufassung des § 52, der die Voraussetzungen für den ermäßigten Steuersatz im Großhandel regelt. -- § 69 Abs. 2 Ziffer 2: Neue Bemessungsgrundlage für den Fall, dass der Antragsteller den Gegenstand im Inland hergestellt oder bearbeitet hat, aber noch nicht verkauft hat. -- § 70 Abs. 1 und 2: Neue Berechnung der Ausfuhrhändlervergütung und neue Vergütungssätze. -- § 71: Neue Vorschriften für die Antragsstellung zur Ausfuhrhändlervergütung. -- § 73: Neue Voraussetzungen für die Ausfuhrvergütung. -- § 74: Neue Bemessungsgrundlage für die Ausfuhrvergütung. -- § 75: Neue Vergütungssätze für die Ausfuhrvergütung. -- § 77 Abs. 1: Einfügung des Wortes 'Märkten' nach 'Plätzen'. -- § 78: Einfügung eines neuen Absatzes 2. -- § 79: Einfügung des Wortes 'Märkten' nach 'Plätzen'. -- § 81 Abs. 4: Neue Festlegung des Steuersatzes. -- Freiliste 2: Verschiedene Änderungen an der Freiliste 2. -- Verzeichnis der besonders zugelassenen Bearbeitungen und Verarbeitungen nach der Einfuhr: Verschiedene Änderungen an der Liste der besonders zugelassenen Bearbeitungen und Verarbeitungen. -- § 11: Neufassung des § 11 mit vier Absätzen, die die Definition von Großhandel und Einzelhandel präzisieren. -- § 12: Neufassung des § 12 mit zwei Absätzen, die die Definition von Bearbeitung und Verarbeitung präzisieren. -- § 13: Neufassung des § 13 mit drei Absätzen, die die Berechnung der Jahressteuer bei kürzeren Veranlagungszeiträumen regeln. -- § 14 Abs. 4 und 5: Neufassung der Absätze 4 und 5 des § 14, die die Aufzeichnungspflichten des Unternehmers präzisieren. -- § 15: Neufassung des § 15 mit drei Absätzen, die die Aufzeichnungspflichten des Unternehmers präzisieren. -- § 17: Neufassung des § 17 mit zwei Absätzen, die die Definition von Unternehmern und Organisationsformen präzisieren. -- § 17a: Einfügung des neuen § 17a, der die Steuerpflichten zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften regelt. -- § 19: Neufassung des § 19 mit vier Absätzen, die die Definition von Einfuhren und verlängerten Einfuhren präzisieren. -- § 23: Neufassung des § 23 mit vier Absätzen, die die Definition von ausländischen Abnehmern präzisieren. -- § 26: Neufassung des § 26 mit vier Absätzen, die die Steuerfreiheit für Lohnveredelungsverkehr für ausländische Rechnung regeln. -- § 27: Neufassung des § 27 mit drei Absätzen, die die Steuerfreiheit für Umschlagverkehr in Seehafenplätzen regeln. -- § 28: Neufassung des § 28 mit zwei Absätzen, die die Steuerfreiheit für bestimmte Großhandelslieferungen regeln. -- § 11 Abs. 3: Änderung der Steuerfreiheit für Lieferungen im Großhandel -- § 53: Neue Vorschriften für die Zusatzsteuer auf Lieferungen im Einzelhandel -- Überschriften vor § 54: Streichung der Überschriften vor § 54 -- § 54 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Besteuerung von Garnen in der Weberei -- § 55: Streichung von § 55 -- § 57 Abs. 1: Änderung der Steuersatzhöhe von dreiviertel auf eins vom Hundert -- § 58: Neue Vorschriften für Befreiungen und Mindestgrenze -- § 61: Neue Vorschriften für die Voranmeldung -- § 62: Neue Vorschriften für die Steuererklärung -- § 63: Neue Vorschriften für die Steuerfestsetzung bei Kleinbeträgen -- § 65: Neue Vorschriften für die Besteuerung nach vereinbarten Entgelten und Wechsel in der Besteuerungsart -- § 66: Neue Vorschriften für die Ausfuhrhändlervergütung -- § 68: Neue Vorschriften für besonders zugelassene Bearbeitungen und Verarbeitungen -- § 69: Neue Vorschriften für die Bemessungsgrundlage der Ausfuhrhändlervergütung +- § 86 Abs. 1: Die Durchführungsbestimmungen gelten ab dem 1. Juli 1951 in der neuen Fassung. +- § 86 Abs. 2: Bestimmungen zur Anwendung von steuerlichen Begünstigungen für Umsätze nach dem 30. Juni 1951. +- § 86 Abs. 3: Bestimmungen zur Anwendung von Steuervergünstigungen, die wegfallen oder Steuersätze, die erhöht werden, ab dem 30. Juni 1951. +- § 86 Abs. 4: Bestimmungen zur Ausfuhrhändlervergütung in Höhe von vier vom Hundert der Berechnungsgrundlage, wenn der Einkaufspreis nach dem 30. Juni 1951 gezahlt wurde. +- § 86 Abs. 5: Bestimmungen zur Ausfuhrvergütung in verschiedenen Höhen, wenn die Entgelte für die Ausfuhrlieferungen nach dem 30. Juni 1951 vereinnahmt wurden. +- § 44: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister +- § 45: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Blinde und Blindenbetriebe +- § 46: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Eigenverbrauch bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben +- § 47: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für öffentliche Theater und Vorträge +- § 48: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Einfuhr- und Vorratsstellen +- § 49: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Siedlungen +- § 50: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Sprengstoffe +- § 51: Neue Vorschrift zur Bestimmung des Entgelts bei Zahlung mit Wechseln oder Schecken +- § 52: Neue Vorschrift zur Umrechnung ausländischer Werte +- § 53: Neue Vorschrift zur Berechnung der Steuer für Werbungsmittler, Hopfen- und Weinkommissionäre und Sammelsendungen +- § 54: Neue Vorschrift zur Abzugsfähigkeit von Auslagen für die Versendung und Versicherung +- § 55: Neue Vorschrift zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für die Land- und Forstwirtschaft +- § 56: Neue Vorschrift zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Backwaren +- § 57: Neue Vorschrift zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für den Großhandel +- § 58: Neue Vorschrift zur Zusatzsteuer für die Lieferung von Gegenständen im Einzelhandel durch Hersteller diff --git a/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§44.md b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§44.md new file mode 100644 index 0000000000..841eb13c7c --- /dev/null +++ b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§44.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 44 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz +> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796 + +§ 44: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Hausgewerbetreibende und Zwischenmeister diff --git a/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§45.md b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§45.md new file mode 100644 index 0000000000..fc218eed6a --- /dev/null +++ b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§45.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 45 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz +> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796 + +§ 45: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Blinde und Blindenbetriebe diff --git a/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§46.md b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§46.md new file mode 100644 index 0000000000..a18f69b19b --- /dev/null +++ b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§46.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 46 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz +> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796 + +§ 46: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Eigenverbrauch bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben diff --git a/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§47.md b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§47.md new file mode 100644 index 0000000000..e8f5d4b9a9 --- /dev/null +++ b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§47.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 47 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz +> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796 + +§ 47: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für öffentliche Theater und Vorträge diff --git a/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§48.md b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§48.md new file mode 100644 index 0000000000..f55f08945d --- /dev/null +++ b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§48.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 48 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz +> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796 + +§ 48: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Einfuhr- und Vorratsstellen diff --git a/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§49.md b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§49.md new file mode 100644 index 0000000000..9564ddcfd5 --- /dev/null +++ b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§49.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 49 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz +> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796 + +§ 49: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Siedlungen diff --git a/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§50.md b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§50.md new file mode 100644 index 0000000000..e615c5c7ef --- /dev/null +++ b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§50.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 50 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz +> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796 + +§ 50: Neue Vorschrift zur Steuerfreiheit für Sprengstoffe diff --git a/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§51.md b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§51.md index 63dd43a8a2..fec7dc40b6 100644 --- a/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§51.md +++ b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§51.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 51 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz -> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418 +> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz +> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796 -§ 51: Neufassung des § 51, der die Definition von Backwaren für den ermäßigten Steuersatz regelt. +§ 51: Neue Vorschrift zur Bestimmung des Entgelts bei Zahlung mit Wechseln oder Schecken diff --git a/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§52.md b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§52.md index 3931e9a617..a38f43430a 100644 --- a/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§52.md +++ b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§52.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 52 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz -> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418 +> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz +> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796 -§ 52: Neufassung des § 52, der die Voraussetzungen für den ermäßigten Steuersatz im Großhandel regelt. +§ 52: Neue Vorschrift zur Umrechnung ausländischer Werte diff --git a/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§53.md b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§53.md index 60a8622ec2..d4e400f5a5 100644 --- a/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§53.md +++ b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§53.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 53 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz -> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418 +> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz +> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796 -§ 53: Neue Vorschriften für die Zusatzsteuer auf Lieferungen im Einzelhandel +§ 53: Neue Vorschrift zur Berechnung der Steuer für Werbungsmittler, Hopfen- und Weinkommissionäre und Sammelsendungen diff --git a/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§54.md b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§54.md index b05bd8f41e..0e718a8ed6 100644 --- a/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§54.md +++ b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§54.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 54 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz -> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418 +> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz +> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796 -Überschriften vor § 54: Streichung der Überschriften vor § 54 - -§ 54 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Besteuerung von Garnen in der Weberei +§ 54: Neue Vorschrift zur Abzugsfähigkeit von Auslagen für die Versendung und Versicherung diff --git a/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§55.md b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§55.md index c52e05a010..fd3ca757f9 100644 --- a/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§55.md +++ b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§55.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 55 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz -> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418 +> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz +> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796 -§ 55: Streichung von § 55 +§ 55: Neue Vorschrift zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für die Land- und Forstwirtschaft diff --git a/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§56.md b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§56.md new file mode 100644 index 0000000000..059ad7028c --- /dev/null +++ b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§56.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 56 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz +> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796 + +§ 56: Neue Vorschrift zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Backwaren diff --git a/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§57.md b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§57.md index e0216eebd1..7c31b193b2 100644 --- a/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§57.md +++ b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§57.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 57 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz -> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418 +> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz +> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796 -§ 57 Abs. 1: Änderung der Steuersatzhöhe von dreiviertel auf eins vom Hundert +§ 57: Neue Vorschrift zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für den Großhandel diff --git a/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§58.md b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§58.md index 28d93703fa..2ab5fb8935 100644 --- a/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§58.md +++ b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§58.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 58 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1951-06-30 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz -> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 418 +> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz +> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796 -§ 58: Neue Vorschriften für Befreiungen und Mindestgrenze +§ 58: Neue Vorschrift zur Zusatzsteuer für die Lieferung von Gegenständen im Einzelhandel durch Hersteller diff --git a/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§86.md b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§86.md new file mode 100644 index 0000000000..c650441819 --- /dev/null +++ b/durchführungsbestimmungen-zum-umsatzsteuergesetz/§86.md @@ -0,0 +1,15 @@ +# § 86 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 1951-09-11 — Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz +> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 796 + +§ 86 Abs. 1: Die Durchführungsbestimmungen gelten ab dem 1. Juli 1951 in der neuen Fassung. + +§ 86 Abs. 2: Bestimmungen zur Anwendung von steuerlichen Begünstigungen für Umsätze nach dem 30. Juni 1951. + +§ 86 Abs. 3: Bestimmungen zur Anwendung von Steuervergünstigungen, die wegfallen oder Steuersätze, die erhöht werden, ab dem 30. Juni 1951. + +§ 86 Abs. 4: Bestimmungen zur Ausfuhrhändlervergütung in Höhe von vier vom Hundert der Berechnungsgrundlage, wenn der Einkaufspreis nach dem 30. Juni 1951 gezahlt wurde. + +§ 86 Abs. 5: Bestimmungen zur Ausfuhrvergütung in verschiedenen Höhen, wenn die Entgelte für die Ausfuhrlieferungen nach dem 30. Juni 1951 vereinnahmt wurden. diff --git a/verkuendungen/1951/bgbl1-1951-45-2.md b/verkuendungen/1951/bgbl1-1951-45-2.md new file mode 100644 index 0000000000..095d834067 --- /dev/null +++ b/verkuendungen/1951/bgbl1-1951-45-2.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# BGBl. 1951 I S. 796 + +- **Titel:** Bekanntmachung der Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz +- **Typ:** Neubekanntmachung +- **Fundstelle:** BGBl. 1951 I S. 796 +- **Verkündung:** 1951-09-11 +- **Inkrafttreten:** 1951-09-11 +- **Ausfertigung:** 1951-09-01 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/45#page=6 +- **Quelle:** offenegesetze +- **Parser:** llm +- **Stammnormen in diesem Commit:** DURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNGEN-ZUM-UMSATZSTEUERGESETZ + +## Kurz + +Die Bekanntmachung legt die Neufassung der Durchführungsbestimmungen zum Umsatzsteuergesetz fest, die ab dem 11. September 1951 in Kraft treten. +