BGBl. 1991 I S. 808 · Bekanntmachung · Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 808 Inkrafttreten: 1991-03-28 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1991-03-28 BGBl-Id: bgbl1-1991-20-3
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# BSHG — 1991-01-26
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# BSHG — 1991-03-28
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- **Titel:** Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes
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- **Typ:** Neubekanntmachung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1991 I S. 94
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- **Inkrafttreten:** 1991-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/5#page=2
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- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes fest, die ab dem 1. Januar 1991 gilt und verschiedene Änderungen und Ergänzungen berücksichtigt.
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- **Titel:** Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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- **Typ:** Bekanntmachung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1991 I S. 808
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- **Inkrafttreten:** 1991-03-28
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/20#page=44
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- **Kurz:** Die Bekanntmachung berichtigt mehrere Formulierungen im Einkommensteuergesetz 1990 und im Bundessozialhilfegesetz, um Klarheit und Genauigkeit zu gewährleisten.
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## Betroffene Stellen
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- § 144: Übergangsregelung für die Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe
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- § 145: Kostenerstattung bei Evakuierten
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- § 146: Zuständigkeit auf Grund der deutsch-schweizerischen Fürsorgevereinbarung
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- § 147: Übergangsregelung bei Nichtbestehen der Schiedsstelle
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- § 147a: Übergangsregelung aus Anlaß des zweiten Rechtsbereinigungsgesetzes
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- § 151: Behördenbestimmung und Stadtstaaten-Klausel
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- § 152: Berlin-Klausel (gegenstandslos)
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- § 15 b: Neue Vorschrift zur Gewährung von Darlehen bei vorübergehender Notlage
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- § 16: Neue Vorschrift zur Haushaltsgemeinschaft
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- § 17: Vorschrift gestrichen
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- § 18: Neue Vorschrift zur Beschaffung des Lebensunterhalts durch Arbeit
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- § 19: Neue Vorschrift zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten
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- § 20: Neue Vorschrift zur Gewöhnung an Arbeit und Prüfung der Arbeitsbereitschaft
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- § 21: Neue Vorschrift zur Form und Maß der Leistungen
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- § 22: Neue Vorschrift zum Regelbedarf
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- § 23: Neue Vorschrift zum Mehrbedarf
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- § 24: Neue Vorschrift zum Mehrbedarf für Blinde und Behinderte
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- § 25: Neue Vorschrift zum Ausschluss des Anspruchs auf Hilfe und Einschränkung der Hilfe
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- § 26: Neue Vorschrift zur Sonderregelung für Auszubildende
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- § 27: Neue Vorschrift zu den Arten der Hilfe in besonderen Lebenslagen
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- § 28: Neue Vorschrift zum Personenkreis für Hilfe in besonderen Lebenslagen
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- § 29: Neue Vorschrift zur Erweiterten Hilfe und Aufwendungsersatz
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- § 29a: Neue Vorschrift zur Einschränkung der Hilfe
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- § 30: Neue Vorschrift zur Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage
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- § 36: Neue Vorschriften zur vorbeugenden Gesundheitshilfe eingefügt
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- § 37: Neue Vorschriften zur Krankenhilfe eingefügt
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- § 37a: Neue Vorschriften zur Hilfe bei Schwangerschaft oder bei Sterilisation eingefügt
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- § 37b: Neue Vorschriften zur Hilfe zur Familienplanung eingefügt
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- § 38: Neue Vorschriften zur Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen eingefügt
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- § 39: Neue Vorschriften zur Eingliederungshilfe für Behinderte eingefügt
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- § 40: Neue Vorschriften zu den Maßnahmen der Eingliederungshilfe eingefügt
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- § 41: Vorschriften gestrichen
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- § 42: Vorschriften gestrichen
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- § 43: Neue Vorschriften zur erweiterten Hilfe eingefügt
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- § 44: Neue Vorschriften zur vorläufigen Hilfeleistung eingefügt
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- § 45: Vorschriften gestrichen
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- § 46: Neue Vorschriften zum Gesamtplan eingefügt
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- § 47: Neue Vorschriften zur Durchführung der Hilfe eingefügt
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- § 67: Neue Vorschriften zur Blindenhilfe eingefügt
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- § 68: Neue Vorschriften zur Hilfe zur Pflege eingefügt
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- § 82: Neue Vorschrift zur Änderung der Grundbeträge
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- § 83: Neue Vorschrift zum Zusammenfallen mehrerer Einkommensgrenzen
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- § 84: Neue Vorschrift zum Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze
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- § 85: Neue Vorschrift zum Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze
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- § 86: Vorschrift gestrichen
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- § 87: Neue Vorschrift zum Einsatz des Einkommens bei mehrfachem Bedarf
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- § 88: Neue Vorschrift zum Einsatz des Vermögens
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- § 89: Neue Vorschrift zur Gewährung der Sozialhilfe als Darlehen
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- § 90: Neue Vorschrift zum Übergang von Ansprüchen
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- § 91: Neue Vorschrift zu Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen
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- § 91a: Neue Vorschrift zur Feststellung der Sozialleistungen
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- § 92: Neue Vorschrift zum Allgemeinen über Kostenersatz
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- § 92a: Neue Vorschrift zum Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten
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- § 92b: Vorschrift gestrichen
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- § 92c: Neue Vorschrift zum Kostenersatz durch Erben
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- § 93: Neue Vorschrift zu Einrichtungen
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- § 69: Neufassung des § 69 mit neuen Vorschriften zur häuslichen Pflege und Pflegegeld
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- § 70: Neufassung des § 70 mit Vorschriften zur Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
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- § 71: Neufassung des § 71 mit Vorschriften zur Hilfe durch anderweitige Unterbringung von Haushaltsangehörigen
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- § 72: Neufassung des § 72 mit Vorschriften zur Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
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- § 73 und 74: Streichung der §§ 73 und 74
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- § 75: Neufassung des § 75 mit Vorschriften zur Altenhilfe
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- § 76: Neufassung des § 76 mit Vorschriften zum Begriff des Einkommens
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- § 77: Neufassung des § 77 mit Vorschriften zu nach Zweck und Inhalt bestimmten Leistungen
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- § 78: Neufassung des § 78 mit Vorschriften zu Zuwendungen
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- § 79: Neufassung des § 79 mit Vorschriften zur allgemeinen Einkommensgrenze
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- § 80: Streichung des § 80
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- § 81: Neufassung des § 81 mit Vorschriften zur besonderen Einkommensgrenze
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- § 94: Der Abschnitt wird gestrichen.
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- § 95: Neue Fassung des Abschnitts zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften.
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- § 96: Neue Fassung des Abschnitts zu örtlichen und überörtlichen Trägern.
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- § 97: Neue Fassung des Abschnitts zur örtlichen Zuständigkeit.
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||||
- § 98: Neue Fassung des Abschnitts zur örtlichen Zuständigkeit bei Personen in Einrichtungen zur Vollstreckung richterlich angeordneter Freiheitsentziehung.
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- § 99: Neue Fassung des Abschnitts zur sachlichen Zuständigkeit des örtlichen Trägers.
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- § 100: Neue Fassung des Abschnitts zur sachlichen Zuständigkeit des überörtlichen Trägers.
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- § 101: Neue Fassung des Abschnitts zu allgemeinen Aufgaben des überörtlichen Trägers.
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- § 102: Neue Fassung des Abschnitts zu Fachkräften.
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- § 103: Neue Fassung des Abschnitts zur Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Anstalt.
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- § 104: Neue Fassung des Abschnitts zur Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie.
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- § 105: Neue Fassung des Abschnitts zur Kostenerstattung bei Geburt in einer Anstalt.
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- § 106: Neue Fassung des Abschnitts zur Kostenerstattungspflicht des überörtlichen Trägers.
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- § 107: Neue Fassung des Abschnitts zur Kostenerstattung bei pflichtwidriger Handlung.
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- § 108: Neue Fassung des Abschnitts zur Kostenerstattung bei Übertritt aus dem Ausland.
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- § 109: Neue Fassung des Abschnitts zum Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts.
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- § 110: Neue Fassung des Abschnitts zur Übernahme der Hilfe.
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- § 111: Neue Fassung des Abschnitts zum Umfang der Kostenerstattung.
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- § 112: Neue Fassung des Abschnitts zur Frist zur Geltendmachung des Anspruchs auf Kostenerstattung.
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- § 113: Der Abschnitt wird gestrichen.
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- § 115: Der Abschnitt § 115 wurde gestrichen.
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- § 116: Neue Fassung des § 116 zur Pflicht zur Auskunft eingeführt.
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- § 117: Der Abschnitt § 117 wurde gestrichen.
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- § 118: Der Abschnitt § 118 wurde gestrichen.
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- § 119: Neue Fassung des § 119 zur Sozialhilfe für Deutsche im Ausland eingeführt.
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- § 120: Neue Fassung des § 120 zur Sozialhilfe für Ausländer eingeführt.
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- § 121: Neue Fassung des § 121 zur Erstattung von Aufwendungen anderer eingeführt.
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- § 122: Neue Fassung des § 122 zur Eheähnlichen Gemeinschaft eingeführt.
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- § 123: Neue Fassung des § 123 zu allgemeinen Bestimmungen zur Sicherung der Eingliederung Behinderter eingeführt.
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- § 124: Neue Fassung des § 124 zur Sicherung der Beratung Behinderter eingeführt.
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- § 125: Neue Fassung des § 125 zu Aufgaben der Ärzte eingeführt.
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- § 126: Neue Fassung des § 126 zu Aufgaben des Gesundheitsamtes eingeführt.
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- § 126a: Neue Fassung des § 126a zu Landesärzten eingeführt.
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- § 126b: Neue Fassung des § 126b zur Unterrichtung der Bevölkerung eingeführt.
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- § 126c: Der Abschnitt § 126c wurde gestrichen.
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- § 139: Neue Fassung des § 139 zu Bestimmungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften eingeführt.
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- § 140: Neue Fassung des § 140 zu Ersatzansprüchen der Träger der Sozialhilfe nach sonstigen Vorschriften eingeführt.
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- § 141: Der Abschnitt § 141 wurde gestrichen.
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- § 142: Der Abschnitt § 142 wurde gestrichen.
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- § 143: Der Abschnitt § 143 wurde gestrichen.
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- § 13 Abs. 1: „Voraussetzung“ wird zu „Voraussetzungen“
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- § 38 Abs. 2: Neuer Satz: „Satz 1 Nr. 5 und § 23 Abs. 1 Nr. 3 sind nebeneinander anzuwenden.“
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## Wortlaut
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- **1990-12-14** · BGBl. 1990 I S. 2644 — Sechstes Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes
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- **1990-12-14** · BGBl. 1990 I S. 2634 — Gesetz über die Umwelthaftung
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- **1991-01-26** · BGBl. 1991 I S. 94 — Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes
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- **1991-03-28** · BGBl. 1991 I S. 808 — Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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bshg/STELLEN.md
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# Stellen dieser Station
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- § 144: Übergangsregelung für die Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe
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- § 145: Kostenerstattung bei Evakuierten
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- § 146: Zuständigkeit auf Grund der deutsch-schweizerischen Fürsorgevereinbarung
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- § 147: Übergangsregelung bei Nichtbestehen der Schiedsstelle
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- § 147a: Übergangsregelung aus Anlaß des zweiten Rechtsbereinigungsgesetzes
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- § 151: Behördenbestimmung und Stadtstaaten-Klausel
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||||
- § 152: Berlin-Klausel (gegenstandslos)
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||||
- § 15 b: Neue Vorschrift zur Gewährung von Darlehen bei vorübergehender Notlage
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||||
- § 16: Neue Vorschrift zur Haushaltsgemeinschaft
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||||
- § 17: Vorschrift gestrichen
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||||
- § 18: Neue Vorschrift zur Beschaffung des Lebensunterhalts durch Arbeit
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- § 19: Neue Vorschrift zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten
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- § 20: Neue Vorschrift zur Gewöhnung an Arbeit und Prüfung der Arbeitsbereitschaft
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- § 21: Neue Vorschrift zur Form und Maß der Leistungen
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- § 22: Neue Vorschrift zum Regelbedarf
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- § 23: Neue Vorschrift zum Mehrbedarf
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- § 24: Neue Vorschrift zum Mehrbedarf für Blinde und Behinderte
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- § 25: Neue Vorschrift zum Ausschluss des Anspruchs auf Hilfe und Einschränkung der Hilfe
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- § 26: Neue Vorschrift zur Sonderregelung für Auszubildende
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||||
- § 27: Neue Vorschrift zu den Arten der Hilfe in besonderen Lebenslagen
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- § 28: Neue Vorschrift zum Personenkreis für Hilfe in besonderen Lebenslagen
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- § 29: Neue Vorschrift zur Erweiterten Hilfe und Aufwendungsersatz
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- § 29a: Neue Vorschrift zur Einschränkung der Hilfe
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- § 30: Neue Vorschrift zur Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage
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- § 36: Neue Vorschriften zur vorbeugenden Gesundheitshilfe eingefügt
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- § 37: Neue Vorschriften zur Krankenhilfe eingefügt
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- § 37a: Neue Vorschriften zur Hilfe bei Schwangerschaft oder bei Sterilisation eingefügt
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- § 37b: Neue Vorschriften zur Hilfe zur Familienplanung eingefügt
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- § 38: Neue Vorschriften zur Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen eingefügt
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- § 39: Neue Vorschriften zur Eingliederungshilfe für Behinderte eingefügt
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- § 40: Neue Vorschriften zu den Maßnahmen der Eingliederungshilfe eingefügt
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- § 41: Vorschriften gestrichen
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- § 42: Vorschriften gestrichen
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- § 43: Neue Vorschriften zur erweiterten Hilfe eingefügt
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- § 44: Neue Vorschriften zur vorläufigen Hilfeleistung eingefügt
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- § 45: Vorschriften gestrichen
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- § 46: Neue Vorschriften zum Gesamtplan eingefügt
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- § 47: Neue Vorschriften zur Durchführung der Hilfe eingefügt
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- § 67: Neue Vorschriften zur Blindenhilfe eingefügt
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- § 68: Neue Vorschriften zur Hilfe zur Pflege eingefügt
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- § 82: Neue Vorschrift zur Änderung der Grundbeträge
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- § 83: Neue Vorschrift zum Zusammenfallen mehrerer Einkommensgrenzen
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- § 84: Neue Vorschrift zum Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze
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- § 85: Neue Vorschrift zum Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze
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- § 86: Vorschrift gestrichen
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- § 87: Neue Vorschrift zum Einsatz des Einkommens bei mehrfachem Bedarf
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- § 88: Neue Vorschrift zum Einsatz des Vermögens
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- § 89: Neue Vorschrift zur Gewährung der Sozialhilfe als Darlehen
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- § 90: Neue Vorschrift zum Übergang von Ansprüchen
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- § 91: Neue Vorschrift zu Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen
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- § 91a: Neue Vorschrift zur Feststellung der Sozialleistungen
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- § 92: Neue Vorschrift zum Allgemeinen über Kostenersatz
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- § 92a: Neue Vorschrift zum Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten
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- § 92b: Vorschrift gestrichen
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- § 92c: Neue Vorschrift zum Kostenersatz durch Erben
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- § 93: Neue Vorschrift zu Einrichtungen
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- § 69: Neufassung des § 69 mit neuen Vorschriften zur häuslichen Pflege und Pflegegeld
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- § 70: Neufassung des § 70 mit Vorschriften zur Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
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- § 71: Neufassung des § 71 mit Vorschriften zur Hilfe durch anderweitige Unterbringung von Haushaltsangehörigen
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- § 72: Neufassung des § 72 mit Vorschriften zur Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
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- § 73 und 74: Streichung der §§ 73 und 74
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- § 75: Neufassung des § 75 mit Vorschriften zur Altenhilfe
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- § 76: Neufassung des § 76 mit Vorschriften zum Begriff des Einkommens
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- § 77: Neufassung des § 77 mit Vorschriften zu nach Zweck und Inhalt bestimmten Leistungen
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- § 78: Neufassung des § 78 mit Vorschriften zu Zuwendungen
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- § 79: Neufassung des § 79 mit Vorschriften zur allgemeinen Einkommensgrenze
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- § 80: Streichung des § 80
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- § 81: Neufassung des § 81 mit Vorschriften zur besonderen Einkommensgrenze
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- § 94: Der Abschnitt wird gestrichen.
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- § 95: Neue Fassung des Abschnitts zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften.
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- § 96: Neue Fassung des Abschnitts zu örtlichen und überörtlichen Trägern.
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- § 97: Neue Fassung des Abschnitts zur örtlichen Zuständigkeit.
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||||
- § 98: Neue Fassung des Abschnitts zur örtlichen Zuständigkeit bei Personen in Einrichtungen zur Vollstreckung richterlich angeordneter Freiheitsentziehung.
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||||
- § 99: Neue Fassung des Abschnitts zur sachlichen Zuständigkeit des örtlichen Trägers.
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||||
- § 100: Neue Fassung des Abschnitts zur sachlichen Zuständigkeit des überörtlichen Trägers.
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- § 101: Neue Fassung des Abschnitts zu allgemeinen Aufgaben des überörtlichen Trägers.
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||||
- § 102: Neue Fassung des Abschnitts zu Fachkräften.
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||||
- § 103: Neue Fassung des Abschnitts zur Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Anstalt.
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||||
- § 104: Neue Fassung des Abschnitts zur Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie.
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||||
- § 105: Neue Fassung des Abschnitts zur Kostenerstattung bei Geburt in einer Anstalt.
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||||
- § 106: Neue Fassung des Abschnitts zur Kostenerstattungspflicht des überörtlichen Trägers.
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||||
- § 107: Neue Fassung des Abschnitts zur Kostenerstattung bei pflichtwidriger Handlung.
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||||
- § 108: Neue Fassung des Abschnitts zur Kostenerstattung bei Übertritt aus dem Ausland.
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- § 109: Neue Fassung des Abschnitts zum Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts.
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- § 110: Neue Fassung des Abschnitts zur Übernahme der Hilfe.
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- § 111: Neue Fassung des Abschnitts zum Umfang der Kostenerstattung.
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- § 112: Neue Fassung des Abschnitts zur Frist zur Geltendmachung des Anspruchs auf Kostenerstattung.
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- § 113: Der Abschnitt wird gestrichen.
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- § 115: Der Abschnitt § 115 wurde gestrichen.
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- § 116: Neue Fassung des § 116 zur Pflicht zur Auskunft eingeführt.
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- § 117: Der Abschnitt § 117 wurde gestrichen.
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- § 118: Der Abschnitt § 118 wurde gestrichen.
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||||
- § 119: Neue Fassung des § 119 zur Sozialhilfe für Deutsche im Ausland eingeführt.
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||||
- § 120: Neue Fassung des § 120 zur Sozialhilfe für Ausländer eingeführt.
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||||
- § 121: Neue Fassung des § 121 zur Erstattung von Aufwendungen anderer eingeführt.
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||||
- § 122: Neue Fassung des § 122 zur Eheähnlichen Gemeinschaft eingeführt.
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||||
- § 123: Neue Fassung des § 123 zu allgemeinen Bestimmungen zur Sicherung der Eingliederung Behinderter eingeführt.
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||||
- § 124: Neue Fassung des § 124 zur Sicherung der Beratung Behinderter eingeführt.
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- § 125: Neue Fassung des § 125 zu Aufgaben der Ärzte eingeführt.
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||||
- § 126: Neue Fassung des § 126 zu Aufgaben des Gesundheitsamtes eingeführt.
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- § 126a: Neue Fassung des § 126a zu Landesärzten eingeführt.
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||||
- § 126b: Neue Fassung des § 126b zur Unterrichtung der Bevölkerung eingeführt.
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||||
- § 126c: Der Abschnitt § 126c wurde gestrichen.
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||||
- § 139: Neue Fassung des § 139 zu Bestimmungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften eingeführt.
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||||
- § 140: Neue Fassung des § 140 zu Ersatzansprüchen der Träger der Sozialhilfe nach sonstigen Vorschriften eingeführt.
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||||
- § 141: Der Abschnitt § 141 wurde gestrichen.
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||||
- § 142: Der Abschnitt § 142 wurde gestrichen.
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||||
- § 143: Der Abschnitt § 143 wurde gestrichen.
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||||
- § 13 Abs. 1: „Voraussetzung“ wird zu „Voraussetzungen“
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- § 38 Abs. 2: Neuer Satz: „Satz 1 Nr. 5 und § 23 Abs. 1 Nr. 3 sind nebeneinander anzuwenden.“
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# § 13
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1974-03-28 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 777
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> Station: 1991-03-28 — Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 808
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§ 13: Neufassung des § 13 zur Übernahme von Krankenversicherungsbeiträgen
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§ 13 Abs. 1: „Voraussetzung“ wird zu „Voraussetzungen“
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# § 38
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-01-26 — Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 94
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> Station: 1991-03-28 — Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 808
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||||
§ 38: Neue Vorschriften zur Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen eingefügt
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§ 38 Abs. 2: Neuer Satz: „Satz 1 Nr. 5 und § 23 Abs. 1 Nr. 3 sind nebeneinander anzuwenden.“
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# ESTG-1990 — 1991-03-28
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- **Titel:** Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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- **Typ:** Bekanntmachung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1991 I S. 808
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- **Inkrafttreten:** 1991-03-28
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/20#page=44
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- **Kurz:** Die Bekanntmachung berichtigt mehrere Formulierungen im Einkommensteuergesetz 1990 und im Bundessozialhilfegesetz, um Klarheit und Genauigkeit zu gewährleisten.
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## Betroffene Stellen
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- § 32a Abs. 1 Satz 2: „zu versteuernde Einkommen“ wird zu „für zu versteuernde Einkommen“
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- § 6 b Abs. 9: „Absatz 7 Satz 3“ wird zu „Absatz 8 Satz 3“
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- § 36 Abs. 3 Satz 2: Strichpunkt und folgender Halbsatz werden gestrichen
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- § 1 Od Abs. 4 Satz 2: „wird“ wird zu „werden“
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- § 10f Abs. 1 Satz 1: „§ 7 h Abs. 1 bis 3“ wird zu „§ 7h“ und „§ 7i Abs. 1 bis 3“ wird zu „§ 7i“
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- § 10f Abs. 2 Satz 1: „§ 11 b Abs. 1 Sätze 1 oder 2“ wird zu „§ 11 b Satz 1 oder 2“
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- § 19a Abs. 3a Satz 2: „Sitz der Geschäftsleitung“ wird zu „Sitz und Geschäftsleitung“
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- § 46 Abs. 2 letzter Satz: „§ 1 Od Satz 1“ wird zu „§ 1 Od Abs. 1 Satz 1“
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- § 49 Abs. 1 Nr. 5: Satz wird nach links ausgerückt, um sich auf den ganzen vorangehenden Wortlaut der Nummer 5 zu beziehen
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- § 52 Abs. 16: „§ 18 Abs. 5“ wird zu „§ 18 Abs. 4“
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- § 52 Abs. 20 Satz 7: „22. Dezember 1988“ wird zu „20. Dezember 1988“
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## Wortlaut
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Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
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vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
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15
estg-1990/HINWEIS.md
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15
estg-1990/HINWEIS.md
Normal file
@@ -0,0 +1,15 @@
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
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Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
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(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
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Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
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[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
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Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
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dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
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**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
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(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
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`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
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3
estg-1990/HISTORY.md
Normal file
3
estg-1990/HISTORY.md
Normal file
@@ -0,0 +1,3 @@
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# Verlauf
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- **1991-03-28** · BGBl. 1991 I S. 808 — Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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13
estg-1990/STELLEN.md
Normal file
13
estg-1990/STELLEN.md
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@@ -0,0 +1,13 @@
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# Stellen dieser Station
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- § 32a Abs. 1 Satz 2: „zu versteuernde Einkommen“ wird zu „für zu versteuernde Einkommen“
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- § 6 b Abs. 9: „Absatz 7 Satz 3“ wird zu „Absatz 8 Satz 3“
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- § 36 Abs. 3 Satz 2: Strichpunkt und folgender Halbsatz werden gestrichen
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- § 1 Od Abs. 4 Satz 2: „wird“ wird zu „werden“
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- § 10f Abs. 1 Satz 1: „§ 7 h Abs. 1 bis 3“ wird zu „§ 7h“ und „§ 7i Abs. 1 bis 3“ wird zu „§ 7i“
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- § 10f Abs. 2 Satz 1: „§ 11 b Abs. 1 Sätze 1 oder 2“ wird zu „§ 11 b Satz 1 oder 2“
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- § 19a Abs. 3a Satz 2: „Sitz der Geschäftsleitung“ wird zu „Sitz und Geschäftsleitung“
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- § 46 Abs. 2 letzter Satz: „§ 1 Od Satz 1“ wird zu „§ 1 Od Abs. 1 Satz 1“
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- § 49 Abs. 1 Nr. 5: Satz wird nach links ausgerückt, um sich auf den ganzen vorangehenden Wortlaut der Nummer 5 zu beziehen
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- § 52 Abs. 16: „§ 18 Abs. 5“ wird zu „§ 18 Abs. 4“
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- § 52 Abs. 20 Satz 7: „22. Dezember 1988“ wird zu „20. Dezember 1988“
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7
estg-1990/§1.md
Normal file
7
estg-1990/§1.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
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# § 1
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-03-28 — Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 808
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§ 1 Od Abs. 4 Satz 2: „wird“ wird zu „werden“
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9
estg-1990/§10f.md
Normal file
9
estg-1990/§10f.md
Normal file
@@ -0,0 +1,9 @@
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# § 10f
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-03-28 — Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 808
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§ 10f Abs. 1 Satz 1: „§ 7 h Abs. 1 bis 3“ wird zu „§ 7h“ und „§ 7i Abs. 1 bis 3“ wird zu „§ 7i“
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§ 10f Abs. 2 Satz 1: „§ 11 b Abs. 1 Sätze 1 oder 2“ wird zu „§ 11 b Satz 1 oder 2“
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7
estg-1990/§19a.md
Normal file
7
estg-1990/§19a.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
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# § 19a
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-03-28 — Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 808
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§ 19a Abs. 3a Satz 2: „Sitz der Geschäftsleitung“ wird zu „Sitz und Geschäftsleitung“
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7
estg-1990/§32a.md
Normal file
7
estg-1990/§32a.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
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# § 32a
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-03-28 — Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 808
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§ 32a Abs. 1 Satz 2: „zu versteuernde Einkommen“ wird zu „für zu versteuernde Einkommen“
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7
estg-1990/§36.md
Normal file
7
estg-1990/§36.md
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@@ -0,0 +1,7 @@
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# § 36
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-03-28 — Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 808
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§ 36 Abs. 3 Satz 2: Strichpunkt und folgender Halbsatz werden gestrichen
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7
estg-1990/§46.md
Normal file
7
estg-1990/§46.md
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@@ -0,0 +1,7 @@
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# § 46
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-03-28 — Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 808
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§ 46 Abs. 2 letzter Satz: „§ 1 Od Satz 1“ wird zu „§ 1 Od Abs. 1 Satz 1“
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7
estg-1990/§49.md
Normal file
7
estg-1990/§49.md
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@@ -0,0 +1,7 @@
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# § 49
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-03-28 — Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 808
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§ 49 Abs. 1 Nr. 5: Satz wird nach links ausgerückt, um sich auf den ganzen vorangehenden Wortlaut der Nummer 5 zu beziehen
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9
estg-1990/§52.md
Normal file
9
estg-1990/§52.md
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@@ -0,0 +1,9 @@
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# § 52
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-03-28 — Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 808
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§ 52 Abs. 16: „§ 18 Abs. 5“ wird zu „§ 18 Abs. 4“
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§ 52 Abs. 20 Satz 7: „22. Dezember 1988“ wird zu „20. Dezember 1988“
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7
estg-1990/§6.md
Normal file
7
estg-1990/§6.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
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# § 6
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-03-28 — Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 808
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§ 6 b Abs. 9: „Absatz 7 Satz 3“ wird zu „Absatz 8 Satz 3“
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verkuendungen/1991/bgbl1-1991-20-3.md
Normal file
17
verkuendungen/1991/bgbl1-1991-20-3.md
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@@ -0,0 +1,17 @@
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# BGBl. 1991 I S. 808
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- **Titel:** Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
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- **Typ:** Bekanntmachung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1991 I S. 808
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- **Verkündung:** 1991-03-28
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- **Inkrafttreten:** 1991-03-28
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- **Ausfertigung:** 1991-03-28
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/20#page=44
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- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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- **Stammnormen in diesem Commit:** ESTG-1990, BSHG
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## Kurz
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Die Bekanntmachung berichtigt mehrere Formulierungen im Einkommensteuergesetz 1990 und im Bundessozialhilfegesetz, um Klarheit und Genauigkeit zu gewährleisten.
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Reference in New Issue
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