BGBl. 1991 I S. 808 · Bekanntmachung · Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes

Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 808
Inkrafttreten: 1991-03-28
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1991-03-28

BGBl-Id: bgbl1-1991-20-3
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1991-03-28 12:00:00 +00:00
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# BSHG — 1991-01-26
# BSHG — 1991-03-28
- **Titel:** Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1991 I S. 94
- **Inkrafttreten:** 1991-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/5#page=2
- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes fest, die ab dem 1. Januar 1991 gilt und verschiedene Änderungen und Ergänzungen berücksichtigt.
- **Titel:** Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
- **Typ:** Bekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1991 I S. 808
- **Inkrafttreten:** 1991-03-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/20#page=44
- **Kurz:** Die Bekanntmachung berichtigt mehrere Formulierungen im Einkommensteuergesetz 1990 und im Bundessozialhilfegesetz, um Klarheit und Genauigkeit zu gewährleisten.
## Betroffene Stellen
- § 144: Übergangsregelung für die Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe
- § 145: Kostenerstattung bei Evakuierten
- § 146: Zuständigkeit auf Grund der deutsch-schweizerischen Fürsorgevereinbarung
- § 147: Übergangsregelung bei Nichtbestehen der Schiedsstelle
- § 147a: Übergangsregelung aus Anlaß des zweiten Rechtsbereinigungsgesetzes
- § 151: Behördenbestimmung und Stadtstaaten-Klausel
- § 152: Berlin-Klausel (gegenstandslos)
- § 15 b: Neue Vorschrift zur Gewährung von Darlehen bei vorübergehender Notlage
- § 16: Neue Vorschrift zur Haushaltsgemeinschaft
- § 17: Vorschrift gestrichen
- § 18: Neue Vorschrift zur Beschaffung des Lebensunterhalts durch Arbeit
- § 19: Neue Vorschrift zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten
- § 20: Neue Vorschrift zur Gewöhnung an Arbeit und Prüfung der Arbeitsbereitschaft
- § 21: Neue Vorschrift zur Form und Maß der Leistungen
- § 22: Neue Vorschrift zum Regelbedarf
- § 23: Neue Vorschrift zum Mehrbedarf
- § 24: Neue Vorschrift zum Mehrbedarf für Blinde und Behinderte
- § 25: Neue Vorschrift zum Ausschluss des Anspruchs auf Hilfe und Einschränkung der Hilfe
- § 26: Neue Vorschrift zur Sonderregelung für Auszubildende
- § 27: Neue Vorschrift zu den Arten der Hilfe in besonderen Lebenslagen
- § 28: Neue Vorschrift zum Personenkreis für Hilfe in besonderen Lebenslagen
- § 29: Neue Vorschrift zur Erweiterten Hilfe und Aufwendungsersatz
- § 29a: Neue Vorschrift zur Einschränkung der Hilfe
- § 30: Neue Vorschrift zur Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage
- § 36: Neue Vorschriften zur vorbeugenden Gesundheitshilfe eingefügt
- § 37: Neue Vorschriften zur Krankenhilfe eingefügt
- § 37a: Neue Vorschriften zur Hilfe bei Schwangerschaft oder bei Sterilisation eingefügt
- § 37b: Neue Vorschriften zur Hilfe zur Familienplanung eingefügt
- § 38: Neue Vorschriften zur Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen eingefügt
- § 39: Neue Vorschriften zur Eingliederungshilfe für Behinderte eingefügt
- § 40: Neue Vorschriften zu den Maßnahmen der Eingliederungshilfe eingefügt
- § 41: Vorschriften gestrichen
- § 42: Vorschriften gestrichen
- § 43: Neue Vorschriften zur erweiterten Hilfe eingefügt
- § 44: Neue Vorschriften zur vorläufigen Hilfeleistung eingefügt
- § 45: Vorschriften gestrichen
- § 46: Neue Vorschriften zum Gesamtplan eingefügt
- § 47: Neue Vorschriften zur Durchführung der Hilfe eingefügt
- § 67: Neue Vorschriften zur Blindenhilfe eingefügt
- § 68: Neue Vorschriften zur Hilfe zur Pflege eingefügt
- § 82: Neue Vorschrift zur Änderung der Grundbeträge
- § 83: Neue Vorschrift zum Zusammenfallen mehrerer Einkommensgrenzen
- § 84: Neue Vorschrift zum Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze
- § 85: Neue Vorschrift zum Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze
- § 86: Vorschrift gestrichen
- § 87: Neue Vorschrift zum Einsatz des Einkommens bei mehrfachem Bedarf
- § 88: Neue Vorschrift zum Einsatz des Vermögens
- § 89: Neue Vorschrift zur Gewährung der Sozialhilfe als Darlehen
- § 90: Neue Vorschrift zum Übergang von Ansprüchen
- § 91: Neue Vorschrift zu Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen
- § 91a: Neue Vorschrift zur Feststellung der Sozialleistungen
- § 92: Neue Vorschrift zum Allgemeinen über Kostenersatz
- § 92a: Neue Vorschrift zum Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten
- § 92b: Vorschrift gestrichen
- § 92c: Neue Vorschrift zum Kostenersatz durch Erben
- § 93: Neue Vorschrift zu Einrichtungen
- § 69: Neufassung des § 69 mit neuen Vorschriften zur häuslichen Pflege und Pflegegeld
- § 70: Neufassung des § 70 mit Vorschriften zur Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- § 71: Neufassung des § 71 mit Vorschriften zur Hilfe durch anderweitige Unterbringung von Haushaltsangehörigen
- § 72: Neufassung des § 72 mit Vorschriften zur Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- § 73 und 74: Streichung der §§ 73 und 74
- § 75: Neufassung des § 75 mit Vorschriften zur Altenhilfe
- § 76: Neufassung des § 76 mit Vorschriften zum Begriff des Einkommens
- § 77: Neufassung des § 77 mit Vorschriften zu nach Zweck und Inhalt bestimmten Leistungen
- § 78: Neufassung des § 78 mit Vorschriften zu Zuwendungen
- § 79: Neufassung des § 79 mit Vorschriften zur allgemeinen Einkommensgrenze
- § 80: Streichung des § 80
- § 81: Neufassung des § 81 mit Vorschriften zur besonderen Einkommensgrenze
- § 94: Der Abschnitt wird gestrichen.
- § 95: Neue Fassung des Abschnitts zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften.
- § 96: Neue Fassung des Abschnitts zu örtlichen und überörtlichen Trägern.
- § 97: Neue Fassung des Abschnitts zur örtlichen Zuständigkeit.
- § 98: Neue Fassung des Abschnitts zur örtlichen Zuständigkeit bei Personen in Einrichtungen zur Vollstreckung richterlich angeordneter Freiheitsentziehung.
- § 99: Neue Fassung des Abschnitts zur sachlichen Zuständigkeit des örtlichen Trägers.
- § 100: Neue Fassung des Abschnitts zur sachlichen Zuständigkeit des überörtlichen Trägers.
- § 101: Neue Fassung des Abschnitts zu allgemeinen Aufgaben des überörtlichen Trägers.
- § 102: Neue Fassung des Abschnitts zu Fachkräften.
- § 103: Neue Fassung des Abschnitts zur Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Anstalt.
- § 104: Neue Fassung des Abschnitts zur Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie.
- § 105: Neue Fassung des Abschnitts zur Kostenerstattung bei Geburt in einer Anstalt.
- § 106: Neue Fassung des Abschnitts zur Kostenerstattungspflicht des überörtlichen Trägers.
- § 107: Neue Fassung des Abschnitts zur Kostenerstattung bei pflichtwidriger Handlung.
- § 108: Neue Fassung des Abschnitts zur Kostenerstattung bei Übertritt aus dem Ausland.
- § 109: Neue Fassung des Abschnitts zum Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts.
- § 110: Neue Fassung des Abschnitts zur Übernahme der Hilfe.
- § 111: Neue Fassung des Abschnitts zum Umfang der Kostenerstattung.
- § 112: Neue Fassung des Abschnitts zur Frist zur Geltendmachung des Anspruchs auf Kostenerstattung.
- § 113: Der Abschnitt wird gestrichen.
- § 115: Der Abschnitt § 115 wurde gestrichen.
- § 116: Neue Fassung des § 116 zur Pflicht zur Auskunft eingeführt.
- § 117: Der Abschnitt § 117 wurde gestrichen.
- § 118: Der Abschnitt § 118 wurde gestrichen.
- § 119: Neue Fassung des § 119 zur Sozialhilfe für Deutsche im Ausland eingeführt.
- § 120: Neue Fassung des § 120 zur Sozialhilfe für Ausländer eingeführt.
- § 121: Neue Fassung des § 121 zur Erstattung von Aufwendungen anderer eingeführt.
- § 122: Neue Fassung des § 122 zur Eheähnlichen Gemeinschaft eingeführt.
- § 123: Neue Fassung des § 123 zu allgemeinen Bestimmungen zur Sicherung der Eingliederung Behinderter eingeführt.
- § 124: Neue Fassung des § 124 zur Sicherung der Beratung Behinderter eingeführt.
- § 125: Neue Fassung des § 125 zu Aufgaben der Ärzte eingeführt.
- § 126: Neue Fassung des § 126 zu Aufgaben des Gesundheitsamtes eingeführt.
- § 126a: Neue Fassung des § 126a zu Landesärzten eingeführt.
- § 126b: Neue Fassung des § 126b zur Unterrichtung der Bevölkerung eingeführt.
- § 126c: Der Abschnitt § 126c wurde gestrichen.
- § 139: Neue Fassung des § 139 zu Bestimmungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften eingeführt.
- § 140: Neue Fassung des § 140 zu Ersatzansprüchen der Träger der Sozialhilfe nach sonstigen Vorschriften eingeführt.
- § 141: Der Abschnitt § 141 wurde gestrichen.
- § 142: Der Abschnitt § 142 wurde gestrichen.
- § 143: Der Abschnitt § 143 wurde gestrichen.
- § 13 Abs. 1: „Voraussetzung“ wird zu „Voraussetzungen“
- § 38 Abs. 2: Neuer Satz: „Satz 1 Nr. 5 und § 23 Abs. 1 Nr. 3 sind nebeneinander anzuwenden.“
## Wortlaut

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- **1990-12-14** · BGBl. 1990 I S. 2644 — Sechstes Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes
- **1990-12-14** · BGBl. 1990 I S. 2634 — Gesetz über die Umwelthaftung
- **1991-01-26** · BGBl. 1991 I S. 94 — Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes
- **1991-03-28** · BGBl. 1991 I S. 808 — Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes

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# Stellen dieser Station
- § 144: Übergangsregelung für die Kostenerstattung zwischen den Trägern der Sozialhilfe
- § 145: Kostenerstattung bei Evakuierten
- § 146: Zuständigkeit auf Grund der deutsch-schweizerischen Fürsorgevereinbarung
- § 147: Übergangsregelung bei Nichtbestehen der Schiedsstelle
- § 147a: Übergangsregelung aus Anlaß des zweiten Rechtsbereinigungsgesetzes
- § 151: Behördenbestimmung und Stadtstaaten-Klausel
- § 152: Berlin-Klausel (gegenstandslos)
- § 15 b: Neue Vorschrift zur Gewährung von Darlehen bei vorübergehender Notlage
- § 16: Neue Vorschrift zur Haushaltsgemeinschaft
- § 17: Vorschrift gestrichen
- § 18: Neue Vorschrift zur Beschaffung des Lebensunterhalts durch Arbeit
- § 19: Neue Vorschrift zur Schaffung von Arbeitsgelegenheiten
- § 20: Neue Vorschrift zur Gewöhnung an Arbeit und Prüfung der Arbeitsbereitschaft
- § 21: Neue Vorschrift zur Form und Maß der Leistungen
- § 22: Neue Vorschrift zum Regelbedarf
- § 23: Neue Vorschrift zum Mehrbedarf
- § 24: Neue Vorschrift zum Mehrbedarf für Blinde und Behinderte
- § 25: Neue Vorschrift zum Ausschluss des Anspruchs auf Hilfe und Einschränkung der Hilfe
- § 26: Neue Vorschrift zur Sonderregelung für Auszubildende
- § 27: Neue Vorschrift zu den Arten der Hilfe in besonderen Lebenslagen
- § 28: Neue Vorschrift zum Personenkreis für Hilfe in besonderen Lebenslagen
- § 29: Neue Vorschrift zur Erweiterten Hilfe und Aufwendungsersatz
- § 29a: Neue Vorschrift zur Einschränkung der Hilfe
- § 30: Neue Vorschrift zur Hilfe zum Aufbau oder zur Sicherung der Lebensgrundlage
- § 36: Neue Vorschriften zur vorbeugenden Gesundheitshilfe eingefügt
- § 37: Neue Vorschriften zur Krankenhilfe eingefügt
- § 37a: Neue Vorschriften zur Hilfe bei Schwangerschaft oder bei Sterilisation eingefügt
- § 37b: Neue Vorschriften zur Hilfe zur Familienplanung eingefügt
- § 38: Neue Vorschriften zur Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen eingefügt
- § 39: Neue Vorschriften zur Eingliederungshilfe für Behinderte eingefügt
- § 40: Neue Vorschriften zu den Maßnahmen der Eingliederungshilfe eingefügt
- § 41: Vorschriften gestrichen
- § 42: Vorschriften gestrichen
- § 43: Neue Vorschriften zur erweiterten Hilfe eingefügt
- § 44: Neue Vorschriften zur vorläufigen Hilfeleistung eingefügt
- § 45: Vorschriften gestrichen
- § 46: Neue Vorschriften zum Gesamtplan eingefügt
- § 47: Neue Vorschriften zur Durchführung der Hilfe eingefügt
- § 67: Neue Vorschriften zur Blindenhilfe eingefügt
- § 68: Neue Vorschriften zur Hilfe zur Pflege eingefügt
- § 82: Neue Vorschrift zur Änderung der Grundbeträge
- § 83: Neue Vorschrift zum Zusammenfallen mehrerer Einkommensgrenzen
- § 84: Neue Vorschrift zum Einsatz des Einkommens über der Einkommensgrenze
- § 85: Neue Vorschrift zum Einsatz des Einkommens unter der Einkommensgrenze
- § 86: Vorschrift gestrichen
- § 87: Neue Vorschrift zum Einsatz des Einkommens bei mehrfachem Bedarf
- § 88: Neue Vorschrift zum Einsatz des Vermögens
- § 89: Neue Vorschrift zur Gewährung der Sozialhilfe als Darlehen
- § 90: Neue Vorschrift zum Übergang von Ansprüchen
- § 91: Neue Vorschrift zu Ansprüchen gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen
- § 91a: Neue Vorschrift zur Feststellung der Sozialleistungen
- § 92: Neue Vorschrift zum Allgemeinen über Kostenersatz
- § 92a: Neue Vorschrift zum Kostenersatz bei schuldhaftem Verhalten
- § 92b: Vorschrift gestrichen
- § 92c: Neue Vorschrift zum Kostenersatz durch Erben
- § 93: Neue Vorschrift zu Einrichtungen
- § 69: Neufassung des § 69 mit neuen Vorschriften zur häuslichen Pflege und Pflegegeld
- § 70: Neufassung des § 70 mit Vorschriften zur Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- § 71: Neufassung des § 71 mit Vorschriften zur Hilfe durch anderweitige Unterbringung von Haushaltsangehörigen
- § 72: Neufassung des § 72 mit Vorschriften zur Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- § 73 und 74: Streichung der §§ 73 und 74
- § 75: Neufassung des § 75 mit Vorschriften zur Altenhilfe
- § 76: Neufassung des § 76 mit Vorschriften zum Begriff des Einkommens
- § 77: Neufassung des § 77 mit Vorschriften zu nach Zweck und Inhalt bestimmten Leistungen
- § 78: Neufassung des § 78 mit Vorschriften zu Zuwendungen
- § 79: Neufassung des § 79 mit Vorschriften zur allgemeinen Einkommensgrenze
- § 80: Streichung des § 80
- § 81: Neufassung des § 81 mit Vorschriften zur besonderen Einkommensgrenze
- § 94: Der Abschnitt wird gestrichen.
- § 95: Neue Fassung des Abschnitts zur Bildung von Arbeitsgemeinschaften.
- § 96: Neue Fassung des Abschnitts zu örtlichen und überörtlichen Trägern.
- § 97: Neue Fassung des Abschnitts zur örtlichen Zuständigkeit.
- § 98: Neue Fassung des Abschnitts zur örtlichen Zuständigkeit bei Personen in Einrichtungen zur Vollstreckung richterlich angeordneter Freiheitsentziehung.
- § 99: Neue Fassung des Abschnitts zur sachlichen Zuständigkeit des örtlichen Trägers.
- § 100: Neue Fassung des Abschnitts zur sachlichen Zuständigkeit des überörtlichen Trägers.
- § 101: Neue Fassung des Abschnitts zu allgemeinen Aufgaben des überörtlichen Trägers.
- § 102: Neue Fassung des Abschnitts zu Fachkräften.
- § 103: Neue Fassung des Abschnitts zur Kostenerstattung bei Aufenthalt in einer Anstalt.
- § 104: Neue Fassung des Abschnitts zur Kostenerstattung bei Unterbringung in einer anderen Familie.
- § 105: Neue Fassung des Abschnitts zur Kostenerstattung bei Geburt in einer Anstalt.
- § 106: Neue Fassung des Abschnitts zur Kostenerstattungspflicht des überörtlichen Trägers.
- § 107: Neue Fassung des Abschnitts zur Kostenerstattung bei pflichtwidriger Handlung.
- § 108: Neue Fassung des Abschnitts zur Kostenerstattung bei Übertritt aus dem Ausland.
- § 109: Neue Fassung des Abschnitts zum Ausschluss des gewöhnlichen Aufenthalts.
- § 110: Neue Fassung des Abschnitts zur Übernahme der Hilfe.
- § 111: Neue Fassung des Abschnitts zum Umfang der Kostenerstattung.
- § 112: Neue Fassung des Abschnitts zur Frist zur Geltendmachung des Anspruchs auf Kostenerstattung.
- § 113: Der Abschnitt wird gestrichen.
- § 115: Der Abschnitt § 115 wurde gestrichen.
- § 116: Neue Fassung des § 116 zur Pflicht zur Auskunft eingeführt.
- § 117: Der Abschnitt § 117 wurde gestrichen.
- § 118: Der Abschnitt § 118 wurde gestrichen.
- § 119: Neue Fassung des § 119 zur Sozialhilfe für Deutsche im Ausland eingeführt.
- § 120: Neue Fassung des § 120 zur Sozialhilfe für Ausländer eingeführt.
- § 121: Neue Fassung des § 121 zur Erstattung von Aufwendungen anderer eingeführt.
- § 122: Neue Fassung des § 122 zur Eheähnlichen Gemeinschaft eingeführt.
- § 123: Neue Fassung des § 123 zu allgemeinen Bestimmungen zur Sicherung der Eingliederung Behinderter eingeführt.
- § 124: Neue Fassung des § 124 zur Sicherung der Beratung Behinderter eingeführt.
- § 125: Neue Fassung des § 125 zu Aufgaben der Ärzte eingeführt.
- § 126: Neue Fassung des § 126 zu Aufgaben des Gesundheitsamtes eingeführt.
- § 126a: Neue Fassung des § 126a zu Landesärzten eingeführt.
- § 126b: Neue Fassung des § 126b zur Unterrichtung der Bevölkerung eingeführt.
- § 126c: Der Abschnitt § 126c wurde gestrichen.
- § 139: Neue Fassung des § 139 zu Bestimmungen und Bezeichnungen in anderen Vorschriften eingeführt.
- § 140: Neue Fassung des § 140 zu Ersatzansprüchen der Träger der Sozialhilfe nach sonstigen Vorschriften eingeführt.
- § 141: Der Abschnitt § 141 wurde gestrichen.
- § 142: Der Abschnitt § 142 wurde gestrichen.
- § 143: Der Abschnitt § 143 wurde gestrichen.
- § 13 Abs. 1: „Voraussetzung“ wird zu „Voraussetzungen“
- § 38 Abs. 2: Neuer Satz: „Satz 1 Nr. 5 und § 23 Abs. 1 Nr. 3 sind nebeneinander anzuwenden.“

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-03-28 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundessozialhilfegesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 777
> Station: 1991-03-28 — Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 808
§ 13: Neufassung des § 13 zur Übernahme von Krankenversicherungsbeiträgen
§ 13 Abs. 1: „Voraussetzung“ wird zu „Voraussetzungen

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# § 38
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-01-26Neufassung des Bundessozialhilfegesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 94
> Station: 1991-03-28Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 808
§ 38: Neue Vorschriften zur Hilfe für werdende Mütter und Wöchnerinnen eingefügt
§ 38 Abs. 2: Neuer Satz: „Satz 1 Nr. 5 und § 23 Abs. 1 Nr. 3 sind nebeneinander anzuwenden.“

27
estg-1990/FASSUNG.md Normal file
View File

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# ESTG-1990 — 1991-03-28
- **Titel:** Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
- **Typ:** Bekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1991 I S. 808
- **Inkrafttreten:** 1991-03-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/20#page=44
- **Kurz:** Die Bekanntmachung berichtigt mehrere Formulierungen im Einkommensteuergesetz 1990 und im Bundessozialhilfegesetz, um Klarheit und Genauigkeit zu gewährleisten.
## Betroffene Stellen
- § 32a Abs. 1 Satz 2: „zu versteuernde Einkommen“ wird zu „für zu versteuernde Einkommen“
- § 6 b Abs. 9: „Absatz 7 Satz 3“ wird zu „Absatz 8 Satz 3“
- § 36 Abs. 3 Satz 2: Strichpunkt und folgender Halbsatz werden gestrichen
- § 1 Od Abs. 4 Satz 2: „wird“ wird zu „werden“
- § 10f Abs. 1 Satz 1: „§ 7 h Abs. 1 bis 3“ wird zu „§ 7h“ und „§ 7i Abs. 1 bis 3“ wird zu „§ 7i“
- § 10f Abs. 2 Satz 1: „§ 11 b Abs. 1 Sätze 1 oder 2“ wird zu „§ 11 b Satz 1 oder 2“
- § 19a Abs. 3a Satz 2: „Sitz der Geschäftsleitung“ wird zu „Sitz und Geschäftsleitung“
- § 46 Abs. 2 letzter Satz: „§ 1 Od Satz 1“ wird zu „§ 1 Od Abs. 1 Satz 1“
- § 49 Abs. 1 Nr. 5: Satz wird nach links ausgerückt, um sich auf den ganzen vorangehenden Wortlaut der Nummer 5 zu beziehen
- § 52 Abs. 16: „§ 18 Abs. 5“ wird zu „§ 18 Abs. 4“
- § 52 Abs. 20 Satz 7: „22. Dezember 1988“ wird zu „20. Dezember 1988“
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
estg-1990/HINWEIS.md Normal file
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
estg-1990/HISTORY.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1991-03-28** · BGBl. 1991 I S. 808 — Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes

13
estg-1990/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station
- § 32a Abs. 1 Satz 2: „zu versteuernde Einkommen“ wird zu „für zu versteuernde Einkommen“
- § 6 b Abs. 9: „Absatz 7 Satz 3“ wird zu „Absatz 8 Satz 3“
- § 36 Abs. 3 Satz 2: Strichpunkt und folgender Halbsatz werden gestrichen
- § 1 Od Abs. 4 Satz 2: „wird“ wird zu „werden“
- § 10f Abs. 1 Satz 1: „§ 7 h Abs. 1 bis 3“ wird zu „§ 7h“ und „§ 7i Abs. 1 bis 3“ wird zu „§ 7i“
- § 10f Abs. 2 Satz 1: „§ 11 b Abs. 1 Sätze 1 oder 2“ wird zu „§ 11 b Satz 1 oder 2“
- § 19a Abs. 3a Satz 2: „Sitz der Geschäftsleitung“ wird zu „Sitz und Geschäftsleitung“
- § 46 Abs. 2 letzter Satz: „§ 1 Od Satz 1“ wird zu „§ 1 Od Abs. 1 Satz 1“
- § 49 Abs. 1 Nr. 5: Satz wird nach links ausgerückt, um sich auf den ganzen vorangehenden Wortlaut der Nummer 5 zu beziehen
- § 52 Abs. 16: „§ 18 Abs. 5“ wird zu „§ 18 Abs. 4“
- § 52 Abs. 20 Satz 7: „22. Dezember 1988“ wird zu „20. Dezember 1988“

7
estg-1990/§1.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-03-28 — Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 808
§ 1 Od Abs. 4 Satz 2: „wird“ wird zu „werden“

9
estg-1990/§10f.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,9 @@
# § 10f
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-03-28 — Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 808
§ 10f Abs. 1 Satz 1: „§ 7 h Abs. 1 bis 3“ wird zu „§ 7h“ und „§ 7i Abs. 1 bis 3“ wird zu „§ 7i“
§ 10f Abs. 2 Satz 1: „§ 11 b Abs. 1 Sätze 1 oder 2“ wird zu „§ 11 b Satz 1 oder 2“

7
estg-1990/§19a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 19a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-03-28 — Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 808
§ 19a Abs. 3a Satz 2: „Sitz der Geschäftsleitung“ wird zu „Sitz und Geschäftsleitung“

7
estg-1990/§32a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 32a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-03-28 — Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 808
§ 32a Abs. 1 Satz 2: „zu versteuernde Einkommen“ wird zu „für zu versteuernde Einkommen“

7
estg-1990/§36.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-03-28 — Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 808
§ 36 Abs. 3 Satz 2: Strichpunkt und folgender Halbsatz werden gestrichen

7
estg-1990/§46.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 46
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-03-28 — Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 808
§ 46 Abs. 2 letzter Satz: „§ 1 Od Satz 1“ wird zu „§ 1 Od Abs. 1 Satz 1“

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estg-1990/§49.md Normal file
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# § 49
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-03-28 — Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 808
§ 49 Abs. 1 Nr. 5: Satz wird nach links ausgerückt, um sich auf den ganzen vorangehenden Wortlaut der Nummer 5 zu beziehen

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estg-1990/§52.md Normal file
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# § 52
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-03-28 — Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 808
§ 52 Abs. 16: „§ 18 Abs. 5“ wird zu „§ 18 Abs. 4“
§ 52 Abs. 20 Satz 7: „22. Dezember 1988“ wird zu „20. Dezember 1988“

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estg-1990/§6.md Normal file
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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1991-03-28 — Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 808
§ 6 b Abs. 9: „Absatz 7 Satz 3“ wird zu „Absatz 8 Satz 3“

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# BGBl. 1991 I S. 808
- **Titel:** Berichtigung der Neufassung des Einkommensteuergesetzes
- **Typ:** Bekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1991 I S. 808
- **Verkündung:** 1991-03-28
- **Inkrafttreten:** 1991-03-28
- **Ausfertigung:** 1991-03-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1991/20#page=44
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** ESTG-1990, BSHG
## Kurz
Die Bekanntmachung berichtigt mehrere Formulierungen im Einkommensteuergesetz 1990 und im Bundessozialhilfegesetz, um Klarheit und Genauigkeit zu gewährleisten.