BGBl. 1993 I S. 466 · Änderung · Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466 Inkrafttreten: 1993-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1993-04-28 BGBl-Id: bgbl1-1993-16-9
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# 4-BLMSCHV — 1993-04-28
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- **Titel:** Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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- **Titel:** Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 462
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- **Inkrafttreten:** 1992-07-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/16#page=2
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- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Abgeordnetengesetz und das Europaabgeordnetengesetz, insbesondere durch Anpassung von Zahlenwerten in den Gesetzen.
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- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 466
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- **Inkrafttreten:** 1993-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/16#page=6
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- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Baugesetzbuch, um Investitionen zu erleichtern und die Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland zu verbessern.
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## Betroffene Stellen
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- Anhang, Nummer 8, Überschrift: Die Überschrift lautet nun 'Verwertung und Beseitigung von Reststoffen und Abfällen'.
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- Anhang, Nummer 8.1: Die Wörter 'oder flüssigen Stoffen' wurden durch 'flüssigen oder gasförmigen Stoffen oder Gegenständen' ersetzt.
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- Anhang, Nummer 8.4, Spalte 1: Nach dem Wort 'feste' wurden die Wörter 'flüssige oder gasförmige' eingefügt.
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- Anhang, Nummer 8.4, Spalte 1: Die Wörter '1 Tonne' wurden durch '10 Tonnen' ersetzt.
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- Anhang, Nummer 8.4, Spalte 2: Die Spalte wurde neu formuliert.
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- Anhang, Nummer 8.5: Die Zahl '0,75' wurde durch '10' ersetzt.
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- Anhang, Nummer 8.5, Spalte 2: Die Spalte wurde neu formuliert.
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- Anhang, Nummer 8.7, Spalte 1 und Spalte 2: Die Wörter 'auch soweit den Umständen nach zu erwarten ist, daß sie weniger als während der sechs Monate, die auf die Inbetriebnahme folgen, an demselben Ort betrieben werden' wurden gestrichen.
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- Anhang, Nummer 8.8, Spalte 1: Neue Nummer 8.8 'Anlagen zur chemischen Behandlung von Abfällen' hinzugefügt.
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- Anhang, Nummer 8.9, Spalte 2: Neue Nummer 8.9 'Anlagen zur Lagerung oder Behandlung von Autowracks' hinzugefügt.
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- Anhang, Nummer 8.10, Spalte 1: Neue Nummer 8.10 'Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen im Sinne des § 2 Abs. 2 des Abfallgesetzes' hinzugefügt.
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- Anhang, Nummer 8.11, Spalte 2: Neue Nummer 8.11 'Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen' hinzugefügt.
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- Anhang Nummer 8 Überschrift: Die Überschrift lautet nun 'Verwertung und Beseitigung von Reststoffen und Abfällen'.
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- Anhang Nummer 8.1: Die Wörter 'oder flüssigen Stoffen' wurden durch 'flüssigen oder gasförmigen Stoffen oder Gegenständen' ersetzt.
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- Anhang Nummer 8.4 Spalte 1: Nach dem Wort 'feste' wurden die Wörter 'flüssige oder gasförmige' eingefügt.
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- Anhang Nummer 8.4 Spalte 1: Die Wörter '1 Tonne' wurden durch '10 Tonnen' ersetzt.
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- Anhang Nummer 8.4 Spalte 2: Die Spalte wurde neu formuliert.
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- Anhang Nummer 8.5: Die Zahl '0,75' wurde durch '10' ersetzt.
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- Anhang Nummer 8.5 Spalte 2: Die Spalte wurde neu formuliert.
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- Anhang Nummer 8.7 Spalte 1 und Spalte 2: Die Wörter 'auch soweit den Umständen nach zu erwarten ist, daß sie weniger als während der sechs Monate, die auf die Inbetriebnahme folgen, an demselben Ort betrieben werden' wurden gestrichen.
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- Anhang Nummer 8.8 Spalte 1: Neue Nummer 8.8 'Anlagen zur chemischen Behandlung von Abfällen' hinzugefügt.
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- Anhang Nummer 8.9 Spalte 2: Neue Nummer 8.9 'Anlagen zur Lagerung oder Behandlung von Autowracks; Nummer 3.14 bleibt unberührt' hinzugefügt.
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- Anhang Nummer 8.10 Spalte 1: Neue Nummer 8.10 'Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen im Sinne des § 2 Abs. 2 des Abfallgesetzes' hinzugefügt.
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- Anhang Nummer 8.11 Spalte 2: Neue Nummer 8.11 'Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen' hinzugefügt.
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## Wortlaut
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- **1988-07-26** · BGBl. 1988 I S. 1052 — Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder"
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- **1988-07-26** · BGBl. 1988 I S. 1059 — Verordnung zur Neufassung der Ersten und Änderung der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
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- **1993-04-28** · BGBl. 1993 I S. 462 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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- **1993-04-28** · BGBl. 1993 I S. 466 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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# Stellen dieser Station
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- Anhang, Nummer 8, Überschrift: Die Überschrift lautet nun 'Verwertung und Beseitigung von Reststoffen und Abfällen'.
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- Anhang, Nummer 8.1: Die Wörter 'oder flüssigen Stoffen' wurden durch 'flüssigen oder gasförmigen Stoffen oder Gegenständen' ersetzt.
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- Anhang, Nummer 8.4, Spalte 1: Nach dem Wort 'feste' wurden die Wörter 'flüssige oder gasförmige' eingefügt.
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- Anhang, Nummer 8.4, Spalte 1: Die Wörter '1 Tonne' wurden durch '10 Tonnen' ersetzt.
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- Anhang, Nummer 8.4, Spalte 2: Die Spalte wurde neu formuliert.
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- Anhang, Nummer 8.5: Die Zahl '0,75' wurde durch '10' ersetzt.
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- Anhang, Nummer 8.5, Spalte 2: Die Spalte wurde neu formuliert.
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- Anhang, Nummer 8.7, Spalte 1 und Spalte 2: Die Wörter 'auch soweit den Umständen nach zu erwarten ist, daß sie weniger als während der sechs Monate, die auf die Inbetriebnahme folgen, an demselben Ort betrieben werden' wurden gestrichen.
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- Anhang, Nummer 8.8, Spalte 1: Neue Nummer 8.8 'Anlagen zur chemischen Behandlung von Abfällen' hinzugefügt.
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- Anhang, Nummer 8.9, Spalte 2: Neue Nummer 8.9 'Anlagen zur Lagerung oder Behandlung von Autowracks' hinzugefügt.
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- Anhang, Nummer 8.10, Spalte 1: Neue Nummer 8.10 'Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen im Sinne des § 2 Abs. 2 des Abfallgesetzes' hinzugefügt.
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- Anhang, Nummer 8.11, Spalte 2: Neue Nummer 8.11 'Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen' hinzugefügt.
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- Anhang Nummer 8 Überschrift: Die Überschrift lautet nun 'Verwertung und Beseitigung von Reststoffen und Abfällen'.
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- Anhang Nummer 8.1: Die Wörter 'oder flüssigen Stoffen' wurden durch 'flüssigen oder gasförmigen Stoffen oder Gegenständen' ersetzt.
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- Anhang Nummer 8.4 Spalte 1: Nach dem Wort 'feste' wurden die Wörter 'flüssige oder gasförmige' eingefügt.
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- Anhang Nummer 8.4 Spalte 1: Die Wörter '1 Tonne' wurden durch '10 Tonnen' ersetzt.
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- Anhang Nummer 8.4 Spalte 2: Die Spalte wurde neu formuliert.
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- Anhang Nummer 8.5: Die Zahl '0,75' wurde durch '10' ersetzt.
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- Anhang Nummer 8.5 Spalte 2: Die Spalte wurde neu formuliert.
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- Anhang Nummer 8.7 Spalte 1 und Spalte 2: Die Wörter 'auch soweit den Umständen nach zu erwarten ist, daß sie weniger als während der sechs Monate, die auf die Inbetriebnahme folgen, an demselben Ort betrieben werden' wurden gestrichen.
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- Anhang Nummer 8.8 Spalte 1: Neue Nummer 8.8 'Anlagen zur chemischen Behandlung von Abfällen' hinzugefügt.
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- Anhang Nummer 8.9 Spalte 2: Neue Nummer 8.9 'Anlagen zur Lagerung oder Behandlung von Autowracks; Nummer 3.14 bleibt unberührt' hinzugefügt.
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- Anhang Nummer 8.10 Spalte 1: Neue Nummer 8.10 'Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen im Sinne des § 2 Abs. 2 des Abfallgesetzes' hinzugefügt.
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- Anhang Nummer 8.11 Spalte 2: Neue Nummer 8.11 'Abfallentsorgungsanlagen zur Lagerung oder Behandlung von Abfällen' hinzugefügt.
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# ABFALLGESETZ — 1993-04-28
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- **Titel:** Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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- **Titel:** Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 462
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- **Inkrafttreten:** 1992-07-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/16#page=2
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- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Abgeordnetengesetz und das Europaabgeordnetengesetz, insbesondere durch Anpassung von Zahlenwerten in den Gesetzen.
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- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 466
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- **Inkrafttreten:** 1993-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/16#page=6
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- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Baugesetzbuch, um Investitionen zu erleichtern und die Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland zu verbessern.
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## Betroffene Stellen
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- Artikel 7: Einführung einer Übergangsvorschrift für bereits begonnene Verfahren zur Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.
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- § 7: Neufassung des § 7
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- § 7a Abs. 1: Eingefügte Wörter und zusätzlicher Satz
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||||
- § 7b: Einfügung eines neuen Paragraphen
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||||
- § 8 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung von Abfallentsorgungsanlagen durch Deponien
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- § 8 Abs. 2: Ersetzung von Abfallentsorgungsanlage durch Deponie
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||||
- § 8 Abs. 3 Nr. 2: Ersetzung von Abfallentsorgungsanlage durch Deponie
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||||
- § 8b: Neufassung des § 8b
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||||
- § 8c: Neufassung des § 8c
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||||
- § 8a Abs. 1: Ersetzung von § 7 Abs. 1 durch § 7 Abs. 2
|
||||
- § 8a Abs. 5: Ersetzung von § 7 Abs. 1 durch § 7 Abs. 2
|
||||
- § 8a Abs. 2: Ersetzung von § 7 Abs. 2 durch § 7 Abs. 3
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## Wortlaut
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# Verlauf
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- **1993-04-28** · BGBl. 1993 I S. 462 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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- **1993-04-28** · BGBl. 1993 I S. 466 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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# Stellen dieser Station
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- Artikel 7: Einführung einer Übergangsvorschrift für bereits begonnene Verfahren zur Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.
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- § 7: Neufassung des § 7
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- § 7a Abs. 1: Eingefügte Wörter und zusätzlicher Satz
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||||
- § 7b: Einfügung eines neuen Paragraphen
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||||
- § 8 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung von Abfallentsorgungsanlagen durch Deponien
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||||
- § 8 Abs. 2: Ersetzung von Abfallentsorgungsanlage durch Deponie
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||||
- § 8 Abs. 3 Nr. 2: Ersetzung von Abfallentsorgungsanlage durch Deponie
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||||
- § 8b: Neufassung des § 8b
|
||||
- § 8c: Neufassung des § 8c
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||||
- § 8a Abs. 1: Ersetzung von § 7 Abs. 1 durch § 7 Abs. 2
|
||||
- § 8a Abs. 5: Ersetzung von § 7 Abs. 1 durch § 7 Abs. 2
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- § 8a Abs. 2: Ersetzung von § 7 Abs. 2 durch § 7 Abs. 3
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# § 7
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
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> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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§ 7: Neufassung des § 7
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# § 7a
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
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> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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§ 7a Abs. 1: Eingefügte Wörter und zusätzlicher Satz
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# § 7b
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
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> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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§ 7b: Einfügung eines neuen Paragraphen
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@@ -1,8 +1,8 @@
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# § 8
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
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> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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§ 8 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung von § 7 Abs. 1 durch § 7 Abs. 2 und von Abfallentsorgungsanlagen durch Deponien
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11
abfallgesetz/§8a.md
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abfallgesetz/§8a.md
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# § 8a
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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§ 8a Abs. 1: Ersetzung von § 7 Abs. 1 durch § 7 Abs. 2
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§ 8a Abs. 5: Ersetzung von § 7 Abs. 1 durch § 7 Abs. 2
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§ 8a Abs. 2: Ersetzung von § 7 Abs. 2 durch § 7 Abs. 3
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# ABFG — 1992-06-30
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# ABFG — 1993-04-28
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- **Titel:** Gesetz zur Verlängerung der Verwaltungshilfe
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- **Titel:** Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1161
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- **Inkrafttreten:** 1992-07-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/29#page=37
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- **Kurz:** Das Gesetz verlängert die Verwaltungshilfe im Bereich des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und des Abfallgesetzes bis zum Jahr 1994.
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- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 466
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- **Inkrafttreten:** 1993-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/16#page=6
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- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Baugesetzbuch, um Investitionen zu erleichtern und die Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland zu verbessern.
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## Betroffene Stellen
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- § 8 a Abs. 1: Ersetzt 'hat' durch 'soll' und 'aufzugeben' durch 'aufgeben'.
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- § 8 a Abs. 5: Absatz 5 wird aufgehoben.
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||||
- § 8 b: Neuer Paragraph § 8 b, der Vorschriften für Einwendungen im Zulassungsverfahren enthält.
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||||
- § 32: Ersetzt das Jahr 1992 durch 1994.
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||||
- Artikel 7: Bereits begonnene Verfahren zur Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen sind nach den Vorschriften des Abfallgesetzes und den auf das Abfallgesetz gestützten Rechtsverordnungen zu Ende zu führen, wenn das Vorhaben bei Inkrafttreten dieses Gesetzes öffentlich bekanntgemacht worden ist.
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## Wortlaut
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- **1990-04-10** · BGBl. 1990 I S. 631 — Verordnung zur Bestimmung von Reststoffen nach § 2 Abs. 3 des Abfallgesetzes (Reststoffbestimmungs-Verordnung - RestBestV)
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||||
- **1990-05-22** · BGBl. 1990 I S. 870 — Drittes Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
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- **1992-06-30** · BGBl. 1992 I S. 1161 — Gesetz zur Verlängerung der Verwaltungshilfe
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- **1993-04-28** · BGBl. 1993 I S. 466 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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# Stellen dieser Station
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||||
- § 8 a Abs. 1: Ersetzt 'hat' durch 'soll' und 'aufzugeben' durch 'aufgeben'.
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- § 8 a Abs. 5: Absatz 5 wird aufgehoben.
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||||
- § 8 b: Neuer Paragraph § 8 b, der Vorschriften für Einwendungen im Zulassungsverfahren enthält.
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||||
- § 32: Ersetzt das Jahr 1992 durch 1994.
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||||
- Artikel 7: Bereits begonnene Verfahren zur Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen sind nach den Vorschriften des Abfallgesetzes und den auf das Abfallgesetz gestützten Rechtsverordnungen zu Ende zu führen, wenn das Vorhaben bei Inkrafttreten dieses Gesetzes öffentlich bekanntgemacht worden ist.
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# BAUNVO — 1993-04-28
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- **Titel:** Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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- **Titel:** Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 462
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- **Inkrafttreten:** 1992-07-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/16#page=2
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- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Abgeordnetengesetz und das Europaabgeordnetengesetz, insbesondere durch Anpassung von Zahlenwerten in den Gesetzen.
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- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 466
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- **Inkrafttreten:** 1993-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/16#page=6
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- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Baugesetzbuch, um Investitionen zu erleichtern und die Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland zu verbessern.
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## Betroffene Stellen
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- **1990-01-26** · BGBl. 1990 I S. 127 — Vierte Verordnung zur Änderung der Baunutzungsverordnung
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- **1990-01-26** · BGBl. 1990 I S. 132 — Bekanntmachung der Neufassung der Baunutzungsverordnung
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- **1993-04-28** · BGBl. 1993 I S. 462 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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- **1993-04-28** · BGBl. 1993 I S. 466 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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# § 25c
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
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> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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§ 25c Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen
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# BBAUG — 1993-04-28
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- **Titel:** Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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- **Titel:** Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 462
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- **Inkrafttreten:** 1992-07-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/16#page=2
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- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Abgeordnetengesetz und das Europaabgeordnetengesetz, insbesondere durch Anpassung von Zahlenwerten in den Gesetzen.
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- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 466
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- **Inkrafttreten:** 1993-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/16#page=6
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- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Baugesetzbuch, um Investitionen zu erleichtern und die Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland zu verbessern.
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## Betroffene Stellen
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- § 4 Abs. 2a und 4: Neue Vorschriften für die Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan
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||||
- § 8: Abschnitt § 8 wird aufgehoben
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- § 9 Abs. 1: Ersetzung von „§ 11 Abs. 3“ durch „§ 11 Abs. 1 Halbsatz 2“
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- § 9 Abs. 2 Nr. 2: Ersetzung des Semikolons durch einen Punkt und Streichung von Nr. 3
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||||
- § 9 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Anwendbarkeit der §§ 214 bis 216 des Baugesetzbuchs
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||||
- § 9 Abs. 4: Einfügung von „§ 2a“
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||||
- § 10 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Normenkontrolle nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung
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||||
- § 10 Abs. 2: Neue Vorschriften für Widerspruch und Anfechtungsklage
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||||
- § 10 Abs. 3 Satz 2: Satz 2 von Absatz 3 wird aufgehoben
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||||
- § 11 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Anwendbarkeit von § 2 Abs. 2, 3 und 7
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||||
- § 11 Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes 2a
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||||
- § 12: Neue Vorschriften für das Vorkaufsrecht
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||||
- § 13: Neue Vorschriften für die Zulässigkeit von Vorhaben
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||||
- § 14: Ersetzung des Datums „1. Juni 1995“ durch „1. Januar 1998“
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||||
- § 15: Neue Vorschriften für die Anwendbarkeit von § 7
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||||
- § 16: Abschnitt § 16 wird aufgehoben
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||||
- § 17: Ersetzung des Datums „31. Mai 1995“ durch „31. Dezember 1997“
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||||
- § 18: Mehrere Änderungen in den Absätzen 1 und 2
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||||
- § 19 und 20: Neue Vorschriften für die Erstreckung auf die neuen Länder und besondere Überleitungsvorschriften
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||||
- § 28 Abs. 2 Satz 2: Anwendung von § 3 Abs. 3 des Maßnahmengesetzes zum Baugesetzbuch in den Fällen der §§ 24 und 25
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||||
- § 38: Erweiterung der Anwendbarkeit auf Zulassungsverfahren für Abwasserbehandlungsanlagen, genehmigungsbedürftige Rohrleitungen und überwachungsbedürftige Rohrleitungen
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||||
- § 39: Neufassung des Vertrauensschadens, einschließlich der Entschädigung für angemessene Kosten und Gegenleistungen
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||||
- § 42 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 10: Keine Anwendung auf zulässige Nutzungen bei Wirksamwerden des Beitritts nach § 34
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||||
- § 86 Abs. 1 Nr. 3: Erweiterung der Rechte, die zum Erwerb von Grundstücken berechtigen, um Rückübertragungsansprüche nach dem Vermögensgesetz
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||||
- § 172 Abs. 4 Satz 2: Nicht anzuwenden
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||||
- § 173 Abs. 2: Auch bei Versagung einer Genehmigung nach § 172 Abs. 4 anzuwenden
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||||
- § 217 bis 232: Anwendung der Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung, mit Ausnahme für das Land Berlin
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||||
- § 247: Neufassung mit Sonderregelungen für Berlin als Hauptstadt, einschließlich der Beteiligung der Verfassungsorgane des Bundes
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||||
- § 166: Neue Vorschriften für die Übernahme von Grundstücken im städtebaulichen Entwicklungsbereich
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||||
- § 169: Neue Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich
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||||
- § 170: Sonderregelung für Anpassungsgebiete
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||||
- § 171: Neue Vorschriften für die Kosten und Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme
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||||
- § 175 Abs. 2: Berücksichtigung des dringenden Wohnbedarfs bei Baugeboten
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||||
- § 176 Abs. 7-9: Neue Vorschriften für die Verpflichtung und Enteignung bei Baugeboten
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||||
- § 180 Abs. 1 Satz 1: Erweiterung der Vorschriften für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
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||||
- § 182 Abs. 1, 3: Erweiterung der Vorschriften für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
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||||
- § 186: Erweiterung der Vorschriften für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
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||||
- § 203 Abs. 3: Erweiterung der Vorschriften für die Genehmigung von Satzungen
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||||
- § 234a: Neue Überleitungsvorschrift für die Teilungsgenehmigung
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||||
- § 236 Abs. 4: Neue Überleitungsvorschrift für die Teilungsgenehmigung
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||||
- § 237 Abs. 1a: Neue Vorschrift für Enteignungsverfahren nach Baugeboten
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||||
- § 242 Abs. 8: Neue Vorschrift für Kostenvereinbarungen in Erschließungsverträgen
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||||
- § 245 Abs. 8: Erweiterung der Vorschriften für die Anwendung von § 165
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||||
- § 245a: Neue Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
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||||
- § 246: Erweiterung der Vorschriften für die Anwendung von verschiedenen Bestimmungen
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||||
- § 246a: Neue Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
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||||
- § 14 Abs. 4: Einfügung der Wörter 'oder im städtebaulichen Entwicklungsbereich' nach 'Sanierungsgebiet'
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||||
- § 15 Abs. 3: Einfügung der Wörter 'oder im städtebaulichen Entwicklungsbereich' in den ersten und zweiten Halbsatz
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||||
- § 15 Abs. 3: Einfügung der Wörter 'oder im städtebaulichen Entwicklungsbereich' in beiden Halbsätzen
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||||
- § 17 Abs. 6 Satz 1: Einfügung der Wörter 'oder des städtebaulichen Entwicklungsbereichs' nach 'Sanierungsgebiets'
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||||
- § 19 Abs. 3 Satz 2: Einfügung der Wörter 'für das die Landesregierung das Erfordernis der Zustimmung festgelegt hat.' nach dem Punkt
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||||
- § 19 Abs. 3 Satz 7: Einfügung des Halbsatzes 'dem Ersuchen gegenüber der Gemeinde steht die Einreichung des Antrags bei der Gemeinde gleich, wenn sie nach Landesrecht vorgeschrieben ist.' nach dem Strichpunkt
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||||
- § 19 Abs. 3 Satz 2: Einfügung der Wörter 'für das die Landesregierung das Erfordernis der Zustimmung festgelegt hat.'
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- § 19 Abs. 3 Satz 7: Einfügung des Halbsatzes 'dem Ersuchen gegenüber der Gemeinde steht die Einreichung des Antrags bei der Gemeinde gleich, wenn sie nach Landesrecht vorgeschrieben ist.'
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- § 19 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2: Einfügung der Wörter 'oder in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich' nach 'Sanierungsgebiet'
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||||
- § 24 Abs. 1 Nr. 1: Einfügung der Wörter 'oder für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 8a des Bundesnaturschutzgesetzes' nach 'für öffentliche Zwecke'
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||||
- § 36 Abs. 1 Satz 3: Neufassung des Satzes: 'In den Fällen des § 35 Abs. 2 und 4 kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung allgemein oder für bestimmte Fälle festlegen, daß die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde erforderlich ist.'
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||||
- § 36 Abs. 2: Einfügung des Halbsatzes 'dem Ersuchen gegenüber der Gemeinde steht die Einreichung des Antrags bei der Gemeinde gleich, wenn sie nach Landesrecht vorgeschrieben ist.' nach dem Strichpunkt und Streichung von Satz 3
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||||
- § 38 Satz 1: Einfügung eines Kommas nach 'Personenbeförderungsgesetzes', Streichung der Wörter 'und des Abfallgesetzes sowie' und Einfügung der Wörter 'sowie des Abfallgesetzes über die Errichtung und den Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen für die Ablagerung von Abfällen (Deponien) und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes über die Errichtung und den Betrieb von öffentlich zugänglichen Abfallentsorgungsanlagen' nach 'Verkehr'
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||||
- § 45 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
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||||
- § 36 Abs. 2 Satz 2: Einfügung des Halbsatzes 'dem Ersuchen gegenüber der Gemeinde steht die Einreichung des Antrags bei der Gemeinde gleich, wenn sie nach Landesrecht vorgeschrieben ist.'
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||||
- § 36 Abs. 2 Satz 3: Streichung des Satzes
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||||
- § 38 Satz 1: Einfügung eines Kommas nach 'Personenbeförderungsgesetzes', Streichung der Wörter 'und des Abfallgesetzes sowie', Einfügung der Wörter 'sowie des Abfallgesetzes über die Errichtung und den Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen für die Ablagerung von Abfällen (Deponien) und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes über die Errichtung und den Betrieb von öffentlich zugänglichen Abfallentsorgungsanlagen'
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||||
- § 45 Abs. 1: Neufassung des Absatzes
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||||
- § 46 Abs. 4: Einfügung eines neuen Satzes 3
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||||
- § 124: Neufassung des gesamten § 124
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- § 133 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes 1
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- § 133 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes
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- § 141: Einfügung eines neuen Absatz 4
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- Zweites Kapitel, Zweiter Teil: Neufassung des gesamten Zweiten Teils des Zweiten Kapitels
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||||
- § 4 Abs. 2a und 4: Neue Bestimmungen zur Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan
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||||
- § 8: Abschnitt aufgehoben
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||||
- § 9 Abs. 1: Ersetzung von '§ 11 Abs. 3' durch '§ 11 Abs. 1 Halbsatz 2'
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||||
- § 9 Abs. 2 Nr. 2: Ersetzung des Semikolons durch einen Punkt und Streichung von Nr. 3
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||||
- § 9 Abs. 3: Neue Bestimmungen zur Anwendung der §§ 214 bis 216 des Baugesetzbuchs
|
||||
- § 9 Abs. 4: Einfügung von '§ 2a' in die Bestimmungen
|
||||
- § 10 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Geltung von Satzungen für Zwecke der Normenkontrolle
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||||
- § 10 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage
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||||
- § 10 Abs. 3 Satz 2: Satz aufgehoben
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||||
- § 11 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Anwendung von § 2 Abs. 2, 3 und 7
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- § 11 Abs. 2a: Neuer Absatz zur Anwendung von § 2 Abs. 6
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||||
- § 12: Neue Bestimmungen zur Anwendung der Vorschriften für Verkaufsfälle
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||||
- § 13: Neue Bestimmungen zur Anwendung von § 4 Abs. 2, 1a und 3
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||||
- § 14: Ersetzung des Datums '1. Juni 1995' durch '1. Januar 1998'
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||||
- § 15: Neue Bestimmungen zur Anwendung von § 7
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||||
- § 16: Abschnitt aufgehoben
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||||
- § 17: Ersetzung des Datums '31. Mai 1995' durch '31. Dezember 1997'
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||||
- § 18 Abs. 1: Ersetzung des Datums '31. Mai 1995' durch '31. Dezember 1997' und Einfügung von 'und Rechtsverordnungen'
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||||
- § 18 Abs. 2: Ersetzung der Daten '31. Mai 1990' und '1. Juni 1995' durch '30. April 1993' und '1. Januar 1998'
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||||
- § 18 Abs. 2 Satz 2: Neuer Satz zur Anwendung von § 10 Abs. 2
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- § 19: Neue Bestimmungen zur Erstreckung auf die neuen Länder und besondere Überleitungsvorschriften
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- § 20: Neue Bestimmungen zur Geltungsdauer
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## Wortlaut
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- **1991-01-22** · BGBl. 1991 I S. 58 — Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 - PlanzV 90)
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- **1991-12-18** · BGBl. 1991 I S. 2174 — Gesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin (Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz)
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- **1993-04-28** · BGBl. 1993 I S. 462 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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- **1993-04-28** · BGBl. 1993 I S. 466 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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# Stellen dieser Station
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- § 4 Abs. 2a und 4: Neue Vorschriften für die Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan
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- § 8: Abschnitt § 8 wird aufgehoben
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- § 9 Abs. 1: Ersetzung von „§ 11 Abs. 3“ durch „§ 11 Abs. 1 Halbsatz 2“
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||||
- § 9 Abs. 2 Nr. 2: Ersetzung des Semikolons durch einen Punkt und Streichung von Nr. 3
|
||||
- § 9 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Anwendbarkeit der §§ 214 bis 216 des Baugesetzbuchs
|
||||
- § 9 Abs. 4: Einfügung von „§ 2a“
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||||
- § 10 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Normenkontrolle nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung
|
||||
- § 10 Abs. 2: Neue Vorschriften für Widerspruch und Anfechtungsklage
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||||
- § 10 Abs. 3 Satz 2: Satz 2 von Absatz 3 wird aufgehoben
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||||
- § 11 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Anwendbarkeit von § 2 Abs. 2, 3 und 7
|
||||
- § 11 Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes 2a
|
||||
- § 12: Neue Vorschriften für das Vorkaufsrecht
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||||
- § 13: Neue Vorschriften für die Zulässigkeit von Vorhaben
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- § 14: Ersetzung des Datums „1. Juni 1995“ durch „1. Januar 1998“
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||||
- § 15: Neue Vorschriften für die Anwendbarkeit von § 7
|
||||
- § 16: Abschnitt § 16 wird aufgehoben
|
||||
- § 17: Ersetzung des Datums „31. Mai 1995“ durch „31. Dezember 1997“
|
||||
- § 18: Mehrere Änderungen in den Absätzen 1 und 2
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||||
- § 19 und 20: Neue Vorschriften für die Erstreckung auf die neuen Länder und besondere Überleitungsvorschriften
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||||
- § 28 Abs. 2 Satz 2: Anwendung von § 3 Abs. 3 des Maßnahmengesetzes zum Baugesetzbuch in den Fällen der §§ 24 und 25
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||||
- § 38: Erweiterung der Anwendbarkeit auf Zulassungsverfahren für Abwasserbehandlungsanlagen, genehmigungsbedürftige Rohrleitungen und überwachungsbedürftige Rohrleitungen
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||||
- § 39: Neufassung des Vertrauensschadens, einschließlich der Entschädigung für angemessene Kosten und Gegenleistungen
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||||
- § 42 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 10: Keine Anwendung auf zulässige Nutzungen bei Wirksamwerden des Beitritts nach § 34
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||||
- § 86 Abs. 1 Nr. 3: Erweiterung der Rechte, die zum Erwerb von Grundstücken berechtigen, um Rückübertragungsansprüche nach dem Vermögensgesetz
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||||
- § 172 Abs. 4 Satz 2: Nicht anzuwenden
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||||
- § 173 Abs. 2: Auch bei Versagung einer Genehmigung nach § 172 Abs. 4 anzuwenden
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||||
- § 217 bis 232: Anwendung der Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung, mit Ausnahme für das Land Berlin
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||||
- § 247: Neufassung mit Sonderregelungen für Berlin als Hauptstadt, einschließlich der Beteiligung der Verfassungsorgane des Bundes
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||||
- § 166: Neue Vorschriften für die Übernahme von Grundstücken im städtebaulichen Entwicklungsbereich
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||||
- § 169: Neue Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich
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- § 170: Sonderregelung für Anpassungsgebiete
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- § 171: Neue Vorschriften für die Kosten und Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme
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- § 175 Abs. 2: Berücksichtigung des dringenden Wohnbedarfs bei Baugeboten
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||||
- § 176 Abs. 7-9: Neue Vorschriften für die Verpflichtung und Enteignung bei Baugeboten
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||||
- § 180 Abs. 1 Satz 1: Erweiterung der Vorschriften für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
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- § 182 Abs. 1, 3: Erweiterung der Vorschriften für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
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||||
- § 186: Erweiterung der Vorschriften für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
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||||
- § 203 Abs. 3: Erweiterung der Vorschriften für die Genehmigung von Satzungen
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||||
- § 234a: Neue Überleitungsvorschrift für die Teilungsgenehmigung
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- § 236 Abs. 4: Neue Überleitungsvorschrift für die Teilungsgenehmigung
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- § 237 Abs. 1a: Neue Vorschrift für Enteignungsverfahren nach Baugeboten
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- § 242 Abs. 8: Neue Vorschrift für Kostenvereinbarungen in Erschließungsverträgen
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- § 245 Abs. 8: Erweiterung der Vorschriften für die Anwendung von § 165
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- § 245a: Neue Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
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- § 246: Erweiterung der Vorschriften für die Anwendung von verschiedenen Bestimmungen
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- § 246a: Neue Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
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- § 14 Abs. 4: Einfügung der Wörter 'oder im städtebaulichen Entwicklungsbereich' nach 'Sanierungsgebiet'
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- § 15 Abs. 3: Einfügung der Wörter 'oder im städtebaulichen Entwicklungsbereich' in den ersten und zweiten Halbsatz
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- § 15 Abs. 3: Einfügung der Wörter 'oder im städtebaulichen Entwicklungsbereich' in beiden Halbsätzen
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||||
- § 17 Abs. 6 Satz 1: Einfügung der Wörter 'oder des städtebaulichen Entwicklungsbereichs' nach 'Sanierungsgebiets'
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||||
- § 19 Abs. 3 Satz 2: Einfügung der Wörter 'für das die Landesregierung das Erfordernis der Zustimmung festgelegt hat.' nach dem Punkt
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- § 19 Abs. 3 Satz 7: Einfügung des Halbsatzes 'dem Ersuchen gegenüber der Gemeinde steht die Einreichung des Antrags bei der Gemeinde gleich, wenn sie nach Landesrecht vorgeschrieben ist.' nach dem Strichpunkt
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- § 19 Abs. 3 Satz 2: Einfügung der Wörter 'für das die Landesregierung das Erfordernis der Zustimmung festgelegt hat.'
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- § 19 Abs. 3 Satz 7: Einfügung des Halbsatzes 'dem Ersuchen gegenüber der Gemeinde steht die Einreichung des Antrags bei der Gemeinde gleich, wenn sie nach Landesrecht vorgeschrieben ist.'
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- § 19 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2: Einfügung der Wörter 'oder in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich' nach 'Sanierungsgebiet'
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- § 24 Abs. 1 Nr. 1: Einfügung der Wörter 'oder für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 8a des Bundesnaturschutzgesetzes' nach 'für öffentliche Zwecke'
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||||
- § 36 Abs. 1 Satz 3: Neufassung des Satzes: 'In den Fällen des § 35 Abs. 2 und 4 kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung allgemein oder für bestimmte Fälle festlegen, daß die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde erforderlich ist.'
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||||
- § 36 Abs. 2: Einfügung des Halbsatzes 'dem Ersuchen gegenüber der Gemeinde steht die Einreichung des Antrags bei der Gemeinde gleich, wenn sie nach Landesrecht vorgeschrieben ist.' nach dem Strichpunkt und Streichung von Satz 3
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- § 38 Satz 1: Einfügung eines Kommas nach 'Personenbeförderungsgesetzes', Streichung der Wörter 'und des Abfallgesetzes sowie' und Einfügung der Wörter 'sowie des Abfallgesetzes über die Errichtung und den Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen für die Ablagerung von Abfällen (Deponien) und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes über die Errichtung und den Betrieb von öffentlich zugänglichen Abfallentsorgungsanlagen' nach 'Verkehr'
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- § 45 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
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- § 36 Abs. 2 Satz 2: Einfügung des Halbsatzes 'dem Ersuchen gegenüber der Gemeinde steht die Einreichung des Antrags bei der Gemeinde gleich, wenn sie nach Landesrecht vorgeschrieben ist.'
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- § 36 Abs. 2 Satz 3: Streichung des Satzes
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- § 38 Satz 1: Einfügung eines Kommas nach 'Personenbeförderungsgesetzes', Streichung der Wörter 'und des Abfallgesetzes sowie', Einfügung der Wörter 'sowie des Abfallgesetzes über die Errichtung und den Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen für die Ablagerung von Abfällen (Deponien) und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes über die Errichtung und den Betrieb von öffentlich zugänglichen Abfallentsorgungsanlagen'
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||||
- § 45 Abs. 1: Neufassung des Absatzes
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- § 46 Abs. 4: Einfügung eines neuen Satzes 3
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||||
- § 124: Neufassung des gesamten § 124
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- § 133 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes 1
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- § 133 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes
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- § 141: Einfügung eines neuen Absatz 4
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||||
- Zweites Kapitel, Zweiter Teil: Neufassung des gesamten Zweiten Teils des Zweiten Kapitels
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- § 4 Abs. 2a und 4: Neue Bestimmungen zur Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan
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||||
- § 8: Abschnitt aufgehoben
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||||
- § 9 Abs. 1: Ersetzung von '§ 11 Abs. 3' durch '§ 11 Abs. 1 Halbsatz 2'
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||||
- § 9 Abs. 2 Nr. 2: Ersetzung des Semikolons durch einen Punkt und Streichung von Nr. 3
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||||
- § 9 Abs. 3: Neue Bestimmungen zur Anwendung der §§ 214 bis 216 des Baugesetzbuchs
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- § 9 Abs. 4: Einfügung von '§ 2a' in die Bestimmungen
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- § 10 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Geltung von Satzungen für Zwecke der Normenkontrolle
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- § 10 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage
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- § 10 Abs. 3 Satz 2: Satz aufgehoben
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- § 11 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Anwendung von § 2 Abs. 2, 3 und 7
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- § 11 Abs. 2a: Neuer Absatz zur Anwendung von § 2 Abs. 6
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- § 12: Neue Bestimmungen zur Anwendung der Vorschriften für Verkaufsfälle
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- § 13: Neue Bestimmungen zur Anwendung von § 4 Abs. 2, 1a und 3
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- § 14: Ersetzung des Datums '1. Juni 1995' durch '1. Januar 1998'
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- § 15: Neue Bestimmungen zur Anwendung von § 7
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- § 16: Abschnitt aufgehoben
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- § 17: Ersetzung des Datums '31. Mai 1995' durch '31. Dezember 1997'
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- § 18 Abs. 1: Ersetzung des Datums '31. Mai 1995' durch '31. Dezember 1997' und Einfügung von 'und Rechtsverordnungen'
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- § 18 Abs. 2: Ersetzung der Daten '31. Mai 1990' und '1. Juni 1995' durch '30. April 1993' und '1. Januar 1998'
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- § 18 Abs. 2 Satz 2: Neuer Satz zur Anwendung von § 10 Abs. 2
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- § 19: Neue Bestimmungen zur Erstreckung auf die neuen Länder und besondere Überleitungsvorschriften
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- § 20: Neue Bestimmungen zur Geltungsdauer
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10
bbaug/§10.md
10
bbaug/§10.md
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# § 10
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
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> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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§ 10 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Normenkontrolle nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung
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§ 10 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Geltung von Satzungen für Zwecke der Normenkontrolle
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§ 10 Abs. 2: Neue Vorschriften für Widerspruch und Anfechtungsklage
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§ 10 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur aufschiebenden Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage
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§ 10 Abs. 3 Satz 2: Satz 2 von Absatz 3 wird aufgehoben
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§ 10 Abs. 3 Satz 2: Satz aufgehoben
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# § 11
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
|
||||
§ 11 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Anwendbarkeit von § 2 Abs. 2, 3 und 7
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||||
§ 11 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Anwendung von § 2 Abs. 2, 3 und 7
|
||||
|
||||
§ 11 Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes 2a
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||||
§ 11 Abs. 2a: Neuer Absatz zur Anwendung von § 2 Abs. 6
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 12
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
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||||
§ 12: Neue Vorschriften für das Vorkaufsrecht
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||||
§ 12: Neue Bestimmungen zur Anwendung der Vorschriften für Verkaufsfälle
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 124
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
|
||||
§ 124: Neufassung des gesamten § 124
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||||
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 13
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
|
||||
§ 13: Neue Vorschriften für die Zulässigkeit von Vorhaben
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||||
§ 13: Neue Bestimmungen zur Anwendung von § 4 Abs. 2, 1a und 3
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 133
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
|
||||
§ 133 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes 1
|
||||
§ 133 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes
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||||
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@@ -1,9 +1,9 @@
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||||
# § 14
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
|
||||
|
||||
§ 14: Ersetzung des Datums „1. Juni 1995“ durch „1. Januar 1998“
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
|
||||
§ 14 Abs. 4: Einfügung der Wörter 'oder im städtebaulichen Entwicklungsbereich' nach 'Sanierungsgebiet'
|
||||
|
||||
§ 14: Ersetzung des Datums '1. Juni 1995' durch '1. Januar 1998'
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 141
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
|
||||
§ 141: Einfügung eines neuen Absatz 4
|
||||
|
||||
@@ -1,9 +1,9 @@
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||||
# § 15
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||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
|
||||
§ 15: Neue Vorschriften für die Anwendbarkeit von § 7
|
||||
§ 15 Abs. 3: Einfügung der Wörter 'oder im städtebaulichen Entwicklungsbereich' in beiden Halbsätzen
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||||
|
||||
§ 15 Abs. 3: Einfügung der Wörter 'oder im städtebaulichen Entwicklungsbereich' in den ersten und zweiten Halbsatz
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||||
§ 15: Neue Bestimmungen zur Anwendung von § 7
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||||
|
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 16
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||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
|
||||
§ 16: Abschnitt § 16 wird aufgehoben
|
||||
§ 16: Abschnitt aufgehoben
|
||||
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 166
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||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
|
||||
§ 166: Neue Vorschriften für die Zuständigkeit und Aufgaben bei städtebaulichen Entwicklungsmaßnahmen
|
||||
§ 166: Neue Vorschriften für die Übernahme von Grundstücken im städtebaulichen Entwicklungsbereich
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||||
|
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 169
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
|
||||
§ 169: Neue spezielle Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich
|
||||
§ 169: Neue Vorschriften für den städtebaulichen Entwicklungsbereich
|
||||
|
||||
@@ -1,9 +1,9 @@
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||||
# § 17
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
|
||||
|
||||
§ 17: Ersetzung des Datums „31. Mai 1995“ durch „31. Dezember 1997“
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
|
||||
§ 17 Abs. 6 Satz 1: Einfügung der Wörter 'oder des städtebaulichen Entwicklungsbereichs' nach 'Sanierungsgebiets'
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||||
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||||
§ 17: Ersetzung des Datums '31. Mai 1995' durch '31. Dezember 1997'
|
||||
|
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@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 170
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||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
|
||||
§ 170: Neue Sonderregelung für im Zusammenhang bebaute Gebiete
|
||||
§ 170: Sonderregelung für Anpassungsgebiete
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 171
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
|
||||
§ 171: Neue Vorschriften für die Aufhebung der Erklärung zum städtebaulichen Entwicklungsbereich und den Fortfall von Rechtswirkungen
|
||||
§ 171: Neue Vorschriften für die Kosten und Finanzierung der Entwicklungsmaßnahme
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||||
|
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@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 172
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
|
||||
§ 172: Neue Vorschriften für die Erhaltung baulicher Anlagen und der Eigenart von Gebieten (Erhaltungssatzung)
|
||||
§ 172 Abs. 4 Satz 2: Nicht anzuwenden
|
||||
|
||||
@@ -1,9 +1,7 @@
|
||||
# § 173
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
|
||||
§ 173: Neue Vorschriften für Genehmigung und Übernahmeanspruch
|
||||
|
||||
Elfter Teil (Überleitungs- und Schlußvorschriften, §§ 173 bis 189): Der Elfte Teil wird gestrichen
|
||||
§ 173 Abs. 2: Auch bei Versagung einer Genehmigung nach § 172 Abs. 4 anzuwenden
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 175
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
|
||||
§ 175: Neue Vorschriften für die Erörterung und Beratung vor der Anordnung städtebaulicher Gebote.
|
||||
§ 175 Abs. 2: Berücksichtigung des dringenden Wohnbedarfs bei Baugeboten
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 176
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
|
||||
§ 176: Neue Vorschriften für Baugebote, einschließlich der Möglichkeit der Übernahme des Grundstücks durch die Gemeinde.
|
||||
§ 176 Abs. 7-9: Neue Vorschriften für die Verpflichtung und Enteignung bei Baugeboten
|
||||
|
||||
10
bbaug/§18.md
10
bbaug/§18.md
@@ -1,7 +1,11 @@
|
||||
# § 18
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
|
||||
§ 18: Mehrere Änderungen in den Absätzen 1 und 2
|
||||
§ 18 Abs. 1: Ersetzung des Datums '31. Mai 1995' durch '31. Dezember 1997' und Einfügung von 'und Rechtsverordnungen'
|
||||
|
||||
§ 18 Abs. 2: Ersetzung der Daten '31. Mai 1990' und '1. Juni 1995' durch '30. April 1993' und '1. Januar 1998'
|
||||
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||||
§ 18 Abs. 2 Satz 2: Neuer Satz zur Anwendung von § 10 Abs. 2
|
||||
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||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 180
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
|
||||
§ 180: Neue Vorschriften für Sozialpläne zur Vermeidung oder Milderung nachteiliger Auswirkungen von Bebauungsplänen oder städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen.
|
||||
§ 180 Abs. 1 Satz 1: Erweiterung der Vorschriften für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 182
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
|
||||
§ 182: Neue Vorschriften für die Aufhebung von Miet- oder Pachtverhältnissen im Sanierungsgebiet oder bei städtebaulichen Maßnahmen.
|
||||
§ 182 Abs. 1, 3: Erweiterung der Vorschriften für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 186
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
|
||||
§ 186: Neue Vorschrift zur Verlängerung von Miet- oder Pachtverhältnissen in Sanierungsgebieten
|
||||
§ 186: Erweiterung der Vorschriften für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen
|
||||
|
||||
12
bbaug/§19.md
12
bbaug/§19.md
@@ -1,13 +1,13 @@
|
||||
# § 19
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
|
||||
§ 19 und 20: Neue Vorschriften für die Erstreckung auf die neuen Länder und besondere Überleitungsvorschriften
|
||||
§ 19 Abs. 3 Satz 2: Einfügung der Wörter 'für das die Landesregierung das Erfordernis der Zustimmung festgelegt hat.'
|
||||
|
||||
§ 19 Abs. 3 Satz 2: Einfügung der Wörter 'für das die Landesregierung das Erfordernis der Zustimmung festgelegt hat.' nach dem Punkt
|
||||
|
||||
§ 19 Abs. 3 Satz 7: Einfügung des Halbsatzes 'dem Ersuchen gegenüber der Gemeinde steht die Einreichung des Antrags bei der Gemeinde gleich, wenn sie nach Landesrecht vorgeschrieben ist.' nach dem Strichpunkt
|
||||
§ 19 Abs. 3 Satz 7: Einfügung des Halbsatzes 'dem Ersuchen gegenüber der Gemeinde steht die Einreichung des Antrags bei der Gemeinde gleich, wenn sie nach Landesrecht vorgeschrieben ist.'
|
||||
|
||||
§ 19 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2: Einfügung der Wörter 'oder in einem städtebaulichen Entwicklungsbereich' nach 'Sanierungsgebiet'
|
||||
|
||||
§ 19: Neue Bestimmungen zur Erstreckung auf die neuen Länder und besondere Überleitungsvorschriften
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 20
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
|
||||
§ 20 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung von '3' durch '2'
|
||||
§ 20: Neue Bestimmungen zur Geltungsdauer
|
||||
|
||||
7
bbaug/§203.md
Normal file
7
bbaug/§203.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 203
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
|
||||
§ 203 Abs. 3: Erweiterung der Vorschriften für die Genehmigung von Satzungen
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 217
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1991-12-18 — Gesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin (Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2174
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||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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§ 217 bis 231 in Verbindung mit § 246a Abs. 1 Satz 1 Nr. 17: Regelung des gerichtlichen Verfahrens zur Überprüfung der Entscheidungen der Enteignungsbehörde
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§ 217 bis 232: Anwendung der Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung, mit Ausnahme für das Land Berlin
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7
bbaug/§234a.md
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7
bbaug/§234a.md
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@@ -0,0 +1,7 @@
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# § 234a
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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|
||||
§ 234a: Neue Überleitungsvorschrift für die Teilungsgenehmigung
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7
bbaug/§236.md
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7
bbaug/§236.md
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@@ -0,0 +1,7 @@
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# § 236
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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||||
|
||||
§ 236 Abs. 4: Neue Überleitungsvorschrift für die Teilungsgenehmigung
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7
bbaug/§237.md
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7
bbaug/§237.md
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@@ -0,0 +1,7 @@
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||||
# § 237
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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||||
§ 237 Abs. 1a: Neue Vorschrift für Enteignungsverfahren nach Baugeboten
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 24
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
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||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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||||
§ 24 Abs. 1 Nr. 1: Einfügung der Wörter 'oder für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 8a des Bundesnaturschutzgesetzes' nach 'für öffentliche Zwecke'
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7
bbaug/§242.md
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7
bbaug/§242.md
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@@ -0,0 +1,7 @@
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||||
# § 242
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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||||
§ 242 Abs. 8: Neue Vorschrift für Kostenvereinbarungen in Erschließungsverträgen
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7
bbaug/§245.md
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7
bbaug/§245.md
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@@ -0,0 +1,7 @@
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||||
# § 245
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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||||
|
||||
§ 245 Abs. 8: Erweiterung der Vorschriften für die Anwendung von § 165
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7
bbaug/§245a.md
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7
bbaug/§245a.md
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@@ -0,0 +1,7 @@
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||||
# § 245a
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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||||
|
||||
§ 245a: Neue Überleitungsvorschriften für städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen
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||||
7
bbaug/§246.md
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7
bbaug/§246.md
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@@ -0,0 +1,7 @@
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||||
# § 246
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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||||
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||||
§ 246: Erweiterung der Vorschriften für die Anwendung von verschiedenen Bestimmungen
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 246a
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1991-12-18 — Gesetz zur Beschleunigung der Planungen für Verkehrswege in den neuen Ländern sowie im Land Berlin (Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 2174
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||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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||||
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||||
§ 217 bis 231 in Verbindung mit § 246a Abs. 1 Satz 1 Nr. 17: Regelung des gerichtlichen Verfahrens zur Überprüfung der Entscheidungen der Enteignungsbehörde
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§ 246a: Neue Überleitungsregelungen aus Anlaß der Herstellung der Einheit Deutschlands
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7
bbaug/§247.md
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7
bbaug/§247.md
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@@ -0,0 +1,7 @@
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||||
# § 247
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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||||
§ 247: Neufassung mit Sonderregelungen für Berlin als Hauptstadt, einschließlich der Beteiligung der Verfassungsorgane des Bundes
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@@ -1,9 +1,7 @@
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# § 28
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
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> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
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||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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||||
§ 28: Neue Bestimmungen zum Verfahren und zur Entschädigung bei Vorkaufsrecht eingefügt
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§ 28 Abs. 3 Satz 1: Ersetzt 'Bundesbaugesetzes' durch 'Baugesetzbuch'
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||||
§ 28 Abs. 2 Satz 2: Anwendung von § 3 Abs. 3 des Maßnahmengesetzes zum Baugesetzbuch in den Fällen der §§ 24 und 25
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@@ -1,9 +1,11 @@
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||||
# § 36
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
|
||||
§ 36 Abs. 1 Satz 3: Neufassung des Satzes: 'In den Fällen des § 35 Abs. 2 und 4 kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung allgemein oder für bestimmte Fälle festlegen, daß die Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde erforderlich ist.'
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||||
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||||
§ 36 Abs. 2: Einfügung des Halbsatzes 'dem Ersuchen gegenüber der Gemeinde steht die Einreichung des Antrags bei der Gemeinde gleich, wenn sie nach Landesrecht vorgeschrieben ist.' nach dem Strichpunkt und Streichung von Satz 3
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||||
§ 36 Abs. 2 Satz 2: Einfügung des Halbsatzes 'dem Ersuchen gegenüber der Gemeinde steht die Einreichung des Antrags bei der Gemeinde gleich, wenn sie nach Landesrecht vorgeschrieben ist.'
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||||
§ 36 Abs. 2 Satz 3: Streichung des Satzes
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@@ -1,7 +1,9 @@
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# § 38
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
|
||||
§ 38 Satz 1: Einfügung eines Kommas nach 'Personenbeförderungsgesetzes', Streichung der Wörter 'und des Abfallgesetzes sowie' und Einfügung der Wörter 'sowie des Abfallgesetzes über die Errichtung und den Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen für die Ablagerung von Abfällen (Deponien) und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes über die Errichtung und den Betrieb von öffentlich zugänglichen Abfallentsorgungsanlagen' nach 'Verkehr'
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||||
§ 38: Erweiterung der Anwendbarkeit auf Zulassungsverfahren für Abwasserbehandlungsanlagen, genehmigungsbedürftige Rohrleitungen und überwachungsbedürftige Rohrleitungen
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||||
§ 38 Satz 1: Einfügung eines Kommas nach 'Personenbeförderungsgesetzes', Streichung der Wörter 'und des Abfallgesetzes sowie', Einfügung der Wörter 'sowie des Abfallgesetzes über die Errichtung und den Betrieb von Abfallentsorgungsanlagen für die Ablagerung von Abfällen (Deponien) und des Bundes-Immissionsschutzgesetzes über die Errichtung und den Betrieb von öffentlich zugänglichen Abfallentsorgungsanlagen'
|
||||
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 39
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1986-12-11 — Gesetz über das Baugesetzbuch
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1986 I S. 2191
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||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
|
||||
§ 38 Abs. 2 Satz 2 und 3, die §§ 39, 40 und 41 Abs. 1 bis 3, § 43 Abs. 3 und 4 sowie die §§ 44 bis 49 und § 58 des Städtebauförderungsgesetzes: weitere Anwendung, nach dem 31. Dezember 1987 kann Landesrecht an deren Stelle in Kraft treten, Ausnahme: Regelungen über Sanierungs- und Entwicklungsförderungsmittel des Bundes
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||||
§ 39: Neufassung des Vertrauensschadens, einschließlich der Entschädigung für angemessene Kosten und Gegenleistungen
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 4
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
|
||||
§ 4 Abs. 2a und 4: Neue Vorschriften für die Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan
|
||||
§ 4 Abs. 2a und 4: Neue Bestimmungen zur Satzung über den Vorhaben- und Erschließungsplan
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@@ -1,9 +1,7 @@
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||||
# § 42
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1976-08-25 — Gesetz zur Änderung des Bundesbaugesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2221
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||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
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||||
§ 42 Abs. 1: In Absatz 1 Satz 1 wird '§ 40 Abs. 4' durch '§ 44 a' ersetzt
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||||
§ 42 Abs. 2: Absatz 2 wird gestrichen
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||||
§ 42 Abs. 1 bis 3 und 5 bis 10: Keine Anwendung auf zulässige Nutzungen bei Wirksamwerden des Beitritts nach § 34
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||||
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 45
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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||||
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||||
§ 45 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
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||||
§ 45 Abs. 1: Neufassung des Absatzes
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 46
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
|
||||
§ 46 Abs. 4: Einfügung eines neuen Satzes 3
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||||
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 8
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
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||||
§ 8: Abschnitt § 8 wird aufgehoben
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||||
§ 8: Abschnitt aufgehoben
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 86
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1976-08-25 — Gesetz zur Änderung des Bundesbaugesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1976 I S. 2221
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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||||
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||||
§ 86 Abs. 1 Nr. 5: Streichung der Nummer 5
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||||
§ 86 Abs. 1 Nr. 3: Erweiterung der Rechte, die zum Erwerb von Grundstücken berechtigen, um Rückübertragungsansprüche nach dem Vermögensgesetz
|
||||
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||||
10
bbaug/§9.md
10
bbaug/§9.md
@@ -1,13 +1,13 @@
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||||
# § 9
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||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
|
||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
|
||||
|
||||
§ 9 Abs. 1: Ersetzung von „§ 11 Abs. 3“ durch „§ 11 Abs. 1 Halbsatz 2“
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||||
§ 9 Abs. 1: Ersetzung von '§ 11 Abs. 3' durch '§ 11 Abs. 1 Halbsatz 2'
|
||||
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||||
§ 9 Abs. 2 Nr. 2: Ersetzung des Semikolons durch einen Punkt und Streichung von Nr. 3
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||||
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||||
§ 9 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Anwendbarkeit der §§ 214 bis 216 des Baugesetzbuchs
|
||||
§ 9 Abs. 3: Neue Bestimmungen zur Anwendung der §§ 214 bis 216 des Baugesetzbuchs
|
||||
|
||||
§ 9 Abs. 4: Einfügung von „§ 2a“
|
||||
§ 9 Abs. 4: Einfügung von '§ 2a' in die Bestimmungen
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||||
|
||||
@@ -1,18 +1,15 @@
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||||
# BGB — 1992-12-11
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||||
# BGB — 1993-04-28
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||||
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||||
- **Titel:** Gesetz zur Änderung adoptionsrechtlicher Vorschriften (Adoptionsrechtsänderungsgesetz - AdoptRÄndG)
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||||
- **Titel:** Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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||||
- **Typ:** Änderung
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 1974
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||||
- **Inkrafttreten:** 1992-12-12
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/55#page=2
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||||
- **Kurz:** Das Gesetz ändert Vorschriften im Bürgerlichen Gesetzbuch bezüglich der Adoption, insbesondere die Möglichkeit, Vornamen und Familiennamen zu ändern, sowie die Bedingungen für die Adoption von Volljährigen.
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 466
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||||
- **Inkrafttreten:** 1993-01-01
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/16#page=6
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||||
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Baugesetzbuch, um Investitionen zu erleichtern und die Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland zu verbessern.
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## Betroffene Stellen
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- § 1757 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes, der die Möglichkeit des Namensänderns bei der Adoption regelt.
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- § 1757 Abs. 2 Satz 2: Erweiterung der Verweisung um Absatz 3.
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||||
- § 1768 Abs. 1 Satz 2: Erweiterung der Verweisung um § 1742.
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||||
- § 1772: Einführung neuer Vorschriften für die Adoption von Volljährigen, insbesondere bei minderjährigen Geschwistern oder wenn der Annehmende sein eigenes Kind adoptiert.
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||||
- § 564b Abs. 2 Nr. 2 und 3: In bestimmten gefährdeten Gebieten werden die berechtigten Interessen des Vermieters nicht berücksichtigt, bis zehn Jahre nach der Veräußerung des Wohnungseigentums.
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## Wortlaut
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@@ -138,3 +138,4 @@
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- **1991-07-31** · BGBl. 1991 I S. 1606 — Gesetz zur Herstellung der Rechtseinheit in der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung (Renten-Überleitungsgesetz - RÜG)
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||||
- **1992-03-27** · BGBl. 1992 I S. 535 — Vierte Verordnung über die Anpassung und Erhöhung von Unterhaltsrenten für Minderjährige
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||||
- **1992-12-11** · BGBl. 1992 I S. 1974 — Gesetz zur Änderung adoptionsrechtlicher Vorschriften (Adoptionsrechtsänderungsgesetz - AdoptRÄndG)
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- **1993-04-28** · BGBl. 1993 I S. 466 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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||||
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@@ -1,6 +1,3 @@
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||||
# Stellen dieser Station
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||||
- § 1757 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes, der die Möglichkeit des Namensänderns bei der Adoption regelt.
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- § 1757 Abs. 2 Satz 2: Erweiterung der Verweisung um Absatz 3.
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||||
- § 1768 Abs. 1 Satz 2: Erweiterung der Verweisung um § 1742.
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||||
- § 1772: Einführung neuer Vorschriften für die Adoption von Volljährigen, insbesondere bei minderjährigen Geschwistern oder wenn der Annehmende sein eigenes Kind adoptiert.
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||||
- § 564b Abs. 2 Nr. 2 und 3: In bestimmten gefährdeten Gebieten werden die berechtigten Interessen des Vermieters nicht berücksichtigt, bis zehn Jahre nach der Veräußerung des Wohnungseigentums.
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@@ -1,9 +1,7 @@
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# § 564b
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1990-07-27 — Zweites Gesetz zur Änderung besoldungs- und wehrsoldrechtlicher Vorschriften
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> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 1451
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> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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§ 564b Abs. 2 Nr. 2 Satz 2: Ersetzung des Strichpunkts durch einen Punkt und Hinzufügung von zwei neuen Sätzen.
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§ 564b Abs. 2 Nr. 3: Hinzufügung eines neuen Satzes.
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§ 564b Abs. 2 Nr. 2 und 3: In bestimmten gefährdeten Gebieten werden die berechtigten Interessen des Vermieters nicht berücksichtigt, bis zehn Jahre nach der Veräußerung des Wohnungseigentums.
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@@ -1,38 +1,38 @@
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# BIMSCHG — 1993-04-28
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- **Titel:** Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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- **Titel:** Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 462
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- **Inkrafttreten:** 1992-07-01
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/16#page=2
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||||
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Abgeordnetengesetz und das Europaabgeordnetengesetz, insbesondere durch Anpassung von Zahlenwerten in den Gesetzen.
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 466
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- **Inkrafttreten:** 1993-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/16#page=6
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||||
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Baugesetzbuch, um Investitionen zu erleichtern und die Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland zu verbessern.
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## Betroffene Stellen
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- § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 19 Abs. 1: Die Ermächtigung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen wird bestätigt.
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||||
- § 4 Abs. 1: Neufassung der Sätze 1 und 2, Ergänzung des Satzes 3
|
||||
- § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 19 Abs. 1: Die Ermächtigung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen wird auf diese Bestimmungen zurückgeführt.
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||||
- § 4 Abs. 1: Neufassung der Sätze 1 und 2, Ergänzung eines Halbsatzes in Satz 3
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||||
- § 8: Neufassung des gesamten Paragraphen
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||||
- § 10 Abs. 3 Satz 2: Streichung der Wörter 'oder zur Niederschrift bei der Behörde'
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||||
- § 10 Abs. 3 Satz 3: Satz 3 wird gestrichen
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||||
- § 10 Abs. 3 Satz 3: Streichung des Satzes
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||||
- § 10 Abs. 4 Nummer 4: Ersetzung der Wörter ', wenn mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sind;' durch einen Punkt
|
||||
- § 10 Abs. 4 Nummer 5: Nummer 5 wird gestrichen
|
||||
- § 10 Abs. 6a: Einfügung eines neuen Absatzes 6a
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||||
- § 10 Abs. 8 Sätze 1 und 2: Neufassung der Sätze 1 und 2
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||||
- § 10 Abs. 4 Nummer 5: Streichung der Nummer
|
||||
- § 10 Abs. 6a: Einfügung eines neuen Absatzes
|
||||
- § 10 Abs. 8 Sätze 1 und 2: Neufassung der Sätze
|
||||
- § 10 Abs. 8 Satz 6: Neufassung des ersten Halbsatzes
|
||||
- § 10 Abs. 10 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'und' durch ein Komma
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||||
- § 10 Abs. 10: Einfügung der Wörter 'und einer Zulassung vorzeitigen Beginns (§ 15 a)'
|
||||
- § 10 Abs. 12: Absatz 12 wird gestrichen
|
||||
- § 13 Satz 1: Neufassung des Satzes 1
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||||
- § 15 Abs. 1 Satz 3: Neufassung des Satzes 3
|
||||
- § 15 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
|
||||
- § 10 Abs. 12: Streichung des Absatzes
|
||||
- § 13 Satz 1: Neufassung des Satzes
|
||||
- § 15 Abs. 1 Satz 3: Neufassung des Satzes
|
||||
- § 15 Abs. 2: Neufassung des Absatzes
|
||||
- § 15a Abs. 1: Einfügung der Wörter 'einschließlich des Probebetriebs' in den Nummern 2 und 3
|
||||
- § 15a Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a
|
||||
- § 15a Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes
|
||||
- § 19 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 2
|
||||
- § 23 Abs. 1: Einfügung der Nummern 4 und 5, Neufassung des Satzes 1
|
||||
- § 33 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
|
||||
- § 33 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
|
||||
- § 33 Abs. 1: Neufassung des Absatzes bis einschließlich Nummer 2, Verschiebung der Nummern 2 und 3
|
||||
- § 33 Abs. 2: Neufassung des Absatzes
|
||||
- § 62 Abs. 1 Nr. 7: Einfügung der Angabe 'oder 2'
|
||||
- § 67 Abs. 7: Einfügung eines neuen Absatzes 7
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||||
- § 67 Abs. 7: Einfügung eines neuen Absatzes
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## Wortlaut
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@@ -47,3 +47,4 @@
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- **1992-10-13** · BGBl. 1992 I S. 1727 — Zwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen beim Umfüllen und Lagern von Ottokraftstoffen - 20. BImSchV)
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||||
- **1992-10-13** · BGBl. 1992 I S. 1730 — Einundzwanzigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung zur Begrenzung der Kohlenwasserstoffemissionen bei der Betankung von Kraftfahrzeugen - 21. BlmSchV)
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||||
- **1993-04-28** · BGBl. 1993 I S. 462 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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||||
- **1993-04-28** · BGBl. 1993 I S. 466 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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@@ -1,26 +1,26 @@
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# Stellen dieser Station
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- § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 19 Abs. 1: Die Ermächtigung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen wird bestätigt.
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||||
- § 4 Abs. 1: Neufassung der Sätze 1 und 2, Ergänzung des Satzes 3
|
||||
- § 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 19 Abs. 1: Die Ermächtigung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen wird auf diese Bestimmungen zurückgeführt.
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||||
- § 4 Abs. 1: Neufassung der Sätze 1 und 2, Ergänzung eines Halbsatzes in Satz 3
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||||
- § 8: Neufassung des gesamten Paragraphen
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||||
- § 10 Abs. 3 Satz 2: Streichung der Wörter 'oder zur Niederschrift bei der Behörde'
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||||
- § 10 Abs. 3 Satz 3: Satz 3 wird gestrichen
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||||
- § 10 Abs. 3 Satz 3: Streichung des Satzes
|
||||
- § 10 Abs. 4 Nummer 4: Ersetzung der Wörter ', wenn mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sind;' durch einen Punkt
|
||||
- § 10 Abs. 4 Nummer 5: Nummer 5 wird gestrichen
|
||||
- § 10 Abs. 6a: Einfügung eines neuen Absatzes 6a
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||||
- § 10 Abs. 8 Sätze 1 und 2: Neufassung der Sätze 1 und 2
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||||
- § 10 Abs. 4 Nummer 5: Streichung der Nummer
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||||
- § 10 Abs. 6a: Einfügung eines neuen Absatzes
|
||||
- § 10 Abs. 8 Sätze 1 und 2: Neufassung der Sätze
|
||||
- § 10 Abs. 8 Satz 6: Neufassung des ersten Halbsatzes
|
||||
- § 10 Abs. 10 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'und' durch ein Komma
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||||
- § 10 Abs. 10: Einfügung der Wörter 'und einer Zulassung vorzeitigen Beginns (§ 15 a)'
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||||
- § 10 Abs. 12: Absatz 12 wird gestrichen
|
||||
- § 13 Satz 1: Neufassung des Satzes 1
|
||||
- § 15 Abs. 1 Satz 3: Neufassung des Satzes 3
|
||||
- § 15 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
|
||||
- § 10 Abs. 12: Streichung des Absatzes
|
||||
- § 13 Satz 1: Neufassung des Satzes
|
||||
- § 15 Abs. 1 Satz 3: Neufassung des Satzes
|
||||
- § 15 Abs. 2: Neufassung des Absatzes
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||||
- § 15a Abs. 1: Einfügung der Wörter 'einschließlich des Probebetriebs' in den Nummern 2 und 3
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||||
- § 15a Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a
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||||
- § 15a Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes
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||||
- § 19 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 2
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||||
- § 23 Abs. 1: Einfügung der Nummern 4 und 5, Neufassung des Satzes 1
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||||
- § 33 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
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||||
- § 33 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
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||||
- § 33 Abs. 1: Neufassung des Absatzes bis einschließlich Nummer 2, Verschiebung der Nummern 2 und 3
|
||||
- § 33 Abs. 2: Neufassung des Absatzes
|
||||
- § 62 Abs. 1 Nr. 7: Einfügung der Angabe 'oder 2'
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||||
- § 67 Abs. 7: Einfügung eines neuen Absatzes 7
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||||
- § 67 Abs. 7: Einfügung eines neuen Absatzes
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@@ -1,20 +1,20 @@
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# § 10
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
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> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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§ 10 Abs. 3 Satz 2: Streichung der Wörter 'oder zur Niederschrift bei der Behörde'
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||||
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§ 10 Abs. 3 Satz 3: Satz 3 wird gestrichen
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||||
§ 10 Abs. 3 Satz 3: Streichung des Satzes
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||||
§ 10 Abs. 4 Nummer 4: Ersetzung der Wörter ', wenn mehr als 300 Zustellungen vorzunehmen sind;' durch einen Punkt
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§ 10 Abs. 4 Nummer 5: Nummer 5 wird gestrichen
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§ 10 Abs. 4 Nummer 5: Streichung der Nummer
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§ 10 Abs. 6a: Einfügung eines neuen Absatzes 6a
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§ 10 Abs. 6a: Einfügung eines neuen Absatzes
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§ 10 Abs. 8 Sätze 1 und 2: Neufassung der Sätze 1 und 2
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||||
§ 10 Abs. 8 Sätze 1 und 2: Neufassung der Sätze
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||||
§ 10 Abs. 8 Satz 6: Neufassung des ersten Halbsatzes
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@@ -22,4 +22,4 @@
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||||
§ 10 Abs. 10: Einfügung der Wörter 'und einer Zulassung vorzeitigen Beginns (§ 15 a)'
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§ 10 Abs. 12: Absatz 12 wird gestrichen
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||||
§ 10 Abs. 12: Streichung des Absatzes
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 13
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
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> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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§ 13 Satz 1: Neufassung des Satzes 1
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||||
§ 13 Satz 1: Neufassung des Satzes
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@@ -1,9 +1,9 @@
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# § 15
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
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> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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||||
§ 15 Abs. 1 Satz 3: Neufassung des Satzes 3
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§ 15 Abs. 1 Satz 3: Neufassung des Satzes
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§ 15 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
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||||
§ 15 Abs. 2: Neufassung des Absatzes
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@@ -1,9 +1,9 @@
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# § 15a
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
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> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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§ 15a Abs. 1: Einfügung der Wörter 'einschließlich des Probebetriebs' in den Nummern 2 und 3
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§ 15a Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a
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§ 15a Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes
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@@ -1,9 +1,9 @@
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# § 19
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
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> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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§ 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 19 Abs. 1: Die Ermächtigung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen wird bestätigt.
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§ 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 19 Abs. 1: Die Ermächtigung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen wird auf diese Bestimmungen zurückgeführt.
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§ 19 Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes 2
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 23
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
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> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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§ 23 Abs. 1: Einfügung der Nummern 4 und 5, Neufassung des Satzes 1
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@@ -1,9 +1,9 @@
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# § 33
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
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> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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§ 33 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
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§ 33 Abs. 1: Neufassung des Absatzes bis einschließlich Nummer 2, Verschiebung der Nummern 2 und 3
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§ 33 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
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§ 33 Abs. 2: Neufassung des Absatzes
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@@ -1,9 +1,9 @@
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# § 4
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
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||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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||||
§ 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 19 Abs. 1: Die Ermächtigung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen wird bestätigt.
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§ 4 Abs. 1 in Verbindung mit § 19 Abs. 1: Die Ermächtigung zur Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen wird auf diese Bestimmungen zurückgeführt.
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§ 4 Abs. 1: Neufassung der Sätze 1 und 2, Ergänzung des Satzes 3
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§ 4 Abs. 1: Neufassung der Sätze 1 und 2, Ergänzung eines Halbsatzes in Satz 3
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 62
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
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> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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§ 62 Abs. 1 Nr. 7: Einfügung der Angabe 'oder 2'
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 67
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
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> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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||||
§ 67 Abs. 7: Einfügung eines neuen Absatzes 7
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||||
§ 67 Abs. 7: Einfügung eines neuen Absatzes
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 8
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
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||||
> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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||||
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||||
§ 8: Neufassung des gesamten Paragraphen
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||||
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@@ -1,17 +1,17 @@
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# BNATSCHG_2009 — 1993-04-28
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||||
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||||
- **Titel:** Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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- **Titel:** Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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||||
- **Typ:** Änderung
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 462
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||||
- **Inkrafttreten:** 1992-07-01
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/16#page=2
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||||
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Abgeordnetengesetz und das Europaabgeordnetengesetz, insbesondere durch Anpassung von Zahlenwerten in den Gesetzen.
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 466
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||||
- **Inkrafttreten:** 1993-01-01
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/16#page=6
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||||
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Baugesetzbuch, um Investitionen zu erleichtern und die Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland zu verbessern.
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||||
## Betroffene Stellen
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- § 4 Satz 3: Die Geltung bestimmter Bestimmungen wird neu formuliert.
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- § 8a: Neuer Paragraph zur Abstimmung zwischen Naturschutz und Baurecht.
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- § 8b: Überleitungsvorschrift für § 8a.
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- § 8a: Neuer Paragraph zur Abstimmung zwischen Naturschutz und Baurecht eingefügt.
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||||
- § 8b: Überleitungsvorschrift für § 8a eingefügt.
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||||
## Wortlaut
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||||
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||||
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@@ -4,3 +4,4 @@
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- **1987-03-20** · BGBl. 1987 I S. 889 — Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes
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- **1990-02-20** · BGBl. 1990 I S. 205 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (85/337/EWG)
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- **1993-04-28** · BGBl. 1993 I S. 462 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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- **1993-04-28** · BGBl. 1993 I S. 466 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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# Stellen dieser Station
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- § 4 Satz 3: Die Geltung bestimmter Bestimmungen wird neu formuliert.
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- § 8a: Neuer Paragraph zur Abstimmung zwischen Naturschutz und Baurecht.
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- § 8b: Überleitungsvorschrift für § 8a.
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- § 8a: Neuer Paragraph zur Abstimmung zwischen Naturschutz und Baurecht eingefügt.
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- § 8b: Überleitungsvorschrift für § 8a eingefügt.
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# § 4
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
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> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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§ 4 Satz 3: Die Geltung bestimmter Bestimmungen wird neu formuliert.
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# § 8a
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
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> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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§ 8a: Neuer Paragraph zur Abstimmung zwischen Naturschutz und Baurecht.
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§ 8a: Neuer Paragraph zur Abstimmung zwischen Naturschutz und Baurecht eingefügt.
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# § 8b
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
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> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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§ 8b: Überleitungsvorschrift für § 8a.
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§ 8b: Überleitungsvorschrift für § 8a eingefügt.
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# GESETZ-ZUR-BESCHRÄNKUNG-VON-RECHTSMITTELN-IN-DER — 1993-04-28
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- **Titel:** Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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- **Titel:** Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 462
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- **Inkrafttreten:** 1992-07-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/16#page=2
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- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Abgeordnetengesetz und das Europaabgeordnetengesetz, insbesondere durch Anpassung von Zahlenwerten in den Gesetzen.
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- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 466
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- **Inkrafttreten:** 1993-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/16#page=6
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- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Baugesetzbuch, um Investitionen zu erleichtern und die Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland zu verbessern.
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## Betroffene Stellen
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# Verlauf
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- **1993-04-28** · BGBl. 1993 I S. 462 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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- **1993-04-28** · BGBl. 1993 I S. 466 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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# § 47
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
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> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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§ 47 Abs. 1 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung: Anträge sind binnen drei Monaten ab Inkrafttreten der zu überprüfenden Rechtsvorschrift zulässig.
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# § 58
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1993-04-28 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 462
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> Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
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§ 58 der Verwaltungsgerichtsordnung: Nicht anwendbar.
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# MASSNAHMENGESETZ-ZUM-BAUGESETZBUCH-UND-DES — 1993-04-28
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- **Titel:** Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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- **Titel:** Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 462
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- **Inkrafttreten:** 1992-07-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/16#page=2
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- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Abgeordnetengesetz und das Europaabgeordnetengesetz, insbesondere durch Anpassung von Zahlenwerten in den Gesetzen.
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- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 466
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- **Inkrafttreten:** 1993-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/16#page=6
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- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Baugesetzbuch, um Investitionen zu erleichtern und die Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland zu verbessern.
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## Betroffene Stellen
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# Verlauf
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- **1993-04-28** · BGBl. 1993 I S. 462 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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- **1993-04-28** · BGBl. 1993 I S. 466 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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# ROG_2008 — 1993-04-28
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- **Titel:** Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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- **Titel:** Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 462
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- **Inkrafttreten:** 1992-07-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/16#page=2
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- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Abgeordnetengesetz und das Europaabgeordnetengesetz, insbesondere durch Anpassung von Zahlenwerten in den Gesetzen.
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- **Fundstelle:** BGBl. 1993 I S. 466
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- **Inkrafttreten:** 1993-01-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1993/16#page=6
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- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Baugesetzbuch, um Investitionen zu erleichtern und die Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland zu verbessern.
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## Betroffene Stellen
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- § 2 Abs. 1: Neue Nummer 13 hinzugefügt, die den Wohnbedarf der Bevölkerung berücksichtigt.
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- § 4 Abs. 4: Das Wort 'Bundesländern' durch 'Ländern' ersetzt.
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- § 5: Neuer Absatz 5 hinzugefügt, der Rechtsgrundlagen für Abweichungen von Zielen der Raumordnung und Landesplanung schafft.
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- § 6a: Neue Fassung des § 6a, die das Raumordnungsverfahren detailliert regelt.
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- § 6a: Neue Fassung von § 6a, die das Raumordnungsverfahren detailliert regelt.
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- § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4: Das Wort 'Bundesländern' durch 'Ländern' ersetzt.
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## Wortlaut
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- **1991-09-10** · BGBl. 1991 I S. 1883 — Berichtigung der Neufassung des Raumordnungsgesetzes
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- **1991-09-10** · BGBl. 1991 I S. 1833 — Verkündungen im Bundesanzeiger
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- **1993-04-28** · BGBl. 1993 I S. 462 — Fünfzehntes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreizehntes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordnetengesetzes
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- **1993-04-28** · BGBl. 1993 I S. 466 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
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