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LawGit Spiegel 6dca4ac36d BGBl. 1993 I S. 466 · Änderung · Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz)
Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
Inkrafttreten: 1993-01-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1993-04-28

BGBl-Id: bgbl1-1993-16-9
1993-04-28 12:00:00 +00:00

444 B

§ 24

Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz) Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466

§ 24 Abs. 1 Nr. 1: Einfügung der Wörter 'oder für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 8a des Bundesnaturschutzgesetzes' nach 'für öffentliche Zwecke'