Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466 Inkrafttreten: 1993-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1993-04-28 BGBl-Id: bgbl1-1993-16-9
444 B
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§ 24
Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt nicht vor. Station: 1993-04-28 — Gesetz zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland (Investitionserleichterungs- und Wohnbaulandgesetz) Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 466
§ 24 Abs. 1 Nr. 1: Einfügung der Wörter 'oder für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach § 8a des Bundesnaturschutzgesetzes' nach 'für öffentliche Zwecke'