BGBl. 2020 I S. 920 · Neubekanntmachung · Neufassung des Berufsbildungsgesetzes

Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
Inkrafttreten: 2020-05-19
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2020-05-19

BGBl-Id: bgbl1-2020-22-1
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
2020-05-19 12:00:00 +00:00
parent fb6a35fb2a
commit 675f75c371
64 changed files with 337 additions and 392 deletions

View File

@@ -1,109 +1,75 @@
# BBIG_2005 — 2019-12-17
# BBIG_2005 — 2020-05-19
- **Titel:** Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 2522
- **Inkrafttreten:** 2020-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/48#page=74
- **Kurz:** Das Gesetz modernisiert und stärkt die berufliche Bildung, insbesondere durch Änderungen am Berufsbildungsgesetz und an Sozialgesetzen.
- **Titel:** Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 920
- **Inkrafttreten:** 2020-05-19
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/22#page=2
- **Kurz:** Die Bekanntmachung enthält die Neufassung des Berufsbildungsgesetzes, die ab dem 1. Januar 2020 gilt und verschiedene Änderungen berücksichtigt.
## Betroffene Stellen
- § 47 Abs. 3: Neue Regelungen zur Erlassung von Prüfungsordnungen durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat oder das sonst zuständige Fachministerium
- § 47 Abs. 4: Neue Regelungen zur Erlassung von Prüfungsordnungen durch die zuständige Landesregierung im Fall des § 73 Abs. 2
- § 47 Abs. 5: Neue Regelungen zur Erlassung von Prüfungsordnungen durch die zuständige Landesregierung im Fall des § 71 Abs. 8
- § 47 Abs. 3 (bisheriger): Bisheriger Absatz 3 wird zu Absatz 6
- § 48 Abs. 2: Neue Regelungen zur Entfall der Zwischenprüfung unter bestimmten Bedingungen
- § 48 Abs. 3: Neue Regelungen zur Zulassung umzuschulender zur Zwischenprüfung
- Teil 2 Kapitel 2: Neue Regelungen zur beruflichen Fortbildung, einschließlich Fortbildungsordnungen, Fortbildungsstufen und Anpassungsfortbildungsordnungen
- § 59 Satz 2: Neue Regelungen zur Erlassung von Umschulungsprüfungsregelungen durch die zuständige Landesregierung im Fall des § 71 Abs. 8
- Inhaltsübersicht: Neue Strukturierung der Inhaltsübersicht
- § 1 Abs. 4: Änderung der Ziele der beruflichen Fortbildung
- § 3 Abs. 3: Ersetzung der Angabe '102' durch '101 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 sowie Nummer 6 bis 10'
- § 4 Abs. 4: Neue Regelung für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse bei Aufhebung oder Änderung der Ausbildungsordnung
- § 5 Abs. 1: Hinzufügen eines Satzes zur technologischen und digitalen Entwicklung
- § 5 Abs. 2: Einfügen von neuen Nummern 2a und 2b, Änderung von Nummer 4, Hinzufügen von Sätzen
- § 6: Streichung des Wortes 'Ausbildungsberufe' in der Überschrift und im Wortlaut
- § 7: Ersetzen des Wortes 'Ausbildungszeit' durch 'Ausbildungsdauer', Einfügen von neuen Absätzen 2 bis 4
- § 8: Ersatz von § 8 durch neue §§ 7a und 8, Neufassung der Teilzeitberufsausbildung und Verkürzung/Verlängerung der Ausbildungsdauer
- § 14 Abs. 1 Nummer 3: Ersetzen des Wortes 'und' durch ein Komma und Hinzufügen von 'und Fachliteratur'
- § 15: Neufassung des § 15 zur Freistellung und Anrechnung
- § 17: Neufassung des § 17 zur Vergütungsanspruch und Mindestvergütung
- § 62w Abs. 3 Satz 2: Neufassung des Satzes
- § 62w Abs. 4: Ersetzen des Wortes 'fünf' durch 'zehn'
- § 70 Abs. 2 Satz 2: Streichung der Wörter 'sowie die nach § 88 Abs. 1 Nr. 5 erforderlichen Angaben'
- § 71 Abs. 9: Neufassung des Absatzes
- § 73 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes
- § 76a Abs. 3 Satz 2: Ersetzen der Wörter 'vier Wochen' durch 'acht Wochen'
- § 81: Neufassung des gesamten § 81
- § 86 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen der Angabe '1. April' durch '15. Mai'
- § 88: Neufassung des gesamten § 88
- § 94 Abs. 3 Satz 1: Ersetzen des Wortes 'sieben' durch 'elf'
- § 99 Abs. 4 Satz 2 zweiter Halbsatz: Einfügung der Wörter ', für Bau und Heimat'
- § 101: Aufhebung des § 101
- § 102 bis 105: Neufassung der §§ 102 bis 105
- § 101: Verschiedene Änderungen im § 101
- § 103 Abs. 3: Ersetzen der Angabe '102' durch '101'
- § 105 und 106: Einfügung der §§ 105 und 106
- § 17 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Mindestvergütung für Auszubildende regelt.
- § 17 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Fortschreibung der Mindestvergütung regelt.
- § 17 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Angemessenheit der Vergütung bei Tarifverträgen regelt.
- § 17 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die Vergütung bei Teilzeitberufsausbildung regelt.
- § 17 Abs. 6: Neufassung des Absatzes 6, der die Angemessenheit der Vergütung bei Teilzeitberufsausbildung regelt.
- § 17 Abs. 7: Neufassung des Absatzes 7, der die Angemessenheit der Vergütung bei Sachleistungen regelt.
- § 18 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Zahlungsfrist für die Vergütung regelt.
- § 18 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Mindestvergütung bei fehlendem Tarifvertrag regelt.
- § 19 Abs. 2: Ersetzung der Angabe 'Abs. 2' durch 'Absatz 6'.
- § 21 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Ausbildungszeit' durch 'Ausbildungsdauer'.
- § 21 Abs. 2: Ersetzung des Wortes 'Ausbildungszeit' durch 'Ausbildungsdauer'.
- § 26: Ersetzung der Wörter '§§ 10 bis 23 und 25' durch '§§ 10 bis 16 und 17 Absatz 1, 6 und 7 sowie §§ 18 bis 23 und 25'.
- § 34: Neufassung des § 34, der die Einrichtung und Führung des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse regelt.
- § 35 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der die Übermittlung von Daten an die Bundesagentur für Arbeit regelt.
- § 35 Abs. 3 Satz 2: Einfügung von zusätzlichen Wörtern zur Datensicherheit.
- § 37 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Anlagen von Zeugnissen regelt.
- § 39: Neufassung des § 39, der die Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen regelt.
- § 40: Neufassung des § 40, der die Zusammensetzung und Berufung der Prüfungsausschüsse regelt.
- § 42: Neufassung des § 42, der die Beschlussfassung und Bewertung der Abschlussprüfung regelt.
- § 43 Abs. 1 Nummer 1: Ersetzung des Wortes 'Ausbildungszeit' durch 'Ausbildungsdauer'.
- § 43 Abs. 1 Nummer 2: Ersetzung des Wortes 'abgezeichneten' durch 'unterzeichneten'.
- § 44 Abs. 2: Ersetzung des Wortes 'Ausbildungszeit' durch 'Ausbildungsdauer'.
- § 44 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Zulassung zum zweiten Teil der Abschlussprüfung regelt.
- § 45 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Ausbildungszeit' durch 'Ausbildungsdauer'.
- § 47: Einfügung der Absätze 3 bis 5, die die Erlassung von Prüfungsordnungen regeln.
- § 42a: Neue Regelungen für die erste berufliche Fortbildungsstufe
- § 42b: Neue Regelungen für den Fortbildungsabschluss des Geprüften Berufsspezialisten
- § 42c: Neue Regelungen für den Fortbildungsabschluss Bachelor Professional
- § 42d: Neue Regelungen für den Fortbildungsabschluss Master Professional
- § 42e: Neue Regelungen für Anpassungsfortbildungen
- § 42f: Neue Regelungen für Fortbildungsprüfungsregelungen der Handwerkskammern
- § 42g: Neue Regelungen zur Berücksichtigung ausländischer Bildungsabschlüsse
- § 42h: Neue Regelungen für die Errichtung von Prüfungsausschüssen
- § 42i: Neue Regelungen zur Anerkennung von Prüfungszeugnissen
- § 42j: Neue Regelungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 42k: Neue Regelungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 42l: Neue Regelungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 42m: Neue Regelungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 42n: Neue Regelungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 42o: Neue Regelungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 42p: Neue Regelungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 42q: Neue Regelungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 42r: Neue Regelungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 42s: Neue Regelungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 42t: Neue Regelungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 42u: Neue Regelungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 42v: Neue Regelungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 43: Änderung der Bezeichnung von Lehrer zu Lehrkräfte
- § 44 Abs. 4 Satz 1: Änderung der Verweise auf andere Paragraphen
- § 45 Abs. 2: Hinzufügung eines Satzes zur Meisterprüfung
- § 48 Abs. 6: Änderung der Anwendung von § 34
- § 51: Hinzufügung eines Absatzes zur Bezeichnung Bachelor Professional
- § 51a Abs. 3: Hinzufügung eines Satzes zur Anwendung von § 45
- § 51b Abs. 7: Änderung der Anwendung von § 34
- § 51d: Hinzufügung eines Satzes zur Anwendung von § 51
- § 117 Abs. 1 Nr. 2: Änderung der Strafbestimmungen
- § 124b Satz 1: Änderung der Verweise auf andere Paragraphen
- § 125: Hinzufügung von Absätzen zur Übergangsregelung
- Anlage D: Änderung der Speicherpflichten in der Lehrlingsrolle
- § 98: Neue Vorschriften zur Rechnungslegung und Entlastung des Bundesinstituts für Berufsbildung
- § 99: Neue Vorschriften zur Satzung des Bundesinstituts für Berufsbildung
- § 100: Neue Vorschriften zum Personal des Bundesinstituts für Berufsbildung
- § 101: Neue Bußgeldvorschriften für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Berufsausbildung
- § 102: Neue Vorschriften zur Gleichstellung von Abschlusszeugnissen im Rahmen der deutschen Einheit
- § 103: Neue Vorschriften zur Fortgeltung bestehender Regelungen
- § 104: Neue Vorschriften zur Übertragung von Zuständigkeiten
- § 105: Neue Vorschriften zur Evaluation bestimmter Regelungen
- § 106: Neue Übergangsregelungen für Berufsausbildungsverträge und Fortbildungsordnungen
- § 433 Abs. 1: Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsvertrages kann mit Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit verbunden werden
- § 8: Neue Vorschriften zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer
- § 9: Neue Regelungsbefugnis für die zuständige Stelle
- § 10: Neue Vorschriften für den Berufsausbildungsvertrag
- § 11: Neue Vorschriften für die Vertragsniederschrift
- § 12: Neue Vorschriften für nichtige Vereinbarungen
- § 13: Neue Vorschriften für das Verhalten der Auszubildenden
- § 14: Neue Vorschriften für die Pflichten der Ausbildenden
- § 15: Neue Vorschriften für Freistellungen und Anrechnungen
- § 16: Neue Vorschriften für das Zeugnis
- § 17: Neue Vorschriften für die Vergütung und Mindestvergütung
- § 18: Neue Vorschriften für die Bemessung und Fälligkeit der Vergütung
- § 19: Neue Vorschriften für die Fortzahlung der Vergütung
- § 17 Abs. 6: Sachbezugswerte für die Abgeltung von Sachleistungen definiert
- § 20: Probezeit des Berufsausbildungsverhältnisses neu definiert
- § 21: Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses neu definiert
- § 22: Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses neu definiert
- § 23: Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses neu definiert
- § 24: Weiterarbeit nach dem Berufsausbildungsverhältnis neu definiert
- § 25: Unabdingbarkeit von Vorschriften neu definiert
- § 26: Andere Vertragsverhältnisse neu definiert
- § 27: Eignung der Ausbildungsstätte neu definiert
- § 28: Eignung von Ausbildenden und Ausbildern/Ausbilderinnen neu definiert
- § 29: Persönliche Eignung neu definiert
- § 30: Fachliche Eignung neu definiert
- § 31: Europaklausel neu definiert
- § 31a: Sonstige ausländische Vorqualifikationen neu definiert
- § 32: Überwachung der Eignung neu definiert
- § 33: Untersagung des Einstellens und Ausbildens neu definiert
- § 34: Einrichten und Führen des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse neu definiert
- § 35: Eintragen, Ändern und Löschen im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse neu definiert
- § 55: Neufassung des § 55, der die Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen regelt.
- § 56: Neufassung des § 56, der die Durchführung von Fortbildungsprüfungen regelt.
- § 57: Neufassung des § 57, der die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen regelt.
- § 58: Neufassung des § 58, der die Umschulungsordnung regelt.
- § 59: Neufassung des § 59, der die Umschulungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen regelt.
- § 60: Neufassung des § 60, der die Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf regelt.
- § 61: Neufassung des § 61, der die Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen regelt.
- § 62: Neufassung des § 62, der die Umschulungsmaßnahmen und -prüfungen regelt.
- § 63: Neufassung des § 63, der die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen regelt.
- § 64: Neufassung des § 64, der die Berufsausbildung behinderter Menschen regelt.
- § 65: Neufassung des § 65, der die Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen regelt.
- § 66: Neufassung des § 66, der die Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen regelt.
- § 67: Neufassung des § 67, der die berufliche Fortbildung und Umschulung behinderter Menschen regelt.
- § 68: Neufassung des § 68, der die Berufsausbildungsvorbereitung regelt.
- § 69: Neufassung des § 69, der die Qualifizierungsbausteine und Bescheinigung regelt.
- § 70: Neufassung des § 70, der die Überwachung und Beratung regelt.
- § 71: Neufassung des § 71, der die zuständigen Stellen regelt.
- § 72: Neufassung des § 72, der die Bestimmung durch Rechtsverordnung regelt.
- § 73: Neufassung des § 73, der die zuständigen Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes regelt.
- § 74: Neufassung des § 74, der die erweiterte Zuständigkeit regelt.
- § 75: Neufassung des § 75, der die zuständigen Stellen im Bereich der Kirchen und Religionsgemeinschaften regelt.
## Wortlaut

View File

@@ -226,3 +226,4 @@
- **2019-07-11** · BGBl. 2019 I S. 927 — Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Fachschule Weilburg-Hadamar Standort: Staatliche Glasfachschule Hadamar mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
- **2019-07-11** · BGBl. 2019 I S. 929 — Verordnung zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen der Staatlichen Zeichenakademie Hanau mit den Zeugnissen über das Bestehen der Abschluss- und Gesellenprüfung in Ausbildungsberufen
- **2019-12-17** · BGBl. 2019 I S. 2522 — Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
- **2020-05-19** · BGBl. 2020 I S. 920 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes

View File

@@ -1,97 +1,63 @@
# Stellen dieser Station
- § 47 Abs. 3: Neue Regelungen zur Erlassung von Prüfungsordnungen durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat oder das sonst zuständige Fachministerium
- § 47 Abs. 4: Neue Regelungen zur Erlassung von Prüfungsordnungen durch die zuständige Landesregierung im Fall des § 73 Abs. 2
- § 47 Abs. 5: Neue Regelungen zur Erlassung von Prüfungsordnungen durch die zuständige Landesregierung im Fall des § 71 Abs. 8
- § 47 Abs. 3 (bisheriger): Bisheriger Absatz 3 wird zu Absatz 6
- § 48 Abs. 2: Neue Regelungen zur Entfall der Zwischenprüfung unter bestimmten Bedingungen
- § 48 Abs. 3: Neue Regelungen zur Zulassung umzuschulender zur Zwischenprüfung
- Teil 2 Kapitel 2: Neue Regelungen zur beruflichen Fortbildung, einschließlich Fortbildungsordnungen, Fortbildungsstufen und Anpassungsfortbildungsordnungen
- § 59 Satz 2: Neue Regelungen zur Erlassung von Umschulungsprüfungsregelungen durch die zuständige Landesregierung im Fall des § 71 Abs. 8
- Inhaltsübersicht: Neue Strukturierung der Inhaltsübersicht
- § 1 Abs. 4: Änderung der Ziele der beruflichen Fortbildung
- § 3 Abs. 3: Ersetzung der Angabe '102' durch '101 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 sowie Nummer 6 bis 10'
- § 4 Abs. 4: Neue Regelung für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse bei Aufhebung oder Änderung der Ausbildungsordnung
- § 5 Abs. 1: Hinzufügen eines Satzes zur technologischen und digitalen Entwicklung
- § 5 Abs. 2: Einfügen von neuen Nummern 2a und 2b, Änderung von Nummer 4, Hinzufügen von Sätzen
- § 6: Streichung des Wortes 'Ausbildungsberufe' in der Überschrift und im Wortlaut
- § 7: Ersetzen des Wortes 'Ausbildungszeit' durch 'Ausbildungsdauer', Einfügen von neuen Absätzen 2 bis 4
- § 8: Ersatz von § 8 durch neue §§ 7a und 8, Neufassung der Teilzeitberufsausbildung und Verkürzung/Verlängerung der Ausbildungsdauer
- § 14 Abs. 1 Nummer 3: Ersetzen des Wortes 'und' durch ein Komma und Hinzufügen von 'und Fachliteratur'
- § 15: Neufassung des § 15 zur Freistellung und Anrechnung
- § 17: Neufassung des § 17 zur Vergütungsanspruch und Mindestvergütung
- § 62w Abs. 3 Satz 2: Neufassung des Satzes
- § 62w Abs. 4: Ersetzen des Wortes 'fünf' durch 'zehn'
- § 70 Abs. 2 Satz 2: Streichung der Wörter 'sowie die nach § 88 Abs. 1 Nr. 5 erforderlichen Angaben'
- § 71 Abs. 9: Neufassung des Absatzes
- § 73 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes
- § 76a Abs. 3 Satz 2: Ersetzen der Wörter 'vier Wochen' durch 'acht Wochen'
- § 81: Neufassung des gesamten § 81
- § 86 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen der Angabe '1. April' durch '15. Mai'
- § 88: Neufassung des gesamten § 88
- § 94 Abs. 3 Satz 1: Ersetzen des Wortes 'sieben' durch 'elf'
- § 99 Abs. 4 Satz 2 zweiter Halbsatz: Einfügung der Wörter ', für Bau und Heimat'
- § 101: Aufhebung des § 101
- § 102 bis 105: Neufassung der §§ 102 bis 105
- § 101: Verschiedene Änderungen im § 101
- § 103 Abs. 3: Ersetzen der Angabe '102' durch '101'
- § 105 und 106: Einfügung der §§ 105 und 106
- § 17 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Mindestvergütung für Auszubildende regelt.
- § 17 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Fortschreibung der Mindestvergütung regelt.
- § 17 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Angemessenheit der Vergütung bei Tarifverträgen regelt.
- § 17 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die Vergütung bei Teilzeitberufsausbildung regelt.
- § 17 Abs. 6: Neufassung des Absatzes 6, der die Angemessenheit der Vergütung bei Teilzeitberufsausbildung regelt.
- § 17 Abs. 7: Neufassung des Absatzes 7, der die Angemessenheit der Vergütung bei Sachleistungen regelt.
- § 18 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Zahlungsfrist für die Vergütung regelt.
- § 18 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Mindestvergütung bei fehlendem Tarifvertrag regelt.
- § 19 Abs. 2: Ersetzung der Angabe 'Abs. 2' durch 'Absatz 6'.
- § 21 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Ausbildungszeit' durch 'Ausbildungsdauer'.
- § 21 Abs. 2: Ersetzung des Wortes 'Ausbildungszeit' durch 'Ausbildungsdauer'.
- § 26: Ersetzung der Wörter '§§ 10 bis 23 und 25' durch '§§ 10 bis 16 und 17 Absatz 1, 6 und 7 sowie §§ 18 bis 23 und 25'.
- § 34: Neufassung des § 34, der die Einrichtung und Führung des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse regelt.
- § 35 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der die Übermittlung von Daten an die Bundesagentur für Arbeit regelt.
- § 35 Abs. 3 Satz 2: Einfügung von zusätzlichen Wörtern zur Datensicherheit.
- § 37 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Anlagen von Zeugnissen regelt.
- § 39: Neufassung des § 39, der die Prüfungsausschüsse und Prüferdelegationen regelt.
- § 40: Neufassung des § 40, der die Zusammensetzung und Berufung der Prüfungsausschüsse regelt.
- § 42: Neufassung des § 42, der die Beschlussfassung und Bewertung der Abschlussprüfung regelt.
- § 43 Abs. 1 Nummer 1: Ersetzung des Wortes 'Ausbildungszeit' durch 'Ausbildungsdauer'.
- § 43 Abs. 1 Nummer 2: Ersetzung des Wortes 'abgezeichneten' durch 'unterzeichneten'.
- § 44 Abs. 2: Ersetzung des Wortes 'Ausbildungszeit' durch 'Ausbildungsdauer'.
- § 44 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Zulassung zum zweiten Teil der Abschlussprüfung regelt.
- § 45 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Ausbildungszeit' durch 'Ausbildungsdauer'.
- § 47: Einfügung der Absätze 3 bis 5, die die Erlassung von Prüfungsordnungen regeln.
- § 42a: Neue Regelungen für die erste berufliche Fortbildungsstufe
- § 42b: Neue Regelungen für den Fortbildungsabschluss des Geprüften Berufsspezialisten
- § 42c: Neue Regelungen für den Fortbildungsabschluss Bachelor Professional
- § 42d: Neue Regelungen für den Fortbildungsabschluss Master Professional
- § 42e: Neue Regelungen für Anpassungsfortbildungen
- § 42f: Neue Regelungen für Fortbildungsprüfungsregelungen der Handwerkskammern
- § 42g: Neue Regelungen zur Berücksichtigung ausländischer Bildungsabschlüsse
- § 42h: Neue Regelungen für die Errichtung von Prüfungsausschüssen
- § 42i: Neue Regelungen zur Anerkennung von Prüfungszeugnissen
- § 42j: Neue Regelungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 42k: Neue Regelungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 42l: Neue Regelungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 42m: Neue Regelungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 42n: Neue Regelungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 42o: Neue Regelungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 42p: Neue Regelungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 42q: Neue Regelungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 42r: Neue Regelungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 42s: Neue Regelungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 42t: Neue Regelungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 42u: Neue Regelungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 42v: Neue Regelungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen
- § 43: Änderung der Bezeichnung von Lehrer zu Lehrkräfte
- § 44 Abs. 4 Satz 1: Änderung der Verweise auf andere Paragraphen
- § 45 Abs. 2: Hinzufügung eines Satzes zur Meisterprüfung
- § 48 Abs. 6: Änderung der Anwendung von § 34
- § 51: Hinzufügung eines Absatzes zur Bezeichnung Bachelor Professional
- § 51a Abs. 3: Hinzufügung eines Satzes zur Anwendung von § 45
- § 51b Abs. 7: Änderung der Anwendung von § 34
- § 51d: Hinzufügung eines Satzes zur Anwendung von § 51
- § 117 Abs. 1 Nr. 2: Änderung der Strafbestimmungen
- § 124b Satz 1: Änderung der Verweise auf andere Paragraphen
- § 125: Hinzufügung von Absätzen zur Übergangsregelung
- Anlage D: Änderung der Speicherpflichten in der Lehrlingsrolle
- § 98: Neue Vorschriften zur Rechnungslegung und Entlastung des Bundesinstituts für Berufsbildung
- § 99: Neue Vorschriften zur Satzung des Bundesinstituts für Berufsbildung
- § 100: Neue Vorschriften zum Personal des Bundesinstituts für Berufsbildung
- § 101: Neue Bußgeldvorschriften für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Berufsausbildung
- § 102: Neue Vorschriften zur Gleichstellung von Abschlusszeugnissen im Rahmen der deutschen Einheit
- § 103: Neue Vorschriften zur Fortgeltung bestehender Regelungen
- § 104: Neue Vorschriften zur Übertragung von Zuständigkeiten
- § 105: Neue Vorschriften zur Evaluation bestimmter Regelungen
- § 106: Neue Übergangsregelungen für Berufsausbildungsverträge und Fortbildungsordnungen
- § 433 Abs. 1: Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsvertrages kann mit Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit verbunden werden
- § 8: Neue Vorschriften zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer
- § 9: Neue Regelungsbefugnis für die zuständige Stelle
- § 10: Neue Vorschriften für den Berufsausbildungsvertrag
- § 11: Neue Vorschriften für die Vertragsniederschrift
- § 12: Neue Vorschriften für nichtige Vereinbarungen
- § 13: Neue Vorschriften für das Verhalten der Auszubildenden
- § 14: Neue Vorschriften für die Pflichten der Ausbildenden
- § 15: Neue Vorschriften für Freistellungen und Anrechnungen
- § 16: Neue Vorschriften für das Zeugnis
- § 17: Neue Vorschriften für die Vergütung und Mindestvergütung
- § 18: Neue Vorschriften für die Bemessung und Fälligkeit der Vergütung
- § 19: Neue Vorschriften für die Fortzahlung der Vergütung
- § 17 Abs. 6: Sachbezugswerte für die Abgeltung von Sachleistungen definiert
- § 20: Probezeit des Berufsausbildungsverhältnisses neu definiert
- § 21: Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses neu definiert
- § 22: Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses neu definiert
- § 23: Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses neu definiert
- § 24: Weiterarbeit nach dem Berufsausbildungsverhältnis neu definiert
- § 25: Unabdingbarkeit von Vorschriften neu definiert
- § 26: Andere Vertragsverhältnisse neu definiert
- § 27: Eignung der Ausbildungsstätte neu definiert
- § 28: Eignung von Ausbildenden und Ausbildern/Ausbilderinnen neu definiert
- § 29: Persönliche Eignung neu definiert
- § 30: Fachliche Eignung neu definiert
- § 31: Europaklausel neu definiert
- § 31a: Sonstige ausländische Vorqualifikationen neu definiert
- § 32: Überwachung der Eignung neu definiert
- § 33: Untersagung des Einstellens und Ausbildens neu definiert
- § 34: Einrichten und Führen des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse neu definiert
- § 35: Eintragen, Ändern und Löschen im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse neu definiert
- § 55: Neufassung des § 55, der die Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen regelt.
- § 56: Neufassung des § 56, der die Durchführung von Fortbildungsprüfungen regelt.
- § 57: Neufassung des § 57, der die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen regelt.
- § 58: Neufassung des § 58, der die Umschulungsordnung regelt.
- § 59: Neufassung des § 59, der die Umschulungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen regelt.
- § 60: Neufassung des § 60, der die Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf regelt.
- § 61: Neufassung des § 61, der die Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen regelt.
- § 62: Neufassung des § 62, der die Umschulungsmaßnahmen und -prüfungen regelt.
- § 63: Neufassung des § 63, der die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen regelt.
- § 64: Neufassung des § 64, der die Berufsausbildung behinderter Menschen regelt.
- § 65: Neufassung des § 65, der die Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen regelt.
- § 66: Neufassung des § 66, der die Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen regelt.
- § 67: Neufassung des § 67, der die berufliche Fortbildung und Umschulung behinderter Menschen regelt.
- § 68: Neufassung des § 68, der die Berufsausbildungsvorbereitung regelt.
- § 69: Neufassung des § 69, der die Qualifizierungsbausteine und Bescheinigung regelt.
- § 70: Neufassung des § 70, der die Überwachung und Beratung regelt.
- § 71: Neufassung des § 71, der die zuständigen Stellen regelt.
- § 72: Neufassung des § 72, der die Bestimmung durch Rechtsverordnung regelt.
- § 73: Neufassung des § 73, der die zuständigen Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes regelt.
- § 74: Neufassung des § 74, der die erweiterte Zuständigkeit regelt.
- § 75: Neufassung des § 75, der die zuständigen Stellen im Bereich der Kirchen und Religionsgemeinschaften regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-05-31 — Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Fachkraft Agrarservice
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1444
> Station: 2020-05-19Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 10: Bestimmung der Zwischenprüfung, einschließlich ihres Inhalts und Ablaufs.
§ 10: Neue Vorschriften für den Berufsausbildungsvertrag

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 100
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-03-31 — Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG)
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 931
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 100: Neufassung des § 100, der die Aufsicht über das Bundesinstitut für Berufsbildung regelt.
§ 100: Neue Vorschriften zum Personal des Bundesinstituts für Berufsbildung

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 101
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-12-17Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 2522
> Station: 2020-05-19Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 101: Aufhebung des § 101
§ 101: Verschiedene Änderungen im § 101
§ 101: Neue Bußgeldvorschriften für Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit der Berufsausbildung

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 102
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-12-17Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 2522
> Station: 2020-05-19Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 102 bis 105: Neufassung der §§ 102 bis 105
§ 102: Neue Vorschriften zur Gleichstellung von Abschlusszeugnissen im Rahmen der deutschen Einheit

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 103
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-12-17Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 2522
> Station: 2020-05-19Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 103 Abs. 3: Ersetzen der Angabe '102' durch '101'
§ 103: Neue Vorschriften zur Fortgeltung bestehender Regelungen

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 104
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-04-04 — Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 626
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 104: Ein neuer Absatz 3 wird angefügt, der die Anwendung von bestimmten Bestimmungen auf Ausbildungsverträge vor dem 30. September 2017 regelt.
§ 104: Neue Vorschriften zur Übertragung von Zuständigkeiten

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 105
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-12-17Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 2522
> Station: 2020-05-19Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 105 und 106: Einfügung der §§ 105 und 106
§ 105: Neue Vorschriften zur Evaluation bestimmter Regelungen

7
bbig_2005/§106.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 106
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 106: Neue Übergangsregelungen für Berufsausbildungsverträge und Fortbildungsordnungen

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-05-31 — Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Fachkraft Agrarservice
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1444
> Station: 2020-05-19Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 11: Bestimmung der Abschlussprüfung, einschließlich ihrer Struktur und Bewertung.
§ 11: Neue Vorschriften für die Vertragsniederschrift

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-05-31 — Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Fachkraft Agrarservice
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1444
> Station: 2020-05-19Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 12: Anwendungsregelung für Berufsausbildungsverhältnisse, die bis zum 31. Juli 2009 begonnen wurden.
§ 12: Neue Vorschriften für nichtige Vereinbarungen

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-04-04 — Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 626
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 13 Satz 2: In Nummer 6 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt; Nummer 7 wird angefügt.
§ 13: Neue Vorschriften für das Verhalten der Auszubildenden

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-12-17Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 2522
> Station: 2020-05-19Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 14 Abs. 1 Nummer 3: Ersetzen des Wortes 'und' durch ein Komma und Hinzufügen von 'und Fachliteratur'
§ 14: Neue Vorschriften für die Pflichten der Ausbildenden

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-12-17Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 2522
> Station: 2020-05-19Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 15: Neufassung des § 15 zur Freistellung und Anrechnung
§ 15: Neue Vorschriften für Freistellungen und Anrechnungen

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-03-31 — Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG)
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 931
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 16: Neufassung des § 16, der die Vorschriften für das Zeugnis bei Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses enthält.
§ 16: Neue Vorschriften für das Zeugnis

View File

@@ -1,19 +1,9 @@
# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-12-17Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 2522
> Station: 2020-05-19Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 17: Neufassung des § 17 zur Vergütungsanspruch und Mindestvergütung
§ 17: Neue Vorschriften für die Vergütung und Mindestvergütung
§ 17 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Mindestvergütung für Auszubildende regelt.
§ 17 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Fortschreibung der Mindestvergütung regelt.
§ 17 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Angemessenheit der Vergütung bei Tarifverträgen regelt.
§ 17 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die Vergütung bei Teilzeitberufsausbildung regelt.
§ 17 Abs. 6: Neufassung des Absatzes 6, der die Angemessenheit der Vergütung bei Teilzeitberufsausbildung regelt.
§ 17 Abs. 7: Neufassung des Absatzes 7, der die Angemessenheit der Vergütung bei Sachleistungen regelt.
§ 17 Abs. 6: Sachbezugswerte für die Abgeltung von Sachleistungen definiert

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-12-17Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 2522
> Station: 2020-05-19Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 18 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Zahlungsfrist für die Vergütung regelt.
§ 18 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Mindestvergütung bei fehlendem Tarifvertrag regelt.
§ 18: Neue Vorschriften für die Bemessung und Fälligkeit der Vergütung

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-12-17Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 2522
> Station: 2020-05-19Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 19 Abs. 2: Ersetzung der Angabe 'Abs. 2' durch 'Absatz 6'.
§ 19: Neue Vorschriften für die Fortzahlung der Vergütung

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-03-31 — Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG)
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 931
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 20: Neufassung des § 20, der die Vorschriften für die Probezeit enthält.
§ 20: Probezeit des Berufsausbildungsverhältnisses neu definiert

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-12-17Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 2522
> Station: 2020-05-19Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 21 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Ausbildungszeit' durch 'Ausbildungsdauer'.
§ 21 Abs. 2: Ersetzung des Wortes 'Ausbildungszeit' durch 'Ausbildungsdauer'.
§ 21: Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses neu definiert

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-03-31 — Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG)
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 931
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 22: Neufassung des § 22, der die Vorschriften für die Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses enthält.
§ 22: Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses neu definiert

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-03-31 — Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG)
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 931
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 23: Neufassung des § 23, der die Vorschriften für den Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses enthält.
§ 23: Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses neu definiert

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-03-31 — Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG)
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 931
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 24: Neufassung des § 24, der die Vorschriften für die Weiterarbeit nach Beendigung des Berufsausbildungsverhältnisses enthält.
§ 24: Weiterarbeit nach dem Berufsausbildungsverhältnis neu definiert

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-03-31 — Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG)
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 931
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 25: Neufassung des § 25, der die Unabdingbarkeit der Vorschriften des Gesetzes festlegt.
§ 25: Unabdingbarkeit von Vorschriften neu definiert

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-12-17Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 2522
> Station: 2020-05-19Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 26: Ersetzung der Wörter '§§ 10 bis 23 und 25' durch '§§ 10 bis 16 und 17 Absatz 1, 6 und 7 sowie §§ 18 bis 23 und 25'.
§ 26: Andere Vertragsverhältnisse neu definiert

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-09-07 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1474
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 27 Abs. 3 Satz 2: Ersetzung von „Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz“ durch „Ernährung und Landwirtschaft“
§ 27 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung von „Wirtschaft und Technologie“ durch „Wirtschaft und Energie“
§ 27: Eignung der Ausbildungsstätte neu definiert

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-03-31 — Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG)
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 931
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 28: Neufassung des § 28 mit neuen Vorschriften zur Eignung von Ausbildenden und Ausbildern.
§ 28: Eignung von Ausbildenden und Ausbildern/Ausbilderinnen neu definiert

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-03-31 — Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG)
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 931
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 29: Neufassung des § 29 mit neuen Vorschriften zur persönlichen Eignung.
§ 29: Persönliche Eignung neu definiert

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-09-07 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1474
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 30 Abs. 3: Ersetzung von „Wirtschaft und Technologie“ durch „Wirtschaft und Energie“
§ 30 Abs. 4: Ersetzung von „Wirtschaft und Technologie“ durch „Wirtschaft und Energie“
§ 30: Fachliche Eignung neu definiert

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2011-12-12Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
> Fundstelle: BGBl. 2011 I S. 2515
> Station: 2020-05-19Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
Inhaltsübersicht nach § 31: Einfügung der Angabe '§ 31a Sonstige ausländische Vorqualifikationen'
nach § 31: Einfügung von § 31a 'Sonstige ausländische Vorqualifikationen'
§ 31: Europaklausel neu definiert

7
bbig_2005/§31a.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 31a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 31a: Sonstige ausländische Vorqualifikationen neu definiert

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-03-31 — Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG)
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 931
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 32: Neufassung des § 32 zur Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit
§ 32: Überwachung der Eignung neu definiert

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-03-31 — Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG)
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 931
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 33 Abs. 3 und 4: Einfügung von neuen Absätzen 3 und 4 zur Bewertung einzelner Prüfungsleistungen
§ 33: Neufassung des § 33 mit neuen Vorschriften zur Untersagung des Einstellens und Ausbildens.
§ 33: Untersagung des Einstellens und Ausbildens neu definiert

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-12-17Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 2522
> Station: 2020-05-19Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 34: Neufassung des § 34, der die Einrichtung und Führung des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse regelt.
§ 34: Einrichten und Führen des Verzeichnisses der Berufsausbildungsverhältnisse neu definiert

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-12-17Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 2522
> Station: 2020-05-19Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 35 Abs. 3 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der die Übermittlung von Daten an die Bundesagentur für Arbeit regelt.
§ 35 Abs. 3 Satz 2: Einfügung von zusätzlichen Wörtern zur Datensicherheit.
§ 35: Eintragen, Ändern und Löschen im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse neu definiert

7
bbig_2005/§433.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 433
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 433 Abs. 1: Antrag auf Eintragung des Berufsausbildungsvertrages kann mit Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit verbunden werden

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 55
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-03-31 — Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG)
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 931
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 55: Neufassung des § 55, der die Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 56
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-03-31 — Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG)
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 931
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 56: Neufassung des § 56, der die Fortbildungsprüfungen regelt.
§ 56: Neufassung des § 56, der die Durchführung von Fortbildungsprüfungen regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 57
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-09-07 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1474
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 57: Ersetzung von „Wirtschaft und Technologie“ durch „Wirtschaft und Energie“
§ 57: Neufassung des § 57, der die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 58
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-09-07 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1474
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 58: Ersetzung von „Wirtschaft und Technologie“ durch „Wirtschaft und Energie“
§ 58: Neufassung des § 58, der die Umschulungsordnung regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 59
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-12-17Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 2522
> Station: 2020-05-19Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 59 Satz 2: Neue Regelungen zur Erlassung von Umschulungsprüfungsregelungen durch die zuständige Landesregierung im Fall des § 71 Abs. 8
§ 59: Neufassung des § 59, der die Umschulungsprüfungsregelungen der zuständigen Stellen regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 60
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-03-31 — Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG)
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 931
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 60: Neufassung des § 60, der die Umschulung für einen anerkannten Ausbildungsberuf regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 61
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-03-31 — Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG)
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 931
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 61: Neufassung des § 61, der die Berücksichtigung ausländischer Vorqualifikationen regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 62
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-03-31 — Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG)
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 931
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 62: Neufassung des § 62, der die Umschulungsmaßnahmen und Umschulungsprüfungen regelt.
§ 62: Neufassung des § 62, der die Umschulungsmaßnahmen und -prüfungen regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 63
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-09-07 — Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 1474
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 63: Ersetzung von „Wirtschaft und Technologie“ durch „Wirtschaft und Energie“
§ 63: Neufassung des § 63, der die Gleichstellung von Prüfungszeugnissen regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 64
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-03-31 — Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG)
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 931
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 64: Neue Regelung zur Berufsausbildung behinderter Menschen
§ 64: Neufassung des § 64, der die Berufsausbildung behinderter Menschen regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 65
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-03-31 — Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG)
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 931
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 65: Neue Regelung zur Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen für behinderte Menschen
§ 65: Neufassung des § 65, der die Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 66
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-03-31 — Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG)
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 931
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 66: Neue Regelung zu Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen für behinderte Menschen
§ 66: Neufassung des § 66, der die Ausbildungsregelungen der zuständigen Stellen regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 67
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-03-31 — Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG)
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 931
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 67: Neue Regelung zur beruflichen Fortbildung und Umschulung behinderter Menschen
§ 67: Neufassung des § 67, der die berufliche Fortbildung und Umschulung behinderter Menschen regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 68
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-03-31 — Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG)
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 931
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 68: Neue Regelung zur Berufsausbildungsvorbereitung
§ 68: Neufassung des § 68, der die Berufsausbildungsvorbereitung regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 69
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-03-31 — Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG)
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 931
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 69: Neue Regelung zu Qualifizierungsbausteinen und Bescheinigung
§ 69: Neufassung des § 69, der die Qualifizierungsbausteine und Bescheinigung regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 70
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-12-17Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 2522
> Station: 2020-05-19Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 70 Abs. 2 Satz 2: Streichung der Wörter 'sowie die nach § 88 Abs. 1 Nr. 5 erforderlichen Angaben'
§ 70: Neufassung des § 70, der die Überwachung und Beratung regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 71
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-12-17Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 2522
> Station: 2020-05-19Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 71 Abs. 9: Neufassung des Absatzes
§ 71: Neufassung des § 71, der die zuständigen Stellen regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 72
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-03-31 — Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG)
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 931
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 72: Neue Regelung zur Bestimmung der zuständigen Stelle durch Rechtsverordnung
§ 72: Neufassung des § 72, der die Bestimmung durch Rechtsverordnung regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 73
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-12-17Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 2522
> Station: 2020-05-19Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 73 Abs. 3: Einfügung eines neuen Absatzes
§ 73: Neufassung des § 73, der die zuständigen Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 74
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-03-31 — Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG)
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 931
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 74: Neue Regelung zur Erweiterten Zuständigkeit
§ 74: Neufassung des § 74, der die erweiterte Zuständigkeit regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 75
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-03-31 — Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG)
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 931
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 75: Neue Regelung zur Bestimmung der zuständigen Stellen im Bereich der Kirchen und Religionsgemeinschaften
§ 75: Neufassung des § 75, der die zuständigen Stellen im Bereich der Kirchen und Religionsgemeinschaften regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-12-17Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 2522
> Station: 2020-05-19Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 8: Ersatz von § 8 durch neue §§ 7a und 8, Neufassung der Teilzeitberufsausbildung und Verkürzung/Verlängerung der Ausbildungsdauer
§ 8: Neue Vorschriften zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-05-31 — Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Fachkraft Agrarservice
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1444
> Station: 2020-05-19Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 9: Verpflichtung der Auszubildenden, einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen.
§ 9: Neue Regelungsbefugnis für die zuständige Stelle

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 98
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-03-31 — Gesetz zur Reform der beruflichen Bildung (Berufsbildungsreformgesetz - BerBiRefG)
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 931
> Station: 2020-05-19 — Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 98: Neufassung des § 98, der die Satzung des Bundesinstituts für Berufsbildung regelt.
§ 98: Neue Vorschriften zur Rechnungslegung und Entlastung des Bundesinstituts für Berufsbildung

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 99
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-12-17Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 2522
> Station: 2020-05-19Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 920
§ 99 Abs. 4 Satz 2 zweiter Halbsatz: Einfügung der Wörter ', für Bau und Heimat'
§ 99: Neue Vorschriften zur Satzung des Bundesinstituts für Berufsbildung

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 2020 I S. 920
- **Titel:** Neufassung des Berufsbildungsgesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 920
- **Verkündung:** 2020-05-19
- **Inkrafttreten:** 2020-05-19
- **Ausfertigung:** 2020-05-04
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/22#page=2
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BBIG_2005
## Kurz
Die Bekanntmachung enthält die Neufassung des Berufsbildungsgesetzes, die ab dem 1. Januar 2020 gilt und verschiedene Änderungen berücksichtigt.