BGBl. 2021 I S. 742 · Änderung · Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 742
Inkrafttreten: 2021-05-01
Quelle: offenegesetze
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Verkündung: 2021-04-15

BGBl-Id: bgbl1-2021-16-3
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# JUSCHG — 2020-10-28
# JUSCHG — 2021-04-15
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 2229
- **Inkrafttreten:** 2021-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/48#page=23
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Tabakerzeugnisgesetz, das Jugendschutzgesetz, das Tabaksteuergesetz und die Tabakerzeugnisverordnung. Es führt neue Bestimmungen zur Außenwerbung und zur kostenlosen Abgabe von Tabakerzeugnissen ein und passt die Steuerbestimmungen an.
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 742
- **Inkrafttreten:** 2021-05-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/16#page=6
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Jugendschutzgesetz, insbesondere durch Einführung neuer Schutzziele und Regelungen für entwicklungsbeeinträchtigende Medien.
## Betroffene Stellen
- § 11: Streichung von Wörtern in Abs. 5 und Einfügung von Abs. 6
- § 28 Abs. 1 Nr. 14a: Ersatz von 'Abs. 5' durch 'Absatz 5 oder 6'
- § 1 Abs. 1a: Definition von Medien im Sinne des Gesetzes
- § 1 Abs. 6: Definition von Diensteanbietern im Sinne des Gesetzes
- § 3 Abs. 2: Streichung von 'Film-' und Anpassung von Satz 3
- Unterabschnitt 1: Einführung von §§ 10a und 10b mit neuen Schutzzwecken und Definitionen
- § 11 Abs. 2: Einfügung von 'oder erziehungsbeauftragten'
- § 12 Abs. 1: Ersetzung von 'Bespielte Videokassetten und andere zur' durch 'Zur'
- § 12 Abs. 2 Satz 4: Streichung von 'Film-'
- § 12 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung von 'Film-' durch 'Filme'
- § 14: Umfassende Änderungen an der Kennzeichnung von Filmen und Spielprogrammen
- § 14a: Neuer Paragraph zur Kennzeichnung bei Film- und Spielplattformen
- § 15: Anpassungen an der Vorschrift für die Vorführausnahmen von Medien
- Unterabschnitt 2: Aufhebung der Überschrift
- § 16: Neufassung des Paragraphen zur Landesrechtlichen Regelung
- Abschnitt 4: Neue Überschrift für den Abschnitt zur Bundeszentrale
- § 17: Ersatz von § 17 durch neue Paragraphen 17 bis 17b zur Bundeszentrale
- § 24a Abs. 2: Neue Regelung zur Möglichkeit, die Pflicht nach § 24a Abs. 1 durch Leitlinien zu erfüllen.
- § 24a Abs. 3: Neue Regelung zur Beratung und Aufforderung durch die Bundeszentrale, falls Vorsorgemaßnahmen unzureichend sind.
- § 24a Abs. 4: Neue Regelung zur Anordnung von Vorsorgemaßnahmen durch die Bundeszentrale, falls der Diensteanbieter nicht nachkommt.
- § 24a Abs. 5: Neue Regelung zur Begrenzung des Prüfumfangs der Bundeszentrale bei Ausnahmen durch Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle.
- § 24c: Neue Regelung zur Erarbeitung und Veröffentlichung von Leitlinien der freiwilligen Selbstkontrolle.
- § 24d: Neue Regelung zur Benennung eines inländischen Empfangsbevollmächtigten.
- § 25 Abs. 1: Ersetzung von 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
- § 25 Abs. 2: Ersetzung von 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
- § 25 Abs. 3: Ersetzung von 'Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien' durch 'Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz'.
- § 25 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung von 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
- § 26: Ersetzung von 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
- § 27 Abs. 1 Num. 1: Ersetzung von 'ein Trägermedium' durch 'oder entgegen § 15 Absatz 1a ein dort genanntes Medium'.
- § 27 Abs. 4 Satz 1: Neuer Wortlaut für die Anwendungsvoraussetzungen.
- § 27 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung von 'Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen' durch 'Erteilen des Einverständnisses, das Anbieten, Überlassen, Zugänglichmachen oder Vorführen'.
- § 28 Abs. 1 Num. 4: Ersetzung von 'Film- oder Spielprogramm' durch 'Spielprogramm'.
- § 28 Abs. 2 Num. 4: Ersetzung von 'Film- oder Spielprogramm' durch 'Spielprogramm'.
- § 28 Abs. 3 Num. 1: Ersetzung des Endpunkts durch ein Komma.
- § 28 Abs. 3: Einfügung neuer Nummer 2 und Anpassung der folgenden Nummern.
- § 28 Abs. 3 Num. 4: Einfügung neuer Nummer 4.
- § 28 Abs. 3 Num. 5: Einfügung neuer Nummer 5.
- § 28 Abs. 5: Neuer Wortlaut für die Strafen.
- § 28 Abs. 6: Neue Regelung zur Anwendbarkeit außerhalb des Geltungsbereichs.
- § 28 Abs. 7: Neue Regelung zur Zuständigkeit der Bundeszentrale.
- § 29a: Neue Übergangsregelung für Beisitzer der Bundesprüfstelle.
- § 29b: Neue Regelung zur Evaluierung und Berichterstattung.
- § 18 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Definition von jugendgefährdenden Medien.
- § 18 Abs. 2: Streichung des Absatzes.
- § 18 Abs. 5: Hinzufügung eines Satzes zur Bestätigung der Unberührtheit von § 21 Abs. 5 Nr. 2.
- § 18 Abs. 5a: Einfügung eines neuen Absatzes zur Prüfung von Entscheidungen.
- § 18 Abs. 6: Neufassung des Absatzes zur Einschätzung von Medieninhalten.
- § 18 Abs. 8: Anpassungen in Satz 1 und 3.
- § 19 Überschrift: Hinzufügung der Wörter 'der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien'.
- § 19 Abs. 1: Neufassung des Absatzes zur Zusammensetzung der Prüfstelle.
- § 19 Abs. 4: Ersetzung des Wortes 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
- § 19 Abs. 5 Satz 1 und 2: Ersetzung des Wortes 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
- § 19 Abs. 6 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
- § 21 Überschrift: Hinzufügung der Wörter 'der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien'.
- § 21 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
- § 21 Abs. 2: Hinzufügung von Wörtern nach 'Jugendämtern'.
- § 21 Abs. 4: Ersetzung des Wortes 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
- § 21 Abs. 4a: Einfügung eines neuen Absatzes zur Priorität von Anträgen.
- § 21 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
- § 21 Abs. 6: Anpassungen in Satz 1, 2 und 3.
- § 21 Abs. 8: Anpassungen in Satz 1 und Hinzufügung eines neuen Satzes.
- § 21 Abs. 9 und 10 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
- § 22 Überschrift: Neufassung der Überschrift.
- § 22 Abs. 1: Anpassungen in Satz 1 und 2.
- § 22 Abs. 2: Streichung des Absatzes.
- § 23 Abs. 1: Neufassung des Absatzes zum vereinfachten Verfahren.
- § 23 Abs. 3 und 4: Ersetzung des Wortes 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
- § 23 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'Träger- oder Telemedium' durch 'Medium'.
- § 23 Abs. 6 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
- § 24 Abs. 1: Neufassung des Absatzes zur Führung der Liste.
- § 24 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung des Wortes 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
- § 24 Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes zur öffentlichen Liste.
- § 24 Abs. 3: Neufassung des Absatzes zur Bekanntmachung.
- § 24 Abs. 4: Streichung des Absatzes.
- § 24 Abs. 5: Neufassung des Absatzes zur Mitteilung der Liste.
- § 24 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes zur Fortgeltung von Bestimmungen.
- § 24a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Vorsorgemaßnahmen.
- § 24b: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Überprüfung der Vorsorgemaßnahmen.
## Wortlaut

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- **2016-03-10** · BGBl. 2016 I S. 369 — Gesetz zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas
- **2017-03-15** · BGBl. 2017 I S. 420 — Gesetz zur Auflösung der Bundesmonopolverwaltung für Branntwein und zur Änderung weiterer Gesetze (Branntweinmonopolverwaltung-Auflösungsgesetz BfBAG)
- **2020-10-28** · BGBl. 2020 I S. 2229 — Zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
- **2021-04-15** · BGBl. 2021 I S. 742 — Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes

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# Stellen dieser Station
- § 11: Streichung von Wörtern in Abs. 5 und Einfügung von Abs. 6
- § 28 Abs. 1 Nr. 14a: Ersatz von 'Abs. 5' durch 'Absatz 5 oder 6'
- § 1 Abs. 1a: Definition von Medien im Sinne des Gesetzes
- § 1 Abs. 6: Definition von Diensteanbietern im Sinne des Gesetzes
- § 3 Abs. 2: Streichung von 'Film-' und Anpassung von Satz 3
- Unterabschnitt 1: Einführung von §§ 10a und 10b mit neuen Schutzzwecken und Definitionen
- § 11 Abs. 2: Einfügung von 'oder erziehungsbeauftragten'
- § 12 Abs. 1: Ersetzung von 'Bespielte Videokassetten und andere zur' durch 'Zur'
- § 12 Abs. 2 Satz 4: Streichung von 'Film-'
- § 12 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung von 'Film-' durch 'Filme'
- § 14: Umfassende Änderungen an der Kennzeichnung von Filmen und Spielprogrammen
- § 14a: Neuer Paragraph zur Kennzeichnung bei Film- und Spielplattformen
- § 15: Anpassungen an der Vorschrift für die Vorführausnahmen von Medien
- Unterabschnitt 2: Aufhebung der Überschrift
- § 16: Neufassung des Paragraphen zur Landesrechtlichen Regelung
- Abschnitt 4: Neue Überschrift für den Abschnitt zur Bundeszentrale
- § 17: Ersatz von § 17 durch neue Paragraphen 17 bis 17b zur Bundeszentrale
- § 24a Abs. 2: Neue Regelung zur Möglichkeit, die Pflicht nach § 24a Abs. 1 durch Leitlinien zu erfüllen.
- § 24a Abs. 3: Neue Regelung zur Beratung und Aufforderung durch die Bundeszentrale, falls Vorsorgemaßnahmen unzureichend sind.
- § 24a Abs. 4: Neue Regelung zur Anordnung von Vorsorgemaßnahmen durch die Bundeszentrale, falls der Diensteanbieter nicht nachkommt.
- § 24a Abs. 5: Neue Regelung zur Begrenzung des Prüfumfangs der Bundeszentrale bei Ausnahmen durch Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle.
- § 24c: Neue Regelung zur Erarbeitung und Veröffentlichung von Leitlinien der freiwilligen Selbstkontrolle.
- § 24d: Neue Regelung zur Benennung eines inländischen Empfangsbevollmächtigten.
- § 25 Abs. 1: Ersetzung von 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
- § 25 Abs. 2: Ersetzung von 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
- § 25 Abs. 3: Ersetzung von 'Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien' durch 'Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz'.
- § 25 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung von 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
- § 26: Ersetzung von 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
- § 27 Abs. 1 Num. 1: Ersetzung von 'ein Trägermedium' durch 'oder entgegen § 15 Absatz 1a ein dort genanntes Medium'.
- § 27 Abs. 4 Satz 1: Neuer Wortlaut für die Anwendungsvoraussetzungen.
- § 27 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung von 'Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen' durch 'Erteilen des Einverständnisses, das Anbieten, Überlassen, Zugänglichmachen oder Vorführen'.
- § 28 Abs. 1 Num. 4: Ersetzung von 'Film- oder Spielprogramm' durch 'Spielprogramm'.
- § 28 Abs. 2 Num. 4: Ersetzung von 'Film- oder Spielprogramm' durch 'Spielprogramm'.
- § 28 Abs. 3 Num. 1: Ersetzung des Endpunkts durch ein Komma.
- § 28 Abs. 3: Einfügung neuer Nummer 2 und Anpassung der folgenden Nummern.
- § 28 Abs. 3 Num. 4: Einfügung neuer Nummer 4.
- § 28 Abs. 3 Num. 5: Einfügung neuer Nummer 5.
- § 28 Abs. 5: Neuer Wortlaut für die Strafen.
- § 28 Abs. 6: Neue Regelung zur Anwendbarkeit außerhalb des Geltungsbereichs.
- § 28 Abs. 7: Neue Regelung zur Zuständigkeit der Bundeszentrale.
- § 29a: Neue Übergangsregelung für Beisitzer der Bundesprüfstelle.
- § 29b: Neue Regelung zur Evaluierung und Berichterstattung.
- § 18 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Definition von jugendgefährdenden Medien.
- § 18 Abs. 2: Streichung des Absatzes.
- § 18 Abs. 5: Hinzufügung eines Satzes zur Bestätigung der Unberührtheit von § 21 Abs. 5 Nr. 2.
- § 18 Abs. 5a: Einfügung eines neuen Absatzes zur Prüfung von Entscheidungen.
- § 18 Abs. 6: Neufassung des Absatzes zur Einschätzung von Medieninhalten.
- § 18 Abs. 8: Anpassungen in Satz 1 und 3.
- § 19 Überschrift: Hinzufügung der Wörter 'der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien'.
- § 19 Abs. 1: Neufassung des Absatzes zur Zusammensetzung der Prüfstelle.
- § 19 Abs. 4: Ersetzung des Wortes 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
- § 19 Abs. 5 Satz 1 und 2: Ersetzung des Wortes 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
- § 19 Abs. 6 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
- § 21 Überschrift: Hinzufügung der Wörter 'der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien'.
- § 21 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
- § 21 Abs. 2: Hinzufügung von Wörtern nach 'Jugendämtern'.
- § 21 Abs. 4: Ersetzung des Wortes 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
- § 21 Abs. 4a: Einfügung eines neuen Absatzes zur Priorität von Anträgen.
- § 21 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
- § 21 Abs. 6: Anpassungen in Satz 1, 2 und 3.
- § 21 Abs. 8: Anpassungen in Satz 1 und Hinzufügung eines neuen Satzes.
- § 21 Abs. 9 und 10 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
- § 22 Überschrift: Neufassung der Überschrift.
- § 22 Abs. 1: Anpassungen in Satz 1 und 2.
- § 22 Abs. 2: Streichung des Absatzes.
- § 23 Abs. 1: Neufassung des Absatzes zum vereinfachten Verfahren.
- § 23 Abs. 3 und 4: Ersetzung des Wortes 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
- § 23 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'Träger- oder Telemedium' durch 'Medium'.
- § 23 Abs. 6 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
- § 24 Abs. 1: Neufassung des Absatzes zur Führung der Liste.
- § 24 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung des Wortes 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
- § 24 Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes zur öffentlichen Liste.
- § 24 Abs. 3: Neufassung des Absatzes zur Bekanntmachung.
- § 24 Abs. 4: Streichung des Absatzes.
- § 24 Abs. 5: Neufassung des Absatzes zur Mitteilung der Liste.
- § 24 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes zur Fortgeltung von Bestimmungen.
- § 24a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Vorsorgemaßnahmen.
- § 24b: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Überprüfung der Vorsorgemaßnahmen.

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-02-28 — Gesetz zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz - EIGVG)
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 179
> Station: 2021-04-15 — Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 742
§ 1 Abs. 3: Neuformulierung des Absatzes zur Definition von Telemedien
§ 1 Abs. 1a: Definition von Medien im Sinne des Gesetzes
§ 1 Abs. 6: Definition von Diensteanbietern im Sinne des Gesetzes

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-10-28 — Zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 2229
> Station: 2021-04-15 — Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 742
§ 11: Streichung von Wörtern in Abs. 5 und Einfügung von Abs. 6
§ 11 Abs. 2: Einfügung von 'oder erziehungsbeauftragten'

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-07-26 — Jugendschutzgesetz (JuSchG)
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2730
> Station: 2021-04-15 — Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 742
§ 12 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Zugänglichmachung von Bildträgern für Kinder und Jugendliche
§ 12 Abs. 1: Ersetzung von 'Bespielte Videokassetten und andere zur' durch 'Zur'
§ 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1: Neue Bestimmungen zur Kennzeichnung von Bildträgern
§ 12 Abs. 2 Satz 4: Streichung von 'Film-'
§ 12 Abs. 2 Satz 2: Neue Bestimmungen zur Anordnung von Kennzeichnungen
§ 12 Abs. 2 Satz 3: Neue Bestimmungen zur Kennzeichnung von Bildträgern
§ 12 Abs. 3 Nr. 1: Neue Bestimmungen zur Zugänglichmachung von Bildträgern für Kinder und Jugendliche
§ 12 Abs. 4: Neue Bestimmungen zur Aufstellung von Automaten und Bildschirmspielgeräten
§ 12 Abs. 5 Satz 1: Neue Bestimmungen zur Vertriebsverbote von Bildträgern
§ 12 Abs. 5 Satz 2: Neue Bestimmungen zur Kennzeichnung von Bildträgern
§ 12 Abs. 5 Satz 3: Neue Bestimmungen zur Anordnung von Kennzeichnungen
§ 12 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung von 'Film-' durch 'Filme'

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-07-26 — Jugendschutzgesetz (JuSchG)
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2730
> Station: 2021-04-15 — Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 742
§ 14 Abs. 7 Satz 1: Neue Bestimmungen zur Kennzeichnung von Filmen und Film- oder Spielprogrammen
§ 14 Abs. 7 Satz 3: Neue Bestimmungen zur Anordnung von Kennzeichnungen
§ 14: Umfassende Änderungen an der Kennzeichnung von Filmen und Spielprogrammen

7
juschg/§14a.md Normal file
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# § 14a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-04-15 — Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 742
§ 14a: Neuer Paragraph zur Kennzeichnung bei Film- und Spielplattformen

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-11-04 — Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 2149
> Station: 2021-04-15 — Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 742
§ 15 Abs. 2 Nr. 1, § 18 Abs. 2 Nr. 2 und 4 sowie Abs. 5: Anpassung der Verweise
§ 15: Anpassungen an der Vorschrift für die Vorführausnahmen von Medien

7
juschg/§16.md Normal file
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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-04-15 — Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 742
§ 16: Neufassung des Paragraphen zur Landesrechtlichen Regelung

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-03-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 296
> Station: 2021-04-15 — Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 742
§ 17: Neufassung des gesamten § 17
§ 17: Ersatz von § 17 durch neue Paragraphen 17 bis 17b zur Bundeszentrale

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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-11-04 — Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 2149
> Station: 2021-04-15 — Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 742
§ 15 Abs. 2 Nr. 1, § 18 Abs. 2 Nr. 2 und 4 sowie Abs. 5: Anpassung der Verweise
§ 18 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Definition von jugendgefährdenden Medien.
§ 18 Abs. 2: Streichung des Absatzes.
§ 18 Abs. 5: Hinzufügung eines Satzes zur Bestätigung der Unberührtheit von § 21 Abs. 5 Nr. 2.
§ 18 Abs. 5a: Einfügung eines neuen Absatzes zur Prüfung von Entscheidungen.
§ 18 Abs. 6: Neufassung des Absatzes zur Einschätzung von Medieninhalten.
§ 18 Abs. 8: Anpassungen in Satz 1 und 3.

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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-03-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 296
> Station: 2021-04-15 — Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 742
§ 19 Abs. 1: Streichung der Worte 'oder auf die einstweilige Anordnung'
§ 19 Überschrift: Hinzufügung der Wörter 'der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien'.
§ 19 Abs. 1: Neufassung des Absatzes zur Zusammensetzung der Prüfstelle.
§ 19 Abs. 4: Ersetzung des Wortes 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
§ 19 Abs. 5 Satz 1 und 2: Ersetzung des Wortes 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
§ 19 Abs. 6 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.

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# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2003-12-31 — Haushaltsbegleitgesetz 2004 (HBeglG 2004)
> Fundstelle: BGBl. 2003 I S. 3076
> Station: 2021-04-15 — Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 742
§ 21 Abs. 2: Eingefügt: 'und für den Antrag auf Feststellung, dass ein Medium nicht mit einem bereits in die Liste aufgenommenen Medium ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich ist'
§ 21 Überschrift: Hinzufügung der Wörter 'der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien'.
§ 21 Abs. 10: Neuer Absatz 10 eingefügt, der die Möglichkeit zur Erhebung von Kosten für bestimmte Verfahren regelt
§ 21 Abs. 1: Ersetzung des Wortes 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
§ 21 Abs. 2: Hinzufügung von Wörtern nach 'Jugendämtern'.
§ 21 Abs. 4: Ersetzung des Wortes 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
§ 21 Abs. 4a: Einfügung eines neuen Absatzes zur Priorität von Anträgen.
§ 21 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
§ 21 Abs. 6: Anpassungen in Satz 1, 2 und 3.
§ 21 Abs. 8: Anpassungen in Satz 1 und Hinzufügung eines neuen Satzes.
§ 21 Abs. 9 und 10 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.

11
juschg/§22.md Normal file
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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-04-15 — Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 742
§ 22 Überschrift: Neufassung der Überschrift.
§ 22 Abs. 1: Anpassungen in Satz 1 und 2.
§ 22 Abs. 2: Streichung des Absatzes.

13
juschg/§23.md Normal file
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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-04-15 — Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 742
§ 23 Abs. 1: Neufassung des Absatzes zum vereinfachten Verfahren.
§ 23 Abs. 3 und 4: Ersetzung des Wortes 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
§ 23 Abs. 5 Satz 1: Ersetzung der Wörter 'Träger- oder Telemedium' durch 'Medium'.
§ 23 Abs. 6 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.

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# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-07-26 — Jugendschutzgesetz (JuSchG)
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 2730
> Station: 2021-04-15 — Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 742
§ 24 Abs. 5 Satz 2: Neue Bestimmungen zur Verwendung von Mitteilungen
§ 24 Abs. 1: Neufassung des Absatzes zur Führung der Liste.
§ 24 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung des Wortes 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
§ 24 Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes zur öffentlichen Liste.
§ 24 Abs. 3: Neufassung des Absatzes zur Bekanntmachung.
§ 24 Abs. 4: Streichung des Absatzes.
§ 24 Abs. 5: Neufassung des Absatzes zur Mitteilung der Liste.
§ 24 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes zur Fortgeltung von Bestimmungen.

15
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@@ -0,0 +1,15 @@
# § 24a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-04-15 — Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 742
§ 24a Abs. 2: Neue Regelung zur Möglichkeit, die Pflicht nach § 24a Abs. 1 durch Leitlinien zu erfüllen.
§ 24a Abs. 3: Neue Regelung zur Beratung und Aufforderung durch die Bundeszentrale, falls Vorsorgemaßnahmen unzureichend sind.
§ 24a Abs. 4: Neue Regelung zur Anordnung von Vorsorgemaßnahmen durch die Bundeszentrale, falls der Diensteanbieter nicht nachkommt.
§ 24a Abs. 5: Neue Regelung zur Begrenzung des Prüfumfangs der Bundeszentrale bei Ausnahmen durch Einrichtungen der freiwilligen Selbstkontrolle.
§ 24a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Vorsorgemaßnahmen.

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# § 24b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-04-15 — Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 742
§ 24b: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Überprüfung der Vorsorgemaßnahmen.

7
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# § 24c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-04-15 — Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 742
§ 24c: Neue Regelung zur Erarbeitung und Veröffentlichung von Leitlinien der freiwilligen Selbstkontrolle.

7
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# § 24d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-04-15 — Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 742
§ 24d: Neue Regelung zur Benennung eines inländischen Empfangsbevollmächtigten.

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@@ -1,7 +1,13 @@
# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-11-04 — Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 2149
> Station: 2021-04-15 — Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 742
§ 25 Abs. 1 Nr. 3: Anpassung der Verweise
§ 25 Abs. 1: Ersetzung von 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
§ 25 Abs. 2: Ersetzung von 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.
§ 25 Abs. 3: Ersetzung von 'Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien' durch 'Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz'.
§ 25 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung von 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-04-15 — Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 742
§ 26: Ersetzung von 'Bundesprüfstelle' durch 'Prüfstelle'.

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# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-04-15 — Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 742
§ 27 Abs. 1 Num. 1: Ersetzung von 'ein Trägermedium' durch 'oder entgegen § 15 Absatz 1a ein dort genanntes Medium'.
§ 27 Abs. 4 Satz 1: Neuer Wortlaut für die Anwendungsvoraussetzungen.
§ 27 Abs. 4 Satz 2: Ersetzung von 'Anbieten, Überlassen oder Zugänglichmachen' durch 'Erteilen des Einverständnisses, das Anbieten, Überlassen, Zugänglichmachen oder Vorführen'.

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# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-10-28 — Zweites Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 2229
> Station: 2021-04-15 — Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 742
§ 28 Abs. 1 Nr. 14a: Ersatz von 'Abs. 5' durch 'Absatz 5 oder 6'
§ 28 Abs. 1 Num. 4: Ersetzung von 'Film- oder Spielprogramm' durch 'Spielprogramm'.
§ 28 Abs. 2 Num. 4: Ersetzung von 'Film- oder Spielprogramm' durch 'Spielprogramm'.
§ 28 Abs. 3 Num. 1: Ersetzung des Endpunkts durch ein Komma.
§ 28 Abs. 3: Einfügung neuer Nummer 2 und Anpassung der folgenden Nummern.
§ 28 Abs. 3 Num. 4: Einfügung neuer Nummer 4.
§ 28 Abs. 3 Num. 5: Einfügung neuer Nummer 5.
§ 28 Abs. 5: Neuer Wortlaut für die Strafen.
§ 28 Abs. 6: Neue Regelung zur Anwendbarkeit außerhalb des Geltungsbereichs.
§ 28 Abs. 7: Neue Regelung zur Zuständigkeit der Bundeszentrale.

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# § 29a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-06-30 — Erstes Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 1075
> Station: 2021-04-15 — Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 742
§ 29a: Einfügung einer Übergangsregelung
§ 29a: Neue Übergangsregelung für Beisitzer der Bundesprüfstelle.

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# § 29b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-04-15 — Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 742
§ 29b: Neue Regelung zur Evaluierung und Berichterstattung.

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-03-29 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 296
> Station: 2021-04-15 — Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 742
§ 3: Ersetzung der Worte 'einem Jugendlichen unter achtzehn Jahren' durch 'einem Kind oder Jugendlichen'
§ 3 Abs. 2: Streichung von 'Film-' und Anpassung von Satz 3

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# BGBl. 2021 I S. 742
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 742
- **Verkündung:** 2021-04-15
- **Inkrafttreten:** 2021-05-01
- **Ausfertigung:** 2021-04-09
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/16#page=6
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** JUSCHG
## Kurz
Das Gesetz ändert das Jugendschutzgesetz, insbesondere durch Einführung neuer Schutzziele und Regelungen für entwicklungsbeeinträchtigende Medien.