BGBl. 1994 I S. 1630 · Änderung · Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)

Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
Inkrafttreten: 1994-07-29
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1994-07-28

BGBl-Id: bgbl1-1994-46-5
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
1994-07-28 12:00:00 +00:00
parent 511c95c2ba
commit 64ebeb8edb
159 changed files with 1100 additions and 584 deletions

24
einfvag/FASSUNG.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,24 @@
# EINFVAG — 1994-07-28
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1630
- **Inkrafttreten:** 1994-07-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/46#page=-41
- **Kurz:** Das Gesetz implementiert versicherungsrechtliche Richtlinien der EU in das deutsche Recht und betrifft insbesondere das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
## Betroffene Stellen
- Art. 7 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- Art. 8: Einfügung der Worte 'bei Schließung des Vertrages'
- Art. 9 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5
- Art. 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3: Ersetzung der Nummern 8, 9, 13 und 16 durch 3, 8, 9, 10, 13 und 16
- Art. 10 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung der Worte 'eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft' durch 'eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum'
- Art. 10 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung der Worte 'Europäische Wirtschaftsgemeinschaft' durch 'Europäische Gemeinschaft'
- Art. 13: Neufassung des Artikels 13
- Art. 13 und 14: Umbenennung der bisherigen Artikel 13 und 14 in Artikel 14 und 15
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
einfvag/HINWEIS.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
einfvag/HISTORY.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1630 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)

10
einfvag/STELLEN.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,10 @@
# Stellen dieser Station
- Art. 7 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- Art. 8: Einfügung der Worte 'bei Schließung des Vertrages'
- Art. 9 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5
- Art. 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3: Ersetzung der Nummern 8, 9, 13 und 16 durch 3, 8, 9, 10, 13 und 16
- Art. 10 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung der Worte 'eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft' durch 'eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum'
- Art. 10 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung der Worte 'Europäische Wirtschaftsgemeinschaft' durch 'Europäische Gemeinschaft'
- Art. 13: Neufassung des Artikels 13
- Art. 13 und 14: Umbenennung der bisherigen Artikel 13 und 14 in Artikel 14 und 15

View File

@@ -1,11 +1,11 @@
# GESETZ-ZUR-SICHERUNG-DES-EINSATZES-VON-STEINKOHLE-IN-DER — 1994-07-28
- **Titel:** Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1618
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1630
- **Inkrafttreten:** 1994-07-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/46#page=-53
- **Kurz:** Das Gesetz sichert den Einsatz von Steinkohle in der Verstromung für die Jahre 1996 bis 2005 und ändert das Atomgesetz sowie das Stromeinspeisungsgesetz.
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/46#page=-41
- **Kurz:** Das Gesetz implementiert versicherungsrechtliche Richtlinien der EU in das deutsche Recht und betrifft insbesondere das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
## Betroffene Stellen

View File

@@ -1,3 +1,4 @@
# Verlauf
- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1618 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1630 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)

View File

@@ -1,100 +1,182 @@
# VAG_2016 — 1994-07-28
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1624
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1630
- **Inkrafttreten:** 1994-07-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/46#page=-47
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Schornsteinfegergesetz, um die Anforderungen an Feuerungsanlagen für Braunkohlenbriketts oder nicht pechgebundene Steinkohlenbriketts im Beitrittsgebiet ab dem 1. Januar 1995 zu regeln.
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/46#page=-41
- **Kurz:** Das Gesetz implementiert versicherungsrechtliche Richtlinien der EU in das deutsche Recht und betrifft insbesondere das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
## Betroffene Stellen
- § 110: Neufassung des § 110
- § 110b: Neufassung des § 110b
- § 12a: Neue Vorschriften für die Alterungsrückstellung in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankheitskosten- und Pflegekrankenversicherung.
- § 12b: Neue Vorschriften für Prämienänderungen in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung, einschließlich der Einrichtung eines unabhängigen Treuhänders.
- § 12c: Neue Ermächtigungen für das Bundesministerium der Finanzen zur Festlegung von versicherungsmathematischen Methoden und Verteilungsgrundsätzen.
- § 12d: Neue Vorschriften für Prämienänderungen bei Versicherungsverträgen, die vor dem 29. Juli 1994 abgeschlossen wurden.
- § 13: Änderungen in § 13, insbesondere Ergänzungen und Streichungen in den Absätzen 1, 2 und 3.
- § 13a: Neue Vorschriften für das Direktversicherungsgeschäft in anderen Mitgliedstaaten der EU und EWR-Vertragsstaaten.
- § 13b: Neue Vorschriften für die Errichtung von Niederlassungen in anderen Mitgliedstaaten der EU und EWR-Vertragsstaaten.
- § 13c: Neue Vorschriften für die Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs in anderen Mitgliedstaaten der EU und EWR-Vertragsstaaten.
- § 1 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt die Angabe '84 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 3' durch '89a, 93'
- § 1 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt die Angabe '82 bis 84' durch '82, 83' und '88 und 89' durch '88, 89, 89a und 93'
- § 1 Abs. 3 Nr. 4: Streicht die Worte 'oder die ein auf Gesetz beruhendes Monopol besitzen'
- § 1 Abs. 4: Fügt neuen Absatz 4 hinzu, der die Anwendungsbereiche für bestimmte Versicherungsgeschäfte regelt
- § 5 Abs. 2: Ersetzt die Worte 'den Bezirk' durch 'das Gebiet'
- § 5 Abs. 3: Streicht das Wort 'insbesondere' und ändert die Nummern 1 und 2, streicht die Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzes' in Nummer 4
- § 5 Abs. 5: Ändert die Nummern 1, 1a und 5, fügt die Nummern 6 und 7 hinzu
- § 5 Abs. 6: Ändert die Bestimmungen zur Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen
- § 6 Abs. 1: Ändert die Bestimmungen zur Erlaubnis für Versicherungsunternehmen
- § 7a: Fügt neuen § 7a hinzu, der die Anforderungen an Geschäftsleiter und Inhaber bedeutender Beteiligungen regelt
- § 81 Abs. 1 bb): Zusätzliche Sätze zur rechtlichen Aufsicht und Finanzaufsicht eingefügt.
- § 81 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Anordnung von Maßnahmen.
- § 81 Abs. 2a: Neufassung des Absatzes zur Übertragung von Befugnissen auf einen Sonderbeauftragten.
- § 81 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 3: Absatz 3 und Absatz 4 Satz 3 gestrichen.
- § 81a Satz 3: Satz 3 gestrichen.
- § 81b Abs. 1: Zusätzlicher Satz zur freien Verfügung über die Vermögensgegenstände eingefügt.
- § 81b Abs. 3: Neufassung des Absatzes zur Anordnung von Maßnahmen bei gefährdender Vermögensanlage.
- § 81b Abs. 4: Ersetzung der Angabe '§ 54a Abs. 1 und 3a' durch '§ 54a Abs. 6'.
- § 81c Abs. 1 bis 4: Neufassung der Absätze zur Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung.
- § 81d und 81e: Einfügung neuer Absätze zur Zuführung zur Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung und zur Tarifbestimmungen.
- § 83: Neufassung des gesamten § 83 zur Befugnis der Aufsichtsbehörde.
- § 84: Neufassung des gesamten § 84 zur Schweigepflicht.
- § 7 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis festlegt.
- § 7 Abs. 1a: Änderung des Absatzes 1a, insbesondere Ersetzung von „Nr. 19 bis 21“ durch „Nr. 19 bis 24“ und Neufassung des Satzes 2.
- § 7 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei bestimmten EU-Beschlüssen regelt.
- § 7 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Gründe für die Versagung der Erlaubnis begrenzt.
- § 8 Abs. 1: Änderung des Absatzes 1, insbesondere Ersetzung von „§ 8 Abs. 1 Nr. 1“ durch „§ 7a Abs. 1“.
- § 10 Abs. 1: Änderung des Absatzes 1, insbesondere Ersetzung von „sollen die Bestimmungen“ durch „müssen vollständige Angaben“ und Neufassung mehrerer Nummern.
- § 10 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Anwendung auf Rückversicherung und Großrisiken regelt.
- § 10a: Einfügung des neuen § 10a, der die Verbraucherinformationen für Versicherungsverträge regelt.
- § 11: Neufassung des § 11, der die Kalkulation der Prämien in der Lebensversicherung regelt.
- § 11a: Einfügung des neuen § 11a, der den Verantwortlichen Aktuar in Lebensversicherungsunternehmen regelt.
- § 11b: Einfügung des neuen § 11b, der die Änderungen von Prämien und Bestimmungen zur Überschußbeteiligung regelt.
- § 11c: Einfügung des neuen § 11c, der den Altbestand in der Lebensversicherung regelt.
- § 11d: Einfügung des neuen § 11d, der die Versicherungen mit Rückgewähr der Prämie in der Unfallversicherung regelt.
- § 11e: Einfügung des neuen § 11e, der die Berechnung der Deckungsrückstellung in bestimmten Versicherungsarten regelt.
- § 12: Neufassung des § 12, der die substitutive Krankenversicherung regelt.
- § 27 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Aktien und Genussrechten, einschließlich von Aktien und Genussrechten von Gesellschaften außerhalb der EU.
- § 27 Abs. 1 Nr. 5a: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in nicht unter Nummer 5 fallenden Aktien und Genussrechten, sowie in Geschäftsanteilen und Forderungen.
- § 27 Abs. 1 Nr. 6: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Anteilen an Wertpapier-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU verwaltet werden.
- § 27 Abs. 1 Nr. 7: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Grundpfandrechten, Wertpapieren und Guthaben im Rahmen von Wertpapierdarlehen.
- § 27 Abs. 1 Nr. 8: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Darlehen an verschiedene Stellen, einschließlich internationaler Organisationen und Unternehmen.
- § 27 Abs. 1 Nr. 9: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Darlehen an Kreditinstitute und öffentlich-rechtliche Kreditinstitute.
- § 27 Abs. 1 Nr. 10: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in EU-Mitgliedstaaten.
- § 27 Abs. 1 Nr. 11: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Anteilen an Grundstücks-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat verwaltet werden.
- § 27 Abs. 1 Nr. 12: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Vorauszahlungen oder Darlehen auf eigene Versicherungsscheine.
- § 27 Abs. 1 Nr. 13: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Anteilen an Beteiligungs-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat verwaltet werden.
- § 27 Abs. 1 Nr. 14: Neufassung des Abschnitts über Anlagen, die nach bestimmten Richtlinien nicht zulässig sind.
- § 27 Abs. 3: Neufassung des Abschnitts über Kongruenzregeln für das gebundene Vermögen.
- § 110: Neufassung des § 110 mit neuen Absätzen 1 bis 4
- § 110b: Neufassung des § 110b mit neuen Absätzen 1 und 2
- § 110c: Aufhebung des § 110c
- § 110d: Neufassung des § 110d
- § 110d: Neufassung des § 110d mit neuen Absätzen 1 bis 3
- § 110e bis 110i: Aufhebung der §§ 110e bis 110i
- § 111 Abs. 2: Ersetzung von '§ 5 Abs. 6 Satz 1 bis 3' durch 'Artikel 10 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über den Versicherungsvertrag'
- § 111a bis 111d: Neufassung der §§ 111a bis 111d
- Abschnitt Vlb.: Einfügung des Abschnitts Vlb. mit § 111f
- Abschnitt Vlb.: Einfügung des neuen Abschnitts Vlb. mit § 111f
- § 133b, 133c und 133e: Aufhebung der §§ 133b, 133c und 133e
- § 134: Ersetzung von '§§ 14, 110h' durch '§§ 14, 108'
- § 139 Abs. 1: Neufassung des § 139 Abs. 1
- § 433 Abs. 1: Erweiterung der rechtlichen und Finanzaufsicht, insbesondere auf die Wahrung der Belange der Versicherten und die Einhaltung der Gesetze.
- § 433 Abs. 1 bb): Einfügung von zusätzlichen Sätzen zur rechtlichen und Finanzaufsicht.
- § 433 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Anordnung von Maßnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung von Mißständen.
- § 433 Abs. 2a: Neufassung des Absatzes zur Übertragung von Befugnissen auf einen Sonderbeauftragten.
- § 433 Abs. 3: Streichung des Absatzes.
- § 433 Abs. 4 Satz 3: Streichung des Satzes.
- § 81a Satz 3: Streichung des Satzes.
- § 81b Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Finanzaufsicht.
- § 81b Abs. 3: Neufassung des Absatzes zur Anordnung von Maßnahmen bei gefährdender Vermögensanlage.
- § 81b Abs. 4: Ersetzung der Angabe '§ 54a Abs. 1 und 3a' durch '§ 54a Abs. 6'.
- § 81c Abs. 1 bis 4: Neufassung der Absätze zur Wahrung der Belange der Versicherten in der Lebensversicherung.
- § 81d: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Wahrung der Belange der Versicherten in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung.
- § 81e: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Wahrung der Belange der Versicherten bei Tarifbestimmungen und Prämienkalkulationen.
- § 83: Neufassung des Paragraphen zur Befugnis der Aufsichtsbehörde zur Anforderung von Informationen und Prüfungen.
- § 84: Neufassung des Paragraphen zur Schweigepflicht und Nutzung von Informationen.
- § 140 Abs. 1: Neufassung des Straftatbestands für unerlaubtes Versicherungsgeschäft, unzulässige Geschäftstätigkeit und Zuwiderhandlung gegen Anordnungen.
- § 144 Abs. 1: Ersetzen von Begriffen und Ergänzung neuer Nummern in der Bußgeldvorschrift.
- § 144 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a zur Ordnungswidrigkeit bei Zuwiderhandlung gegen Rechtsvorschriften und Anordnungen.
- § 144 Abs. 2: Neufassung der Bußgeldhöhen für bestimmte Ordnungswidrigkeiten.
- § 144a Abs. 1: Neufassung der Nummern 1 und 3 zur Ordnungswidrigkeit bei Versicherungsverträgen und Anordnungen.
- § 9 Abs. 1 Satz 2: Angaben für jeden Mitgliedstaat gesondert mitzuteilen
- § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung von 'oder' durch Komma
- § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Ersetzung von Punkt durch 'oder'
- § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4: Neue Nummer 4 hinzugefügt
- § 12 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut für Satz 2
- § 12 Abs. 6: Neuer Satz angefügt
- § 13 Abs. 5: Neuer Absatz 5 angefügt
- § 14 Nr. 2: Neuer Wortlaut für Nr. 2
- § 15: Neuer Wortlaut für § 15
- § 16: § 16 wird aufgehoben
- § 4: Neue Bestimmungen für die Anwendung des Versicherungsaufsichtsgesetzes auf Versicherungsunternehmen in Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums.
- § 5: Bestimmungen zur Anwendung von § 31 des Versicherungsvertragsgesetzes auf bestehende Versicherungsverhältnisse.
- § 6: Bestimmungen zur Anwendung von §§ 173 bis 178 des Versicherungsvertragsgesetzes auf bestehende Lebensversicherungsverhältnisse.
- § 7: Bestimmungen zur Anwendung von Änderungen der Tarife für bestehende Krankenversicherungsverhältnisse.
- § 8: Bestimmungen zur Anwendung von Änderungen der Tarife für bestehende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsverhältnisse.
- § 9: Bestimmungen zur Niederschrift von Änderungen der Versicherungsverhältnisse in einem Nachtrag zum Versicherungsvertrag.
- § 10: Bestimmungen zur Anwendung von genehmigten Versicherungsbedingungen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
- § 140 Abs. 1: Neufassung des § 140 Abs. 1, der Strafen für unerlaubtes Versicherungsgeschäft, unzulässige Geschäftstätigkeit und Zuwiderhandlung gegen Anordnungen regelt.
- § 144: Änderung des § 144, insbesondere Ergänzung von Absatz 1a, der Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldvorschriften regelt.
- § 144a Abs. 1: Änderung des § 144a Abs. 1, insbesondere Neufassung von Nummer 1 und 3, die Ordnungswidrigkeiten regeln.
- § 153: Aufhebung des § 153.
- § 155: Aufhebung des § 155.
- § 156: Einfügung eines neuen Absatzes 2 zur Anwendung des Aktiengesetzes.
- § 156a Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1 zur Anwendung von Vorschriften für kleinere Vereine.
- § 156a Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3 zur Anwendung von Vorschriften für Pensionskassen.
- § 156a Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 zur Anwendung von Vorschriften für Pensionskassen.
- § 156a Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes 6 zur Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen.
- § 157 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1 zur Erlaubnis für Abweichungen von Vorschriften.
- § 157a Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3 zur Anwendung von Vorschriften bei Freistellungen.
- Anlage: Änderungen in den Teilen A, C und D der Anlage zur Versicherungsvertragsinformation.
- § 156: Änderung des § 156, insbesondere Hinzufügung von Absatz 2, der die Anwendung des Aktiengesetzes für öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen regelt.
- § 156a: Änderung des § 156a, insbesondere Neufassung von Absatz 1, 3 und 4 sowie Hinzufügung von Absatz 6, der die Anwendung von Vorschriften für kleinere Vereine und Pensionskassen regelt.
- § 157 Abs. 1: Änderung des § 157 Abs. 1, der Abweichungen von Vorschriften für kleinere Vereine und Pensionskassen regelt.
- § 157a Abs. 3: Änderung des § 157a Abs. 3, der die Anwendung von Vorschriften bei Freistellungen von Vorschriften regelt.
- Anlage: Änderung der Anlage, insbesondere Ergänzung von Teil D, der Verbraucherinformationen regelt.
- § 13a: Neue Vorschriften für die Zustimmung zur Aufnahme des Direktversicherungsgeschäfts im Dienstleistungsverkehr
- § 13d: Neue Anzeigepflichten für Versicherungsunternehmen an die Aufsichtsbehörde
- § 14 Abs. 1 Satz 4: Streichung des vierten Satzes im ersten Absatz
- § 14 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a zur Übertragung von Versicherungsbeständen
- § 22 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Postscheckkonto' durch 'Postgirokonto'
- § 41 Abs. 1: Anpassung der Angaben und Einfügung eines Vorbehalts
- § 41 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Ermächtigung des Vorstands zur Änderung von allgemeinen Versicherungsbedingungen
- § 53c Abs. 2 Satz 1: Streichung der Worte 'die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf'
- § 53c Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften zur Umrechnung von Beträgen in ECU
- § 53c Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes 2a zur Sicherstellung der Solvabilität
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a: Anpassung der Angabe zum Grundkapital
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3a: Ersetzung der Angabe 'des Absatzes 3a' durch 'der Absätze 3a und 3c'
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3b: Einfügung einer neuen Nummer 3b zur Eingezahlung von Kapital
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 4: Anpassung der Angabe zu stille Reserven
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe b: Ersetzung des Wortes 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'
- § 53c Abs. 3a Satz 1: Anpassung der Bedingungen für die Zurechnung von Kapital
- § 53c Abs. 3a Satz 3: Hinzufügung eines Halbsatzes zur Rückerstattung des Kapitals
- § 53c Abs. 3b: Einfügung eines neuen Absatzes 3b zur Zurechnung von Kapital aus nachrangigen Verbindlichkeiten
- § 53c Abs. 3c: Einfügung eines neuen Absatzes 3c zur Zurechnung des Gesamtbetrags von Genußrechtskapital und nachrangigen Verbindlichkeiten
- § 54 Abs. 1: Anpassung der Definition des gebundenen Vermögens
- § 54 Abs. 2 Buchstabe d: Einfügung eines neuen Buchstabens d zur Anlage in Anteile an Sondervermögen
- § 54a Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Anlagevorschriften für das gebundene Vermögen
- § 54a Abs. 2: Anpassung der Anlagevorschriften für Forderungen und Schuldverschreibungen
- § 433 Abs. 3a: Absatz 3a wird aufgehoben.
- § 433 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der die Anlagenbegrenzungen und die Aufsichtsbehörde regelt.
- § 433 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der die Anlagenquote und die Aufsichtsbehörde regelt.
- § 433 Abs. 4a: Einfügung von Absatz 4a, der Inhaberschuldverschreibungen regelt.
- § 433 Abs. 4b: Einfügung von Absatz 4b, der Anlagen bei einem Aussteller regelt.
- § 433 Abs. 4b: Einfügung von Absatz 4b, der Anlagen bei ein und demselben Aussteller regelt.
- § 433 Abs. 4c: Einfügung von Absatz 4c, der Anlagen in Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten regelt.
- § 433 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes 5, der die Genehmigung von Anlagen und Begrenzungen regelt.
- § 433 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes 5, der die Genehmigung von Anlagen und Quoten regelt.
- § 433 Abs. 6: Neue Fassung des Absatzes 6, der die Belegenheit des gebundenen Vermögens regelt.
- § 54b: Neue Fassung des § 54b, der die Anlage von Beständen des Deckungsstocks regelt.
- § 54c: Streichung des Wortes 'ausländischen' und Einfügung von 'in einem Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft und der anderen Vertragsstaaten des EWR-Abkommens'.
- § 55a Abs. 1: Einfügung von Nummer 1a und Neufassung von Nummer 2.
- § 56a: Neufassung von Satz 3 und Einfügung von neuen Sätzen.
- § 56a: Neue Fassung von Satz 3 und Einfügung von neuen Sätzen.
- § 57: Einfügung von § 57, der die Prüfung des Jahresabschlusses regelt.
- Zwischenüberschrift vor § 65: Neue Fassung der Zwischenüberschrift vor § 65.
- § 65: Neue Fassung des § 65, der die Berechnung der Deckungsrückstellung regelt.
- § 66: Neufassung von Absatz 1 Satz 1, Einfügung von Absatz 1a und Neufassung von Absatz 2 und 3.
- § 66 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung von Absatz 1 Satz 1.
- § 66 Abs. 1a: Einfügung von Absatz 1a, der den Mindestumfang des Deckungsstocks regelt.
- § 66 Abs. 2 und 3: Neue Fassung von Absatz 2 und 3.
- § 67: Neue Fassung des § 67, der die Rückversicherungen regelt.
- § 71 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von 'so hat sie den Treuhänder selbst zu bestellen' durch 'so kann sie den Treuhänder selbst bestellen'.
- § 73: Ersetzung von 'die eingestellten Deckungsrücklagen' durch 'die eingestellte Deckungsrückstellung'.
- § 77 Abs. 3 und 4: Ersetzung von 'rechnungsmäßige Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'.
- § 79: Neue Fassung des § 79, der die Anwendbarkeit von Vorschriften für verschiedene Versicherungsarten regelt.
- § 79: Neue Fassung des § 79, der die Anwendung von Vorschriften für verschiedene Versicherungsarten regelt.
- § 80 Satz 1: Ersetzung von 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'.
- § 81 Abs. 1: Neufassung von Absatz 1, insbesondere Satz 1.
- § 85: Neuer Paragraph zur Aufsicht über Geschäftstätigkeit in anderen Mitgliedstaaten
- § 87 Abs. 1 Nr. 3: Streichung der Bedingung, dass der Geschäftsbetrieb den guten Sitten widersprechen darf
- § 87 Abs. 1: Hinzufügung einer neuen Bedingung für die Widerrufung der Erlaubnis
- § 87 Abs. 4: Streichung des vierten Satzes
- § 87 Abs. 6: Neuer Absatz zur Möglichkeit der Abberufung von Geschäftsleitern
- § 87a Satz 3: Anpassung der Anwendung von § 87 Abs. 3 bis 5
- § 89 Abs. 2 Satz 3: Anpassung der Herabsetzung von Deckungsrückstellungen und Versicherungssummen
- § 89a: Neuer Paragraph zur Widerspruchsmöglichkeit gegen Maßnahmen
- § 91: Streichung des Paragraphen
- § 93: Neuer Paragraph zur Durchsetzung von Verfügungen mit Zwangsmitteln
- § 101 Abs. 1: Anpassung der Verweisung von § 84 Abs. 1 Satz 2 auf § 83 Abs. 1 Nr. 4
- § 101 Abs. 2: Erweiterung der Angaben für Versicherungsunternehmen
- § 103a: Neuer Paragraph zur Veröffentlichung von Wahrscheinlichkeitstafeln und statistischen Daten
- Abschnitt Va: Neuer Abschnitt zur Beaufsichtigung von Inhabern bedeutender Beteiligungen
- § 105 Abs. 1: Anpassung der Bezeichnung 'Geltungsbereich' auf 'Inland'
- § 106 Abs. 3 Satz 2: Hinzufügung von 'und persönlichen Voraussetzungen' und Anpassung der Bezeichnung 'Geltungsbereich' auf 'Inland'
- § 106b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Streichung der Bedingung zur Vorlage von Unterlagen
- § 106b Abs. 2 Satz 8: Streichung des achten Satzes
- § 106b Abs. 5 Satz 1 Nr. 1: Hinzufügung von 'oder den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum'
- § 106c: Anpassung der Verweisung von § 8 Abs. 1 Nr. 2 auf § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
- § 108: Neuer Paragraph zur Übertragung von Versicherungsbeständen
- § 109: Streichung des Paragraphen
- Zwischenüberschrift vor § 110a: Streichung der Zwischenüberschrift 'a. Niederlassung'
- § 110a: Neue Fassung des Paragraphen zur Geschäftstätigkeit von Versicherungsunternehmen im Inland
- § 81 Abs. 1: Neue Fassung von Absatz 1 Satz 1.
- § 85: Neuer Paragraph zur Aufsicht über die in anderen Mitgliedstaaten ausgeübte Geschäftstätigkeit.
- § 87 Abs. 1 Nr. 3: Streichung des Satzes über den Geschäftsbetrieb, der den guten Sitten widerspricht.
- § 87 Abs. 1: Hinzufügung einer neuen Nummer 4.
- § 87 Abs. 4: Aufhebung des Absatzes 4.
- § 87 Abs. 6: Neuer Absatz zur Möglichkeit der Abberufung von Geschäftsleitern.
- § 87a Satz 3: Anpassung der Anwendung von § 87 Abs. 3 bis 5.
- § 89 Abs. 2 Satz 3: Anpassung der Herabsetzung von Deckungsrückstellungen und Versicherungssummen.
- § 89a: Neuer Paragraph zur Widerspruchsmöglichkeit gegen Maßnahmen.
- Zwischenüberschrift vor § 90: Neue Fassung der Zwischenüberschrift.
- § 91: Aufhebung des Paragraphen.
- § 93: Neuer Paragraph zur Durchsetzung von Verfügungen mit Zwangsmitteln.
- § 101 Abs. 1: Anpassung der Verweisnummer.
- § 101 Abs. 2: Erweiterung der Angaben für Versicherungsunternehmen.
- § 103a: Neuer Paragraph zur Veröffentlichung von Wahrscheinlichkeitstafeln und statistischen Daten.
- Abschnitt Va: Neuer Abschnitt zur Beaufsichtigung der Inhaber bedeutender Beteiligungen.
- Überschrift des Abschnitts VI: Neue Fassung der Überschrift.
- § 105 Abs. 1: Ersetzung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzes' durch 'Inland'.
- § 106 Abs. 3 Satz 2: Hinzufügung von 'und persönlichen Voraussetzungen'.
- § 106b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Streichung des Satzes über die Vorlage.
- § 106b Abs. 2 Satz 8: Aufhebung des Satzes.
- § 106b Abs. 5 Satz 1 Nr. 1: Hinzufügung von 'oder den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum'.
- § 106c: Anpassung der Verweisnummer.
- § 108: Neuer Paragraph zur Übertragung von Versicherungsbeständen.
- § 109: Aufhebung des Paragraphen.
- Zwischenüberschrift des 2. Unterabschnitts vor § 110a: Streichung der Zwischenüberschrift.
- § 110a: Neue Fassung des Paragraphen zur Geschäftstätigkeit von Versicherungsunternehmen im Inland.
## Wortlaut

View File

@@ -45,3 +45,4 @@
- **1994-06-30** · BGBl. 1994 I S. 1377 — Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Versicherungsunternehmen (Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetz - VersRiLiG)
- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1618 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1624 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1630 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)

View File

@@ -1,88 +1,170 @@
# Stellen dieser Station
- § 110: Neufassung des § 110
- § 110b: Neufassung des § 110b
- § 12a: Neue Vorschriften für die Alterungsrückstellung in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankheitskosten- und Pflegekrankenversicherung.
- § 12b: Neue Vorschriften für Prämienänderungen in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung, einschließlich der Einrichtung eines unabhängigen Treuhänders.
- § 12c: Neue Ermächtigungen für das Bundesministerium der Finanzen zur Festlegung von versicherungsmathematischen Methoden und Verteilungsgrundsätzen.
- § 12d: Neue Vorschriften für Prämienänderungen bei Versicherungsverträgen, die vor dem 29. Juli 1994 abgeschlossen wurden.
- § 13: Änderungen in § 13, insbesondere Ergänzungen und Streichungen in den Absätzen 1, 2 und 3.
- § 13a: Neue Vorschriften für das Direktversicherungsgeschäft in anderen Mitgliedstaaten der EU und EWR-Vertragsstaaten.
- § 13b: Neue Vorschriften für die Errichtung von Niederlassungen in anderen Mitgliedstaaten der EU und EWR-Vertragsstaaten.
- § 13c: Neue Vorschriften für die Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs in anderen Mitgliedstaaten der EU und EWR-Vertragsstaaten.
- § 1 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt die Angabe '84 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 3' durch '89a, 93'
- § 1 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt die Angabe '82 bis 84' durch '82, 83' und '88 und 89' durch '88, 89, 89a und 93'
- § 1 Abs. 3 Nr. 4: Streicht die Worte 'oder die ein auf Gesetz beruhendes Monopol besitzen'
- § 1 Abs. 4: Fügt neuen Absatz 4 hinzu, der die Anwendungsbereiche für bestimmte Versicherungsgeschäfte regelt
- § 5 Abs. 2: Ersetzt die Worte 'den Bezirk' durch 'das Gebiet'
- § 5 Abs. 3: Streicht das Wort 'insbesondere' und ändert die Nummern 1 und 2, streicht die Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzes' in Nummer 4
- § 5 Abs. 5: Ändert die Nummern 1, 1a und 5, fügt die Nummern 6 und 7 hinzu
- § 5 Abs. 6: Ändert die Bestimmungen zur Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen
- § 6 Abs. 1: Ändert die Bestimmungen zur Erlaubnis für Versicherungsunternehmen
- § 7a: Fügt neuen § 7a hinzu, der die Anforderungen an Geschäftsleiter und Inhaber bedeutender Beteiligungen regelt
- § 81 Abs. 1 bb): Zusätzliche Sätze zur rechtlichen Aufsicht und Finanzaufsicht eingefügt.
- § 81 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Anordnung von Maßnahmen.
- § 81 Abs. 2a: Neufassung des Absatzes zur Übertragung von Befugnissen auf einen Sonderbeauftragten.
- § 81 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 3: Absatz 3 und Absatz 4 Satz 3 gestrichen.
- § 81a Satz 3: Satz 3 gestrichen.
- § 81b Abs. 1: Zusätzlicher Satz zur freien Verfügung über die Vermögensgegenstände eingefügt.
- § 81b Abs. 3: Neufassung des Absatzes zur Anordnung von Maßnahmen bei gefährdender Vermögensanlage.
- § 81b Abs. 4: Ersetzung der Angabe '§ 54a Abs. 1 und 3a' durch '§ 54a Abs. 6'.
- § 81c Abs. 1 bis 4: Neufassung der Absätze zur Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung.
- § 81d und 81e: Einfügung neuer Absätze zur Zuführung zur Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung und zur Tarifbestimmungen.
- § 83: Neufassung des gesamten § 83 zur Befugnis der Aufsichtsbehörde.
- § 84: Neufassung des gesamten § 84 zur Schweigepflicht.
- § 7 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis festlegt.
- § 7 Abs. 1a: Änderung des Absatzes 1a, insbesondere Ersetzung von „Nr. 19 bis 21“ durch „Nr. 19 bis 24“ und Neufassung des Satzes 2.
- § 7 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei bestimmten EU-Beschlüssen regelt.
- § 7 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Gründe für die Versagung der Erlaubnis begrenzt.
- § 8 Abs. 1: Änderung des Absatzes 1, insbesondere Ersetzung von „§ 8 Abs. 1 Nr. 1“ durch „§ 7a Abs. 1“.
- § 10 Abs. 1: Änderung des Absatzes 1, insbesondere Ersetzung von „sollen die Bestimmungen“ durch „müssen vollständige Angaben“ und Neufassung mehrerer Nummern.
- § 10 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Anwendung auf Rückversicherung und Großrisiken regelt.
- § 10a: Einfügung des neuen § 10a, der die Verbraucherinformationen für Versicherungsverträge regelt.
- § 11: Neufassung des § 11, der die Kalkulation der Prämien in der Lebensversicherung regelt.
- § 11a: Einfügung des neuen § 11a, der den Verantwortlichen Aktuar in Lebensversicherungsunternehmen regelt.
- § 11b: Einfügung des neuen § 11b, der die Änderungen von Prämien und Bestimmungen zur Überschußbeteiligung regelt.
- § 11c: Einfügung des neuen § 11c, der den Altbestand in der Lebensversicherung regelt.
- § 11d: Einfügung des neuen § 11d, der die Versicherungen mit Rückgewähr der Prämie in der Unfallversicherung regelt.
- § 11e: Einfügung des neuen § 11e, der die Berechnung der Deckungsrückstellung in bestimmten Versicherungsarten regelt.
- § 12: Neufassung des § 12, der die substitutive Krankenversicherung regelt.
- § 27 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Aktien und Genussrechten, einschließlich von Aktien und Genussrechten von Gesellschaften außerhalb der EU.
- § 27 Abs. 1 Nr. 5a: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in nicht unter Nummer 5 fallenden Aktien und Genussrechten, sowie in Geschäftsanteilen und Forderungen.
- § 27 Abs. 1 Nr. 6: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Anteilen an Wertpapier-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU verwaltet werden.
- § 27 Abs. 1 Nr. 7: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Grundpfandrechten, Wertpapieren und Guthaben im Rahmen von Wertpapierdarlehen.
- § 27 Abs. 1 Nr. 8: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Darlehen an verschiedene Stellen, einschließlich internationaler Organisationen und Unternehmen.
- § 27 Abs. 1 Nr. 9: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Darlehen an Kreditinstitute und öffentlich-rechtliche Kreditinstitute.
- § 27 Abs. 1 Nr. 10: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in EU-Mitgliedstaaten.
- § 27 Abs. 1 Nr. 11: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Anteilen an Grundstücks-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat verwaltet werden.
- § 27 Abs. 1 Nr. 12: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Vorauszahlungen oder Darlehen auf eigene Versicherungsscheine.
- § 27 Abs. 1 Nr. 13: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Anteilen an Beteiligungs-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat verwaltet werden.
- § 27 Abs. 1 Nr. 14: Neufassung des Abschnitts über Anlagen, die nach bestimmten Richtlinien nicht zulässig sind.
- § 27 Abs. 3: Neufassung des Abschnitts über Kongruenzregeln für das gebundene Vermögen.
- § 110: Neufassung des § 110 mit neuen Absätzen 1 bis 4
- § 110b: Neufassung des § 110b mit neuen Absätzen 1 und 2
- § 110c: Aufhebung des § 110c
- § 110d: Neufassung des § 110d
- § 110d: Neufassung des § 110d mit neuen Absätzen 1 bis 3
- § 110e bis 110i: Aufhebung der §§ 110e bis 110i
- § 111 Abs. 2: Ersetzung von '§ 5 Abs. 6 Satz 1 bis 3' durch 'Artikel 10 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über den Versicherungsvertrag'
- § 111a bis 111d: Neufassung der §§ 111a bis 111d
- Abschnitt Vlb.: Einfügung des Abschnitts Vlb. mit § 111f
- Abschnitt Vlb.: Einfügung des neuen Abschnitts Vlb. mit § 111f
- § 133b, 133c und 133e: Aufhebung der §§ 133b, 133c und 133e
- § 134: Ersetzung von '§§ 14, 110h' durch '§§ 14, 108'
- § 139 Abs. 1: Neufassung des § 139 Abs. 1
- § 433 Abs. 1: Erweiterung der rechtlichen und Finanzaufsicht, insbesondere auf die Wahrung der Belange der Versicherten und die Einhaltung der Gesetze.
- § 433 Abs. 1 bb): Einfügung von zusätzlichen Sätzen zur rechtlichen und Finanzaufsicht.
- § 433 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Anordnung von Maßnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung von Mißständen.
- § 433 Abs. 2a: Neufassung des Absatzes zur Übertragung von Befugnissen auf einen Sonderbeauftragten.
- § 433 Abs. 3: Streichung des Absatzes.
- § 433 Abs. 4 Satz 3: Streichung des Satzes.
- § 81a Satz 3: Streichung des Satzes.
- § 81b Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Finanzaufsicht.
- § 81b Abs. 3: Neufassung des Absatzes zur Anordnung von Maßnahmen bei gefährdender Vermögensanlage.
- § 81b Abs. 4: Ersetzung der Angabe '§ 54a Abs. 1 und 3a' durch '§ 54a Abs. 6'.
- § 81c Abs. 1 bis 4: Neufassung der Absätze zur Wahrung der Belange der Versicherten in der Lebensversicherung.
- § 81d: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Wahrung der Belange der Versicherten in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung.
- § 81e: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Wahrung der Belange der Versicherten bei Tarifbestimmungen und Prämienkalkulationen.
- § 83: Neufassung des Paragraphen zur Befugnis der Aufsichtsbehörde zur Anforderung von Informationen und Prüfungen.
- § 84: Neufassung des Paragraphen zur Schweigepflicht und Nutzung von Informationen.
- § 140 Abs. 1: Neufassung des Straftatbestands für unerlaubtes Versicherungsgeschäft, unzulässige Geschäftstätigkeit und Zuwiderhandlung gegen Anordnungen.
- § 144 Abs. 1: Ersetzen von Begriffen und Ergänzung neuer Nummern in der Bußgeldvorschrift.
- § 144 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a zur Ordnungswidrigkeit bei Zuwiderhandlung gegen Rechtsvorschriften und Anordnungen.
- § 144 Abs. 2: Neufassung der Bußgeldhöhen für bestimmte Ordnungswidrigkeiten.
- § 144a Abs. 1: Neufassung der Nummern 1 und 3 zur Ordnungswidrigkeit bei Versicherungsverträgen und Anordnungen.
- § 9 Abs. 1 Satz 2: Angaben für jeden Mitgliedstaat gesondert mitzuteilen
- § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung von 'oder' durch Komma
- § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Ersetzung von Punkt durch 'oder'
- § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4: Neue Nummer 4 hinzugefügt
- § 12 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut für Satz 2
- § 12 Abs. 6: Neuer Satz angefügt
- § 13 Abs. 5: Neuer Absatz 5 angefügt
- § 14 Nr. 2: Neuer Wortlaut für Nr. 2
- § 15: Neuer Wortlaut für § 15
- § 16: § 16 wird aufgehoben
- § 4: Neue Bestimmungen für die Anwendung des Versicherungsaufsichtsgesetzes auf Versicherungsunternehmen in Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums.
- § 5: Bestimmungen zur Anwendung von § 31 des Versicherungsvertragsgesetzes auf bestehende Versicherungsverhältnisse.
- § 6: Bestimmungen zur Anwendung von §§ 173 bis 178 des Versicherungsvertragsgesetzes auf bestehende Lebensversicherungsverhältnisse.
- § 7: Bestimmungen zur Anwendung von Änderungen der Tarife für bestehende Krankenversicherungsverhältnisse.
- § 8: Bestimmungen zur Anwendung von Änderungen der Tarife für bestehende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsverhältnisse.
- § 9: Bestimmungen zur Niederschrift von Änderungen der Versicherungsverhältnisse in einem Nachtrag zum Versicherungsvertrag.
- § 10: Bestimmungen zur Anwendung von genehmigten Versicherungsbedingungen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
- § 140 Abs. 1: Neufassung des § 140 Abs. 1, der Strafen für unerlaubtes Versicherungsgeschäft, unzulässige Geschäftstätigkeit und Zuwiderhandlung gegen Anordnungen regelt.
- § 144: Änderung des § 144, insbesondere Ergänzung von Absatz 1a, der Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldvorschriften regelt.
- § 144a Abs. 1: Änderung des § 144a Abs. 1, insbesondere Neufassung von Nummer 1 und 3, die Ordnungswidrigkeiten regeln.
- § 153: Aufhebung des § 153.
- § 155: Aufhebung des § 155.
- § 156: Einfügung eines neuen Absatzes 2 zur Anwendung des Aktiengesetzes.
- § 156a Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1 zur Anwendung von Vorschriften für kleinere Vereine.
- § 156a Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3 zur Anwendung von Vorschriften für Pensionskassen.
- § 156a Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 zur Anwendung von Vorschriften für Pensionskassen.
- § 156a Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes 6 zur Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen.
- § 157 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1 zur Erlaubnis für Abweichungen von Vorschriften.
- § 157a Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3 zur Anwendung von Vorschriften bei Freistellungen.
- Anlage: Änderungen in den Teilen A, C und D der Anlage zur Versicherungsvertragsinformation.
- § 156: Änderung des § 156, insbesondere Hinzufügung von Absatz 2, der die Anwendung des Aktiengesetzes für öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen regelt.
- § 156a: Änderung des § 156a, insbesondere Neufassung von Absatz 1, 3 und 4 sowie Hinzufügung von Absatz 6, der die Anwendung von Vorschriften für kleinere Vereine und Pensionskassen regelt.
- § 157 Abs. 1: Änderung des § 157 Abs. 1, der Abweichungen von Vorschriften für kleinere Vereine und Pensionskassen regelt.
- § 157a Abs. 3: Änderung des § 157a Abs. 3, der die Anwendung von Vorschriften bei Freistellungen von Vorschriften regelt.
- Anlage: Änderung der Anlage, insbesondere Ergänzung von Teil D, der Verbraucherinformationen regelt.
- § 13a: Neue Vorschriften für die Zustimmung zur Aufnahme des Direktversicherungsgeschäfts im Dienstleistungsverkehr
- § 13d: Neue Anzeigepflichten für Versicherungsunternehmen an die Aufsichtsbehörde
- § 14 Abs. 1 Satz 4: Streichung des vierten Satzes im ersten Absatz
- § 14 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a zur Übertragung von Versicherungsbeständen
- § 22 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Postscheckkonto' durch 'Postgirokonto'
- § 41 Abs. 1: Anpassung der Angaben und Einfügung eines Vorbehalts
- § 41 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Ermächtigung des Vorstands zur Änderung von allgemeinen Versicherungsbedingungen
- § 53c Abs. 2 Satz 1: Streichung der Worte 'die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf'
- § 53c Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften zur Umrechnung von Beträgen in ECU
- § 53c Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes 2a zur Sicherstellung der Solvabilität
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a: Anpassung der Angabe zum Grundkapital
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3a: Ersetzung der Angabe 'des Absatzes 3a' durch 'der Absätze 3a und 3c'
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3b: Einfügung einer neuen Nummer 3b zur Eingezahlung von Kapital
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 4: Anpassung der Angabe zu stille Reserven
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe b: Ersetzung des Wortes 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'
- § 53c Abs. 3a Satz 1: Anpassung der Bedingungen für die Zurechnung von Kapital
- § 53c Abs. 3a Satz 3: Hinzufügung eines Halbsatzes zur Rückerstattung des Kapitals
- § 53c Abs. 3b: Einfügung eines neuen Absatzes 3b zur Zurechnung von Kapital aus nachrangigen Verbindlichkeiten
- § 53c Abs. 3c: Einfügung eines neuen Absatzes 3c zur Zurechnung des Gesamtbetrags von Genußrechtskapital und nachrangigen Verbindlichkeiten
- § 54 Abs. 1: Anpassung der Definition des gebundenen Vermögens
- § 54 Abs. 2 Buchstabe d: Einfügung eines neuen Buchstabens d zur Anlage in Anteile an Sondervermögen
- § 54a Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Anlagevorschriften für das gebundene Vermögen
- § 54a Abs. 2: Anpassung der Anlagevorschriften für Forderungen und Schuldverschreibungen
- § 433 Abs. 3a: Absatz 3a wird aufgehoben.
- § 433 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der die Anlagenbegrenzungen und die Aufsichtsbehörde regelt.
- § 433 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der die Anlagenquote und die Aufsichtsbehörde regelt.
- § 433 Abs. 4a: Einfügung von Absatz 4a, der Inhaberschuldverschreibungen regelt.
- § 433 Abs. 4b: Einfügung von Absatz 4b, der Anlagen bei einem Aussteller regelt.
- § 433 Abs. 4b: Einfügung von Absatz 4b, der Anlagen bei ein und demselben Aussteller regelt.
- § 433 Abs. 4c: Einfügung von Absatz 4c, der Anlagen in Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten regelt.
- § 433 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes 5, der die Genehmigung von Anlagen und Begrenzungen regelt.
- § 433 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes 5, der die Genehmigung von Anlagen und Quoten regelt.
- § 433 Abs. 6: Neue Fassung des Absatzes 6, der die Belegenheit des gebundenen Vermögens regelt.
- § 54b: Neue Fassung des § 54b, der die Anlage von Beständen des Deckungsstocks regelt.
- § 54c: Streichung des Wortes 'ausländischen' und Einfügung von 'in einem Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft und der anderen Vertragsstaaten des EWR-Abkommens'.
- § 55a Abs. 1: Einfügung von Nummer 1a und Neufassung von Nummer 2.
- § 56a: Neufassung von Satz 3 und Einfügung von neuen Sätzen.
- § 56a: Neue Fassung von Satz 3 und Einfügung von neuen Sätzen.
- § 57: Einfügung von § 57, der die Prüfung des Jahresabschlusses regelt.
- Zwischenüberschrift vor § 65: Neue Fassung der Zwischenüberschrift vor § 65.
- § 65: Neue Fassung des § 65, der die Berechnung der Deckungsrückstellung regelt.
- § 66: Neufassung von Absatz 1 Satz 1, Einfügung von Absatz 1a und Neufassung von Absatz 2 und 3.
- § 66 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung von Absatz 1 Satz 1.
- § 66 Abs. 1a: Einfügung von Absatz 1a, der den Mindestumfang des Deckungsstocks regelt.
- § 66 Abs. 2 und 3: Neue Fassung von Absatz 2 und 3.
- § 67: Neue Fassung des § 67, der die Rückversicherungen regelt.
- § 71 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von 'so hat sie den Treuhänder selbst zu bestellen' durch 'so kann sie den Treuhänder selbst bestellen'.
- § 73: Ersetzung von 'die eingestellten Deckungsrücklagen' durch 'die eingestellte Deckungsrückstellung'.
- § 77 Abs. 3 und 4: Ersetzung von 'rechnungsmäßige Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'.
- § 79: Neue Fassung des § 79, der die Anwendbarkeit von Vorschriften für verschiedene Versicherungsarten regelt.
- § 79: Neue Fassung des § 79, der die Anwendung von Vorschriften für verschiedene Versicherungsarten regelt.
- § 80 Satz 1: Ersetzung von 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'.
- § 81 Abs. 1: Neufassung von Absatz 1, insbesondere Satz 1.
- § 85: Neuer Paragraph zur Aufsicht über Geschäftstätigkeit in anderen Mitgliedstaaten
- § 87 Abs. 1 Nr. 3: Streichung der Bedingung, dass der Geschäftsbetrieb den guten Sitten widersprechen darf
- § 87 Abs. 1: Hinzufügung einer neuen Bedingung für die Widerrufung der Erlaubnis
- § 87 Abs. 4: Streichung des vierten Satzes
- § 87 Abs. 6: Neuer Absatz zur Möglichkeit der Abberufung von Geschäftsleitern
- § 87a Satz 3: Anpassung der Anwendung von § 87 Abs. 3 bis 5
- § 89 Abs. 2 Satz 3: Anpassung der Herabsetzung von Deckungsrückstellungen und Versicherungssummen
- § 89a: Neuer Paragraph zur Widerspruchsmöglichkeit gegen Maßnahmen
- § 91: Streichung des Paragraphen
- § 93: Neuer Paragraph zur Durchsetzung von Verfügungen mit Zwangsmitteln
- § 101 Abs. 1: Anpassung der Verweisung von § 84 Abs. 1 Satz 2 auf § 83 Abs. 1 Nr. 4
- § 101 Abs. 2: Erweiterung der Angaben für Versicherungsunternehmen
- § 103a: Neuer Paragraph zur Veröffentlichung von Wahrscheinlichkeitstafeln und statistischen Daten
- Abschnitt Va: Neuer Abschnitt zur Beaufsichtigung von Inhabern bedeutender Beteiligungen
- § 105 Abs. 1: Anpassung der Bezeichnung 'Geltungsbereich' auf 'Inland'
- § 106 Abs. 3 Satz 2: Hinzufügung von 'und persönlichen Voraussetzungen' und Anpassung der Bezeichnung 'Geltungsbereich' auf 'Inland'
- § 106b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Streichung der Bedingung zur Vorlage von Unterlagen
- § 106b Abs. 2 Satz 8: Streichung des achten Satzes
- § 106b Abs. 5 Satz 1 Nr. 1: Hinzufügung von 'oder den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum'
- § 106c: Anpassung der Verweisung von § 8 Abs. 1 Nr. 2 auf § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
- § 108: Neuer Paragraph zur Übertragung von Versicherungsbeständen
- § 109: Streichung des Paragraphen
- Zwischenüberschrift vor § 110a: Streichung der Zwischenüberschrift 'a. Niederlassung'
- § 110a: Neue Fassung des Paragraphen zur Geschäftstätigkeit von Versicherungsunternehmen im Inland
- § 81 Abs. 1: Neue Fassung von Absatz 1 Satz 1.
- § 85: Neuer Paragraph zur Aufsicht über die in anderen Mitgliedstaaten ausgeübte Geschäftstätigkeit.
- § 87 Abs. 1 Nr. 3: Streichung des Satzes über den Geschäftsbetrieb, der den guten Sitten widerspricht.
- § 87 Abs. 1: Hinzufügung einer neuen Nummer 4.
- § 87 Abs. 4: Aufhebung des Absatzes 4.
- § 87 Abs. 6: Neuer Absatz zur Möglichkeit der Abberufung von Geschäftsleitern.
- § 87a Satz 3: Anpassung der Anwendung von § 87 Abs. 3 bis 5.
- § 89 Abs. 2 Satz 3: Anpassung der Herabsetzung von Deckungsrückstellungen und Versicherungssummen.
- § 89a: Neuer Paragraph zur Widerspruchsmöglichkeit gegen Maßnahmen.
- Zwischenüberschrift vor § 90: Neue Fassung der Zwischenüberschrift.
- § 91: Aufhebung des Paragraphen.
- § 93: Neuer Paragraph zur Durchsetzung von Verfügungen mit Zwangsmitteln.
- § 101 Abs. 1: Anpassung der Verweisnummer.
- § 101 Abs. 2: Erweiterung der Angaben für Versicherungsunternehmen.
- § 103a: Neuer Paragraph zur Veröffentlichung von Wahrscheinlichkeitstafeln und statistischen Daten.
- Abschnitt Va: Neuer Abschnitt zur Beaufsichtigung der Inhaber bedeutender Beteiligungen.
- Überschrift des Abschnitts VI: Neue Fassung der Überschrift.
- § 105 Abs. 1: Ersetzung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzes' durch 'Inland'.
- § 106 Abs. 3 Satz 2: Hinzufügung von 'und persönlichen Voraussetzungen'.
- § 106b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Streichung des Satzes über die Vorlage.
- § 106b Abs. 2 Satz 8: Aufhebung des Satzes.
- § 106b Abs. 5 Satz 1 Nr. 1: Hinzufügung von 'oder den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum'.
- § 106c: Anpassung der Verweisnummer.
- § 108: Neuer Paragraph zur Übertragung von Versicherungsbeständen.
- § 109: Aufhebung des Paragraphen.
- Zwischenüberschrift des 2. Unterabschnitts vor § 110a: Streichung der Zwischenüberschrift.
- § 110a: Neue Fassung des Paragraphen zur Geschäftstätigkeit von Versicherungsunternehmen im Inland.

View File

@@ -1,8 +1,8 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 1 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt die Angabe '84 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 3' durch '89a, 93'
@@ -10,4 +10,4 @@
§ 1 Abs. 3 Nr. 4: Streicht die Worte 'oder die ein auf Gesetz beruhendes Monopol besitzen'
§ 1 Abs. 4: Fügt neuen Absatz 4 hinzu, der die Anwendungsbereiche bestimmter Versicherungsgeschäfte regelt
§ 1 Abs. 4: Fügt neuen Absatz 4 hinzu, der die Anwendungsbereiche für bestimmte Versicherungsgeschäfte regelt

View File

@@ -1,9 +1,11 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 10 Abs. 1: Änderung des Absatzes 1, insbesondere Ersetzung von „sollen die Bestimmungen“ durch „müssen vollständige Angaben“
§ 10 Abs. 1: Änderung des Absatzes 1, insbesondere Ersetzung von „sollen die Bestimmungen“ durch „müssen vollständige Angaben“ und Neufassung mehrerer Nummern.
§ 10 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Anwendung auf Rückversicherung und Großrisiken ausschließt
§ 10 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Anwendung auf Rückversicherung und Großrisiken regelt.
§ 10: Bestimmungen zur Anwendung von genehmigten Versicherungsbedingungen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.

View File

@@ -1,9 +1,9 @@
# § 101
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 101 Abs. 1: Anpassung der Verweisung von § 84 Abs. 1 Satz 2 auf § 83 Abs. 1 Nr. 4
§ 101 Abs. 1: Anpassung der Verweisnummer.
§ 101 Abs. 2: Erweiterung der Angaben für Versicherungsunternehmen
§ 101 Abs. 2: Erweiterung der Angaben für Versicherungsunternehmen.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 103a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 103a: Neuer Paragraph zur Veröffentlichung von Wahrscheinlichkeitstafeln und statistischen Daten
§ 103a: Neuer Paragraph zur Veröffentlichung von Wahrscheinlichkeitstafeln und statistischen Daten.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 105
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 105 Abs. 1: Anpassung der Bezeichnung 'Geltungsbereich' auf 'Inland'
§ 105 Abs. 1: Ersetzung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzes' durch 'Inland'.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 106
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 106 Abs. 3 Satz 2: Hinzufügung von 'und persönlichen Voraussetzungen' und Anpassung der Bezeichnung 'Geltungsbereich' auf 'Inland'
§ 106 Abs. 3 Satz 2: Hinzufügung von 'und persönlichen Voraussetzungen'.

View File

@@ -1,11 +1,11 @@
# § 106b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 106b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Streichung der Bedingung zur Vorlage von Unterlagen
§ 106b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Streichung des Satzes über die Vorlage.
§ 106b Abs. 2 Satz 8: Streichung des achten Satzes
§ 106b Abs. 2 Satz 8: Aufhebung des Satzes.
§ 106b Abs. 5 Satz 1 Nr. 1: Hinzufügung von 'oder den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum'
§ 106b Abs. 5 Satz 1 Nr. 1: Hinzufügung von 'oder den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum'.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 106c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 106c: Anpassung der Verweisung von § 8 Abs. 1 Nr. 2 auf § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
§ 106c: Anpassung der Verweisnummer.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 108
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 108: Neuer Paragraph zur Übertragung von Versicherungsbeständen
§ 108: Neuer Paragraph zur Übertragung von Versicherungsbeständen.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 109
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 109: Streichung des Paragraphen
§ 109: Aufhebung des Paragraphen.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 10a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 10a: Einfügung von § 10a, der die Verbraucherinformationen regelt
§ 10a: Einfügung des neuen § 10a, der die Verbraucherinformationen für Versicherungsverträge regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 11: Neufassung des § 11, der die Kalkulation der Prämien in der Lebensversicherung regelt
§ 11: Neufassung des § 11, der die Kalkulation der Prämien in der Lebensversicherung regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 110
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 110: Neufassung des § 110
§ 110: Neufassung des § 110 mit neuen Absätzen 1 bis 4

View File

@@ -1,9 +1,9 @@
# § 110a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
Zwischenüberschrift vor § 110a: Streichung der Zwischenüberschrift 'a. Niederlassung'
Zwischenüberschrift des 2. Unterabschnitts vor § 110a: Streichung der Zwischenüberschrift.
§ 110a: Neue Fassung des Paragraphen zur Geschäftstätigkeit von Versicherungsunternehmen im Inland
§ 110a: Neue Fassung des Paragraphen zur Geschäftstätigkeit von Versicherungsunternehmen im Inland.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 110b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 110b: Neufassung des § 110b
§ 110b: Neufassung des § 110b mit neuen Absätzen 1 und 2

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 110c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 110c: Aufhebung des § 110c

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 110d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 110d: Neufassung des § 110d
§ 110d: Neufassung des § 110d mit neuen Absätzen 1 bis 3

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 110e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 110e bis 110i: Aufhebung der §§ 110e bis 110i

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 111
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 111 Abs. 2: Ersetzung von '§ 5 Abs. 6 Satz 1 bis 3' durch 'Artikel 10 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über den Versicherungsvertrag'

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 111a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 111a bis 111d: Neufassung der §§ 111a bis 111d

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 11a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 11a: Einfügung von § 11a, der den Verantwortlichen Aktuar regelt
§ 11a: Einfügung des neuen § 11a, der den Verantwortlichen Aktuar in Lebensversicherungsunternehmen regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 11b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 11b: Einfügung von § 11b, der die Änderungen von Prämien und Bestimmungen zur Überschußbeteiligung regelt
§ 11b: Einfügung des neuen § 11b, der die Änderungen von Prämien und Bestimmungen zur Überschußbeteiligung regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 11c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 11c: Einfügung von § 11c, der den Altbestand in der Lebensversicherung regelt
§ 11c: Einfügung des neuen § 11c, der den Altbestand in der Lebensversicherung regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 11d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 11d: Einfügung von § 11d, der die Unfallversicherungen mit Rückgewähr der Prämie regelt
§ 11d: Einfügung des neuen § 11d, der die Versicherungen mit Rückgewähr der Prämie in der Unfallversicherung regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 11e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 11e: Einfügung von § 11e, der die Berechnung der Deckungsrückstellung in bestimmten Versicherungsarten regelt
§ 11e: Einfügung des neuen § 11e, der die Berechnung der Deckungsrückstellung in bestimmten Versicherungsarten regelt.

View File

@@ -1,11 +1,17 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 12: Neufassung des § 12, der die substitutive Krankenversicherung regelt
§ 12: Neufassung des § 12, der die substitutive Krankenversicherung regelt.
§ 12 Abs. 1: Erweiterung der Nummern und Neufassung des Satzes 2
§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung von 'oder' durch Komma
§ 12 Abs. 6: Einschränkung der Ersatzansprüche des Entschädigungsfonds
§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Ersetzung von Punkt durch 'oder'
§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4: Neue Nummer 4 hinzugefügt
§ 12 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut für Satz 2
§ 12 Abs. 6: Neuer Satz angefügt

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 12a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 12a: Neue Vorschriften zur Alterungsrückstellung in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankheitskosten- und Pflegekrankenversicherung
§ 12a: Neue Vorschriften für die Alterungsrückstellung in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankheitskosten- und Pflegekrankenversicherung.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 12b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 12b: Neue Vorschriften zur Prämienänderung in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung
§ 12b: Neue Vorschriften r Prämienänderungen in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung, einschließlich der Einrichtung eines unabhängigen Treuhänders.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 12c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 12c: Neue Ermächtigungen des Bundesministeriums der Finanzen zur Festlegung von Vorschriften für die nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherung
§ 12c: Neue Ermächtigungen für das Bundesministerium der Finanzen zur Festlegung von versicherungsmathematischen Methoden und Verteilungsgrundsätzen.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 12d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 12d: Neue Vorschriften zur Prämienänderung für Versicherungsverträge vor dem 29. Juli 1994
§ 12d: Neue Vorschriften r Prämienänderungen bei Versicherungsverträgen, die vor dem 29. Juli 1994 abgeschlossen wurden.

View File

@@ -1,9 +1,9 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 13: Änderungen an den Vorschriften für Satzungsänderungen und die Aufsicht über Versicherungsunternehmen
§ 13: Änderungen in § 13, insbesondere Ergänzungen und Streichungen in den Absätzen 1, 2 und 3.
§ 13 Abs. 5: Begrenzung der Aufwendungen des Entschädigungsfonds
§ 13 Abs. 5: Neuer Absatz 5 angefügt

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 133b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 133b, 133c und 133e: Aufhebung der §§ 133b, 133c und 133e

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 134
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 134: Ersetzung von '§§ 14, 110h' durch '§§ 14, 108'

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 139
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 139 Abs. 1: Neufassung des § 139 Abs. 1

View File

@@ -1,13 +1,9 @@
# § 13a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 13a: Neue Vorschriften zur Betreibung des Direktversicherungsgeschäfts in anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten
§ 13a: Neue Vorschriften für das Direktversicherungsgeschäft in anderen Mitgliedstaaten der EU und EWR-Vertragsstaaten.
§ 13a Abs. 2 Satz 2: Neue Fristen und Benachrichtigungen für die Aufnahme des Direktversicherungsgeschäfts im Dienstleistungsverkehr
§ 13a Abs. 3: Neue Regelung für die Aufnahme der Tätigkeit nach Zustimmung
§ 13a Abs. 4: Erweiterung der Regelungen auf weitere Versicherungssparten und Risiken
§ 13a: Neue Vorschriften für die Zustimmung zur Aufnahme des Direktversicherungsgeschäfts im Dienstleistungsverkehr

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 13b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 13b: Neue Vorschriften zur Errichtung von Niederlassungen in anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten
§ 13b: Neue Vorschriften für die Errichtung von Niederlassungen in anderen Mitgliedstaaten der EU und EWR-Vertragsstaaten.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 13c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 13c: Neue Vorschriften zur Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs in anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten
§ 13c: Neue Vorschriften für die Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs in anderen Mitgliedstaaten der EU und EWR-Vertragsstaaten.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 13d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 13d: Neue Anzeigepflichten für Versicherungsunternehmen an die Aufsichtsbehörde

View File

@@ -1,11 +1,11 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 14 Nr. 2: Einschränkung der Leistungen an ausländische Staatsangehörige
§ 14 Nr. 2: Neuer Wortlaut für Nr. 2
§ 14 Abs. 1 Satz 4: Streichung des vierten Satzes im ersten Absatz
§ 14 Abs. 1a: Einführung neuer Regelungen für die Übertragung von Versicherungsbeständen
§ 14 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a zur Übertragung von Versicherungsbeständen

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 140
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 140 Abs. 1: Neufassung des Straftatbestands für unerlaubtes Versicherungsgeschäft, unzulässige Geschäftstätigkeit und Zuwiderhandlung gegen Anordnungen.
§ 140 Abs. 1: Neufassung des § 140 Abs. 1, der Strafen für unerlaubtes Versicherungsgeschäft, unzulässige Geschäftstätigkeit und Zuwiderhandlung gegen Anordnungen regelt.

View File

@@ -1,11 +1,7 @@
# § 144
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 144 Abs. 1: Ersetzen von Begriffen und Ergänzung neuer Nummern in der Bußgeldvorschrift.
§ 144 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a zur Ordnungswidrigkeit bei Zuwiderhandlung gegen Rechtsvorschriften und Anordnungen.
§ 144 Abs. 2: Neufassung der Bußgeldhöhen für bestimmte Ordnungswidrigkeiten.
§ 144: Änderung des § 144, insbesondere Ergänzung von Absatz 1a, der Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldvorschriften regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 144a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 144a Abs. 1: Neufassung der Nummern 1 und 3 zur Ordnungswidrigkeit bei Versicherungsverträgen und Anordnungen.
§ 144a Abs. 1: Änderung des § 144a Abs. 1, insbesondere Neufassung von Nummer 1 und 3, die Ordnungswidrigkeiten regeln.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 15: Tarifänderung bei Übertragung von Versicherungsverträgen
§ 15: Neuer Wortlaut für § 15

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 153
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 153: Aufhebung des § 153.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 155
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 155: Aufhebung des § 155.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 156
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 156: Einfügung eines neuen Absatzes 2 zur Anwendung des Aktiengesetzes.
§ 156: Änderung des § 156, insbesondere Hinzufügung von Absatz 2, der die Anwendung des Aktiengesetzes für öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen regelt.

View File

@@ -1,13 +1,7 @@
# § 156a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 156a Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1 zur Anwendung von Vorschriften für kleinere Vereine.
§ 156a Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3 zur Anwendung von Vorschriften für Pensionskassen.
§ 156a Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 zur Anwendung von Vorschriften für Pensionskassen.
§ 156a Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes 6 zur Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen.
§ 156a: Änderung des § 156a, insbesondere Neufassung von Absatz 1, 3 und 4 sowie Hinzufügung von Absatz 6, der die Anwendung von Vorschriften für kleinere Vereine und Pensionskassen regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 157
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 157 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1 zur Erlaubnis für Abweichungen von Vorschriften.
§ 157 Abs. 1: Änderung des § 157 Abs. 1, der Abweichungen von Vorschriften für kleinere Vereine und Pensionskassen regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 157a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 157a Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3 zur Anwendung von Vorschriften bei Freistellungen.
§ 157a Abs. 3: Änderung des § 157a Abs. 3, der die Anwendung von Vorschriften bei Freistellungen von Vorschriften regelt.

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 16: Aufhebung des § 16
§ 16 Abs. 6: Neuer Absatz 6, der Bestimmungen zur Übergangsfrist für Bedarfsgegenstände enthält.
§ 16: § 16 wird aufgehoben

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 22 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'Postscheckkonto' durch 'Postgirokonto'
§ 22 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Postscheckkonto' durch 'Postgirokonto'

View File

@@ -1,19 +1,29 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 27 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung der Vorschriften für Anlagen in Aktien und Genussrechten
§ 27 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Aktien und Genussrechten, einschließlich von Aktien und Genussrechten von Gesellschaften außerhalb der EU.
§ 27 Abs. 1 Nr. 5a: Neufassung der Vorschriften für Anlagen in Aktien und Genussrechten sowie Geschäftsanteilen
§ 27 Abs. 1 Nr. 5a: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in nicht unter Nummer 5 fallenden Aktien und Genussrechten, sowie in Geschäftsanteilen und Forderungen.
§ 27 Abs. 1 Nr. 6: Neufassung der Vorschriften für Anlagen in Anteilen an Wertpapier-Sondervermögen
§ 27 Abs. 1 Nr. 6: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Anteilen an Wertpapier-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU verwaltet werden.
§ 27 Abs. 1 Nr. 7: Neufassung der Vorschriften für Anlagen in Grundpfandrechten und anderen Wertpapieren
§ 27 Abs. 1 Nr. 7: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Grundpfandrechten, Wertpapieren und Guthaben im Rahmen von Wertpapierdarlehen.
§ 27 Abs. 1 Nr. 8 bis 13: Neufassung der Vorschriften für Anlagen in Darlehen und Grundstücken
§ 27 Abs. 1 Nr. 8: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Darlehen an verschiedene Stellen, einschließlich internationaler Organisationen und Unternehmen.
§ 27 Abs. 1 Nr. 14: Neufassung der Vorschriften für Anlagen in Beteiligungs-Sondervermögen
§ 27 Abs. 1 Nr. 9: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Darlehen an Kreditinstitute und öffentlich-rechtliche Kreditinstitute.
§ 27 Abs. 3: Neufassung der Kongruenzregeln für das gebundene Vermögen
§ 27 Abs. 1 Nr. 10: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in EU-Mitgliedstaaten.
§ 27 Abs. 1 Nr. 11: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Anteilen an Grundstücks-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat verwaltet werden.
§ 27 Abs. 1 Nr. 12: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Vorauszahlungen oder Darlehen auf eigene Versicherungsscheine.
§ 27 Abs. 1 Nr. 13: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Anteilen an Beteiligungs-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat verwaltet werden.
§ 27 Abs. 1 Nr. 14: Neufassung des Abschnitts über Anlagen, die nach bestimmten Richtlinien nicht zulässig sind.
§ 27 Abs. 3: Neufassung des Abschnitts über Kongruenzregeln für das gebundene Vermögen.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-02-15 — Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die Errichtung eines Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs- und Bausparwesen (Überleitungs- und Einrichtungsverordnung)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 94
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 4: Regelt den Übergang von Akten und Unterlagen an das Bundesaufsichtsamt.
§ 4: Neue Bestimmungen für die Anwendung des Versicherungsaufsichtsgesetzes auf Versicherungsunternehmen in Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums.

View File

@@ -1,9 +1,9 @@
# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 41 Abs. 1: Anpassung der Verweise und Einführung eines Vorbehalts
§ 41 Abs. 1: Anpassung der Angaben und Einfügung eines Vorbehalts
§ 41 Abs. 2: Neue Regelungen für die Ermächtigung des Vorstands zur Änderung von allgemeinen Versicherungsbedingungen
§ 41 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Ermächtigung des Vorstands zur Änderung von allgemeinen Versicherungsbedingungen

View File

@@ -1,31 +1,19 @@
# § 433
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 433 Abs. 1: Erweiterung der rechtlichen und Finanzaufsicht, insbesondere auf die Wahrung der Belange der Versicherten und die Einhaltung der Gesetze.
§ 433 Abs. 1 bb): Einfügung von zusätzlichen Sätzen zur rechtlichen und Finanzaufsicht.
§ 433 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Anordnung von Maßnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung von Mißständen.
§ 433 Abs. 2a: Neufassung des Absatzes zur Übertragung von Befugnissen auf einen Sonderbeauftragten.
§ 433 Abs. 3: Streichung des Absatzes.
§ 433 Abs. 4 Satz 3: Streichung des Satzes.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 433 Abs. 3a: Absatz 3a wird aufgehoben.
§ 433 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der die Anlagenbegrenzungen und die Aufsichtsbehörde regelt.
§ 433 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der die Anlagenquote und die Aufsichtsbehörde regelt.
§ 433 Abs. 4a: Einfügung von Absatz 4a, der Inhaberschuldverschreibungen regelt.
§ 433 Abs. 4b: Einfügung von Absatz 4b, der Anlagen bei einem Aussteller regelt.
§ 433 Abs. 4b: Einfügung von Absatz 4b, der Anlagen bei ein und demselben Aussteller regelt.
§ 433 Abs. 4c: Einfügung von Absatz 4c, der Anlagen in Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten regelt.
§ 433 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes 5, der die Genehmigung von Anlagen und Begrenzungen regelt.
§ 433 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes 5, der die Genehmigung von Anlagen und Quoten regelt.
§ 433 Abs. 6: Neue Fassung des Absatzes 6, der die Belegenheit des gebundenen Vermögens regelt.

View File

@@ -1,13 +1,15 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 5 Abs. 2: Ersetzt die Worte 'den Bezirk' durch 'das Gebiet'
§ 5 Abs. 3: Streicht das Wort 'insbesondere', ändert Nummer 1 und 2, streicht die Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzes' in Nummer 4
§ 5 Abs. 3: Streicht das Wort 'insbesondere' und ändert die Nummern 1 und 2, streicht die Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzes' in Nummer 4
§ 5 Abs. 5: Ändert Nummer 1, 1a und 5, fügt Nummer 6 und 7 hinzu
§ 5 Abs. 5: Ändert die Nummern 1, 1a und 5, fügt die Nummern 6 und 7 hinzu
§ 5 Abs. 6: Ändert den Absatz 6, der die Ermächtigung für nähere Bestimmungen regelt
§ 5 Abs. 6: Ändert die Bestimmungen zur Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen
§ 5: Bestimmungen zur Anwendung von § 31 des Versicherungsvertragsgesetzes auf bestehende Versicherungsverhältnisse.

View File

@@ -1,35 +1,29 @@
# § 53c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 53c Abs. 2 Satz 1: Streichung der Worte 'die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf'
§ 53c Abs. 2 Satz 2: Neue Regelungen für die Festlegung von Beträgen in ECU
§ 53c Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften zur Umrechnung von Beträgen in ECU
§ 53c Abs. 2a: Einführung neuer Regelungen für die Solvabilität von Lebensversicherungsunternehmen
§ 53c Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes 2a zur Sicherstellung der Solvabilität
§ 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a: Anpassung der Berechnung des Grundkapitals
§ 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a: Anpassung der Angabe zum Grundkapital
§ 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3a: Erweiterung der Verweise
§ 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3a: Ersetzung der Angabe 'des Absatzes 3a' durch 'der Absätze 3a und 3c'
§ 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3b: Einführung neuer Regelungen für eingezahltes Kapital
§ 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3b: Einfügung einer neuen Nummer 3b zur Eingezahlung von Kapital
§ 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 4: Anpassung der Regelungen für stille Reserven
§ 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 4: Anpassung der Angabe zu stille Reserven
§ 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe b: Ersetzung von 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'
§ 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe b: Ersetzung des Wortes 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'
§ 53c Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 bis 3: Anpassung der Bedingungen für nachrangiges Kapital
§ 53c Abs. 3a Satz 1: Anpassung der Bedingungen für die Zurechnung von Kapital
§ 53c Abs. 3a Satz 1 Nr. 4: Anpassung der Bedingungen für nachrangiges Kapital
§ 53c Abs. 3a Satz 3: Hinzufügung eines Halbsatzes zur Rückerstattung des Kapitals
§ 53c Abs. 3a Satz 1 Nr. 5: Anpassung der Bedingungen für nachrangiges Kapital
§ 53c Abs. 3b: Einfügung eines neuen Absatzes 3b zur Zurechnung von Kapital aus nachrangigen Verbindlichkeiten
§ 53c Abs. 3a Satz 1 Nr. 6: Streichung der sechsten Bedingung
§ 53c Abs. 3a Satz 3: Anpassung der Bedingungen für nachrangiges Kapital
§ 53c Abs. 3b: Einführung neuer Regelungen für nachrangiges Kapital
§ 53c Abs. 3c: Einführung neuer Regelungen für die Zurechnung von nachrangigem Kapital
§ 53c Abs. 3c: Einfügung eines neuen Absatzes 3c zur Zurechnung des Gesamtbetrags von Genußrechtskapital und nachrangigen Verbindlichkeiten

View File

@@ -1,19 +1,9 @@
# § 54
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
§ 54 Abs. 3a: Absatz 3a wird aufgehoben.
§ 54 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der die Anlagenquote für bestimmte Vermögenswerte festlegt.
§ 54 Abs. 4a bis 4c: Einfügung der neuen Absätze 4a bis 4c, die spezielle Anlagenquoten für verschiedene Vermögenswerte regeln.
§ 54 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes 5, der die Genehmigung von Abweichungen von den Anlagenregeln regelt.
§ 54 Abs. 6: Neue Fassung des Absatzes 6, der die Belegenheit des gebundenen Vermögens regelt.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 54 Abs. 1: Anpassung der Definition des gebundenen Vermögens
§ 54 Abs. 2 Buchstabe d: Einführung neuer Anlagearten
§ 54 Abs. 2 Buchstabe d: Einfügung eines neuen Buchstabens d zur Anlage in Anteile an Sondervermögen

View File

@@ -1,9 +1,9 @@
# § 54a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 54a Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Anlagevorschriften
§ 54a Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Anlagevorschriften für das gebundene Vermögen
§ 54a Abs. 2 Nr. 1 bis 5: Anpassung der Anlagevorschriften für das gebundene Vermögen
§ 54a Abs. 2: Anpassung der Anlagevorschriften für Forderungen und Schuldverschreibungen

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 54b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 54b: Neue Fassung des § 54b, der die Anlage von Beständen des Deckungsstocks regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 54c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 54c: Streichung des Wortes 'ausländischen' und Einfügung von 'in einem Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft und der anderen Vertragsstaaten des EWR-Abkommens'.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 55a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 55a Abs. 1: Einfügung von Nummer 1a und Neufassung von Nummer 2.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 56a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 56a: Neufassung von Satz 3 und Einfügung von neuen Sätzen.
§ 56a: Neue Fassung von Satz 3 und Einfügung von neuen Sätzen.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 57
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 57: Einfügung von § 57, der die Prüfung des Jahresabschlusses regelt.

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 6 Abs. 1: Ändert den Absatz 1, der die Erlaubnis für Versicherungsunternehmen regelt
§ 6 Abs. 1: Ändert die Bestimmungen zur Erlaubnis für Versicherungsunternehmen
§ 6: Bestimmungen zur Anwendung von §§ 173 bis 178 des Versicherungsvertragsgesetzes auf bestehende Lebensversicherungsverhältnisse.

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 65
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
Zwischenüberschrift vor § 65: Neue Fassung der Zwischenüberschrift vor § 65.
§ 65: Neue Fassung des § 65, der die Berechnung der Deckungsrückstellung regelt.

View File

@@ -1,7 +1,11 @@
# § 66
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 66: Neufassung von Absatz 1 Satz 1, Einfügung von Absatz 1a und Neufassung von Absatz 2 und 3.
§ 66 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung von Absatz 1 Satz 1.
§ 66 Abs. 1a: Einfügung von Absatz 1a, der den Mindestumfang des Deckungsstocks regelt.
§ 66 Abs. 2 und 3: Neue Fassung von Absatz 2 und 3.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 67
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 67: Neue Fassung des § 67, der die Rückversicherungen regelt.

View File

@@ -1,7 +1,15 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-01-07 — Neufassung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 2
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 7: Neue Fassung des § 7, der die Erlaubnis für Versicherungsunternehmen regelt.
§ 7 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis festlegt.
§ 7 Abs. 1a: Änderung des Absatzes 1a, insbesondere Ersetzung von „Nr. 19 bis 21“ durch „Nr. 19 bis 24“ und Neufassung des Satzes 2.
§ 7 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei bestimmten EU-Beschlüssen regelt.
§ 7 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Gründe für die Versagung der Erlaubnis begrenzt.
§ 7: Bestimmungen zur Anwendung von Änderungen der Tarife für bestehende Krankenversicherungsverhältnisse.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 71
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 71 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von 'so hat sie den Treuhänder selbst zu bestellen' durch 'so kann sie den Treuhänder selbst bestellen'.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 73
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 73: Ersetzung von 'die eingestellten Deckungsrücklagen' durch 'die eingestellte Deckungsrückstellung'.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 77
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 77 Abs. 3 und 4: Ersetzung von 'rechnungsmäßige Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 79
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 79: Neue Fassung des § 79, der die Anwendbarkeit von Vorschriften für verschiedene Versicherungsarten regelt.
§ 79: Neue Fassung des § 79, der die Anwendung von Vorschriften für verschiedene Versicherungsarten regelt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 7a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 7a: Fügt neuen § 7a hinzu, der die Anforderungen an Geschäftsleiter und Inhaber bedeutender Beteiligungen regelt

View File

@@ -1,13 +1,9 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 8 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der Voraussetzungen für die Versagung der Erlaubnis erweitert
§ 8 Abs. 1: Änderung des Absatzes 1, insbesondere Ersetzung von „§ 8 Abs. 1 Nr. 1“ durch „§ 7a Abs. 1“.
§ 8 Abs. 1a: Änderung des Absatzes 1a, insbesondere Ersetzung von „Nr. 19 bis 21“ durch „Nr. 19 bis 24“
§ 8 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei EU-Beschlüssen regelt
§ 8 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der Gründe für die Versagung der Erlaubnis einschränkt
§ 8: Bestimmungen zur Anwendung von Änderungen der Tarife für bestehende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsverhältnisse.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 80
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 80 Satz 1: Ersetzung von 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'.

View File

@@ -1,7 +1,15 @@
# § 81
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 81 Abs. 1: Neufassung von Absatz 1, insbesondere Satz 1.
§ 81 Abs. 1 bb): Zusätzliche Sätze zur rechtlichen Aufsicht und Finanzaufsicht eingefügt.
§ 81 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Anordnung von Maßnahmen.
§ 81 Abs. 2a: Neufassung des Absatzes zur Übertragung von Befugnissen auf einen Sonderbeauftragten.
§ 81 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 3: Absatz 3 und Absatz 4 Satz 3 gestrichen.
§ 81 Abs. 1: Neue Fassung von Absatz 1 Satz 1.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 81a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 81a Satz 3: Streichung des Satzes.
§ 81a Satz 3: Satz 3 gestrichen.

View File

@@ -1,10 +1,10 @@
# § 81b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 81b Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Finanzaufsicht.
§ 81b Abs. 1: Zusätzlicher Satz zur freien Verfügung über die Vermögensgegenstände eingefügt.
§ 81b Abs. 3: Neufassung des Absatzes zur Anordnung von Maßnahmen bei gefährdender Vermögensanlage.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 81c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 81c Abs. 1 bis 4: Neufassung der Absätze zur Wahrung der Belange der Versicherten in der Lebensversicherung.
§ 81c Abs. 1 bis 4: Neufassung der Absätze zur Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 81d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 81d: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Wahrung der Belange der Versicherten in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung.
§ 81d und 81e: Einfügung neuer Absätze zur Zuführung zur Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung und zur Tarifbestimmungen.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 83
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 83: Neufassung des Paragraphen zur Befugnis der Aufsichtsbehörde zur Anforderung von Informationen und Prüfungen.
§ 83: Neufassung des gesamten § 83 zur Befugnis der Aufsichtsbehörde.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 84
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 84: Neufassung des Paragraphen zur Schweigepflicht und Nutzung von Informationen.
§ 84: Neufassung des gesamten § 84 zur Schweigepflicht.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 85
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 85: Neuer Paragraph zur Aufsicht über Geschäftstätigkeit in anderen Mitgliedstaaten
§ 85: Neuer Paragraph zur Aufsicht über die in anderen Mitgliedstaaten ausgeübte Geschäftstätigkeit.

View File

@@ -1,13 +1,13 @@
# § 87
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 87 Abs. 1 Nr. 3: Streichung der Bedingung, dass der Geschäftsbetrieb den guten Sitten widersprechen darf
§ 87 Abs. 1 Nr. 3: Streichung des Satzes über den Geschäftsbetrieb, der den guten Sitten widerspricht.
§ 87 Abs. 1: Hinzufügung einer neuen Bedingung für die Widerrufung der Erlaubnis
§ 87 Abs. 1: Hinzufügung einer neuen Nummer 4.
§ 87 Abs. 4: Streichung des vierten Satzes
§ 87 Abs. 4: Aufhebung des Absatzes 4.
§ 87 Abs. 6: Neuer Absatz zur Möglichkeit der Abberufung von Geschäftsleitern
§ 87 Abs. 6: Neuer Absatz zur Möglichkeit der Abberufung von Geschäftsleitern.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 87a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 87a Satz 3: Anpassung der Anwendung von § 87 Abs. 3 bis 5
§ 87a Satz 3: Anpassung der Anwendung von § 87 Abs. 3 bis 5.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 89
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 89 Abs. 2 Satz 3: Anpassung der Herabsetzung von Deckungsrückstellungen und Versicherungssummen
§ 89 Abs. 2 Satz 3: Anpassung der Herabsetzung von Deckungsrückstellungen und Versicherungssummen.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 89a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 89a: Neuer Paragraph zur Widerspruchsmöglichkeit gegen Maßnahmen
§ 89a: Neuer Paragraph zur Widerspruchsmöglichkeit gegen Maßnahmen.

View File

@@ -1,7 +1,9 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 9 Abs. 1 Satz 2: Angaben für jeden Mitgliedstaat gesondert mitzuteilen
§ 9: Bestimmungen zur Niederschrift von Änderungen der Versicherungsverhältnisse in einem Nachtrag zum Versicherungsvertrag.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 90
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1993-01-07 — Neufassung des Versicherungsaufsichtsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 2
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 90: Neufassung des Paragraphen, der die Verfassung und Verfahren der Aufsichtsbehörden regelt
Zwischenüberschrift vor § 90: Neue Fassung der Zwischenüberschrift.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 91
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
§ 91: Streichung des Paragraphen
§ 91: Aufhebung des Paragraphen.

Some files were not shown because too many files have changed in this diff Show More