BGBl. 1994 I S. 1624 · Änderung · Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes

Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
Inkrafttreten: 1994-07-29
Quelle: offenegesetze
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Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1994-07-28

BGBl-Id: bgbl1-1994-46-4
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# PFLVG — 1994-07-28
- **Titel:** Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1618
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1624
- **Inkrafttreten:** 1994-07-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/46#page=-53
- **Kurz:** Das Gesetz sichert den Einsatz von Steinkohle in der Verstromung für die Jahre 1996 bis 2005 und ändert das Atomgesetz sowie das Stromeinspeisungsgesetz.
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/46#page=-47
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Schornsteinfegergesetz, um die Anforderungen an Feuerungsanlagen für Braunkohlenbriketts oder nicht pechgebundene Steinkohlenbriketts im Beitrittsgebiet ab dem 1. Januar 1995 zu regeln.
## Betroffene Stellen
- § 4 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, um den Schutz durch Rechtsverordnung zu bestimmen, einschließlich der Versicherungspflicht für den Transport gefährlicher Güter.
- § 5: Neufassung des gesamten § 5, um die Vorschriften zur Versicherung, Antragsabwicklung, Vertragslaufzeit und Ausstellung von Bestätigungen zu aktualisieren.
- Zweiter Abschnitt, Überschrift: Neufassung der Überschrift des Zweiten Abschnitts, um die Pflichten der Versicherer und Statistik zu betonen.
- § 8: Neufassung des § 8, um die Pflichten der Versicherungsunternehmen und die Bestellung eines Vertreters zu regeln.
- § 9: Neufassung des § 9, um die jährliche Gemeinschaftsstatistik über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zu regeln.
- § 10: Neufassung des § 10, um die Übermittlung der erforderlichen Daten für die Statistik an die Aufsichtsbehörde zu regeln.
- § 4 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, um einen dem Zweck des Gesetzes gerecht werdenden Schutz sicherzustellen.
- § 5: Neufassung des gesamten § 5, um die Versicherungspflicht und die Verpflichtungen der Versicherungsunternehmen zu klären.
- Zweiter Abschnitt, Überschrift: Neufassung der Überschrift des Zweiten Abschnitts.
- § 8: Neufassung des § 8, um die Pflichten der Versicherungsunternehmen zu klären.
- § 9: Neufassung des § 9, um die jährliche Gemeinschaftsstatistik zu regeln.
- § 10: Neufassung des § 10, um die Übermittlung der erforderlichen Daten für die Statistik zu regeln.
- § 11: Neufassung des § 11, um die Pflichten der Versicherungsunternehmen zu klären.
## Wortlaut

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- **1981-04-28** · BGBl. 1981 I S. 394 — Zweite Verordnung zur Änderung der Mindesthöhe der Versicherungssummen in der Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter
- **1988-03-29** · BGBl. 1988 I S. 358 — Erstes Gesetz zur Änderung des Pflichtversicherungsgesetzes
- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1618 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1624 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes

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# Stellen dieser Station
- § 4 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, um den Schutz durch Rechtsverordnung zu bestimmen, einschließlich der Versicherungspflicht für den Transport gefährlicher Güter.
- § 5: Neufassung des gesamten § 5, um die Vorschriften zur Versicherung, Antragsabwicklung, Vertragslaufzeit und Ausstellung von Bestätigungen zu aktualisieren.
- Zweiter Abschnitt, Überschrift: Neufassung der Überschrift des Zweiten Abschnitts, um die Pflichten der Versicherer und Statistik zu betonen.
- § 8: Neufassung des § 8, um die Pflichten der Versicherungsunternehmen und die Bestellung eines Vertreters zu regeln.
- § 9: Neufassung des § 9, um die jährliche Gemeinschaftsstatistik über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zu regeln.
- § 10: Neufassung des § 10, um die Übermittlung der erforderlichen Daten für die Statistik an die Aufsichtsbehörde zu regeln.
- § 4 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, um einen dem Zweck des Gesetzes gerecht werdenden Schutz sicherzustellen.
- § 5: Neufassung des gesamten § 5, um die Versicherungspflicht und die Verpflichtungen der Versicherungsunternehmen zu klären.
- Zweiter Abschnitt, Überschrift: Neufassung der Überschrift des Zweiten Abschnitts.
- § 8: Neufassung des § 8, um die Pflichten der Versicherungsunternehmen zu klären.
- § 9: Neufassung des § 9, um die jährliche Gemeinschaftsstatistik zu regeln.
- § 10: Neufassung des § 10, um die Übermittlung der erforderlichen Daten für die Statistik zu regeln.
- § 11: Neufassung des § 11, um die Pflichten der Versicherungsunternehmen zu klären.

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 10: Neufassung des § 10, um die Übermittlung der erforderlichen Daten für die Statistik an die Aufsichtsbehörde zu regeln.
§ 10: Neufassung des § 10, um die Übermittlung der erforderlichen Daten für die Statistik zu regeln.

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1969-05-29Verordnung über die Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Pflichtversicherungsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 1969 I S. 441
> Station: 1994-07-28Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 11: Übertragung der Zuständigkeit für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten an das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungs- und Bausparwesen
§ 11: Neufassung des § 11, um die Pflichten der Versicherungsunternehmen zu klären.

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 4 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, um den Schutz durch Rechtsverordnung zu bestimmen, einschließlich der Versicherungspflicht für den Transport gefährlicher Güter.
§ 4 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, um einen dem Zweck des Gesetzes gerecht werdenden Schutz sicherzustellen.

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 5: Neufassung des gesamten § 5, um die Vorschriften zur Versicherung, Antragsabwicklung, Vertragslaufzeit und Ausstellung von Bestätigungen zu aktualisieren.
§ 5: Neufassung des gesamten § 5, um die Versicherungspflicht und die Verpflichtungen der Versicherungsunternehmen zu klären.

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 8: Neufassung des § 8, um die Pflichten der Versicherungsunternehmen und die Bestellung eines Vertreters zu regeln.
§ 8: Neufassung des § 8, um die Pflichten der Versicherungsunternehmen zu klären.

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 9: Neufassung des § 9, um die jährliche Gemeinschaftsstatistik über den Schadenverlauf in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung zu regeln.
§ 9: Neufassung des § 9, um die jährliche Gemeinschaftsstatistik zu regeln.

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# SCHFG — 1989-12-28
# SCHFG — 1994-07-28
- **Titel:** Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 - RRG 1992)
- **Typ:** Erlass
- **Fundstelle:** BGBl. 1989 I S. 2261
- **Inkrafttreten:** 1992-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1989/60#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (RRG 1992) beinhaltet Änderungen und Ergänzungen im Sozialgesetzbuch, insbesondere im Sechsten Buch (Gesetzliche Rentenversicherung).
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1624
- **Inkrafttreten:** 1994-07-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/46#page=-47
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Schornsteinfegergesetz, um die Anforderungen an Feuerungsanlagen für Braunkohlenbriketts oder nicht pechgebundene Steinkohlenbriketts im Beitrittsgebiet ab dem 1. Januar 1995 zu regeln.
## Betroffene Stellen
- § 29 Abs. 5: Einkommensanrechnung auf Erziehungsrenten nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch hinzugefügt
- § 29 Abs. 5 Satz 4: Neuberechnung der Rente und Feststellung des Ruhegelds bei Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
- § 31 Abs. 1 Satz 4: Rentenerhöhungen und Minderungen aufgrund des § 1587 b BGB, Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes und Erhöhung der Witwenrente bleiben unberücksichtigt
- § 31 Abs. 1 letzter Satz: Neuberechnung der Witwenrente und Feststellung des Witwengelds bei Voraussetzungen für eine große Witwenrente oder Aufteilung der Witwenrente
- § 32 Abs. 2 Satz 3: Minderungen der Waisenrente wegen der Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes hinzugefügt
- § 32 Abs. 2 letzter Satz: Letzter Satz gestrichen
- § 32 Abs. 3 Satz 3: § 25 Abs. 1 und 2 und § 61 Abs. 2 des Beamtenversorgungsgesetzes finden entsprechende Anwendung
- § 32 Abs. 3 letzter Satz: Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch ersetzt
- § 56 Abs. 3 Satz 4: Einkommensanrechnung auf Erziehungsrenten nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch hinzugefügt
- § 56 Abs. 3 letzter Satz: Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch unberücksichtigt
- § 56: Neue Bestimmungen zur Berechnung des Ruhegeldes und der Rente.
- § 56b: Bestimmungen zur Festsetzung der Beitragshöhe.
- § 56c: Bestimmungen zur Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane.
- § 56d: Bestimmungen zum Anwendungsbereich früherer Übergangsregelungen und neuen Übergangsregelungen.
- § 59: Bestimmungen zur Anwendung der Anlage I des Einigungsvertrages.
- § 4 Abs. 2, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 2 und 3, § 7 Abs. 2, § 20 Abs. 2, § 37 Abs. 4, § 42 Abs. 1 und 5: Ersetzung von Ministerbezeichnungen durch Ministeriumsbezeichnungen.
- § 1: Einführung einer Inhaltsübersicht und Anpassung von Absatz 2 und 3.
- § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Anpassung der Voraussetzungen für die Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister.
- § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Anpassung der Voraussetzungen für die Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister.
- § 6 Abs. 2 Satz 1: Erweiterung der Gründe für die Entfernung aus der Bewerberliste.
- § 6 Abs. 3: Neuer Absatz zur Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk.
- § 10 Abs. 2: Ersetzung von 'eine amtsärztliche Bescheinigung' durch 'ein amtsärztliches Gutachten'.
- § 44 Abs. 2: Ersetzung von 'eine amtsärztliche Bescheinigung' durch 'ein amtsärztliches Gutachten'.
- § 11 Abs. 2 Nr. 2: Streichung der Versetzung in einen anderen Kehrbezirk.
- § 11 Abs. 4: Neuer Absatz zur Widerspruchsklage gegen Maßnahmen.
## Wortlaut

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- **1984-07-31** · BGBl. 1984 I S. 1008 — Gesetz zur Änderung des Titels III der Gewerbeordnung und anderer gewerberechtlicher Vorschriften
- **1985-07-19** · BGBl. 1985 I S. 1450 — Gesetz zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz - HEZG)
- **1989-12-28** · BGBl. 1989 I S. 2261 — Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 - RRG 1992)
- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1624 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes

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# Stellen dieser Station
- § 29 Abs. 5: Einkommensanrechnung auf Erziehungsrenten nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch hinzugefügt
- § 29 Abs. 5 Satz 4: Neuberechnung der Rente und Feststellung des Ruhegelds bei Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch
- § 31 Abs. 1 Satz 4: Rentenerhöhungen und Minderungen aufgrund des § 1587 b BGB, Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes und Erhöhung der Witwenrente bleiben unberücksichtigt
- § 31 Abs. 1 letzter Satz: Neuberechnung der Witwenrente und Feststellung des Witwengelds bei Voraussetzungen für eine große Witwenrente oder Aufteilung der Witwenrente
- § 32 Abs. 2 Satz 3: Minderungen der Waisenrente wegen der Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes hinzugefügt
- § 32 Abs. 2 letzter Satz: Letzter Satz gestrichen
- § 32 Abs. 3 Satz 3: § 25 Abs. 1 und 2 und § 61 Abs. 2 des Beamtenversorgungsgesetzes finden entsprechende Anwendung
- § 32 Abs. 3 letzter Satz: Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch ersetzt
- § 56 Abs. 3 Satz 4: Einkommensanrechnung auf Erziehungsrenten nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch hinzugefügt
- § 56 Abs. 3 letzter Satz: Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch unberücksichtigt
- § 56: Neue Bestimmungen zur Berechnung des Ruhegeldes und der Rente.
- § 56b: Bestimmungen zur Festsetzung der Beitragshöhe.
- § 56c: Bestimmungen zur Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane.
- § 56d: Bestimmungen zum Anwendungsbereich früherer Übergangsregelungen und neuen Übergangsregelungen.
- § 59: Bestimmungen zur Anwendung der Anlage I des Einigungsvertrages.
- § 4 Abs. 2, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 2 und 3, § 7 Abs. 2, § 20 Abs. 2, § 37 Abs. 4, § 42 Abs. 1 und 5: Ersetzung von Ministerbezeichnungen durch Ministeriumsbezeichnungen.
- § 1: Einführung einer Inhaltsübersicht und Anpassung von Absatz 2 und 3.
- § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Anpassung der Voraussetzungen für die Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister.
- § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Anpassung der Voraussetzungen für die Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister.
- § 6 Abs. 2 Satz 1: Erweiterung der Gründe für die Entfernung aus der Bewerberliste.
- § 6 Abs. 3: Neuer Absatz zur Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk.
- § 10 Abs. 2: Ersetzung von 'eine amtsärztliche Bescheinigung' durch 'ein amtsärztliches Gutachten'.
- § 44 Abs. 2: Ersetzung von 'eine amtsärztliche Bescheinigung' durch 'ein amtsärztliches Gutachten'.
- § 11 Abs. 2 Nr. 2: Streichung der Versetzung in einen anderen Kehrbezirk.
- § 11 Abs. 4: Neuer Absatz zur Widerspruchsklage gegen Maßnahmen.

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 1: Einführung einer Inhaltsübersicht und Anpassung von Absatz 2 und 3.

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 10 Abs. 2: Ersetzung von 'eine amtsärztliche Bescheinigung' durch 'ein amtsärztliches Gutachten'.

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 11 Abs. 2 Nr. 2: Streichung der Versetzung in einen anderen Kehrbezirk.
§ 11 Abs. 4: Neuer Absatz zur Widerspruchsklage gegen Maßnahmen.

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 4 Abs. 2, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 2 und 3, § 7 Abs. 2, § 20 Abs. 2, § 37 Abs. 4, § 42 Abs. 1 und 5: Ersetzung von Ministerbezeichnungen durch Ministeriumsbezeichnungen.

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# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 4 Abs. 2, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 2 und 3, § 7 Abs. 2, § 20 Abs. 2, § 37 Abs. 4, § 42 Abs. 1 und 5: Ersetzung von Ministerbezeichnungen durch Ministeriumsbezeichnungen.

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 4 Abs. 2, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 2 und 3, § 7 Abs. 2, § 20 Abs. 2, § 37 Abs. 4, § 42 Abs. 1 und 5: Ersetzung von Ministerbezeichnungen durch Ministeriumsbezeichnungen.

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# § 42
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 4 Abs. 2, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 2 und 3, § 7 Abs. 2, § 20 Abs. 2, § 37 Abs. 4, § 42 Abs. 1 und 5: Ersetzung von Ministerbezeichnungen durch Ministeriumsbezeichnungen.

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# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 44 Abs. 2: Ersetzung von 'eine amtsärztliche Bescheinigung' durch 'ein amtsärztliches Gutachten'.

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 4 Abs. 2, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 2 und 3, § 7 Abs. 2, § 20 Abs. 2, § 37 Abs. 4, § 42 Abs. 1 und 5: Ersetzung von Ministerbezeichnungen durch Ministeriumsbezeichnungen.
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Anpassung der Voraussetzungen für die Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister.
§ 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Anpassung der Voraussetzungen für die Bestellung als Bezirksschornsteinfegermeister.

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# § 56
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1989-12-28 — Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 - RRG 1992)
> Fundstelle: BGBl. 1989 I S. 2261
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 56 Abs. 3 Satz 4: Einkommensanrechnung auf Erziehungsrenten nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch hinzugefügt
§ 56 Abs. 3 letzter Satz: Einkommensanrechnung auf Renten wegen Todes nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch unberücksichtigt
§ 56: Neue Bestimmungen zur Berechnung des Ruhegeldes und der Rente.

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# § 56b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 56b: Bestimmungen zur Festsetzung der Beitragshöhe.

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# § 56c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 56c: Bestimmungen zur Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane.

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# § 56d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 56d: Bestimmungen zum Anwendungsbereich früherer Übergangsregelungen und neuen Übergangsregelungen.

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# § 59
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 59: Bestimmungen zur Anwendung der Anlage I des Einigungsvertrages.

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 4 Abs. 2, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 2 und 3, § 7 Abs. 2, § 20 Abs. 2, § 37 Abs. 4, § 42 Abs. 1 und 5: Ersetzung von Ministerbezeichnungen durch Ministeriumsbezeichnungen.
§ 6 Abs. 2 Satz 1: Erweiterung der Gründe für die Entfernung aus der Bewerberliste.
§ 6 Abs. 3: Neuer Absatz zur Meisterprüfung im Schornsteinfegerhandwerk.

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 4 Abs. 2, § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 2 und 3, § 7 Abs. 2, § 20 Abs. 2, § 37 Abs. 4, § 42 Abs. 1 und 5: Ersetzung von Ministerbezeichnungen durch Ministeriumsbezeichnungen.

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# SCHORNSTEINFEGERGESETZ — 1994-07-28
- **Titel:** Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1618
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1624
- **Inkrafttreten:** 1994-07-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/46#page=-53
- **Kurz:** Das Gesetz sichert den Einsatz von Steinkohle in der Verstromung für die Jahre 1996 bis 2005 und ändert das Atomgesetz sowie das Stromeinspeisungsgesetz.
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/46#page=-47
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Schornsteinfegergesetz, um die Anforderungen an Feuerungsanlagen für Braunkohlenbriketts oder nicht pechgebundene Steinkohlenbriketts im Beitrittsgebiet ab dem 1. Januar 1995 zu regeln.
## Betroffene Stellen
- § 27 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Aktien und Genussrechten
- § 27 Abs. 1 Nr. 5a: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Aktien und Genussrechten sowie Geschäftsanteilen
- § 27 Abs. 1 Nr. 6: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Anteilen an Wertpapier-Sondervermögen
- § 27 Abs. 1 Nr. 7: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Grundpfandrechten und Wertpapieren
- § 27 Abs. 1 Nr. 8 bis 13: Neufassung der Abschnitte über Anlagen in Darlehen und Grundstücken
- § 27 Abs. 1 Nr. 14: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Beteiligungs-Sondervermögen
- § 27 Abs. 3: Neufassung des Abschnitts über Kongruenzregeln
- § 8 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Voraussetzungen für die Versagung der Erlaubnis detaillierter festlegt.
- § 8 Abs. 1a: Änderung des Absatzes 1a, insbesondere Ersetzung von „Nr. 19 bis 21“ durch „Nr. 19 bis 24“ und Neufassung des Satzes 2.
- § 8 Abs. 3 und 4: Einfügung der neuen Absätze 3 und 4, die die Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis regeln.
- § 5a Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von „§ 8 Abs. 1 Nr. 1“ durch „§ 7a Abs. 1“.
- § 10 Abs. 1: Änderung des Absatzes 1, insbesondere Ersetzung von „sollen die Bestimmungen“ durch „müssen vollständige Angaben“ und Neufassung mehrerer Nummern.
- § 10 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Anwendung auf Rückversicherung und Großrisiken regelt.
- § 10a: Einfügung des neuen § 10a, der die Verbraucherinformationen regelt.
- § 11: Neufassung des § 11, der die Kalkulation der Prämien in der Lebensversicherung regelt.
- § 11a bis 11e: Einfügung der neuen §§ 11a bis 11e, die den Verantwortlichen Aktuar und die Berechnung der Deckungsrückstellungen regeln.
- § 12: Neufassung des § 12, der die substitutive Krankenversicherung regelt.
- § 12a: Neue Bestimmungen zur Alterungsrückstellung und Prämienermäßigung in der Krankenversicherung
- § 12b: Neue Bestimmungen zur Prämienänderung und Prüfung durch unabhängigen Treuhänder
- § 12c: Neue Ermächtigungen des Bundesministeriums der Finanzen zur Festlegung von Berechnungsmethoden und Verteilungsgrundsätzen
- § 12d: Neue Bestimmungen zur Prämienänderung für Verträge vor dem 29. Juli 1994 und zur Aufsichtsbehörde als Treuhänder
- § 13 Abs. 1: Neuer Satz zur Ausnahmeregelung für Kapitalerhöhung
- § 13 Abs. 2: Streichung von „oder ein anderes Gebiet im Geltungsbereich dieses Gesetzes“
- § 13 Abs. 3: Ersetzung von „im Geltungsbereich dieses Gesetzes“ und „außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes“
- § 13a: Neue Bestimmungen zur Betreibung des Direktversicherungsgeschäfts in anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten
- § 13b: Neue Bestimmungen zur Anzeige und Prüfung der Errichtung von Niederlassungen
- § 13c: Neue Bestimmungen zur Anzeige und Prüfung der Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs
- § 13d: Neue Bestimmungen zur Aufsichtsbehörde als Treuhänder und zur Festlegung des Zeitpunkts
- § 13a: Neue Vorschriften für die Aufnahme des Direktversicherungsgeschäfts im Dienstleistungsverkehr
- § 13d: Neue Anzeigepflichten für Versicherungsunternehmen an die Aufsichtsbehörde
- § 14 Abs. 1 Satz 4: Streichung des Satzes 4 im Absatz 1
- § 14 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a zur Übertragung von Versicherungsbeständen
- § 22 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Postscheckkonto' durch 'Postgirokonto'
- § 41 Abs. 1: Anpassung der Angaben und Einfügung eines Vorbehalts
- § 41 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Ermächtigung des Vorstands zur Änderung von allgemeinen Versicherungsbedingungen
- § 53c Abs. 2: Anpassung der Worte und Einfügung eines neuen Absatzes 2a
- § 53c Abs. 3 Satz 1: Anpassung der Angaben und Einfügung neuer Nummern
- § 53c Abs. 3a: Anpassung der Vorschriften für nachrangiges Kapital
- § 53c Abs. 3b und 3c: Einfügung neuer Absätze 3b und 3c zur Zurechnung von nachrangigem Kapital
- § 54 Abs. 1: Anpassung der Definition des gebundenen Vermögens
- § 54 Abs. 2: Einfügung eines neuen Buchstabens d für Anlagen in Anteilen an Sondervermögen
- § 54a Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Vorschriften für die Anlage des gebundenen Vermögens
- § 54a Abs. 2: Anpassung der Vorschriften für die Anlage in Forderungen und Schuldverschreibungen
- § 9 Abs. 1 Satz 2: Angaben für jeden Mitgliedstaat gesondert mitzuteilen
- § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung von 'oder' durch Komma
- § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Ersetzung des Punkts durch 'oder'
- § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4: Neue Nummer 4 hinzugefügt
- § 12 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut des Satzes
- § 12 Abs. 6: Neuer Satz hinzugefügt
- § 13 Abs. 5: Neuer Absatz 5 hinzugefügt
- § 14 Nr. 2: Neuer Wortlaut von Nummer 2
- § 15: Neuer Wortlaut des § 15
- § 16: § 16 wird aufgehoben
- § 8 Abs. 3: Die Kündigungsfrist für Versicherungsverhältnisse mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren wird auf drei Monate reduziert.
- § 8 Abs. 4: Ein Widerrufsrecht für Versicherungsverhältnisse mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wird eingeführt.
- § 8 Abs. 5: Ein Widerrufsrecht für Lebensversicherungen wird eingeführt.
- § 8 Abs. 6: Die Absätze 4 und 5 finden keine Anwendung, wenn der Versicherungsnehmer ein Widerrufsrecht nach § 5a hat.
- § 15a: Referenzen zu § 3 Abs. 3 und 5, § 5 Abs. 1 bis 3 und § 8 Abs. 2 bis 5 werden aktualisiert.
- § 31: Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis kündigen, wenn der Versicherer die Prämie erhöht.
- § 40 Abs. 2 Satz 3: Der Satz 3 von § 40 Abs. 2 wird gestrichen.
- § 158h: Ein neuer Satz wird eingefügt, der die Kündigung von Versicherungen bei Erwerb eines Kraftfahrzeugs regelt.
- Überschrift des Dritten Abschnitts: Das Wort 'Lebensversicherung' wird durch 'Lebens- und Krankenversicherung' ersetzt.
- Dritter Abschnitt vor § 159: Eine neue Zwischenüberschrift 'Erster Titel. Lebensversicherung' wird eingefügt.
- § 172: Ein neuer § 172 wird eingefügt, der die Prämienanpassung bei Lebensversicherungen regelt.
- § 173: § 173 wird gestrichen.
- § 174: Die Umwandlung von Versicherungen in prämienfreie Versicherungen wird neu geregelt.
- § 175 Abs. 1 Satz 2: Die Anwendung von § 174 auf die Umwandlung wird neu geregelt.
- § 176: Die Berechnung des Rückkaufswerts bei Kapitalversicherungen wird neu geregelt.
- § 178 Abs. 2: Die Referenz zu § 173 wird durch § 174 ersetzt, und Satz 2 wird gestrichen.
- nach § 178: Ein neuer Titel 'zweiter Titel. Krankenversicherung' wird eingefügt, der die Krankenversicherung regelt.
- § 13 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Vorschrift zur Überprüfung sämtlicher Schornsteine, Feuerstätten, Verbindungsstücke und Lüftungsanlagen.
- § 13 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung der Vorschrift zur unverzüglichen schriftlichen Meldung von Mängeln an Schornsteine, Feuerstätten, Verbindungsstücke und Lüftungsanlagen.
- § 13 Abs. 1 Nr. 4: Erweiterung der Vorschrift um Lüftungsanlagen oder ähnliche Einrichtungen.
- § 13 Abs. 1 Nr. 4: Ersetzung der Worte 'und Verbindungsstücken' durch 'Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen oder ähnlichen Einrichtungen'.
- § 13 Abs. 1 Nr. 11: Einfügung der Vorschrift zur Überwachung von Feuerungsanlagen im Zuge der Feuerstättenschau.
- § 13 Abs. 1 Nr. 12: Streichung der Angabe zum Energieeinsparungsgesetz.
- § 13 Abs. 2: Neufassung der Vorschrift zur Übertragung anderer Arbeiten auf den Bezirksschornsteinfegermeister.
- § 17: Neufassung der Vorschrift zum Wohnsitz des Bezirksschornsteinfegermeisters.
- § 19: Neufassung der Vorschriften zur Aufzeichnung und Datenübermittlung des Bezirksschornsteinfegermeisters.
- § 21 Abs. 1: Einfügung der Möglichkeit, die Nutzung des Kehrbezirks jederzeit auszuschlagen.
- § 22 Abs. 1 Nr. 3: Erweiterung der Vorschrift um § 13 Abs. 1 und 2.
- § 22 Abs. 1 Nr. 3: Ersetzung der Angabe '(§ 13 Abs. 1)' durch '(§ 13 Abs. 1 und 2)'.
- § 22 Abs. 2: Streichung des Absatzes.
- § 24 Abs. 1: Neufassung der Vorschrift zur Erlassung der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung.
- § 25 Abs. 3: Neufassung der Vorschrift zur spezifizierten Rechnung.
- § 25 Abs. 4: Neufassung der Vorschrift zur Gebühr und Verjährung.
- § 24 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften zur Erlassung der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung.
- § 25 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur spezifizierten Rechnung des Bezirksschornsteinfegermeisters.
- § 25 Abs. 4: Neufassung der Vorschriften zur Gebühr und Verjährung.
- § 26 Abs. 2: Einfügung der Möglichkeit, auch ohne besonderen Anlaß zu überprüfen.
- § 27 Abs. 1 Nr. 2: Erhöhung der Strafe von 1000 auf 10000 DM.
- § 27 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung der Zahl '1000' durch '10000'.
- § 27 Abs. 1 Nr. 3: Streichung der Nummer.
- § 27 Abs. 2: Neufassung der Vorschrift zur Verwarnung.
- § 27 Abs. 2: Neufassung der Vorschriften zur Strafe und Warnungsgeld.
- § 28: Einfügung der Vorschrift zur Widerspruchsmöglichkeit gegen die einstweilige Berufsuntersagung.
- § 29 Abs. 5: Einfügung der Vorschrift zur Kürzung des Ruhegeldes bei Nichtzahlung der Pflichtbeiträge.
- § 29 Abs. 5: Einfügung der Vorschriften zur Kürzung des Ruhegeldes.
- § 31 Abs. 1: Einfügung der Anwendung von § 29 Abs. 5 Satz 2 und 3.
- § 31 Abs. 3 Nr. 1: Neufassung der Vorschrift zur Witwenrente.
- § 31 Abs. 4: Neufassung der Vorschrift zur Anwendung anderer Gesetze.
- § 31 Abs. 3 Nr. 1: Neufassung der Vorschriften zur Witwenrente.
- § 31 Abs. 4: Neufassung der Vorschriften zur Anwendung anderer Gesetze.
- § 32 Abs. 2: Einfügung der Anwendung von § 29 Abs. 5 Satz 2 und 3.
- § 32 Abs. 3: Neufassung der Vorschrift zur Anwendung anderer Gesetze.
- § 37 Abs. 1 Satz 1: Neufassung der Vorschrift zur Zusammensetzung der Vertreterversammlung.
- § 37 Abs. 2 Satz 2: Neufassung der Vorschrift zur Amtsdauer und Wahl.
- § 38 Abs. 1: Neufassung der Vorschrift zur Zusammensetzung des Vorstands.
- § 39 Abs. 2 Nr. 1 und 2: Neufassung der Vorschriften zur Wahl und Beschlußfassung.
- § 32 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur Anwendung anderer Gesetze.
- § 37 Abs. 1 Satz 1: Neufassung der Vorschriften zur Zusammensetzung der Vertreterversammlung.
- § 37 Abs. 2 Satz 2: Neufassung der Vorschriften zur Amtsdauer und Wahl.
- § 38 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften zur Zusammensetzung des Vorstands.
- § 39 Abs. 2 Nr. 1 und 2: Neufassung der Vorschriften zur Wahl und Rechten der Vertreterversammlung und des Vorstands.
- § 50: Streichung der Worte 'zweiter Abschnitt Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Schornsteinfegerwesens'.
- § 51: Streichung des Absatzes.
- vor § 52: Ersetzung der Worte 'Dritter Abschnitt' durch 'zweiter Abschnitt'.
- nach § 53: Ersetzung der Worte 'Vierter Abschnitt' durch 'Dritter Abschnitt'.
- § 55: Streichung des Absatzes.
- nach § 57: Ersetzung der Worte 'Fünfter Abschnitt' durch 'Vierter Abschnitt' und Streichung von § 58.
- nach § 56: Einfügung der neuen §§ 56a bis 56d zur Berechnung des Ruhegeldes.
- § 51: Streichung des Abschnitts.
- Vor § 52: Ersetzung der Worte 'Dritter Abschnitt' durch 'zweiter Abschnitt'.
- Nach § 53: Ersetzung der Worte 'Vierter Abschnitt' durch 'Dritter Abschnitt'.
- § 55: Streichung des Abschnitts.
- Nach § 57: Ersetzung der Worte 'Fünfter Abschnitt' durch 'Vierter Abschnitt' und Streichung von § 58.
- Nach § 56: Einfügung der neuen Abschnitte § 56a bis § 56d zur Berechnung des Ruhegeldes.
## Wortlaut

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- **1952-01-30** · BGBl. 1952 I S. 75 — Gesetz zur Ordnung des Schornsteinfegerwesens
- **1985-06-27** · BGBl. 1985 I S. 1144 — Gesetz zur Anpassung rechtlicher Vorschriften an das Adoptionsgesetz (Adoptionsanpassungsgesetz - AdAnpG)
- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1618 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1624 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes

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# Stellen dieser Station
- § 27 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Aktien und Genussrechten
- § 27 Abs. 1 Nr. 5a: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Aktien und Genussrechten sowie Geschäftsanteilen
- § 27 Abs. 1 Nr. 6: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Anteilen an Wertpapier-Sondervermögen
- § 27 Abs. 1 Nr. 7: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Grundpfandrechten und Wertpapieren
- § 27 Abs. 1 Nr. 8 bis 13: Neufassung der Abschnitte über Anlagen in Darlehen und Grundstücken
- § 27 Abs. 1 Nr. 14: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Beteiligungs-Sondervermögen
- § 27 Abs. 3: Neufassung des Abschnitts über Kongruenzregeln
- § 8 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Voraussetzungen für die Versagung der Erlaubnis detaillierter festlegt.
- § 8 Abs. 1a: Änderung des Absatzes 1a, insbesondere Ersetzung von „Nr. 19 bis 21“ durch „Nr. 19 bis 24“ und Neufassung des Satzes 2.
- § 8 Abs. 3 und 4: Einfügung der neuen Absätze 3 und 4, die die Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis regeln.
- § 5a Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von „§ 8 Abs. 1 Nr. 1“ durch „§ 7a Abs. 1“.
- § 10 Abs. 1: Änderung des Absatzes 1, insbesondere Ersetzung von „sollen die Bestimmungen“ durch „müssen vollständige Angaben“ und Neufassung mehrerer Nummern.
- § 10 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Anwendung auf Rückversicherung und Großrisiken regelt.
- § 10a: Einfügung des neuen § 10a, der die Verbraucherinformationen regelt.
- § 11: Neufassung des § 11, der die Kalkulation der Prämien in der Lebensversicherung regelt.
- § 11a bis 11e: Einfügung der neuen §§ 11a bis 11e, die den Verantwortlichen Aktuar und die Berechnung der Deckungsrückstellungen regeln.
- § 12: Neufassung des § 12, der die substitutive Krankenversicherung regelt.
- § 12a: Neue Bestimmungen zur Alterungsrückstellung und Prämienermäßigung in der Krankenversicherung
- § 12b: Neue Bestimmungen zur Prämienänderung und Prüfung durch unabhängigen Treuhänder
- § 12c: Neue Ermächtigungen des Bundesministeriums der Finanzen zur Festlegung von Berechnungsmethoden und Verteilungsgrundsätzen
- § 12d: Neue Bestimmungen zur Prämienänderung für Verträge vor dem 29. Juli 1994 und zur Aufsichtsbehörde als Treuhänder
- § 13 Abs. 1: Neuer Satz zur Ausnahmeregelung für Kapitalerhöhung
- § 13 Abs. 2: Streichung von „oder ein anderes Gebiet im Geltungsbereich dieses Gesetzes“
- § 13 Abs. 3: Ersetzung von „im Geltungsbereich dieses Gesetzes“ und „außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes“
- § 13a: Neue Bestimmungen zur Betreibung des Direktversicherungsgeschäfts in anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten
- § 13b: Neue Bestimmungen zur Anzeige und Prüfung der Errichtung von Niederlassungen
- § 13c: Neue Bestimmungen zur Anzeige und Prüfung der Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs
- § 13d: Neue Bestimmungen zur Aufsichtsbehörde als Treuhänder und zur Festlegung des Zeitpunkts
- § 13a: Neue Vorschriften für die Aufnahme des Direktversicherungsgeschäfts im Dienstleistungsverkehr
- § 13d: Neue Anzeigepflichten für Versicherungsunternehmen an die Aufsichtsbehörde
- § 14 Abs. 1 Satz 4: Streichung des Satzes 4 im Absatz 1
- § 14 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a zur Übertragung von Versicherungsbeständen
- § 22 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Postscheckkonto' durch 'Postgirokonto'
- § 41 Abs. 1: Anpassung der Angaben und Einfügung eines Vorbehalts
- § 41 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Ermächtigung des Vorstands zur Änderung von allgemeinen Versicherungsbedingungen
- § 53c Abs. 2: Anpassung der Worte und Einfügung eines neuen Absatzes 2a
- § 53c Abs. 3 Satz 1: Anpassung der Angaben und Einfügung neuer Nummern
- § 53c Abs. 3a: Anpassung der Vorschriften für nachrangiges Kapital
- § 53c Abs. 3b und 3c: Einfügung neuer Absätze 3b und 3c zur Zurechnung von nachrangigem Kapital
- § 54 Abs. 1: Anpassung der Definition des gebundenen Vermögens
- § 54 Abs. 2: Einfügung eines neuen Buchstabens d für Anlagen in Anteilen an Sondervermögen
- § 54a Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Vorschriften für die Anlage des gebundenen Vermögens
- § 54a Abs. 2: Anpassung der Vorschriften für die Anlage in Forderungen und Schuldverschreibungen
- § 9 Abs. 1 Satz 2: Angaben für jeden Mitgliedstaat gesondert mitzuteilen
- § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung von 'oder' durch Komma
- § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Ersetzung des Punkts durch 'oder'
- § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4: Neue Nummer 4 hinzugefügt
- § 12 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut des Satzes
- § 12 Abs. 6: Neuer Satz hinzugefügt
- § 13 Abs. 5: Neuer Absatz 5 hinzugefügt
- § 14 Nr. 2: Neuer Wortlaut von Nummer 2
- § 15: Neuer Wortlaut des § 15
- § 16: § 16 wird aufgehoben
- § 8 Abs. 3: Die Kündigungsfrist für Versicherungsverhältnisse mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren wird auf drei Monate reduziert.
- § 8 Abs. 4: Ein Widerrufsrecht für Versicherungsverhältnisse mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wird eingeführt.
- § 8 Abs. 5: Ein Widerrufsrecht für Lebensversicherungen wird eingeführt.
- § 8 Abs. 6: Die Absätze 4 und 5 finden keine Anwendung, wenn der Versicherungsnehmer ein Widerrufsrecht nach § 5a hat.
- § 15a: Referenzen zu § 3 Abs. 3 und 5, § 5 Abs. 1 bis 3 und § 8 Abs. 2 bis 5 werden aktualisiert.
- § 31: Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis kündigen, wenn der Versicherer die Prämie erhöht.
- § 40 Abs. 2 Satz 3: Der Satz 3 von § 40 Abs. 2 wird gestrichen.
- § 158h: Ein neuer Satz wird eingefügt, der die Kündigung von Versicherungen bei Erwerb eines Kraftfahrzeugs regelt.
- Überschrift des Dritten Abschnitts: Das Wort 'Lebensversicherung' wird durch 'Lebens- und Krankenversicherung' ersetzt.
- Dritter Abschnitt vor § 159: Eine neue Zwischenüberschrift 'Erster Titel. Lebensversicherung' wird eingefügt.
- § 172: Ein neuer § 172 wird eingefügt, der die Prämienanpassung bei Lebensversicherungen regelt.
- § 173: § 173 wird gestrichen.
- § 174: Die Umwandlung von Versicherungen in prämienfreie Versicherungen wird neu geregelt.
- § 175 Abs. 1 Satz 2: Die Anwendung von § 174 auf die Umwandlung wird neu geregelt.
- § 176: Die Berechnung des Rückkaufswerts bei Kapitalversicherungen wird neu geregelt.
- § 178 Abs. 2: Die Referenz zu § 173 wird durch § 174 ersetzt, und Satz 2 wird gestrichen.
- nach § 178: Ein neuer Titel 'zweiter Titel. Krankenversicherung' wird eingefügt, der die Krankenversicherung regelt.
- § 13 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Vorschrift zur Überprüfung sämtlicher Schornsteine, Feuerstätten, Verbindungsstücke und Lüftungsanlagen.
- § 13 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung der Vorschrift zur unverzüglichen schriftlichen Meldung von Mängeln an Schornsteine, Feuerstätten, Verbindungsstücke und Lüftungsanlagen.
- § 13 Abs. 1 Nr. 4: Erweiterung der Vorschrift um Lüftungsanlagen oder ähnliche Einrichtungen.
- § 13 Abs. 1 Nr. 4: Ersetzung der Worte 'und Verbindungsstücken' durch 'Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen oder ähnlichen Einrichtungen'.
- § 13 Abs. 1 Nr. 11: Einfügung der Vorschrift zur Überwachung von Feuerungsanlagen im Zuge der Feuerstättenschau.
- § 13 Abs. 1 Nr. 12: Streichung der Angabe zum Energieeinsparungsgesetz.
- § 13 Abs. 2: Neufassung der Vorschrift zur Übertragung anderer Arbeiten auf den Bezirksschornsteinfegermeister.
- § 17: Neufassung der Vorschrift zum Wohnsitz des Bezirksschornsteinfegermeisters.
- § 19: Neufassung der Vorschriften zur Aufzeichnung und Datenübermittlung des Bezirksschornsteinfegermeisters.
- § 21 Abs. 1: Einfügung der Möglichkeit, die Nutzung des Kehrbezirks jederzeit auszuschlagen.
- § 22 Abs. 1 Nr. 3: Erweiterung der Vorschrift um § 13 Abs. 1 und 2.
- § 22 Abs. 1 Nr. 3: Ersetzung der Angabe '(§ 13 Abs. 1)' durch '(§ 13 Abs. 1 und 2)'.
- § 22 Abs. 2: Streichung des Absatzes.
- § 24 Abs. 1: Neufassung der Vorschrift zur Erlassung der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung.
- § 25 Abs. 3: Neufassung der Vorschrift zur spezifizierten Rechnung.
- § 25 Abs. 4: Neufassung der Vorschrift zur Gebühr und Verjährung.
- § 24 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften zur Erlassung der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung.
- § 25 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur spezifizierten Rechnung des Bezirksschornsteinfegermeisters.
- § 25 Abs. 4: Neufassung der Vorschriften zur Gebühr und Verjährung.
- § 26 Abs. 2: Einfügung der Möglichkeit, auch ohne besonderen Anlaß zu überprüfen.
- § 27 Abs. 1 Nr. 2: Erhöhung der Strafe von 1000 auf 10000 DM.
- § 27 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung der Zahl '1000' durch '10000'.
- § 27 Abs. 1 Nr. 3: Streichung der Nummer.
- § 27 Abs. 2: Neufassung der Vorschrift zur Verwarnung.
- § 27 Abs. 2: Neufassung der Vorschriften zur Strafe und Warnungsgeld.
- § 28: Einfügung der Vorschrift zur Widerspruchsmöglichkeit gegen die einstweilige Berufsuntersagung.
- § 29 Abs. 5: Einfügung der Vorschrift zur Kürzung des Ruhegeldes bei Nichtzahlung der Pflichtbeiträge.
- § 29 Abs. 5: Einfügung der Vorschriften zur Kürzung des Ruhegeldes.
- § 31 Abs. 1: Einfügung der Anwendung von § 29 Abs. 5 Satz 2 und 3.
- § 31 Abs. 3 Nr. 1: Neufassung der Vorschrift zur Witwenrente.
- § 31 Abs. 4: Neufassung der Vorschrift zur Anwendung anderer Gesetze.
- § 31 Abs. 3 Nr. 1: Neufassung der Vorschriften zur Witwenrente.
- § 31 Abs. 4: Neufassung der Vorschriften zur Anwendung anderer Gesetze.
- § 32 Abs. 2: Einfügung der Anwendung von § 29 Abs. 5 Satz 2 und 3.
- § 32 Abs. 3: Neufassung der Vorschrift zur Anwendung anderer Gesetze.
- § 37 Abs. 1 Satz 1: Neufassung der Vorschrift zur Zusammensetzung der Vertreterversammlung.
- § 37 Abs. 2 Satz 2: Neufassung der Vorschrift zur Amtsdauer und Wahl.
- § 38 Abs. 1: Neufassung der Vorschrift zur Zusammensetzung des Vorstands.
- § 39 Abs. 2 Nr. 1 und 2: Neufassung der Vorschriften zur Wahl und Beschlußfassung.
- § 32 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur Anwendung anderer Gesetze.
- § 37 Abs. 1 Satz 1: Neufassung der Vorschriften zur Zusammensetzung der Vertreterversammlung.
- § 37 Abs. 2 Satz 2: Neufassung der Vorschriften zur Amtsdauer und Wahl.
- § 38 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften zur Zusammensetzung des Vorstands.
- § 39 Abs. 2 Nr. 1 und 2: Neufassung der Vorschriften zur Wahl und Rechten der Vertreterversammlung und des Vorstands.
- § 50: Streichung der Worte 'zweiter Abschnitt Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Schornsteinfegerwesens'.
- § 51: Streichung des Absatzes.
- vor § 52: Ersetzung der Worte 'Dritter Abschnitt' durch 'zweiter Abschnitt'.
- nach § 53: Ersetzung der Worte 'Vierter Abschnitt' durch 'Dritter Abschnitt'.
- § 55: Streichung des Absatzes.
- nach § 57: Ersetzung der Worte 'Fünfter Abschnitt' durch 'Vierter Abschnitt' und Streichung von § 58.
- nach § 56: Einfügung der neuen §§ 56a bis 56d zur Berechnung des Ruhegeldes.
- § 51: Streichung des Abschnitts.
- Vor § 52: Ersetzung der Worte 'Dritter Abschnitt' durch 'zweiter Abschnitt'.
- Nach § 53: Ersetzung der Worte 'Vierter Abschnitt' durch 'Dritter Abschnitt'.
- § 55: Streichung des Abschnitts.
- Nach § 57: Ersetzung der Worte 'Fünfter Abschnitt' durch 'Vierter Abschnitt' und Streichung von § 58.
- Nach § 56: Einfügung der neuen Abschnitte § 56a bis § 56d zur Berechnung des Ruhegeldes.

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 10 Abs. 1: Änderung des Absatzes 1, insbesondere Ersetzung von „sollen die Bestimmungen“ durch „müssen vollständige Angaben“ und Neufassung mehrerer Nummern.
§ 10 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Anwendung auf Rückversicherung und Großrisiken regelt.

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# § 10a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 10a: Einfügung des neuen § 10a, der die Verbraucherinformationen regelt.

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 11: Neufassung des § 11, der die Kalkulation der Prämien in der Lebensversicherung regelt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 11a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 11a bis 11e: Einfügung der neuen §§ 11a bis 11e, die den Verantwortlichen Aktuar und die Berechnung der Deckungsrückstellungen regeln.

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@@ -0,0 +1,17 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 12: Neufassung des § 12, der die substitutive Krankenversicherung regelt.
§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung von 'oder' durch Komma
§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Ersetzung des Punkts durch 'oder'
§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4: Neue Nummer 4 hinzugefügt
§ 12 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut des Satzes
§ 12 Abs. 6: Neuer Satz hinzugefügt

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 12a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 12a: Neue Bestimmungen zur Alterungsrückstellung und Prämienermäßigung in der Krankenversicherung

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 12b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 12b: Neue Bestimmungen zur Prämienänderung und Prüfung durch unabhängigen Treuhänder

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 12c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 12c: Neue Ermächtigungen des Bundesministeriums der Finanzen zur Festlegung von Berechnungsmethoden und Verteilungsgrundsätzen

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 12d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 12d: Neue Bestimmungen zur Prämienänderung für Verträge vor dem 29. Juli 1994 und zur Aufsichtsbehörde als Treuhänder

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@@ -1,14 +1,22 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 13 Abs. 1: Neuer Satz zur Ausnahmeregelung für Kapitalerhöhung
§ 13 Abs. 2: Streichung von „oder ein anderes Gebiet im Geltungsbereich dieses Gesetzes“
§ 13 Abs. 3: Ersetzung von „im Geltungsbereich dieses Gesetzes“ und „außerhalb des Geltungsbereichs dieses Gesetzes“
§ 13 Abs. 5: Neuer Absatz 5 hinzugefügt
§ 13 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Vorschrift zur Überprüfung sämtlicher Schornsteine, Feuerstätten, Verbindungsstücke und Lüftungsanlagen.
§ 13 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung der Vorschrift zur unverzüglichen schriftlichen Meldung von Mängeln an Schornsteine, Feuerstätten, Verbindungsstücke und Lüftungsanlagen.
§ 13 Abs. 1 Nr. 4: Erweiterung der Vorschrift um Lüftungsanlagen oder ähnliche Einrichtungen.
§ 13 Abs. 1 Nr. 4: Ersetzung der Worte 'und Verbindungsstücken' durch 'Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen oder ähnlichen Einrichtungen'.
§ 13 Abs. 1 Nr. 11: Einfügung der Vorschrift zur Überwachung von Feuerungsanlagen im Zuge der Feuerstättenschau.

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 13a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 13a: Neue Bestimmungen zur Betreibung des Direktversicherungsgeschäfts in anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten
§ 13a: Neue Vorschriften für die Aufnahme des Direktversicherungsgeschäfts im Dienstleistungsverkehr

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 13b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 13b: Neue Bestimmungen zur Anzeige und Prüfung der Errichtung von Niederlassungen

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 13c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 13c: Neue Bestimmungen zur Anzeige und Prüfung der Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 13d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 13d: Neue Bestimmungen zur Aufsichtsbehörde als Treuhänder und zur Festlegung des Zeitpunkts
§ 13d: Neue Anzeigepflichten für Versicherungsunternehmen an die Aufsichtsbehörde

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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 14 Abs. 1 Satz 4: Streichung des Satzes 4 im Absatz 1
§ 14 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a zur Übertragung von Versicherungsbeständen
§ 14 Nr. 2: Neuer Wortlaut von Nummer 2

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 15: Neuer Wortlaut des § 15

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 158h
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 158h: Ein neuer Satz wird eingefügt, der die Kündigung von Versicherungen bei Erwerb eines Kraftfahrzeugs regelt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 159
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
Dritter Abschnitt vor § 159: Eine neue Zwischenüberschrift 'Erster Titel. Lebensversicherung' wird eingefügt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 15a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 15a: Referenzen zu § 3 Abs. 3 und 5, § 5 Abs. 1 bis 3 und § 8 Abs. 2 bis 5 werden aktualisiert.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 16: § 16 wird aufgehoben

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 17: Neufassung der Vorschrift zum Wohnsitz des Bezirksschornsteinfegermeisters.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 172
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 172: Ein neuer § 172 wird eingefügt, der die Prämienanpassung bei Lebensversicherungen regelt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 173
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 173: § 173 wird gestrichen.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 174
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 174: Die Umwandlung von Versicherungen in prämienfreie Versicherungen wird neu geregelt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 175
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 175 Abs. 1 Satz 2: Die Anwendung von § 174 auf die Umwandlung wird neu geregelt.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 176
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 176: Die Berechnung des Rückkaufswerts bei Kapitalversicherungen wird neu geregelt.

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 178
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 178 Abs. 2: Die Referenz zu § 173 wird durch § 174 ersetzt, und Satz 2 wird gestrichen.
nach § 178: Ein neuer Titel 'zweiter Titel. Krankenversicherung' wird eingefügt, der die Krankenversicherung regelt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 19: Neufassung der Vorschriften zur Aufzeichnung und Datenübermittlung des Bezirksschornsteinfegermeisters.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 21 Abs. 1: Einfügung der Möglichkeit, die Nutzung des Kehrbezirks jederzeit auszuschlagen.

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@@ -1,9 +1,11 @@
# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 22 Abs. 1 Nr. 3: Erweiterung der Vorschrift um § 13 Abs. 1 und 2.
§ 22 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Postscheckkonto' durch 'Postgirokonto'
§ 22 Abs. 1 Nr. 3: Ersetzung der Angabe '(§ 13 Abs. 1)' durch '(§ 13 Abs. 1 und 2)'.
§ 22 Abs. 2: Streichung des Absatzes.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 24 Abs. 1: Neufassung der Vorschrift zur Erlassung der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung.
§ 24 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften zur Erlassung der Kehr- und Überprüfungsgebührenordnung.

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@@ -1,9 +1,9 @@
# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 25 Abs. 3: Neufassung der Vorschrift zur spezifizierten Rechnung.
§ 25 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur spezifizierten Rechnung des Bezirksschornsteinfegermeisters.
§ 25 Abs. 4: Neufassung der Vorschrift zur Gebühr und Verjährung.
§ 25 Abs. 4: Neufassung der Vorschriften zur Gebühr und Verjährung.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 26 Abs. 2: Einfügung der Möglichkeit, auch ohne besonderen Anlaß zu überprüfen.

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@@ -1,11 +1,25 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 27 Abs. 1 Nr. 2: Erhöhung der Strafe von 1000 auf 10000 DM.
§ 27 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Aktien und Genussrechten
§ 27 Abs. 1 Nr. 5a: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Aktien und Genussrechten sowie Geschäftsanteilen
§ 27 Abs. 1 Nr. 6: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Anteilen an Wertpapier-Sondervermögen
§ 27 Abs. 1 Nr. 7: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Grundpfandrechten und Wertpapieren
§ 27 Abs. 1 Nr. 8 bis 13: Neufassung der Abschnitte über Anlagen in Darlehen und Grundstücken
§ 27 Abs. 1 Nr. 14: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Beteiligungs-Sondervermögen
§ 27 Abs. 3: Neufassung des Abschnitts über Kongruenzregeln
§ 27 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung der Zahl '1000' durch '10000'.
§ 27 Abs. 1 Nr. 3: Streichung der Nummer.
§ 27 Abs. 2: Neufassung der Vorschrift zur Verwarnung.
§ 27 Abs. 2: Neufassung der Vorschriften zur Strafe und Warnungsgeld.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 28: Einfügung der Vorschrift zur Widerspruchsmöglichkeit gegen die einstweilige Berufsuntersagung.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 29 Abs. 5: Einfügung der Vorschrift zur Kürzung des Ruhegeldes bei Nichtzahlung der Pflichtbeiträge.
§ 29 Abs. 5: Einfügung der Vorschriften zur Kürzung des Ruhegeldes.

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@@ -1,11 +1,13 @@
# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 31: Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis kündigen, wenn der Versicherer die Prämie erhöht.
§ 31 Abs. 1: Einfügung der Anwendung von § 29 Abs. 5 Satz 2 und 3.
§ 31 Abs. 3 Nr. 1: Neufassung der Vorschrift zur Witwenrente.
§ 31 Abs. 3 Nr. 1: Neufassung der Vorschriften zur Witwenrente.
§ 31 Abs. 4: Neufassung der Vorschrift zur Anwendung anderer Gesetze.
§ 31 Abs. 4: Neufassung der Vorschriften zur Anwendung anderer Gesetze.

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@@ -1,9 +1,9 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 32 Abs. 2: Einfügung der Anwendung von § 29 Abs. 5 Satz 2 und 3.
§ 32 Abs. 3: Neufassung der Vorschrift zur Anwendung anderer Gesetze.
§ 32 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur Anwendung anderer Gesetze.

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@@ -1,9 +1,9 @@
# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 37 Abs. 1 Satz 1: Neufassung der Vorschrift zur Zusammensetzung der Vertreterversammlung.
§ 37 Abs. 1 Satz 1: Neufassung der Vorschriften zur Zusammensetzung der Vertreterversammlung.
§ 37 Abs. 2 Satz 2: Neufassung der Vorschrift zur Amtsdauer und Wahl.
§ 37 Abs. 2 Satz 2: Neufassung der Vorschriften zur Amtsdauer und Wahl.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 38
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 38 Abs. 1: Neufassung der Vorschrift zur Zusammensetzung des Vorstands.
§ 38 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften zur Zusammensetzung des Vorstands.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 39 Abs. 2 Nr. 1 und 2: Neufassung der Vorschriften zur Wahl und Beschlußfassung.
§ 39 Abs. 2 Nr. 1 und 2: Neufassung der Vorschriften zur Wahl und Rechten der Vertreterversammlung und des Vorstands.

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 40
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 40 Abs. 2 Satz 3: Der Satz 3 von § 40 Abs. 2 wird gestrichen.

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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 41 Abs. 1: Anpassung der Angaben und Einfügung eines Vorbehalts
§ 41 Abs. 2: Neue Vorschriften für die Ermächtigung des Vorstands zur Änderung von allgemeinen Versicherungsbedingungen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 50
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 50: Streichung der Worte 'zweiter Abschnitt Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Schornsteinfegerwesens'.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 51
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 51: Streichung des Absatzes.
§ 51: Streichung des Abschnitts.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 52
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
vor § 52: Ersetzung der Worte 'Dritter Abschnitt' durch 'zweiter Abschnitt'.
Vor § 52: Ersetzung der Worte 'Dritter Abschnitt' durch 'zweiter Abschnitt'.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 53
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
nach § 53: Ersetzung der Worte 'Vierter Abschnitt' durch 'Dritter Abschnitt'.
Nach § 53: Ersetzung der Worte 'Vierter Abschnitt' durch 'Dritter Abschnitt'.

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@@ -0,0 +1,13 @@
# § 53c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 53c Abs. 2: Anpassung der Worte und Einfügung eines neuen Absatzes 2a
§ 53c Abs. 3 Satz 1: Anpassung der Angaben und Einfügung neuer Nummern
§ 53c Abs. 3a: Anpassung der Vorschriften für nachrangiges Kapital
§ 53c Abs. 3b und 3c: Einfügung neuer Absätze 3b und 3c zur Zurechnung von nachrangigem Kapital

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# § 54
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 54 Abs. 1: Anpassung der Definition des gebundenen Vermögens
§ 54 Abs. 2: Einfügung eines neuen Buchstabens d für Anlagen in Anteilen an Sondervermögen

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# § 54a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 54a Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Vorschriften für die Anlage des gebundenen Vermögens
§ 54a Abs. 2: Anpassung der Vorschriften für die Anlage in Forderungen und Schuldverschreibungen

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# § 55
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 55: Streichung des Absatzes.
§ 55: Streichung des Abschnitts.

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# § 56
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
nach § 56: Einfügung der neuen §§ 56a bis 56d zur Berechnung des Ruhegeldes.
Nach § 56: Einfügung der neuen Abschnitte § 56a bis § 56d zur Berechnung des Ruhegeldes.

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# § 57
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
nach § 57: Ersetzung der Worte 'Fünfter Abschnitt' durch 'Vierter Abschnitt' und Streichung von § 58.
Nach § 57: Ersetzung der Worte 'Fünfter Abschnitt' durch 'Vierter Abschnitt' und Streichung von § 58.

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# § 5a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 5a Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von „§ 8 Abs. 1 Nr. 1“ durch „§ 7a Abs. 1“.

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 8 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Voraussetzungen für die Versagung der Erlaubnis detaillierter festlegt.
§ 8 Abs. 1a: Änderung des Absatzes 1a, insbesondere Ersetzung von „Nr. 19 bis 21“ durch „Nr. 19 bis 24“ und Neufassung des Satzes 2.
§ 8 Abs. 3 und 4: Einfügung der neuen Absätze 3 und 4, die die Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis regeln.
§ 8 Abs. 3: Die Kündigungsfrist für Versicherungsverhältnisse mit einer Laufzeit von mehr als fünf Jahren wird auf drei Monate reduziert.
§ 8 Abs. 4: Ein Widerrufsrecht für Versicherungsverhältnisse mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wird eingeführt.
§ 8 Abs. 5: Ein Widerrufsrecht für Lebensversicherungen wird eingeführt.
§ 8 Abs. 6: Die Absätze 4 und 5 finden keine Anwendung, wenn der Versicherungsnehmer ein Widerrufsrecht nach § 5a hat.

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 9 Abs. 1 Satz 2: Angaben für jeden Mitgliedstaat gesondert mitzuteilen

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# VAG_2016 — 1994-07-28
- **Titel:** Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1618
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1624
- **Inkrafttreten:** 1994-07-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/46#page=-53
- **Kurz:** Das Gesetz sichert den Einsatz von Steinkohle in der Verstromung für die Jahre 1996 bis 2005 und ändert das Atomgesetz sowie das Stromeinspeisungsgesetz.
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/46#page=-47
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Schornsteinfegergesetz, um die Anforderungen an Feuerungsanlagen für Braunkohlenbriketts oder nicht pechgebundene Steinkohlenbriketts im Beitrittsgebiet ab dem 1. Januar 1995 zu regeln.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt die Angabe '84 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 3' durch '89a, 93'
- § 1 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt die Angabe '82 bis 84' durch '82, 83' und '88 und 89' durch '88, 89, 89a und 93'
- § 1 Abs. 3 Nr. 4: Streicht die Worte 'oder die ein auf Gesetz beruhendes Monopol besitzen'
- § 1 Abs. 4: Fügt neuen Absatz 4 hinzu, der die Anwendungsbereiche bestimmter Versicherungsgeschäfte regelt
- § 5 Abs. 2: Ersetzt die Worte 'den Bezirk' durch 'das Gebiet'
- § 5 Abs. 3: Streicht das Wort 'insbesondere', ändert Nummer 1 und 2, streicht die Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzes' in Nummer 4
- § 5 Abs. 5: Ändert Nummer 1, 1a und 5, fügt Nummer 6 und 7 hinzu
- § 5 Abs. 6: Ändert den Absatz 6, der die Ermächtigung für nähere Bestimmungen regelt
- § 6 Abs. 1: Ändert den Absatz 1, der die Erlaubnis für Versicherungsunternehmen regelt
- § 7a: Fügt neuen § 7a hinzu, der die Anforderungen an Geschäftsleiter und Inhaber bedeutender Beteiligungen regelt
- § 12a: Neue Vorschriften zur Alterungsrückstellung in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankheitskosten- und Pflegekrankenversicherung
- § 12b: Neue Vorschriften zur Prämienänderung in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung
- § 12c: Neue Ermächtigungen des Bundesministeriums der Finanzen zur Festlegung von Vorschriften für die nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherung
- § 12d: Neue Vorschriften zur Prämienänderung für Versicherungsverträge vor dem 29. Juli 1994
- § 13: Änderungen an den Vorschriften für Satzungsänderungen und die Aufsicht über Versicherungsunternehmen
- § 13a: Neue Vorschriften zur Betreibung des Direktversicherungsgeschäfts in anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten
- § 13b: Neue Vorschriften zur Errichtung von Niederlassungen in anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten
- § 13c: Neue Vorschriften zur Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs in anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten
- § 27 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung der Vorschriften für Anlagen in Aktien und Genussrechten
- § 27 Abs. 1 Nr. 5a: Neufassung der Vorschriften für Anlagen in Aktien und Genussrechten sowie Geschäftsanteilen
- § 27 Abs. 1 Nr. 6: Neufassung der Vorschriften für Anlagen in Anteilen an Wertpapier-Sondervermögen
- § 27 Abs. 1 Nr. 7: Neufassung der Vorschriften für Anlagen in Grundpfandrechten und anderen Wertpapieren
- § 27 Abs. 1 Nr. 8 bis 13: Neufassung der Vorschriften für Anlagen in Darlehen und Grundstücken
- § 27 Abs. 1 Nr. 14: Neufassung der Vorschriften für Anlagen in Beteiligungs-Sondervermögen
- § 27 Abs. 3: Neufassung der Kongruenzregeln für das gebundene Vermögen
- § 8 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der Voraussetzungen für die Versagung der Erlaubnis erweitert
- § 8 Abs. 1a: Änderung des Absatzes 1a, insbesondere Ersetzung von „Nr. 19 bis 21“ durch „Nr. 19 bis 24“
- § 8 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei EU-Beschlüssen regelt
- § 8 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der Gründe für die Versagung der Erlaubnis einschränkt
- § 10 Abs. 1: Änderung des Absatzes 1, insbesondere Ersetzung von „sollen die Bestimmungen“ durch „müssen vollständige Angaben“
- § 10 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Anwendung auf Rückversicherung und Großrisiken ausschließt
- § 10a: Einfügung von § 10a, der die Verbraucherinformationen regelt
- § 11: Neufassung des § 11, der die Kalkulation der Prämien in der Lebensversicherung regelt
- § 11a: Einfügung von § 11a, der den Verantwortlichen Aktuar regelt
- § 11b: Einfügung von § 11b, der die Änderungen von Prämien und Bestimmungen zur Überschußbeteiligung regelt
- § 11c: Einfügung von § 11c, der den Altbestand in der Lebensversicherung regelt
- § 11d: Einfügung von § 11d, der die Unfallversicherungen mit Rückgewähr der Prämie regelt
- § 11e: Einfügung von § 11e, der die Berechnung der Deckungsrückstellung in bestimmten Versicherungsarten regelt
- § 12: Neufassung des § 12, der die substitutive Krankenversicherung regelt
- § 110: Neufassung des § 110
- § 110b: Neufassung des § 110b
- § 110c: Streichung des § 110c
- § 110c: Aufhebung des § 110c
- § 110d: Neufassung des § 110d
- § 110e bis 110i: Aufhebung der §§ 110e bis 110i
- § 111 Abs. 2: Ersetzung von '§ 5 Abs. 6 Satz 1 bis 3' durch 'Artikel 10 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über den Versicherungsvertrag'
- § 111a bis 111d: Neufassung der §§ 111a bis 111d
- Abschnitt Vlb.: Einfügung des Abschnitts Vlb. 'Meldungen an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften'
- Abschnitt Vlb.: Einfügung des Abschnitts Vlb. mit § 111f
- § 133b, 133c und 133e: Aufhebung der §§ 133b, 133c und 133e
- § 134: Ersetzung von '§§ 14, 110h' durch '§§ 14, 108'
- § 139 Abs. 1: Neufassung des § 139 Abs. 1
- § 433 Abs. 1: Erweiterung der rechtlichen Aufsicht und Finanzaufsicht
- § 433 Abs. 1 bb): Einfügung zusätzlicher Sätze zur rechtlichen Aufsicht und Finanzaufsicht
- § 433 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Anordnung von Maßnahmen
- § 433 Abs. 2a: Neufassung des Absatzes zur Übertragung von Befugnissen auf einen Sonderbeauftragten
- § 433 Abs. 3: Streichung des Absatzes
- § 433 Abs. 4 Satz 3: Streichung des Satzes
- § 81a Satz 3: Streichung des Satzes
- § 81b Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur rechtlichen Aufsicht
- § 81b Abs. 3: Neufassung des Absatzes zur Anordnung von Maßnahmen
- § 81b Abs. 4: Änderung der Angabe in Absatz 4
- § 81c Abs. 1 bis 4: Neufassung der Absätze zur Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung
- § 81d: Einfügung neuer Absätze zur Zuführung zur Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung
- § 81e: Einfügung neuer Absätze zur Tarifbestimmungen und Prämienkalkulationen
- § 83: Neufassung des gesamten § 83 zur Befugnis der Aufsichtsbehörde
- § 84: Neufassung des gesamten § 84 zur Schweigepflicht
- § 140 Abs. 1: Neufassung des § 140 Abs. 1, der Strafen für verschiedene Versicherungsdelikte regelt.
- § 144: Änderung des § 144, insbesondere Einführung eines neuen Absatzes 1a, der Ordnungswidrigkeiten regelt.
- § 144a Abs. 1: Änderung des § 144a Abs. 1, insbesondere Neufassung von Nummer 1 und 3.
- § 433 Abs. 1: Erweiterung der rechtlichen und Finanzaufsicht, insbesondere auf die Wahrung der Belange der Versicherten und die Einhaltung der Gesetze.
- § 433 Abs. 1 bb): Einfügung von zusätzlichen Sätzen zur rechtlichen und Finanzaufsicht.
- § 433 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Anordnung von Maßnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung von Mißständen.
- § 433 Abs. 2a: Neufassung des Absatzes zur Übertragung von Befugnissen auf einen Sonderbeauftragten.
- § 433 Abs. 3: Streichung des Absatzes.
- § 433 Abs. 4 Satz 3: Streichung des Satzes.
- § 81a Satz 3: Streichung des Satzes.
- § 81b Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Finanzaufsicht.
- § 81b Abs. 3: Neufassung des Absatzes zur Anordnung von Maßnahmen bei gefährdender Vermögensanlage.
- § 81b Abs. 4: Ersetzung der Angabe '§ 54a Abs. 1 und 3a' durch '§ 54a Abs. 6'.
- § 81c Abs. 1 bis 4: Neufassung der Absätze zur Wahrung der Belange der Versicherten in der Lebensversicherung.
- § 81d: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Wahrung der Belange der Versicherten in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung.
- § 81e: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Wahrung der Belange der Versicherten bei Tarifbestimmungen und Prämienkalkulationen.
- § 83: Neufassung des Paragraphen zur Befugnis der Aufsichtsbehörde zur Anforderung von Informationen und Prüfungen.
- § 84: Neufassung des Paragraphen zur Schweigepflicht und Nutzung von Informationen.
- § 140 Abs. 1: Neufassung des Straftatbestands für unerlaubtes Versicherungsgeschäft, unzulässige Geschäftstätigkeit und Zuwiderhandlung gegen Anordnungen.
- § 144 Abs. 1: Ersetzen von Begriffen und Ergänzung neuer Nummern in der Bußgeldvorschrift.
- § 144 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a zur Ordnungswidrigkeit bei Zuwiderhandlung gegen Rechtsvorschriften und Anordnungen.
- § 144 Abs. 2: Neufassung der Bußgeldhöhen für bestimmte Ordnungswidrigkeiten.
- § 144a Abs. 1: Neufassung der Nummern 1 und 3 zur Ordnungswidrigkeit bei Versicherungsverträgen und Anordnungen.
- § 153: Aufhebung des § 153.
- § 155: Aufhebung des § 155.
- § 156: Änderung des § 156, insbesondere Hinzufügung eines neuen Absatzes 2.
- § 156a: Änderung des § 156a, insbesondere Neufassung von Absatz 1, 3 und 4 sowie Hinzufügung eines neuen Absatzes 6.
- § 157 Abs. 1: Änderung des § 157 Abs. 1, insbesondere Erweiterung der Abweichungen für kleinere Vereine und Pensionskassen.
- § 157a Abs. 3: Änderung des § 157a Abs. 3, insbesondere Neufassung der Vorschriften, die nicht anzuwenden sind, wenn eine Freistellung vorliegt.
- Anlage: Änderung der Anlage, insbesondere Hinzufügung neuer Nummern und Teile.
- § 9 Abs. 1 Satz 2: Angaben für jeden Mitgliedstaat gesondert mitzuteilen
- § 12 Abs. 1: Erweiterung der Nummern und Neufassung des Satzes 2
- § 12 Abs. 6: Einschränkung der Ersatzansprüche des Entschädigungsfonds
- § 13 Abs. 5: Begrenzung der Aufwendungen des Entschädigungsfonds
- § 14 Nr. 2: Einschränkung der Leistungen an ausländische Staatsangehörige
- § 15: Tarifänderung bei Übertragung von Versicherungsverträgen
- § 16: Aufhebung des § 16
- § 16 Abs. 6: Neuer Absatz 6, der Bestimmungen zur Übergangsfrist für Bedarfsgegenstände enthält.
- Anlage 1 Nr. 7: Neue Nummer 7 zur Anlage 1, die Bedarfsgegenstände im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 6 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes betrifft.
- Anlage 5 Nr. 3: Neue Nummer 3 zur Anlage 5, die Naturbelassene Hölzer und Zweige zur Entwicklung frischen Rauches zum Räuchern von Lebensmitteln betrifft.
- Anlage 7 Nr. 2 und 3: Neue Nummern 2 und 3 zur Anlage 7, die Insektenvertilgungsmittel für den häuslichen Bedarf betreffen.
- § 54 Abs. 3a: Absatz 3a wird aufgehoben.
- § 54 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der die Anlagenquote für bestimmte Vermögenswerte festlegt.
- § 54 Abs. 4a bis 4c: Einfügung der neuen Absätze 4a bis 4c, die spezielle Anlagenquoten für verschiedene Vermögenswerte regeln.
- § 54 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes 5, der die Genehmigung von Abweichungen von den Anlagenregeln regelt.
- § 54 Abs. 6: Neue Fassung des Absatzes 6, der die Belegenheit des gebundenen Vermögens regelt.
- § 54b: Neue Fassung des § 54b, der die Anlagenregeln für Lebensversicherungsverträge mit speziellen Versicherungsleistungen regelt.
- § 54c: Streichung des Wortes 'ausländischen' und Einfügung des Wortes 'in einem Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft und der anderen Vertragsstaaten des EWR-Abkommens'.
- § 55a Abs. 1: Einfügung der Nummer 1a und Neufassung der Nummer 2.
- § 56a: Neue Fassung des Satzes 3 und Einfügung von neuen Sätzen.
- § 57: Einfügung des neuen § 57, der die Prüfung des Jahresabschlusses regelt.
- Zwischenüberschrift vor § 65: Neue Fassung der Zwischenüberschrift vor § 65.
- § 156: Einfügung eines neuen Absatzes 2 zur Anwendung des Aktiengesetzes.
- § 156a Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1 zur Anwendung von Vorschriften für kleinere Vereine.
- § 156a Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3 zur Anwendung von Vorschriften für Pensionskassen.
- § 156a Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 zur Anwendung von Vorschriften für Pensionskassen.
- § 156a Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes 6 zur Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen.
- § 157 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1 zur Erlaubnis für Abweichungen von Vorschriften.
- § 157a Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3 zur Anwendung von Vorschriften bei Freistellungen.
- Anlage: Änderungen in den Teilen A, C und D der Anlage zur Versicherungsvertragsinformation.
- § 433 Abs. 3a: Absatz 3a wird aufgehoben.
- § 433 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der die Anlagenbegrenzungen und die Aufsichtsbehörde regelt.
- § 433 Abs. 4a: Einfügung von Absatz 4a, der Inhaberschuldverschreibungen regelt.
- § 433 Abs. 4b: Einfügung von Absatz 4b, der Anlagen bei einem Aussteller regelt.
- § 433 Abs. 4c: Einfügung von Absatz 4c, der Anlagen in Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten regelt.
- § 433 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes 5, der die Genehmigung von Anlagen und Begrenzungen regelt.
- § 433 Abs. 6: Neue Fassung des Absatzes 6, der die Belegenheit des gebundenen Vermögens regelt.
- § 54b: Neue Fassung des § 54b, der die Anlage von Beständen des Deckungsstocks regelt.
- § 54c: Streichung des Wortes 'ausländischen' und Einfügung von 'in einem Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft und der anderen Vertragsstaaten des EWR-Abkommens'.
- § 55a Abs. 1: Einfügung von Nummer 1a und Neufassung von Nummer 2.
- § 56a: Neufassung von Satz 3 und Einfügung von neuen Sätzen.
- § 57: Einfügung von § 57, der die Prüfung des Jahresabschlusses regelt.
- § 65: Neue Fassung des § 65, der die Berechnung der Deckungsrückstellung regelt.
- § 66 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung des Satzes 1 des Absatzes 1.
- § 66 Abs. 1a: Einfügung des neuen Absatzes 1a, der den Mindestumfang des Deckungsstocks regelt.
- § 66 Abs. 2 und 3: Neue Fassung der Absätze 2 und 3, die die Zuführung von Beträgen zum Deckungsstock regeln.
- § 67: Neue Fassung des § 67, der die Verwaltung des Deckungsstocks bei Rückversicherungen regelt.
- § 71 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung der Worte 'so hat sie den Treuhänder selbst zu bestellen' durch 'so kann sie den Treuhänder selbst bestellen'.
- § 73: Ersetzung der Worte 'die eingestellten Deckungsrücklagen' durch 'die eingestellte Deckungsrückstellung'.
- § 77 Abs. 3 und 4: Ersetzung der Worte 'rechnungsmäßige Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'.
- § 79: Neue Fassung des § 79, der die Anwendbarkeit von Vorschriften für bestimmte Versicherungsarten regelt.
- § 80 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'.
- § 81 Abs. 1: Änderung des Absatzes 1, insbesondere des Satzes 1.
- § 13a Abs. 2 Satz 2: Neue Fristen und Benachrichtigungen für die Aufnahme des Direktversicherungsgeschäfts im Dienstleistungsverkehr
- § 13a Abs. 3: Neue Regelung für die Aufnahme der Tätigkeit nach Zustimmung
- § 13a Abs. 4: Erweiterung der Regelungen auf weitere Versicherungssparten und Risiken
- § 13d: Neue Anzeigepflichten für Versicherungsunternehmen an die Aufsichtsbehörde
- § 14 Abs. 1 Satz 4: Streichung des vierten Satzes im ersten Absatz
- § 14 Abs. 1a: Einführung neuer Regelungen für die Übertragung von Versicherungsbeständen
- § 22 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'Postscheckkonto' durch 'Postgirokonto'
- § 41 Abs. 1: Anpassung der Verweise und Einführung eines Vorbehalts
- § 41 Abs. 2: Neue Regelungen für die Ermächtigung des Vorstands zur Änderung von allgemeinen Versicherungsbedingungen
- § 53c Abs. 2 Satz 1: Streichung der Worte 'die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf'
- § 53c Abs. 2 Satz 2: Neue Regelungen für die Festlegung von Beträgen in ECU
- § 53c Abs. 2a: Einführung neuer Regelungen für die Solvabilität von Lebensversicherungsunternehmen
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a: Anpassung der Berechnung des Grundkapitals
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3a: Erweiterung der Verweise
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3b: Einführung neuer Regelungen für eingezahltes Kapital
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 4: Anpassung der Regelungen für stille Reserven
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe b: Ersetzung von 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'
- § 53c Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 bis 3: Anpassung der Bedingungen für nachrangiges Kapital
- § 53c Abs. 3a Satz 1 Nr. 4: Anpassung der Bedingungen für nachrangiges Kapital
- § 53c Abs. 3a Satz 1 Nr. 5: Anpassung der Bedingungen für nachrangiges Kapital
- § 53c Abs. 3a Satz 1 Nr. 6: Streichung der sechsten Bedingung
- § 53c Abs. 3a Satz 3: Anpassung der Bedingungen für nachrangiges Kapital
- § 53c Abs. 3b: Einführung neuer Regelungen für nachrangiges Kapital
- § 53c Abs. 3c: Einführung neuer Regelungen für die Zurechnung von nachrangigem Kapital
- § 54 Abs. 1: Anpassung der Definition des gebundenen Vermögens
- § 54 Abs. 2 Buchstabe d: Einführung neuer Anlagearten
- § 54a Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Anlagevorschriften
- § 54a Abs. 2 Nr. 1 bis 5: Anpassung der Anlagevorschriften für das gebundene Vermögen
- § 66: Neufassung von Absatz 1 Satz 1, Einfügung von Absatz 1a und Neufassung von Absatz 2 und 3.
- § 67: Neue Fassung des § 67, der die Rückversicherungen regelt.
- § 71 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von 'so hat sie den Treuhänder selbst zu bestellen' durch 'so kann sie den Treuhänder selbst bestellen'.
- § 73: Ersetzung von 'die eingestellten Deckungsrücklagen' durch 'die eingestellte Deckungsrückstellung'.
- § 77 Abs. 3 und 4: Ersetzung von 'rechnungsmäßige Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'.
- § 79: Neue Fassung des § 79, der die Anwendbarkeit von Vorschriften für verschiedene Versicherungsarten regelt.
- § 80 Satz 1: Ersetzung von 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'.
- § 81 Abs. 1: Neufassung von Absatz 1, insbesondere Satz 1.
- § 85: Neuer Paragraph zur Aufsicht über Geschäftstätigkeit in anderen Mitgliedstaaten
- § 87 Abs. 1 Nr. 3: Streichung der Bedingung, dass der Geschäftsbetrieb den guten Sitten widersprechen darf
- § 87 Abs. 1: Hinzufügung einer neuen Bedingung für die Widerrufung der Erlaubnis
- § 87 Abs. 4: Streichung des vierten Absatzes
- § 87 Abs. 4: Streichung des vierten Satzes
- § 87 Abs. 6: Neuer Absatz zur Möglichkeit der Abberufung von Geschäftsleitern
- § 87a Satz 3: Anpassung der Anwendung von § 87 Abs. 3 bis 5
- § 89 Abs. 2 Satz 3: Anpassung der Herabsetzung von Deckungsrückstellungen und Versicherungssummen
- § 89a: Neuer Paragraph zur Widerspruchsmöglichkeit gegen Maßnahmen
- § 91: Streichung des § 91
- § 91: Streichung des Paragraphen
- § 93: Neuer Paragraph zur Durchsetzung von Verfügungen mit Zwangsmitteln
- § 101 Abs. 1: Anpassung der Verweisung von § 84 Abs. 1 Satz 2 zu § 83 Abs. 1 Nr. 4
- § 101 Abs. 2: Anpassung der Berechnung der Versicherungsbeiträge
- § 101 Abs. 1: Anpassung der Verweisung von § 84 Abs. 1 Satz 2 auf § 83 Abs. 1 Nr. 4
- § 101 Abs. 2: Erweiterung der Angaben für Versicherungsunternehmen
- § 103a: Neuer Paragraph zur Veröffentlichung von Wahrscheinlichkeitstafeln und statistischen Daten
- Abschnitt Va: Neuer Abschnitt zur Beaufsichtigung der Inhaber bedeutender Beteiligungen
- § 105 Abs. 1: Anpassung der Verweisung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzes' zu 'Inland'
- § 106 Abs. 3 Satz 2: Hinzufügung von 'und persönlichen Voraussetzungen' und Anpassung der Verweisung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzes' zu 'Inland'
- § 106b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Streichung der Bedingung, dass die Vorlage nicht nach § 5 Abs. 6 entfällt
- Abschnitt Va: Neuer Abschnitt zur Beaufsichtigung von Inhabern bedeutender Beteiligungen
- § 105 Abs. 1: Anpassung der Bezeichnung 'Geltungsbereich' auf 'Inland'
- § 106 Abs. 3 Satz 2: Hinzufügung von 'und persönlichen Voraussetzungen' und Anpassung der Bezeichnung 'Geltungsbereich' auf 'Inland'
- § 106b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Streichung der Bedingung zur Vorlage von Unterlagen
- § 106b Abs. 2 Satz 8: Streichung des achten Satzes
- § 106b Abs. 5 Satz 1 Nr. 1: Hinzufügung von 'oder den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum'
- § 106c: Anpassung der Verweisung von § 8 Abs. 1 Nr. 2 zu § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
- § 106c: Anpassung der Verweisung von § 8 Abs. 1 Nr. 2 auf § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
- § 108: Neuer Paragraph zur Übertragung von Versicherungsbeständen
- § 109: Streichung des § 109
- § 110a: Neue Fassung des § 110a zur Betreibung des Direktversicherungsgeschäfts durch Niederlassungen oder im Dienstleistungsverkehr
- § 109: Streichung des Paragraphen
- Zwischenüberschrift vor § 110a: Streichung der Zwischenüberschrift 'a. Niederlassung'
- § 110a: Neue Fassung des Paragraphen zur Geschäftstätigkeit von Versicherungsunternehmen im Inland
## Wortlaut

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- **1994-05-06** · BGBl. 1994 I S. 918 — Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin/Bonn-Gesetz)
- **1994-06-30** · BGBl. 1994 I S. 1377 — Gesetz zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Versicherungsunternehmen (Versicherungsbilanzrichtlinie-Gesetz - VersRiLiG)
- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1618 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1624 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes

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- § 1 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt die Angabe '84 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 3' durch '89a, 93'
- § 1 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt die Angabe '82 bis 84' durch '82, 83' und '88 und 89' durch '88, 89, 89a und 93'
- § 1 Abs. 3 Nr. 4: Streicht die Worte 'oder die ein auf Gesetz beruhendes Monopol besitzen'
- § 1 Abs. 4: Fügt neuen Absatz 4 hinzu, der die Anwendungsbereiche bestimmter Versicherungsgeschäfte regelt
- § 5 Abs. 2: Ersetzt die Worte 'den Bezirk' durch 'das Gebiet'
- § 5 Abs. 3: Streicht das Wort 'insbesondere', ändert Nummer 1 und 2, streicht die Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzes' in Nummer 4
- § 5 Abs. 5: Ändert Nummer 1, 1a und 5, fügt Nummer 6 und 7 hinzu
- § 5 Abs. 6: Ändert den Absatz 6, der die Ermächtigung für nähere Bestimmungen regelt
- § 6 Abs. 1: Ändert den Absatz 1, der die Erlaubnis für Versicherungsunternehmen regelt
- § 7a: Fügt neuen § 7a hinzu, der die Anforderungen an Geschäftsleiter und Inhaber bedeutender Beteiligungen regelt
- § 12a: Neue Vorschriften zur Alterungsrückstellung in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankheitskosten- und Pflegekrankenversicherung
- § 12b: Neue Vorschriften zur Prämienänderung in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung
- § 12c: Neue Ermächtigungen des Bundesministeriums der Finanzen zur Festlegung von Vorschriften für die nach Art der Lebensversicherung betriebene Krankenversicherung
- § 12d: Neue Vorschriften zur Prämienänderung für Versicherungsverträge vor dem 29. Juli 1994
- § 13: Änderungen an den Vorschriften für Satzungsänderungen und die Aufsicht über Versicherungsunternehmen
- § 13a: Neue Vorschriften zur Betreibung des Direktversicherungsgeschäfts in anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten
- § 13b: Neue Vorschriften zur Errichtung von Niederlassungen in anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten
- § 13c: Neue Vorschriften zur Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs in anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten
- § 27 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung der Vorschriften für Anlagen in Aktien und Genussrechten
- § 27 Abs. 1 Nr. 5a: Neufassung der Vorschriften für Anlagen in Aktien und Genussrechten sowie Geschäftsanteilen
- § 27 Abs. 1 Nr. 6: Neufassung der Vorschriften für Anlagen in Anteilen an Wertpapier-Sondervermögen
- § 27 Abs. 1 Nr. 7: Neufassung der Vorschriften für Anlagen in Grundpfandrechten und anderen Wertpapieren
- § 27 Abs. 1 Nr. 8 bis 13: Neufassung der Vorschriften für Anlagen in Darlehen und Grundstücken
- § 27 Abs. 1 Nr. 14: Neufassung der Vorschriften für Anlagen in Beteiligungs-Sondervermögen
- § 27 Abs. 3: Neufassung der Kongruenzregeln für das gebundene Vermögen
- § 8 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der Voraussetzungen für die Versagung der Erlaubnis erweitert
- § 8 Abs. 1a: Änderung des Absatzes 1a, insbesondere Ersetzung von „Nr. 19 bis 21“ durch „Nr. 19 bis 24“
- § 8 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei EU-Beschlüssen regelt
- § 8 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der Gründe für die Versagung der Erlaubnis einschränkt
- § 10 Abs. 1: Änderung des Absatzes 1, insbesondere Ersetzung von „sollen die Bestimmungen“ durch „müssen vollständige Angaben“
- § 10 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Anwendung auf Rückversicherung und Großrisiken ausschließt
- § 10a: Einfügung von § 10a, der die Verbraucherinformationen regelt
- § 11: Neufassung des § 11, der die Kalkulation der Prämien in der Lebensversicherung regelt
- § 11a: Einfügung von § 11a, der den Verantwortlichen Aktuar regelt
- § 11b: Einfügung von § 11b, der die Änderungen von Prämien und Bestimmungen zur Überschußbeteiligung regelt
- § 11c: Einfügung von § 11c, der den Altbestand in der Lebensversicherung regelt
- § 11d: Einfügung von § 11d, der die Unfallversicherungen mit Rückgewähr der Prämie regelt
- § 11e: Einfügung von § 11e, der die Berechnung der Deckungsrückstellung in bestimmten Versicherungsarten regelt
- § 12: Neufassung des § 12, der die substitutive Krankenversicherung regelt
- § 110: Neufassung des § 110
- § 110b: Neufassung des § 110b
- § 110c: Streichung des § 110c
- § 110c: Aufhebung des § 110c
- § 110d: Neufassung des § 110d
- § 110e bis 110i: Aufhebung der §§ 110e bis 110i
- § 111 Abs. 2: Ersetzung von '§ 5 Abs. 6 Satz 1 bis 3' durch 'Artikel 10 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über den Versicherungsvertrag'
- § 111a bis 111d: Neufassung der §§ 111a bis 111d
- Abschnitt Vlb.: Einfügung des Abschnitts Vlb. 'Meldungen an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften'
- Abschnitt Vlb.: Einfügung des Abschnitts Vlb. mit § 111f
- § 133b, 133c und 133e: Aufhebung der §§ 133b, 133c und 133e
- § 134: Ersetzung von '§§ 14, 110h' durch '§§ 14, 108'
- § 139 Abs. 1: Neufassung des § 139 Abs. 1
- § 433 Abs. 1: Erweiterung der rechtlichen Aufsicht und Finanzaufsicht
- § 433 Abs. 1 bb): Einfügung zusätzlicher Sätze zur rechtlichen Aufsicht und Finanzaufsicht
- § 433 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Anordnung von Maßnahmen
- § 433 Abs. 2a: Neufassung des Absatzes zur Übertragung von Befugnissen auf einen Sonderbeauftragten
- § 433 Abs. 3: Streichung des Absatzes
- § 433 Abs. 4 Satz 3: Streichung des Satzes
- § 81a Satz 3: Streichung des Satzes
- § 81b Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur rechtlichen Aufsicht
- § 81b Abs. 3: Neufassung des Absatzes zur Anordnung von Maßnahmen
- § 81b Abs. 4: Änderung der Angabe in Absatz 4
- § 81c Abs. 1 bis 4: Neufassung der Absätze zur Zuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung
- § 81d: Einfügung neuer Absätze zur Zuführung zur Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung
- § 81e: Einfügung neuer Absätze zur Tarifbestimmungen und Prämienkalkulationen
- § 83: Neufassung des gesamten § 83 zur Befugnis der Aufsichtsbehörde
- § 84: Neufassung des gesamten § 84 zur Schweigepflicht
- § 140 Abs. 1: Neufassung des § 140 Abs. 1, der Strafen für verschiedene Versicherungsdelikte regelt.
- § 144: Änderung des § 144, insbesondere Einführung eines neuen Absatzes 1a, der Ordnungswidrigkeiten regelt.
- § 144a Abs. 1: Änderung des § 144a Abs. 1, insbesondere Neufassung von Nummer 1 und 3.
- § 433 Abs. 1: Erweiterung der rechtlichen und Finanzaufsicht, insbesondere auf die Wahrung der Belange der Versicherten und die Einhaltung der Gesetze.
- § 433 Abs. 1 bb): Einfügung von zusätzlichen Sätzen zur rechtlichen und Finanzaufsicht.
- § 433 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Anordnung von Maßnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung von Mißständen.
- § 433 Abs. 2a: Neufassung des Absatzes zur Übertragung von Befugnissen auf einen Sonderbeauftragten.
- § 433 Abs. 3: Streichung des Absatzes.
- § 433 Abs. 4 Satz 3: Streichung des Satzes.
- § 81a Satz 3: Streichung des Satzes.
- § 81b Abs. 1: Einfügung eines neuen Satzes zur Finanzaufsicht.
- § 81b Abs. 3: Neufassung des Absatzes zur Anordnung von Maßnahmen bei gefährdender Vermögensanlage.
- § 81b Abs. 4: Ersetzung der Angabe '§ 54a Abs. 1 und 3a' durch '§ 54a Abs. 6'.
- § 81c Abs. 1 bis 4: Neufassung der Absätze zur Wahrung der Belange der Versicherten in der Lebensversicherung.
- § 81d: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Wahrung der Belange der Versicherten in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung.
- § 81e: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Wahrung der Belange der Versicherten bei Tarifbestimmungen und Prämienkalkulationen.
- § 83: Neufassung des Paragraphen zur Befugnis der Aufsichtsbehörde zur Anforderung von Informationen und Prüfungen.
- § 84: Neufassung des Paragraphen zur Schweigepflicht und Nutzung von Informationen.
- § 140 Abs. 1: Neufassung des Straftatbestands für unerlaubtes Versicherungsgeschäft, unzulässige Geschäftstätigkeit und Zuwiderhandlung gegen Anordnungen.
- § 144 Abs. 1: Ersetzen von Begriffen und Ergänzung neuer Nummern in der Bußgeldvorschrift.
- § 144 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a zur Ordnungswidrigkeit bei Zuwiderhandlung gegen Rechtsvorschriften und Anordnungen.
- § 144 Abs. 2: Neufassung der Bußgeldhöhen für bestimmte Ordnungswidrigkeiten.
- § 144a Abs. 1: Neufassung der Nummern 1 und 3 zur Ordnungswidrigkeit bei Versicherungsverträgen und Anordnungen.
- § 153: Aufhebung des § 153.
- § 155: Aufhebung des § 155.
- § 156: Änderung des § 156, insbesondere Hinzufügung eines neuen Absatzes 2.
- § 156a: Änderung des § 156a, insbesondere Neufassung von Absatz 1, 3 und 4 sowie Hinzufügung eines neuen Absatzes 6.
- § 157 Abs. 1: Änderung des § 157 Abs. 1, insbesondere Erweiterung der Abweichungen für kleinere Vereine und Pensionskassen.
- § 157a Abs. 3: Änderung des § 157a Abs. 3, insbesondere Neufassung der Vorschriften, die nicht anzuwenden sind, wenn eine Freistellung vorliegt.
- Anlage: Änderung der Anlage, insbesondere Hinzufügung neuer Nummern und Teile.
- § 9 Abs. 1 Satz 2: Angaben für jeden Mitgliedstaat gesondert mitzuteilen
- § 12 Abs. 1: Erweiterung der Nummern und Neufassung des Satzes 2
- § 12 Abs. 6: Einschränkung der Ersatzansprüche des Entschädigungsfonds
- § 13 Abs. 5: Begrenzung der Aufwendungen des Entschädigungsfonds
- § 14 Nr. 2: Einschränkung der Leistungen an ausländische Staatsangehörige
- § 15: Tarifänderung bei Übertragung von Versicherungsverträgen
- § 16: Aufhebung des § 16
- § 16 Abs. 6: Neuer Absatz 6, der Bestimmungen zur Übergangsfrist für Bedarfsgegenstände enthält.
- Anlage 1 Nr. 7: Neue Nummer 7 zur Anlage 1, die Bedarfsgegenstände im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 6 des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes betrifft.
- Anlage 5 Nr. 3: Neue Nummer 3 zur Anlage 5, die Naturbelassene Hölzer und Zweige zur Entwicklung frischen Rauches zum Räuchern von Lebensmitteln betrifft.
- Anlage 7 Nr. 2 und 3: Neue Nummern 2 und 3 zur Anlage 7, die Insektenvertilgungsmittel für den häuslichen Bedarf betreffen.
- § 54 Abs. 3a: Absatz 3a wird aufgehoben.
- § 54 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der die Anlagenquote für bestimmte Vermögenswerte festlegt.
- § 54 Abs. 4a bis 4c: Einfügung der neuen Absätze 4a bis 4c, die spezielle Anlagenquoten für verschiedene Vermögenswerte regeln.
- § 54 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes 5, der die Genehmigung von Abweichungen von den Anlagenregeln regelt.
- § 54 Abs. 6: Neue Fassung des Absatzes 6, der die Belegenheit des gebundenen Vermögens regelt.
- § 54b: Neue Fassung des § 54b, der die Anlagenregeln für Lebensversicherungsverträge mit speziellen Versicherungsleistungen regelt.
- § 54c: Streichung des Wortes 'ausländischen' und Einfügung des Wortes 'in einem Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft und der anderen Vertragsstaaten des EWR-Abkommens'.
- § 55a Abs. 1: Einfügung der Nummer 1a und Neufassung der Nummer 2.
- § 56a: Neue Fassung des Satzes 3 und Einfügung von neuen Sätzen.
- § 57: Einfügung des neuen § 57, der die Prüfung des Jahresabschlusses regelt.
- Zwischenüberschrift vor § 65: Neue Fassung der Zwischenüberschrift vor § 65.
- § 156: Einfügung eines neuen Absatzes 2 zur Anwendung des Aktiengesetzes.
- § 156a Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1 zur Anwendung von Vorschriften für kleinere Vereine.
- § 156a Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3 zur Anwendung von Vorschriften für Pensionskassen.
- § 156a Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4 zur Anwendung von Vorschriften für Pensionskassen.
- § 156a Abs. 6: Einfügung eines neuen Absatzes 6 zur Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen.
- § 157 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1 zur Erlaubnis für Abweichungen von Vorschriften.
- § 157a Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3 zur Anwendung von Vorschriften bei Freistellungen.
- Anlage: Änderungen in den Teilen A, C und D der Anlage zur Versicherungsvertragsinformation.
- § 433 Abs. 3a: Absatz 3a wird aufgehoben.
- § 433 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der die Anlagenbegrenzungen und die Aufsichtsbehörde regelt.
- § 433 Abs. 4a: Einfügung von Absatz 4a, der Inhaberschuldverschreibungen regelt.
- § 433 Abs. 4b: Einfügung von Absatz 4b, der Anlagen bei einem Aussteller regelt.
- § 433 Abs. 4c: Einfügung von Absatz 4c, der Anlagen in Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten regelt.
- § 433 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes 5, der die Genehmigung von Anlagen und Begrenzungen regelt.
- § 433 Abs. 6: Neue Fassung des Absatzes 6, der die Belegenheit des gebundenen Vermögens regelt.
- § 54b: Neue Fassung des § 54b, der die Anlage von Beständen des Deckungsstocks regelt.
- § 54c: Streichung des Wortes 'ausländischen' und Einfügung von 'in einem Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft und der anderen Vertragsstaaten des EWR-Abkommens'.
- § 55a Abs. 1: Einfügung von Nummer 1a und Neufassung von Nummer 2.
- § 56a: Neufassung von Satz 3 und Einfügung von neuen Sätzen.
- § 57: Einfügung von § 57, der die Prüfung des Jahresabschlusses regelt.
- § 65: Neue Fassung des § 65, der die Berechnung der Deckungsrückstellung regelt.
- § 66 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung des Satzes 1 des Absatzes 1.
- § 66 Abs. 1a: Einfügung des neuen Absatzes 1a, der den Mindestumfang des Deckungsstocks regelt.
- § 66 Abs. 2 und 3: Neue Fassung der Absätze 2 und 3, die die Zuführung von Beträgen zum Deckungsstock regeln.
- § 67: Neue Fassung des § 67, der die Verwaltung des Deckungsstocks bei Rückversicherungen regelt.
- § 71 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung der Worte 'so hat sie den Treuhänder selbst zu bestellen' durch 'so kann sie den Treuhänder selbst bestellen'.
- § 73: Ersetzung der Worte 'die eingestellten Deckungsrücklagen' durch 'die eingestellte Deckungsrückstellung'.
- § 77 Abs. 3 und 4: Ersetzung der Worte 'rechnungsmäßige Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'.
- § 79: Neue Fassung des § 79, der die Anwendbarkeit von Vorschriften für bestimmte Versicherungsarten regelt.
- § 80 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'.
- § 81 Abs. 1: Änderung des Absatzes 1, insbesondere des Satzes 1.
- § 13a Abs. 2 Satz 2: Neue Fristen und Benachrichtigungen für die Aufnahme des Direktversicherungsgeschäfts im Dienstleistungsverkehr
- § 13a Abs. 3: Neue Regelung für die Aufnahme der Tätigkeit nach Zustimmung
- § 13a Abs. 4: Erweiterung der Regelungen auf weitere Versicherungssparten und Risiken
- § 13d: Neue Anzeigepflichten für Versicherungsunternehmen an die Aufsichtsbehörde
- § 14 Abs. 1 Satz 4: Streichung des vierten Satzes im ersten Absatz
- § 14 Abs. 1a: Einführung neuer Regelungen für die Übertragung von Versicherungsbeständen
- § 22 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'Postscheckkonto' durch 'Postgirokonto'
- § 41 Abs. 1: Anpassung der Verweise und Einführung eines Vorbehalts
- § 41 Abs. 2: Neue Regelungen für die Ermächtigung des Vorstands zur Änderung von allgemeinen Versicherungsbedingungen
- § 53c Abs. 2 Satz 1: Streichung der Worte 'die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf'
- § 53c Abs. 2 Satz 2: Neue Regelungen für die Festlegung von Beträgen in ECU
- § 53c Abs. 2a: Einführung neuer Regelungen für die Solvabilität von Lebensversicherungsunternehmen
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a: Anpassung der Berechnung des Grundkapitals
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3a: Erweiterung der Verweise
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3b: Einführung neuer Regelungen für eingezahltes Kapital
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 4: Anpassung der Regelungen für stille Reserven
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe b: Ersetzung von 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'
- § 53c Abs. 3a Satz 1 Nr. 1 bis 3: Anpassung der Bedingungen für nachrangiges Kapital
- § 53c Abs. 3a Satz 1 Nr. 4: Anpassung der Bedingungen für nachrangiges Kapital
- § 53c Abs. 3a Satz 1 Nr. 5: Anpassung der Bedingungen für nachrangiges Kapital
- § 53c Abs. 3a Satz 1 Nr. 6: Streichung der sechsten Bedingung
- § 53c Abs. 3a Satz 3: Anpassung der Bedingungen für nachrangiges Kapital
- § 53c Abs. 3b: Einführung neuer Regelungen für nachrangiges Kapital
- § 53c Abs. 3c: Einführung neuer Regelungen für die Zurechnung von nachrangigem Kapital
- § 54 Abs. 1: Anpassung der Definition des gebundenen Vermögens
- § 54 Abs. 2 Buchstabe d: Einführung neuer Anlagearten
- § 54a Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Anlagevorschriften
- § 54a Abs. 2 Nr. 1 bis 5: Anpassung der Anlagevorschriften für das gebundene Vermögen
- § 66: Neufassung von Absatz 1 Satz 1, Einfügung von Absatz 1a und Neufassung von Absatz 2 und 3.
- § 67: Neue Fassung des § 67, der die Rückversicherungen regelt.
- § 71 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von 'so hat sie den Treuhänder selbst zu bestellen' durch 'so kann sie den Treuhänder selbst bestellen'.
- § 73: Ersetzung von 'die eingestellten Deckungsrücklagen' durch 'die eingestellte Deckungsrückstellung'.
- § 77 Abs. 3 und 4: Ersetzung von 'rechnungsmäßige Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'.
- § 79: Neue Fassung des § 79, der die Anwendbarkeit von Vorschriften für verschiedene Versicherungsarten regelt.
- § 80 Satz 1: Ersetzung von 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'.
- § 81 Abs. 1: Neufassung von Absatz 1, insbesondere Satz 1.
- § 85: Neuer Paragraph zur Aufsicht über Geschäftstätigkeit in anderen Mitgliedstaaten
- § 87 Abs. 1 Nr. 3: Streichung der Bedingung, dass der Geschäftsbetrieb den guten Sitten widersprechen darf
- § 87 Abs. 1: Hinzufügung einer neuen Bedingung für die Widerrufung der Erlaubnis
- § 87 Abs. 4: Streichung des vierten Absatzes
- § 87 Abs. 4: Streichung des vierten Satzes
- § 87 Abs. 6: Neuer Absatz zur Möglichkeit der Abberufung von Geschäftsleitern
- § 87a Satz 3: Anpassung der Anwendung von § 87 Abs. 3 bis 5
- § 89 Abs. 2 Satz 3: Anpassung der Herabsetzung von Deckungsrückstellungen und Versicherungssummen
- § 89a: Neuer Paragraph zur Widerspruchsmöglichkeit gegen Maßnahmen
- § 91: Streichung des § 91
- § 91: Streichung des Paragraphen
- § 93: Neuer Paragraph zur Durchsetzung von Verfügungen mit Zwangsmitteln
- § 101 Abs. 1: Anpassung der Verweisung von § 84 Abs. 1 Satz 2 zu § 83 Abs. 1 Nr. 4
- § 101 Abs. 2: Anpassung der Berechnung der Versicherungsbeiträge
- § 101 Abs. 1: Anpassung der Verweisung von § 84 Abs. 1 Satz 2 auf § 83 Abs. 1 Nr. 4
- § 101 Abs. 2: Erweiterung der Angaben für Versicherungsunternehmen
- § 103a: Neuer Paragraph zur Veröffentlichung von Wahrscheinlichkeitstafeln und statistischen Daten
- Abschnitt Va: Neuer Abschnitt zur Beaufsichtigung der Inhaber bedeutender Beteiligungen
- § 105 Abs. 1: Anpassung der Verweisung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzes' zu 'Inland'
- § 106 Abs. 3 Satz 2: Hinzufügung von 'und persönlichen Voraussetzungen' und Anpassung der Verweisung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzes' zu 'Inland'
- § 106b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Streichung der Bedingung, dass die Vorlage nicht nach § 5 Abs. 6 entfällt
- Abschnitt Va: Neuer Abschnitt zur Beaufsichtigung von Inhabern bedeutender Beteiligungen
- § 105 Abs. 1: Anpassung der Bezeichnung 'Geltungsbereich' auf 'Inland'
- § 106 Abs. 3 Satz 2: Hinzufügung von 'und persönlichen Voraussetzungen' und Anpassung der Bezeichnung 'Geltungsbereich' auf 'Inland'
- § 106b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Streichung der Bedingung zur Vorlage von Unterlagen
- § 106b Abs. 2 Satz 8: Streichung des achten Satzes
- § 106b Abs. 5 Satz 1 Nr. 1: Hinzufügung von 'oder den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum'
- § 106c: Anpassung der Verweisung von § 8 Abs. 1 Nr. 2 zu § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
- § 106c: Anpassung der Verweisung von § 8 Abs. 1 Nr. 2 auf § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
- § 108: Neuer Paragraph zur Übertragung von Versicherungsbeständen
- § 109: Streichung des § 109
- § 110a: Neue Fassung des § 110a zur Betreibung des Direktversicherungsgeschäfts durch Niederlassungen oder im Dienstleistungsverkehr
- § 109: Streichung des Paragraphen
- Zwischenüberschrift vor § 110a: Streichung der Zwischenüberschrift 'a. Niederlassung'
- § 110a: Neue Fassung des Paragraphen zur Geschäftstätigkeit von Versicherungsunternehmen im Inland

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# § 101
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 101 Abs. 1: Anpassung der Verweisung von § 84 Abs. 1 Satz 2 zu § 83 Abs. 1 Nr. 4
§ 101 Abs. 1: Anpassung der Verweisung von § 84 Abs. 1 Satz 2 auf § 83 Abs. 1 Nr. 4
§ 101 Abs. 2: Anpassung der Berechnung der Versicherungsbeiträge
§ 101 Abs. 2: Erweiterung der Angaben für Versicherungsunternehmen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 103a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 103a: Neuer Paragraph zur Veröffentlichung von Wahrscheinlichkeitstafeln und statistischen Daten

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# § 105
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 105 Abs. 1: Anpassung der Verweisung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzes' zu 'Inland'
§ 105 Abs. 1: Anpassung der Bezeichnung 'Geltungsbereich' auf 'Inland'

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# § 106
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 106 Abs. 3 Satz 2: Hinzufügung von 'und persönlichen Voraussetzungen' und Anpassung der Verweisung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzes' zu 'Inland'
§ 106 Abs. 3 Satz 2: Hinzufügung von 'und persönlichen Voraussetzungen' und Anpassung der Bezeichnung 'Geltungsbereich' auf 'Inland'

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# § 106b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 106b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Streichung der Bedingung, dass die Vorlage nicht nach § 5 Abs. 6 entfällt
§ 106b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Streichung der Bedingung zur Vorlage von Unterlagen
§ 106b Abs. 2 Satz 8: Streichung des achten Satzes

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# § 106c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 106c: Anpassung der Verweisung von § 8 Abs. 1 Nr. 2 zu § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
§ 106c: Anpassung der Verweisung von § 8 Abs. 1 Nr. 2 auf § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3

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# § 108
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 108: Neuer Paragraph zur Übertragung von Versicherungsbeständen

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# § 109
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 109: Streichung des § 109
§ 109: Streichung des Paragraphen

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# § 110
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 110: Neufassung des § 110

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# § 110a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1618
> Station: 1994-07-28 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1624
§ 110a: Neue Fassung des § 110a zur Betreibung des Direktversicherungsgeschäfts durch Niederlassungen oder im Dienstleistungsverkehr
Zwischenüberschrift vor § 110a: Streichung der Zwischenüberschrift 'a. Niederlassung'
§ 110a: Neue Fassung des Paragraphen zur Geschäftstätigkeit von Versicherungsunternehmen im Inland

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