BGBl. 1972 I S. 1416 · Neubekanntmachung · Neufassung der Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung - WertV)

Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1416
Inkrafttreten: nicht ermittelt
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1972-08-15

BGBl-Id: bgbl1-1972-85-2
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1972-08-15 12:00:00 +00:00
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# BGBl. 1972 I S. 1416
- **Titel:** Neufassung der Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung - WertV)
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1972 I S. 1416
- **Verkündung:** 1972-08-15
- **Inkrafttreten:** nicht ermittelt
- **Ausfertigung:** 1972-08-15
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/85#page=8
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** WERTV
## Kurz
Die Bekanntmachung enthält die Neufassung der Wertermittlungsverordnung, die die Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken regelt.

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# WERTV — 1972-08-15
- **Titel:** Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung - WertV)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1972 I S. 1409
- **Inkrafttreten:** 1972-08-15
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/85#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert und ergänzt die Wertermittlungsverordnung, um die Vorschriften für die Ermittlung von Grundstückswerten im Rahmen des Bundesbaugesetzes und des Städtebauförderungsgesetzes zu aktualisieren.
- **Titel:** Neufassung der Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung - WertV)
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1972 I S. 1416
- **Inkrafttreten:** nicht ermittelt
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/85#page=8
- **Kurz:** Die Bekanntmachung enthält die Neufassung der Wertermittlungsverordnung, die die Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken regelt.
## Betroffene Stellen
- Artikel 2: Neue Ermächtigung des Bundesministers für Städtebau und Wohnungs­wesen zur Bekanntmachung der Verordnung mit neuem Datum und neuen Paragraphen.
- § 18c: Neue Vorschriften zur Ermittlung des Verkehrswerts nach Durchführung von Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen.
- § 18d: Neue Vorschriften zur Feststellung des Ausgleichsbetrages für Eigentümer in Sanierungsgebieten oder Entwicklungsgebieten.
- § 19: Einfügung des § 96 des Städtebauförderungsgesetzes.
- Anlage 1 nach § 8 Abs. 3: Neue Fassung der Anlage 1.
- § 1: Neue Fassung des Anwendungsbereichs, der die Ermittlung von Grundstückswerten nach dem Bundesbaugesetz und dem Städtebauförderungsgesetz umfasst.
- § 2 Abs. 1 Satz 2: Neue Fassung, die den Zustand des Grundstücks am Wertermittlungsstichtag und die wertbildenden Faktoren beschreibt.
- § 3: Neue Fassung, die das Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes und die Auswahl des Verfahrens nach der Lage des Einzelfalles beschreibt.
- Teil II: Neue Überschrift 'Vergleichswertverfahren'.
- § 4 Abs. 3: Neue Fassung, die die Bedingungen für die Heranziehung von Kaufpreisen im Preisvergleich beschreibt.
- § 5 Satz 2: Einfügung der Worte 'und Entwicklungsstand gegliedert' und Ersetzung von 'aufgegliedert sind' durch 'hinreichend bestimmt sind'.
- § 6: Neue Überschrift 'Berücksichtigung von Abweichungen' und Streichung von Absatz 2.
- § 6a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Ermittlung des Verkehrswertes unter Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt beschreibt.
- Teil III: Neue Überschrift 'Ertragswertverfahren'.
- § 7: Streichung von Absatz 1, Neufassung von Absatz 2, Umbenennung von Absatz 3 und 4, und Ersetzung von '§§ 8 bis 10' durch '§§ 8 bis 12'.
- § 8: Ersetzung von 'Sollzinssatz' durch 'Zinssatz', Neufassung von Satz 3, und weitere Ersetzungen von 'Sollzinssatz' durch 'Zinssatz'.
- § 9 Abs. 1: Einfügung von 'unter Beachtung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse' und Streichung von 'Umlagen und'.
- § 10: Einfügung von Sätzen in Absatz 1, Neufassung von Absatz 3, und Neufassung von Absatz 6 Satz 1.
- § 11: Neue Überschrift 'Ermittlung des Ertragswertes in besonderen Fällen' und Neufassung von Satz 2.
- § 12: Streichung von 'eine besondere Finanzierungsweise' und Einfügung von 'Wohnungs- und mietrechtliche Bindungen', sowie Einfügung eines neuen Satzes.
- § 13: Neue Fassung, die die Ermittlung des Verkehrswertes nach dem Ertragswertverfahren beschreibt.
- Teil IV: Neue Überschrift 'Sachwertverfahren'.
- § 14: Streichung von Absatz 1, Umbenennung der Absätze 2, 3 und 4, und Neufassung von Absatz 3.
- § 15: Streichung von Absatz 2 Satz 2, Neufassung von Absatz 3, Einfügung von Absatz 4 Satz 3, Streichung von Absatz 6, und Einfügung eines neuen Satzes in Absatz 5.
- § 16: Neufassung von Absatz 2, Einfügung von Text in Absatz 3.
- § 16a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die wirtschaftliche Wertminderung beschreibt.
- § 17: Ersetzung von 'besondere' durch 'sonstige', Ersetzung von 'Verkehrswert' durch 'Wert', Ersetzung von '§§ 14 bis 16' durch '§§ 14 bis 16a', und Streichung von Absatz 2.
- § 18: Neue Fassung, die die Ermittlung des Verkehrswertes nach dem Sachwertverfahren beschreibt.
- Teil IVa: Einfügung eines neuen Teils, der ergänzende Vorschriften für Sanierungsgebiete und Entwicklungsbereiche enthält.
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut

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# Verlauf
- **1972-08-15** · BGBl. 1972 I S. 1409 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung - WertV)
- **1972-08-15** · BGBl. 1972 I S. 1416 — Neufassung der Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung des Verkehrswertes von Grundstücken (Wertermittlungsverordnung - WertV)

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# Stellen dieser Station
- Artikel 2: Neue Ermächtigung des Bundesministers für Städtebau und Wohnungs­wesen zur Bekanntmachung der Verordnung mit neuem Datum und neuen Paragraphen.
- § 18c: Neue Vorschriften zur Ermittlung des Verkehrswerts nach Durchführung von Sanierungs- oder Entwicklungsmaßnahmen.
- § 18d: Neue Vorschriften zur Feststellung des Ausgleichsbetrages für Eigentümer in Sanierungsgebieten oder Entwicklungsgebieten.
- § 19: Einfügung des § 96 des Städtebauförderungsgesetzes.
- Anlage 1 nach § 8 Abs. 3: Neue Fassung der Anlage 1.
- § 1: Neue Fassung des Anwendungsbereichs, der die Ermittlung von Grundstückswerten nach dem Bundesbaugesetz und dem Städtebauförderungsgesetz umfasst.
- § 2 Abs. 1 Satz 2: Neue Fassung, die den Zustand des Grundstücks am Wertermittlungsstichtag und die wertbildenden Faktoren beschreibt.
- § 3: Neue Fassung, die das Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes und die Auswahl des Verfahrens nach der Lage des Einzelfalles beschreibt.
- Teil II: Neue Überschrift 'Vergleichswertverfahren'.
- § 4 Abs. 3: Neue Fassung, die die Bedingungen für die Heranziehung von Kaufpreisen im Preisvergleich beschreibt.
- § 5 Satz 2: Einfügung der Worte 'und Entwicklungsstand gegliedert' und Ersetzung von 'aufgegliedert sind' durch 'hinreichend bestimmt sind'.
- § 6: Neue Überschrift 'Berücksichtigung von Abweichungen' und Streichung von Absatz 2.
- § 6a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Ermittlung des Verkehrswertes unter Berücksichtigung der Lage auf dem Grundstücksmarkt beschreibt.
- Teil III: Neue Überschrift 'Ertragswertverfahren'.
- § 7: Streichung von Absatz 1, Neufassung von Absatz 2, Umbenennung von Absatz 3 und 4, und Ersetzung von '§§ 8 bis 10' durch '§§ 8 bis 12'.
- § 8: Ersetzung von 'Sollzinssatz' durch 'Zinssatz', Neufassung von Satz 3, und weitere Ersetzungen von 'Sollzinssatz' durch 'Zinssatz'.
- § 9 Abs. 1: Einfügung von 'unter Beachtung der allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse' und Streichung von 'Umlagen und'.
- § 10: Einfügung von Sätzen in Absatz 1, Neufassung von Absatz 3, und Neufassung von Absatz 6 Satz 1.
- § 11: Neue Überschrift 'Ermittlung des Ertragswertes in besonderen Fällen' und Neufassung von Satz 2.
- § 12: Streichung von 'eine besondere Finanzierungsweise' und Einfügung von 'Wohnungs- und mietrechtliche Bindungen', sowie Einfügung eines neuen Satzes.
- § 13: Neue Fassung, die die Ermittlung des Verkehrswertes nach dem Ertragswertverfahren beschreibt.
- Teil IV: Neue Überschrift 'Sachwertverfahren'.
- § 14: Streichung von Absatz 1, Umbenennung der Absätze 2, 3 und 4, und Neufassung von Absatz 3.
- § 15: Streichung von Absatz 2 Satz 2, Neufassung von Absatz 3, Einfügung von Absatz 4 Satz 3, Streichung von Absatz 6, und Einfügung eines neuen Satzes in Absatz 5.
- § 16: Neufassung von Absatz 2, Einfügung von Text in Absatz 3.
- § 16a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die wirtschaftliche Wertminderung beschreibt.
- § 17: Ersetzung von 'besondere' durch 'sonstige', Ersetzung von 'Verkehrswert' durch 'Wert', Ersetzung von '§§ 14 bis 16' durch '§§ 14 bis 16a', und Streichung von Absatz 2.
- § 18: Neue Fassung, die die Ermittlung des Verkehrswertes nach dem Sachwertverfahren beschreibt.
- Teil IVa: Einfügung eines neuen Teils, der ergänzende Vorschriften für Sanierungsgebiete und Entwicklungsbereiche enthält.