BGBl. 1996 I S. 1826 · Verordnung · Erste Verordnung zur Änderung der Markenverordnung

Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1826
Inkrafttreten: 1997-01-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

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Verkündung: 1996-12-10

BGBl-Id: bgbl1-1996-63-1
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# MARKENV_2004 — 1994-12-06
# MARKENV_2004 — 1996-12-10
- **Titel:** Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes (Markenverordnung - MarkenV)
- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 3555
- **Inkrafttreten:** 1994-12-07
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/85#page=19
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Ausführung des Markengesetzes und enthält detaillierte Vorschriften für das Verfahren bei der Anmeldung, Eintragung und Veröffentlichung von Marken.
- **Fundstelle:** BGBl. 1996 I S. 1826
- **Inkrafttreten:** 1997-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/63#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Klasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen in der Markenverordnung, insbesondere in den Klassen 7 und 29.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- Anlage zu § 15 Abs. 1, Klasse 7: Die Angabe 'landwirtschaftliche Geräte' wird durch 'nicht handbetätigte landwirtschaftliche Geräte' ersetzt.
- Anlage zu § 15 Abs. 1, Klasse 29: Die Angabe 'Fruchtsaucen' wird im Wege der Berichtigung durch 'Fruchtmuse' ersetzt.
- Original und Kopie der Ausfertigung 3, Feld B: Angeben, welche Warenmengen zurückgesandt werden
- § 21 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von 'Gebiet der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft' durch 'EG-Verbrauchsteuergebiet' und von '§ 19 Abs. 1 und 3' durch '§ 19 Abs. 1'
- § 21 Abs. 2 Satz 1: Einfügen von ', vorbehaltlich gegenteiliger Feststellungen,' nach 'gelten sie'
- § 21 Abs. 2 Satz 2: Neue Formulierung für den Fall, dass die Beförderung innerhalb des EG-Verbrauchsteuergebiets endet
- § 21 Abs. 4: Ersetzen der Zahl '2' durch '3'
- § 22 Abs. 1: Neue Formulierung für den Fall, dass der Rückschein oder das an seiner Stelle zugelassene Dokument nicht innerhalb von zwei Monaten beim Versender eintrifft
- § 22 Abs. 2: Neue Formulierung für den Fall, dass die versandten Tabakwaren im Steuergebiet dem Steueraussetzungsverfahren entzogen wurden
- nach § 22: Einfügen der Überschrift 'Zu § 31 Nr. 17 des Gesetzes'
- neuer § 22a: Einfügen von Vorschriften für den Transitverkehr mit Tabakwaren des freien Verkehrs
- nach § 22a: Einfügen der Überschrift 'Zu § 20 des Gesetzes'
- neuer § 22b: Einfügen von Vorschriften für das Verbringen durch Privatpersonen
- § 23: Hinzufügen von Absatz 2, der § 21 des Gesetzes auf eine aktive Veredelung zur Herstellung von Tabakwaren nicht anwendbar macht
- § 24 Abs. 2: Ersetzen von '§ 19 Abs. 1 und 3' durch '§ 20 Abs. 4 Satz 1'
- § 24 Abs. 4: Streichung des Absatzes
- § 24 Abs. 5: Ersetzen von 'dem für die Steuererhebung zuständigen Hauptzollamt' durch 'der Zentralen Steuerzeichenstelle'
- § 25 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzen von '0,25' durch '0,30'
- § 25 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzen von '0,50' durch '0,60'
- § 28 Überschrift: Streichung des Kommas und der Wörter 'Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten'
- § 28 Abs. 1: Neue Formulierung für die Anmeldung der gewerblichen Einfuhr von Tabakwaren aus Drittländern
- § 28 Abs. 2 Satz 2: Ersetzen von '(§ 8 Abs. 3 Nr. 2)' durch '(§ 8 Abs. 3 Nr. 3)'
- § 29 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von 'Der Inhaber des Herstellungsbetriebes hat' durch 'Lagerinhaber haben' und von 'Tabakwarenherstellungsbetrieb' durch 'Steuerlager'
- § 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3: Neue Formulierung für die Verzichtsmöglichkeit auf die Anmeldung des Aufrissens, Vernichtens und Vergällens von Tabakwaren
- § 29 Abs. 2: Ersetzen von 'Steuerlagerinhaber oder Wirtschaftsbeteiligte Tabakwaren' durch 'Lagerinhaber, Personen nach § 12 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes und Einführer'
- § 32 Abs. 1: Ersetzen von 'Lagerinhaber, Verwender und auf Anordnung des Hauptzollamtes Einführer und Verbringer' durch 'Lagerinhaber, Verwender, Personen nach § 12 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes und Einführer'
## Wortlaut

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- **1949-12-20** · BGBl. 1949 I S. 33 — Verordnung zur Anpassung der Verordnung über die internationale Registrierung von Fabrik- oder Handelsmarken
- **1994-12-06** · BGBl. 1994 I S. 3547 — Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 Gemeindefinanzreformgesetz im Jahr 1995
- **1994-12-06** · BGBl. 1994 I S. 3555 — Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes (Markenverordnung - MarkenV)
- **1996-12-10** · BGBl. 1996 I S. 1826 — Erste Verordnung zur Änderung der Markenverordnung

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# Stellen dieser Station
- Anlage zu § 15 Abs. 1, Klasse 7: Die Angabe 'landwirtschaftliche Geräte' wird durch 'nicht handbetätigte landwirtschaftliche Geräte' ersetzt.
- Anlage zu § 15 Abs. 1, Klasse 29: Die Angabe 'Fruchtsaucen' wird im Wege der Berichtigung durch 'Fruchtmuse' ersetzt.
- Original und Kopie der Ausfertigung 3, Feld B: Angeben, welche Warenmengen zurückgesandt werden
- § 21 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von 'Gebiet der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft' durch 'EG-Verbrauchsteuergebiet' und von '§ 19 Abs. 1 und 3' durch '§ 19 Abs. 1'
- § 21 Abs. 2 Satz 1: Einfügen von ', vorbehaltlich gegenteiliger Feststellungen,' nach 'gelten sie'
- § 21 Abs. 2 Satz 2: Neue Formulierung für den Fall, dass die Beförderung innerhalb des EG-Verbrauchsteuergebiets endet
- § 21 Abs. 4: Ersetzen der Zahl '2' durch '3'
- § 22 Abs. 1: Neue Formulierung für den Fall, dass der Rückschein oder das an seiner Stelle zugelassene Dokument nicht innerhalb von zwei Monaten beim Versender eintrifft
- § 22 Abs. 2: Neue Formulierung für den Fall, dass die versandten Tabakwaren im Steuergebiet dem Steueraussetzungsverfahren entzogen wurden
- nach § 22: Einfügen der Überschrift 'Zu § 31 Nr. 17 des Gesetzes'
- neuer § 22a: Einfügen von Vorschriften für den Transitverkehr mit Tabakwaren des freien Verkehrs
- nach § 22a: Einfügen der Überschrift 'Zu § 20 des Gesetzes'
- neuer § 22b: Einfügen von Vorschriften für das Verbringen durch Privatpersonen
- § 23: Hinzufügen von Absatz 2, der § 21 des Gesetzes auf eine aktive Veredelung zur Herstellung von Tabakwaren nicht anwendbar macht
- § 24 Abs. 2: Ersetzen von '§ 19 Abs. 1 und 3' durch '§ 20 Abs. 4 Satz 1'
- § 24 Abs. 4: Streichung des Absatzes
- § 24 Abs. 5: Ersetzen von 'dem für die Steuererhebung zuständigen Hauptzollamt' durch 'der Zentralen Steuerzeichenstelle'
- § 25 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzen von '0,25' durch '0,30'
- § 25 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzen von '0,50' durch '0,60'
- § 28 Überschrift: Streichung des Kommas und der Wörter 'Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten'
- § 28 Abs. 1: Neue Formulierung für die Anmeldung der gewerblichen Einfuhr von Tabakwaren aus Drittländern
- § 28 Abs. 2 Satz 2: Ersetzen von '(§ 8 Abs. 3 Nr. 2)' durch '(§ 8 Abs. 3 Nr. 3)'
- § 29 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von 'Der Inhaber des Herstellungsbetriebes hat' durch 'Lagerinhaber haben' und von 'Tabakwarenherstellungsbetrieb' durch 'Steuerlager'
- § 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3: Neue Formulierung für die Verzichtsmöglichkeit auf die Anmeldung des Aufrissens, Vernichtens und Vergällens von Tabakwaren
- § 29 Abs. 2: Ersetzen von 'Steuerlagerinhaber oder Wirtschaftsbeteiligte Tabakwaren' durch 'Lagerinhaber, Personen nach § 12 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes und Einführer'
- § 32 Abs. 1: Ersetzen von 'Lagerinhaber, Verwender und auf Anordnung des Hauptzollamtes Einführer und Verbringer' durch 'Lagerinhaber, Verwender, Personen nach § 12 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes und Einführer'

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-12-10 — Erste Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1826
Anlage zu § 15 Abs. 1, Klasse 7: Die Angabe 'landwirtschaftliche Geräte' wird durch 'nicht handbetätigte landwirtschaftliche Geräte' ersetzt.
Anlage zu § 15 Abs. 1, Klasse 29: Die Angabe 'Fruchtsaucen' wird im Wege der Berichtigung durch 'Fruchtmuse' ersetzt.

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# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-12-10 — Erste Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1826
§ 21 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von 'Gebiet der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft' durch 'EG-Verbrauchsteuergebiet' und von '§ 19 Abs. 1 und 3' durch '§ 19 Abs. 1'
§ 21 Abs. 2 Satz 1: Einfügen von ', vorbehaltlich gegenteiliger Feststellungen,' nach 'gelten sie'
§ 21 Abs. 2 Satz 2: Neue Formulierung für den Fall, dass die Beförderung innerhalb des EG-Verbrauchsteuergebiets endet
§ 21 Abs. 4: Ersetzen der Zahl '2' durch '3'

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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-12-10 — Erste Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1826
§ 22 Abs. 1: Neue Formulierung für den Fall, dass der Rückschein oder das an seiner Stelle zugelassene Dokument nicht innerhalb von zwei Monaten beim Versender eintrifft
§ 22 Abs. 2: Neue Formulierung für den Fall, dass die versandten Tabakwaren im Steuergebiet dem Steueraussetzungsverfahren entzogen wurden
nach § 22: Einfügen der Überschrift 'Zu § 31 Nr. 17 des Gesetzes'

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# § 22a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1826
neuer § 22a: Einfügen von Vorschriften für den Transitverkehr mit Tabakwaren des freien Verkehrs
nach § 22a: Einfügen der Überschrift 'Zu § 20 des Gesetzes'

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# § 22b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-12-10 — Erste Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
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neuer § 22b: Einfügen von Vorschriften für das Verbringen durch Privatpersonen

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markenv_2004/§23.md Normal file
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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-12-10 — Erste Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1826
§ 23: Hinzufügen von Absatz 2, der § 21 des Gesetzes auf eine aktive Veredelung zur Herstellung von Tabakwaren nicht anwendbar macht

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# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-12-10 — Erste Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1826
§ 24 Abs. 2: Ersetzen von '§ 19 Abs. 1 und 3' durch '§ 20 Abs. 4 Satz 1'
§ 24 Abs. 4: Streichung des Absatzes
§ 24 Abs. 5: Ersetzen von 'dem für die Steuererhebung zuständigen Hauptzollamt' durch 'der Zentralen Steuerzeichenstelle'

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# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-12-10 — Erste Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1826
§ 25 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzen von '0,25' durch '0,30'
§ 25 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzen von '0,50' durch '0,60'

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markenv_2004/§28.md Normal file
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# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-12-10 — Erste Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1826
§ 28 Überschrift: Streichung des Kommas und der Wörter 'Verbringen aus anderen Mitgliedstaaten'
§ 28 Abs. 1: Neue Formulierung für die Anmeldung der gewerblichen Einfuhr von Tabakwaren aus Drittländern
§ 28 Abs. 2 Satz 2: Ersetzen von '(§ 8 Abs. 3 Nr. 2)' durch '(§ 8 Abs. 3 Nr. 3)'

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markenv_2004/§29.md Normal file
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# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-12-10 — Erste Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1826
§ 29 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von 'Der Inhaber des Herstellungsbetriebes hat' durch 'Lagerinhaber haben' und von 'Tabakwarenherstellungsbetrieb' durch 'Steuerlager'
§ 29 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3: Neue Formulierung für die Verzichtsmöglichkeit auf die Anmeldung des Aufrissens, Vernichtens und Vergällens von Tabakwaren
§ 29 Abs. 2: Ersetzen von 'Steuerlagerinhaber oder Wirtschaftsbeteiligte Tabakwaren' durch 'Lagerinhaber, Personen nach § 12 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes und Einführer'

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markenv_2004/§32.md Normal file
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# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1996-12-10 — Erste Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 1826
§ 32 Abs. 1: Ersetzen von 'Lagerinhaber, Verwender und auf Anordnung des Hauptzollamtes Einführer und Verbringer' durch 'Lagerinhaber, Verwender, Personen nach § 12 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes und Einführer'

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# BGBl. 1996 I S. 1826
- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Markenverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1996 I S. 1826
- **Verkündung:** 1996-12-10
- **Inkrafttreten:** 1997-01-01
- **Ausfertigung:** 1996-12-03
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1996/63#page=2
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** MARKENV_2004
## Kurz
Die Verordnung ändert die Klasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen in der Markenverordnung, insbesondere in den Klassen 7 und 29.