BGBl. 2021 I S. 1228 · Änderung · Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten

Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
Inkrafttreten: 2021-06-05; 2021-04-01 (Artikel 2)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2021-06-04

BGBl-Id: bgbl1-2021-27-5
This commit is contained in:
LawGit Spiegel
2021-06-04 12:00:00 +00:00
parent 7b55adadcd
commit 45cb9504b3
76 changed files with 617 additions and 102 deletions

View File

@@ -0,0 +1,18 @@
# DIENSTRECHT-DER-SOLDATINNEN-UND-SOLDATEN — 2021-06-04
- **Titel:** Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 1228
- **Inkrafttreten:** 2021-06-05; 2021-04-01 (Artikel 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/27#page=36
- **Kurz:** Die Verordnung ändert das Dienstrecht der Soldatinnen und Soldaten, insbesondere die Soldatenlaufbahnverordnung und die Erschwerniszulagenverordnung.
## Betroffene Stellen
- Anlage 1 (zu § 4): Neue Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen
- Anlage 2 (zu § 7 Abs. 3): Neue Zuordnung der Dienstgrade zu den Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2021-06-04** · BGBl. 2021 I S. 1228 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten

View File

@@ -0,0 +1,4 @@
# Stellen dieser Station
- Anlage 1 (zu § 4): Neue Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen
- Anlage 2 (zu § 7 Abs. 3): Neue Zuordnung der Dienstgrade zu den Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
Anlage 1 (zu § 4): Neue Zuordnung der Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten zu den Laufbahngruppen

View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
Anlage 2 (zu § 7 Abs. 3): Neue Zuordnung der Dienstgrade zu den Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# DIENSTRECHTSVERORDNUNG-DER-SOLDATINNEN-UND-SOLDATEN — 2021-06-04
- **Titel:** Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 1228
- **Inkrafttreten:** 2021-06-05; 2021-04-01 (Artikel 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/27#page=36
- **Kurz:** Die Verordnung ändert das Dienstrecht der Soldatinnen und Soldaten, insbesondere die Soldatenlaufbahnverordnung und die Erschwerniszulagenverordnung.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2021-06-04** · BGBl. 2021 I S. 1228 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten

View File

@@ -0,0 +1,2 @@
# Stellen dieser Station

31
dsoldr/FASSUNG.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,31 @@
# DSOLDR — 2021-06-04
- **Titel:** Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 1228
- **Inkrafttreten:** 2021-06-05; 2021-04-01 (Artikel 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/27#page=36
- **Kurz:** Die Verordnung ändert das Dienstrecht der Soldatinnen und Soldaten, insbesondere die Soldatenlaufbahnverordnung und die Erschwerniszulagenverordnung.
## Betroffene Stellen
- § 23 Abs. 1: Neue Voraussetzungen für den Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes
- § 23 Abs. 3: Neue Voraussetzungen für den Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes
- § 24 Abs. 2: Anpassung der Regelung für die Anrechnung von Ausbildungen auf die Ausbildungszeit und die für Beförderungen erforderliche Dienstzeit
- § 26: Neue Regelungen für die Beförderung der Offizierinnen und Offiziere
- § 27: Neue Regelungen für den Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes
- § 28: Neue Regelungen für die Einstellung als Sanitätsoffizieranwärterin oder Sanitätsoffizieranwärter
- § 29: Neue Regelungen für die Beförderung der Sanitätsoffizieranwärterinnen und Sanitätsoffizieranwärter
- § 30: Neue Regelungen für die Einstellung als Sanitätsoffizierin oder Sanitätsoffizier
- § 31: Neue Regelungen für die Beförderung der Sanitätsoffizierinnen und Sanitätsoffiziere
- § 32: Neue Regelungen für den Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Sanitätsdienstes
- § 33: Neue Regelungen für die Einstellung als Militärmusikoffizieranwärterin oder Militärmusikoffizieranwärter
- § 34: Neue Regelungen für die Beförderung der Militärmusikoffizieranwärterinnen und Militärmusikoffizieranwärter
- § 35: Neue Regelungen für die Einstellung als Militärmusikoffizierin oder Militärmusikoffizier
- § 36: Neue Regelungen für die Beförderung der Militärmusikoffizierinnen und Militärmusikoffiziere
- § 37: Neue Regelungen für den Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Militärmusikdienstes
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
dsoldr/HINWEIS.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
dsoldr/HISTORY.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2021-06-04** · BGBl. 2021 I S. 1228 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten

17
dsoldr/STELLEN.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# Stellen dieser Station
- § 23 Abs. 1: Neue Voraussetzungen für den Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes
- § 23 Abs. 3: Neue Voraussetzungen für den Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes
- § 24 Abs. 2: Anpassung der Regelung für die Anrechnung von Ausbildungen auf die Ausbildungszeit und die für Beförderungen erforderliche Dienstzeit
- § 26: Neue Regelungen für die Beförderung der Offizierinnen und Offiziere
- § 27: Neue Regelungen für den Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes
- § 28: Neue Regelungen für die Einstellung als Sanitätsoffizieranwärterin oder Sanitätsoffizieranwärter
- § 29: Neue Regelungen für die Beförderung der Sanitätsoffizieranwärterinnen und Sanitätsoffizieranwärter
- § 30: Neue Regelungen für die Einstellung als Sanitätsoffizierin oder Sanitätsoffizier
- § 31: Neue Regelungen für die Beförderung der Sanitätsoffizierinnen und Sanitätsoffiziere
- § 32: Neue Regelungen für den Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Sanitätsdienstes
- § 33: Neue Regelungen für die Einstellung als Militärmusikoffizieranwärterin oder Militärmusikoffizieranwärter
- § 34: Neue Regelungen für die Beförderung der Militärmusikoffizieranwärterinnen und Militärmusikoffizieranwärter
- § 35: Neue Regelungen für die Einstellung als Militärmusikoffizierin oder Militärmusikoffizier
- § 36: Neue Regelungen für die Beförderung der Militärmusikoffizierinnen und Militärmusikoffiziere
- § 37: Neue Regelungen für den Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Militärmusikdienstes

9
dsoldr/§23.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,9 @@
# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 23 Abs. 1: Neue Voraussetzungen für den Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes
§ 23 Abs. 3: Neue Voraussetzungen für den Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes

7
dsoldr/§24.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 24 Abs. 2: Anpassung der Regelung für die Anrechnung von Ausbildungen auf die Ausbildungszeit und die für Beförderungen erforderliche Dienstzeit

7
dsoldr/§26.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 26: Neue Regelungen für die Beförderung der Offizierinnen und Offiziere

7
dsoldr/§27.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 27: Neue Regelungen für den Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Truppendienstes

7
dsoldr/§28.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 28: Neue Regelungen für die Einstellung als Sanitätsoffizieranwärterin oder Sanitätsoffizieranwärter

7
dsoldr/§29.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 29: Neue Regelungen für die Beförderung der Sanitätsoffizieranwärterinnen und Sanitätsoffizieranwärter

7
dsoldr/§30.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 30: Neue Regelungen für die Einstellung als Sanitätsoffizierin oder Sanitätsoffizier

7
dsoldr/§31.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 31: Neue Regelungen für die Beförderung der Sanitätsoffizierinnen und Sanitätsoffiziere

7
dsoldr/§32.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 32: Neue Regelungen für den Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Sanitätsdienstes

7
dsoldr/§33.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 33: Neue Regelungen für die Einstellung als Militärmusikoffizieranwärterin oder Militärmusikoffizieranwärter

7
dsoldr/§34.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 34: Neue Regelungen für die Beförderung der Militärmusikoffizieranwärterinnen und Militärmusikoffizieranwärter

7
dsoldr/§35.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 35: Neue Regelungen für die Einstellung als Militärmusikoffizierin oder Militärmusikoffizier

7
dsoldr/§36.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 36: Neue Regelungen für die Beförderung der Militärmusikoffizierinnen und Militärmusikoffiziere

7
dsoldr/§37.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 37: Neue Regelungen für den Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Militärmusikdienstes

43
dsoldv/FASSUNG.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,43 @@
# DSOLDV — 2021-06-04
- **Titel:** Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 1228
- **Inkrafttreten:** 2021-06-05; 2021-04-01 (Artikel 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/27#page=36
- **Kurz:** Die Verordnung ändert das Dienstrecht der Soldatinnen und Soldaten, insbesondere die Soldatenlaufbahnverordnung und die Erschwerniszulagenverordnung.
## Betroffene Stellen
- § 17 Abs. 1: Neufassung der Voraussetzungen für die Einstellung als Feldwebelanwärterin oder Feldwebelanwärter
- § 17 Abs. 2: Neufassung der Regelung zur Einstellung als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit
- § 17 Abs. 3: Neufassung der Regelung zur Führung der Dienstgradbezeichnung mit Zusatz
- § 18: Neufassung der Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter
- § 19: Neufassung der Einstellung mit einem höheren Dienstgrad
- § 20: Neufassung der Beförderung der Feldwebel
- § 21: Neufassung des Aufstiegs in eine Laufbahn der Feldwebel
- § 22: Neufassung der Einstellung, Beförderung, Aufstieg und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
- § 23: Neufassung der Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter
- § 24: Neufassung der Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
- § 25: Neufassung der Regelung für Offizierinnen und Offiziere mit Hochschulausbildung
- § 6 Abs. 1: Erweiterung der Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber bezüglich der Verlängerung der Frist für die Umwandlung.
- § 6 Abs. 2: Erweiterung der Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber bezüglich der Verlängerung der Frist für die Umwandlung.
- § 6 Abs. 3: Erweiterung der Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber bezüglich der Verlängerung der Frist für die Umwandlung.
- § 6 Abs. 4: Neue Bestimmungen zur Verwendung von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, denen eine Zusicherung erteilt wurde.
- § 6 Abs. 5: Neue Bestimmungen zur Umwandlung des Dienstverhältnisses von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit ohne Zusicherung.
- § 6 Abs. 6: Neue Bestimmungen zur Umwandlung des Dienstverhältnisses von Beamten auf Lebenszeit in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten.
- § 7: Neue Bestimmungen zur Beförderung und den Voraussetzungen für die Beförderung.
- § 8: Neue Bestimmungen zur Berechnung der Dienstzeit.
- § 9: Neue Bestimmungen zur Laufbahnbefähigung und Laufbahnwechsel.
- § 10: Neue Bestimmungen zur Einstellung in eine Laufbahn der Mannschaften.
- § 11: Neue Bestimmungen zur Beförderung der Mannschaften.
- § 12: Neue Bestimmungen zur Einstellung und Beförderung von Sonstigen Soldatinnen und Sonstigen Soldaten.
- § 13: Neue Bestimmungen zur Einstellung als Unteroffizieranwärterin oder Unteroffizieranwärter.
- § 14: Neue Bestimmungen zur Beförderung der Unteroffizieranwärterinnen und Unteroffizieranwärter.
- § 15: Neue Bestimmungen zur Einstellung mit einem höheren Dienstgrad.
- § 16: Neue Bestimmungen zum Aufstieg in eine Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
dsoldv/HINWEIS.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
dsoldv/HISTORY.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2021-06-04** · BGBl. 2021 I S. 1228 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten

29
dsoldv/STELLEN.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,29 @@
# Stellen dieser Station
- § 17 Abs. 1: Neufassung der Voraussetzungen für die Einstellung als Feldwebelanwärterin oder Feldwebelanwärter
- § 17 Abs. 2: Neufassung der Regelung zur Einstellung als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit
- § 17 Abs. 3: Neufassung der Regelung zur Führung der Dienstgradbezeichnung mit Zusatz
- § 18: Neufassung der Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter
- § 19: Neufassung der Einstellung mit einem höheren Dienstgrad
- § 20: Neufassung der Beförderung der Feldwebel
- § 21: Neufassung des Aufstiegs in eine Laufbahn der Feldwebel
- § 22: Neufassung der Einstellung, Beförderung, Aufstieg und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
- § 23: Neufassung der Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter
- § 24: Neufassung der Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter
- § 25: Neufassung der Regelung für Offizierinnen und Offiziere mit Hochschulausbildung
- § 6 Abs. 1: Erweiterung der Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber bezüglich der Verlängerung der Frist für die Umwandlung.
- § 6 Abs. 2: Erweiterung der Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber bezüglich der Verlängerung der Frist für die Umwandlung.
- § 6 Abs. 3: Erweiterung der Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber bezüglich der Verlängerung der Frist für die Umwandlung.
- § 6 Abs. 4: Neue Bestimmungen zur Verwendung von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, denen eine Zusicherung erteilt wurde.
- § 6 Abs. 5: Neue Bestimmungen zur Umwandlung des Dienstverhältnisses von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit ohne Zusicherung.
- § 6 Abs. 6: Neue Bestimmungen zur Umwandlung des Dienstverhältnisses von Beamten auf Lebenszeit in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten.
- § 7: Neue Bestimmungen zur Beförderung und den Voraussetzungen für die Beförderung.
- § 8: Neue Bestimmungen zur Berechnung der Dienstzeit.
- § 9: Neue Bestimmungen zur Laufbahnbefähigung und Laufbahnwechsel.
- § 10: Neue Bestimmungen zur Einstellung in eine Laufbahn der Mannschaften.
- § 11: Neue Bestimmungen zur Beförderung der Mannschaften.
- § 12: Neue Bestimmungen zur Einstellung und Beförderung von Sonstigen Soldatinnen und Sonstigen Soldaten.
- § 13: Neue Bestimmungen zur Einstellung als Unteroffizieranwärterin oder Unteroffizieranwärter.
- § 14: Neue Bestimmungen zur Beförderung der Unteroffizieranwärterinnen und Unteroffizieranwärter.
- § 15: Neue Bestimmungen zur Einstellung mit einem höheren Dienstgrad.
- § 16: Neue Bestimmungen zum Aufstieg in eine Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere.

7
dsoldv/§10.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 10: Neue Bestimmungen zur Einstellung in eine Laufbahn der Mannschaften.

7
dsoldv/§11.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 11: Neue Bestimmungen zur Beförderung der Mannschaften.

7
dsoldv/§12.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 12: Neue Bestimmungen zur Einstellung und Beförderung von Sonstigen Soldatinnen und Sonstigen Soldaten.

7
dsoldv/§13.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 13: Neue Bestimmungen zur Einstellung als Unteroffizieranwärterin oder Unteroffizieranwärter.

7
dsoldv/§14.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 14: Neue Bestimmungen zur Beförderung der Unteroffizieranwärterinnen und Unteroffizieranwärter.

7
dsoldv/§15.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 15: Neue Bestimmungen zur Einstellung mit einem höheren Dienstgrad.

7
dsoldv/§16.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 16: Neue Bestimmungen zum Aufstieg in eine Laufbahn der Fachunteroffizierinnen und Fachunteroffiziere.

11
dsoldv/§17.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,11 @@
# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 17 Abs. 1: Neufassung der Voraussetzungen für die Einstellung als Feldwebelanwärterin oder Feldwebelanwärter
§ 17 Abs. 2: Neufassung der Regelung zur Einstellung als Soldatin auf Zeit oder Soldat auf Zeit
§ 17 Abs. 3: Neufassung der Regelung zur Führung der Dienstgradbezeichnung mit Zusatz

7
dsoldv/§18.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 18: Neufassung der Beförderung der Feldwebelanwärterinnen und Feldwebelanwärter

7
dsoldv/§19.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 19: Neufassung der Einstellung mit einem höheren Dienstgrad

7
dsoldv/§20.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 20: Neufassung der Beförderung der Feldwebel

7
dsoldv/§21.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 21: Neufassung des Aufstiegs in eine Laufbahn der Feldwebel

7
dsoldv/§22.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 22: Neufassung der Einstellung, Beförderung, Aufstieg und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten

7
dsoldv/§23.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 23: Neufassung der Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter

7
dsoldv/§24.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 24: Neufassung der Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter

7
dsoldv/§25.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 25: Neufassung der Regelung für Offizierinnen und Offiziere mit Hochschulausbildung

17
dsoldv/§6.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 6 Abs. 1: Erweiterung der Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber bezüglich der Verlängerung der Frist für die Umwandlung.
§ 6 Abs. 2: Erweiterung der Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber bezüglich der Verlängerung der Frist für die Umwandlung.
§ 6 Abs. 3: Erweiterung der Hinweise für Bewerberinnen und Bewerber bezüglich der Verlängerung der Frist für die Umwandlung.
§ 6 Abs. 4: Neue Bestimmungen zur Verwendung von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, denen eine Zusicherung erteilt wurde.
§ 6 Abs. 5: Neue Bestimmungen zur Umwandlung des Dienstverhältnisses von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit ohne Zusicherung.
§ 6 Abs. 6: Neue Bestimmungen zur Umwandlung des Dienstverhältnisses von Beamten auf Lebenszeit in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten.

7
dsoldv/§7.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 7: Neue Bestimmungen zur Beförderung und den Voraussetzungen für die Beförderung.

7
dsoldv/§8.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 8: Neue Bestimmungen zur Berechnung der Dienstzeit.

7
dsoldv/§9.md Normal file
View File

@@ -0,0 +1,7 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 9: Neue Bestimmungen zur Laufbahnbefähigung und Laufbahnwechsel.

View File

@@ -1,30 +1,15 @@
# EZULV_1976 — 2020-01-10
# EZULV_1976 — 2021-06-04
- **Titel:** Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 27
- **Inkrafttreten:** 2020-01-01; 2019-01-01 (Artikel 5 Nummer 4 und Artikel 9); 2020-03-01 (Artikel 2 und 4 Nummer 2); 2020-06-01 (Artikel 11 Nummer 2 und Artikel 12); 2020-09-01 (Artikel 3 Nummer 1 und 2 sowie Artikel 13 Nummer 1 und 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/2#page=3
- **Kurz:** Die Verordnung ändert dienstrechtliche Verordnungen im Zusammenhang mit dem Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz. Sie tritt in mehreren Schritten zwischen dem 1. Januar 2019 und dem 1. September 2020 in Kraft.
- **Titel:** Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 1228
- **Inkrafttreten:** 2021-06-05; 2021-04-01 (Artikel 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/27#page=36
- **Kurz:** Die Verordnung ändert das Dienstrecht der Soldatinnen und Soldaten, insbesondere die Soldatenlaufbahnverordnung und die Erschwerniszulagenverordnung.
## Betroffene Stellen
- Inhaltsübersicht: Neue Angaben zu § 16c, § 23b und § 23c sowie neue Abschnitte nach § 23o eingefügt
- § 5: Neue Vorschriften zur Ausschluss der Zulage hinzugefügt
- § 16b Abs. 4: Neuer Absatz zur Nichtgewährung der Zulage hinzugefügt
- § 16c: Neuer Paragraph zur Zulage für die Begleitung von Rückführungen auf dem Luftweg eingefügt
- § 17: Neue Absätze 1 bis 3 und 5 hinzugefügt, bestehender Absatz 3 wird Absatz 4
- § 17c Satz 1: Neue Nummer 1 vorangestellt, bestehende Nummern angepasst
- § 22: Anpassungen in Absatz 1, 2 und 3 vorgenommen
- § 22a Abs. 5: Neuer Absatz zur Nichtgewährung der Zulage hinzugefügt
- § 23b und § 23c: Paragraphen aufgehoben
- § 23d: Neue Vorschriften zur Zulage für Tätigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe hinzugefügt
- § 23e Abs. 3: Neue Vorschriften zur Nichtgewährung der Minentaucherzulage hinzugefügt
- § 23f Abs. 6: Neue Vorschriften zur Nichtgewährung der Zulage hinzugefügt
- § 23m: Neue Vorschriften zur Zulage für Spezialkräfte der Bundeswehr hinzugefügt
- § 23o: Neue Nummern 5 bis 7 in Absatz 1, neue Nummer 3 in Absatz 2 und neue Vorschriften in Absatz 4 hinzugefügt
- § 23p bis § 23r: Neue Paragraphen zur Zulage für besonders befähigte Unterstützungskräfte der Spezialkräfte, Tätigkeiten im protokollarischen Dienst und Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien hinzugefügt
- § 24 Abs. 2 Satz 2 Nummer 1 und 2: Neue Wörter 'für Bau und Heimat' hinzugefügt
- § 23p Abs. 1: Neuformulierung des Absatzes 1, der die monatliche Zulage für Soldaten des Kommandos Spezialkräfte und verwandte Einheiten festlegt.
## Wortlaut

View File

@@ -47,3 +47,4 @@
- **2016-11-25** · BGBl. 2016 I S. 2570 — Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2016/2017 (BBVAnpG 2016/2017)
- **2018-11-13** · BGBl. 2018 I S. 1810 — Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2018/2019/2020 (BBVAnpG 2018/2019/2020)
- **2020-01-10** · BGBl. 2020 I S. 27 — Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
- **2021-06-04** · BGBl. 2021 I S. 1228 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten

View File

@@ -1,18 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- Inhaltsübersicht: Neue Angaben zu § 16c, § 23b und § 23c sowie neue Abschnitte nach § 23o eingefügt
- § 5: Neue Vorschriften zur Ausschluss der Zulage hinzugefügt
- § 16b Abs. 4: Neuer Absatz zur Nichtgewährung der Zulage hinzugefügt
- § 16c: Neuer Paragraph zur Zulage für die Begleitung von Rückführungen auf dem Luftweg eingefügt
- § 17: Neue Absätze 1 bis 3 und 5 hinzugefügt, bestehender Absatz 3 wird Absatz 4
- § 17c Satz 1: Neue Nummer 1 vorangestellt, bestehende Nummern angepasst
- § 22: Anpassungen in Absatz 1, 2 und 3 vorgenommen
- § 22a Abs. 5: Neuer Absatz zur Nichtgewährung der Zulage hinzugefügt
- § 23b und § 23c: Paragraphen aufgehoben
- § 23d: Neue Vorschriften zur Zulage für Tätigkeiten im Maschinenraum seegehender Schiffe hinzugefügt
- § 23e Abs. 3: Neue Vorschriften zur Nichtgewährung der Minentaucherzulage hinzugefügt
- § 23f Abs. 6: Neue Vorschriften zur Nichtgewährung der Zulage hinzugefügt
- § 23m: Neue Vorschriften zur Zulage für Spezialkräfte der Bundeswehr hinzugefügt
- § 23o: Neue Nummern 5 bis 7 in Absatz 1, neue Nummer 3 in Absatz 2 und neue Vorschriften in Absatz 4 hinzugefügt
- § 23p bis § 23r: Neue Paragraphen zur Zulage für besonders befähigte Unterstützungskräfte der Spezialkräfte, Tätigkeiten im protokollarischen Dienst und Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien hinzugefügt
- § 24 Abs. 2 Satz 2 Nummer 1 und 2: Neue Wörter 'für Bau und Heimat' hinzugefügt
- § 23p Abs. 1: Neuformulierung des Absatzes 1, der die monatliche Zulage für Soldaten des Kommandos Spezialkräfte und verwandte Einheiten festlegt.

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 23p
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2020-01-10 — Verordnung zur Änderung dienstrechtlicher Verordnungen aus Anlass des Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 27
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 23p bis § 23r: Neue Paragraphen zur Zulage für besonders befähigte Unterstützungskräfte der Spezialkräfte, Tätigkeiten im protokollarischen Dienst und Tätigkeiten mit Biostoffen in Laboratorien hinzugefügt
§ 23p Abs. 1: Neuformulierung des Absatzes 1, der die monatliche Zulage für Soldaten des Kommandos Spezialkräfte und verwandte Einheiten festlegt.

View File

@@ -1,15 +1,28 @@
# SG — 2020-08-31
# SG — 2021-06-04
- **Titel:** Verordnung zur Bestimmung der Bezüge im Sinne der Wehrdisziplinarordnung (WDO-Bezügeverordnung WDOBezV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 1964
- **Inkrafttreten:** 2020-09-01 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/40#page=6
- **Kurz:** Die Verordnung definiert die Bezüge im Sinne der Wehrdisziplinarordnung und tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Sie ersetzt die bisherige WDO-Bezügeverordnung.
- **Titel:** Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 1228
- **Inkrafttreten:** 2021-06-05; 2021-04-01 (Artikel 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/27#page=36
- **Kurz:** Die Verordnung ändert das Dienstrecht der Soldatinnen und Soldaten, insbesondere die Soldatenlaufbahnverordnung und die Erschwerniszulagenverordnung.
## Betroffene Stellen
- § 30 Abs. 2: Ausbildungsgeld für Sanitätsoffizieranwärter
- § 38: Neue Vorschriften für die Einstellung als Geoinformationsoffizieranwärterin oder Geoinformationsoffizieranwärter
- § 39: Neue Vorschriften für die Beförderung der Geoinformationsoffizieranwärterinnen und Geoinformationsoffizieranwärter
- § 40: Neue Vorschriften für die Einstellung als Geoinformationsoffizierin oder Geoinformationsoffizier
- § 41: Neue Vorschriften für die Beförderung der Geoinformationsoffizierinnen und Geoinformationsoffiziere
- § 42: Neue Vorschriften für den Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr
- § 43: Neue Vorschriften für die Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter des militärfachlichen Dienstes
- § 44: Neue Vorschriften für die Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter des militärfachlichen Dienstes
- § 45: Neue Vorschriften für die Einstellung als Offizierin oder Offizier des militärfachlichen Dienstes
- § 46: Neue Vorschriften für die Beförderung der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes
- § 47: Neue Vorschriften für den Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes
- § 48: Neue Vorschriften für die Einstellung, Beförderung, Aufstieg und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
- § 49: Neue Vorschriften für Verwaltungsvorschriften
- § 50: Neue Vorschriften für Ausnahmen
- § 51: Neue Vorschriften für Übergangsvorschriften
## Wortlaut

View File

@@ -139,3 +139,4 @@
- **2019-11-25** · BGBl. 2019 I S. 1626 — Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU 2. DSAnpUG-EU)
- **2020-06-26** · BGBl. 2020 I S. 1328 — Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
- **2020-08-31** · BGBl. 2020 I S. 1964 — Verordnung zur Bestimmung der Bezüge im Sinne der Wehrdisziplinarordnung (WDO-Bezügeverordnung WDOBezV)
- **2021-06-04** · BGBl. 2021 I S. 1228 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten

View File

@@ -1,3 +1,16 @@
# Stellen dieser Station
- § 30 Abs. 2: Ausbildungsgeld für Sanitätsoffizieranwärter
- § 38: Neue Vorschriften für die Einstellung als Geoinformationsoffizieranwärterin oder Geoinformationsoffizieranwärter
- § 39: Neue Vorschriften für die Beförderung der Geoinformationsoffizieranwärterinnen und Geoinformationsoffizieranwärter
- § 40: Neue Vorschriften für die Einstellung als Geoinformationsoffizierin oder Geoinformationsoffizier
- § 41: Neue Vorschriften für die Beförderung der Geoinformationsoffizierinnen und Geoinformationsoffiziere
- § 42: Neue Vorschriften für den Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr
- § 43: Neue Vorschriften für die Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter des militärfachlichen Dienstes
- § 44: Neue Vorschriften für die Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter des militärfachlichen Dienstes
- § 45: Neue Vorschriften für die Einstellung als Offizierin oder Offizier des militärfachlichen Dienstes
- § 46: Neue Vorschriften für die Beförderung der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes
- § 47: Neue Vorschriften für den Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes
- § 48: Neue Vorschriften für die Einstellung, Beförderung, Aufstieg und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten
- § 49: Neue Vorschriften für Verwaltungsvorschriften
- § 50: Neue Vorschriften für Ausnahmen
- § 51: Neue Vorschriften für Übergangsvorschriften

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 38
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-05-22 — Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz BwAttraktStG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 706
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 38 Abs. 1 Nr. 3: Ersetzung der Vorschriften §§ 64 oder 66 des Strafgesetzbuches durch §§ 64, 66, 66a oder § 66b des Strafgesetzbuches oder der Sicherungsverwahrung nach Bestimmungen des § 7 oder des § 106 des Jugendgerichtsgesetzes
§ 38: Neue Vorschriften für die Einstellung als Geoinformationsoffizieranwärterin oder Geoinformationsoffizieranwärter

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-09-25 — Karte zum Anlageband: Anlage zur Verordnung über die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone in der Nordsee
> Fundstelle: BGBl. 2009 I Nr. 61
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 39: Änderung der Vorschriften über die Berufsförderung der Berufssoldaten
§ 39: Neue Vorschriften für die Beförderung der Geoinformationsoffizieranwärterinnen und Geoinformationsoffizieranwärter

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 40
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-05-22 — Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz BwAttraktStG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 706
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 40 Abs. 3: Ersetzung der Vorschriften (§ 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Soldatenversorgungsgesetzes) durch (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 des Soldatenversorgungsgesetzes)
§ 40: Neue Vorschriften für die Einstellung als Geoinformationsoffizierin oder Geoinformationsoffizier

View File

@@ -1,9 +1,7 @@
# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-02-11 — Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz DNeuG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 160
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 41 Abs. 3 Satz 3: Streichung des Satzes
§ 41 Abs. 5: Neufassung des Absatzes
§ 41: Neue Vorschriften für die Beförderung der Geoinformationsoffizierinnen und Geoinformationsoffiziere

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 42
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-02-11 — Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz DNeuG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 160
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 42 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt 'und' durch ',' und fügt 'und die Beförderung eines Feldwebelanwärters zum Unteroffizier und Stabsunteroffizier' ein
§ 42: Neue Vorschriften für den Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des Geoinformationsdienstes der Bundeswehr

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 43
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-04-29 — Gesetz über die Neuordnung der Reserve der Streitkräfte und zur Rechtsbereinigung des Wehrpflichtgesetzes (Streitkräftereserve-Neuordnungsgesetz - SkResNOG)
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 1106
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 43: Ersetzung von 'Eintritt' durch 'Eintritt oder Versetzung' und 'disziplinargerichtlichen Verfahren' durch 'gerichtlichen Disziplinarverfahren'
§ 43: Neue Vorschriften für die Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter des militärfachlichen Dienstes

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-02-11 — Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz DNeuG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 160
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 44 Abs. 6 Satz 2: Neufassung des Satzes
§ 44: Neue Vorschriften für die Beförderung der Offizieranwärterinnen und Offizieranwärter des militärfachlichen Dienstes

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 45
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-02-11 — Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz DNeuG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 160
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 45: Neufassung des gesamten Paragraphen
§ 45: Neue Vorschriften für die Einstellung als Offizierin oder Offizier des militärfachlichen Dienstes

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 46
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-12-09Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 2163
> Station: 2021-06-04Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 46: Der gesamte § 46 wird aufgehoben.
§ 46: Neue Vorschriften für die Beförderung der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 47
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-02-11 — Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz DNeuG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 160
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 47 Abs. 4: Neufassung des Absatzes
§ 47: Neue Vorschriften für den Aufstieg in die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 48
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-02-11 — Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz DNeuG)
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 160
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 48 Satz 1: Neufassung des Satzes
§ 48: Neue Vorschriften für die Einstellung, Beförderung, Aufstieg und Berufung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 49
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-05-22 — Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz BwAttraktStG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 706
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 49 Abs. 5: Anfügen des Satzes 'Das Bundesministerium der Verteidigung kann seine Zuständigkeit auf andere Stellen übertragen.'
§ 49: Neue Vorschriften für Verwaltungsvorschriften

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 50
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-05-22 — Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz BwAttraktStG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 706
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 50 Abs. 2 Satz 2: Einfügung des Wortes 'allgemeinen' vor 'Altersgrenze'
§ 50: Neue Vorschriften für Ausnahmen

View File

@@ -1,7 +1,7 @@
# § 51
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-05-22 — Gesetz zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (Bundeswehr-Attraktivitätssteigerungsgesetz BwAttraktStG)
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 706
> Station: 2021-06-04 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
> Fundstelle: BGBl. 2021 I S. 1228
§ 51 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Vorschriften 'wegen Erreichens der Altersgrenze' durch 'wegen Erreichens einer allgemeinen Altersgrenze' und 'wegen Überschreitens einer besonderen Altersgrenze'
§ 51: Neue Vorschriften für Übergangsvorschriften

View File

@@ -1,11 +1,11 @@
# SLV — 2011-09-08
# SLV — 2021-06-04
- **Titel:** Neufassung der Soldatenlaufbahnverordnung
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 1813
- **Inkrafttreten:** 2011-09-08
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/47#page=45
- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die Neufassung der Soldatenlaufbahnverordnung fest, die seit dem 2. Juli 2011 gilt und verschiedene Änderungen berücksichtigt.
- **Titel:** Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 1228
- **Inkrafttreten:** 2021-06-05; 2021-04-01 (Artikel 2)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/27#page=36
- **Kurz:** Die Verordnung ändert das Dienstrecht der Soldatinnen und Soldaten, insbesondere die Soldatenlaufbahnverordnung und die Erschwerniszulagenverordnung.
## Betroffene Stellen

View File

@@ -14,3 +14,4 @@
- **2005-05-12** · BGBl. 2005 I S. 1244 — Neufassung der Soldatenlaufbahnverordnung
- **2007-06-20** · BGBl. 2007 I S. 1098 — Neufassung der Soldatenlaufbahnverordnung
- **2011-09-08** · BGBl. 2011 I S. 1813 — Neufassung der Soldatenlaufbahnverordnung
- **2021-06-04** · BGBl. 2021 I S. 1228 — Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten

View File

@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 2021 I S. 1228
- **Titel:** Verordnung zur Änderung des Dienstrechts der Soldatinnen und Soldaten
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2021 I S. 1228
- **Verkündung:** 2021-06-04
- **Inkrafttreten:** 2021-06-05; 2021-04-01 (Artikel 2)
- **Ausfertigung:** 2021-05-28
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2021/27#page=36
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** SLV, DIENSTRECHT-DER-SOLDATINNEN-UND-SOLDATEN, EZULV_1976, DIENSTRECHTSVERORDNUNG-DER-SOLDATINNEN-UND-SOLDATEN, DSOLDV, DSOLDR, SG
## Kurz
Die Verordnung ändert das Dienstrecht der Soldatinnen und Soldaten, insbesondere die Soldatenlaufbahnverordnung und die Erschwerniszulagenverordnung.