BGBl. 1992 I S. 465 · Bekanntmachung · Bekanntmachung der Dienstbezüge und Anwärterbezüge nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung

Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 465
Inkrafttreten: 1992-07-01 (Dienstbezüge); 1992-04-01 (Anwärterbezüge)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1992-03-17

BGBl-Id: bgbl1-1992-12-2
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1992-03-17 12:00:00 +00:00
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# BBESG — 1992-03-17
- **Titel:** Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 409
- **Inkrafttreten:** 1992-01-01; 1992-04-01 (Artikel 6 des Gesetzes vom 28. Februar 1992)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/12#page=1
- **Kurz:** Die Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes berücksichtigt mehrere Änderungen und tritt in verschiedenen Teilen am 1. Januar 1992 und am 1. April 1992 in Kraft.
- **Titel:** Bekanntmachung der Dienstbezüge und Anwärterbezüge nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung
- **Typ:** Bekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 465
- **Inkrafttreten:** 1992-07-01 (Dienstbezüge); 1992-04-01 (Anwärterbezüge)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/12#page=57
- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die neuen Dienstbezüge und Anwärterbezüge nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung fest, basierend auf den Anlagen des Bundesbesoldungsgesetzes.
## Betroffene Stellen
- § 79: Neue Regelungen zur Einstufung von Schulleitern und Konrektoren
- § 80: Abschnitt § 80 wurde gestrichen
- § 80a: Neue Regelungen zur Allgemeinen Flugsicherungszulage
- § 81: Neue Definition des Reichsgebiets
- § 82: Abschnitt § 82 wurde gestrichen
- Bundesbesoldungsordnung C, Nummer 2 b, Buchstabe a: Neue Vorschriften zur Zulage für Beamte der Besoldungsgruppe C 1
- Bundesbesoldungsordnung C, Nummer 2 b, Buchstabe b: Neue Vorschriften zur Zulage für Beamte der Besoldungsgruppe C 2
- Bundesbesoldungsordnung C, Nummer 3: Neue Vorschriften zur Zulage für Beamte der Besoldungsgruppen C 3 und C 4
- Bundesbesoldungsordnung C, Nummer 5: Neue Vorschriften zur Zulage für Beamte der Besoldungsgruppen R 1 und R 2
- Bundesbesoldungsordnung R, Nummer 2, a): Neue Vorschriften zur Zulage für Richter und Staatsanwälte bei obersten Gerichtshöfen des Bundes
- Bundesbesoldungsordnung R, Nummer 2, b): Neue Vorschriften zur Zulage für Richter und Staatsanwälte bei obersten Bundesbehörden, der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn oder bei obersten Gerichtshöfen des Bundes, wenn ihnen kein Richteramt übertragen ist
- Bundesbesoldungsordnung R, Nummer 4: Neue Vorschriften zur Zulage für Beamte der Besoldungsgruppen R 1, R 2, R 3 und R 8
- § 40: Neue Fassung des § 40, der die Regelungen für den Ortszuschlag und dessen Anwendung bei Ehegatten im öffentlichen Dienst enthält.
- § 41: Neue Fassung des § 41, der die Regelungen für die Änderung des Ortszuschlages enthält.
- § 42: Neue Fassung des § 42, der die Regelungen für Amtszulagen und Stellenzulagen enthält.
- § 43: Neue Fassung des § 43, der die Regelungen für Stellenzulagen für Beamte, Richter und Soldaten in der Hochschulleitung enthält.
- § 44: Neue Fassung des § 44, der die Regelungen für Stellenzulagen für hauptamtliche Lehrkräfte enthält.
- § 45: Streichung des § 45.
- § 46: Neue Fassung des § 46, der die Regelungen für die Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes enthält.
- § 47: Neue Fassung des § 47, der die Regelungen für Zulagen für besondere Erschwernisse enthält.
- § 48: Neue Fassung des § 48, der die Regelungen für Mehrarbeitsvergütung und Vergütung für die Teilnahme an Sitzungen kommunaler Vertretungskörperschaften enthält.
- § 49: Neue Fassung des § 49, der die Regelungen für die Vergütung für Beamte im Vollstreckungsdienst enthält.
- § 50: Neue Fassung des § 50, der die Regelungen für die Lehrvergütung für Professoren enthält.
- § 50a: Neue Fassung des § 50a, der die Regelungen für die Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung enthält.
- § 51: Neue Fassung des § 51, der die Regelungen für andere Zulagen und Vergütungen enthält.
- § 52: Neue Fassung des § 52, der die Regelungen für Auslandsdienstbezüge enthält.
- § 53: Neue Fassung des § 53, der die Regelungen für die Zahlung der Auslandsdienstbezüge enthält.
- § 54: Neue Fassung des § 54, der die Regelungen für den Kaufkraftausgleich enthält.
- Anlage III: Neue Vorschriften für Amtsbezeichnungen, allgemeine Stellenzulage, Zulagen für Richter und Staatsanwälte bei obersten Gerichtshöfen, Verfassungsgerichtshöfen und Referenten für die freiwillige Gerichtsbarkeit in Baden-Württemberg
- Besoldungsgruppe R 1: Neue Vorschriften für Richter am Amtsgericht, Arbeitsgericht, Bundesdisziplinargericht, Landgericht, Sozialgericht, Verwaltungsgericht, Direktoren des Amtsgerichts, Arbeitsgerichts, Sozialgerichts und Staatsanwälte
- Besoldungsgruppe R 2: Neue Vorschriften für Richter am Amtsgericht, Arbeitsgericht, Bundespatentgericht, Finanzgericht, Landessozialgericht, Oberlandesgericht, Oberverwaltungsgericht, Sozialgericht, Vorsitzende Richter, Direktoren und Vizepräsidenten
- Besoldungsgruppe R 3: Neue Vorschriften für Vorsitzende Richter am Bundespatentgericht, Finanzgericht, Landesarbeitsgericht, Landessozialgericht, Oberlandesgericht, Oberverwaltungsgericht, Präsidenten, Vizepräsidenten und Oberstaatsanwälte
- Besoldungsgruppe R 4: Neue Vorschriften für Präsidenten, Vizepräsidenten und Oberstaatsanwälte
- Besoldungsgruppe R 5: Neue Vorschriften für Präsidenten und Generalstaatsanwälte
- Besoldungsgruppe R 6: Neue Vorschriften für Richter am Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof, Bundessozialgericht, Bundesverwaltungsgericht, Präsidenten, Bundesanwälte und Generalstaatsanwälte
- Besoldungsgruppe R 7: Neue Vorschriften für Bundesanwälte als Abteilungsleiter
- Besoldungsgruppe R 8: Neue Vorschriften für Vorsitzende Richter, Präsidenten, Vizepräsidenten und Generalstaatsanwälte
- Besoldungsgruppe R 9: Neue Vorschriften für Generalbundesanwälte
- Besoldungsgruppe R 10: Neue Vorschriften für Präsidenten der Bundesgerichte
- Anlage IV: Neue Vorschriften für Ortszuschläge und Grundgehaltssätze der Besoldungsordnungen A, B und C
- Anlagen IV, V, VIII und IX: Neue Festlegung der Besoldungstabellen
## Wortlaut

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- **1992-02-27** · BGBl. 1992 I S. 266 — Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1991 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1991 - BBVAnpG 91)
- **1992-03-06** · BGBl. 1992 I S. 376 — Gesetz über die Errichtung eines Bundesausfuhramtes
- **1992-03-17** · BGBl. 1992 I S. 409 — Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes
- **1992-03-17** · BGBl. 1992 I S. 465 — Bekanntmachung der Dienstbezüge und Anwärterbezüge nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung

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# Stellen dieser Station
- § 79: Neue Regelungen zur Einstufung von Schulleitern und Konrektoren
- § 80: Abschnitt § 80 wurde gestrichen
- § 80a: Neue Regelungen zur Allgemeinen Flugsicherungszulage
- § 81: Neue Definition des Reichsgebiets
- § 82: Abschnitt § 82 wurde gestrichen
- Bundesbesoldungsordnung C, Nummer 2 b, Buchstabe a: Neue Vorschriften zur Zulage für Beamte der Besoldungsgruppe C 1
- Bundesbesoldungsordnung C, Nummer 2 b, Buchstabe b: Neue Vorschriften zur Zulage für Beamte der Besoldungsgruppe C 2
- Bundesbesoldungsordnung C, Nummer 3: Neue Vorschriften zur Zulage für Beamte der Besoldungsgruppen C 3 und C 4
- Bundesbesoldungsordnung C, Nummer 5: Neue Vorschriften zur Zulage für Beamte der Besoldungsgruppen R 1 und R 2
- Bundesbesoldungsordnung R, Nummer 2, a): Neue Vorschriften zur Zulage für Richter und Staatsanwälte bei obersten Gerichtshöfen des Bundes
- Bundesbesoldungsordnung R, Nummer 2, b): Neue Vorschriften zur Zulage für Richter und Staatsanwälte bei obersten Bundesbehörden, der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn oder bei obersten Gerichtshöfen des Bundes, wenn ihnen kein Richteramt übertragen ist
- Bundesbesoldungsordnung R, Nummer 4: Neue Vorschriften zur Zulage für Beamte der Besoldungsgruppen R 1, R 2, R 3 und R 8
- § 40: Neue Fassung des § 40, der die Regelungen für den Ortszuschlag und dessen Anwendung bei Ehegatten im öffentlichen Dienst enthält.
- § 41: Neue Fassung des § 41, der die Regelungen für die Änderung des Ortszuschlages enthält.
- § 42: Neue Fassung des § 42, der die Regelungen für Amtszulagen und Stellenzulagen enthält.
- § 43: Neue Fassung des § 43, der die Regelungen für Stellenzulagen für Beamte, Richter und Soldaten in der Hochschulleitung enthält.
- § 44: Neue Fassung des § 44, der die Regelungen für Stellenzulagen für hauptamtliche Lehrkräfte enthält.
- § 45: Streichung des § 45.
- § 46: Neue Fassung des § 46, der die Regelungen für die Zulage für die Wahrnehmung eines höherwertigen Amtes enthält.
- § 47: Neue Fassung des § 47, der die Regelungen für Zulagen für besondere Erschwernisse enthält.
- § 48: Neue Fassung des § 48, der die Regelungen für Mehrarbeitsvergütung und Vergütung für die Teilnahme an Sitzungen kommunaler Vertretungskörperschaften enthält.
- § 49: Neue Fassung des § 49, der die Regelungen für die Vergütung für Beamte im Vollstreckungsdienst enthält.
- § 50: Neue Fassung des § 50, der die Regelungen für die Lehrvergütung für Professoren enthält.
- § 50a: Neue Fassung des § 50a, der die Regelungen für die Vergütung für Soldaten mit besonderer zeitlicher Belastung enthält.
- § 51: Neue Fassung des § 51, der die Regelungen für andere Zulagen und Vergütungen enthält.
- § 52: Neue Fassung des § 52, der die Regelungen für Auslandsdienstbezüge enthält.
- § 53: Neue Fassung des § 53, der die Regelungen für die Zahlung der Auslandsdienstbezüge enthält.
- § 54: Neue Fassung des § 54, der die Regelungen für den Kaufkraftausgleich enthält.
- Anlage III: Neue Vorschriften für Amtsbezeichnungen, allgemeine Stellenzulage, Zulagen für Richter und Staatsanwälte bei obersten Gerichtshöfen, Verfassungsgerichtshöfen und Referenten für die freiwillige Gerichtsbarkeit in Baden-Württemberg
- Besoldungsgruppe R 1: Neue Vorschriften für Richter am Amtsgericht, Arbeitsgericht, Bundesdisziplinargericht, Landgericht, Sozialgericht, Verwaltungsgericht, Direktoren des Amtsgerichts, Arbeitsgerichts, Sozialgerichts und Staatsanwälte
- Besoldungsgruppe R 2: Neue Vorschriften für Richter am Amtsgericht, Arbeitsgericht, Bundespatentgericht, Finanzgericht, Landessozialgericht, Oberlandesgericht, Oberverwaltungsgericht, Sozialgericht, Vorsitzende Richter, Direktoren und Vizepräsidenten
- Besoldungsgruppe R 3: Neue Vorschriften für Vorsitzende Richter am Bundespatentgericht, Finanzgericht, Landesarbeitsgericht, Landessozialgericht, Oberlandesgericht, Oberverwaltungsgericht, Präsidenten, Vizepräsidenten und Oberstaatsanwälte
- Besoldungsgruppe R 4: Neue Vorschriften für Präsidenten, Vizepräsidenten und Oberstaatsanwälte
- Besoldungsgruppe R 5: Neue Vorschriften für Präsidenten und Generalstaatsanwälte
- Besoldungsgruppe R 6: Neue Vorschriften für Richter am Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof, Bundesgerichtshof, Bundessozialgericht, Bundesverwaltungsgericht, Präsidenten, Bundesanwälte und Generalstaatsanwälte
- Besoldungsgruppe R 7: Neue Vorschriften für Bundesanwälte als Abteilungsleiter
- Besoldungsgruppe R 8: Neue Vorschriften für Vorsitzende Richter, Präsidenten, Vizepräsidenten und Generalstaatsanwälte
- Besoldungsgruppe R 9: Neue Vorschriften für Generalbundesanwälte
- Besoldungsgruppe R 10: Neue Vorschriften für Präsidenten der Bundesgerichte
- Anlage IV: Neue Vorschriften für Ortszuschläge und Grundgehaltssätze der Besoldungsordnungen A, B und C
- Anlagen IV, V, VIII und IX: Neue Festlegung der Besoldungstabellen

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# BGBl. 1992 I S. 465
- **Titel:** Bekanntmachung der Dienstbezüge und Anwärterbezüge nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung
- **Typ:** Bekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 465
- **Verkündung:** 1992-03-17
- **Inkrafttreten:** 1992-07-01 (Dienstbezüge); 1992-04-01 (Anwärterbezüge)
- **Ausfertigung:** 1992-03-09
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/12#page=57
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** ZWEITE-BESOLDUNGS-ÜBERGANGSVERORDNUNG, BBESG
## Kurz
Die Bekanntmachung legt die neuen Dienstbezüge und Anwärterbezüge nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung fest, basierend auf den Anlagen des Bundesbesoldungsgesetzes.

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# ZWEITE-BESOLDUNGS-ÜBERGANGSVERORDNUNG — 1992-03-17
- **Titel:** Bekanntmachung der Dienstbezüge und Anwärterbezüge nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung
- **Typ:** Bekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1992 I S. 465
- **Inkrafttreten:** 1992-07-01 (Dienstbezüge); 1992-04-01 (Anwärterbezüge)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1992/12#page=57
- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die neuen Dienstbezüge und Anwärterbezüge nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung fest, basierend auf den Anlagen des Bundesbesoldungsgesetzes.
## Betroffene Stellen
- § 2 Abs. 1: Neue Festlegung der Dienstbezüge
- § 3 Abs. 2: Neue Festlegung der Anwärterbezüge
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1992-03-17** · BGBl. 1992 I S. 465 — Bekanntmachung der Dienstbezüge und Anwärterbezüge nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung

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# Stellen dieser Station
- § 2 Abs. 1: Neue Festlegung der Dienstbezüge
- § 3 Abs. 2: Neue Festlegung der Anwärterbezüge

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-03-17 — Bekanntmachung der Dienstbezüge und Anwärterbezüge nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 465
§ 2 Abs. 1: Neue Festlegung der Dienstbezüge

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1992-03-17 — Bekanntmachung der Dienstbezüge und Anwärterbezüge nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1992 I S. 465
§ 3 Abs. 2: Neue Festlegung der Anwärterbezüge