BGBl. 2004 I S. 340 · Änderung · Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 340
Inkrafttreten: 2004-03-11
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2004-03-11

BGBl-Id: bgbl1-2004-10-4
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2004-03-11 12:00:00 +00:00
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# ALTVDV — 2002-12-19
# ALTVDV — 2004-03-11
- **Titel:** Verordnung zur Durchführung der steuerlichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zur Altersvorsorge (Altersvorsorge-Durchführungsverordnung AltvDV)
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 4544
- **Inkrafttreten:** 2002-12-20
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/85#page=16
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die technischen Details der Datenübermittlung im Zusammenhang mit der steuerlichen Altersvorsorge, einschließlich der Art der Daten, des Übermittlungsformats, der Übermittlungsmethoden und der Aufbewahrungspflichten.
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2004 I S. 340
- **Inkrafttreten:** 2004-03-11
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2004/10#page=8
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Altersvorsorge-Durchführungsverordnung, insbesondere im Hinblick auf die Begriffe und die Datenübermittlung.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- Anlage 2 Abschnitt 6.2: Neufassung des Abschnitts 6.2 der Anlage 2, der die Fehlermeldungen und deren Nummern sowie die zu prüfenden Datensätze und Fehlertexte definiert.
- Anlage 8 Abschnitt 2.7: Neue Abschnitte 2.8 und 2.9 zur Aufbau der Zahlungs-Referenzdatei (Meldegrund ZARA) und der Geldeingangsmahnung (Meldegrund ZAMG) hinzugefügt
- Anlage 7 Abschnitt 3 a): Der 'VDatType' wird neu gefasst
- Anlage 7 Abschnitt 3 b): Der 'KiDatType' wird neu gefasst
- Anlage 7 Abschnitt 3 c): Der Typ 'AnlegerDatenType' wird neu aufgenommen
- Anlage 7 Abschnitt 3 d): Die Typen 'ALAntrType', 'ALAntrMitNrType' und 'ALAntrOhneNrType' werden gelöscht
- Anlage 7 Abschnitt 3 e): Der 'EGatType' wird neu gefasst
- Anlage 7 Abschnitt 3 f): Der 'ZAntrType' wird neu gefasst
- Anlage 7 Abschnitt 4 a): Die Erläuterung der 'enumeration value=02' wird von 'Teilauflösung' in 'Teilkündigung' geändert
- Anlage 7 Abschnitt 4 b): Der 'SchaedlVerwType' wird neu gefasst
- Anlage 7 Abschnitt 5: Der 'MiteilungBetraegeType' wird neu gefasst
- Anlage 7 Abschnitt 10: Der 'MitZuNrType' wird neu gefasst
- Anlage 7 Abschnitt 11: Der 'ErmitErgType' wird neu gefasst
- Anlage 7 Abschnitt 12: Der 'FestsetzungType' wird neu gefasst
- Anlage 7 Abschnitt 13: Der 'MitAltVorType' wird neu gefasst
- Anlage 7 Abschnitt 14 a): Der 'AuszSchaedlType' wird neu gefasst
- Anlage 7 Abschnitt 14 b): Der 'AuszRueckzWohngType' wird neu gefasst
- Anlage 7 Abschnitt 15: Der 'RueckzSchaedlEntType' wird neu gefasst
- Anlage 7 Abschnitt 16: Neue Abschnitte 17, 18 und 19 werden aufgenommen
- Anlage 8 Abschnitt 1.1: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
- Anlage 8 Abschnitt 1.2: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
- Anlage 8 Abschnitt 1.3: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
- Anlage 8 Abschnitt 1.4: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
- Anlage 8 Abschnitt 1.5: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
- Anlage 8 Abschnitt 1.6: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
- Anlage 8 Abschnitt 1.7: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
- Anlage 8 Abschnitt 1.8: Neuer Abschnitt 'Rückzahlungs-/Rückforderungs-Referenzdatei' wird hinzugefügt.
- Anlage 8 Abschnitt 2.1: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
- Anlage 8 Abschnitt 2.2: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
- Anlage 8 Abschnitt 2.3: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
- Anlage 8 Abschnitt 2.4: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
- Anlage 8 Abschnitt 2.5: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
- Anlage 8 Abschnitt 2.6: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
- Anlage 8 Abschnitt 2.7: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
- § 5 Abs. 3 Satz 1: Das Wort „Anbieter“ wird durch das Wort „Auftraggeber“ ersetzt.
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Am Ende der Nummer 2 wird nach dem Wort „Stelle“ ein Komma eingefügt und das Wort „und“ gestrichen.
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Der Punkt am Ende der Nummer 3 wird durch das Wort „und“ ersetzt und folgende Nummer 4 angefügt.
- § 7 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3, der die Verpflichtung der zuständigen Stelle zur Erfassung und Übermittlung von Daten regelt.
- § 10 Abs. 4a: Einfügung eines neuen Absatzes 4a, der die Übermittlung von Rückforderungsbeträgen und Rückzahlungsbeträgen an die zentrale Stelle regelt.
- § 11 Abs. 1: Anfügen von Sätzen, die die Übermittlung von Informationen über die zentrale Stelle regeln.
- § 11 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a, der die Ausstellung der Bescheinigung nach § 92 des Einkommensteuergesetzes regelt.
- § 11 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2, der die Übermittlung von Angaben bei Auszahlungen regelt.
- § 11 Abs. 3 Satz 1: Ersetzen der Angabe „Absatzes 2 Satz 2“ durch „Absatzes 2 Satz 4“.
- § 11 Abs. 4 Satz 1: Ersetzen der Angabe „Absatzes 2 Satz 2“ durch „Absatzes 2 Satz 4“.
- § 11 Abs. 5 Satz 2: Ersetzen der Angabe „Absätze 1 bis 4“ durch „Absätze 1 und 2 bis 4“.
- § 12 Abs. 2: Anfügen von Sätzen, die die Abweisung von Datensätzen regeln.
- § 12 Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes 2a, der die Übermittlung der Auszahlung der Zulage regelt.
- § 12 Abs. 4: Anfügen eines Satzes, der die schriftliche Mitteilung nach § 90 Abs. 4 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes regelt.
- § 12 Abs. 8 Satz 2: Ersetzen des Wortes „Rückforderungsbetrag“ durch „Rückzahlungsbetrag“.
- § 17: Änderung der Überschrift und des ersten Satzes, die die Forderungen der zentralen Stelle betreffen.
- § 18 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen des Wortes „Absendung“ durch „Aufgabe zur Post“.
- § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8: Einfügung einer neuen Nummer 8, die Beiträge und Zulagen zur Hinterbliebenenabsicherung betrifft.
- § 19 Abs. 4 Satz 1: Neue Fassung des Satzes, der die Aufbewahrungsdauer von Aufzeichnungen regelt.
- Anlage 3 Abschnitt 2, MiteilungBerechType: Neufassung des complexType MiteilungBerechType
- Anlage 3 Abschnitt 6, KGAnlegerOptZunrType: Neufassung des complexType KGAnlegerOptZunrType
- Anlage 4 Abschnitt 1.1, BBNR: Änderung des Typs von an auf n und Ersetzung von Dienststelle durch Zahlstelle
- Anlage 4 Abschnitt 2.1, Überschrift: Änderung der Überschrift und Erläuterung
- Anlage 4 Abschnitt 2.1, Baustein 0 GRUNDDATEN, DT-ERST-ALT: Änderung der Art von M auf m
- Anlage 4 Abschnitt 2.1, Baustein 1 FEHLER, FENR: Änderung der Art von M auf m
- Anlage 4 Abschnitt 2.1, Baustein 2 ANLEGERDATEN, GNAME: Änderung der Art von M auf m
- Anlage 4 Abschnitt 2.1, Baustein 3 MELDEDATEN, Besoldung: Ersetzung von Besoldung durch Einkommen i. S. d. § 86 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 EStG
- Anlage 4 Abschnitt 2.1, Baustein 0 GRUNDDATEN, BEAMTVG: Neue Definition des Feldes BEAMTVG
- Anlage 4 Abschnitt 2.2, Baustein 0 GRUNDDATEN, BBNR: Änderung des Typs von an auf n und Ersetzung von Dienststelle durch Zahlstelle
- Anlage 4 Abschnitt 2.2, Baustein 0 GRUNDDATEN, DT-ERST-ALT: Änderung der Art von M auf m
- Anlage 4 Abschnitt 2.2, Baustein 1 FEHLER, FENR: Änderung der Art von M auf m
- Anlage 4 Abschnitt 2.2, Baustein 2 ANLEGERDATEN, GNAME: Änderung der Art von M auf m
- Anlage 4 Abschnitt 2.2, Baustein 3 ANSCHRIFT, PLZ: Änderung des Typs von an auf n
- Anlage 4 Abschnitt 2.2, Baustein 4 VERGABEDATEN, VWORT: Änderung der Art von M auf K
- Anlage 4 Abschnitt 2.3, Baustein 0 GRUNDDATEN, BBNR: Änderung des Typs von an auf n
- Anlage 4 Abschnitt 2.3, Baustein 2 ANLEGERDATEN, ZUNR: Änderung der Art von m auf M
- Anlage 5 Abschnitt 2, KGAnlegerOptZunrType: Neufassung des complexType KGAnlegerOptZunrType
- Anlage 5 Abschnitt 4, KGBerechtKZ01Type: Einfügung des complexType KGBerechtKZ01Type
- Anlage 5 Abschnitt 4, KGBezugDatenKZ01Type: Neufassung des complexType KGBezugDatenKZ01Type
- Anlage 6 Abschnitt 1.1, Baustein 0 GRUNDDATEN, BBNR: Änderung des Typs von an auf n
- Anlage 6 Abschnitt 1.1, Baustein 0 GRUNDDATEN, ZUSY-ID: Änderung des Typs von an auf n
- Anlage 6 Abschnitt 2.1, Baustein 0 GRUNDDATEN, BBNR: Änderung des Typs von an auf n
- Anlage 6 Abschnitt 2.1, Baustein 0 GRUNDDATEN, ZUSY-ID: Änderung des Typs von an auf n und der Art von M auf K
- Anlage 6 Abschnitt 2.1, Baustein 2 ANLEGERDATEN, ZUNR: Änderung der Art von m auf M und Löschung des ergänzenden Hinweises
- Anlage 6 Abschnitt 2.1, Baustein 3 KG-BEZUG-DATEN, NNAME-KIZA: Änderung der Art von M auf m
- Anlage 6 Abschnitt 2.1, Baustein 3 KG-BEZUG-DATEN, VNAME-KIZA: Änderung der Art von M auf m
- Anlage 6 Abschnitt 2.2, Baustein 0 GRUNDDATEN, BBNR: Änderung des Typs von an auf n
- Anlage 6 Abschnitt 2.2, Baustein 2 ANLEGERDATEN, ZUNR: Änderung der Art von m auf M und Löschung des ergänzenden Hinweises
- Anlage 7 Abschnitt 1, NuHeaderAnbZahlungType: Neufassung des complexType NuHeaderAnbZahlungType
- Anlage 7 Abschnitt 1, NuHeaderZA01Type: Neufassung des complexType NuHeaderZA01Type
- Anlage 7 Abschnitt 2, DatenBerechType: Neufassung des attributeGroup DatenBerechType
## Wortlaut

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# Verlauf
- **2002-12-19** · BGBl. 2002 I S. 4544 — Verordnung zur Durchführung der steuerlichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zur Altersvorsorge (Altersvorsorge-Durchführungsverordnung AltvDV)
- **2004-03-11** · BGBl. 2004 I S. 340 — Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung

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# Stellen dieser Station
- Anlage 2 Abschnitt 6.2: Neufassung des Abschnitts 6.2 der Anlage 2, der die Fehlermeldungen und deren Nummern sowie die zu prüfenden Datensätze und Fehlertexte definiert.
- Anlage 8 Abschnitt 2.7: Neue Abschnitte 2.8 und 2.9 zur Aufbau der Zahlungs-Referenzdatei (Meldegrund ZARA) und der Geldeingangsmahnung (Meldegrund ZAMG) hinzugefügt
- Anlage 7 Abschnitt 3 a): Der 'VDatType' wird neu gefasst
- Anlage 7 Abschnitt 3 b): Der 'KiDatType' wird neu gefasst
- Anlage 7 Abschnitt 3 c): Der Typ 'AnlegerDatenType' wird neu aufgenommen
- Anlage 7 Abschnitt 3 d): Die Typen 'ALAntrType', 'ALAntrMitNrType' und 'ALAntrOhneNrType' werden gelöscht
- Anlage 7 Abschnitt 3 e): Der 'EGatType' wird neu gefasst
- Anlage 7 Abschnitt 3 f): Der 'ZAntrType' wird neu gefasst
- Anlage 7 Abschnitt 4 a): Die Erläuterung der 'enumeration value=02' wird von 'Teilauflösung' in 'Teilkündigung' geändert
- Anlage 7 Abschnitt 4 b): Der 'SchaedlVerwType' wird neu gefasst
- Anlage 7 Abschnitt 5: Der 'MiteilungBetraegeType' wird neu gefasst
- Anlage 7 Abschnitt 10: Der 'MitZuNrType' wird neu gefasst
- Anlage 7 Abschnitt 11: Der 'ErmitErgType' wird neu gefasst
- Anlage 7 Abschnitt 12: Der 'FestsetzungType' wird neu gefasst
- Anlage 7 Abschnitt 13: Der 'MitAltVorType' wird neu gefasst
- Anlage 7 Abschnitt 14 a): Der 'AuszSchaedlType' wird neu gefasst
- Anlage 7 Abschnitt 14 b): Der 'AuszRueckzWohngType' wird neu gefasst
- Anlage 7 Abschnitt 15: Der 'RueckzSchaedlEntType' wird neu gefasst
- Anlage 7 Abschnitt 16: Neue Abschnitte 17, 18 und 19 werden aufgenommen
- Anlage 8 Abschnitt 1.1: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
- Anlage 8 Abschnitt 1.2: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
- Anlage 8 Abschnitt 1.3: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
- Anlage 8 Abschnitt 1.4: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
- Anlage 8 Abschnitt 1.5: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
- Anlage 8 Abschnitt 1.6: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
- Anlage 8 Abschnitt 1.7: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
- Anlage 8 Abschnitt 1.8: Neuer Abschnitt 'Rückzahlungs-/Rückforderungs-Referenzdatei' wird hinzugefügt.
- Anlage 8 Abschnitt 2.1: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
- Anlage 8 Abschnitt 2.2: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
- Anlage 8 Abschnitt 2.3: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
- Anlage 8 Abschnitt 2.4: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
- Anlage 8 Abschnitt 2.5: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
- Anlage 8 Abschnitt 2.6: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
- Anlage 8 Abschnitt 2.7: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
- § 5 Abs. 3 Satz 1: Das Wort „Anbieter“ wird durch das Wort „Auftraggeber“ ersetzt.
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Am Ende der Nummer 2 wird nach dem Wort „Stelle“ ein Komma eingefügt und das Wort „und“ gestrichen.
- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Der Punkt am Ende der Nummer 3 wird durch das Wort „und“ ersetzt und folgende Nummer 4 angefügt.
- § 7 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3, der die Verpflichtung der zuständigen Stelle zur Erfassung und Übermittlung von Daten regelt.
- § 10 Abs. 4a: Einfügung eines neuen Absatzes 4a, der die Übermittlung von Rückforderungsbeträgen und Rückzahlungsbeträgen an die zentrale Stelle regelt.
- § 11 Abs. 1: Anfügen von Sätzen, die die Übermittlung von Informationen über die zentrale Stelle regeln.
- § 11 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a, der die Ausstellung der Bescheinigung nach § 92 des Einkommensteuergesetzes regelt.
- § 11 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2, der die Übermittlung von Angaben bei Auszahlungen regelt.
- § 11 Abs. 3 Satz 1: Ersetzen der Angabe „Absatzes 2 Satz 2“ durch „Absatzes 2 Satz 4“.
- § 11 Abs. 4 Satz 1: Ersetzen der Angabe „Absatzes 2 Satz 2“ durch „Absatzes 2 Satz 4“.
- § 11 Abs. 5 Satz 2: Ersetzen der Angabe „Absätze 1 bis 4“ durch „Absätze 1 und 2 bis 4“.
- § 12 Abs. 2: Anfügen von Sätzen, die die Abweisung von Datensätzen regeln.
- § 12 Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes 2a, der die Übermittlung der Auszahlung der Zulage regelt.
- § 12 Abs. 4: Anfügen eines Satzes, der die schriftliche Mitteilung nach § 90 Abs. 4 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes regelt.
- § 12 Abs. 8 Satz 2: Ersetzen des Wortes „Rückforderungsbetrag“ durch „Rückzahlungsbetrag“.
- § 17: Änderung der Überschrift und des ersten Satzes, die die Forderungen der zentralen Stelle betreffen.
- § 18 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen des Wortes „Absendung“ durch „Aufgabe zur Post“.
- § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8: Einfügung einer neuen Nummer 8, die Beiträge und Zulagen zur Hinterbliebenenabsicherung betrifft.
- § 19 Abs. 4 Satz 1: Neue Fassung des Satzes, der die Aufbewahrungsdauer von Aufzeichnungen regelt.
- Anlage 3 Abschnitt 2, MiteilungBerechType: Neufassung des complexType MiteilungBerechType
- Anlage 3 Abschnitt 6, KGAnlegerOptZunrType: Neufassung des complexType KGAnlegerOptZunrType
- Anlage 4 Abschnitt 1.1, BBNR: Änderung des Typs von an auf n und Ersetzung von Dienststelle durch Zahlstelle
- Anlage 4 Abschnitt 2.1, Überschrift: Änderung der Überschrift und Erläuterung
- Anlage 4 Abschnitt 2.1, Baustein 0 GRUNDDATEN, DT-ERST-ALT: Änderung der Art von M auf m
- Anlage 4 Abschnitt 2.1, Baustein 1 FEHLER, FENR: Änderung der Art von M auf m
- Anlage 4 Abschnitt 2.1, Baustein 2 ANLEGERDATEN, GNAME: Änderung der Art von M auf m
- Anlage 4 Abschnitt 2.1, Baustein 3 MELDEDATEN, Besoldung: Ersetzung von Besoldung durch Einkommen i. S. d. § 86 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 EStG
- Anlage 4 Abschnitt 2.1, Baustein 0 GRUNDDATEN, BEAMTVG: Neue Definition des Feldes BEAMTVG
- Anlage 4 Abschnitt 2.2, Baustein 0 GRUNDDATEN, BBNR: Änderung des Typs von an auf n und Ersetzung von Dienststelle durch Zahlstelle
- Anlage 4 Abschnitt 2.2, Baustein 0 GRUNDDATEN, DT-ERST-ALT: Änderung der Art von M auf m
- Anlage 4 Abschnitt 2.2, Baustein 1 FEHLER, FENR: Änderung der Art von M auf m
- Anlage 4 Abschnitt 2.2, Baustein 2 ANLEGERDATEN, GNAME: Änderung der Art von M auf m
- Anlage 4 Abschnitt 2.2, Baustein 3 ANSCHRIFT, PLZ: Änderung des Typs von an auf n
- Anlage 4 Abschnitt 2.2, Baustein 4 VERGABEDATEN, VWORT: Änderung der Art von M auf K
- Anlage 4 Abschnitt 2.3, Baustein 0 GRUNDDATEN, BBNR: Änderung des Typs von an auf n
- Anlage 4 Abschnitt 2.3, Baustein 2 ANLEGERDATEN, ZUNR: Änderung der Art von m auf M
- Anlage 5 Abschnitt 2, KGAnlegerOptZunrType: Neufassung des complexType KGAnlegerOptZunrType
- Anlage 5 Abschnitt 4, KGBerechtKZ01Type: Einfügung des complexType KGBerechtKZ01Type
- Anlage 5 Abschnitt 4, KGBezugDatenKZ01Type: Neufassung des complexType KGBezugDatenKZ01Type
- Anlage 6 Abschnitt 1.1, Baustein 0 GRUNDDATEN, BBNR: Änderung des Typs von an auf n
- Anlage 6 Abschnitt 1.1, Baustein 0 GRUNDDATEN, ZUSY-ID: Änderung des Typs von an auf n
- Anlage 6 Abschnitt 2.1, Baustein 0 GRUNDDATEN, BBNR: Änderung des Typs von an auf n
- Anlage 6 Abschnitt 2.1, Baustein 0 GRUNDDATEN, ZUSY-ID: Änderung des Typs von an auf n und der Art von M auf K
- Anlage 6 Abschnitt 2.1, Baustein 2 ANLEGERDATEN, ZUNR: Änderung der Art von m auf M und Löschung des ergänzenden Hinweises
- Anlage 6 Abschnitt 2.1, Baustein 3 KG-BEZUG-DATEN, NNAME-KIZA: Änderung der Art von M auf m
- Anlage 6 Abschnitt 2.1, Baustein 3 KG-BEZUG-DATEN, VNAME-KIZA: Änderung der Art von M auf m
- Anlage 6 Abschnitt 2.2, Baustein 0 GRUNDDATEN, BBNR: Änderung des Typs von an auf n
- Anlage 6 Abschnitt 2.2, Baustein 2 ANLEGERDATEN, ZUNR: Änderung der Art von m auf M und Löschung des ergänzenden Hinweises
- Anlage 7 Abschnitt 1, NuHeaderAnbZahlungType: Neufassung des complexType NuHeaderAnbZahlungType
- Anlage 7 Abschnitt 1, NuHeaderZA01Type: Neufassung des complexType NuHeaderZA01Type
- Anlage 7 Abschnitt 2, DatenBerechType: Neufassung des attributeGroup DatenBerechType

7
altvdv/§10.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2004-03-11 — Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 340
§ 10 Abs. 4a: Einfügung eines neuen Absatzes 4a, der die Übermittlung von Rückforderungsbeträgen und Rückzahlungsbeträgen an die zentrale Stelle regelt.

17
altvdv/§11.md Normal file
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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2004-03-11 — Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 340
§ 11 Abs. 1: Anfügen von Sätzen, die die Übermittlung von Informationen über die zentrale Stelle regeln.
§ 11 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a, der die Ausstellung der Bescheinigung nach § 92 des Einkommensteuergesetzes regelt.
§ 11 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2, der die Übermittlung von Angaben bei Auszahlungen regelt.
§ 11 Abs. 3 Satz 1: Ersetzen der Angabe „Absatzes 2 Satz 2“ durch „Absatzes 2 Satz 4“.
§ 11 Abs. 4 Satz 1: Ersetzen der Angabe „Absatzes 2 Satz 2“ durch „Absatzes 2 Satz 4“.
§ 11 Abs. 5 Satz 2: Ersetzen der Angabe „Absätze 1 bis 4“ durch „Absätze 1 und 2 bis 4“.

13
altvdv/§12.md Normal file
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@@ -0,0 +1,13 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2004-03-11 — Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 340
§ 12 Abs. 2: Anfügen von Sätzen, die die Abweisung von Datensätzen regeln.
§ 12 Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes 2a, der die Übermittlung der Auszahlung der Zulage regelt.
§ 12 Abs. 4: Anfügen eines Satzes, der die schriftliche Mitteilung nach § 90 Abs. 4 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes regelt.
§ 12 Abs. 8 Satz 2: Ersetzen des Wortes „Rückforderungsbetrag“ durch „Rückzahlungsbetrag“.

7
altvdv/§17.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2004-03-11 — Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 340
§ 17: Änderung der Überschrift und des ersten Satzes, die die Forderungen der zentralen Stelle betreffen.

7
altvdv/§18.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2004-03-11 — Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 340
§ 18 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen des Wortes „Absendung“ durch „Aufgabe zur Post“.

9
altvdv/§19.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2004-03-11 — Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 340
§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8: Einfügung einer neuen Nummer 8, die Beiträge und Zulagen zur Hinterbliebenenabsicherung betrifft.
§ 19 Abs. 4 Satz 1: Neue Fassung des Satzes, der die Aufbewahrungsdauer von Aufzeichnungen regelt.

7
altvdv/§5.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2004-03-11 — Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 340
§ 5 Abs. 3 Satz 1: Das Wort „Anbieter“ wird durch das Wort „Auftraggeber“ ersetzt.

11
altvdv/§7.md Normal file
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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2004-03-11 — Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 340
§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Am Ende der Nummer 2 wird nach dem Wort „Stelle“ ein Komma eingefügt und das Wort „und“ gestrichen.
§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Der Punkt am Ende der Nummer 3 wird durch das Wort „und“ ersetzt und folgende Nummer 4 angefügt.
§ 7 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3, der die Verpflichtung der zuständigen Stelle zur Erfassung und Übermittlung von Daten regelt.

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# BGBl. 2004 I S. 340
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2004 I S. 340
- **Verkündung:** 2004-03-11
- **Inkrafttreten:** 2004-03-11
- **Ausfertigung:** 2004-03-11
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2004/10#page=8
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** ALTVDV
## Kurz
Die Verordnung ändert die Altersvorsorge-Durchführungsverordnung, insbesondere im Hinblick auf die Begriffe und die Datenübermittlung.