BGBl. 2004 I S. 340 · Änderung · Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 340 Inkrafttreten: 2004-03-11 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2004-03-11 BGBl-Id: bgbl1-2004-10-4
This commit is contained in:
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# ALTVDV — 2002-12-19
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# ALTVDV — 2004-03-11
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- **Titel:** Verordnung zur Durchführung der steuerlichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zur Altersvorsorge (Altersvorsorge-Durchführungsverordnung AltvDV)
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2002 I S. 4544
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- **Inkrafttreten:** 2002-12-20
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2002/85#page=16
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- **Kurz:** Die Verordnung regelt die technischen Details der Datenübermittlung im Zusammenhang mit der steuerlichen Altersvorsorge, einschließlich der Art der Daten, des Übermittlungsformats, der Übermittlungsmethoden und der Aufbewahrungspflichten.
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- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2004 I S. 340
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- **Inkrafttreten:** 2004-03-11
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2004/10#page=8
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- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Altersvorsorge-Durchführungsverordnung, insbesondere im Hinblick auf die Begriffe und die Datenübermittlung.
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## Betroffene Stellen
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_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
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- Anlage 2 Abschnitt 6.2: Neufassung des Abschnitts 6.2 der Anlage 2, der die Fehlermeldungen und deren Nummern sowie die zu prüfenden Datensätze und Fehlertexte definiert.
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- Anlage 8 Abschnitt 2.7: Neue Abschnitte 2.8 und 2.9 zur Aufbau der Zahlungs-Referenzdatei (Meldegrund ZARA) und der Geldeingangsmahnung (Meldegrund ZAMG) hinzugefügt
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- Anlage 7 Abschnitt 3 a): Der 'VDatType' wird neu gefasst
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- Anlage 7 Abschnitt 3 b): Der 'KiDatType' wird neu gefasst
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- Anlage 7 Abschnitt 3 c): Der Typ 'AnlegerDatenType' wird neu aufgenommen
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- Anlage 7 Abschnitt 3 d): Die Typen 'ALAntrType', 'ALAntrMitNrType' und 'ALAntrOhneNrType' werden gelöscht
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- Anlage 7 Abschnitt 3 e): Der 'EGatType' wird neu gefasst
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- Anlage 7 Abschnitt 3 f): Der 'ZAntrType' wird neu gefasst
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- Anlage 7 Abschnitt 4 a): Die Erläuterung der 'enumeration value=02' wird von 'Teilauflösung' in 'Teilkündigung' geändert
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- Anlage 7 Abschnitt 4 b): Der 'SchaedlVerwType' wird neu gefasst
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- Anlage 7 Abschnitt 5: Der 'MiteilungBetraegeType' wird neu gefasst
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- Anlage 7 Abschnitt 10: Der 'MitZuNrType' wird neu gefasst
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- Anlage 7 Abschnitt 11: Der 'ErmitErgType' wird neu gefasst
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- Anlage 7 Abschnitt 12: Der 'FestsetzungType' wird neu gefasst
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- Anlage 7 Abschnitt 13: Der 'MitAltVorType' wird neu gefasst
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- Anlage 7 Abschnitt 14 a): Der 'AuszSchaedlType' wird neu gefasst
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- Anlage 7 Abschnitt 14 b): Der 'AuszRueckzWohngType' wird neu gefasst
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- Anlage 7 Abschnitt 15: Der 'RueckzSchaedlEntType' wird neu gefasst
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- Anlage 7 Abschnitt 16: Neue Abschnitte 17, 18 und 19 werden aufgenommen
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- Anlage 8 Abschnitt 1.1: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
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- Anlage 8 Abschnitt 1.2: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
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- Anlage 8 Abschnitt 1.3: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
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- Anlage 8 Abschnitt 1.4: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
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- Anlage 8 Abschnitt 1.5: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
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- Anlage 8 Abschnitt 1.6: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
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- Anlage 8 Abschnitt 1.7: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
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- Anlage 8 Abschnitt 1.8: Neuer Abschnitt 'Rückzahlungs-/Rückforderungs-Referenzdatei' wird hinzugefügt.
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- Anlage 8 Abschnitt 2.1: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
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- Anlage 8 Abschnitt 2.2: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
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- Anlage 8 Abschnitt 2.3: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
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- Anlage 8 Abschnitt 2.4: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
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- Anlage 8 Abschnitt 2.5: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
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- Anlage 8 Abschnitt 2.6: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
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- Anlage 8 Abschnitt 2.7: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
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- § 5 Abs. 3 Satz 1: Das Wort „Anbieter“ wird durch das Wort „Auftraggeber“ ersetzt.
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- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Am Ende der Nummer 2 wird nach dem Wort „Stelle“ ein Komma eingefügt und das Wort „und“ gestrichen.
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- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Der Punkt am Ende der Nummer 3 wird durch das Wort „und“ ersetzt und folgende Nummer 4 angefügt.
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- § 7 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3, der die Verpflichtung der zuständigen Stelle zur Erfassung und Übermittlung von Daten regelt.
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- § 10 Abs. 4a: Einfügung eines neuen Absatzes 4a, der die Übermittlung von Rückforderungsbeträgen und Rückzahlungsbeträgen an die zentrale Stelle regelt.
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- § 11 Abs. 1: Anfügen von Sätzen, die die Übermittlung von Informationen über die zentrale Stelle regeln.
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- § 11 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a, der die Ausstellung der Bescheinigung nach § 92 des Einkommensteuergesetzes regelt.
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- § 11 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2, der die Übermittlung von Angaben bei Auszahlungen regelt.
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- § 11 Abs. 3 Satz 1: Ersetzen der Angabe „Absatzes 2 Satz 2“ durch „Absatzes 2 Satz 4“.
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- § 11 Abs. 4 Satz 1: Ersetzen der Angabe „Absatzes 2 Satz 2“ durch „Absatzes 2 Satz 4“.
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- § 11 Abs. 5 Satz 2: Ersetzen der Angabe „Absätze 1 bis 4“ durch „Absätze 1 und 2 bis 4“.
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- § 12 Abs. 2: Anfügen von Sätzen, die die Abweisung von Datensätzen regeln.
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- § 12 Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes 2a, der die Übermittlung der Auszahlung der Zulage regelt.
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- § 12 Abs. 4: Anfügen eines Satzes, der die schriftliche Mitteilung nach § 90 Abs. 4 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes regelt.
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- § 12 Abs. 8 Satz 2: Ersetzen des Wortes „Rückforderungsbetrag“ durch „Rückzahlungsbetrag“.
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- § 17: Änderung der Überschrift und des ersten Satzes, die die Forderungen der zentralen Stelle betreffen.
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- § 18 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen des Wortes „Absendung“ durch „Aufgabe zur Post“.
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- § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8: Einfügung einer neuen Nummer 8, die Beiträge und Zulagen zur Hinterbliebenenabsicherung betrifft.
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- § 19 Abs. 4 Satz 1: Neue Fassung des Satzes, der die Aufbewahrungsdauer von Aufzeichnungen regelt.
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- Anlage 3 Abschnitt 2, MiteilungBerechType: Neufassung des complexType MiteilungBerechType
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- Anlage 3 Abschnitt 6, KGAnlegerOptZunrType: Neufassung des complexType KGAnlegerOptZunrType
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- Anlage 4 Abschnitt 1.1, BBNR: Änderung des Typs von an auf n und Ersetzung von Dienststelle durch Zahlstelle
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- Anlage 4 Abschnitt 2.1, Überschrift: Änderung der Überschrift und Erläuterung
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- Anlage 4 Abschnitt 2.1, Baustein 0 GRUNDDATEN, DT-ERST-ALT: Änderung der Art von M auf m
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- Anlage 4 Abschnitt 2.1, Baustein 1 FEHLER, FENR: Änderung der Art von M auf m
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- Anlage 4 Abschnitt 2.1, Baustein 2 ANLEGERDATEN, GNAME: Änderung der Art von M auf m
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- Anlage 4 Abschnitt 2.1, Baustein 3 MELDEDATEN, Besoldung: Ersetzung von Besoldung durch Einkommen i. S. d. § 86 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 EStG
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- Anlage 4 Abschnitt 2.1, Baustein 0 GRUNDDATEN, BEAMTVG: Neue Definition des Feldes BEAMTVG
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- Anlage 4 Abschnitt 2.2, Baustein 0 GRUNDDATEN, BBNR: Änderung des Typs von an auf n und Ersetzung von Dienststelle durch Zahlstelle
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- Anlage 4 Abschnitt 2.2, Baustein 0 GRUNDDATEN, DT-ERST-ALT: Änderung der Art von M auf m
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- Anlage 4 Abschnitt 2.2, Baustein 1 FEHLER, FENR: Änderung der Art von M auf m
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- Anlage 4 Abschnitt 2.2, Baustein 2 ANLEGERDATEN, GNAME: Änderung der Art von M auf m
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- Anlage 4 Abschnitt 2.2, Baustein 3 ANSCHRIFT, PLZ: Änderung des Typs von an auf n
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- Anlage 4 Abschnitt 2.2, Baustein 4 VERGABEDATEN, VWORT: Änderung der Art von M auf K
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- Anlage 4 Abschnitt 2.3, Baustein 0 GRUNDDATEN, BBNR: Änderung des Typs von an auf n
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- Anlage 4 Abschnitt 2.3, Baustein 2 ANLEGERDATEN, ZUNR: Änderung der Art von m auf M
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- Anlage 5 Abschnitt 2, KGAnlegerOptZunrType: Neufassung des complexType KGAnlegerOptZunrType
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- Anlage 5 Abschnitt 4, KGBerechtKZ01Type: Einfügung des complexType KGBerechtKZ01Type
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- Anlage 5 Abschnitt 4, KGBezugDatenKZ01Type: Neufassung des complexType KGBezugDatenKZ01Type
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- Anlage 6 Abschnitt 1.1, Baustein 0 GRUNDDATEN, BBNR: Änderung des Typs von an auf n
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- Anlage 6 Abschnitt 1.1, Baustein 0 GRUNDDATEN, ZUSY-ID: Änderung des Typs von an auf n
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- Anlage 6 Abschnitt 2.1, Baustein 0 GRUNDDATEN, BBNR: Änderung des Typs von an auf n
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- Anlage 6 Abschnitt 2.1, Baustein 0 GRUNDDATEN, ZUSY-ID: Änderung des Typs von an auf n und der Art von M auf K
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- Anlage 6 Abschnitt 2.1, Baustein 2 ANLEGERDATEN, ZUNR: Änderung der Art von m auf M und Löschung des ergänzenden Hinweises
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- Anlage 6 Abschnitt 2.1, Baustein 3 KG-BEZUG-DATEN, NNAME-KIZA: Änderung der Art von M auf m
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- Anlage 6 Abschnitt 2.1, Baustein 3 KG-BEZUG-DATEN, VNAME-KIZA: Änderung der Art von M auf m
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- Anlage 6 Abschnitt 2.2, Baustein 0 GRUNDDATEN, BBNR: Änderung des Typs von an auf n
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- Anlage 6 Abschnitt 2.2, Baustein 2 ANLEGERDATEN, ZUNR: Änderung der Art von m auf M und Löschung des ergänzenden Hinweises
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- Anlage 7 Abschnitt 1, NuHeaderAnbZahlungType: Neufassung des complexType NuHeaderAnbZahlungType
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- Anlage 7 Abschnitt 1, NuHeaderZA01Type: Neufassung des complexType NuHeaderZA01Type
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- Anlage 7 Abschnitt 2, DatenBerechType: Neufassung des attributeGroup DatenBerechType
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## Wortlaut
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# Verlauf
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- **2002-12-19** · BGBl. 2002 I S. 4544 — Verordnung zur Durchführung der steuerlichen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes zur Altersvorsorge (Altersvorsorge-Durchführungsverordnung AltvDV)
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- **2004-03-11** · BGBl. 2004 I S. 340 — Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
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# Stellen dieser Station
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- Anlage 2 Abschnitt 6.2: Neufassung des Abschnitts 6.2 der Anlage 2, der die Fehlermeldungen und deren Nummern sowie die zu prüfenden Datensätze und Fehlertexte definiert.
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- Anlage 8 Abschnitt 2.7: Neue Abschnitte 2.8 und 2.9 zur Aufbau der Zahlungs-Referenzdatei (Meldegrund ZARA) und der Geldeingangsmahnung (Meldegrund ZAMG) hinzugefügt
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- Anlage 7 Abschnitt 3 a): Der 'VDatType' wird neu gefasst
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- Anlage 7 Abschnitt 3 b): Der 'KiDatType' wird neu gefasst
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- Anlage 7 Abschnitt 3 c): Der Typ 'AnlegerDatenType' wird neu aufgenommen
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- Anlage 7 Abschnitt 3 d): Die Typen 'ALAntrType', 'ALAntrMitNrType' und 'ALAntrOhneNrType' werden gelöscht
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- Anlage 7 Abschnitt 3 e): Der 'EGatType' wird neu gefasst
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- Anlage 7 Abschnitt 3 f): Der 'ZAntrType' wird neu gefasst
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- Anlage 7 Abschnitt 4 a): Die Erläuterung der 'enumeration value=02' wird von 'Teilauflösung' in 'Teilkündigung' geändert
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- Anlage 7 Abschnitt 4 b): Der 'SchaedlVerwType' wird neu gefasst
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- Anlage 7 Abschnitt 5: Der 'MiteilungBetraegeType' wird neu gefasst
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- Anlage 7 Abschnitt 10: Der 'MitZuNrType' wird neu gefasst
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- Anlage 7 Abschnitt 11: Der 'ErmitErgType' wird neu gefasst
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- Anlage 7 Abschnitt 12: Der 'FestsetzungType' wird neu gefasst
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- Anlage 7 Abschnitt 13: Der 'MitAltVorType' wird neu gefasst
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- Anlage 7 Abschnitt 14 a): Der 'AuszSchaedlType' wird neu gefasst
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- Anlage 7 Abschnitt 14 b): Der 'AuszRueckzWohngType' wird neu gefasst
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||||
- Anlage 7 Abschnitt 15: Der 'RueckzSchaedlEntType' wird neu gefasst
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- Anlage 7 Abschnitt 16: Neue Abschnitte 17, 18 und 19 werden aufgenommen
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||||
- Anlage 8 Abschnitt 1.1: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
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||||
- Anlage 8 Abschnitt 1.2: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
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||||
- Anlage 8 Abschnitt 1.3: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
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||||
- Anlage 8 Abschnitt 1.4: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
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||||
- Anlage 8 Abschnitt 1.5: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
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||||
- Anlage 8 Abschnitt 1.6: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
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||||
- Anlage 8 Abschnitt 1.7: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
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||||
- Anlage 8 Abschnitt 1.8: Neuer Abschnitt 'Rückzahlungs-/Rückforderungs-Referenzdatei' wird hinzugefügt.
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- Anlage 8 Abschnitt 2.1: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
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||||
- Anlage 8 Abschnitt 2.2: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
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||||
- Anlage 8 Abschnitt 2.3: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
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||||
- Anlage 8 Abschnitt 2.4: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
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||||
- Anlage 8 Abschnitt 2.5: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
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||||
- Anlage 8 Abschnitt 2.6: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
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- Anlage 8 Abschnitt 2.7: Mehrere Felder in verschiedenen Bausteinen werden geändert, hinzugefügt oder gelöscht.
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- § 5 Abs. 3 Satz 1: Das Wort „Anbieter“ wird durch das Wort „Auftraggeber“ ersetzt.
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- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Am Ende der Nummer 2 wird nach dem Wort „Stelle“ ein Komma eingefügt und das Wort „und“ gestrichen.
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- § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Der Punkt am Ende der Nummer 3 wird durch das Wort „und“ ersetzt und folgende Nummer 4 angefügt.
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- § 7 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3, der die Verpflichtung der zuständigen Stelle zur Erfassung und Übermittlung von Daten regelt.
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- § 10 Abs. 4a: Einfügung eines neuen Absatzes 4a, der die Übermittlung von Rückforderungsbeträgen und Rückzahlungsbeträgen an die zentrale Stelle regelt.
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- § 11 Abs. 1: Anfügen von Sätzen, die die Übermittlung von Informationen über die zentrale Stelle regeln.
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- § 11 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a, der die Ausstellung der Bescheinigung nach § 92 des Einkommensteuergesetzes regelt.
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- § 11 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2, der die Übermittlung von Angaben bei Auszahlungen regelt.
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- § 11 Abs. 3 Satz 1: Ersetzen der Angabe „Absatzes 2 Satz 2“ durch „Absatzes 2 Satz 4“.
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- § 11 Abs. 4 Satz 1: Ersetzen der Angabe „Absatzes 2 Satz 2“ durch „Absatzes 2 Satz 4“.
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- § 11 Abs. 5 Satz 2: Ersetzen der Angabe „Absätze 1 bis 4“ durch „Absätze 1 und 2 bis 4“.
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- § 12 Abs. 2: Anfügen von Sätzen, die die Abweisung von Datensätzen regeln.
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- § 12 Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes 2a, der die Übermittlung der Auszahlung der Zulage regelt.
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- § 12 Abs. 4: Anfügen eines Satzes, der die schriftliche Mitteilung nach § 90 Abs. 4 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes regelt.
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- § 12 Abs. 8 Satz 2: Ersetzen des Wortes „Rückforderungsbetrag“ durch „Rückzahlungsbetrag“.
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- § 17: Änderung der Überschrift und des ersten Satzes, die die Forderungen der zentralen Stelle betreffen.
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- § 18 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen des Wortes „Absendung“ durch „Aufgabe zur Post“.
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||||
- § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8: Einfügung einer neuen Nummer 8, die Beiträge und Zulagen zur Hinterbliebenenabsicherung betrifft.
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||||
- § 19 Abs. 4 Satz 1: Neue Fassung des Satzes, der die Aufbewahrungsdauer von Aufzeichnungen regelt.
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||||
- Anlage 3 Abschnitt 2, MiteilungBerechType: Neufassung des complexType MiteilungBerechType
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||||
- Anlage 3 Abschnitt 6, KGAnlegerOptZunrType: Neufassung des complexType KGAnlegerOptZunrType
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||||
- Anlage 4 Abschnitt 1.1, BBNR: Änderung des Typs von an auf n und Ersetzung von Dienststelle durch Zahlstelle
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- Anlage 4 Abschnitt 2.1, Überschrift: Änderung der Überschrift und Erläuterung
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- Anlage 4 Abschnitt 2.1, Baustein 0 GRUNDDATEN, DT-ERST-ALT: Änderung der Art von M auf m
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- Anlage 4 Abschnitt 2.1, Baustein 1 FEHLER, FENR: Änderung der Art von M auf m
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- Anlage 4 Abschnitt 2.1, Baustein 2 ANLEGERDATEN, GNAME: Änderung der Art von M auf m
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- Anlage 4 Abschnitt 2.1, Baustein 3 MELDEDATEN, Besoldung: Ersetzung von Besoldung durch Einkommen i. S. d. § 86 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 EStG
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||||
- Anlage 4 Abschnitt 2.1, Baustein 0 GRUNDDATEN, BEAMTVG: Neue Definition des Feldes BEAMTVG
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- Anlage 4 Abschnitt 2.2, Baustein 0 GRUNDDATEN, BBNR: Änderung des Typs von an auf n und Ersetzung von Dienststelle durch Zahlstelle
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- Anlage 4 Abschnitt 2.2, Baustein 0 GRUNDDATEN, DT-ERST-ALT: Änderung der Art von M auf m
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- Anlage 4 Abschnitt 2.2, Baustein 1 FEHLER, FENR: Änderung der Art von M auf m
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||||
- Anlage 4 Abschnitt 2.2, Baustein 2 ANLEGERDATEN, GNAME: Änderung der Art von M auf m
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||||
- Anlage 4 Abschnitt 2.2, Baustein 3 ANSCHRIFT, PLZ: Änderung des Typs von an auf n
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- Anlage 4 Abschnitt 2.2, Baustein 4 VERGABEDATEN, VWORT: Änderung der Art von M auf K
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- Anlage 4 Abschnitt 2.3, Baustein 0 GRUNDDATEN, BBNR: Änderung des Typs von an auf n
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- Anlage 4 Abschnitt 2.3, Baustein 2 ANLEGERDATEN, ZUNR: Änderung der Art von m auf M
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||||
- Anlage 5 Abschnitt 2, KGAnlegerOptZunrType: Neufassung des complexType KGAnlegerOptZunrType
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- Anlage 5 Abschnitt 4, KGBerechtKZ01Type: Einfügung des complexType KGBerechtKZ01Type
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||||
- Anlage 5 Abschnitt 4, KGBezugDatenKZ01Type: Neufassung des complexType KGBezugDatenKZ01Type
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- Anlage 6 Abschnitt 1.1, Baustein 0 GRUNDDATEN, BBNR: Änderung des Typs von an auf n
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- Anlage 6 Abschnitt 1.1, Baustein 0 GRUNDDATEN, ZUSY-ID: Änderung des Typs von an auf n
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- Anlage 6 Abschnitt 2.1, Baustein 0 GRUNDDATEN, BBNR: Änderung des Typs von an auf n
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- Anlage 6 Abschnitt 2.1, Baustein 0 GRUNDDATEN, ZUSY-ID: Änderung des Typs von an auf n und der Art von M auf K
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||||
- Anlage 6 Abschnitt 2.1, Baustein 2 ANLEGERDATEN, ZUNR: Änderung der Art von m auf M und Löschung des ergänzenden Hinweises
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||||
- Anlage 6 Abschnitt 2.1, Baustein 3 KG-BEZUG-DATEN, NNAME-KIZA: Änderung der Art von M auf m
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- Anlage 6 Abschnitt 2.1, Baustein 3 KG-BEZUG-DATEN, VNAME-KIZA: Änderung der Art von M auf m
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||||
- Anlage 6 Abschnitt 2.2, Baustein 0 GRUNDDATEN, BBNR: Änderung des Typs von an auf n
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||||
- Anlage 6 Abschnitt 2.2, Baustein 2 ANLEGERDATEN, ZUNR: Änderung der Art von m auf M und Löschung des ergänzenden Hinweises
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||||
- Anlage 7 Abschnitt 1, NuHeaderAnbZahlungType: Neufassung des complexType NuHeaderAnbZahlungType
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- Anlage 7 Abschnitt 1, NuHeaderZA01Type: Neufassung des complexType NuHeaderZA01Type
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||||
- Anlage 7 Abschnitt 2, DatenBerechType: Neufassung des attributeGroup DatenBerechType
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7
altvdv/§10.md
Normal file
7
altvdv/§10.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
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# § 10
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2004-03-11 — Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 340
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§ 10 Abs. 4a: Einfügung eines neuen Absatzes 4a, der die Übermittlung von Rückforderungsbeträgen und Rückzahlungsbeträgen an die zentrale Stelle regelt.
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17
altvdv/§11.md
Normal file
17
altvdv/§11.md
Normal file
@@ -0,0 +1,17 @@
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# § 11
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2004-03-11 — Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
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||||
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 340
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||||
§ 11 Abs. 1: Anfügen von Sätzen, die die Übermittlung von Informationen über die zentrale Stelle regeln.
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§ 11 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a, der die Ausstellung der Bescheinigung nach § 92 des Einkommensteuergesetzes regelt.
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§ 11 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2, der die Übermittlung von Angaben bei Auszahlungen regelt.
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§ 11 Abs. 3 Satz 1: Ersetzen der Angabe „Absatzes 2 Satz 2“ durch „Absatzes 2 Satz 4“.
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§ 11 Abs. 4 Satz 1: Ersetzen der Angabe „Absatzes 2 Satz 2“ durch „Absatzes 2 Satz 4“.
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§ 11 Abs. 5 Satz 2: Ersetzen der Angabe „Absätze 1 bis 4“ durch „Absätze 1 und 2 bis 4“.
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13
altvdv/§12.md
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# § 12
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2004-03-11 — Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
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> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 340
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§ 12 Abs. 2: Anfügen von Sätzen, die die Abweisung von Datensätzen regeln.
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§ 12 Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes 2a, der die Übermittlung der Auszahlung der Zulage regelt.
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§ 12 Abs. 4: Anfügen eines Satzes, der die schriftliche Mitteilung nach § 90 Abs. 4 Satz 5 des Einkommensteuergesetzes regelt.
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§ 12 Abs. 8 Satz 2: Ersetzen des Wortes „Rückforderungsbetrag“ durch „Rückzahlungsbetrag“.
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7
altvdv/§17.md
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7
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# § 17
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2004-03-11 — Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
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> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 340
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§ 17: Änderung der Überschrift und des ersten Satzes, die die Forderungen der zentralen Stelle betreffen.
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7
altvdv/§18.md
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# § 18
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2004-03-11 — Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
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> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 340
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§ 18 Abs. 2 Satz 1: Ersetzen des Wortes „Absendung“ durch „Aufgabe zur Post“.
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9
altvdv/§19.md
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9
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# § 19
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2004-03-11 — Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
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> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 340
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§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8: Einfügung einer neuen Nummer 8, die Beiträge und Zulagen zur Hinterbliebenenabsicherung betrifft.
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§ 19 Abs. 4 Satz 1: Neue Fassung des Satzes, der die Aufbewahrungsdauer von Aufzeichnungen regelt.
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7
altvdv/§5.md
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@@ -0,0 +1,7 @@
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# § 5
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2004-03-11 — Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
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> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 340
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§ 5 Abs. 3 Satz 1: Das Wort „Anbieter“ wird durch das Wort „Auftraggeber“ ersetzt.
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11
altvdv/§7.md
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@@ -0,0 +1,11 @@
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# § 7
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 2004-03-11 — Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
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> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 340
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§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Am Ende der Nummer 2 wird nach dem Wort „Stelle“ ein Komma eingefügt und das Wort „und“ gestrichen.
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§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Der Punkt am Ende der Nummer 3 wird durch das Wort „und“ ersetzt und folgende Nummer 4 angefügt.
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§ 7 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3, der die Verpflichtung der zuständigen Stelle zur Erfassung und Übermittlung von Daten regelt.
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17
verkuendungen/2004/bgbl1-2004-10-4.md
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17
verkuendungen/2004/bgbl1-2004-10-4.md
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# BGBl. 2004 I S. 340
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- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Altersvorsorge-Durchführungsverordnung
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 2004 I S. 340
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- **Verkündung:** 2004-03-11
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- **Inkrafttreten:** 2004-03-11
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- **Ausfertigung:** 2004-03-11
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2004/10#page=8
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- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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- **Stammnormen in diesem Commit:** ALTVDV
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## Kurz
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Die Verordnung ändert die Altersvorsorge-Durchführungsverordnung, insbesondere im Hinblick auf die Begriffe und die Datenübermittlung.
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