BGBl. 1966 I S. 37 · Neubekanntmachung · Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
Inkrafttreten: 1966-01-01
Quelle: offenegesetze
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Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1966-01-08

BGBl-Id: bgbl1-1966-2-1
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# GWB — 1965-09-22
# GWB — 1966-01-08
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 1363
- **Inkrafttreten:** 1965-12-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/53#page=15
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, insbesondere durch Einführung neuer Bestimmungen zur Rationalisierung und Spezialisierung sowie Anpassungen an die Kartellbehörde.
- **Titel:** Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1966 I S. 37
- **Inkrafttreten:** 1966-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1966/2#page=1
- **Kurz:** Die Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen tritt am 1. Januar 1966 in Kraft und berücksichtigt mehrere Änderungen und Ergänzungen.
## Betroffene Stellen
- § 5 Abs. 1: Neue Fassung für die Regelung, wann § 1 nicht gilt, insbesondere für die Anmeldung von Normen und Typen
- § 5 Abs. 2 Satz 3: Streichung des dritten Satzes im Absatz 2
- § 5 a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Anwendung von § 1 auf Verträge und Beschlüsse zur Rationalisierung regelt
- § 9 Abs. 2: Neue Fassung für die Anmeldepflicht bei Verträgen und Beschlüssen
- § 10 Abs. 1: Neue Fassung für die Bekanntmachungspflicht im Bundesanzeiger
- § 12 Abs. 1: Erweiterung der Verweisungen auf § 5 a
- § 16 Abs. 4 Satz 2: Neue Fassung für die Angaben bei Anmeldungen
- § 16 Abs. 5 und 6: Einfügung von neuen Absätzen zur Führung des Preisbindungsregisters
- § 17 Abs. 1: Neue Fassung für die Voraussetzungen der Verpflichtung zur Preisbindung
- § 18: Neue Fassung für die Befugnisse der Kartellbehörde bei Verträgen zwischen Unternehmen
- § 22 Abs. 3: Neue Fassung für die Befugnisse der Kartellbehörde gegenüber marktbeherrschenden Unternehmen
- § 23: Neue Fassung für die Anzeigepflicht bei Zusammenschlüssen von Unternehmen
- § 24: Neue Fassung für die Befugnisse der Kartellbehörde bei Zusammenschlüssen
- § 38: Neue Fassung für die Befugnisse der Kartellbehörde bei Empfehlungen
- § 39: Neue Fassung für die Strafbestimmungen
- § 44: Neue Fassung für die Bestimmungen zur Bußgeldverhängung
- § 48 Abs. 2 Satz 1: Streichung der Verweisung auf die Einspruchsabteilungen
- § 433 Abs. 1: Streichung der Worte 'und die Einspruchsbefugnisse'
- § 433 Abs. 1 Satz 1: Streichung der Worte 'und der Einspruchsbefugnisse'
- § 52 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz: Ersetzung der Worte 'dem Einspruch' durch 'der Beschwerde'
- § 52 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz: Ersetzung der Worte 'der Einspruch' durch 'die Beschwerde'
- § 52 Abs. 2: Ersetzung der Worte 'ein Einspruch' durch 'eine Beschwerde'
- § 53 Abs. 3: Neuer Absatz 3 eingefügt, der die Entscheidung der Kartellbehörde in den Fällen des § 22 regelt
- § 56: Ersetzung der Verweisung auf '§ 18 Abs. 1, § 22 Abs. 4' durch '§§ 18, 22 Abs. 4'
- § 58 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung der Verweisung auf '§ 2 Abs. 3, § 3 Abs. 3 oder § 5 Abs. 1' durch '§ 2 Abs. 3, § 3 Abs. 3 oder § 5 a Abs. 3'
- § 58 Abs. 1 Nr. 3: Streichung von Nummer 3
- § 58 Abs. 1 Nr. 4: Neue Fassung für Nummer 4
- § 59 bis 61: Streichung der §§ 59 bis 61
- § 62 Abs. 1: Neue Fassung für Absatz 1
- § 63 Abs. 1 Nr. 2: Neue Fassung für Nummer 2
- § 65 Abs. 1: Neue Fassung r Absatz 1
- § 70 Abs. 2 Satz 1: Streichung der Worte 'und den Einspruchsentscheid'
- Vierter Teil, Zweiter Abschnitt: Neue Fassung für den Zweiten Abschnitt des Vierten Teils
- § 90 Abs. 4: Neuer Absatz 4 eingefügt
- § 91 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Verweisung auf '§§ 1 bis 5' durch '§§ 1 bis 5 a'
- § 92, 93 Abs. 1: Ersetzung der Worte '§ 81 Abs. 1' durch '§ 82 Abs. 1, § 85 Satz 2, § 86 Abs. 2 und § 86 a Satz 1'
- § 95 Abs. 1 Nr. 2: Änderung des Klammerzusatzes
- § 97: Streichung der Worte 'auf Antrag'
- § 10: Neue Vorschriften für die Bekanntmachung von Anträgen, Anmeldungen und Eintragungen im Kartellregister
- § 11: Neue Vorschriften für die Erteilung, Verlängerung, Widerruf und Änderung von Erlaubnissen
- § 12: Neue Vorschriften für die Maßnahmen der Kartellbehörde bei Verträgen und Beschlüssen
- § 13: Neue Vorschriften für das Kündigungs- und Rücktrittsrecht bei Verträgen und Beschlüssen
- § 14: Neue Vorschriften für die Verwertung von Sicherheiten
- § 15: Neue Vorschriften für die Nichtigkeit von Verträgen, die die Freiheit der Preisgestaltung beschränken
- § 16: Neue Vorschriften für Ausnahmen von der Nichtigkeit von Verträgen mit Preisbindungen
- § 17: Neue Vorschriften für die Unwirksamkeitserklärung von Preisbindungen
- § 18: Neue Vorschriften für die Unwirksamkeitserklärung von Verträgen, die den Wettbewerb beeinträchtigen
- § 19: Neue Vorschriften für die Folgen der Unwirksamkeitserklärung von Preisbindungen und Beschränkungen
- § 20: Neue Vorschriften für die Unwirksamkeit von Verträgen über Schutzrechte
- § 21: Neue Vorschriften für die Anwendung von § 20 auf Verträge über Betriebsgeheimnisse und Saatgut
- § 22: Neue Vorschriften für die Definition von marktbeherrschenden Unternehmen
- § 1 Abs. 1: Bestimmung über die Unwirksamkeit von Verträgen und Beschlüssen, die den Wettbewerb beschränken
- § 1 Abs. 2: Definition von Beschlüssen von Vereinigungen von Unternehmen
- § 2 Abs. 1: Ausnahmen für Verträge und Beschlüsse zur einheitlichen Anwendung von Geschäftsbedingungen
- § 2 Abs. 2: Anforderungen bei der Anmeldung nach § 9 Abs. 2
- § 2 Abs. 3: Bedingungen für die Wirksamkeit von Verträgen und Beschlüssen
- § 3 Abs. 1: Ausnahmen für Verträge und Beschlüsse über Rabatte
- § 3 Abs. 2: Anforderungen bei der Anmeldung nach § 9 Abs. 2
- § 3 Abs. 3: Bedingungen für die Wirksamkeit von Verträgen und Beschlüssen
- § 3 Abs. 4: Möglichkeit der Unwirksamserklärung durch die Kartellbehörde
- § 4: Erlaubnis für Verträge und Beschlüsse bei Absatzrückgang
- § 5 Abs. 1: Ausnahmen für Verträge und Beschlüsse zur einheitlichen Anwendung von Normen oder Typen
- § 5 Abs. 2: Erlaubnis für Verträge und Beschlüsse zur Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge
- § 5 Abs. 3: Erlaubnis für Verträge und Beschlüsse zur Rationalisierung in Verbindung mit Preisabreden oder Syndikaten
- § 5 Abs. 4: Ausnahmen für Verträge und Beschlüsse zur einheitlichen Methode der Leistungsbeschreibung oder Preisaufgliederung
- § 5a Abs. 1: Ausnahmen für Verträge und Beschlüsse zur Rationalisierung durch Spezialisierung
- § 5a Abs. 2: Anforderungen bei der Anmeldung nach § 9 Abs. 2
- § 5a Abs. 3: Bedingungen für die Wirksamkeit von Verträgen und Beschlüssen
- § 6 Abs. 1: Ausnahmen für Verträge und Beschlüsse zur Sicherung und Förderung der Ausfuhr
- § 6 Abs. 2: Erlaubnis für Verträge und Beschlüsse, die auch den Verkehr innerhalb des Geltungsbereichs betreffen
- § 6 Abs. 3: Bedingungen für die Erteilung der Erlaubnis
- § 6 Abs. 4: Ermächtigung zur Einführung von Regelungen
- § 7 Abs. 1: Erlaubnis für Verträge und Beschlüsse zur Einfuhr in den Geltungsbereich
- § 7 Abs. 2: Anwendung von § 6 Abs. 2 Satz 3
- § 8 Abs. 1: Erlaubnis für Verträge und Beschlüsse aus überwiegenden Gründen der Gesamtwirtschaft und des Gemeinwohls
- § 8 Abs. 2: Bedingungen bei unmittelbarer Gefahr für den Bestand von Unternehmen
- § 8 Abs. 3: Anwendung von § 6 Abs. 2 Satz 3
- § 9 Abs. 1: Eintragung von Verträgen und Beschlüssen in das Kartellregister
- § 9 Abs. 2: Anmeldung von Verträgen und Beschlüssen zur Wirksamkeit
- § 9 Abs. 3: Anmeldung der Beendigung oder Aufhebung von Verträgen und Beschlüssen
- § 9 Abs. 4: Führung des Kartellregisters beim Bundeskartellamt
- § 9 Abs. 5: Form der Anmeldung
- § 9 Abs. 6: Einsicht in das Kartellregister
- § 9 Abs. 7: Nähere Bestimmungen über Anlegung und Führung des Kartellregisters
- § 10 Abs. 1: Bekanntmachung von Anträgen auf Erteilung einer Erlaubnis
- § 38: Neue Bestimmungen zur Ordnungswidrigkeit bei Empfehlungen, die Wettbewerbsbeschränkungen fördern
- § 39: Neue Bestimmungen zur Ordnungswidrigkeit bei Nichterbringung von Auskünften und Unterlagen
- § 40: Neue Bestimmungen zur Haftung von Inhabern und Leitern bei Ordnungswidrigkeiten
- § 41: Neue Bestimmungen zur Haftung von juristischen Personen und Personenvereinigungen
- § 42: Neue Bestimmungen zur Haftung von Vertretenen bei Ordnungswidrigkeiten
- § 43: Neue Bestimmungen zur Verjährung von Ordnungswidrigkeiten
- § 44: Neue Bestimmungen zur Zuständigkeit der Kartellbehörden
- § 45: Neue Bestimmungen zur Benachrichtigung und Abgabe von Sachen zwischen Bundeskartellamt und Landesbehörden
- § 46: Neue Bestimmungen zur Auskunftspflicht und Prüfungsbefugnis der Kartellbehörde
- § 47: Neue Bestimmungen zur Strafbarkeit von Verletzungen der Schweigepflicht
- § 48: Neue Bestimmungen zur Errichtung und Organisation des Bundeskartellamts
- § 49: Neue Bestimmungen zur Veröffentlichung von Weisungen des Bundesministers für Wirtschaft
- § 50: Neue Bestimmungen zur Veröffentlichung von Berichten und Verwaltungsgrundsätzen des Bundeskartellamts
- § 51: Neue Bestimmungen zur Einleitung und Beteiligung bei Verfahren vor den Kartellbehörden
- § 74: Neue Vorschriften für die Nichtzulassungsbeschwerde
- § 75: Neue Vorschriften für die Rechtsbeschwerde
- § 76: Neue Vorschriften für die Beteiligung von nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen
- § 77: Neue Vorschriften für die Kostenfestsetzung
- § 78: Neue Vorschriften für die Gebühren und Auslagen
- § 79: Neue Vorschriften für die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte
- § 80: Neue Vorschriften für das Verfahren vor der Kartellbehörde und die Gebühren
- § 81: Neue Vorschriften für die Festsetzung von Geldbußen
- § 82: Neue Vorschriften für die gerichtliche Entscheidung über Anträge auf gerichtliche Entscheidung
- § 83: Neue Vorschriften für die Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen
- § 84: Neue Vorschriften für die Beteiligung von Vertretenen und der Kartellbehörde
- § 85: Neue Vorschriften für die Änderung oder Aufhebung von Bußgeldbescheiden
- § 86: Neue Vorschriften für die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden
- § 86a: Neue Vorschriften für die gerichtliche Überprüfung
- § 87: Neue Vorschriften für die Zuständigkeit in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
- § 88: Neue Vorschriften für die Verbindung von Klagen
- § 89: Neue Vorschriften für die Zuständigkeit von Landgerichten
- § 90: Neue Vorschriften für die Information und Vertretung des Bundeskartellamts
- § 91: Neue Vorschriften für Schiedsverträge
- § 92: Neue Vorschriften für die Bildung von Kartellsenaten bei Oberlandesgerichten
- § 93: Neue Vorschriften für die Zuständigkeit von Oberlandesgerichten
- § 94: Neue Vorschriften für die Entscheidung über Berufungen und Beschwerden
- § 95: Neue Vorschriften für die Bildung und Zuständigkeit des Kartellsenats beim Bundesgerichtshof
- § 52: Neufassung des § 52, der die Vorgehensweise bei Anfechtung der Zuständigkeit regelt
- § 53: Neufassung des § 53, der die Verfahrensregeln für die Kartellbehörde festlegt
- § 54: Neufassung des § 54, der die Ermittlungs- und Beweisregeln für die Kartellbehörde festlegt
- § 55: Neufassung des § 55, der die Regeln für die Beschlagnahme von Beweismitteln festlegt
- § 56: Neufassung des § 56, der die Vorschriften für einstweilige Anordnungen festlegt
- § 57: Neufassung des § 57, der die Vorschriften für die Begründung und Zustellung von Verfügungen festlegt
- § 58: Neufassung des § 58, der die Vorschriften für die Bekanntmachung von Verfügungen festlegt
- § 62: Neufassung des § 62, der die Vorschriften für die Beschwerde gegen Verfügungen der Kartellbehörde festlegt
- § 63: Neufassung des § 63, der die aufschiebende Wirkung der Beschwerde regelt
- § 64: Neufassung des § 64, der die Vorschriften für die Haftung bei Änderung oder Aufhebung von Erlaubnissen festlegt
- § 65: Neufassung des § 65, der die Fristen für die Einlegung der Beschwerde festlegt
- § 66: Neufassung des § 66, der die Beteiligten an dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht definiert
- § 67: Neufassung des § 67, der die Vorschriften für die Vertretung der Beteiligten vor dem Beschwerdegericht festlegt
- § 68: Neufassung des § 68, der die Vorschriften für die mündliche Verhandlung vor dem Beschwerdegericht festlegt
- § 69: Neufassung des § 69, der die Vorschriften für die Erörterung des Sachverhalts vor dem Beschwerdegericht festlegt
- § 70: Neufassung des § 70, der die Vorschriften für die Entscheidung des Beschwerdegerichts festlegt
- § 71: Neufassung des § 71, der die Vorschriften für die Einsicht in die Akten des Beschwerdegerichts festlegt
- § 72: Neufassung des § 72, der die Vorschriften für das Verfahren vor dem Beschwerdegericht festlegt
- § 73: Neufassung des § 73, der die Vorschriften für die Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof festlegt
- § 22 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Überwachung von marktbeherrschenden Unternehmen
- § 22 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Überwachung von marktbeherrschenden Unternehmen
- § 22 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Überwachung von marktbeherrschenden Unternehmen
- § 22 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Überwachung von marktbeherrschenden Unternehmen
- § 22 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Überwachung von marktbeherrschenden Unternehmen
- § 23 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht bei Zusammenschlüssen von Unternehmen
- § 23 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht bei Zusammenschlüssen von Unternehmen
- § 23 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht bei Zusammenschlüssen von Unternehmen
- § 23 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht bei Zusammenschlüssen von Unternehmen
- § 23 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht bei Zusammenschlüssen von Unternehmen
- § 24: Neue Vorschriften zur Überwachung von Zusammenschlüssen von Unternehmen
- § 25: Neue Vorschriften zur Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen
- § 26: Neue Vorschriften zur Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen
- § 27: Neue Vorschriften zur Aufnahme in Wirtschafts- oder Berufsvereinigungen
- § 28: Neue Vorschriften zur Einführung von Wettbewerbsregeln
- § 29: Neue Vorschriften zur Einführung von Wettbewerbsregeln
- § 30: Neue Vorschriften zur Einführung von Wettbewerbsregeln
- § 31: Neue Vorschriften zur Einführung von Wettbewerbsregeln
- § 32: Neue Vorschriften zur Einführung von Wettbewerbsregeln
- § 33: Neue Vorschriften zur Einführung von Wettbewerbsregeln
- § 34: Neue Vorschriften zur schriftlichen Abfassung von Kartellverträgen
- § 35: Neue Vorschriften zur Haftung bei Verstößen gegen das Gesetz
- § 36: Neue Vorschriften zur Vertretung von Kartellen und Wirtschafts- oder Berufsvereinigungen
- § 37: Neue Vorschriften zur Haftung von Mitgliedern von Kartellen
## Wortlaut

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- **1958-01-27** · BGBl. 1958 I S. 61 — Verordnung über die Gebühren der Kartellbehörden und die Erstattung der durch das Verfahren vor den Kartellbehörden entstandenen Kosten
- **1960-11-12** · BGBl. 1960 I S. 837 — Verordnung über die Benennung von Waren als landwirtschaftliche Erzeugnisse im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- **1965-09-22** · BGBl. 1965 I S. 1363 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- **1966-01-08** · BGBl. 1966 I S. 37 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

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# Stellen dieser Station
- § 5 Abs. 1: Neue Fassung für die Regelung, wann § 1 nicht gilt, insbesondere für die Anmeldung von Normen und Typen
- § 5 Abs. 2 Satz 3: Streichung des dritten Satzes im Absatz 2
- § 5 a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Anwendung von § 1 auf Verträge und Beschlüsse zur Rationalisierung regelt
- § 9 Abs. 2: Neue Fassung für die Anmeldepflicht bei Verträgen und Beschlüssen
- § 10 Abs. 1: Neue Fassung für die Bekanntmachungspflicht im Bundesanzeiger
- § 12 Abs. 1: Erweiterung der Verweisungen auf § 5 a
- § 16 Abs. 4 Satz 2: Neue Fassung für die Angaben bei Anmeldungen
- § 16 Abs. 5 und 6: Einfügung von neuen Absätzen zur Führung des Preisbindungsregisters
- § 17 Abs. 1: Neue Fassung für die Voraussetzungen der Verpflichtung zur Preisbindung
- § 18: Neue Fassung für die Befugnisse der Kartellbehörde bei Verträgen zwischen Unternehmen
- § 22 Abs. 3: Neue Fassung für die Befugnisse der Kartellbehörde gegenüber marktbeherrschenden Unternehmen
- § 23: Neue Fassung für die Anzeigepflicht bei Zusammenschlüssen von Unternehmen
- § 24: Neue Fassung für die Befugnisse der Kartellbehörde bei Zusammenschlüssen
- § 38: Neue Fassung für die Befugnisse der Kartellbehörde bei Empfehlungen
- § 39: Neue Fassung für die Strafbestimmungen
- § 44: Neue Fassung für die Bestimmungen zur Bußgeldverhängung
- § 48 Abs. 2 Satz 1: Streichung der Verweisung auf die Einspruchsabteilungen
- § 433 Abs. 1: Streichung der Worte 'und die Einspruchsbefugnisse'
- § 433 Abs. 1 Satz 1: Streichung der Worte 'und der Einspruchsbefugnisse'
- § 52 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz: Ersetzung der Worte 'dem Einspruch' durch 'der Beschwerde'
- § 52 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz: Ersetzung der Worte 'der Einspruch' durch 'die Beschwerde'
- § 52 Abs. 2: Ersetzung der Worte 'ein Einspruch' durch 'eine Beschwerde'
- § 53 Abs. 3: Neuer Absatz 3 eingefügt, der die Entscheidung der Kartellbehörde in den Fällen des § 22 regelt
- § 56: Ersetzung der Verweisung auf '§ 18 Abs. 1, § 22 Abs. 4' durch '§§ 18, 22 Abs. 4'
- § 58 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung der Verweisung auf '§ 2 Abs. 3, § 3 Abs. 3 oder § 5 Abs. 1' durch '§ 2 Abs. 3, § 3 Abs. 3 oder § 5 a Abs. 3'
- § 58 Abs. 1 Nr. 3: Streichung von Nummer 3
- § 58 Abs. 1 Nr. 4: Neue Fassung für Nummer 4
- § 59 bis 61: Streichung der §§ 59 bis 61
- § 62 Abs. 1: Neue Fassung für Absatz 1
- § 63 Abs. 1 Nr. 2: Neue Fassung für Nummer 2
- § 65 Abs. 1: Neue Fassung r Absatz 1
- § 70 Abs. 2 Satz 1: Streichung der Worte 'und den Einspruchsentscheid'
- Vierter Teil, Zweiter Abschnitt: Neue Fassung für den Zweiten Abschnitt des Vierten Teils
- § 90 Abs. 4: Neuer Absatz 4 eingefügt
- § 91 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Verweisung auf '§§ 1 bis 5' durch '§§ 1 bis 5 a'
- § 92, 93 Abs. 1: Ersetzung der Worte '§ 81 Abs. 1' durch '§ 82 Abs. 1, § 85 Satz 2, § 86 Abs. 2 und § 86 a Satz 1'
- § 95 Abs. 1 Nr. 2: Änderung des Klammerzusatzes
- § 97: Streichung der Worte 'auf Antrag'
- § 10: Neue Vorschriften für die Bekanntmachung von Anträgen, Anmeldungen und Eintragungen im Kartellregister
- § 11: Neue Vorschriften für die Erteilung, Verlängerung, Widerruf und Änderung von Erlaubnissen
- § 12: Neue Vorschriften für die Maßnahmen der Kartellbehörde bei Verträgen und Beschlüssen
- § 13: Neue Vorschriften für das Kündigungs- und Rücktrittsrecht bei Verträgen und Beschlüssen
- § 14: Neue Vorschriften für die Verwertung von Sicherheiten
- § 15: Neue Vorschriften für die Nichtigkeit von Verträgen, die die Freiheit der Preisgestaltung beschränken
- § 16: Neue Vorschriften für Ausnahmen von der Nichtigkeit von Verträgen mit Preisbindungen
- § 17: Neue Vorschriften für die Unwirksamkeitserklärung von Preisbindungen
- § 18: Neue Vorschriften für die Unwirksamkeitserklärung von Verträgen, die den Wettbewerb beeinträchtigen
- § 19: Neue Vorschriften für die Folgen der Unwirksamkeitserklärung von Preisbindungen und Beschränkungen
- § 20: Neue Vorschriften für die Unwirksamkeit von Verträgen über Schutzrechte
- § 21: Neue Vorschriften für die Anwendung von § 20 auf Verträge über Betriebsgeheimnisse und Saatgut
- § 22: Neue Vorschriften für die Definition von marktbeherrschenden Unternehmen
- § 1 Abs. 1: Bestimmung über die Unwirksamkeit von Verträgen und Beschlüssen, die den Wettbewerb beschränken
- § 1 Abs. 2: Definition von Beschlüssen von Vereinigungen von Unternehmen
- § 2 Abs. 1: Ausnahmen für Verträge und Beschlüsse zur einheitlichen Anwendung von Geschäftsbedingungen
- § 2 Abs. 2: Anforderungen bei der Anmeldung nach § 9 Abs. 2
- § 2 Abs. 3: Bedingungen für die Wirksamkeit von Verträgen und Beschlüssen
- § 3 Abs. 1: Ausnahmen für Verträge und Beschlüsse über Rabatte
- § 3 Abs. 2: Anforderungen bei der Anmeldung nach § 9 Abs. 2
- § 3 Abs. 3: Bedingungen für die Wirksamkeit von Verträgen und Beschlüssen
- § 3 Abs. 4: Möglichkeit der Unwirksamserklärung durch die Kartellbehörde
- § 4: Erlaubnis für Verträge und Beschlüsse bei Absatzrückgang
- § 5 Abs. 1: Ausnahmen für Verträge und Beschlüsse zur einheitlichen Anwendung von Normen oder Typen
- § 5 Abs. 2: Erlaubnis für Verträge und Beschlüsse zur Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge
- § 5 Abs. 3: Erlaubnis für Verträge und Beschlüsse zur Rationalisierung in Verbindung mit Preisabreden oder Syndikaten
- § 5 Abs. 4: Ausnahmen für Verträge und Beschlüsse zur einheitlichen Methode der Leistungsbeschreibung oder Preisaufgliederung
- § 5a Abs. 1: Ausnahmen für Verträge und Beschlüsse zur Rationalisierung durch Spezialisierung
- § 5a Abs. 2: Anforderungen bei der Anmeldung nach § 9 Abs. 2
- § 5a Abs. 3: Bedingungen für die Wirksamkeit von Verträgen und Beschlüssen
- § 6 Abs. 1: Ausnahmen für Verträge und Beschlüsse zur Sicherung und Förderung der Ausfuhr
- § 6 Abs. 2: Erlaubnis für Verträge und Beschlüsse, die auch den Verkehr innerhalb des Geltungsbereichs betreffen
- § 6 Abs. 3: Bedingungen für die Erteilung der Erlaubnis
- § 6 Abs. 4: Ermächtigung zur Einführung von Regelungen
- § 7 Abs. 1: Erlaubnis für Verträge und Beschlüsse zur Einfuhr in den Geltungsbereich
- § 7 Abs. 2: Anwendung von § 6 Abs. 2 Satz 3
- § 8 Abs. 1: Erlaubnis für Verträge und Beschlüsse aus überwiegenden Gründen der Gesamtwirtschaft und des Gemeinwohls
- § 8 Abs. 2: Bedingungen bei unmittelbarer Gefahr für den Bestand von Unternehmen
- § 8 Abs. 3: Anwendung von § 6 Abs. 2 Satz 3
- § 9 Abs. 1: Eintragung von Verträgen und Beschlüssen in das Kartellregister
- § 9 Abs. 2: Anmeldung von Verträgen und Beschlüssen zur Wirksamkeit
- § 9 Abs. 3: Anmeldung der Beendigung oder Aufhebung von Verträgen und Beschlüssen
- § 9 Abs. 4: Führung des Kartellregisters beim Bundeskartellamt
- § 9 Abs. 5: Form der Anmeldung
- § 9 Abs. 6: Einsicht in das Kartellregister
- § 9 Abs. 7: Nähere Bestimmungen über Anlegung und Führung des Kartellregisters
- § 10 Abs. 1: Bekanntmachung von Anträgen auf Erteilung einer Erlaubnis
- § 38: Neue Bestimmungen zur Ordnungswidrigkeit bei Empfehlungen, die Wettbewerbsbeschränkungen fördern
- § 39: Neue Bestimmungen zur Ordnungswidrigkeit bei Nichterbringung von Auskünften und Unterlagen
- § 40: Neue Bestimmungen zur Haftung von Inhabern und Leitern bei Ordnungswidrigkeiten
- § 41: Neue Bestimmungen zur Haftung von juristischen Personen und Personenvereinigungen
- § 42: Neue Bestimmungen zur Haftung von Vertretenen bei Ordnungswidrigkeiten
- § 43: Neue Bestimmungen zur Verjährung von Ordnungswidrigkeiten
- § 44: Neue Bestimmungen zur Zuständigkeit der Kartellbehörden
- § 45: Neue Bestimmungen zur Benachrichtigung und Abgabe von Sachen zwischen Bundeskartellamt und Landesbehörden
- § 46: Neue Bestimmungen zur Auskunftspflicht und Prüfungsbefugnis der Kartellbehörde
- § 47: Neue Bestimmungen zur Strafbarkeit von Verletzungen der Schweigepflicht
- § 48: Neue Bestimmungen zur Errichtung und Organisation des Bundeskartellamts
- § 49: Neue Bestimmungen zur Veröffentlichung von Weisungen des Bundesministers für Wirtschaft
- § 50: Neue Bestimmungen zur Veröffentlichung von Berichten und Verwaltungsgrundsätzen des Bundeskartellamts
- § 51: Neue Bestimmungen zur Einleitung und Beteiligung bei Verfahren vor den Kartellbehörden
- § 74: Neue Vorschriften für die Nichtzulassungsbeschwerde
- § 75: Neue Vorschriften für die Rechtsbeschwerde
- § 76: Neue Vorschriften für die Beteiligung von nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen
- § 77: Neue Vorschriften für die Kostenfestsetzung
- § 78: Neue Vorschriften für die Gebühren und Auslagen
- § 79: Neue Vorschriften für die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte
- § 80: Neue Vorschriften für das Verfahren vor der Kartellbehörde und die Gebühren
- § 81: Neue Vorschriften für die Festsetzung von Geldbußen
- § 82: Neue Vorschriften für die gerichtliche Entscheidung über Anträge auf gerichtliche Entscheidung
- § 83: Neue Vorschriften für die Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen
- § 84: Neue Vorschriften für die Beteiligung von Vertretenen und der Kartellbehörde
- § 85: Neue Vorschriften für die Änderung oder Aufhebung von Bußgeldbescheiden
- § 86: Neue Vorschriften für die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden
- § 86a: Neue Vorschriften für die gerichtliche Überprüfung
- § 87: Neue Vorschriften für die Zuständigkeit in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
- § 88: Neue Vorschriften für die Verbindung von Klagen
- § 89: Neue Vorschriften für die Zuständigkeit von Landgerichten
- § 90: Neue Vorschriften für die Information und Vertretung des Bundeskartellamts
- § 91: Neue Vorschriften für Schiedsverträge
- § 92: Neue Vorschriften für die Bildung von Kartellsenaten bei Oberlandesgerichten
- § 93: Neue Vorschriften für die Zuständigkeit von Oberlandesgerichten
- § 94: Neue Vorschriften für die Entscheidung über Berufungen und Beschwerden
- § 95: Neue Vorschriften für die Bildung und Zuständigkeit des Kartellsenats beim Bundesgerichtshof
- § 52: Neufassung des § 52, der die Vorgehensweise bei Anfechtung der Zuständigkeit regelt
- § 53: Neufassung des § 53, der die Verfahrensregeln für die Kartellbehörde festlegt
- § 54: Neufassung des § 54, der die Ermittlungs- und Beweisregeln für die Kartellbehörde festlegt
- § 55: Neufassung des § 55, der die Regeln für die Beschlagnahme von Beweismitteln festlegt
- § 56: Neufassung des § 56, der die Vorschriften für einstweilige Anordnungen festlegt
- § 57: Neufassung des § 57, der die Vorschriften für die Begründung und Zustellung von Verfügungen festlegt
- § 58: Neufassung des § 58, der die Vorschriften für die Bekanntmachung von Verfügungen festlegt
- § 62: Neufassung des § 62, der die Vorschriften für die Beschwerde gegen Verfügungen der Kartellbehörde festlegt
- § 63: Neufassung des § 63, der die aufschiebende Wirkung der Beschwerde regelt
- § 64: Neufassung des § 64, der die Vorschriften für die Haftung bei Änderung oder Aufhebung von Erlaubnissen festlegt
- § 65: Neufassung des § 65, der die Fristen für die Einlegung der Beschwerde festlegt
- § 66: Neufassung des § 66, der die Beteiligten an dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht definiert
- § 67: Neufassung des § 67, der die Vorschriften für die Vertretung der Beteiligten vor dem Beschwerdegericht festlegt
- § 68: Neufassung des § 68, der die Vorschriften für die mündliche Verhandlung vor dem Beschwerdegericht festlegt
- § 69: Neufassung des § 69, der die Vorschriften für die Erörterung des Sachverhalts vor dem Beschwerdegericht festlegt
- § 70: Neufassung des § 70, der die Vorschriften für die Entscheidung des Beschwerdegerichts festlegt
- § 71: Neufassung des § 71, der die Vorschriften für die Einsicht in die Akten des Beschwerdegerichts festlegt
- § 72: Neufassung des § 72, der die Vorschriften für das Verfahren vor dem Beschwerdegericht festlegt
- § 73: Neufassung des § 73, der die Vorschriften für die Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof festlegt
- § 22 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Überwachung von marktbeherrschenden Unternehmen
- § 22 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Überwachung von marktbeherrschenden Unternehmen
- § 22 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Überwachung von marktbeherrschenden Unternehmen
- § 22 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Überwachung von marktbeherrschenden Unternehmen
- § 22 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Überwachung von marktbeherrschenden Unternehmen
- § 23 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht bei Zusammenschlüssen von Unternehmen
- § 23 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht bei Zusammenschlüssen von Unternehmen
- § 23 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht bei Zusammenschlüssen von Unternehmen
- § 23 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht bei Zusammenschlüssen von Unternehmen
- § 23 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht bei Zusammenschlüssen von Unternehmen
- § 24: Neue Vorschriften zur Überwachung von Zusammenschlüssen von Unternehmen
- § 25: Neue Vorschriften zur Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen
- § 26: Neue Vorschriften zur Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen
- § 27: Neue Vorschriften zur Aufnahme in Wirtschafts- oder Berufsvereinigungen
- § 28: Neue Vorschriften zur Einführung von Wettbewerbsregeln
- § 29: Neue Vorschriften zur Einführung von Wettbewerbsregeln
- § 30: Neue Vorschriften zur Einführung von Wettbewerbsregeln
- § 31: Neue Vorschriften zur Einführung von Wettbewerbsregeln
- § 32: Neue Vorschriften zur Einführung von Wettbewerbsregeln
- § 33: Neue Vorschriften zur Einführung von Wettbewerbsregeln
- § 34: Neue Vorschriften zur schriftlichen Abfassung von Kartellverträgen
- § 35: Neue Vorschriften zur Haftung bei Verstößen gegen das Gesetz
- § 36: Neue Vorschriften zur Vertretung von Kartellen und Wirtschafts- oder Berufsvereinigungen
- § 37: Neue Vorschriften zur Haftung von Mitgliedern von Kartellen

9
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 1 Abs. 1: Bestimmung über die Unwirksamkeit von Verträgen und Beschlüssen, die den Wettbewerb beschränken
§ 1 Abs. 2: Definition von Beschlüssen von Vereinigungen von Unternehmen

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-22 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1363
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 10 Abs. 1: Neue Fassung für die Bekanntmachungspflicht im Bundesanzeiger
§ 10: Neue Vorschriften für die Bekanntmachung von Anträgen, Anmeldungen und Eintragungen im Kartellregister
§ 10 Abs. 1: Bekanntmachung von Anträgen auf Erteilung einer Erlaubnis

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 11: Neue Vorschriften für die Erteilung, Verlängerung, Widerruf und Änderung von Erlaubnissen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-22 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1363
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 12 Abs. 1: Erweiterung der Verweisungen auf § 5 a
§ 12: Neue Vorschriften für die Maßnahmen der Kartellbehörde bei Verträgen und Beschlüssen

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 13: Neue Vorschriften für das Kündigungs- und Rücktrittsrecht bei Verträgen und Beschlüssen

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 14: Neue Vorschriften für die Verwertung von Sicherheiten

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 15: Neue Vorschriften für die Nichtigkeit von Verträgen, die die Freiheit der Preisgestaltung beschränken

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-22 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1363
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 16 Abs. 4 Satz 2: Neue Fassung für die Angaben bei Anmeldungen
§ 16 Abs. 5 und 6: Einfügung von neuen Absätzen zur Führung des Preisbindungsregisters
§ 16: Neue Vorschriften für Ausnahmen von der Nichtigkeit von Verträgen mit Preisbindungen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-22 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1363
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 17 Abs. 1: Neue Fassung für die Voraussetzungen der Verpflichtung zur Preisbindung
§ 17: Neue Vorschriften für die Unwirksamkeitserklärung von Preisbindungen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-22 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1363
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 18: Neue Fassung für die Befugnisse der Kartellbehörde bei Verträgen zwischen Unternehmen
§ 18: Neue Vorschriften für die Unwirksamkeitserklärung von Verträgen, die den Wettbewerb beeinträchtigen

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 19: Neue Vorschriften für die Folgen der Unwirksamkeitserklärung von Preisbindungen und Beschränkungen

11
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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 2 Abs. 1: Ausnahmen für Verträge und Beschlüsse zur einheitlichen Anwendung von Geschäftsbedingungen
§ 2 Abs. 2: Anforderungen bei der Anmeldung nach § 9 Abs. 2
§ 2 Abs. 3: Bedingungen für die Wirksamkeit von Verträgen und Beschlüssen

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 20: Neue Vorschriften für die Unwirksamkeit von Verträgen über Schutzrechte

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 21: Neue Vorschriften für die Anwendung von § 20 auf Verträge über Betriebsgeheimnisse und Saatgut

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@@ -1,7 +1,17 @@
# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-22 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1363
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 22 Abs. 3: Neue Fassung für die Befugnisse der Kartellbehörde gegenüber marktbeherrschenden Unternehmen
§ 22: Neue Vorschriften für die Definition von marktbeherrschenden Unternehmen
§ 22 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Überwachung von marktbeherrschenden Unternehmen
§ 22 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Überwachung von marktbeherrschenden Unternehmen
§ 22 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Überwachung von marktbeherrschenden Unternehmen
§ 22 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Überwachung von marktbeherrschenden Unternehmen
§ 22 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Überwachung von marktbeherrschenden Unternehmen

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@@ -1,7 +1,15 @@
# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-22 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1363
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 23: Neue Fassung für die Anzeigepflicht bei Zusammenschlüssen von Unternehmen
§ 23 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht bei Zusammenschlüssen von Unternehmen
§ 23 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht bei Zusammenschlüssen von Unternehmen
§ 23 Abs. 3: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht bei Zusammenschlüssen von Unternehmen
§ 23 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht bei Zusammenschlüssen von Unternehmen
§ 23 Abs. 5: Neue Vorschriften zur Anzeigepflicht bei Zusammenschlüssen von Unternehmen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-22 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1363
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 24: Neue Fassung für die Befugnisse der Kartellbehörde bei Zusammenschlüssen
§ 24: Neue Vorschriften zur Überwachung von Zusammenschlüssen von Unternehmen

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 25: Neue Vorschriften zur Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 26: Neue Vorschriften zur Verhinderung von Wettbewerbsbeschränkungen

7
gwb/§27.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 27: Neue Vorschriften zur Aufnahme in Wirtschafts- oder Berufsvereinigungen

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 28: Neue Vorschriften zur Einführung von Wettbewerbsregeln

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 29: Neue Vorschriften zur Einführung von Wettbewerbsregeln

13
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@@ -0,0 +1,13 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 3 Abs. 1: Ausnahmen für Verträge und Beschlüsse über Rabatte
§ 3 Abs. 2: Anforderungen bei der Anmeldung nach § 9 Abs. 2
§ 3 Abs. 3: Bedingungen für die Wirksamkeit von Verträgen und Beschlüssen
§ 3 Abs. 4: Möglichkeit der Unwirksamserklärung durch die Kartellbehörde

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 30: Neue Vorschriften zur Einführung von Wettbewerbsregeln

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 31: Neue Vorschriften zur Einführung von Wettbewerbsregeln

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 32: Neue Vorschriften zur Einführung von Wettbewerbsregeln

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1958-01-27Verordnung über das Verfahren bei der Eintragung von Wettbewerbsregeln und über die Anlegung und Führung des Registers für Wettbewerbsregeln
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 57
> Station: 1966-01-08Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 33: Bundesminister für Wirtschaft verordnet
§ 33: Neue Vorschriften zur Einführung von Wettbewerbsregeln

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 34: Neue Vorschriften zur schriftlichen Abfassung von Kartellverträgen

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 35: Neue Vorschriften zur Haftung bei Verstößen gegen das Gesetz

7
gwb/§36.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 36: Neue Vorschriften zur Vertretung von Kartellen und Wirtschafts- oder Berufsvereinigungen

7
gwb/§37.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 37: Neue Vorschriften zur Haftung von Mitgliedern von Kartellen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 38
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-22 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1363
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 38: Neue Fassung für die Befugnisse der Kartellbehörde bei Empfehlungen
§ 38: Neue Bestimmungen zur Ordnungswidrigkeit bei Empfehlungen, die Wettbewerbsbeschränkungen fördern

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-22 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1363
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 39: Neue Fassung für die Strafbestimmungen
§ 39: Neue Bestimmungen zur Ordnungswidrigkeit bei Nichterbringung von Auskünften und Unterlagen

7
gwb/§4.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 4: Erlaubnis für Verträge und Beschlüsse bei Absatzrückgang

7
gwb/§40.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 40
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 40: Neue Bestimmungen zur Haftung von Inhabern und Leitern bei Ordnungswidrigkeiten

7
gwb/§41.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 41: Neue Bestimmungen zur Haftung von juristischen Personen und Personenvereinigungen

7
gwb/§42.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 42
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 42: Neue Bestimmungen zur Haftung von Vertretenen bei Ordnungswidrigkeiten

7
gwb/§43.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 43
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 43: Neue Bestimmungen zur Verjährung von Ordnungswidrigkeiten

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-22 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1363
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 44: Neue Fassung für die Bestimmungen zur Bußgeldverhängung
§ 44: Neue Bestimmungen zur Zuständigkeit der Kartellbehörden

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 45
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 45: Neue Bestimmungen zur Benachrichtigung und Abgabe von Sachen zwischen Bundeskartellamt und Landesbehörden

7
gwb/§46.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 46
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 46: Neue Bestimmungen zur Auskunftspflicht und Prüfungsbefugnis der Kartellbehörde

7
gwb/§47.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 47
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 47: Neue Bestimmungen zur Strafbarkeit von Verletzungen der Schweigepflicht

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 48
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-22 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1363
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 48 Abs. 2 Satz 1: Streichung der Verweisung auf die Einspruchsabteilungen
§ 48: Neue Bestimmungen zur Errichtung und Organisation des Bundeskartellamts

7
gwb/§49.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 49
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 49: Neue Bestimmungen zur Veröffentlichung von Weisungen des Bundesministers für Wirtschaft

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@@ -1,11 +1,13 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-22 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1363
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 5 Abs. 1: Neue Fassung für die Regelung, wann § 1 nicht gilt, insbesondere für die Anmeldung von Normen und Typen
§ 5 Abs. 1: Ausnahmen für Verträge und Beschlüsse zur einheitlichen Anwendung von Normen oder Typen
§ 5 Abs. 2 Satz 3: Streichung des dritten Satzes im Absatz 2
§ 5 Abs. 2: Erlaubnis für Verträge und Beschlüsse zur Rationalisierung wirtschaftlicher Vorgänge
§ 5 a: Einfügung eines neuen Paragraphen, der die Anwendung von § 1 auf Verträge und Beschlüsse zur Rationalisierung regelt
§ 5 Abs. 3: Erlaubnis für Verträge und Beschlüsse zur Rationalisierung in Verbindung mit Preisabreden oder Syndikaten
§ 5 Abs. 4: Ausnahmen für Verträge und Beschlüsse zur einheitlichen Methode der Leistungsbeschreibung oder Preisaufgliederung

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 50
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 50: Neue Bestimmungen zur Veröffentlichung von Berichten und Verwaltungsgrundsätzen des Bundeskartellamts

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 51
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 51: Neue Bestimmungen zur Einleitung und Beteiligung bei Verfahren vor den Kartellbehörden

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@@ -1,11 +1,7 @@
# § 52
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-22 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1363
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 52 Abs. 1 Satz 2 erster Halbsatz: Ersetzung der Worte 'dem Einspruch' durch 'der Beschwerde'
§ 52 Abs. 1 Satz 2 zweiter Halbsatz: Ersetzung der Worte 'der Einspruch' durch 'die Beschwerde'
§ 52 Abs. 2: Ersetzung der Worte 'ein Einspruch' durch 'eine Beschwerde'
§ 52: Neufassung des § 52, der die Vorgehensweise bei Anfechtung der Zuständigkeit regelt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 53
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-22 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1363
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 53 Abs. 3: Neuer Absatz 3 eingefügt, der die Entscheidung der Kartellbehörde in den Fällen des § 22 regelt
§ 53: Neufassung des § 53, der die Verfahrensregeln für die Kartellbehörde festlegt

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 54
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 54: Neufassung des § 54, der die Ermittlungs- und Beweisregeln für die Kartellbehörde festlegt

7
gwb/§55.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 55
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 55: Neufassung des § 55, der die Regeln für die Beschlagnahme von Beweismitteln festlegt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 56
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-22 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1363
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 56: Ersetzung der Verweisung auf '§ 18 Abs. 1, § 22 Abs. 4' durch '§§ 18, 22 Abs. 4'
§ 56: Neufassung des § 56, der die Vorschriften für einstweilige Anordnungen festlegt

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 57
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 57: Neufassung des § 57, der die Vorschriften für die Begründung und Zustellung von Verfügungen festlegt

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@@ -1,11 +1,7 @@
# § 58
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-22 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1363
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 58 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzung der Verweisung auf '§ 2 Abs. 3, § 3 Abs. 3 oder § 5 Abs. 1' durch '§ 2 Abs. 3, § 3 Abs. 3 oder § 5 a Abs. 3'
§ 58 Abs. 1 Nr. 3: Streichung von Nummer 3
§ 58 Abs. 1 Nr. 4: Neue Fassung für Nummer 4
§ 58: Neufassung des § 58, der die Vorschriften für die Bekanntmachung von Verfügungen festlegt

11
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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 5a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 5a Abs. 1: Ausnahmen für Verträge und Beschlüsse zur Rationalisierung durch Spezialisierung
§ 5a Abs. 2: Anforderungen bei der Anmeldung nach § 9 Abs. 2
§ 5a Abs. 3: Bedingungen für die Wirksamkeit von Verträgen und Beschlüssen

13
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@@ -0,0 +1,13 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 6 Abs. 1: Ausnahmen für Verträge und Beschlüsse zur Sicherung und Förderung der Ausfuhr
§ 6 Abs. 2: Erlaubnis für Verträge und Beschlüsse, die auch den Verkehr innerhalb des Geltungsbereichs betreffen
§ 6 Abs. 3: Bedingungen für die Erteilung der Erlaubnis
§ 6 Abs. 4: Ermächtigung zur Einführung von Regelungen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 62
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-22 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1363
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 62 Abs. 1: Neue Fassung für Absatz 1
§ 62: Neufassung des § 62, der die Vorschriften für die Beschwerde gegen Verfügungen der Kartellbehörde festlegt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 63
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-22 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1363
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 63 Abs. 1 Nr. 2: Neue Fassung für Nummer 2
§ 63: Neufassung des § 63, der die aufschiebende Wirkung der Beschwerde regelt

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 64
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 64: Neufassung des § 64, der die Vorschriften für die Haftung bei Änderung oder Aufhebung von Erlaubnissen festlegt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 65
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-22 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1363
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 65 Abs. 1: Neue Fassung für Absatz 1
§ 65: Neufassung des § 65, der die Fristen für die Einlegung der Beschwerde festlegt

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 66
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 66: Neufassung des § 66, der die Beteiligten an dem Verfahren vor dem Beschwerdegericht definiert

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 67
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 67: Neufassung des § 67, der die Vorschriften für die Vertretung der Beteiligten vor dem Beschwerdegericht festlegt

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 68
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 68: Neufassung des § 68, der die Vorschriften für die mündliche Verhandlung vor dem Beschwerdegericht festlegt

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 69
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 69: Neufassung des § 69, der die Vorschriften für die Erörterung des Sachverhalts vor dem Beschwerdegericht festlegt

9
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 7 Abs. 1: Erlaubnis für Verträge und Beschlüsse zur Einfuhr in den Geltungsbereich
§ 7 Abs. 2: Anwendung von § 6 Abs. 2 Satz 3

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 70
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-22 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1363
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 70 Abs. 2 Satz 1: Streichung der Worte 'und den Einspruchsentscheid'
§ 70: Neufassung des § 70, der die Vorschriften für die Entscheidung des Beschwerdegerichts festlegt

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 71
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 71: Neufassung des § 71, der die Vorschriften für die Einsicht in die Akten des Beschwerdegerichts festlegt

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 72
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 72: Neufassung des § 72, der die Vorschriften für das Verfahren vor dem Beschwerdegericht festlegt

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 73
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 73: Neufassung des § 73, der die Vorschriften für die Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof festlegt

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 74
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 74: Neue Vorschriften für die Nichtzulassungsbeschwerde

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 75
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 75: Neue Vorschriften für die Rechtsbeschwerde

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 76
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 76: Neue Vorschriften für die Beteiligung von nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen

7
gwb/§77.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 77
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 77: Neue Vorschriften für die Kostenfestsetzung

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 78
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 78: Neue Vorschriften für die Gebühren und Auslagen

7
gwb/§79.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 79
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 79: Neue Vorschriften für die Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte

11
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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 8 Abs. 1: Erlaubnis für Verträge und Beschlüsse aus überwiegenden Gründen der Gesamtwirtschaft und des Gemeinwohls
§ 8 Abs. 2: Bedingungen bei unmittelbarer Gefahr für den Bestand von Unternehmen
§ 8 Abs. 3: Anwendung von § 6 Abs. 2 Satz 3

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 80
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1958-01-27Verordnung über das Verfahren bei der Eintragung von Wettbewerbsregeln und über die Anlegung und Führung des Registers für Wettbewerbsregeln
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 57
> Station: 1966-01-08Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 80 Abs. 1: Bundesregierung verordnet mit Zustimmung des Bundesrates
§ 80: Neue Vorschriften für das Verfahren vor der Kartellbehörde und die Gebühren

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 81
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 81: Neue Vorschriften für die Festsetzung von Geldbußen

7
gwb/§82.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 82
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 82: Neue Vorschriften für die gerichtliche Entscheidung über Anträge auf gerichtliche Entscheidung

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 83
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 83: Neue Vorschriften für die Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 84
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 84: Neue Vorschriften für die Beteiligung von Vertretenen und der Kartellbehörde

7
gwb/§85.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 85
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 85: Neue Vorschriften für die Änderung oder Aufhebung von Bußgeldbescheiden

7
gwb/§86.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 86
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 86: Neue Vorschriften für die Vollstreckung von Bußgeldbescheiden

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 86a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 86a: Neue Vorschriften für die gerichtliche Überprüfung

7
gwb/§87.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 87
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 87: Neue Vorschriften für die Zuständigkeit in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten

7
gwb/§88.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 88
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 88: Neue Vorschriften für die Verbindung von Klagen

7
gwb/§89.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 89
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 89: Neue Vorschriften für die Zuständigkeit von Landgerichten

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@@ -1,7 +1,19 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-22 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1363
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 9 Abs. 2: Neue Fassung für die Anmeldepflicht bei Verträgen und Beschlüssen
§ 9 Abs. 1: Eintragung von Verträgen und Beschlüssen in das Kartellregister
§ 9 Abs. 2: Anmeldung von Verträgen und Beschlüssen zur Wirksamkeit
§ 9 Abs. 3: Anmeldung der Beendigung oder Aufhebung von Verträgen und Beschlüssen
§ 9 Abs. 4: Führung des Kartellregisters beim Bundeskartellamt
§ 9 Abs. 5: Form der Anmeldung
§ 9 Abs. 6: Einsicht in das Kartellregister
§ 9 Abs. 7: Nähere Bestimmungen über Anlegung und Führung des Kartellregisters

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 90
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-22 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1363
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 90 Abs. 4: Neuer Absatz 4 eingefügt
§ 90: Neue Vorschriften für die Information und Vertretung des Bundeskartellamts

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 91
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-22 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1363
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 91 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Verweisung auf '§§ 1 bis 5' durch '§§ 1 bis 5 a'
§ 91: Neue Vorschriften für Schiedsverträge

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 92
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-22 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1363
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 92, 93 Abs. 1: Ersetzung der Worte '§ 81 Abs. 1' durch '§ 82 Abs. 1, § 85 Satz 2, § 86 Abs. 2 und § 86 a Satz 1'
§ 92: Neue Vorschriften für die Bildung von Kartellsenaten bei Oberlandesgerichten

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 93
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 93: Neue Vorschriften für die Zuständigkeit von Oberlandesgerichten

7
gwb/§94.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 94
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 94: Neue Vorschriften für die Entscheidung über Berufungen und Beschwerden

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 95
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-22 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1363
> Station: 1966-01-08 — Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
> Fundstelle: BGBl. 1966 I S. 37
§ 95 Abs. 1 Nr. 2: Änderung des Klammerzusatzes
§ 95: Neue Vorschriften für die Bildung und Zuständigkeit des Kartellsenats beim Bundesgerichtshof

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 1966 I S. 37
- **Titel:** Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1966 I S. 37
- **Verkündung:** 1966-01-08
- **Inkrafttreten:** 1966-01-01
- **Ausfertigung:** 1966-01-03
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1966/2#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** GWB
## Kurz
Die Neufassung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen tritt am 1. Januar 1966 in Kraft und berücksichtigt mehrere Änderungen und Ergänzungen.