BGBl. 1962 I S. 596 · Neubekanntmachung · Neufassung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften

Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 596
Inkrafttreten: nicht ermittelt
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1962-08-29

BGBl-Id: bgbl1-1962-36-7
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# BGBl. 1962 I S. 596
- **Titel:** Neufassung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1962 I S. 596
- **Verkündung:** 1962-08-29
- **Inkrafttreten:** nicht ermittelt
- **Ausfertigung:** 1962-08-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1962/36#page=598
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** VERORDNUNG-ZUR-DURCHFÜHRUNG-DES-GESETZES-ÜBER-DIE
## Kurz
Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften wird in einer neuen Fassung bekannt gemacht.

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# VERORDNUNG-ZUR-DURCHFÜHRUNG-DES-GESETZES-ÜBER-DIE — 1962-08-29
- **Titel:** Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1962 I S. 594
- **Inkrafttreten:** 1962-08-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1962/36#page=596
- **Kurz:** Die Verordnung ändert und ergänzt die bestehende Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften.
- **Titel:** Neufassung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1962 I S. 596
- **Inkrafttreten:** nicht ermittelt
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1962/36#page=598
- **Kurz:** Die Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften wird in einer neuen Fassung bekannt gemacht.
## Betroffene Stellen
- § 4 Abs. 2 Satz 1: Gilt entsprechend für die Benachrichtigung im vereinfachten Verfahren
- § 8 Abs. 1: Genehmigung für Personen zur Ausbildung im höheren Dienst
- § 8 Abs. 2: Frist für Zustellung der Entscheidung
- § 9 Abs. 1: Benachrichtigung der Beteiligten im vereinfachten Verfahren
- § 9 Abs. 2: Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
- § 10: Belehrung über das Beratungs- und Abstimmungsgeheimnis und Weisungsfreiheit
- § 11: Mitteilung an die zuständige Zentralstelle bei unzüchtigen Schriften
- § 12: Ernennung von Stellvertretern und Vertretern
- § 13: Veröffentlichung der Liste der jugendgefährdenden Schriften
- § 14: Geltung in Berlin
- § 15: Inkrafttreten der Verordnung
- § 3: Neue Fassung des § 3, insbesondere Antragsvoraussetzungen und Anlagen
- § 4 Abs. 2: Neue Fassung des § 4 Abs. 2, insbesondere Benachrichtigung der Beteiligten
- § 4 Abs. 3: Einfügung des neuen § 4 Abs. 3, insbesondere Verzicht auf Terminsnachricht
- § 4 Abs. 5: Neue Fassung des § 4 Abs. 5, insbesondere Voraussetzungen für Vertagung der Verhandlung
- § 6 Abs. 1: Neue Fassung des § 6 Abs. 1, insbesondere mündliche Verhandlung und Zeugen
- § 8 Abs. 1: Neue Fassung des § 8 Abs. 1, insbesondere Anwesenheitsregelungen bei Beratung und Abstimmung
- § 8 a: Einfügung des neuen § 8 a, insbesondere vereinfachtes Verfahren
- § 9: Neue Fassung des § 9, insbesondere Belehrung der Beisitzer und Verpflichtung
- § 10: Neue Fassung des § 10, insbesondere Mitteilung an Zentralstelle zur Bekämpfung unzüchtiger Schriften
- § 11 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung des § 11 Abs. 1 Satz 1, insbesondere Ernennung der Stellvertreter
- § 11 Abs. 4: Neue Fassung des § 11 Abs. 4, insbesondere Festlegung der Beisitzer
- § 11 a: Einfügung des neuen § 11 a, insbesondere Veröffentlichung der Liste
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut

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- **1957-04-30** · BGBl. 1957 I S. 401 — Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen
- **1957-04-30** · BGBl. 1957 I S. 406 — Neufassung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen
- **1962-08-29** · BGBl. 1962 I S. 594 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
- **1962-08-29** · BGBl. 1962 I S. 596 — Neufassung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften

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# Stellen dieser Station
- § 4 Abs. 2 Satz 1: Gilt entsprechend für die Benachrichtigung im vereinfachten Verfahren
- § 8 Abs. 1: Genehmigung für Personen zur Ausbildung im höheren Dienst
- § 8 Abs. 2: Frist für Zustellung der Entscheidung
- § 9 Abs. 1: Benachrichtigung der Beteiligten im vereinfachten Verfahren
- § 9 Abs. 2: Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
- § 10: Belehrung über das Beratungs- und Abstimmungsgeheimnis und Weisungsfreiheit
- § 11: Mitteilung an die zuständige Zentralstelle bei unzüchtigen Schriften
- § 12: Ernennung von Stellvertretern und Vertretern
- § 13: Veröffentlichung der Liste der jugendgefährdenden Schriften
- § 14: Geltung in Berlin
- § 15: Inkrafttreten der Verordnung
- § 3: Neue Fassung des § 3, insbesondere Antragsvoraussetzungen und Anlagen
- § 4 Abs. 2: Neue Fassung des § 4 Abs. 2, insbesondere Benachrichtigung der Beteiligten
- § 4 Abs. 3: Einfügung des neuen § 4 Abs. 3, insbesondere Verzicht auf Terminsnachricht
- § 4 Abs. 5: Neue Fassung des § 4 Abs. 5, insbesondere Voraussetzungen für Vertagung der Verhandlung
- § 6 Abs. 1: Neue Fassung des § 6 Abs. 1, insbesondere mündliche Verhandlung und Zeugen
- § 8 Abs. 1: Neue Fassung des § 8 Abs. 1, insbesondere Anwesenheitsregelungen bei Beratung und Abstimmung
- § 8 a: Einfügung des neuen § 8 a, insbesondere vereinfachtes Verfahren
- § 9: Neue Fassung des § 9, insbesondere Belehrung der Beisitzer und Verpflichtung
- § 10: Neue Fassung des § 10, insbesondere Mitteilung an Zentralstelle zur Bekämpfung unzüchtiger Schriften
- § 11 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung des § 11 Abs. 1 Satz 1, insbesondere Ernennung der Stellvertreter
- § 11 Abs. 4: Neue Fassung des § 11 Abs. 4, insbesondere Festlegung der Beisitzer
- § 11 a: Einfügung des neuen § 11 a, insbesondere Veröffentlichung der Liste