BGBl. 1962 I S. 594 · Änderung · Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften

Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 594
Inkrafttreten: 1962-08-29
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1962-08-29

BGBl-Id: bgbl1-1962-36-6
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# BGBl. 1962 I S. 594
- **Titel:** Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1962 I S. 594
- **Verkündung:** 1962-08-29
- **Inkrafttreten:** 1962-08-29
- **Ausfertigung:** 1962-08-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1962/36#page=596
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** VERORDNUNG-ZUR-DURCHFÜHRUNG-DES-GESETZES-ÜBER-DIE
## Kurz
Die Verordnung ändert und ergänzt die bestehende Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften.

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# VERORDNUNG-ZUR-DURCHFÜHRUNG-DES-GESETZES-ÜBER-DIE — 1957-04-30
# VERORDNUNG-ZUR-DURCHFÜHRUNG-DES-GESETZES-ÜBER-DIE — 1962-08-29
- **Titel:** Neufassung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1957 I S. 406
- **Inkrafttreten:** 1957-04-25
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1957/16#page=10
- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die neue Fassung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen fest, die ab dem 25. April 1957 gilt.
- **Titel:** Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1962 I S. 594
- **Inkrafttreten:** 1962-08-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1962/36#page=596
- **Kurz:** Die Verordnung ändert und ergänzt die bestehende Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 4 Abs. 2 Satz 1: Gilt entsprechend für die Benachrichtigung im vereinfachten Verfahren
- § 8 Abs. 1: Genehmigung für Personen zur Ausbildung im höheren Dienst
- § 8 Abs. 2: Frist für Zustellung der Entscheidung
- § 9 Abs. 1: Benachrichtigung der Beteiligten im vereinfachten Verfahren
- § 9 Abs. 2: Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
- § 10: Belehrung über das Beratungs- und Abstimmungsgeheimnis und Weisungsfreiheit
- § 11: Mitteilung an die zuständige Zentralstelle bei unzüchtigen Schriften
- § 12: Ernennung von Stellvertretern und Vertretern
- § 13: Veröffentlichung der Liste der jugendgefährdenden Schriften
- § 14: Geltung in Berlin
- § 15: Inkrafttreten der Verordnung
- § 3: Neue Fassung des § 3, insbesondere Antragsvoraussetzungen und Anlagen
- § 4 Abs. 2: Neue Fassung des § 4 Abs. 2, insbesondere Benachrichtigung der Beteiligten
- § 4 Abs. 3: Einfügung des neuen § 4 Abs. 3, insbesondere Verzicht auf Terminsnachricht
- § 4 Abs. 5: Neue Fassung des § 4 Abs. 5, insbesondere Voraussetzungen für Vertagung der Verhandlung
- § 6 Abs. 1: Neue Fassung des § 6 Abs. 1, insbesondere mündliche Verhandlung und Zeugen
- § 8 Abs. 1: Neue Fassung des § 8 Abs. 1, insbesondere Anwesenheitsregelungen bei Beratung und Abstimmung
- § 8 a: Einfügung des neuen § 8 a, insbesondere vereinfachtes Verfahren
- § 9: Neue Fassung des § 9, insbesondere Belehrung der Beisitzer und Verpflichtung
- § 10: Neue Fassung des § 10, insbesondere Mitteilung an Zentralstelle zur Bekämpfung unzüchtiger Schriften
- § 11 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung des § 11 Abs. 1 Satz 1, insbesondere Ernennung der Stellvertreter
- § 11 Abs. 4: Neue Fassung des § 11 Abs. 4, insbesondere Festlegung der Beisitzer
- § 11 a: Einfügung des neuen § 11 a, insbesondere Veröffentlichung der Liste
## Wortlaut

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- **1957-04-30** · BGBl. 1957 I S. 401 — Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen
- **1957-04-30** · BGBl. 1957 I S. 406 — Neufassung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen
- **1962-08-29** · BGBl. 1962 I S. 594 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften

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# Stellen dieser Station
- § 4 Abs. 2 Satz 1: Gilt entsprechend für die Benachrichtigung im vereinfachten Verfahren
- § 8 Abs. 1: Genehmigung für Personen zur Ausbildung im höheren Dienst
- § 8 Abs. 2: Frist für Zustellung der Entscheidung
- § 9 Abs. 1: Benachrichtigung der Beteiligten im vereinfachten Verfahren
- § 9 Abs. 2: Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
- § 10: Belehrung über das Beratungs- und Abstimmungsgeheimnis und Weisungsfreiheit
- § 11: Mitteilung an die zuständige Zentralstelle bei unzüchtigen Schriften
- § 12: Ernennung von Stellvertretern und Vertretern
- § 13: Veröffentlichung der Liste der jugendgefährdenden Schriften
- § 14: Geltung in Berlin
- § 15: Inkrafttreten der Verordnung
- § 3: Neue Fassung des § 3, insbesondere Antragsvoraussetzungen und Anlagen
- § 4 Abs. 2: Neue Fassung des § 4 Abs. 2, insbesondere Benachrichtigung der Beteiligten
- § 4 Abs. 3: Einfügung des neuen § 4 Abs. 3, insbesondere Verzicht auf Terminsnachricht
- § 4 Abs. 5: Neue Fassung des § 4 Abs. 5, insbesondere Voraussetzungen für Vertagung der Verhandlung
- § 6 Abs. 1: Neue Fassung des § 6 Abs. 1, insbesondere mündliche Verhandlung und Zeugen
- § 8 Abs. 1: Neue Fassung des § 8 Abs. 1, insbesondere Anwesenheitsregelungen bei Beratung und Abstimmung
- § 8 a: Einfügung des neuen § 8 a, insbesondere vereinfachtes Verfahren
- § 9: Neue Fassung des § 9, insbesondere Belehrung der Beisitzer und Verpflichtung
- § 10: Neue Fassung des § 10, insbesondere Mitteilung an Zentralstelle zur Bekämpfung unzüchtiger Schriften
- § 11 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung des § 11 Abs. 1 Satz 1, insbesondere Ernennung der Stellvertreter
- § 11 Abs. 4: Neue Fassung des § 11 Abs. 4, insbesondere Festlegung der Beisitzer
- § 11 a: Einfügung des neuen § 11 a, insbesondere Veröffentlichung der Liste

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-08-29 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 594
§ 10: Belehrung über das Beratungs- und Abstimmungsgeheimnis und Weisungsfreiheit
§ 10: Neue Fassung des § 10, insbesondere Mitteilung an Zentralstelle zur Bekämpfung unzüchtiger Schriften

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-04-30 — Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 401
> Station: 1962-08-29 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 594
§ 11 b: Einführung neuer Vorschriften für den Preis für die Veräußerung von Wohnungsbauten
§ 11: Mitteilung an die zuständige Zentralstelle bei unzüchtigen Schriften
§ 11 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung des § 11 Abs. 1 Satz 1, insbesondere Ernennung der Stellvertreter
§ 11 Abs. 4: Neue Fassung des § 11 Abs. 4, insbesondere Festlegung der Beisitzer
§ 11 a: Einfügung des neuen § 11 a, insbesondere Veröffentlichung der Liste

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-08-29 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 594
§ 12: Ernennung von Stellvertretern und Vertretern

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-08-29 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 594
§ 13: Veröffentlichung der Liste der jugendgefährdenden Schriften

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-08-29 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 594
§ 14: Geltung in Berlin

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-08-29 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 594
§ 15: Inkrafttreten der Verordnung

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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-08-29 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 594
§ 3: Neue Fassung des § 3, insbesondere Antragsvoraussetzungen und Anlagen

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-08-29 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 594
§ 4 Abs. 2 Satz 1: Gilt entsprechend für die Benachrichtigung im vereinfachten Verfahren
§ 4 Abs. 2: Neue Fassung des § 4 Abs. 2, insbesondere Benachrichtigung der Beteiligten
§ 4 Abs. 3: Einfügung des neuen § 4 Abs. 3, insbesondere Verzicht auf Terminsnachricht
§ 4 Abs. 5: Neue Fassung des § 4 Abs. 5, insbesondere Voraussetzungen für Vertagung der Verhandlung

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-08-29 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 594
§ 6 Abs. 1: Neue Fassung des § 6 Abs. 1, insbesondere mündliche Verhandlung und Zeugen

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-08-29 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 594
§ 8 Abs. 1: Genehmigung für Personen zur Ausbildung im höheren Dienst
§ 8 Abs. 2: Frist für Zustellung der Entscheidung
§ 8 Abs. 1: Neue Fassung des § 8 Abs. 1, insbesondere Anwesenheitsregelungen bei Beratung und Abstimmung
§ 8 a: Einfügung des neuen § 8 a, insbesondere vereinfachtes Verfahren

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-08-29 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 594
§ 9 Abs. 1: Benachrichtigung der Beteiligten im vereinfachten Verfahren
§ 9 Abs. 2: Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
§ 9: Neue Fassung des § 9, insbesondere Belehrung der Beisitzer und Verpflichtung