BGBl. 1994 I S. 3922 · Verordnung · Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung

Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
Inkrafttreten: 1994-12-31
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1994-12-30

BGBl-Id: bgbl1-1994-93-1
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LawGit Spiegel
1994-12-30 12:00:00 +00:00
parent c0d6544e53
commit 34566632c3
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# EIGENVERBV — 1994-12-30
- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 3922
- **Inkrafttreten:** 1994-12-31
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/93#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Eigenverbrauchsverordnung, insbesondere im Hinblick auf die Berechnung des Wertes von selbst erzeugter und verbrauchter Elektrizität und die Abgabeerhebung.
## Betroffene Stellen
- § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und 5 sowie Abs. 4 Satz 1: Die Vorschriften gelten entsprechend.
- Anlage (zu § 5): Neue Anlage zur Probenahme und virologischen Untersuchung in Fischhaltungsbetrieben
- § 1: Neufassung des § 1 mit neuen Bestimmungen zur Berechnung des Werts selbst erzeugter und verbrauchter Elektrizität
- § 2 Abs. 1: Anpassung der Zitate und des Wortlauts in Absatz 1
- § 2 Abs. 2: Ersetzen von 'Bundesminister' durch 'Bundesministerium'
- § 5 Satz 2 Nr. 2: Einfügen von 'im Kalendermonat'
- § 5: Hinzufügen eines neuen Satzes zur monatlichen Nachweise
- § 6 Abs. 1: Ersetzen von 'Wasserkraft' durch 'erneuerbare Energien'
- § 6 Abs. 3: Einfügen von 'Klärschlamm'
- § 7: Einfügen eines neuen § 7 zur Herabsetzung des Werts
- § 8 Abs. 1: Streichung von 'gewerbliche' und Anpassung der Zitate
- § 8 Abs. 2 Satz 2: Streichung von 'gewerbliche' und Anpassung des Wortlauts
- § 8: Streichung des bisherigen § 8
- § 2 Abs. 3: Änderung der Pflicht zur Führung eines Registers
- § 3: Neufassung der Vorschriften für den Transport von Süßwasserfischen
- § 4: Neufassung der Vorschriften für das Unschädlichmachen von Abfällen
- § 5: Neufassung der Vorschriften für die Untersuchung von Fischbeständen
- § 6: Neufassung der Vorschriften für die Desinfektion in Fischhaltungsbetrieben
- § 7: Neufassung der Schutzmaßregeln bei Verdacht des Ausbruchs der ISA
- § 8: Neufassung der Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs der ISA
- § 9: Neufassung der Schutzmaßregeln bei Ausbruch oder Verdacht des Ausbruchs der IHN oder VHS in nicht zugelassenen Gebieten
- § 10: Neufassung der Schutzmaßregeln bei Verdacht des Ausbruchs der IHN oder VHS in zugelassenen Gebieten
- § 11: Neufassung der Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs der IHN oder VHS in zugelassenen Gebieten
- § 12: Neufassung der Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht in zugelassenen Gebieten
- § 13: Neufassung der Vorschriften für die Zulassung von Gebieten
- § 14: Neufassung der Vorschriften für die Zulassung von Fischhaltungsbetrieben
- § 15: Neufassung der Vorschriften für die Wiederzulassung von Gebieten oder Fischhaltungsbetrieben
- § 16: Neufassung der Vorschriften für die Bekanntmachung von Zulassungen
- § 17: Neufassung der Vorschriften für das Verbringen von Fischen
- § 18: Neufassung der Vorschriften für die Aufhebung der Schutzmaßregeln
- § 19: Neufassung der Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten
- § 20: Neufassung der Übergangsvorschriften
- § 21: Neufassung der Vorschriften für Inkrafttreten und Außerkrafttreten
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
eigenverbv/HISTORY.md Normal file
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# Verlauf
- **1994-12-30** · BGBl. 1994 I S. 3922 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung

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eigenverbv/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station
- § 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und 5 sowie Abs. 4 Satz 1: Die Vorschriften gelten entsprechend.
- Anlage (zu § 5): Neue Anlage zur Probenahme und virologischen Untersuchung in Fischhaltungsbetrieben
- § 1: Neufassung des § 1 mit neuen Bestimmungen zur Berechnung des Werts selbst erzeugter und verbrauchter Elektrizität
- § 2 Abs. 1: Anpassung der Zitate und des Wortlauts in Absatz 1
- § 2 Abs. 2: Ersetzen von 'Bundesminister' durch 'Bundesministerium'
- § 5 Satz 2 Nr. 2: Einfügen von 'im Kalendermonat'
- § 5: Hinzufügen eines neuen Satzes zur monatlichen Nachweise
- § 6 Abs. 1: Ersetzen von 'Wasserkraft' durch 'erneuerbare Energien'
- § 6 Abs. 3: Einfügen von 'Klärschlamm'
- § 7: Einfügen eines neuen § 7 zur Herabsetzung des Werts
- § 8 Abs. 1: Streichung von 'gewerbliche' und Anpassung der Zitate
- § 8 Abs. 2 Satz 2: Streichung von 'gewerbliche' und Anpassung des Wortlauts
- § 8: Streichung des bisherigen § 8
- § 2 Abs. 3: Änderung der Pflicht zur Führung eines Registers
- § 3: Neufassung der Vorschriften für den Transport von Süßwasserfischen
- § 4: Neufassung der Vorschriften für das Unschädlichmachen von Abfällen
- § 5: Neufassung der Vorschriften für die Untersuchung von Fischbeständen
- § 6: Neufassung der Vorschriften für die Desinfektion in Fischhaltungsbetrieben
- § 7: Neufassung der Schutzmaßregeln bei Verdacht des Ausbruchs der ISA
- § 8: Neufassung der Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs der ISA
- § 9: Neufassung der Schutzmaßregeln bei Ausbruch oder Verdacht des Ausbruchs der IHN oder VHS in nicht zugelassenen Gebieten
- § 10: Neufassung der Schutzmaßregeln bei Verdacht des Ausbruchs der IHN oder VHS in zugelassenen Gebieten
- § 11: Neufassung der Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs der IHN oder VHS in zugelassenen Gebieten
- § 12: Neufassung der Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht in zugelassenen Gebieten
- § 13: Neufassung der Vorschriften für die Zulassung von Gebieten
- § 14: Neufassung der Vorschriften für die Zulassung von Fischhaltungsbetrieben
- § 15: Neufassung der Vorschriften für die Wiederzulassung von Gebieten oder Fischhaltungsbetrieben
- § 16: Neufassung der Vorschriften für die Bekanntmachung von Zulassungen
- § 17: Neufassung der Vorschriften für das Verbringen von Fischen
- § 18: Neufassung der Vorschriften für die Aufhebung der Schutzmaßregeln
- § 19: Neufassung der Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten
- § 20: Neufassung der Übergangsvorschriften
- § 21: Neufassung der Vorschriften für Inkrafttreten und Außerkrafttreten

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 1: Neufassung des § 1 mit neuen Bestimmungen zur Berechnung des Werts selbst erzeugter und verbrauchter Elektrizität

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 10: Neufassung der Schutzmaßregeln bei Verdacht des Ausbruchs der IHN oder VHS in zugelassenen Gebieten

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 11: Neufassung der Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs der IHN oder VHS in zugelassenen Gebieten

7
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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 12: Neufassung der Schutzmaßregeln bei Ansteckungsverdacht in zugelassenen Gebieten

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 13: Neufassung der Vorschriften für die Zulassung von Gebieten

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 14: Neufassung der Vorschriften für die Zulassung von Fischhaltungsbetrieben

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 15 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 und 5 sowie Abs. 4 Satz 1: Die Vorschriften gelten entsprechend.
§ 15: Neufassung der Vorschriften für die Wiederzulassung von Gebieten oder Fischhaltungsbetrieben

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 16: Neufassung der Vorschriften für die Bekanntmachung von Zulassungen

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 17: Neufassung der Vorschriften für das Verbringen von Fischen

7
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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 18: Neufassung der Vorschriften für die Aufhebung der Schutzmaßregeln

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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 19: Neufassung der Vorschriften für Ordnungswidrigkeiten

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 2 Abs. 1: Anpassung der Zitate und des Wortlauts in Absatz 1
§ 2 Abs. 2: Ersetzen von 'Bundesminister' durch 'Bundesministerium'
§ 2 Abs. 3: Änderung der Pflicht zur Führung eines Registers

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 20: Neufassung der Übergangsvorschriften

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# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 21: Neufassung der Vorschriften für Inkrafttreten und Außerkrafttreten

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eigenverbv/§3.md Normal file
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# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 3: Neufassung der Vorschriften für den Transport von Süßwasserfischen

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 4: Neufassung der Vorschriften für das Unschädlichmachen von Abfällen

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
Anlage (zu § 5): Neue Anlage zur Probenahme und virologischen Untersuchung in Fischhaltungsbetrieben
§ 5 Satz 2 Nr. 2: Einfügen von 'im Kalendermonat'
§ 5: Hinzufügen eines neuen Satzes zur monatlichen Nachweise
§ 5: Neufassung der Vorschriften für die Untersuchung von Fischbeständen

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 6 Abs. 1: Ersetzen von 'Wasserkraft' durch 'erneuerbare Energien'
§ 6 Abs. 3: Einfügen von 'Klärschlamm'
§ 6: Neufassung der Vorschriften für die Desinfektion in Fischhaltungsbetrieben

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 7: Einfügen eines neuen § 7 zur Herabsetzung des Werts
§ 7: Neufassung der Schutzmaßregeln bei Verdacht des Ausbruchs der ISA

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 8 Abs. 1: Streichung von 'gewerbliche' und Anpassung der Zitate
§ 8 Abs. 2 Satz 2: Streichung von 'gewerbliche' und Anpassung des Wortlauts
§ 8: Streichung des bisherigen § 8
§ 8: Neufassung der Schutzmaßregeln nach amtlicher Feststellung des Ausbruchs der ISA

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 9: Neufassung der Schutzmaßregeln bei Ausbruch oder Verdacht des Ausbruchs der IHN oder VHS in nicht zugelassenen Gebieten

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# GEFLPESTSCHV — 1985-08-07
# GEFLPESTSCHV — 1994-12-30
- **Titel:** Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1985 I S. 1624
- **Inkrafttreten:** 1985-08-07
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1985/42#page=4
- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die Neufassung der Geflügelpest-Verordnung fest, die seit dem 1. Mai 1985 gilt und verschiedene Änderungen berücksichtigt.
- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 3922
- **Inkrafttreten:** 1994-12-31
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/93#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Eigenverbrauchsverordnung, insbesondere im Hinblick auf die Berechnung des Wertes von selbst erzeugter und verbrauchter Elektrizität und die Abgabeerhebung.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 1: Neue Definition von Geflügel und Ausbruch/Verdacht von Geflügelpest und Newcastle-Krankheit
- § 5: Neue Vorschriften für Impfungen gegen Geflügelpest und Newcastle-Krankheit
- § 7: Neue Vorschriften für Impfungen von Hühnern und Truthühnern gegen Newcastle-Krankheit
- § 9: Neue Vorschriften für Maßnahmen vor amtlicher Feststellung von Geflügelpest oder Newcastle-Krankheit
- § 11: Neue Vorschriften für Maßnahmen nach amtlicher Feststellung von Geflügelpest oder Newcastle-Krankheit
- § 13: Neue Vorschriften für Tötung und unschädliche Beseitigung von Geflügel bei Geflügelpest oder Newcastle-Krankheit
- § 15: Neue Vorschriften für Sperrbezirk bei Geflügelpest oder Newcastle-Krankheit
- § 16: Neue Vorschriften für Beobachtungsgebiet bei Geflügelpest oder Newcastle-Krankheit
- Überschrift des III. Abschnitts: Das Wort 'Hausgeflügel' wird durch das Wort 'Geflügel' ersetzt.
- § 7 Abs. 1: Satz 1 wird neu gefasst, Satz 2 wird angepasst, und Satz 4 wird gestrichen.
- § 7 Abs. 2: Das Wort 'zulassen' wird durch das Wort 'genehmigen' ersetzt.
- § 7 Abs. 3: Das Wort 'Hühner' wird durch die Worte 'Hühner oder Truthühner' ersetzt.
- § 7 Abs. 4: Ein neuer Absatz 4 wird eingefügt.
- § 8: Das Wort 'Hausgeflügelbeständen' wird durch das Wort 'Geflügelbeständen' ersetzt.
- § 9 Abs. 1: Nummer 1 wird neu gefasst, Nummer 1a wird eingefügt, und Nummer 4 wird angepasst.
- § 9 Abs. 2: Ein neuer Absatz 2 wird eingefügt.
- § 11 Abs. 1: Nummer 2 wird neu gefasst, Nummer 6 wird angepasst, und Nummer 8 wird neu gefasst.
- § 11 Abs. 2: Das Wort 'zulassen' wird durch das Wort 'genehmigen' ersetzt.
- § 11 Abs. 3: Ein neuer Absatz 3 wird eingefügt.
- § 14 Satz 2: Die Worte 'sind die Räumlichkeiten' werden durch die Worte 'hat der Besitzer die Räumlichkeiten' ersetzt.
- § 15 bis 17: Die §§ 15 bis 17 werden neu gefasst.
- § 20: Der gesamte § 20 wird neu gefasst.
- § 22: Der gesamte § 22 wird neu gefasst.
## Wortlaut

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- **1984-03-20** · BGBl. 1984 I S. 406 — Verkündungen im Bundesanzeiger
- **1985-08-07** · BGBl. 1985 I S. 1623 — Viertes Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Europaabgeordnetengesetzes
- **1985-08-07** · BGBl. 1985 I S. 1624 — Neufassung der Geflügelpest-Verordnung
- **1994-12-30** · BGBl. 1994 I S. 3922 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung

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# Stellen dieser Station
- § 1: Neue Definition von Geflügel und Ausbruch/Verdacht von Geflügelpest und Newcastle-Krankheit
- § 5: Neue Vorschriften für Impfungen gegen Geflügelpest und Newcastle-Krankheit
- § 7: Neue Vorschriften für Impfungen von Hühnern und Truthühnern gegen Newcastle-Krankheit
- § 9: Neue Vorschriften für Maßnahmen vor amtlicher Feststellung von Geflügelpest oder Newcastle-Krankheit
- § 11: Neue Vorschriften für Maßnahmen nach amtlicher Feststellung von Geflügelpest oder Newcastle-Krankheit
- § 13: Neue Vorschriften für Tötung und unschädliche Beseitigung von Geflügel bei Geflügelpest oder Newcastle-Krankheit
- § 15: Neue Vorschriften für Sperrbezirk bei Geflügelpest oder Newcastle-Krankheit
- § 16: Neue Vorschriften für Beobachtungsgebiet bei Geflügelpest oder Newcastle-Krankheit
- Überschrift des III. Abschnitts: Das Wort 'Hausgeflügel' wird durch das Wort 'Geflügel' ersetzt.
- § 7 Abs. 1: Satz 1 wird neu gefasst, Satz 2 wird angepasst, und Satz 4 wird gestrichen.
- § 7 Abs. 2: Das Wort 'zulassen' wird durch das Wort 'genehmigen' ersetzt.
- § 7 Abs. 3: Das Wort 'Hühner' wird durch die Worte 'Hühner oder Truthühner' ersetzt.
- § 7 Abs. 4: Ein neuer Absatz 4 wird eingefügt.
- § 8: Das Wort 'Hausgeflügelbeständen' wird durch das Wort 'Geflügelbeständen' ersetzt.
- § 9 Abs. 1: Nummer 1 wird neu gefasst, Nummer 1a wird eingefügt, und Nummer 4 wird angepasst.
- § 9 Abs. 2: Ein neuer Absatz 2 wird eingefügt.
- § 11 Abs. 1: Nummer 2 wird neu gefasst, Nummer 6 wird angepasst, und Nummer 8 wird neu gefasst.
- § 11 Abs. 2: Das Wort 'zulassen' wird durch das Wort 'genehmigen' ersetzt.
- § 11 Abs. 3: Ein neuer Absatz 3 wird eingefügt.
- § 14 Satz 2: Die Worte 'sind die Räumlichkeiten' werden durch die Worte 'hat der Besitzer die Räumlichkeiten' ersetzt.
- § 15 bis 17: Die §§ 15 bis 17 werden neu gefasst.
- § 20: Der gesamte § 20 wird neu gefasst.
- § 22: Der gesamte § 22 wird neu gefasst.

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 1: Neue Definition von Geflügel und Ausbruch/Verdacht von Geflügelpest und Newcastle-Krankheit

13
geflpestschv/§11.md Normal file
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@@ -0,0 +1,13 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 11: Neue Vorschriften für Maßnahmen nach amtlicher Feststellung von Geflügelpest oder Newcastle-Krankheit
§ 11 Abs. 1: Nummer 2 wird neu gefasst, Nummer 6 wird angepasst, und Nummer 8 wird neu gefasst.
§ 11 Abs. 2: Das Wort 'zulassen' wird durch das Wort 'genehmigen' ersetzt.
§ 11 Abs. 3: Ein neuer Absatz 3 wird eingefügt.

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geflpestschv/§13.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 13: Neue Vorschriften für Tötung und unschädliche Beseitigung von Geflügel bei Geflügelpest oder Newcastle-Krankheit

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geflpestschv/§14.md Normal file
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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 14 Satz 2: Die Worte 'sind die Räumlichkeiten' werden durch die Worte 'hat der Besitzer die Räumlichkeiten' ersetzt.

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 15: Neue Vorschriften für Sperrbezirk bei Geflügelpest oder Newcastle-Krankheit
§ 15 bis 17: Die §§ 15 bis 17 werden neu gefasst.

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geflpestschv/§16.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 16: Neue Vorschriften für Beobachtungsgebiet bei Geflügelpest oder Newcastle-Krankheit

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geflpestschv/§20.md Normal file
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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 20: Der gesamte § 20 wird neu gefasst.

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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 22: Der gesamte § 22 wird neu gefasst.

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 5: Neue Vorschriften für Impfungen gegen Geflügelpest und Newcastle-Krankheit

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1975-07-05 — Verordnung zur Änderung der Geflügelpest-Verordnung
> Fundstelle: BGBl. 1975 I S. 1759
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 7 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung für Impfpflicht bei Beständen mit mehr als 200 Hühnern
§ 7: Neue Vorschriften für Impfungen von Hühnern und Truthühnern gegen Newcastle-Krankheit
§ 7 Abs. 1 Satz 4: Einfügung neuer Satzung zur Anordnung der Impfung bei Beständen mit weniger als 200 Hühnern
§ 7 Abs. 1: Satz 1 wird neu gefasst, Satz 2 wird angepasst, und Satz 4 wird gestrichen.
§ 7 Abs. 2: Das Wort 'zulassen' wird durch das Wort 'genehmigen' ersetzt.
§ 7 Abs. 3: Das Wort 'Hühner' wird durch die Worte 'Hühner oder Truthühner' ersetzt.
§ 7 Abs. 4: Ein neuer Absatz 4 wird eingefügt.

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 8: Das Wort 'Hausgeflügelbeständen' wird durch das Wort 'Geflügelbeständen' ersetzt.

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-12-30 — Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3922
§ 9: Neue Vorschriften für Maßnahmen vor amtlicher Feststellung von Geflügelpest oder Newcastle-Krankheit
§ 9 Abs. 1: Nummer 1 wird neu gefasst, Nummer 1a wird eingefügt, und Nummer 4 wird angepasst.
§ 9 Abs. 2: Ein neuer Absatz 2 wird eingefügt.

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# BGBl. 1994 I S. 3922
- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Eigenverbrauchsverordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 3922
- **Verkündung:** 1994-12-30
- **Inkrafttreten:** 1994-12-31
- **Ausfertigung:** 1994-12-21
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/93#page=2
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** EIGENVERBV, GEFLPESTSCHV
## Kurz
Die Verordnung ändert die Eigenverbrauchsverordnung, insbesondere im Hinblick auf die Berechnung des Wertes von selbst erzeugter und verbrauchter Elektrizität und die Abgabeerhebung.