BGBl. 2013 I S. 3714 · Änderung · Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3714
Inkrafttreten: 2013-10-09; 2014-11-01 (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2, 4 und Artikel 3)
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2013-10-08

BGBl-Id: bgbl1-2013-59-1
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LawGit Spiegel
2013-10-08 12:00:00 +00:00
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# BGB — 2013-09-27
# BGB — 2013-10-08
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
- **Titel:** Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3642
- **Inkrafttreten:** 2014-06-13
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/58#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bürgerliche Gesetzbuch, um die Verbraucherrechterichtlinie der EU umzusetzen und das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung zu ändern.
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3714
- **Inkrafttreten:** 2013-10-09; 2014-11-01 (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2, 4 und Artikel 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/59#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Rechtsdienstleistungsgesetz, insbesondere durch die Einführung von Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen sowie Aufsichtsmaßnahmen.
## Betroffene Stellen
- § 355 Abs. 2: Die Widerrufsfrist beginnt bei bestimmten Verträgen mit Vertragsschluss.
- § 355 Abs. 3: Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend informiert hat.
- § 355 Abs. 4: Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung.
- § 355 Abs. 5: Das Widerrufsrecht erlischt bei Lieferung von digitalen Inhalten, wenn der Verbraucher ausdrücklich zustimmt.
- § 356a: Neue Vorschriften für Widerrufsrecht bei Teilzeit-Wohnrechten und langfristigen Urlaubsprodukten.
- § 356b: Neue Vorschriften für Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen.
- § 356c: Neue Vorschriften für Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen.
- § 357: Neue Vorschriften für Rechtsfolgen des Widerrufs bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen.
- § 357a: Neue Vorschriften für Rechtsfolgen des Widerrufs bei Verträgen über Finanzdienstleistungen.
- § 357b: Neue Vorschriften für Rechtsfolgen des Widerrufs bei Teilzeit-Wohnrechten und langfristigen Urlaubsprodukten.
- § 357c: Neue Vorschriften für Rechtsfolgen des Widerrufs bei Ratenlieferungsverträgen.
- § 358: Neue Vorschriften für verbundene Verträge bei Widerruf.
- Buch 2 Abschnitt 3 der Inhaltsübersicht: Änderung der Inhaltsübersicht, insbesondere bei Titel 1 Untertitel 2 und Titel 5
- § 13: Neufassung des § 13, Definition des Verbrauchers
- § 126b: Neufassung des § 126b, Textform
- § 241a Abs. 1: Neufassung des § 241a Abs. 1, Anspruch gegen Verbraucher
- § 241a Abs. 3: Neufassung des § 241a Abs. 3, Regelungen zur Abweichung
- § 308 Nr. 1: Ersetzung von Widerrufs- oder Rückgabefristen
- Buch 2 Abschnitt 3 Titel 1 Untertitel 2: Neufassung des Untertitels 2, Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen
- § 312: Neufassung des § 312, Anwendungsbereich
- § 312a: Neufassung des § 312a, Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen
- § 312b: Neufassung des § 312b, Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
- § 312c: Neufassung des § 312c, Fernabsatzverträge
- § 312d: Neufassung des § 312d, Informationspflichten
- § 312e: Neufassung des § 312e, Verletzung von Informationspflichten über Kosten
- § 312f: Neufassung des § 312f, Abschriften und Bestätigungen
- § 358 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Rückzahlung des Darlehens bei Widerruf regelt.
- § 358 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Rückzahlung des Darlehens bei Widerruf regelt.
- § 358 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Rückzahlung des Darlehens bei Widerruf regelt.
- § 358 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Rückzahlung des Darlehens bei Widerruf regelt.
- § 358 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die Rückzahlung des Darlehens bei Widerruf regelt.
- § 359: Neufassung des § 359, der Einwendungen bei verbundenen Verträgen regelt.
- § 360: Neufassung des § 360, der zusammenhängende Verträge regelt.
- § 361: Neufassung des § 361, der weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast regelt.
- § 443: Neufassung des § 443, der Garantie regelt.
- § 474: Neufassung des § 474, der den Begriff des Verbrauchsgüterkaufs und anwendbare Vorschriften regelt.
- § 485 Abs. 1: Streichung der Absatzbezeichnung (1).
- § 485 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2.
- § 485 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3.
- § 485a: Aufhebung des § 485a.
- § 491 Abs. 3: Ersetzung der Angabe „, 4 und 5 “ durch „und 4 “.
- § 492 Abs. 5: Ersetzung der Wörter „bedürfen der Textform“ durch „müssen auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen“.
- § 492 Abs. 6 Satz 1: Ersetzung der Wörter „in Textform“ durch „auf einem dauerhaften Datenträger“.
- § 492 Abs. 6 Satz 3: Ersetzung der Wörter „§ 355 Absatz 3 Satz 2“ durch „§ 356b Absatz 1“.
- § 492 Abs. 6 Satz 4: Streichung des Satzes 4.
- § 492 Abs. 6 Satz 4 neu: Ersetzung der Wörter „in Textform“ durch „auf einem dauerhaften Datenträger“.
- § 494 Abs. 7 Satz 2: Streichung des Satzes 2.
- § 495 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2.
- § 495 Abs. 3: Absatz 3 wird Absatz 2.
- § 496 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Wörter „Artikel 246 § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3“ durch „Artikel 246b § 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4“.
- § 504 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung der Wörter „in Textform“ durch „auf einem dauerhaften Datenträger“.
- § 505 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Wörter „in Textform“ durch „auf einem dauerhaften Datenträger“.
- § 505 Abs. 2: Ersetzung der Wörter „in Textform“ durch „auf einem dauerhaften Datenträger“.
- § 506 Abs. 1: Ersetzung der Angabe „359a“ durch „360“.
- § 507 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Wörter „in Textform“ durch „auf einem dauerhaften Datenträger“.
- § 508: Neufassung des § 508, der den Rücktritt bei Teilzahlungsgeschäften regelt.
- § 510: Neufassung des § 510, der Ratenlieferungsverträge regelt.
- § 675 Abs. 3: Einführung eines neuen Absatzes, der die Textform für Verträge vorschreibt, durch die sich eine Partei verpflichtet, die Anmeldung oder Registrierung des anderen Teils zur Teilnahme an Gewinnspielen zu bewirken.
## Wortlaut

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- **2013-09-03** · BGBl. 2013 I S. 3393 — Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde
- **2013-09-03** · BGBl. 2013 I S. 3458 — Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt
- **2013-09-27** · BGBl. 2013 I S. 3642 — Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
- **2013-10-08** · BGBl. 2013 I S. 3714 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

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# Stellen dieser Station
- § 355 Abs. 2: Die Widerrufsfrist beginnt bei bestimmten Verträgen mit Vertragsschluss.
- § 355 Abs. 3: Die Widerrufsfrist beginnt nicht, bevor der Unternehmer den Verbraucher entsprechend informiert hat.
- § 355 Abs. 4: Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Erbringung der Dienstleistung.
- § 355 Abs. 5: Das Widerrufsrecht erlischt bei Lieferung von digitalen Inhalten, wenn der Verbraucher ausdrücklich zustimmt.
- § 356a: Neue Vorschriften für Widerrufsrecht bei Teilzeit-Wohnrechten und langfristigen Urlaubsprodukten.
- § 356b: Neue Vorschriften für Widerrufsrecht bei Verbraucherdarlehensverträgen.
- § 356c: Neue Vorschriften für Widerrufsrecht bei Ratenlieferungsverträgen.
- § 357: Neue Vorschriften für Rechtsfolgen des Widerrufs bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen.
- § 357a: Neue Vorschriften für Rechtsfolgen des Widerrufs bei Verträgen über Finanzdienstleistungen.
- § 357b: Neue Vorschriften für Rechtsfolgen des Widerrufs bei Teilzeit-Wohnrechten und langfristigen Urlaubsprodukten.
- § 357c: Neue Vorschriften für Rechtsfolgen des Widerrufs bei Ratenlieferungsverträgen.
- § 358: Neue Vorschriften für verbundene Verträge bei Widerruf.
- Buch 2 Abschnitt 3 der Inhaltsübersicht: Änderung der Inhaltsübersicht, insbesondere bei Titel 1 Untertitel 2 und Titel 5
- § 13: Neufassung des § 13, Definition des Verbrauchers
- § 126b: Neufassung des § 126b, Textform
- § 241a Abs. 1: Neufassung des § 241a Abs. 1, Anspruch gegen Verbraucher
- § 241a Abs. 3: Neufassung des § 241a Abs. 3, Regelungen zur Abweichung
- § 308 Nr. 1: Ersetzung von Widerrufs- oder Rückgabefristen
- Buch 2 Abschnitt 3 Titel 1 Untertitel 2: Neufassung des Untertitels 2, Grundsätze bei Verbraucherverträgen und besondere Vertriebsformen
- § 312: Neufassung des § 312, Anwendungsbereich
- § 312a: Neufassung des § 312a, Allgemeine Pflichten und Grundsätze bei Verbraucherverträgen
- § 312b: Neufassung des § 312b, Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
- § 312c: Neufassung des § 312c, Fernabsatzverträge
- § 312d: Neufassung des § 312d, Informationspflichten
- § 312e: Neufassung des § 312e, Verletzung von Informationspflichten über Kosten
- § 312f: Neufassung des § 312f, Abschriften und Bestätigungen
- § 358 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Rückzahlung des Darlehens bei Widerruf regelt.
- § 358 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Rückzahlung des Darlehens bei Widerruf regelt.
- § 358 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Rückzahlung des Darlehens bei Widerruf regelt.
- § 358 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Rückzahlung des Darlehens bei Widerruf regelt.
- § 358 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die Rückzahlung des Darlehens bei Widerruf regelt.
- § 359: Neufassung des § 359, der Einwendungen bei verbundenen Verträgen regelt.
- § 360: Neufassung des § 360, der zusammenhängende Verträge regelt.
- § 361: Neufassung des § 361, der weitere Ansprüche, abweichende Vereinbarungen und Beweislast regelt.
- § 443: Neufassung des § 443, der Garantie regelt.
- § 474: Neufassung des § 474, der den Begriff des Verbrauchsgüterkaufs und anwendbare Vorschriften regelt.
- § 485 Abs. 1: Streichung der Absatzbezeichnung (1).
- § 485 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2.
- § 485 Abs. 3: Streichung des Absatzes 3.
- § 485a: Aufhebung des § 485a.
- § 491 Abs. 3: Ersetzung der Angabe „, 4 und 5 “ durch „und 4 “.
- § 492 Abs. 5: Ersetzung der Wörter „bedürfen der Textform“ durch „müssen auf einem dauerhaften Datenträger erfolgen“.
- § 492 Abs. 6 Satz 1: Ersetzung der Wörter „in Textform“ durch „auf einem dauerhaften Datenträger“.
- § 492 Abs. 6 Satz 3: Ersetzung der Wörter „§ 355 Absatz 3 Satz 2“ durch „§ 356b Absatz 1“.
- § 492 Abs. 6 Satz 4: Streichung des Satzes 4.
- § 492 Abs. 6 Satz 4 neu: Ersetzung der Wörter „in Textform“ durch „auf einem dauerhaften Datenträger“.
- § 494 Abs. 7 Satz 2: Streichung des Satzes 2.
- § 495 Abs. 2: Streichung des Absatzes 2.
- § 495 Abs. 3: Absatz 3 wird Absatz 2.
- § 496 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung der Wörter „Artikel 246 § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3“ durch „Artikel 246b § 1 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 4“.
- § 504 Abs. 2 Satz 2: Ersetzung der Wörter „in Textform“ durch „auf einem dauerhaften Datenträger“.
- § 505 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung der Wörter „in Textform“ durch „auf einem dauerhaften Datenträger“.
- § 505 Abs. 2: Ersetzung der Wörter „in Textform“ durch „auf einem dauerhaften Datenträger“.
- § 506 Abs. 1: Ersetzung der Angabe „359a“ durch „360“.
- § 507 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung der Wörter „in Textform“ durch „auf einem dauerhaften Datenträger“.
- § 508: Neufassung des § 508, der den Rücktritt bei Teilzahlungsgeschäften regelt.
- § 510: Neufassung des § 510, der Ratenlieferungsverträge regelt.
- § 675 Abs. 3: Einführung eines neuen Absatzes, der die Textform für Verträge vorschreibt, durch die sich eine Partei verpflichtet, die Anmeldung oder Registrierung des anderen Teils zur Teilnahme an Gewinnspielen zu bewirken.

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# § 675
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-01-08 — Neufassung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 42
> Station: 2013-10-08 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3714
§ 675: Regelung für entgeltliche Geschäftsbesorgung, einschließlich der Verantwortlichkeit für Ratschläge
§ 675 Abs. 3: Einführung eines neuen Absatzes, der die Textform für Verträge vorschreibt, durch die sich eine Partei verpflichtet, die Anmeldung oder Registrierung des anderen Teils zur Teilnahme an Gewinnspielen zu bewirken.

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# BGBEG — 2013-09-27
# BGBEG — 2013-10-08
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
- **Titel:** Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3642
- **Inkrafttreten:** 2014-06-13
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/58#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bürgerliche Gesetzbuch, um die Verbraucherrechterichtlinie der EU umzusetzen und das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung zu ändern.
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3714
- **Inkrafttreten:** 2013-10-09; 2014-11-01 (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2, 4 und Artikel 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/59#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Rechtsdienstleistungsgesetz, insbesondere durch die Einführung von Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen sowie Aufsichtsmaßnahmen.
## Betroffene Stellen
- Art. 46b Abs. 3 Nr. 2: Nummer 2 von Art. 46b Abs. 3 wird aufgehoben.
- Art. 46b Abs. 3 Nr. 3 bis 5: Die Nummern 3 bis 5 von Art. 46b Abs. 3 werden zu Nummern 2 bis 4.
- Art. 229: Ein neuer § 32 wird zu Art. 229 eingefügt, der Übergangsvorschriften enthält.
- Art. 245: Art. 245 wird aufgehoben.
- Art. 246: Art. 246 wird neu gefasst und umfasst nun Informationspflichten beim Verbrauchervertrag.
- Art. 246a: Ein neuer Art. 246a wird eingefügt, der Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen regelt.
- Art. 246b: Ein neuer Art. 246b wird eingefügt, der erleichterte Informationspflichten bei Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten regelt.
- Art. 246c: Ein neuer Art. 246c wird eingefügt, der erleichterte Informationspflichten bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit regelt.
- Art. 229 EGBGB: Einfügung von § 33, der eine Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vorsieht.
## Wortlaut

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- **2013-06-29** · BGBl. 2013 I S. 1800 — Gesetz zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
- **2013-06-29** · BGBl. 2013 I S. 1805 — Gesetz zur Stärkung der Rechte von Opfern sexuellen Missbrauchs (StORMG)
- **2013-09-27** · BGBl. 2013 I S. 3642 — Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
- **2013-10-08** · BGBl. 2013 I S. 3714 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

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@@ -1,10 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- Art. 46b Abs. 3 Nr. 2: Nummer 2 von Art. 46b Abs. 3 wird aufgehoben.
- Art. 46b Abs. 3 Nr. 3 bis 5: Die Nummern 3 bis 5 von Art. 46b Abs. 3 werden zu Nummern 2 bis 4.
- Art. 229: Ein neuer § 32 wird zu Art. 229 eingefügt, der Übergangsvorschriften enthält.
- Art. 245: Art. 245 wird aufgehoben.
- Art. 246: Art. 246 wird neu gefasst und umfasst nun Informationspflichten beim Verbrauchervertrag.
- Art. 246a: Ein neuer Art. 246a wird eingefügt, der Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen regelt.
- Art. 246b: Ein neuer Art. 246b wird eingefügt, der erleichterte Informationspflichten bei Reparatur- und Instandhaltungsarbeiten regelt.
- Art. 246c: Ein neuer Art. 246c wird eingefügt, der erleichterte Informationspflichten bei begrenzter Darstellungsmöglichkeit regelt.
- Art. 229 EGBGB: Einfügung von § 33, der eine Überleitungsvorschrift zu dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken vorsieht.

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@@ -1,15 +1,15 @@
# BRAO — 2013-09-06
# BRAO — 2013-10-08
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
- **Titel:** Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3533
- **Inkrafttreten:** 2014-01-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/55#page=37
- **Kurz:** Das Gesetz ändert die Zivilprozessordnung und andere Gesetze, um die Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe zu verbessern.
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3714
- **Inkrafttreten:** 2013-10-09; 2014-11-01 (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2, 4 und Artikel 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/59#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Rechtsdienstleistungsgesetz, insbesondere durch die Einführung von Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen sowie Aufsichtsmaßnahmen.
## Betroffene Stellen
- § 48 Abs. 1 Nr. 1: Die Wörter „,d e s§1 1 ad e s Arbeitsgerichtsgesetzes“ werden gestrichen.
- § 43d: Einführung von Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen
## Wortlaut

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@@ -53,3 +53,4 @@
- **2013-07-18** · BGBl. 2013 I S. 2386 — Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung und zur Änderung des Berufsrechts der Rechtsanwälte, Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- **2013-07-29** · BGBl. 2013 I S. 2586 — Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz 2. KostRMoG)
- **2013-09-06** · BGBl. 2013 I S. 3533 — Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts
- **2013-10-08** · BGBl. 2013 I S. 3714 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

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@@ -1,3 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 48 Abs. 1 Nr. 1: Die Wörter „,d e s§1 1 ad e s Arbeitsgerichtsgesetzes“ werden gestrichen.
- § 43d: Einführung von Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

7
brao/§43d.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 43d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-10-08 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3714
§ 43d: Einführung von Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen

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@@ -0,0 +1,17 @@
# GESETZ-GEGEN-UNSERIÖSE-GESCHÄFTSPRAKTIKEN — 2013-10-08
- **Titel:** Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3714
- **Inkrafttreten:** 2013-10-09; 2014-11-01 (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2, 4 und Artikel 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/59#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Rechtsdienstleistungsgesetz, insbesondere durch die Einführung von Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen sowie Aufsichtsmaßnahmen.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2013-10-08** · BGBl. 2013 I S. 3714 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

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# Stellen dieser Station

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@@ -1,152 +1,17 @@
# GKG_2004 — 2013-07-29
# GKG_2004 — 2013-10-08
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz 2. KostRMoG)
- **Titel:** Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 2586
- **Inkrafttreten:** 2013-08-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/42#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz modernisiert das Kostenrecht in verschiedenen Bereichen, insbesondere in Bezug auf Gerichte, Notare, Justizverwaltung und verschiedene Branchen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3714
- **Inkrafttreten:** 2013-10-09; 2014-11-01 (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2, 4 und Artikel 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/59#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Rechtsdienstleistungsgesetz, insbesondere durch die Einführung von Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen sowie Aufsichtsmaßnahmen.
## Betroffene Stellen
- Hauptabschnitt 4, Abschnitt 3, Nr. 2430: Neue Gebühr für Prüfung von Forderungen je Gläubiger
- Nr. 2440: Gebühr erhöht von 50,00 EUR auf 60,00 €
- Nr. 2441: Gebühr erhöht von 100,00 EUR auf 120,00 €
- Nr. 2500: Gebühr erhöht von 50,00 EUR auf 60,00 €
- Nr. 3110: Gebühr erhöht von 120,00 EUR auf 140,00 €
- Nr. 3111: Gebühr erhöht von 240,00 EUR auf 280,00 €
- Nr. 3112: Gebühr erhöht von 360,00 EUR auf 420,00 €
- Nr. 3113: Gebühr erhöht von 480,00 EUR auf 560,00 €
- Nr. 3114: Gebühr erhöht von 600,00 EUR auf 700,00 €
- Nr. 3115: Gebühr erhöht von 900,00 EUR auf 1000,00 €
- Nr. 3116: Gebühr erhöht von 60,00 EUR auf 70,00 €
- Nr. 3117: Gebühr erhöht von 40,00 EUR höchstens 15000,00 EUR auf 50,00 € höchstens 15000,00 €
- Nr. 3200: Anmerkung und Gebühr angepasst
- Nr. 3310: Gebühr erhöht von 120,00 EUR auf 140,00 €
- Nr. 3311: Gebühr erhöht von 60,00 EUR auf 70,00 €
- Nr. 3320: Gebühr erhöht von 240,00 EUR auf 290,00 €
- Nr. 3321: Gebühr erhöht von 120,00 EUR auf 140,00 €
- Nr. 3330: Gebühr erhöht von 360,00 EUR auf 430,00 €
- Nr. 3331: Gebühr erhöht von 240,00 EUR auf 290,00 €
- Nr. 3340: Gebühr erhöht von 60,00 EUR auf 70,00 €
- Nr. 3341: Gebühr erhöht von 120,00 EUR auf 140,00 €
- Nr. 3410 und 3420: Gebühr erhöht von 30,00 EUR auf 35,00 €
- Nr. 3430: Gebühr erhöht von 60,00 EUR auf 70,00 €
- Nr. 3431: Gebühr erhöht von 30,00 EUR auf 35,00 €
- Nr. 3440: Gebühr erhöht von 60,00 EUR auf 70,00 €
- Nr. 3441 und 3450: Gebühr erhöht von 30,00 EUR auf 35,00 €
- Nr. 3451: Gebühr erhöht von 60,00 EUR auf 70,00 €
- Nr. 3510: Gebühr erhöht von 80,00 EUR auf 95,00 €
- Nr. 3511: Gebühr erhöht von 40,00 EUR auf 50,00 €
- Nr. 3520: Gebühr erhöht von 120,00 EUR auf 140,00 €
- Nr. 3521: Gebühr erhöht von 60,00 EUR auf 70,00 €
- Nr. 3530: Gebühr erhöht von 40,00 EUR auf 50,00 €
- Nr. 3531: Gebühr erhöht von 80,00 EUR auf 95,00 €
- Nr. 3602: Gebühr erhöht von 50,00 EUR auf 60,00 €
- Nr. 3910 und 3911: Währung von EUR auf € geändert
- Nr. 3920: Gebühr erhöht von 50,00 EUR auf 60,00 €
- Nr. 4110: Gebühr erhöht von 40,00 EUR höchstens 15000,00 EUR auf 50,00 € höchstens 15000,00 €
- Nr. 4111: Neue Gebühr für Zurücknahme des Einspruchs
- Nr. 4210: Gebühr erhöht von 30,00 EUR auf 60,00 €
- Nr. 4220: Gebühr erhöht von 60,00 EUR auf 120,00 €
- Nr. 4221: Gebühr erhöht von 30,00 EUR auf 60,00 €
- Nr. 4230: Gebühr erhöht von 30,00 EUR auf 35,00 €
- Nr. 4231: Gebühr erhöht von 60,00 EUR auf 70,00 €
- Nr. 4300: Anmerkung und Gebühr angepasst
- Nr. 4301: Gebühr erhöht von 30,00 EUR auf 35,00 €
- Nr. 4302: Gebühr erhöht von 15,00 EUR auf 20,00 €
- Nr. 4303 und 4304: Gebühr erhöht von 25,00 EUR auf 30,00 €
- Nr. 4401: Gebühr erhöht von 30,00 EUR auf 60,00 €
- Nr. 4500: Gebühr erhöht von 50,00 EUR auf 60,00 €
- Nr. 5301: Gebühr erhöht von 15,00 EUR auf 20,00 €
- Nr. 5400 und 5502: Gebühr erhöht von 50,00 EUR auf 60,00 €
- Nr. 5600: Gebührentatbestand und Anmerkung angepasst
- Nr. 6301: Gebühr erhöht von 15,00 EUR auf 20,00 €
- Nr. 6400, 6502, 7400 und 7504: Gebühr erhöht von 50,00 EUR auf 60,00 €
- Nr. 7600: Gebührentatbestand und Anmerkung angepasst
- Nr. 8100: Gebühr erhöht von 18,00 EUR auf 26,00 €
- Nr. 8211: Teil der Anmerkung gestrichen
- Nr. 8401: Gebühr erhöht von 12,00 EUR auf 15,00 €
- Nr. 8500: Gebühr erhöht von 40,00 EUR auf 50,00 €
- Nr. 8610: Gebühr erhöht von 60,00 EUR auf 70,00 €
- Nr. 8611 und 8614: Gebühr erhöht von 40,00 EUR auf 50,00 €
- Nr. 8620: Gebühr erhöht von 120,00 EUR auf 145,00 €
- Nr. 8621: Gebühr erhöht von 40,00 EUR auf 50,00 €
- Nr. 8622: Gebühr erhöht von 60,00 EUR auf 70,00 €
- Nr. 8623: Gebühr erhöht von 80,00 EUR auf 95,00 €
- Nr. 8624: Neue Gebühr für Beendigung des gesamten Verfahrens durch Zurücknahme
- Nr. 9000: Auslagentatbestand und Anmerkung angepasst
- Nr. 9002: Währung von EUR auf € geändert
- Nr. 9003: Auslagentatbestand und Höhe angepasst
- Nr. 9004: Auslagentatbestand und Höhe angepasst
- Nr. 9006: Währung von EUR auf € geändert
- Nr. 9013: Auslagentatbestand und Höhe angepasst
- Anlage 2: Neue Gebührenstufen eingeführt
- Inhaltsübersicht zu § 10: Anhang der Wörter 'für die Abhängigmachung'
- Inhaltsübersicht zu § 21: Streichung der Wörter 'wegen unrichtiger Sachbehandlung'
- Inhaltsübersicht nach Abschnitt 9: Einfügung der Angabe '§ 69b Verordnungsermächtigung'
- Inhaltsübersicht zu § 70: Festlegung als weggefallen
- § 1 Abs. 5: Neuer Absatz zur Vorrangigkeit der Vorschriften über Erinnerung und Beschwerde
- § 2 Abs. 5 Satz 2: Änderung der Formulierung zur Kostenübernahme
- § 5a: Neue Fassung zur elektronischen Akte und elektronischen Dokument
- § 6 Abs. 1: Neuer Satz zur Fälligkeit der Verfahrensgebühr bei Zulassung des Rechtsmittels
- § 9 Abs. 3: Streichung der Wörter 'und die elektronische Übermittlung'
- § 10 Überschrift: Neue Formulierung der Überschrift
- § 12 Abs. 2: Änderungen in der Nummerierung und Einfügung neuer Nummer 4
- § 14 Nummer 3: Ersetzen der Wörter 'nicht aussichtslos oder mutwillig' durch 'weder aussichtslos noch ihre Inanspruchnahme mutwillig'
- § 17 Abs. 2 und § 19 Abs. 4: Streichung der Wörter 'und die elektronische Übermittlung'
- § 21 Überschrift: Streichung der Wörter 'wegen unrichtiger Sachbehandlung'
- § 22 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Wörter 'mit Ausnahme der Restitutionsklage nach § 580 Nummer 8 der Zivilprozessordnung'
- § 28: Verschiedene Änderungen in den Absätzen 1, 2 und 3
- § 31 Abs. 4: Neuer Absatz zur Anwendung von Absatz 3
- § 34: Verschiedene Änderungen in den Absätzen 1 und 2
- § 42 Abs. 1: Aufhebung des Absatzes 1
- § 50 Abs. 2: Ersetzen der Wörter '§ 115 Abs. 2 Satz 2 und 3' durch '§ 115 Absatz 2 Satz 5 und 6, Absatz 4 Satz 2'
- § 52: Verschiedene Änderungen in den Absätzen 3, 4 und 5
- § 63 Abs. 3 Satz 1: Neue Formulierung zur Änderung der Festsetzung
- § 70: Aufhebung des § 70
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Gliederung zu Teil 2 Hauptabschnitt 4 Abschnitt 3: Neue Formulierung der Angabe
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1100: Erhöhung der Gebühr von 23,00 EUR auf 32,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Vorbemerkung 1.2.2 Nummer 3: Ersetzen des Wortes 'Absatz' durch 'Abs.'
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1210: Ersetzen der Angabe '§1 0A b s a t z2K a p M u G' durch '§1 0A b s .2K a p M u G'
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1211: Ersetzen der Angabe '§2 3A b s a t z3K a p M u G' durch '§2 3A b s .3K a p M u G'
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1255 und 1256: Ersetzen der Angabe 'EUR' durch '€'
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1510: Erhöhung der Gebühr von 200,00 EUR auf 240,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1511: Erhöhung der Gebühr von 75,00 EUR auf 90,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1512: Erhöhung der Gebühr von 10,00 EUR auf 15,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1513: Erhöhung der Gebühr von 15,00 EUR auf 20,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1514: Erhöhung der Gebühr von 50,00 EUR auf 60,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1520: Erhöhung der Gebühr von 300,00 EUR auf 360,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1521: Erhöhung der Gebühr von 75,00 EUR auf 90,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1522: Erhöhung der Gebühr von 150,00 EUR auf 180,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1523: Neue Formulierung des Gebührentatbestands
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1630: Einfügung der Angabe 'Abs. 4 Satz 2, '
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1640: Ersetzen der Angabe '§1 4 8A b s a t z1' durch '§1 4 8A b s .1'
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1641: Ersetzen der Angabe 'AktG' durch 'des Aktiengesetzes'
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1700: Erhöhung der Gebühr von 50,00 EUR auf 60,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1810: Erhöhung der Gebühr von 75,00 EUR auf 90,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1811 und 1812: Erhöhung der Gebühr von 50,00 EUR auf 60,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1823: Erhöhung der Gebühr von 150,00 EUR auf 180,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1824: Erhöhung der Gebühr von 50,00 EUR auf 60,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1825: Erhöhung der Gebühr von 75,00 EUR auf 90,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1826: Erhöhung der Gebühr von 100,00 EUR auf 120,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1827: Neue Formulierung des Gebührentatbestands
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1900: Verschiedene Änderungen im Gebührentatbestand und Anmerkung
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 2110 bis 2113: Erhöhung der Gebühr von 15,00 EUR auf 20,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 2114: Erhöhung der Gebühr von 30,00 EUR auf 35,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 2118: Erhöhung der Gebühr von 50,00 EUR auf 60,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 2119 und 2121: Erhöhung der Gebühr von 25,00 EUR auf 30,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 2124: Erhöhung der Gebühr von 50,00 EUR auf 60,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 2210 und 2220: Erhöhung der Gebühr von 50,00 EUR auf 100,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 2221: Erhöhung der Gebühr von 100,00 EUR auf 120,00 € und 50,00 EUR auf 60,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 2230: Erhöhung der Gebühr von 50,00 EUR auf 60,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 2240: Erhöhung der Gebühr von 100,00 EUR auf 120,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 2242: Erhöhung der Gebühr von 200,00 EUR auf 240,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 2311: Erhöhung der Gebühr von 150,00 EUR auf 180,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 2340: Erhöhung der Gebühr von 15,00 EUR auf 20,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 2350: Erhöhung der Gebühr von 30,00 EUR auf 35,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 2361: Erhöhung der Gebühr von 50,00 EUR auf 60,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 2364: Erhöhung der Gebühr von 100,00 EUR auf 120,00 €
- Inhaltsübersicht zu § 51: Neufassung der Inhaltsüberschrift zu § 51: 'Gewerblicher Rechtsschutz'
- § 51: Neufassung von § 51 mit neuen Bestimmungen zum Streitwert in gewerblichen Rechtsschutzverfahren
- § 53 Abs. 1 Nr. 1: Einfügung von 'soweit nichts anderes bestimmt ist' nach 'Verfügung' in § 53 Abs. 1 Nr. 1
## Wortlaut

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- **2013-04-30** · BGBl. 2013 I S. 935 — Gesetz zur Intensivierung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltschaftlichen Verfahren
- **2013-07-18** · BGBl. 2013 I S. 2379 — Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
- **2013-07-29** · BGBl. 2013 I S. 2586 — Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz 2. KostRMoG)
- **2013-10-08** · BGBl. 2013 I S. 3714 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

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- Hauptabschnitt 4, Abschnitt 3, Nr. 2430: Neue Gebühr für Prüfung von Forderungen je Gläubiger
- Nr. 2440: Gebühr erhöht von 50,00 EUR auf 60,00 €
- Nr. 2441: Gebühr erhöht von 100,00 EUR auf 120,00 €
- Nr. 2500: Gebühr erhöht von 50,00 EUR auf 60,00 €
- Nr. 3110: Gebühr erhöht von 120,00 EUR auf 140,00 €
- Nr. 3111: Gebühr erhöht von 240,00 EUR auf 280,00 €
- Nr. 3112: Gebühr erhöht von 360,00 EUR auf 420,00 €
- Nr. 3113: Gebühr erhöht von 480,00 EUR auf 560,00 €
- Nr. 3114: Gebühr erhöht von 600,00 EUR auf 700,00 €
- Nr. 3115: Gebühr erhöht von 900,00 EUR auf 1000,00 €
- Nr. 3116: Gebühr erhöht von 60,00 EUR auf 70,00 €
- Nr. 3117: Gebühr erhöht von 40,00 EUR höchstens 15000,00 EUR auf 50,00 € höchstens 15000,00 €
- Nr. 3200: Anmerkung und Gebühr angepasst
- Nr. 3310: Gebühr erhöht von 120,00 EUR auf 140,00 €
- Nr. 3311: Gebühr erhöht von 60,00 EUR auf 70,00 €
- Nr. 3320: Gebühr erhöht von 240,00 EUR auf 290,00 €
- Nr. 3321: Gebühr erhöht von 120,00 EUR auf 140,00 €
- Nr. 3330: Gebühr erhöht von 360,00 EUR auf 430,00 €
- Nr. 3331: Gebühr erhöht von 240,00 EUR auf 290,00 €
- Nr. 3340: Gebühr erhöht von 60,00 EUR auf 70,00 €
- Nr. 3341: Gebühr erhöht von 120,00 EUR auf 140,00 €
- Nr. 3410 und 3420: Gebühr erhöht von 30,00 EUR auf 35,00 €
- Nr. 3430: Gebühr erhöht von 60,00 EUR auf 70,00 €
- Nr. 3431: Gebühr erhöht von 30,00 EUR auf 35,00 €
- Nr. 3440: Gebühr erhöht von 60,00 EUR auf 70,00 €
- Nr. 3441 und 3450: Gebühr erhöht von 30,00 EUR auf 35,00 €
- Nr. 3451: Gebühr erhöht von 60,00 EUR auf 70,00 €
- Nr. 3510: Gebühr erhöht von 80,00 EUR auf 95,00 €
- Nr. 3511: Gebühr erhöht von 40,00 EUR auf 50,00 €
- Nr. 3520: Gebühr erhöht von 120,00 EUR auf 140,00 €
- Nr. 3521: Gebühr erhöht von 60,00 EUR auf 70,00 €
- Nr. 3530: Gebühr erhöht von 40,00 EUR auf 50,00 €
- Nr. 3531: Gebühr erhöht von 80,00 EUR auf 95,00 €
- Nr. 3602: Gebühr erhöht von 50,00 EUR auf 60,00 €
- Nr. 3910 und 3911: Währung von EUR auf € geändert
- Nr. 3920: Gebühr erhöht von 50,00 EUR auf 60,00 €
- Nr. 4110: Gebühr erhöht von 40,00 EUR höchstens 15000,00 EUR auf 50,00 € höchstens 15000,00 €
- Nr. 4111: Neue Gebühr für Zurücknahme des Einspruchs
- Nr. 4210: Gebühr erhöht von 30,00 EUR auf 60,00 €
- Nr. 4220: Gebühr erhöht von 60,00 EUR auf 120,00 €
- Nr. 4221: Gebühr erhöht von 30,00 EUR auf 60,00 €
- Nr. 4230: Gebühr erhöht von 30,00 EUR auf 35,00 €
- Nr. 4231: Gebühr erhöht von 60,00 EUR auf 70,00 €
- Nr. 4300: Anmerkung und Gebühr angepasst
- Nr. 4301: Gebühr erhöht von 30,00 EUR auf 35,00 €
- Nr. 4302: Gebühr erhöht von 15,00 EUR auf 20,00 €
- Nr. 4303 und 4304: Gebühr erhöht von 25,00 EUR auf 30,00 €
- Nr. 4401: Gebühr erhöht von 30,00 EUR auf 60,00 €
- Nr. 4500: Gebühr erhöht von 50,00 EUR auf 60,00 €
- Nr. 5301: Gebühr erhöht von 15,00 EUR auf 20,00 €
- Nr. 5400 und 5502: Gebühr erhöht von 50,00 EUR auf 60,00 €
- Nr. 5600: Gebührentatbestand und Anmerkung angepasst
- Nr. 6301: Gebühr erhöht von 15,00 EUR auf 20,00 €
- Nr. 6400, 6502, 7400 und 7504: Gebühr erhöht von 50,00 EUR auf 60,00 €
- Nr. 7600: Gebührentatbestand und Anmerkung angepasst
- Nr. 8100: Gebühr erhöht von 18,00 EUR auf 26,00 €
- Nr. 8211: Teil der Anmerkung gestrichen
- Nr. 8401: Gebühr erhöht von 12,00 EUR auf 15,00 €
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- Nr. 8610: Gebühr erhöht von 60,00 EUR auf 70,00 €
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- Nr. 8623: Gebühr erhöht von 80,00 EUR auf 95,00 €
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- Nr. 9000: Auslagentatbestand und Anmerkung angepasst
- Nr. 9002: Währung von EUR auf € geändert
- Nr. 9003: Auslagentatbestand und Höhe angepasst
- Nr. 9004: Auslagentatbestand und Höhe angepasst
- Nr. 9006: Währung von EUR auf € geändert
- Nr. 9013: Auslagentatbestand und Höhe angepasst
- Anlage 2: Neue Gebührenstufen eingeführt
- Inhaltsübersicht zu § 10: Anhang der Wörter 'für die Abhängigmachung'
- Inhaltsübersicht zu § 21: Streichung der Wörter 'wegen unrichtiger Sachbehandlung'
- Inhaltsübersicht nach Abschnitt 9: Einfügung der Angabe '§ 69b Verordnungsermächtigung'
- Inhaltsübersicht zu § 70: Festlegung als weggefallen
- § 1 Abs. 5: Neuer Absatz zur Vorrangigkeit der Vorschriften über Erinnerung und Beschwerde
- § 2 Abs. 5 Satz 2: Änderung der Formulierung zur Kostenübernahme
- § 5a: Neue Fassung zur elektronischen Akte und elektronischen Dokument
- § 6 Abs. 1: Neuer Satz zur Fälligkeit der Verfahrensgebühr bei Zulassung des Rechtsmittels
- § 9 Abs. 3: Streichung der Wörter 'und die elektronische Übermittlung'
- § 10 Überschrift: Neue Formulierung der Überschrift
- § 12 Abs. 2: Änderungen in der Nummerierung und Einfügung neuer Nummer 4
- § 14 Nummer 3: Ersetzen der Wörter 'nicht aussichtslos oder mutwillig' durch 'weder aussichtslos noch ihre Inanspruchnahme mutwillig'
- § 17 Abs. 2 und § 19 Abs. 4: Streichung der Wörter 'und die elektronische Übermittlung'
- § 21 Überschrift: Streichung der Wörter 'wegen unrichtiger Sachbehandlung'
- § 22 Abs. 1 Satz 1: Einfügung der Wörter 'mit Ausnahme der Restitutionsklage nach § 580 Nummer 8 der Zivilprozessordnung'
- § 28: Verschiedene Änderungen in den Absätzen 1, 2 und 3
- § 31 Abs. 4: Neuer Absatz zur Anwendung von Absatz 3
- § 34: Verschiedene Änderungen in den Absätzen 1 und 2
- § 42 Abs. 1: Aufhebung des Absatzes 1
- § 50 Abs. 2: Ersetzen der Wörter '§ 115 Abs. 2 Satz 2 und 3' durch '§ 115 Absatz 2 Satz 5 und 6, Absatz 4 Satz 2'
- § 52: Verschiedene Änderungen in den Absätzen 3, 4 und 5
- § 63 Abs. 3 Satz 1: Neue Formulierung zur Änderung der Festsetzung
- § 70: Aufhebung des § 70
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Gliederung zu Teil 2 Hauptabschnitt 4 Abschnitt 3: Neue Formulierung der Angabe
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1100: Erhöhung der Gebühr von 23,00 EUR auf 32,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Vorbemerkung 1.2.2 Nummer 3: Ersetzen des Wortes 'Absatz' durch 'Abs.'
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1210: Ersetzen der Angabe '§1 0A b s a t z2K a p M u G' durch '§1 0A b s .2K a p M u G'
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1211: Ersetzen der Angabe '§2 3A b s a t z3K a p M u G' durch '§2 3A b s .3K a p M u G'
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1255 und 1256: Ersetzen der Angabe 'EUR' durch '€'
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1510: Erhöhung der Gebühr von 200,00 EUR auf 240,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1511: Erhöhung der Gebühr von 75,00 EUR auf 90,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1512: Erhöhung der Gebühr von 10,00 EUR auf 15,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1513: Erhöhung der Gebühr von 15,00 EUR auf 20,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1514: Erhöhung der Gebühr von 50,00 EUR auf 60,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1520: Erhöhung der Gebühr von 300,00 EUR auf 360,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1521: Erhöhung der Gebühr von 75,00 EUR auf 90,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1522: Erhöhung der Gebühr von 150,00 EUR auf 180,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1523: Neue Formulierung des Gebührentatbestands
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1630: Einfügung der Angabe 'Abs. 4 Satz 2, '
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1640: Ersetzen der Angabe '§1 4 8A b s a t z1' durch '§1 4 8A b s .1'
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1641: Ersetzen der Angabe 'AktG' durch 'des Aktiengesetzes'
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1700: Erhöhung der Gebühr von 50,00 EUR auf 60,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1810: Erhöhung der Gebühr von 75,00 EUR auf 90,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1811 und 1812: Erhöhung der Gebühr von 50,00 EUR auf 60,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1823: Erhöhung der Gebühr von 150,00 EUR auf 180,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1824: Erhöhung der Gebühr von 50,00 EUR auf 60,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1825: Erhöhung der Gebühr von 75,00 EUR auf 90,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1826: Erhöhung der Gebühr von 100,00 EUR auf 120,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1827: Neue Formulierung des Gebührentatbestands
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 1900: Verschiedene Änderungen im Gebührentatbestand und Anmerkung
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 2110 bis 2113: Erhöhung der Gebühr von 15,00 EUR auf 20,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 2114: Erhöhung der Gebühr von 30,00 EUR auf 35,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 2118: Erhöhung der Gebühr von 50,00 EUR auf 60,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 2119 und 2121: Erhöhung der Gebühr von 25,00 EUR auf 30,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 2124: Erhöhung der Gebühr von 50,00 EUR auf 60,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 2210 und 2220: Erhöhung der Gebühr von 50,00 EUR auf 100,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 2221: Erhöhung der Gebühr von 100,00 EUR auf 120,00 € und 50,00 EUR auf 60,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 2230: Erhöhung der Gebühr von 50,00 EUR auf 60,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 2240: Erhöhung der Gebühr von 100,00 EUR auf 120,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 2242: Erhöhung der Gebühr von 200,00 EUR auf 240,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 2311: Erhöhung der Gebühr von 150,00 EUR auf 180,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 2340: Erhöhung der Gebühr von 15,00 EUR auf 20,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 2350: Erhöhung der Gebühr von 30,00 EUR auf 35,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 2361: Erhöhung der Gebühr von 50,00 EUR auf 60,00 €
- Anlage 1 (Kostenverzeichnis) Nummer 2364: Erhöhung der Gebühr von 100,00 EUR auf 120,00 €
- Inhaltsübersicht zu § 51: Neufassung der Inhaltsüberschrift zu § 51: 'Gewerblicher Rechtsschutz'
- § 51: Neufassung von § 51 mit neuen Bestimmungen zum Streitwert in gewerblichen Rechtsschutzverfahren
- § 53 Abs. 1 Nr. 1: Einfügung von 'soweit nichts anderes bestimmt ist' nach 'Verfügung' in § 53 Abs. 1 Nr. 1

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 51
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2005-08-19 — Gesetz zur Einführung von Kapitalanleger-Musterverfahren
> Fundstelle: BGBl. 2005 I S. 2437
> Station: 2013-10-08 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3714
§ 51: Einfügung eines neuen § 51a
Inhaltsübersicht zu § 51: Neufassung der Inhaltsüberschrift zu § 51: 'Gewerblicher Rechtsschutz'
§ 51: Neufassung von § 51 mit neuen Bestimmungen zum Streitwert in gewerblichen Rechtsschutzverfahren

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 53
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2010-12-14 — Gesetz zur Restrukturierung und geordneten Abwicklung von Kreditinstituten, zur Errichtung eines Restrukturierungsfonds für Kreditinstitute und zur Verlängerung der Verjährungsfrist der aktienrechtlichen Organhaftung (Restrukturierungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 1900
> Station: 2013-10-08 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3714
Inhaltsübersicht nach § 53: Einfügung der Angabe '§ 53a Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz'
nach § 53: Einfügung von § 53a 'Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz'
§ 53 Abs. 1 Nr. 1: Einfügung von 'soweit nichts anderes bestimmt ist' nach 'Verfügung' in § 53 Abs. 1 Nr. 1

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@@ -1,15 +1,23 @@
# RDG — 2013-07-31
# RDG — 2013-10-08
- **Titel:** Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
- **Titel:** Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 2749
- **Inkrafttreten:** 2013-08-01 (ganzes Gesetz, außer den in Art. 31 Abs. 2-5 genannten Bestimmungen); 2014-07-01 (Art. 1 §2 Abs. 1 EGovG, Art. 2 Nr. 3, Art. 3 §3a Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 und 3 VwVfG, Art. 4 §36a Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 und 3 SGB I, Art. 7 Nr. 2 §87a Abs. 3 Satz 4 Nr. 2 und Abs. 4 AO); 2015-01-01 (Art. 1 §2 Abs. 3 und §14 EGovG); ein Kalenderjahr nach Aufnahme des Betriebes des zentral für die Bundesverwaltung angebotenen IT-Verfahrens, über das De-Mail-Dienste für Bundesbehörden angeboten werden (Art. 1 §2 Abs. 2 EGovG); 2020-01-01 (Art. 1 §6 Satz 1 EGovG)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/43#page=29
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Einführung und den Einsatz von elektronischen Verwaltungsdienstleistungen und ändert dazu verschiedene andere Gesetze.
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3714
- **Inkrafttreten:** 2013-10-09; 2014-11-01 (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2, 4 und Artikel 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/59#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Rechtsdienstleistungsgesetz, insbesondere durch die Einführung von Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen sowie Aufsichtsmaßnahmen.
## Betroffene Stellen
- § 13 Abs. 3 Satz 1: Das Wort „schriftlich“ wird durch die Wörter „in Textform“ ersetzt.
- Inhaltsübersicht nach § 11: Einfügung der Angabe '§ 11a Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen'
- Inhaltsübersicht nach § 13: Einfügung der Angabe '§ 13a Aufsichtsmaßnahmen'
- Inhaltsübersicht nach § 15a: Einfügung der Angabe '§ 15b Betrieb ohne Registrierung'
- § 11a: Einfügung des neuen Paragraphen 'Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen'
- § 13a: Einfügung des neuen Paragraphen 'Aufsichtsmaßnahmen'
- § 14 Nummer 3: Einfügung der Wörter 'oder Darlegungs- und Informationspflichten nach § 11a' nach dem Wort 'Auflagen'
- § 15 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Meldung' durch 'eine Meldung mit dem Inhalt nach Satz 2'
- § 15b: Einfügung des neuen Paragraphen 'Betrieb ohne Registrierung'
- § 20: Neufassung des Paragraphen 'Bußgeldvorschriften' mit neuen Bestimmungen
## Wortlaut

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@@ -7,3 +7,4 @@
- **2011-12-12** · BGBl. 2011 I S. 2515 — Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
- **2013-07-29** · BGBl. 2013 I S. 2586 — Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz 2. KostRMoG)
- **2013-07-31** · BGBl. 2013 I S. 2749 — Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
- **2013-10-08** · BGBl. 2013 I S. 3714 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

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@@ -1,3 +1,11 @@
# Stellen dieser Station
- § 13 Abs. 3 Satz 1: Das Wort „schriftlich“ wird durch die Wörter „in Textform“ ersetzt.
- Inhaltsübersicht nach § 11: Einfügung der Angabe '§ 11a Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen'
- Inhaltsübersicht nach § 13: Einfügung der Angabe '§ 13a Aufsichtsmaßnahmen'
- Inhaltsübersicht nach § 15a: Einfügung der Angabe '§ 15b Betrieb ohne Registrierung'
- § 11a: Einfügung des neuen Paragraphen 'Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen'
- § 13a: Einfügung des neuen Paragraphen 'Aufsichtsmaßnahmen'
- § 14 Nummer 3: Einfügung der Wörter 'oder Darlegungs- und Informationspflichten nach § 11a' nach dem Wort 'Auflagen'
- § 15 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Meldung' durch 'eine Meldung mit dem Inhalt nach Satz 2'
- § 15b: Einfügung des neuen Paragraphen 'Betrieb ohne Registrierung'
- § 20: Neufassung des Paragraphen 'Bußgeldvorschriften' mit neuen Bestimmungen

7
rdg/§11.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-10-08 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3714
Inhaltsübersicht nach § 11: Einfügung der Angabe '§ 11a Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen'

7
rdg/§11a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 11a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-10-08 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3714
§ 11a: Einfügung des neuen Paragraphen 'Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-07-31 — Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 2749
> Station: 2013-10-08 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3714
§ 13 Abs. 3 Satz 1: Das Wort „schriftlich“ wird durch die Wörter „in Textform“ ersetzt.
Inhaltsübersicht nach § 13: Einfügung der Angabe '§ 13a Aufsichtsmaßnahmen'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 13A
# § 13a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2010-12-27 — Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 2248
> Station: 2013-10-08 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3714
§ 13A Abs. 2 Satz 1: Der Satz wird durch neue Sätze ersetzt, die die Frist für die Entscheidung über den Antrag und die Anforderungen an den Antragsteller festlegen.
§ 13a: Einfügung des neuen Paragraphen 'Aufsichtsmaßnahmen'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-12-17 — Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2840
> Station: 2013-10-08 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3714
§ 14: Neue Vorschriften für den Widerruf der Registrierung
§ 14 Nummer 3: Einfügung der Wörter 'oder Darlegungs- und Informationspflichten nach § 11a' nach dem Wort 'Auflagen'

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-07-29 — Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz 2. KostRMoG)
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 2586
> Station: 2013-10-08 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3714
§ 15 Abs. 1 Satz 1: Ersetzen von 'oder' durch ',' nach 'Union' und Einfügen von 'oder in der Schweiz' nach 'Wirtschaftsraum'
§ 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1: Ersetzen von 'oder' durch ',' nach 'Union' und Einfügen von 'oder in der Schweiz' nach 'Wirtschaftsraum'
§ 15 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Meldung' durch 'eine Meldung mit dem Inhalt nach Satz 2'

7
rdg/§15a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 15a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-10-08 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3714
Inhaltsübersicht nach § 15a: Einfügung der Angabe '§ 15b Betrieb ohne Registrierung'

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 15b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-10-08 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3714
§ 15b: Einfügung des neuen Paragraphen 'Betrieb ohne Registrierung'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-12-17 — Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2840
> Station: 2013-10-08 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3714
§ 20: Neue Vorschriften für Bußgeldvorschriften
§ 20: Neufassung des Paragraphen 'Bußgeldvorschriften' mit neuen Bestimmungen

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@@ -1,15 +1,15 @@
# RDGEG — 2011-12-29
# RDGEG — 2013-10-08
- **Titel:** Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- **Titel:** Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2011 I S. 3057
- **Inkrafttreten:** 2012-01-01 (ganzes Gesetz, außer den in den Absätzen 2 bis 7 genannten Bestimmungen); 1995-01-01 (Artikel 11 Nummer 10); 2010-09-21 (Artikel 4 Nummer 27 und 28); 2011-06-29 (Artikel 4 Nummer 17 Buchstabe a); 2011-12-30 (Artikel 2 Nummer 1, 3 und 4, Artikel 4 Nummer 8 Buchstabe b, Artikel 5 Nummer 6, Artikel 6 Buchstabe a und Artikel 10); 2012-04-01 (Artikel 1a und 6a); 2013-01-01 (Artikel 1 Nummer 7a Buchstabe b, Artikel 4 Nummer 8 Buchstabe a und Nummer 13, Artikel 11 Nummer 1, 4, 5, 8, 12 und 13 sowie Artikel 18 und 19); 2016-01-01 (Artikel 17)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2011/71#page=25
- **Kurz:** Dieses Gesetz ändert das Vierte Buch Sozialgesetzbuch und hebt mehrere Verordnungen auf. Es tritt größtenteils am 1. Januar 2012 in Kraft, wobei einzelne Bestimmungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten wirksam werden.
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3714
- **Inkrafttreten:** 2013-10-09; 2014-11-01 (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2, 4 und Artikel 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/59#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Rechtsdienstleistungsgesetz, insbesondere durch die Einführung von Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen sowie Aufsichtsmaßnahmen.
## Betroffene Stellen
- § 3A Abs. 1 Nr. 4: Die Angabe „Abs. 6 Satz 4“ wird durch „Absatz 6 Satz 5“ ersetzt.
- § 4 Abs. 5: Neuer Absatz 5, der die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten für außergerichtliche Inkassodienstleistungen begrenzt und Höchstsätze für Gebühren festlegt.
## Wortlaut

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@@ -3,3 +3,4 @@
- **2007-12-17** · BGBl. 2007 I S. 2840 — Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
- **2008-12-22** · BGBl. 2008 I S. 2586 — Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - FGG-RG)
- **2011-12-29** · BGBl. 2011 I S. 3057 — Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
- **2013-10-08** · BGBl. 2013 I S. 3714 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

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@@ -1,3 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 3A Abs. 1 Nr. 4: Die Angabe „Abs. 6 Satz 4“ wird durch „Absatz 6 Satz 5“ ersetzt.
- § 4 Abs. 5: Neuer Absatz 5, der die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten für außergerichtliche Inkassodienstleistungen begrenzt und Höchstsätze für Gebühren festlegt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2007-12-17 — Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
> Fundstelle: BGBl. 2007 I S. 2840
> Station: 2013-10-08 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3714
§ 4: Neue Vorschriften für die Vergütung der registrierten Personen, insbesondere Rentenberater und registrierte Erlaubnisinhaber.
§ 4 Abs. 5: Neuer Absatz 5, der die Erstattungsfähigkeit von Inkassokosten für außergerichtliche Inkassodienstleistungen begrenzt und Höchstsätze für Gebühren festlegt.

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@@ -1,15 +1,15 @@
# UKLAG — 2013-09-27
# UKLAG — 2013-10-08
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
- **Titel:** Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3642
- **Inkrafttreten:** 2014-06-13
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/58#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bürgerliche Gesetzbuch, um die Verbraucherrechterichtlinie der EU umzusetzen und das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung zu ändern.
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3714
- **Inkrafttreten:** 2013-10-09; 2014-11-01 (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2, 4 und Artikel 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/59#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Rechtsdienstleistungsgesetz, insbesondere durch die Einführung von Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen sowie Aufsichtsmaßnahmen.
## Betroffene Stellen
- § 2a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a: Das Wort „Haustürgeschäfte“ wird durch die Wörter „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge“ ersetzt.
- § 5: Ersetzung von „§1 2A b s .1 ,2 und 4“ durch „§1 2A b s a t z1 ,2 ,4u n d5“
## Wortlaut

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@@ -20,3 +20,4 @@
- **2013-04-08** · BGBl. 2013 I S. 610 — Gesetz zur Begleitung der Verordnung (EU) Nr. 260/2012 zur Festlegung der technischen Vorschriften und der Geschäftsanforderungen für Überweisungen und Lastschriften in Euro und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 924/2009 (SEPA-Begleitgesetz)
- **2013-07-10** · BGBl. 2013 I S. 1981 — Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz AIFM-UmsG)
- **2013-09-27** · BGBl. 2013 I S. 3642 — Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
- **2013-10-08** · BGBl. 2013 I S. 3714 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

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@@ -1,3 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 2a Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a: Das Wort „Haustürgeschäfte“ wird durch die Wörter „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge“ ersetzt.
- § 5: Ersetzung von „§1 2A b s .1 ,2 und 4“ durch „§1 2A b s a t z1 ,2 ,4u n d5“

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2002-08-30 — Neufassung des Unterlassungsklagengesetzes
> Fundstelle: BGBl. 2002 I S. 3422
> Station: 2013-10-08 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3714
§ 5 Abs. 1: Definition von Wettbewerbsverbänden erweitert
§ 5: Ersetzung von „§1 2A b s .1 ,2 und 4“ durch „§1 2A b s a t z1 ,2 ,4u n d5“

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@@ -1,15 +1,17 @@
# URHG — 2013-07-29
# URHG — 2013-10-08
- **Titel:** Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz 2. KostRMoG)
- **Titel:** Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 2586
- **Inkrafttreten:** 2013-08-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/42#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz modernisiert das Kostenrecht in verschiedenen Bereichen, insbesondere in Bezug auf Gerichte, Notare, Justizverwaltung und verschiedene Branchen.
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3714
- **Inkrafttreten:** 2013-10-09; 2014-11-01 (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2, 4 und Artikel 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/59#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Rechtsdienstleistungsgesetz, insbesondere durch die Einführung von Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen sowie Aufsichtsmaßnahmen.
## Betroffene Stellen
- § 138 Abs. 2 Satz 6: Satz 6 von § 138 Abs. 2 wird gestrichen.
- Inhaltsübersicht: Einfügung der Angabe '§ 104a Gerichtsstand' in die Inhaltsübersicht.
- § 97a: Neufassung von § 97a mit neuen Vorschriften zur Abmahnung.
- § 104a: Einfügung von § 104a mit Vorschriften zum Gerichtsstand.
## Wortlaut

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@@ -39,3 +39,4 @@
- **2013-05-14** · BGBl. 2013 I S. 1161 — Achtes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
- **2013-07-05** · BGBl. 2013 I S. 1940 — Neuntes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
- **2013-07-29** · BGBl. 2013 I S. 2586 — Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz 2. KostRMoG)
- **2013-10-08** · BGBl. 2013 I S. 3714 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

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@@ -1,3 +1,5 @@
# Stellen dieser Station
- § 138 Abs. 2 Satz 6: Satz 6 von § 138 Abs. 2 wird gestrichen.
- Inhaltsübersicht: Einfügung der Angabe '§ 104a Gerichtsstand' in die Inhaltsübersicht.
- § 97a: Neufassung von § 97a mit neuen Vorschriften zur Abmahnung.
- § 104a: Einfügung von § 104a mit Vorschriften zum Gerichtsstand.

7
urhg/§104a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 104a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-10-08 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3714
§ 104a: Einfügung von § 104a mit Vorschriften zum Gerichtsstand.

7
urhg/§97a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 97a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-10-08 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3714
§ 97a: Neufassung von § 97a mit neuen Vorschriften zur Abmahnung.

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@@ -1,16 +1,20 @@
# UWG_2004 — 2013-09-27
# UWG_2004 — 2013-10-08
- **Titel:** Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
- **Titel:** Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3642
- **Inkrafttreten:** 2014-06-13
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/58#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bürgerliche Gesetzbuch, um die Verbraucherrechterichtlinie der EU umzusetzen und das Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung zu ändern.
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3714
- **Inkrafttreten:** 2013-10-09; 2014-11-01 (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2, 4 und Artikel 3)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/59#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Rechtsdienstleistungsgesetz, insbesondere durch die Einführung von Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen sowie Aufsichtsmaßnahmen.
## Betroffene Stellen
- § 5a Abs. 3 Nr. 3: Das Wort 'Endpreis' wird durch 'Gesamtpreis' ersetzt.
- Anhang Nr. 29: Die Wörter ', soweit es sich nicht um eine nach den Vorschriften über Vertragsabschlüsse im Fernabsatz zulässige Ersatzlieferung handelt,' werden gestrichen.
- § 7 Abs. 2 Nr. 4: Neufassung der Bestimmungen zur Werbung mit verschleierter Identität, Verstoß gegen § 6 Abs. 1 des Telemedien-Gesetzes und fehlende gültige Adresse
- § 8 Abs. 4: Einfügung von Sätzen zur Ersatzpflicht für Rechtsverteidigungsaufwendungen und unberührte weitergehende Ersatzansprüche
- § 12 Abs. 4: Neufassung der Bestimmungen zur Anpassung der Prozesskosten nach wirtschaftlicher Lage
- § 12 Abs. 5: Neufassung der Bestimmungen zum Antrag auf Anpassung der Prozesskosten
- § 20 Abs. 1: Neufassung der Bestimmungen zur Ordnungswidrigkeit bei Werbung ohne Einwilligung
- § 20 Abs. 2: Erhöhung der Geldstrafe von 50.000 auf 300.000 Euro
## Wortlaut

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- **2009-08-03** · BGBl. 2009 I S. 2413 — Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen
- **2010-03-17** · BGBl. 2010 I S. 254 — Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
- **2013-09-27** · BGBl. 2013 I S. 3642 — Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung
- **2013-10-08** · BGBl. 2013 I S. 3714 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken

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# Stellen dieser Station
- § 5a Abs. 3 Nr. 3: Das Wort 'Endpreis' wird durch 'Gesamtpreis' ersetzt.
- Anhang Nr. 29: Die Wörter ', soweit es sich nicht um eine nach den Vorschriften über Vertragsabschlüsse im Fernabsatz zulässige Ersatzlieferung handelt,' werden gestrichen.
- § 7 Abs. 2 Nr. 4: Neufassung der Bestimmungen zur Werbung mit verschleierter Identität, Verstoß gegen § 6 Abs. 1 des Telemedien-Gesetzes und fehlende gültige Adresse
- § 8 Abs. 4: Einfügung von Sätzen zur Ersatzpflicht für Rechtsverteidigungsaufwendungen und unberührte weitergehende Ersatzansprüche
- § 12 Abs. 4: Neufassung der Bestimmungen zur Anpassung der Prozesskosten nach wirtschaftlicher Lage
- § 12 Abs. 5: Neufassung der Bestimmungen zum Antrag auf Anpassung der Prozesskosten
- § 20 Abs. 1: Neufassung der Bestimmungen zur Ordnungswidrigkeit bei Werbung ohne Einwilligung
- § 20 Abs. 2: Erhöhung der Geldstrafe von 50.000 auf 300.000 Euro

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2004-07-07 — Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)
> Fundstelle: BGBl. 2004 I S. 1414
> Station: 2013-10-08 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3714
§ 12: Ersetzung der Angabe „§ 27a“ durch „§ 15“.
§ 12 Abs. 4: Neufassung der Bestimmungen zur Anpassung der Prozesskosten nach wirtschaftlicher Lage
§ 12 Abs. 5: Neufassung der Bestimmungen zum Antrag auf Anpassung der Prozesskosten

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2010-03-17 — Neufassung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
> Fundstelle: BGBl. 2010 I S. 254
> Station: 2013-10-08 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3714
§ 20: Neufassung des § 20 mit neuen Bußgeldvorschriften
§ 20 Abs. 1: Neufassung der Bestimmungen zur Ordnungswidrigkeit bei Werbung ohne Einwilligung
§ 20 Abs. 2: Erhöhung der Geldstrafe von 50.000 auf 300.000 Euro

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2009-08-03 — Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen
> Fundstelle: BGBl. 2009 I S. 2413
> Station: 2013-10-08 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3714
§ 7 Abs. 2 Nr. 2: Änderung der Vorschriften zur unerlaubten Telefonwerbung
§ 7 Abs. 2 Nr. 4: Neufassung der Bestimmungen zur Werbung mit verschleierter Identität, Verstoß gegen § 6 Abs. 1 des Telemedien-Gesetzes und fehlende gültige Adresse

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2008-12-29 — Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb
> Fundstelle: BGBl. 2008 I S. 2949
> Station: 2013-10-08 — Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 3714
§ 8 Abs. 1: Verschiedene Anpassungen in den Sätzen 1 und 2
§ 8 Abs. 4: Einfügung von Sätzen zur Ersatzpflicht für Rechtsverteidigungsaufwendungen und unberührte weitergehende Ersatzansprüche

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# BGBl. 2013 I S. 3714
- **Titel:** Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2013 I S. 3714
- **Verkündung:** 2013-10-08
- **Inkrafttreten:** 2013-10-09; 2014-11-01 (Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a, Nummer 2, 4 und Artikel 3)
- **Ausfertigung:** 2013-10-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2013/59#page=2
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BRAO, RDGEG, BGBEG, GESETZ-GEGEN-UNSERIÖSE-GESCHÄFTSPRAKTIKEN, BGB, UKLAG, URHG, GKG_2004, UWG_2004, RDG
## Kurz
Das Gesetz ändert das Rechtsdienstleistungsgesetz, insbesondere durch die Einführung von Darlegungs- und Informationspflichten bei Inkassodienstleistungen sowie Aufsichtsmaßnahmen.