BGBl. 1979 I S. 1077 · Neubekanntmachung · Neufassung der Zweiten Berechnungsverordnung

Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1077
Inkrafttreten: 1979-07-01
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

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Verkündung: 1979-07-25

BGBl-Id: bgbl1-1979-43-1
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1979-07-25 12:00:00 +00:00
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# BVO_2 — 1979-06-29
# BVO_2 — 1979-07-25
- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Zweiten Berechnungsverordnung und der Neubaumietenverordnung 1970
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1979 I S. 711
- **Inkrafttreten:** 1979-07-01 (ganzes Gesetz, außer Artikel 1 Nr. 21); 1979-01-01 (Artikel 1 Nr. 21)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/30#page=15
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Zweite Berechnungsverordnung und die Neubaumietenverordnung 1970, insbesondere bezüglich der Wirtschaftlichkeitsberechnung, der Umlegung von Kosten und der meßtechnischen Ausstattung von Wohnungen.
- **Titel:** Neufassung der Zweiten Berechnungsverordnung
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1979 I S. 1077
- **Inkrafttreten:** 1979-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/43#page=1
- **Kurz:** Die Neufassung der Zweiten Berechnungsverordnung wurde bekannt gemacht und gilt seit dem 1. Juli 1979. Sie berücksichtigt mehrere vorherige Änderungen und Regelungen.
## Betroffene Stellen
- § 6: Neue Auflistung der Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
- § 7: Neue Auflistung der Kosten des Betriebs des maschinellen Personen- oder Lastenaufzuges
- § 8: Neue Auflistung der Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr
- § 9: Neue Auflistung der Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
- § 10: Neue Auflistung der Kosten der Gartenpflege
- § 11: Neue Auflistung der Kosten der Beleuchtung
- § 12: Neue Auflistung der Kosten der Schornsteinreinigung
- § 13: Neue Auflistung der Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
- § 14: Neue Auflistung der Kosten für den Hauswart
- § 15: Neue Auflistung der Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantennenanlage
- § 16: Neue Auflistung der Kosten des Betriebs der maschinellen Wascheinrichtung
- § 17: Neue Auflistung der sonstigen Betriebskosten
- § 1 Abs. 1 Nr. 2: Ein Komma und das Wort 'Belastung' eingefügt
- § 2 Abs. 5: Neuer Satz hinzugefügt, der die Wirtschaftlichkeitsberechnung für einzelne Wohnungen bei Wohnungseigentum regelt
- § 5 Abs. 4: Neue Nummer 5 eingefügt, die Kosten der Beschaffung von Darlehen und Zuschüssen zur Deckung von laufenden Aufwendungen, Fremdkapitalkosten, Annuitäten und Bewirtschaftungskosten umfasst
- § 6 Abs. 1 Satz 2: Neue Fassung für den Begriff des Verkehrswertes eingeführt
- § 6 Abs. 2: Neuer Satz 2 hinzugefügt, der den Wert des Baugrundstücks bei geförderten Wohnungen regelt
- § 6 Abs. 6: Neuer Absatz 6 hinzugefügt, der die Ansetzung des Baugrundstücks in Sanierungsgebieten regelt
- § 7 Abs. 2 Satz 5: Neuer Satz 5 hinzugefügt, der § 6 Abs. 2 Satz 2 auf den Wert der verwendeten Gebäudeteile anwendbar macht
- § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4: Worte 'oder einer eigengenutzten Eigentumswohnung' hinzugefügt
- § 8 Abs. 3 Satz 4: Worte 'ist Satz 1' durch 'sind Satz 1 und Satz 2 Nr. 3' ersetzt
- § 8 Abs. 3 Satz 5: Neuer Satz 5 hinzugefügt, der die Ansetzung der Umsatzsteuer erlaubt
- § 8 Abs. 4: Neuer Satz hinzugefügt, der Absatz 3 Satz 5 entsprechend anwendbar macht
- § 11 Abs. 3 Nr. 2: Worte 'Kosten der Beschaffung der neuen Mittel entstehen.' durch 'einmalige Kosten entstehen.' ersetzt
- § 11 Abs. 3 Nr. 3: Neue Nummer 3 hinzugefügt, die einmalige Kosten bei Verlängerung der Laufzeit oder Anpassung der Bedingungen regelt
- § 11 Abs. 4 Satz 2: Punkt durch Semikolon ersetzt und neue Bestimmung hinzugefügt, die Instandsetzungen durch Modernisierung regelt
- § 11 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1: Wort 'Wertverbesserung' durch 'eine Modernisierung (Absatz 6)' ersetzt
- § 11 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2: Worte 'und nicht Modernisierung sind' hinzugefügt
- § 11 Abs. 5 Satz 2: Satz gestrichen
- § 11 Abs. 6: Neue Fassung für Absatz 6, der Modernisierung definiert
- § 11 Abs. 7: Neuer Absatz 7 hinzugefügt, der die Berücksichtigung von Modernisierung im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau regelt
- § 11 a Satz 3: Neue Fassung, die die Anlage 2 für die Berechnung des umbauten Raumes vorschreibt
- § 12 Abs. 4 Satz 2: Neue Fassung, die die Bedingungen für die Ansetzung neuer Mittel regelt
- § 14: Neuer Satz hinzugefügt, der verlorene Baukostenzuschüsse regelt
- § 18 Abs. 2: Neuer Satz hinzugefügt, der die Erhöhung des Gesamtbetrags der laufenden Aufwendungen regelt
- § 18 Abs. 3: Neue Fassung, die Zinsen und Tilgungen für bestimmte Darlehen regelt
- § 20 Abs. 3: Neue Fassung, die die Ansetzung von Zinsen für Eigenleistungen regelt
- § 23 Abs. 2: Neue Fassung, die die Ansetzung von Erbbauzinsen regelt
- § 24 Abs. 3: Absatz gestrichen
- § 25 Abs. 3: Neue Fassung, die die ansetzbaren Kosten für Anlagen und Einrichtungen regelt
- § 26 Abs. 2: Ansetzbare Verwaltungskostenbeträge erhöht von 180 auf 240
- § 26 Abs. 3: Ansetzbare Verwaltungskostenbeträge erhöht von 30 auf 35
- § 27 Abs. 2: Neuer Satz hinzugefügt, der die Ansetzung der Umsatzsteuer des Dritten verbietet
- § 28 Abs. 1 Satz 2: Worte 'Wertverbesserungen vorgenommen werden' durch 'eine Modernisierung vorgenommen wird' ersetzt
- § 28 Abs. 2: Neue Fassung, die die ansetzbaren Instandhaltungskosten regelt
- § 28 Abs. 3 Satz 1: Neue Fassung, die die Verringerung der Instandhaltungskosten bei Mieterkosten regelt
- § 28 Abs. 4 Satz 2 bis 4: Neue Fassung, die die Ansetzung von Schönheitsreparaturkosten regelt
- § 28 Abs. 5: Neue Fassung, die die ansetzbaren Instandhaltungskosten für Garagen regelt
- § 34 Abs. 1 Satz 4: Neue Fassung, die die Anlage 2 für die Berechnung des umbauten Raumes vorschreibt
- § 34 Abs. 3: Neuer Satz hinzugefügt, der § 6 Abs. 2 Satz 2 und § 7 Abs. 2 Satz 5 entsprechend anwendbar macht
- § 41 Abs. 2: Ansetzbare Verwaltungskostenbeträge erhöht von 240 auf 290
- § 42 Abs. 4: Neue Nummer 3 hinzugefügt, die Räume regelt, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genügen
- Anlage 1 I. 3. Buchstabe e: Wort 'Ausgleichsbeträge' hinzugefügt
- Anlage 1 II. 3. Buchstabe d: Neue Nummer ee hinzugefügt, die Kosten der Beschaffung von Darlehen und Zuschüssen zur Deckung von laufenden Aufwendungen regelt
- Anlage 2 Kopf und Überschrift: Neue Überschrift 'Berechnung des umbauten Raumes' eingeführt
- Anlage 2 1.3: Wort 'Ermittlungen' durch 'Berechnungen' ersetzt
- Anlage 3: Neue Fassung, die die Betriebskosten regelt
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
## Wortlaut

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- **1975-02-27** · BGBl. 1975 I S. 569 — Neufassung der Zweiten Berechnungsverordnung
- **1977-05-25** · BGBl. 1977 I S. 750 — Siebente Verordnung zur Änderung der Zweiten Berechnungsverordnung
- **1979-06-29** · BGBl. 1979 I S. 711 — Verordnung zur Änderung der Zweiten Berechnungsverordnung und der Neubaumietenverordnung 1970
- **1979-07-25** · BGBl. 1979 I S. 1077 — Neufassung der Zweiten Berechnungsverordnung

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# Stellen dieser Station
- § 6: Neue Auflistung der Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
- § 7: Neue Auflistung der Kosten des Betriebs des maschinellen Personen- oder Lastenaufzuges
- § 8: Neue Auflistung der Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr
- § 9: Neue Auflistung der Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung
- § 10: Neue Auflistung der Kosten der Gartenpflege
- § 11: Neue Auflistung der Kosten der Beleuchtung
- § 12: Neue Auflistung der Kosten der Schornsteinreinigung
- § 13: Neue Auflistung der Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung
- § 14: Neue Auflistung der Kosten für den Hauswart
- § 15: Neue Auflistung der Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantennenanlage
- § 16: Neue Auflistung der Kosten des Betriebs der maschinellen Wascheinrichtung
- § 17: Neue Auflistung der sonstigen Betriebskosten
- § 1 Abs. 1 Nr. 2: Ein Komma und das Wort 'Belastung' eingefügt
- § 2 Abs. 5: Neuer Satz hinzugefügt, der die Wirtschaftlichkeitsberechnung für einzelne Wohnungen bei Wohnungseigentum regelt
- § 5 Abs. 4: Neue Nummer 5 eingefügt, die Kosten der Beschaffung von Darlehen und Zuschüssen zur Deckung von laufenden Aufwendungen, Fremdkapitalkosten, Annuitäten und Bewirtschaftungskosten umfasst
- § 6 Abs. 1 Satz 2: Neue Fassung für den Begriff des Verkehrswertes eingeführt
- § 6 Abs. 2: Neuer Satz 2 hinzugefügt, der den Wert des Baugrundstücks bei geförderten Wohnungen regelt
- § 6 Abs. 6: Neuer Absatz 6 hinzugefügt, der die Ansetzung des Baugrundstücks in Sanierungsgebieten regelt
- § 7 Abs. 2 Satz 5: Neuer Satz 5 hinzugefügt, der § 6 Abs. 2 Satz 2 auf den Wert der verwendeten Gebäudeteile anwendbar macht
- § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4: Worte 'oder einer eigengenutzten Eigentumswohnung' hinzugefügt
- § 8 Abs. 3 Satz 4: Worte 'ist Satz 1' durch 'sind Satz 1 und Satz 2 Nr. 3' ersetzt
- § 8 Abs. 3 Satz 5: Neuer Satz 5 hinzugefügt, der die Ansetzung der Umsatzsteuer erlaubt
- § 8 Abs. 4: Neuer Satz hinzugefügt, der Absatz 3 Satz 5 entsprechend anwendbar macht
- § 11 Abs. 3 Nr. 2: Worte 'Kosten der Beschaffung der neuen Mittel entstehen.' durch 'einmalige Kosten entstehen.' ersetzt
- § 11 Abs. 3 Nr. 3: Neue Nummer 3 hinzugefügt, die einmalige Kosten bei Verlängerung der Laufzeit oder Anpassung der Bedingungen regelt
- § 11 Abs. 4 Satz 2: Punkt durch Semikolon ersetzt und neue Bestimmung hinzugefügt, die Instandsetzungen durch Modernisierung regelt
- § 11 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1: Wort 'Wertverbesserung' durch 'eine Modernisierung (Absatz 6)' ersetzt
- § 11 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2: Worte 'und nicht Modernisierung sind' hinzugefügt
- § 11 Abs. 5 Satz 2: Satz gestrichen
- § 11 Abs. 6: Neue Fassung für Absatz 6, der Modernisierung definiert
- § 11 Abs. 7: Neuer Absatz 7 hinzugefügt, der die Berücksichtigung von Modernisierung im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau regelt
- § 11 a Satz 3: Neue Fassung, die die Anlage 2 für die Berechnung des umbauten Raumes vorschreibt
- § 12 Abs. 4 Satz 2: Neue Fassung, die die Bedingungen für die Ansetzung neuer Mittel regelt
- § 14: Neuer Satz hinzugefügt, der verlorene Baukostenzuschüsse regelt
- § 18 Abs. 2: Neuer Satz hinzugefügt, der die Erhöhung des Gesamtbetrags der laufenden Aufwendungen regelt
- § 18 Abs. 3: Neue Fassung, die Zinsen und Tilgungen für bestimmte Darlehen regelt
- § 20 Abs. 3: Neue Fassung, die die Ansetzung von Zinsen für Eigenleistungen regelt
- § 23 Abs. 2: Neue Fassung, die die Ansetzung von Erbbauzinsen regelt
- § 24 Abs. 3: Absatz gestrichen
- § 25 Abs. 3: Neue Fassung, die die ansetzbaren Kosten für Anlagen und Einrichtungen regelt
- § 26 Abs. 2: Ansetzbare Verwaltungskostenbeträge erhöht von 180 auf 240
- § 26 Abs. 3: Ansetzbare Verwaltungskostenbeträge erhöht von 30 auf 35
- § 27 Abs. 2: Neuer Satz hinzugefügt, der die Ansetzung der Umsatzsteuer des Dritten verbietet
- § 28 Abs. 1 Satz 2: Worte 'Wertverbesserungen vorgenommen werden' durch 'eine Modernisierung vorgenommen wird' ersetzt
- § 28 Abs. 2: Neue Fassung, die die ansetzbaren Instandhaltungskosten regelt
- § 28 Abs. 3 Satz 1: Neue Fassung, die die Verringerung der Instandhaltungskosten bei Mieterkosten regelt
- § 28 Abs. 4 Satz 2 bis 4: Neue Fassung, die die Ansetzung von Schönheitsreparaturkosten regelt
- § 28 Abs. 5: Neue Fassung, die die ansetzbaren Instandhaltungskosten für Garagen regelt
- § 34 Abs. 1 Satz 4: Neue Fassung, die die Anlage 2 für die Berechnung des umbauten Raumes vorschreibt
- § 34 Abs. 3: Neuer Satz hinzugefügt, der § 6 Abs. 2 Satz 2 und § 7 Abs. 2 Satz 5 entsprechend anwendbar macht
- § 41 Abs. 2: Ansetzbare Verwaltungskostenbeträge erhöht von 240 auf 290
- § 42 Abs. 4: Neue Nummer 3 hinzugefügt, die Räume regelt, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genügen
- Anlage 1 I. 3. Buchstabe e: Wort 'Ausgleichsbeträge' hinzugefügt
- Anlage 1 II. 3. Buchstabe d: Neue Nummer ee hinzugefügt, die Kosten der Beschaffung von Darlehen und Zuschüssen zur Deckung von laufenden Aufwendungen regelt
- Anlage 2 Kopf und Überschrift: Neue Überschrift 'Berechnung des umbauten Raumes' eingeführt
- Anlage 2 1.3: Wort 'Ermittlungen' durch 'Berechnungen' ersetzt
- Anlage 3: Neue Fassung, die die Betriebskosten regelt

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# BGBl. 1979 I S. 1077
- **Titel:** Neufassung der Zweiten Berechnungsverordnung
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1979 I S. 1077
- **Verkündung:** 1979-07-25
- **Inkrafttreten:** 1979-07-01
- **Ausfertigung:** 1979-07-18
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/43#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BVO_2
## Kurz
Die Neufassung der Zweiten Berechnungsverordnung wurde bekannt gemacht und gilt seit dem 1. Juli 1979. Sie berücksichtigt mehrere vorherige Änderungen und Regelungen.