From 22cb9891a4384166325a2270f1bf50384e6b4674 Mon Sep 17 00:00:00 2001 From: LawGit Spiegel Date: Wed, 25 Jul 1979 12:00:00 +0000 Subject: [PATCH] =?UTF-8?q?BGBl.=201979=20I=20S.=201077=20=C2=B7=20Neubeka?= =?UTF-8?q?nntmachung=20=C2=B7=20Neufassung=20der=20Zweiten=20Berechnungsv?= =?UTF-8?q?erordnung?= MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset=UTF-8 Content-Transfer-Encoding: 8bit Fundstelle: BGBl. 1979 I S. 1077 Inkrafttreten: 1979-07-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1979-07-25 BGBl-Id: bgbl1-1979-43-1 --- bvo_2/FASSUNG.md | 72 +++------------------------ bvo_2/HISTORY.md | 1 + bvo_2/STELLEN.md | 57 --------------------- verkuendungen/1979/bgbl1-1979-43-1.md | 17 +++++++ 4 files changed, 26 insertions(+), 121 deletions(-) create mode 100644 verkuendungen/1979/bgbl1-1979-43-1.md diff --git a/bvo_2/FASSUNG.md b/bvo_2/FASSUNG.md index 67bf6d4aa5..eed2ce34af 100644 --- a/bvo_2/FASSUNG.md +++ b/bvo_2/FASSUNG.md @@ -1,71 +1,15 @@ -# BVO_2 — 1979-06-29 +# BVO_2 — 1979-07-25 -- **Titel:** Verordnung zur Änderung der Zweiten Berechnungsverordnung und der Neubaumietenverordnung 1970 -- **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 1979 I S. 711 -- **Inkrafttreten:** 1979-07-01 (ganzes Gesetz, außer Artikel 1 Nr. 21); 1979-01-01 (Artikel 1 Nr. 21) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/30#page=15 -- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Zweite Berechnungsverordnung und die Neubaumietenverordnung 1970, insbesondere bezüglich der Wirtschaftlichkeitsberechnung, der Umlegung von Kosten und der meßtechnischen Ausstattung von Wohnungen. +- **Titel:** Neufassung der Zweiten Berechnungsverordnung +- **Typ:** Neubekanntmachung +- **Fundstelle:** BGBl. 1979 I S. 1077 +- **Inkrafttreten:** 1979-07-01 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/43#page=1 +- **Kurz:** Die Neufassung der Zweiten Berechnungsverordnung wurde bekannt gemacht und gilt seit dem 1. Juli 1979. Sie berücksichtigt mehrere vorherige Änderungen und Regelungen. ## Betroffene Stellen -- § 6: Neue Auflistung der Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen -- § 7: Neue Auflistung der Kosten des Betriebs des maschinellen Personen- oder Lastenaufzuges -- § 8: Neue Auflistung der Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr -- § 9: Neue Auflistung der Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung -- § 10: Neue Auflistung der Kosten der Gartenpflege -- § 11: Neue Auflistung der Kosten der Beleuchtung -- § 12: Neue Auflistung der Kosten der Schornsteinreinigung -- § 13: Neue Auflistung der Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung -- § 14: Neue Auflistung der Kosten für den Hauswart -- § 15: Neue Auflistung der Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantennenanlage -- § 16: Neue Auflistung der Kosten des Betriebs der maschinellen Wascheinrichtung -- § 17: Neue Auflistung der sonstigen Betriebskosten -- § 1 Abs. 1 Nr. 2: Ein Komma und das Wort 'Belastung' eingefügt -- § 2 Abs. 5: Neuer Satz hinzugefügt, der die Wirtschaftlichkeitsberechnung für einzelne Wohnungen bei Wohnungseigentum regelt -- § 5 Abs. 4: Neue Nummer 5 eingefügt, die Kosten der Beschaffung von Darlehen und Zuschüssen zur Deckung von laufenden Aufwendungen, Fremdkapitalkosten, Annuitäten und Bewirtschaftungskosten umfasst -- § 6 Abs. 1 Satz 2: Neue Fassung für den Begriff des Verkehrswertes eingeführt -- § 6 Abs. 2: Neuer Satz 2 hinzugefügt, der den Wert des Baugrundstücks bei geförderten Wohnungen regelt -- § 6 Abs. 6: Neuer Absatz 6 hinzugefügt, der die Ansetzung des Baugrundstücks in Sanierungsgebieten regelt -- § 7 Abs. 2 Satz 5: Neuer Satz 5 hinzugefügt, der § 6 Abs. 2 Satz 2 auf den Wert der verwendeten Gebäudeteile anwendbar macht -- § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4: Worte 'oder einer eigengenutzten Eigentumswohnung' hinzugefügt -- § 8 Abs. 3 Satz 4: Worte 'ist Satz 1' durch 'sind Satz 1 und Satz 2 Nr. 3' ersetzt -- § 8 Abs. 3 Satz 5: Neuer Satz 5 hinzugefügt, der die Ansetzung der Umsatzsteuer erlaubt -- § 8 Abs. 4: Neuer Satz hinzugefügt, der Absatz 3 Satz 5 entsprechend anwendbar macht -- § 11 Abs. 3 Nr. 2: Worte 'Kosten der Beschaffung der neuen Mittel entstehen.' durch 'einmalige Kosten entstehen.' ersetzt -- § 11 Abs. 3 Nr. 3: Neue Nummer 3 hinzugefügt, die einmalige Kosten bei Verlängerung der Laufzeit oder Anpassung der Bedingungen regelt -- § 11 Abs. 4 Satz 2: Punkt durch Semikolon ersetzt und neue Bestimmung hinzugefügt, die Instandsetzungen durch Modernisierung regelt -- § 11 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1: Wort 'Wertverbesserung' durch 'eine Modernisierung (Absatz 6)' ersetzt -- § 11 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2: Worte 'und nicht Modernisierung sind' hinzugefügt -- § 11 Abs. 5 Satz 2: Satz gestrichen -- § 11 Abs. 6: Neue Fassung für Absatz 6, der Modernisierung definiert -- § 11 Abs. 7: Neuer Absatz 7 hinzugefügt, der die Berücksichtigung von Modernisierung im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau regelt -- § 11 a Satz 3: Neue Fassung, die die Anlage 2 für die Berechnung des umbauten Raumes vorschreibt -- § 12 Abs. 4 Satz 2: Neue Fassung, die die Bedingungen für die Ansetzung neuer Mittel regelt -- § 14: Neuer Satz hinzugefügt, der verlorene Baukostenzuschüsse regelt -- § 18 Abs. 2: Neuer Satz hinzugefügt, der die Erhöhung des Gesamtbetrags der laufenden Aufwendungen regelt -- § 18 Abs. 3: Neue Fassung, die Zinsen und Tilgungen für bestimmte Darlehen regelt -- § 20 Abs. 3: Neue Fassung, die die Ansetzung von Zinsen für Eigenleistungen regelt -- § 23 Abs. 2: Neue Fassung, die die Ansetzung von Erbbauzinsen regelt -- § 24 Abs. 3: Absatz gestrichen -- § 25 Abs. 3: Neue Fassung, die die ansetzbaren Kosten für Anlagen und Einrichtungen regelt -- § 26 Abs. 2: Ansetzbare Verwaltungskostenbeträge erhöht von 180 auf 240 -- § 26 Abs. 3: Ansetzbare Verwaltungskostenbeträge erhöht von 30 auf 35 -- § 27 Abs. 2: Neuer Satz hinzugefügt, der die Ansetzung der Umsatzsteuer des Dritten verbietet -- § 28 Abs. 1 Satz 2: Worte 'Wertverbesserungen vorgenommen werden' durch 'eine Modernisierung vorgenommen wird' ersetzt -- § 28 Abs. 2: Neue Fassung, die die ansetzbaren Instandhaltungskosten regelt -- § 28 Abs. 3 Satz 1: Neue Fassung, die die Verringerung der Instandhaltungskosten bei Mieterkosten regelt -- § 28 Abs. 4 Satz 2 bis 4: Neue Fassung, die die Ansetzung von Schönheitsreparaturkosten regelt -- § 28 Abs. 5: Neue Fassung, die die ansetzbaren Instandhaltungskosten für Garagen regelt -- § 34 Abs. 1 Satz 4: Neue Fassung, die die Anlage 2 für die Berechnung des umbauten Raumes vorschreibt -- § 34 Abs. 3: Neuer Satz hinzugefügt, der § 6 Abs. 2 Satz 2 und § 7 Abs. 2 Satz 5 entsprechend anwendbar macht -- § 41 Abs. 2: Ansetzbare Verwaltungskostenbeträge erhöht von 240 auf 290 -- § 42 Abs. 4: Neue Nummer 3 hinzugefügt, die Räume regelt, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genügen -- Anlage 1 I. 3. Buchstabe e: Wort 'Ausgleichsbeträge' hinzugefügt -- Anlage 1 II. 3. Buchstabe d: Neue Nummer ee hinzugefügt, die Kosten der Beschaffung von Darlehen und Zuschüssen zur Deckung von laufenden Aufwendungen regelt -- Anlage 2 Kopf und Überschrift: Neue Überschrift 'Berechnung des umbauten Raumes' eingeführt -- Anlage 2 1.3: Wort 'Ermittlungen' durch 'Berechnungen' ersetzt -- Anlage 3: Neue Fassung, die die Betriebskosten regelt +_Keine einzelnen Stellen ermittelt._ ## Wortlaut diff --git a/bvo_2/HISTORY.md b/bvo_2/HISTORY.md index 7f807d1e59..16fc1d1e45 100644 --- a/bvo_2/HISTORY.md +++ b/bvo_2/HISTORY.md @@ -12,3 +12,4 @@ - **1975-02-27** · BGBl. 1975 I S. 569 — Neufassung der Zweiten Berechnungsverordnung - **1977-05-25** · BGBl. 1977 I S. 750 — Siebente Verordnung zur Änderung der Zweiten Berechnungsverordnung - **1979-06-29** · BGBl. 1979 I S. 711 — Verordnung zur Änderung der Zweiten Berechnungsverordnung und der Neubaumietenverordnung 1970 +- **1979-07-25** · BGBl. 1979 I S. 1077 — Neufassung der Zweiten Berechnungsverordnung diff --git a/bvo_2/STELLEN.md b/bvo_2/STELLEN.md index db1c437a4a..1d6dbd592b 100644 --- a/bvo_2/STELLEN.md +++ b/bvo_2/STELLEN.md @@ -1,59 +1,2 @@ # Stellen dieser Station -- § 6: Neue Auflistung der Kosten verbundener Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen -- § 7: Neue Auflistung der Kosten des Betriebs des maschinellen Personen- oder Lastenaufzuges -- § 8: Neue Auflistung der Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr -- § 9: Neue Auflistung der Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung -- § 10: Neue Auflistung der Kosten der Gartenpflege -- § 11: Neue Auflistung der Kosten der Beleuchtung -- § 12: Neue Auflistung der Kosten der Schornsteinreinigung -- § 13: Neue Auflistung der Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung -- § 14: Neue Auflistung der Kosten für den Hauswart -- § 15: Neue Auflistung der Kosten des Betriebs der Gemeinschaftsantennenanlage -- § 16: Neue Auflistung der Kosten des Betriebs der maschinellen Wascheinrichtung -- § 17: Neue Auflistung der sonstigen Betriebskosten -- § 1 Abs. 1 Nr. 2: Ein Komma und das Wort 'Belastung' eingefügt -- § 2 Abs. 5: Neuer Satz hinzugefügt, der die Wirtschaftlichkeitsberechnung für einzelne Wohnungen bei Wohnungseigentum regelt -- § 5 Abs. 4: Neue Nummer 5 eingefügt, die Kosten der Beschaffung von Darlehen und Zuschüssen zur Deckung von laufenden Aufwendungen, Fremdkapitalkosten, Annuitäten und Bewirtschaftungskosten umfasst -- § 6 Abs. 1 Satz 2: Neue Fassung für den Begriff des Verkehrswertes eingeführt -- § 6 Abs. 2: Neuer Satz 2 hinzugefügt, der den Wert des Baugrundstücks bei geförderten Wohnungen regelt -- § 6 Abs. 6: Neuer Absatz 6 hinzugefügt, der die Ansetzung des Baugrundstücks in Sanierungsgebieten regelt -- § 7 Abs. 2 Satz 5: Neuer Satz 5 hinzugefügt, der § 6 Abs. 2 Satz 2 auf den Wert der verwendeten Gebäudeteile anwendbar macht -- § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 4: Worte 'oder einer eigengenutzten Eigentumswohnung' hinzugefügt -- § 8 Abs. 3 Satz 4: Worte 'ist Satz 1' durch 'sind Satz 1 und Satz 2 Nr. 3' ersetzt -- § 8 Abs. 3 Satz 5: Neuer Satz 5 hinzugefügt, der die Ansetzung der Umsatzsteuer erlaubt -- § 8 Abs. 4: Neuer Satz hinzugefügt, der Absatz 3 Satz 5 entsprechend anwendbar macht -- § 11 Abs. 3 Nr. 2: Worte 'Kosten der Beschaffung der neuen Mittel entstehen.' durch 'einmalige Kosten entstehen.' ersetzt -- § 11 Abs. 3 Nr. 3: Neue Nummer 3 hinzugefügt, die einmalige Kosten bei Verlängerung der Laufzeit oder Anpassung der Bedingungen regelt -- § 11 Abs. 4 Satz 2: Punkt durch Semikolon ersetzt und neue Bestimmung hinzugefügt, die Instandsetzungen durch Modernisierung regelt -- § 11 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1: Wort 'Wertverbesserung' durch 'eine Modernisierung (Absatz 6)' ersetzt -- § 11 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2: Worte 'und nicht Modernisierung sind' hinzugefügt -- § 11 Abs. 5 Satz 2: Satz gestrichen -- § 11 Abs. 6: Neue Fassung für Absatz 6, der Modernisierung definiert -- § 11 Abs. 7: Neuer Absatz 7 hinzugefügt, der die Berücksichtigung von Modernisierung im öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau regelt -- § 11 a Satz 3: Neue Fassung, die die Anlage 2 für die Berechnung des umbauten Raumes vorschreibt -- § 12 Abs. 4 Satz 2: Neue Fassung, die die Bedingungen für die Ansetzung neuer Mittel regelt -- § 14: Neuer Satz hinzugefügt, der verlorene Baukostenzuschüsse regelt -- § 18 Abs. 2: Neuer Satz hinzugefügt, der die Erhöhung des Gesamtbetrags der laufenden Aufwendungen regelt -- § 18 Abs. 3: Neue Fassung, die Zinsen und Tilgungen für bestimmte Darlehen regelt -- § 20 Abs. 3: Neue Fassung, die die Ansetzung von Zinsen für Eigenleistungen regelt -- § 23 Abs. 2: Neue Fassung, die die Ansetzung von Erbbauzinsen regelt -- § 24 Abs. 3: Absatz gestrichen -- § 25 Abs. 3: Neue Fassung, die die ansetzbaren Kosten für Anlagen und Einrichtungen regelt -- § 26 Abs. 2: Ansetzbare Verwaltungskostenbeträge erhöht von 180 auf 240 -- § 26 Abs. 3: Ansetzbare Verwaltungskostenbeträge erhöht von 30 auf 35 -- § 27 Abs. 2: Neuer Satz hinzugefügt, der die Ansetzung der Umsatzsteuer des Dritten verbietet -- § 28 Abs. 1 Satz 2: Worte 'Wertverbesserungen vorgenommen werden' durch 'eine Modernisierung vorgenommen wird' ersetzt -- § 28 Abs. 2: Neue Fassung, die die ansetzbaren Instandhaltungskosten regelt -- § 28 Abs. 3 Satz 1: Neue Fassung, die die Verringerung der Instandhaltungskosten bei Mieterkosten regelt -- § 28 Abs. 4 Satz 2 bis 4: Neue Fassung, die die Ansetzung von Schönheitsreparaturkosten regelt -- § 28 Abs. 5: Neue Fassung, die die ansetzbaren Instandhaltungskosten für Garagen regelt -- § 34 Abs. 1 Satz 4: Neue Fassung, die die Anlage 2 für die Berechnung des umbauten Raumes vorschreibt -- § 34 Abs. 3: Neuer Satz hinzugefügt, der § 6 Abs. 2 Satz 2 und § 7 Abs. 2 Satz 5 entsprechend anwendbar macht -- § 41 Abs. 2: Ansetzbare Verwaltungskostenbeträge erhöht von 240 auf 290 -- § 42 Abs. 4: Neue Nummer 3 hinzugefügt, die Räume regelt, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genügen -- Anlage 1 I. 3. Buchstabe e: Wort 'Ausgleichsbeträge' hinzugefügt -- Anlage 1 II. 3. Buchstabe d: Neue Nummer ee hinzugefügt, die Kosten der Beschaffung von Darlehen und Zuschüssen zur Deckung von laufenden Aufwendungen regelt -- Anlage 2 Kopf und Überschrift: Neue Überschrift 'Berechnung des umbauten Raumes' eingeführt -- Anlage 2 1.3: Wort 'Ermittlungen' durch 'Berechnungen' ersetzt -- Anlage 3: Neue Fassung, die die Betriebskosten regelt diff --git a/verkuendungen/1979/bgbl1-1979-43-1.md b/verkuendungen/1979/bgbl1-1979-43-1.md new file mode 100644 index 0000000000..6ae4d1cc1e --- /dev/null +++ b/verkuendungen/1979/bgbl1-1979-43-1.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# BGBl. 1979 I S. 1077 + +- **Titel:** Neufassung der Zweiten Berechnungsverordnung +- **Typ:** Neubekanntmachung +- **Fundstelle:** BGBl. 1979 I S. 1077 +- **Verkündung:** 1979-07-25 +- **Inkrafttreten:** 1979-07-01 +- **Ausfertigung:** 1979-07-18 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1979/43#page=1 +- **Quelle:** offenegesetze +- **Parser:** llm +- **Stammnormen in diesem Commit:** BVO_2 + +## Kurz + +Die Neufassung der Zweiten Berechnungsverordnung wurde bekannt gemacht und gilt seit dem 1. Juli 1979. Sie berücksichtigt mehrere vorherige Änderungen und Regelungen. +