BGBl. 1952 I S. 421 · Änderung · Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)

Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 421
Inkrafttreten: 1952-08-16
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1952-08-15

BGBl-Id: bgbl1-1952-33-1
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# GESETZ-ÜBER-DIE-SELBSTVERWALTUNG-UND-ÜBER-ÄNDERUNGEN-VON — 1951-02-23
# GESETZ-ÜBER-DIE-SELBSTVERWALTUNG-UND-ÜBER-ÄNDERUNGEN-VON — 1952-08-15
- **Titel:** Gesetz über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung
- **Titel:** Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1951 I S. 124
- **Inkrafttreten:** 1951-02-24
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/9#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger und führt Änderungen an bestehenden Vorschriften auf diesem Gebiet ein.
- **Fundstelle:** BGBl. 1952 I S. 421
- **Inkrafttreten:** 1952-08-16
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/33#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert und ergänzt das Selbstverwaltungsgesetz, insbesondere hinsichtlich der Zusammensetzung der Organe und der Wiederaufnahme der Tätigkeit geschlossener Krankenkassen.
## Betroffene Stellen
_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
- § 1 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Bildung entsprechender Organe bei Unfallversicherung durch Ausführungsbehörden, Gemeindeunfallversicherungsverbände, Städte mit Eigenunfallversicherung oder Feuerwehr-Unfallversicherungskassen regelt.
- § 2 Abs. 1 Buchstabe b: Neufassung des Buchstabens b, der die Zusammensetzung der Organe in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung regelt.
- § 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die angemessene Vertretung der einzelnen Wirtschaftszweige und Berufsgruppen in den Organen regelt.
- § 2 Abs. 7: Neufassung des Absatzes 7, der die Voraussetzungen für die Wählbarkeit der Versicherten und Arbeitgeber regelt.
- § 2 Abs. 7a: Einfügung des neuen Absatzes 7a, der die Voraussetzungen für die Wählbarkeit in der Rentenversicherung und Knappschaftsversicherung regelt.
- § 2 Abs. 7b: Einfügung des neuen Absatzes 7b, der den Stichtag für die Voraussetzungen der Wählbarkeit regelt.
- § 4 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Wahlen der Vertreter der Versicherten, Rentenberechtigten, Arbeitgeber und Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte regelt.
- § 4 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Wahlen bei Feuerwehr-Unfallversicherungskassen regelt.
- § 4 Abs. 3a: Einfügung des neuen Absatzes 3a, der die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Wählbarkeit regelt.
- § 4 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Wahlen der Vertreter in den Organen regelt.
- § 4 Abs. 8: Neufassung des Absatzes 8, der das Stimmrecht des einzelnen Arbeitgebers regelt.
- § 5 Abs. 1 und 2: Neufassung der Absätze 1 und 2, die die Wahl der Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden in den Organen regeln.
- § 8 Abs. 1 Buchstabe d: Neufassung des Buchstabens d, der die Zusammensetzung der Organe bei Versicherungsträgern und Ausführungsbehörden regelt.
## Wortlaut

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# Verlauf
- **1951-02-23** · BGBl. 1951 I S. 124 — Gesetz über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung
- **1952-08-15** · BGBl. 1952 I S. 421 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)

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# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Bildung entsprechender Organe bei Unfallversicherung durch Ausführungsbehörden, Gemeindeunfallversicherungsverbände, Städte mit Eigenunfallversicherung oder Feuerwehr-Unfallversicherungskassen regelt.
- § 2 Abs. 1 Buchstabe b: Neufassung des Buchstabens b, der die Zusammensetzung der Organe in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung regelt.
- § 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die angemessene Vertretung der einzelnen Wirtschaftszweige und Berufsgruppen in den Organen regelt.
- § 2 Abs. 7: Neufassung des Absatzes 7, der die Voraussetzungen für die Wählbarkeit der Versicherten und Arbeitgeber regelt.
- § 2 Abs. 7a: Einfügung des neuen Absatzes 7a, der die Voraussetzungen für die Wählbarkeit in der Rentenversicherung und Knappschaftsversicherung regelt.
- § 2 Abs. 7b: Einfügung des neuen Absatzes 7b, der den Stichtag für die Voraussetzungen der Wählbarkeit regelt.
- § 4 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Wahlen der Vertreter der Versicherten, Rentenberechtigten, Arbeitgeber und Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte regelt.
- § 4 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Wahlen bei Feuerwehr-Unfallversicherungskassen regelt.
- § 4 Abs. 3a: Einfügung des neuen Absatzes 3a, der die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Wählbarkeit regelt.
- § 4 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Wahlen der Vertreter in den Organen regelt.
- § 4 Abs. 8: Neufassung des Absatzes 8, der das Stimmrecht des einzelnen Arbeitgebers regelt.
- § 5 Abs. 1 und 2: Neufassung der Absätze 1 und 2, die die Wahl der Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden in den Organen regeln.
- § 8 Abs. 1 Buchstabe d: Neufassung des Buchstabens d, der die Zusammensetzung der Organe bei Versicherungsträgern und Ausführungsbehörden regelt.

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-15 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 421
§ 1 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Bildung entsprechender Organe bei Unfallversicherung durch Ausführungsbehörden, Gemeindeunfallversicherungsverbände, Städte mit Eigenunfallversicherung oder Feuerwehr-Unfallversicherungskassen regelt.

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# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-15 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 421
§ 2 Abs. 1 Buchstabe b: Neufassung des Buchstabens b, der die Zusammensetzung der Organe in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung regelt.
§ 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die angemessene Vertretung der einzelnen Wirtschaftszweige und Berufsgruppen in den Organen regelt.
§ 2 Abs. 7: Neufassung des Absatzes 7, der die Voraussetzungen für die Wählbarkeit der Versicherten und Arbeitgeber regelt.
§ 2 Abs. 7a: Einfügung des neuen Absatzes 7a, der die Voraussetzungen für die Wählbarkeit in der Rentenversicherung und Knappschaftsversicherung regelt.
§ 2 Abs. 7b: Einfügung des neuen Absatzes 7b, der den Stichtag für die Voraussetzungen der Wählbarkeit regelt.

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-15 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 421
§ 4 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Wahlen der Vertreter der Versicherten, Rentenberechtigten, Arbeitgeber und Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte regelt.
§ 4 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Wahlen bei Feuerwehr-Unfallversicherungskassen regelt.
§ 4 Abs. 3a: Einfügung des neuen Absatzes 3a, der die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Wählbarkeit regelt.
§ 4 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Wahlen der Vertreter in den Organen regelt.
§ 4 Abs. 8: Neufassung des Absatzes 8, der das Stimmrecht des einzelnen Arbeitgebers regelt.

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-15 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 421
§ 5 Abs. 1 und 2: Neufassung der Absätze 1 und 2, die die Wahl der Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden in den Organen regeln.

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-15 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 421
§ 8 Abs. 1 Buchstabe d: Neufassung des Buchstabens d, der die Zusammensetzung der Organe bei Versicherungsträgern und Ausführungsbehörden regelt.

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# SELBSTVERWALTUNGSGESETZ — 1952-08-15
- **Titel:** Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1952 I S. 421
- **Inkrafttreten:** 1952-08-16
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/33#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert und ergänzt das Selbstverwaltungsgesetz, insbesondere hinsichtlich der Zusammensetzung der Organe und der Wiederaufnahme der Tätigkeit geschlossener Krankenkassen.
## Betroffene Stellen
- § 4 Abs. 1: Bestimmungen zur Geschäftsleitung der Eisenbahn-Versicherungsanstalt und der Feuerwehr-Unfallversicherungskassen
- § 4 Abs. 1a: Möglichkeit einer gemeinsamen Geschäftsleitung für die See-Berufsgenossenschaft und die Seekasse
- § 4 Abs. 3: Neue Bestimmungen zur Geschäftsleitung und Vertretung des Versicherungsträgers
- § 4 Abs. 5: Neue Bestimmungen zur dienstrechtlichen Stellung der Geschäftsführer und deren Stellvertreter
- § 11 Abs. 2a: Neue Bestimmungen zur Bildung von Stimmbezirken für die Wahlen
- § 11 Abs. 3a: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen
- § 11 Abs. 3b: Regelungen zur Zulässigkeit von brieflicher Wahl
- § 11 Abs. 3c: Regelungen zu anderen Unterlagen als Wahlausweise
- § 11 Abs. 3d: Regelungen zu weiteren Fragen der Wahlvorbereitung und -durchführung
- § 11 Abs. 5: Neue Bestimmungen zum Zeitpunkt der Wahlen
- § 12 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Ausstellung von Wahlausweisen
- § 12 Abs. 1a: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen in der Kranken- und Rentenversicherung
- § 12 Abs. 1b: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen in der Allgemeinen und See-Unfallversicherung
- § 12 Abs. 1c: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
- § 12 Abs. 1d: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen in der Gemeindeunfallversicherung
- § 12 Abs. 1e: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen bei Existenz eines Betriebsrats
- § 14 Abs. 2a: Neue Bestimmungen zur Errichtung von Innungskrankenkassen
- § 14 Abs. 4: Streichung des letzten Satzes
- § 14 Abs. 4a: Regelungen zur Überführung von versicherungspflichtigen Beschäftigten von Innungen auf Innungskrankenkassen
- § 14 Abs. 4b: Regelungen zur Überführung von Mitgliedern von Innungskrankenkassen auf andere Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
- § 14 Abs. 4c: Regelungen zur Anwendung von Vorschriften bei der Überführung von Mitgliedern
- § 14 Abs. 4d: Regelungen zur Fortgeltung von bisherigen Regelungen bei Überführungen
- § 15 Abs. 1: Streichung des Absatzes
- § 15 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Amtsdauer von Organen von Versicherungsträgern
- § 15 Abs. 3: Regelungen zur Fortgeltung der Stellung von Organen und Geschäftsführern
- § 15 Abs. 4: Regelungen zur Fortgeltung der Vorschriften ab dem 24. Februar 1951
- § 16 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes
- § 18 Abs. 3: Neuanordnung der Nummern
- § 18 Abs. 3 Nr. 1: Einfügung einer neuen Nummer
- § 18 Abs. 4 Nr. 3: Neue Bestimmungen zur Schließung von Versicherungsträgern in den Jahren 1945 und 1946
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **1952-08-15** · BGBl. 1952 I S. 421 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)

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# Stellen dieser Station
- § 4 Abs. 1: Bestimmungen zur Geschäftsleitung der Eisenbahn-Versicherungsanstalt und der Feuerwehr-Unfallversicherungskassen
- § 4 Abs. 1a: Möglichkeit einer gemeinsamen Geschäftsleitung für die See-Berufsgenossenschaft und die Seekasse
- § 4 Abs. 3: Neue Bestimmungen zur Geschäftsleitung und Vertretung des Versicherungsträgers
- § 4 Abs. 5: Neue Bestimmungen zur dienstrechtlichen Stellung der Geschäftsführer und deren Stellvertreter
- § 11 Abs. 2a: Neue Bestimmungen zur Bildung von Stimmbezirken für die Wahlen
- § 11 Abs. 3a: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen
- § 11 Abs. 3b: Regelungen zur Zulässigkeit von brieflicher Wahl
- § 11 Abs. 3c: Regelungen zu anderen Unterlagen als Wahlausweise
- § 11 Abs. 3d: Regelungen zu weiteren Fragen der Wahlvorbereitung und -durchführung
- § 11 Abs. 5: Neue Bestimmungen zum Zeitpunkt der Wahlen
- § 12 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Ausstellung von Wahlausweisen
- § 12 Abs. 1a: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen in der Kranken- und Rentenversicherung
- § 12 Abs. 1b: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen in der Allgemeinen und See-Unfallversicherung
- § 12 Abs. 1c: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
- § 12 Abs. 1d: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen in der Gemeindeunfallversicherung
- § 12 Abs. 1e: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen bei Existenz eines Betriebsrats
- § 14 Abs. 2a: Neue Bestimmungen zur Errichtung von Innungskrankenkassen
- § 14 Abs. 4: Streichung des letzten Satzes
- § 14 Abs. 4a: Regelungen zur Überführung von versicherungspflichtigen Beschäftigten von Innungen auf Innungskrankenkassen
- § 14 Abs. 4b: Regelungen zur Überführung von Mitgliedern von Innungskrankenkassen auf andere Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
- § 14 Abs. 4c: Regelungen zur Anwendung von Vorschriften bei der Überführung von Mitgliedern
- § 14 Abs. 4d: Regelungen zur Fortgeltung von bisherigen Regelungen bei Überführungen
- § 15 Abs. 1: Streichung des Absatzes
- § 15 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Amtsdauer von Organen von Versicherungsträgern
- § 15 Abs. 3: Regelungen zur Fortgeltung der Stellung von Organen und Geschäftsführern
- § 15 Abs. 4: Regelungen zur Fortgeltung der Vorschriften ab dem 24. Februar 1951
- § 16 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes
- § 18 Abs. 3: Neuanordnung der Nummern
- § 18 Abs. 3 Nr. 1: Einfügung einer neuen Nummer
- § 18 Abs. 4 Nr. 3: Neue Bestimmungen zur Schließung von Versicherungsträgern in den Jahren 1945 und 1946

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-15 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 421
§ 11 Abs. 2a: Neue Bestimmungen zur Bildung von Stimmbezirken für die Wahlen
§ 11 Abs. 3a: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen
§ 11 Abs. 3b: Regelungen zur Zulässigkeit von brieflicher Wahl
§ 11 Abs. 3c: Regelungen zu anderen Unterlagen als Wahlausweise
§ 11 Abs. 3d: Regelungen zu weiteren Fragen der Wahlvorbereitung und -durchführung
§ 11 Abs. 5: Neue Bestimmungen zum Zeitpunkt der Wahlen

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-15 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 421
§ 12 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Ausstellung von Wahlausweisen
§ 12 Abs. 1a: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen in der Kranken- und Rentenversicherung
§ 12 Abs. 1b: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen in der Allgemeinen und See-Unfallversicherung
§ 12 Abs. 1c: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
§ 12 Abs. 1d: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen in der Gemeindeunfallversicherung
§ 12 Abs. 1e: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen bei Existenz eines Betriebsrats

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-15 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 421
§ 14 Abs. 2a: Neue Bestimmungen zur Errichtung von Innungskrankenkassen
§ 14 Abs. 4: Streichung des letzten Satzes
§ 14 Abs. 4a: Regelungen zur Überführung von versicherungspflichtigen Beschäftigten von Innungen auf Innungskrankenkassen
§ 14 Abs. 4b: Regelungen zur Überführung von Mitgliedern von Innungskrankenkassen auf andere Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
§ 14 Abs. 4c: Regelungen zur Anwendung von Vorschriften bei der Überführung von Mitgliedern
§ 14 Abs. 4d: Regelungen zur Fortgeltung von bisherigen Regelungen bei Überführungen

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-15 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 421
§ 15 Abs. 1: Streichung des Absatzes
§ 15 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Amtsdauer von Organen von Versicherungsträgern
§ 15 Abs. 3: Regelungen zur Fortgeltung der Stellung von Organen und Geschäftsführern
§ 15 Abs. 4: Regelungen zur Fortgeltung der Vorschriften ab dem 24. Februar 1951

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-15 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 421
§ 16 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes

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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-15 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 421
§ 18 Abs. 3: Neuanordnung der Nummern
§ 18 Abs. 3 Nr. 1: Einfügung einer neuen Nummer
§ 18 Abs. 4 Nr. 3: Neue Bestimmungen zur Schließung von Versicherungsträgern in den Jahren 1945 und 1946

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-15 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 421
§ 4 Abs. 1: Bestimmungen zur Geschäftsleitung der Eisenbahn-Versicherungsanstalt und der Feuerwehr-Unfallversicherungskassen
§ 4 Abs. 1a: Möglichkeit einer gemeinsamen Geschäftsleitung für die See-Berufsgenossenschaft und die Seekasse
§ 4 Abs. 3: Neue Bestimmungen zur Geschäftsleitung und Vertretung des Versicherungsträgers
§ 4 Abs. 5: Neue Bestimmungen zur dienstrechtlichen Stellung der Geschäftsführer und deren Stellvertreter

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# BGBl. 1952 I S. 421
- **Titel:** Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1952 I S. 421
- **Verkündung:** 1952-08-15
- **Inkrafttreten:** 1952-08-16
- **Ausfertigung:** 1952-08-13
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/33#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** GESETZ-ÜBER-DIE-SELBSTVERWALTUNG-UND-ÜBER-ÄNDERUNGEN-VON, SELBSTVERWALTUNGSGESETZ
## Kurz
Das Gesetz ändert und ergänzt das Selbstverwaltungsgesetz, insbesondere hinsichtlich der Zusammensetzung der Organe und der Wiederaufnahme der Tätigkeit geschlossener Krankenkassen.