BGBl. 1952 I S. 421 · Änderung · Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 421 Inkrafttreten: 1952-08-16 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1952-08-15 BGBl-Id: bgbl1-1952-33-1
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# GESETZ-ÜBER-DIE-SELBSTVERWALTUNG-UND-ÜBER-ÄNDERUNGEN-VON — 1951-02-23
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# GESETZ-ÜBER-DIE-SELBSTVERWALTUNG-UND-ÜBER-ÄNDERUNGEN-VON — 1952-08-15
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- **Titel:** Gesetz über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung
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- **Titel:** Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1951 I S. 124
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- **Inkrafttreten:** 1951-02-24
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1951/9#page=2
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- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger und führt Änderungen an bestehenden Vorschriften auf diesem Gebiet ein.
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- **Fundstelle:** BGBl. 1952 I S. 421
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- **Inkrafttreten:** 1952-08-16
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/33#page=1
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- **Kurz:** Das Gesetz ändert und ergänzt das Selbstverwaltungsgesetz, insbesondere hinsichtlich der Zusammensetzung der Organe und der Wiederaufnahme der Tätigkeit geschlossener Krankenkassen.
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## Betroffene Stellen
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_Keine einzelnen Stellen ermittelt._
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- § 1 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Bildung entsprechender Organe bei Unfallversicherung durch Ausführungsbehörden, Gemeindeunfallversicherungsverbände, Städte mit Eigenunfallversicherung oder Feuerwehr-Unfallversicherungskassen regelt.
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- § 2 Abs. 1 Buchstabe b: Neufassung des Buchstabens b, der die Zusammensetzung der Organe in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung regelt.
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- § 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die angemessene Vertretung der einzelnen Wirtschaftszweige und Berufsgruppen in den Organen regelt.
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- § 2 Abs. 7: Neufassung des Absatzes 7, der die Voraussetzungen für die Wählbarkeit der Versicherten und Arbeitgeber regelt.
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- § 2 Abs. 7a: Einfügung des neuen Absatzes 7a, der die Voraussetzungen für die Wählbarkeit in der Rentenversicherung und Knappschaftsversicherung regelt.
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- § 2 Abs. 7b: Einfügung des neuen Absatzes 7b, der den Stichtag für die Voraussetzungen der Wählbarkeit regelt.
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- § 4 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Wahlen der Vertreter der Versicherten, Rentenberechtigten, Arbeitgeber und Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte regelt.
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- § 4 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Wahlen bei Feuerwehr-Unfallversicherungskassen regelt.
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- § 4 Abs. 3a: Einfügung des neuen Absatzes 3a, der die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Wählbarkeit regelt.
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- § 4 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Wahlen der Vertreter in den Organen regelt.
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- § 4 Abs. 8: Neufassung des Absatzes 8, der das Stimmrecht des einzelnen Arbeitgebers regelt.
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- § 5 Abs. 1 und 2: Neufassung der Absätze 1 und 2, die die Wahl der Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden in den Organen regeln.
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- § 8 Abs. 1 Buchstabe d: Neufassung des Buchstabens d, der die Zusammensetzung der Organe bei Versicherungsträgern und Ausführungsbehörden regelt.
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## Wortlaut
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# Verlauf
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- **1951-02-23** · BGBl. 1951 I S. 124 — Gesetz über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung
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- **1952-08-15** · BGBl. 1952 I S. 421 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
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# Stellen dieser Station
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- § 1 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Bildung entsprechender Organe bei Unfallversicherung durch Ausführungsbehörden, Gemeindeunfallversicherungsverbände, Städte mit Eigenunfallversicherung oder Feuerwehr-Unfallversicherungskassen regelt.
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- § 2 Abs. 1 Buchstabe b: Neufassung des Buchstabens b, der die Zusammensetzung der Organe in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung regelt.
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- § 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die angemessene Vertretung der einzelnen Wirtschaftszweige und Berufsgruppen in den Organen regelt.
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- § 2 Abs. 7: Neufassung des Absatzes 7, der die Voraussetzungen für die Wählbarkeit der Versicherten und Arbeitgeber regelt.
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- § 2 Abs. 7a: Einfügung des neuen Absatzes 7a, der die Voraussetzungen für die Wählbarkeit in der Rentenversicherung und Knappschaftsversicherung regelt.
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- § 2 Abs. 7b: Einfügung des neuen Absatzes 7b, der den Stichtag für die Voraussetzungen der Wählbarkeit regelt.
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- § 4 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Wahlen der Vertreter der Versicherten, Rentenberechtigten, Arbeitgeber und Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte regelt.
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- § 4 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Wahlen bei Feuerwehr-Unfallversicherungskassen regelt.
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- § 4 Abs. 3a: Einfügung des neuen Absatzes 3a, der die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Wählbarkeit regelt.
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- § 4 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Wahlen der Vertreter in den Organen regelt.
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- § 4 Abs. 8: Neufassung des Absatzes 8, der das Stimmrecht des einzelnen Arbeitgebers regelt.
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- § 5 Abs. 1 und 2: Neufassung der Absätze 1 und 2, die die Wahl der Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden in den Organen regeln.
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- § 8 Abs. 1 Buchstabe d: Neufassung des Buchstabens d, der die Zusammensetzung der Organe bei Versicherungsträgern und Ausführungsbehörden regelt.
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# § 1
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1952-08-15 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 421
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§ 1 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Bildung entsprechender Organe bei Unfallversicherung durch Ausführungsbehörden, Gemeindeunfallversicherungsverbände, Städte mit Eigenunfallversicherung oder Feuerwehr-Unfallversicherungskassen regelt.
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# § 2
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1952-08-15 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 421
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§ 2 Abs. 1 Buchstabe b: Neufassung des Buchstabens b, der die Zusammensetzung der Organe in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung regelt.
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§ 2 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die angemessene Vertretung der einzelnen Wirtschaftszweige und Berufsgruppen in den Organen regelt.
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§ 2 Abs. 7: Neufassung des Absatzes 7, der die Voraussetzungen für die Wählbarkeit der Versicherten und Arbeitgeber regelt.
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§ 2 Abs. 7a: Einfügung des neuen Absatzes 7a, der die Voraussetzungen für die Wählbarkeit in der Rentenversicherung und Knappschaftsversicherung regelt.
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§ 2 Abs. 7b: Einfügung des neuen Absatzes 7b, der den Stichtag für die Voraussetzungen der Wählbarkeit regelt.
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# § 4
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1952-08-15 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 421
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§ 4 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Wahlen der Vertreter der Versicherten, Rentenberechtigten, Arbeitgeber und Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte regelt.
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§ 4 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Wahlen bei Feuerwehr-Unfallversicherungskassen regelt.
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§ 4 Abs. 3a: Einfügung des neuen Absatzes 3a, der die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen der Wählbarkeit regelt.
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§ 4 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Wahlen der Vertreter in den Organen regelt.
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§ 4 Abs. 8: Neufassung des Absatzes 8, der das Stimmrecht des einzelnen Arbeitgebers regelt.
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# § 5
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1952-08-15 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 421
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§ 5 Abs. 1 und 2: Neufassung der Absätze 1 und 2, die die Wahl der Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden in den Organen regeln.
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# § 8
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1952-08-15 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 421
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§ 8 Abs. 1 Buchstabe d: Neufassung des Buchstabens d, der die Zusammensetzung der Organe bei Versicherungsträgern und Ausführungsbehörden regelt.
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46
selbstverwaltungsgesetz/FASSUNG.md
Normal file
46
selbstverwaltungsgesetz/FASSUNG.md
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# SELBSTVERWALTUNGSGESETZ — 1952-08-15
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- **Titel:** Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1952 I S. 421
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- **Inkrafttreten:** 1952-08-16
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/33#page=1
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- **Kurz:** Das Gesetz ändert und ergänzt das Selbstverwaltungsgesetz, insbesondere hinsichtlich der Zusammensetzung der Organe und der Wiederaufnahme der Tätigkeit geschlossener Krankenkassen.
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## Betroffene Stellen
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- § 4 Abs. 1: Bestimmungen zur Geschäftsleitung der Eisenbahn-Versicherungsanstalt und der Feuerwehr-Unfallversicherungskassen
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- § 4 Abs. 1a: Möglichkeit einer gemeinsamen Geschäftsleitung für die See-Berufsgenossenschaft und die Seekasse
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- § 4 Abs. 3: Neue Bestimmungen zur Geschäftsleitung und Vertretung des Versicherungsträgers
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||||
- § 4 Abs. 5: Neue Bestimmungen zur dienstrechtlichen Stellung der Geschäftsführer und deren Stellvertreter
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||||
- § 11 Abs. 2a: Neue Bestimmungen zur Bildung von Stimmbezirken für die Wahlen
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||||
- § 11 Abs. 3a: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen
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- § 11 Abs. 3b: Regelungen zur Zulässigkeit von brieflicher Wahl
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||||
- § 11 Abs. 3c: Regelungen zu anderen Unterlagen als Wahlausweise
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||||
- § 11 Abs. 3d: Regelungen zu weiteren Fragen der Wahlvorbereitung und -durchführung
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||||
- § 11 Abs. 5: Neue Bestimmungen zum Zeitpunkt der Wahlen
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||||
- § 12 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Ausstellung von Wahlausweisen
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||||
- § 12 Abs. 1a: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen in der Kranken- und Rentenversicherung
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- § 12 Abs. 1b: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen in der Allgemeinen und See-Unfallversicherung
|
||||
- § 12 Abs. 1c: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
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||||
- § 12 Abs. 1d: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen in der Gemeindeunfallversicherung
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||||
- § 12 Abs. 1e: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen bei Existenz eines Betriebsrats
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||||
- § 14 Abs. 2a: Neue Bestimmungen zur Errichtung von Innungskrankenkassen
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||||
- § 14 Abs. 4: Streichung des letzten Satzes
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||||
- § 14 Abs. 4a: Regelungen zur Überführung von versicherungspflichtigen Beschäftigten von Innungen auf Innungskrankenkassen
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||||
- § 14 Abs. 4b: Regelungen zur Überführung von Mitgliedern von Innungskrankenkassen auf andere Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
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||||
- § 14 Abs. 4c: Regelungen zur Anwendung von Vorschriften bei der Überführung von Mitgliedern
|
||||
- § 14 Abs. 4d: Regelungen zur Fortgeltung von bisherigen Regelungen bei Überführungen
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||||
- § 15 Abs. 1: Streichung des Absatzes
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||||
- § 15 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Amtsdauer von Organen von Versicherungsträgern
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||||
- § 15 Abs. 3: Regelungen zur Fortgeltung der Stellung von Organen und Geschäftsführern
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||||
- § 15 Abs. 4: Regelungen zur Fortgeltung der Vorschriften ab dem 24. Februar 1951
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- § 16 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes
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||||
- § 18 Abs. 3: Neuanordnung der Nummern
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- § 18 Abs. 3 Nr. 1: Einfügung einer neuen Nummer
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- § 18 Abs. 4 Nr. 3: Neue Bestimmungen zur Schließung von Versicherungsträgern in den Jahren 1945 und 1946
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## Wortlaut
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Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
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vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
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selbstverwaltungsgesetz/HINWEIS.md
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15
selbstverwaltungsgesetz/HINWEIS.md
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
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Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
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(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
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Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
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[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
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Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
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dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
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**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
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(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
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`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
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3
selbstverwaltungsgesetz/HISTORY.md
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3
selbstverwaltungsgesetz/HISTORY.md
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# Verlauf
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- **1952-08-15** · BGBl. 1952 I S. 421 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
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32
selbstverwaltungsgesetz/STELLEN.md
Normal file
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selbstverwaltungsgesetz/STELLEN.md
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# Stellen dieser Station
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- § 4 Abs. 1: Bestimmungen zur Geschäftsleitung der Eisenbahn-Versicherungsanstalt und der Feuerwehr-Unfallversicherungskassen
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- § 4 Abs. 1a: Möglichkeit einer gemeinsamen Geschäftsleitung für die See-Berufsgenossenschaft und die Seekasse
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- § 4 Abs. 3: Neue Bestimmungen zur Geschäftsleitung und Vertretung des Versicherungsträgers
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- § 4 Abs. 5: Neue Bestimmungen zur dienstrechtlichen Stellung der Geschäftsführer und deren Stellvertreter
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- § 11 Abs. 2a: Neue Bestimmungen zur Bildung von Stimmbezirken für die Wahlen
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- § 11 Abs. 3a: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen
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- § 11 Abs. 3b: Regelungen zur Zulässigkeit von brieflicher Wahl
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- § 11 Abs. 3c: Regelungen zu anderen Unterlagen als Wahlausweise
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- § 11 Abs. 3d: Regelungen zu weiteren Fragen der Wahlvorbereitung und -durchführung
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- § 11 Abs. 5: Neue Bestimmungen zum Zeitpunkt der Wahlen
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- § 12 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Ausstellung von Wahlausweisen
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- § 12 Abs. 1a: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen in der Kranken- und Rentenversicherung
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- § 12 Abs. 1b: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen in der Allgemeinen und See-Unfallversicherung
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- § 12 Abs. 1c: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
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- § 12 Abs. 1d: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen in der Gemeindeunfallversicherung
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- § 12 Abs. 1e: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen bei Existenz eines Betriebsrats
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- § 14 Abs. 2a: Neue Bestimmungen zur Errichtung von Innungskrankenkassen
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- § 14 Abs. 4: Streichung des letzten Satzes
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- § 14 Abs. 4a: Regelungen zur Überführung von versicherungspflichtigen Beschäftigten von Innungen auf Innungskrankenkassen
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- § 14 Abs. 4b: Regelungen zur Überführung von Mitgliedern von Innungskrankenkassen auf andere Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
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- § 14 Abs. 4c: Regelungen zur Anwendung von Vorschriften bei der Überführung von Mitgliedern
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- § 14 Abs. 4d: Regelungen zur Fortgeltung von bisherigen Regelungen bei Überführungen
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- § 15 Abs. 1: Streichung des Absatzes
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- § 15 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Amtsdauer von Organen von Versicherungsträgern
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- § 15 Abs. 3: Regelungen zur Fortgeltung der Stellung von Organen und Geschäftsführern
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- § 15 Abs. 4: Regelungen zur Fortgeltung der Vorschriften ab dem 24. Februar 1951
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- § 16 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes
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- § 18 Abs. 3: Neuanordnung der Nummern
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- § 18 Abs. 3 Nr. 1: Einfügung einer neuen Nummer
|
||||
- § 18 Abs. 4 Nr. 3: Neue Bestimmungen zur Schließung von Versicherungsträgern in den Jahren 1945 und 1946
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17
selbstverwaltungsgesetz/§11.md
Normal file
17
selbstverwaltungsgesetz/§11.md
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# § 11
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1952-08-15 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 421
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§ 11 Abs. 2a: Neue Bestimmungen zur Bildung von Stimmbezirken für die Wahlen
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§ 11 Abs. 3a: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen
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§ 11 Abs. 3b: Regelungen zur Zulässigkeit von brieflicher Wahl
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§ 11 Abs. 3c: Regelungen zu anderen Unterlagen als Wahlausweise
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§ 11 Abs. 3d: Regelungen zu weiteren Fragen der Wahlvorbereitung und -durchführung
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§ 11 Abs. 5: Neue Bestimmungen zum Zeitpunkt der Wahlen
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17
selbstverwaltungsgesetz/§12.md
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17
selbstverwaltungsgesetz/§12.md
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# § 12
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1952-08-15 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 421
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§ 12 Abs. 1: Neue Bestimmungen zur Ausstellung von Wahlausweisen
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§ 12 Abs. 1a: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen in der Kranken- und Rentenversicherung
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§ 12 Abs. 1b: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen in der Allgemeinen und See-Unfallversicherung
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§ 12 Abs. 1c: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
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§ 12 Abs. 1d: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen in der Gemeindeunfallversicherung
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§ 12 Abs. 1e: Regelungen zur Ausstellung von Wahlausweisen bei Existenz eines Betriebsrats
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selbstverwaltungsgesetz/§14.md
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selbstverwaltungsgesetz/§14.md
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# § 14
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1952-08-15 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 421
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§ 14 Abs. 2a: Neue Bestimmungen zur Errichtung von Innungskrankenkassen
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§ 14 Abs. 4: Streichung des letzten Satzes
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§ 14 Abs. 4a: Regelungen zur Überführung von versicherungspflichtigen Beschäftigten von Innungen auf Innungskrankenkassen
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§ 14 Abs. 4b: Regelungen zur Überführung von Mitgliedern von Innungskrankenkassen auf andere Träger der gesetzlichen Krankenversicherung
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§ 14 Abs. 4c: Regelungen zur Anwendung von Vorschriften bei der Überführung von Mitgliedern
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§ 14 Abs. 4d: Regelungen zur Fortgeltung von bisherigen Regelungen bei Überführungen
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selbstverwaltungsgesetz/§15.md
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13
selbstverwaltungsgesetz/§15.md
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@@ -0,0 +1,13 @@
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# § 15
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1952-08-15 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 421
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§ 15 Abs. 1: Streichung des Absatzes
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§ 15 Abs. 2: Neue Bestimmungen zur Amtsdauer von Organen von Versicherungsträgern
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§ 15 Abs. 3: Regelungen zur Fortgeltung der Stellung von Organen und Geschäftsführern
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§ 15 Abs. 4: Regelungen zur Fortgeltung der Vorschriften ab dem 24. Februar 1951
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selbstverwaltungsgesetz/§16.md
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selbstverwaltungsgesetz/§16.md
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# § 16
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1952-08-15 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 421
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§ 16 Abs. 1 Satz 2: Streichung des Satzes
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selbstverwaltungsgesetz/§18.md
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selbstverwaltungsgesetz/§18.md
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@@ -0,0 +1,11 @@
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# § 18
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1952-08-15 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 421
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§ 18 Abs. 3: Neuanordnung der Nummern
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§ 18 Abs. 3 Nr. 1: Einfügung einer neuen Nummer
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§ 18 Abs. 4 Nr. 3: Neue Bestimmungen zur Schließung von Versicherungsträgern in den Jahren 1945 und 1946
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13
selbstverwaltungsgesetz/§4.md
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selbstverwaltungsgesetz/§4.md
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# § 4
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1952-08-15 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
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> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 421
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§ 4 Abs. 1: Bestimmungen zur Geschäftsleitung der Eisenbahn-Versicherungsanstalt und der Feuerwehr-Unfallversicherungskassen
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§ 4 Abs. 1a: Möglichkeit einer gemeinsamen Geschäftsleitung für die See-Berufsgenossenschaft und die Seekasse
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§ 4 Abs. 3: Neue Bestimmungen zur Geschäftsleitung und Vertretung des Versicherungsträgers
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§ 4 Abs. 5: Neue Bestimmungen zur dienstrechtlichen Stellung der Geschäftsführer und deren Stellvertreter
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17
verkuendungen/1952/bgbl1-1952-33-1.md
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verkuendungen/1952/bgbl1-1952-33-1.md
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# BGBl. 1952 I S. 421
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- **Titel:** Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Gesetzes über die Selbstverwaltung und über Änderungen von Vorschriften auf dem Gebiet der Sozialversicherung (Änderungs- und Ergänzungsgesetz zum Selbstverwaltungsgesetz)
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1952 I S. 421
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- **Verkündung:** 1952-08-15
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- **Inkrafttreten:** 1952-08-16
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- **Ausfertigung:** 1952-08-13
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/33#page=1
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- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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- **Stammnormen in diesem Commit:** GESETZ-ÜBER-DIE-SELBSTVERWALTUNG-UND-ÜBER-ÄNDERUNGEN-VON, SELBSTVERWALTUNGSGESETZ
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## Kurz
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Das Gesetz ändert und ergänzt das Selbstverwaltungsgesetz, insbesondere hinsichtlich der Zusammensetzung der Organe und der Wiederaufnahme der Tätigkeit geschlossener Krankenkassen.
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Reference in New Issue
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