BGBl. 1998 I S. 700 · Erlass · Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 700 Inkrafttreten: 1998-04-15 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1998-04-14 BGBl-Id: bgbl1-1998-21-7
This commit is contained in:
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# BAT — 1998-04-14
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- **Titel:** Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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- **Typ:** Erlass
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- **Fundstelle:** BGBl. 1998 I S. 700
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- **Inkrafttreten:** 1998-04-15 (Tag nach der Verkündung)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/21#page=36
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- **Kurz:** Die Anordnung überträgt dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung umfangreiche Befugnisse im Bereich des Beamtenrechts, der Bearbeitung von Personalangelegenheiten, der Versorgung und der Disziplinarordnung. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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## Betroffene Stellen
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- § 24: tarifliche Zulagen zu gewähren
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## Wortlaut
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Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
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vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
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bat/HINWEIS.md
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bat/HINWEIS.md
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
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Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
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(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
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Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
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[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
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Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
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dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
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**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
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(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
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`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
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bat/HISTORY.md
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bat/HISTORY.md
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# Verlauf
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- **1998-04-14** · BGBl. 1998 I S. 700 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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bat/STELLEN.md
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bat/STELLEN.md
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# Stellen dieser Station
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- § 24: tarifliche Zulagen zu gewähren
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bat/§24.md
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bat/§24.md
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# § 24
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1998-04-14 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 700
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§ 24: tarifliche Zulagen zu gewähren
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# BBESG — 1998-03-19
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# BBESG — 1998-04-14
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- **Titel:** Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministeriums für Verkehr
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- **Typ:** Sonstige
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- **Fundstelle:** BGBl. 1998 I S. 494
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- **Inkrafttreten:** 1998-03-20; 1997-08-01 (Abschnitt II Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e und Abs. 2)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/15#page=34
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- **Kurz:** Die Anordnung überträgt dem Bundesministerium für Verkehr Befugnisse und Zuständigkeiten in verschiedenen Bereichen des Beamtenrechts auf verschiedene Behörden. Sie regelt auch die Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis.
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- **Titel:** Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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- **Typ:** Erlass
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- **Fundstelle:** BGBl. 1998 I S. 700
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- **Inkrafttreten:** 1998-04-15 (Tag nach der Verkündung)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/21#page=36
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- **Kurz:** Die Anordnung überträgt dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung umfangreiche Befugnisse im Bereich des Beamtenrechts, der Bearbeitung von Personalangelegenheiten, der Versorgung und der Disziplinarordnung. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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## Betroffene Stellen
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- § 12 Abs. 2 Satz 3: Befugnis zur Rückforderung aus Billigkeitsgründen
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- § 52 Abs. 1: Entscheidungen über den Mietzuschuss
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- § 58 Abs. 1: Entscheidungen über den Mietzuschuss bei Abordnungen
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- § 66 Abs. 1 und 3: Herabsetzung des Anwärtergrundbetrags
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- § 12 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 87 Abs. 2 Satz 3: von der Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweise abzusehen
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- § 15 Abs. 2 Satz 2: den dienstlichen Wohnsitz des Beamten anzuweisen
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||||
- § 66 Abs. 1: den Anwärtergrundbetrag herabzusetzen und über die Anerkennung besonderer Härtefälle zu entscheiden
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- § 4 Abs. 2 der Anwärtersonderzuschlags-Verordnung: aus Billigkeitsgründen von der Rückforderung des Anwärtersonderzuschlags ganz oder teilweise abzusehen
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## Wortlaut
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- **1997-08-14** · BGBl. 1997 I S. 2032 — Berichtigung der Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes
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- **1997-12-18** · BGBl. 1997 I S. 2902 — Gesetz über die Errichtung eines Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung sowie zur Änderung besoldungsrechtlicher Vorschriften
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- **1998-03-19** · BGBl. 1998 I S. 494 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministeriums für Verkehr
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- **1998-04-14** · BGBl. 1998 I S. 700 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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# Stellen dieser Station
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- § 12 Abs. 2 Satz 3: Befugnis zur Rückforderung aus Billigkeitsgründen
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- § 52 Abs. 1: Entscheidungen über den Mietzuschuss
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- § 58 Abs. 1: Entscheidungen über den Mietzuschuss bei Abordnungen
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- § 66 Abs. 1 und 3: Herabsetzung des Anwärtergrundbetrags
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- § 12 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 87 Abs. 2 Satz 3: von der Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweise abzusehen
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- § 15 Abs. 2 Satz 2: den dienstlichen Wohnsitz des Beamten anzuweisen
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- § 66 Abs. 1: den Anwärtergrundbetrag herabzusetzen und über die Anerkennung besonderer Härtefälle zu entscheiden
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- § 4 Abs. 2 der Anwärtersonderzuschlags-Verordnung: aus Billigkeitsgründen von der Rückforderung des Anwärtersonderzuschlags ganz oder teilweise abzusehen
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# § 12
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1998-03-19 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministeriums für Verkehr
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 494
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> Station: 1998-04-14 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 700
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§ 12 Abs. 2 Satz 3: Befugnis zur Rückforderung aus Billigkeitsgründen
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§ 12 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 87 Abs. 2 Satz 3: von der Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweise abzusehen
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# § 15
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1996-03-01 — Neufassung des Bundesbesoldungsgesetzes
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> Fundstelle: BGBl. 1996 I S. 262
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> Station: 1998-04-14 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 700
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§ 15: Neufassung des Artikels zum dienstlichen Wohnsitz
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§ 15 Abs. 2 Satz 2: den dienstlichen Wohnsitz des Beamten anzuweisen
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# § 4
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1995-12-28 — Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1995 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1995 - BBVAnpG 95)
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> Fundstelle: BGBl. 1995 I S. 1969
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> Station: 1998-04-14 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 700
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§ 4: Einmalige Zahlung für Versorgungsempfänger
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§ 4 Abs. 2 der Anwärtersonderzuschlags-Verordnung: aus Billigkeitsgründen von der Rückforderung des Anwärtersonderzuschlags ganz oder teilweise abzusehen
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# § 66
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1998-03-19 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministeriums für Verkehr
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 494
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||||
> Station: 1998-04-14 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 700
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§ 66 Abs. 1 und 3: Herabsetzung des Anwärtergrundbetrags
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§ 66 Abs. 1: den Anwärtergrundbetrag herabzusetzen und über die Anerkennung besonderer Härtefälle zu entscheiden
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7
bbesg/§87.md
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7
bbesg/§87.md
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# § 87
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1998-04-14 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 700
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§ 12 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 87 Abs. 2 Satz 3: von der Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweise abzusehen
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@@ -1,16 +1,21 @@
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# BBG_2009 — 1998-03-25
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# BBG_2009 — 1998-04-14
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- **Titel:** Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Angelegenheiten der Beamtenversorgung im Geschäftsbereich der Deutschen Telekom AG
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- **Typ:** Sonstige
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- **Fundstelle:** BGBl. 1998 I S. 523
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- **Inkrafttreten:** 1997-12-01
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/17#page=7
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- **Kurz:** Die Anordnung überträgt Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Angelegenheiten der Beamtenversorgung auf bestimmte Direktionen und Bezirksbüros der Deutschen Telekom AG.
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- **Titel:** Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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- **Typ:** Erlass
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- **Fundstelle:** BGBl. 1998 I S. 700
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- **Inkrafttreten:** 1998-04-15 (Tag nach der Verkündung)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/21#page=36
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||||
- **Kurz:** Die Anordnung überträgt dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung umfangreiche Befugnisse im Bereich des Beamtenrechts, der Bearbeitung von Personalangelegenheiten, der Versorgung und der Disziplinarordnung. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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## Betroffene Stellen
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- § 172: Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden
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- § 174 Abs. 3: Übertragung der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
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||||
- § 60: Beamten des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes die Führung der Dienstgeschäfte zu verbieten
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||||
- § 64 Satz 2: von Beamten die Übernahme oder Fortführung einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst zu verlangen
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||||
- § 65 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 bis 3 und § 66: Beamten des einfachen und mittleren Dienstes Nebentätigkeiten zu genehmigen, zu versagen und Genehmigungen zu widerrufen
|
||||
- § 69a Abs. 3 Satz 2: die Anzeige seiner Ruhestandsbeamten und früheren Beamten mit Versorgungsbezügen über eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses entgegenzunehmen und eine solche Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit zu untersagen
|
||||
- § 70 Satz 2: der Annahme von Belohnungen und Geschenken zuzustimmen
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||||
- § 172 in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes: den Widerspruchsbescheid zu erlassen
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- § 174 Abs. 3: die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beamten
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## Wortlaut
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- **1998-01-13** · BGBl. 1998 I S. 61 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Bereich der Deutschen Telekom AG
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- **1998-03-19** · BGBl. 1998 I S. 494 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministeriums für Verkehr
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- **1998-03-25** · BGBl. 1998 I S. 523 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Angelegenheiten der Beamtenversorgung im Geschäftsbereich der Deutschen Telekom AG
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- **1998-04-14** · BGBl. 1998 I S. 700 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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@@ -1,4 +1,9 @@
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# Stellen dieser Station
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- § 172: Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden
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- § 174 Abs. 3: Übertragung der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
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- § 60: Beamten des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes die Führung der Dienstgeschäfte zu verbieten
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- § 64 Satz 2: von Beamten die Übernahme oder Fortführung einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst zu verlangen
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- § 65 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 bis 3 und § 66: Beamten des einfachen und mittleren Dienstes Nebentätigkeiten zu genehmigen, zu versagen und Genehmigungen zu widerrufen
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- § 69a Abs. 3 Satz 2: die Anzeige seiner Ruhestandsbeamten und früheren Beamten mit Versorgungsbezügen über eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses entgegenzunehmen und eine solche Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit zu untersagen
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- § 70 Satz 2: der Annahme von Belohnungen und Geschenken zuzustimmen
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- § 172 in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes: den Widerspruchsbescheid zu erlassen
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- § 174 Abs. 3: die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beamten
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# § 126
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-04-12 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministeriums für Verkehr
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> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 726
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> Station: 1998-04-14 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 700
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§ 172 in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2: Befugnis zur Entscheidung über Widersprüche
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§ 172 in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes: den Widerspruchsbescheid zu erlassen
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# § 172
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1998-03-25 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Angelegenheiten der Beamtenversorgung im Geschäftsbereich der Deutschen Telekom AG
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 523
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> Station: 1998-04-14 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 700
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||||
§ 172: Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden
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§ 172 in Verbindung mit § 126 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 des Beamtenrechtsrahmengesetzes: den Widerspruchsbescheid zu erlassen
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# § 174
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1998-03-25 — Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlaß von Widerspruchsbescheiden und Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis in Angelegenheiten der Beamtenversorgung im Geschäftsbereich der Deutschen Telekom AG
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 523
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> Station: 1998-04-14 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 700
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§ 174 Abs. 3: Übertragung der Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis
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§ 174 Abs. 3: die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beamten
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# § 60
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1998-03-19 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministeriums für Verkehr
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 494
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> Station: 1998-04-14 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 700
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§ 60: Befugnis zur Verbietung der Führung der Dienstgeschäfte
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§ 60: Beamten des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes die Führung der Dienstgeschäfte zu verbieten
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# § 64
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1998-03-19 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministeriums für Verkehr
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 494
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> Station: 1998-04-14 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 700
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§ 64 Satz 1: Befugnis zur Übernahme oder Fortführung von Nebentätigkeiten
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§ 64 Satz 2: von Beamten die Übernahme oder Fortführung einer Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst zu verlangen
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# § 65
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1998-03-19 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministeriums für Verkehr
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 494
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||||
> Station: 1998-04-14 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 700
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§ 65 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 bis 3 und § 66 Abs. 2: Befugnis zur Genehmigung, Versagung oder Widerruf von Nebentätigkeiten
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§ 65 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 bis 3 und § 66: Beamten des einfachen und mittleren Dienstes Nebentätigkeiten zu genehmigen, zu versagen und Genehmigungen zu widerrufen
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# § 66
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1998-03-19 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministeriums für Verkehr
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 494
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> Station: 1998-04-14 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 700
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§ 65 Abs. 4 Satz 1 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 bis 3 und § 66 Abs. 2: Befugnis zur Genehmigung, Versagung oder Widerruf von Nebentätigkeiten
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§ 65 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 bis 3 und § 66: Beamten des einfachen und mittleren Dienstes Nebentätigkeiten zu genehmigen, zu versagen und Genehmigungen zu widerrufen
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# § 69a
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1998-03-19 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministeriums für Verkehr
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 494
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> Station: 1998-04-14 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 700
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§ 69a Abs. 1 bis 3: Befugnis zur Anzeige und Untersagung von Beschäftigungen oder Erwerbstätigkeiten
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§ 69a Abs. 3 Satz 2: die Anzeige seiner Ruhestandsbeamten und früheren Beamten mit Versorgungsbezügen über eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses entgegenzunehmen und eine solche Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit zu untersagen
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# § 70
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1998-03-19 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministeriums für Verkehr
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 494
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> Station: 1998-04-14 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 700
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§ 70 Satz 1: Befugnis zur Annahme von Belohnungen und Geschenken
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§ 70 Satz 2: der Annahme von Belohnungen und Geschenken zuzustimmen
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# BDO — 1998-03-19
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# BDO — 1998-04-14
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- **Titel:** Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministeriums für Verkehr
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- **Typ:** Sonstige
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- **Fundstelle:** BGBl. 1998 I S. 494
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- **Inkrafttreten:** 1998-03-20; 1997-08-01 (Abschnitt II Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e und Abs. 2)
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/15#page=34
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||||
- **Kurz:** Die Anordnung überträgt dem Bundesministerium für Verkehr Befugnisse und Zuständigkeiten in verschiedenen Bereichen des Beamtenrechts auf verschiedene Behörden. Sie regelt auch die Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis.
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||||
- **Titel:** Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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- **Typ:** Erlass
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- **Fundstelle:** BGBl. 1998 I S. 700
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- **Inkrafttreten:** 1998-04-15 (Tag nach der Verkündung)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/21#page=36
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||||
- **Kurz:** Die Anordnung überträgt dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung umfangreiche Befugnisse im Bereich des Beamtenrechts, der Bearbeitung von Personalangelegenheiten, der Versorgung und der Disziplinarordnung. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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## Betroffene Stellen
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- § 15 Abs. 2: Disziplinarbefugnisse gegenüber Ruhestandsbeamten
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- § 35 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 Nr. 2: Befugnisse als Einleitungsbehörde
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||||
- § 15 Abs. 2: Disziplinarbefugnisse gegenüber den Ruhestandsbeamten des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes
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- § 35 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Nr. 2: Befugnisse als Einleitungsbehörde gegenüber den Beamten des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes
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## Wortlaut
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- **1994-04-12** · BGBl. 1994 I S. 726 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministeriums für Verkehr
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- **1995-12-16** · BGBl. 1995 I S. 1668 — Anordnung zur Übertragung disziplinarrechtlicher Befugnisse im Bereich der Deutschen Post AG
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- **1998-03-19** · BGBl. 1998 I S. 494 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministeriums für Verkehr
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- **1998-04-14** · BGBl. 1998 I S. 700 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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@@ -1,4 +1,4 @@
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# Stellen dieser Station
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- § 15 Abs. 2: Disziplinarbefugnisse gegenüber Ruhestandsbeamten
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- § 35 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 Nr. 2: Befugnisse als Einleitungsbehörde
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- § 15 Abs. 2: Disziplinarbefugnisse gegenüber den Ruhestandsbeamten des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes
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- § 35 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Nr. 2: Befugnisse als Einleitungsbehörde gegenüber den Beamten des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 15
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1998-03-19 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministeriums für Verkehr
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 494
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> Station: 1998-04-14 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 700
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§ 15 Abs. 2: Disziplinarbefugnisse gegenüber Ruhestandsbeamten
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§ 15 Abs. 2: Disziplinarbefugnisse gegenüber den Ruhestandsbeamten des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes
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# § 35
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1998-03-19 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministeriums für Verkehr
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 494
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> Station: 1998-04-14 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 700
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§ 35 Abs. 1 Satz 3 in Verbindung mit Satz 1 Nr. 2: Befugnisse als Einleitungsbehörde
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§ 35 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit Nr. 2: Befugnisse als Einleitungsbehörde gegenüber den Beamten des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes
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@@ -1,23 +1,19 @@
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# BEAMTVG — 1998-03-19
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# BEAMTVG — 1998-04-14
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- **Titel:** Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministeriums für Verkehr
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- **Typ:** Sonstige
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1998 I S. 494
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||||
- **Inkrafttreten:** 1998-03-20; 1997-08-01 (Abschnitt II Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e und Abs. 2)
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/15#page=34
|
||||
- **Kurz:** Die Anordnung überträgt dem Bundesministerium für Verkehr Befugnisse und Zuständigkeiten in verschiedenen Bereichen des Beamtenrechts auf verschiedene Behörden. Sie regelt auch die Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis.
|
||||
- **Titel:** Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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||||
- **Typ:** Erlass
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1998 I S. 700
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||||
- **Inkrafttreten:** 1998-04-15 (Tag nach der Verkündung)
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||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/21#page=36
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||||
- **Kurz:** Die Anordnung überträgt dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung umfangreiche Befugnisse im Bereich des Beamtenrechts, der Bearbeitung von Personalangelegenheiten, der Versorgung und der Disziplinarordnung. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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||||
## Betroffene Stellen
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||||
- § 49 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 6: Befugnisse des Versorgungsträgers
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||||
- § 17 Abs. 2 und § 18: Befugnisse bei Todesfällen
|
||||
- § 45 Abs. 3 Satz 2: Anerkennung von Dienstunfällen
|
||||
- § 31 Abs. 5 und §§ 32 bis 35: Bewilligung von Unfallfürsorgeleistungen
|
||||
- § 35 Abs. 3 Satz 2: Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Neufestsetzung des Unfallausgleichs
|
||||
- § 38 Abs. 6 Satz 2: Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Nachprüfung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit
|
||||
- § 52 Abs. 2 Satz 3: Rückforderung aus Billigkeitsgründen
|
||||
- § 29 Abs. 1: Entscheidungen nach § 29 Abs. 1
|
||||
- § 44 Abs. 2: Entscheidungen nach § 44 Abs. 2
|
||||
- § 49 Abs. 1 Satz 2: über die Berücksichtigung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten zu entscheiden
|
||||
- § 45 Abs. 3 Satz 2: für die Anerkennung von Dienstunfällen und die Klärung der Frage, ob der Unfall vorsätzlich herbeigeführt worden ist
|
||||
- § 32 bis 35: für die Bewilligung von Unfallfürsorgeleistungen
|
||||
- § 35 Abs. 3 Satz 2: für die Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung zur Neufestsetzung des Unfallausgleichs
|
||||
- § 38 Abs. 6 Satz 2: für die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Nachprüfung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit
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## Wortlaut
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@@ -68,3 +68,4 @@
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- **1997-03-27** · BGBl. 1997 I S. 590 — Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Bund und Ländern 1996/1997 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 1996/1997 - BBVAnpG 96/97)
|
||||
- **1997-09-12** · BGBl. 1997 I S. 2288 — Anordnung über die Übertragung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet der beamtenrechtlichen Versorgung im Geschäftsbereich der Deutschen Telekom AG (ZOVersDTAG)
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||||
- **1998-03-19** · BGBl. 1998 I S. 494 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministeriums für Verkehr
|
||||
- **1998-04-14** · BGBl. 1998 I S. 700 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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@@ -1,11 +1,7 @@
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# Stellen dieser Station
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||||
- § 49 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 6: Befugnisse des Versorgungsträgers
|
||||
- § 17 Abs. 2 und § 18: Befugnisse bei Todesfällen
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||||
- § 45 Abs. 3 Satz 2: Anerkennung von Dienstunfällen
|
||||
- § 31 Abs. 5 und §§ 32 bis 35: Bewilligung von Unfallfürsorgeleistungen
|
||||
- § 35 Abs. 3 Satz 2: Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Neufestsetzung des Unfallausgleichs
|
||||
- § 38 Abs. 6 Satz 2: Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Nachprüfung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit
|
||||
- § 52 Abs. 2 Satz 3: Rückforderung aus Billigkeitsgründen
|
||||
- § 29 Abs. 1: Entscheidungen nach § 29 Abs. 1
|
||||
- § 44 Abs. 2: Entscheidungen nach § 44 Abs. 2
|
||||
- § 49 Abs. 1 Satz 2: über die Berücksichtigung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten zu entscheiden
|
||||
- § 45 Abs. 3 Satz 2: für die Anerkennung von Dienstunfällen und die Klärung der Frage, ob der Unfall vorsätzlich herbeigeführt worden ist
|
||||
- § 32 bis 35: für die Bewilligung von Unfallfürsorgeleistungen
|
||||
- § 35 Abs. 3 Satz 2: für die Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung zur Neufestsetzung des Unfallausgleichs
|
||||
- § 38 Abs. 6 Satz 2: für die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Nachprüfung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 32
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1998-03-19 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministeriums für Verkehr
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 494
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||||
> Station: 1998-04-14 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 700
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||||
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||||
§ 31 Abs. 5 und §§ 32 bis 35: Bewilligung von Unfallfürsorgeleistungen
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||||
§ 32 bis 35: für die Bewilligung von Unfallfürsorgeleistungen
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||||
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 35
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1998-03-19 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministeriums für Verkehr
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 494
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||||
> Station: 1998-04-14 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 700
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§ 35 Abs. 3 Satz 2: Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Neufestsetzung des Unfallausgleichs
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§ 35 Abs. 3 Satz 2: für die Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung zur Neufestsetzung des Unfallausgleichs
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# § 38
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1998-03-19 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministeriums für Verkehr
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 494
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> Station: 1998-04-14 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 700
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§ 38 Abs. 6 Satz 2: Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Nachprüfung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit
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§ 38 Abs. 6 Satz 2: für die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung zur Nachprüfung des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit
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# § 45
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1998-03-19 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministeriums für Verkehr
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 494
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> Station: 1998-04-14 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 700
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§ 45 Abs. 3 Satz 2: Anerkennung von Dienstunfällen
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§ 45 Abs. 3 Satz 2: für die Anerkennung von Dienstunfällen und die Klärung der Frage, ob der Unfall vorsätzlich herbeigeführt worden ist
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# § 49
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1998-03-19 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministeriums für Verkehr
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 494
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> Station: 1998-04-14 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 700
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§ 49 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 6: Befugnisse des Versorgungsträgers
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§ 49 Abs. 1 Satz 2: über die Berücksichtigung von Vordienstzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeiten zu entscheiden
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@@ -1,15 +1,16 @@
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# BRKG_2005 — 1998-03-19
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# BRKG_2005 — 1998-04-14
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- **Titel:** Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministeriums für Verkehr
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- **Typ:** Sonstige
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- **Fundstelle:** BGBl. 1998 I S. 494
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- **Inkrafttreten:** 1998-03-20; 1997-08-01 (Abschnitt II Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e und Abs. 2)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/15#page=34
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- **Kurz:** Die Anordnung überträgt dem Bundesministerium für Verkehr Befugnisse und Zuständigkeiten in verschiedenen Bereichen des Beamtenrechts auf verschiedene Behörden. Sie regelt auch die Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis.
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- **Titel:** Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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- **Typ:** Erlass
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- **Fundstelle:** BGBl. 1998 I S. 700
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- **Inkrafttreten:** 1998-04-15 (Tag nach der Verkündung)
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/21#page=36
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- **Kurz:** Die Anordnung überträgt dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung umfangreiche Befugnisse im Bereich des Beamtenrechts, der Bearbeitung von Personalangelegenheiten, der Versorgung und der Disziplinarordnung. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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## Betroffene Stellen
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- § 11 Abs. 2: Befugnis zur Bewilligung von Tage- und Übernachtungsgeld
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- Nummer 12.5.15 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesumzugskostengesetz: Mietbeiträge zu bewilligen
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- § 1 Abs. 2 Nr. 13 der Trennungsgeldverordnung: Trennungsgeld bei einer Einstellung zu gewähren, wenn Umzugskostenvergütung nicht zugesagt ist
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## Wortlaut
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- **1994-01-05** · BGBl. 1994 I S. 53 — Verordnung über die Zuständigkeit der Deutsche Bahn Aktiengesellschaft für Entscheidungen in Angelegenheiten der zugewiesenen Beamten des Bundeseisenbahnvermögens (DBAG-Zuständigkeitsverordnung - DBAGZustV)
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- **1994-04-12** · BGBl. 1994 I S. 726 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministeriums für Verkehr
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- **1998-03-19** · BGBl. 1998 I S. 494 — Allgemeine Anordnung über die Übertragung von Befugnissen, die Regelung von Zuständigkeiten im Widerspruchsverfahren und die Vertretung bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis im Dienstbereich des Bundesministeriums für Verkehr
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- **1998-04-14** · BGBl. 1998 I S. 700 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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# Stellen dieser Station
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- § 11 Abs. 2: Befugnis zur Bewilligung von Tage- und Übernachtungsgeld
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- Nummer 12.5.15 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundesumzugskostengesetz: Mietbeiträge zu bewilligen
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- § 1 Abs. 2 Nr. 13 der Trennungsgeldverordnung: Trennungsgeld bei einer Einstellung zu gewähren, wenn Umzugskostenvergütung nicht zugesagt ist
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# § 1
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1991-09-10 — Erste Verordnung zur Regelung der Besoldung, der Reisekosten, der Umzugskosten und des Trennungsgeldes für Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten der ehemaligen Nationalen Volksarmee, die nach dem Einigungsvertrag als Soldaten der Bundeswehr weiterverwendet werden (Erste Bezügeanpassungs-Übergangsverordnung - 1. BezAnpÜV)
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> Fundstelle: BGBl. 1991 I S. 1868
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> Station: 1998-04-14 — Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 700
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§ 1: Reisekostenvergütung
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§ 1 Abs. 2 Nr. 13 der Trennungsgeldverordnung: Trennungsgeld bei einer Einstellung zu gewähren, wenn Umzugskostenvergütung nicht zugesagt ist
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verkuendungen/1998/bgbl1-1998-21-7.md
Normal file
17
verkuendungen/1998/bgbl1-1998-21-7.md
Normal file
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# BGBl. 1998 I S. 700
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- **Titel:** Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
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- **Typ:** Erlass
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- **Fundstelle:** BGBl. 1998 I S. 700
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- **Verkündung:** 1998-04-14
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- **Inkrafttreten:** 1998-04-15 (Tag nach der Verkündung)
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- **Ausfertigung:** 1998-03-31
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/21#page=36
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- **Quelle:** offenegesetze
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- **Parser:** llm
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- **Stammnormen in diesem Commit:** BBG_2009, BBESG, BEAMTVG, BRKG_2005, BDO, BAT
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## Kurz
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Die Anordnung überträgt dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung umfangreiche Befugnisse im Bereich des Beamtenrechts, der Bearbeitung von Personalangelegenheiten, der Versorgung und der Disziplinarordnung. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
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Reference in New Issue
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