Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 700 Inkrafttreten: 1998-04-15 (Tag nach der Verkündung) Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1998-04-14 BGBl-Id: bgbl1-1998-21-7
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BBESG — 1998-04-14
- Titel: Anordnung über die Ernennung und Entlassung von Beamten, über die Übertragung von Befugnissen auf dem Gebiet des Beamtenrechts und der Bearbeitung von Personalangelegenheiten der Angestellten und Arbeiter im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau (BMBau-Delegationserlaß Personal)
- Typ: Erlass
- Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 700
- Inkrafttreten: 1998-04-15 (Tag nach der Verkündung)
- Blatt: https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1998/21#page=36
- Kurz: Die Anordnung überträgt dem Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung umfangreiche Befugnisse im Bereich des Beamtenrechts, der Bearbeitung von Personalangelegenheiten, der Versorgung und der Disziplinarordnung. Sie tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Betroffene Stellen
- § 12 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit § 87 Abs. 2 Satz 3: von der Rückforderung zuviel gezahlter Dienstbezüge aus Billigkeitsgründen ganz oder teilweise abzusehen
- § 15 Abs. 2 Satz 2: den dienstlichen Wohnsitz des Beamten anzuweisen
- § 66 Abs. 1: den Anwärtergrundbetrag herabzusetzen und über die Anerkennung besonderer Härtefälle zu entscheiden
- § 4 Abs. 2 der Anwärtersonderzuschlags-Verordnung: aus Billigkeitsgründen von der Rückforderung des Anwärtersonderzuschlags ganz oder teilweise abzusehen
Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten nicht enthalten. Siehe HINWEIS.md.