BGBl. 1953 I S. 1507 · Verordnung · Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952

Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1507
Inkrafttreten: 1953-11-13
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1953-11-12

BGBl-Id: bgbl1-1953-69-1
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# LSTDV — 1952-12-30
# LSTDV — 1953-11-12
- **Titel:** Zweite Verordnung zur Änderung und zur Verlängerung der Geltungsdauer einkommensteuerlicher und lohnsteuerlicher Durchführungsvorschriften
- **Titel:** Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1952 I S. 848
- **Inkrafttreten:** 1953-01-01 (für den Steuerabzug vom Arbeitslohn, der für einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der nach dem 31. Dezember 1952 endet); 1953-01-01 (für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge, die dem Arbeitnehmer nach dem 31. Dezember 1952 zufließen)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1952/57#page=4
- **Kurz:** Die Verordnung ändert und verlängert die Geltungsdauer von einkommensteuerlichen und lohnsteuerlichen Durchführungsvorschriften, insbesondere die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung und die Verordnung betreffend Jahrestabellen für die Einkommensteuer und Lohnsteuer.
- **Fundstelle:** BGBl. 1953 I S. 1507
- **Inkrafttreten:** 1953-11-13
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/69#page=1
- **Kurz:** Die Verordnung ändert und ergänzt die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952, insbesondere bezüglich der steuerfreien Jubiläumsgeschenke und der Anwendungszeiträume für verschiedene Vorschriften.
## Betroffene Stellen
- § 20 Abs. 1: Die Zahl 468 wird durch 624 ersetzt.
- § 20a Ziff. 2 Buchstabe b: Die Zahl 468 wird durch 624 ersetzt.
- § 21: Die Zahl 468 wird durch 624 ersetzt.
- § 22: Die Zahl 468 wird durch 624 ersetzt.
- § 40 Abs. 4: Die Zahl 468 wird durch 624 ersetzt.
- § 25 Abs. 5: In der Überschrift der ersten Spalte der Übersicht werden die Worte 'siebenhundertachtzig Deutsche Mark' durch 'neunhundertsechsunddreißig Deutsche Mark' ersetzt.
- § 31 Abs. 5: Die Zahl 127 wird durch 140 und die Zahl 29 wird durch 32 ersetzt.
- § 1 Ziff. 10 Buchstabe a: Anwendung auf Aufwendungen, die nach dem 25. Juni 1953 bewirkt werden.
- § 1 Ziff. 10 Buchstabe c: Anwendung auf Aufwendungen, die nach dem 25. Juni 1953 bewirkt werden.
- § 1 Ziff. 10 Buchstabe d: Anwendung auf Zuschüsse, die nach dem 31. Mai 1953 hingegeben werden.
- § 1 Ziff. 10 Buchstabe h: Anwendung auf Sonderausgaben, die auf Grund von Verträgen geleistet werden, die nach dem 31. Mai 1953 abgeschlossen worden sind.
- § 1 Ziff. 12: Anwendung auf Sonderausgaben, die auf Grund von Verträgen geleistet werden, die nach dem 31. Mai 1953 abgeschlossen worden sind.
- § 1 Ziff. 16: Gilt ab 1. Januar 1953 und ist erstmals auf den Arbeitslohn anzuwenden, der für einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der nach dem 31. Dezember 1952 endet.
- § 1 Ziff. 18: Gilt ab 1. Januar 1953 und ist erstmals auf den Arbeitslohn anzuwenden, der für einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der nach dem 31. Dezember 1952 endet.
- § 1 Ziff. 22: Gilt ab 1. Januar 1953 und ist erstmals auf den Arbeitslohn anzuwenden, der für einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der nach dem 31. Dezember 1952 endet.
- § 1 Ziff. 25: Gilt ab 1. Januar 1953 und ist erstmals auf den Arbeitslohn anzuwenden, der für einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der nach dem 31. Dezember 1952 endet.
- § 1 Ziff. 26: Gilt ab 1. Januar 1953 und ist erstmals auf den Arbeitslohn anzuwenden, der für einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der nach dem 31. Dezember 1952 endet.
- § 1 Ziff. 21: Erstmals auf den Arbeitslohn anzuwenden, der für einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der nach dem 31. Mai 1953 endet.
- § 5: Neue Regelung für steuerfreie Jubiläumsgeschenke
- § 7 Abs. 1: Änderung der Vorschriften für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten
- § 7 Abs. 10: Änderung der Vorschriften für die Berichtigung von Lohnsteuerkarten
- § 8 Abs. 4: Änderung der Vorschriften für die Berichtigung von Lohnsteuerkarten
- § 10 Abs. 1: Änderung des Termins für die Übermittlung von Daten
- § 12 Abs. 3: Neue Vorschrift für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten nach Ablauf des Kalenderjahres
- § 14 Abs. 1 Satz 2: Änderung der Vorschriften für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten
- § 14 Abs. 2: Änderung der Vorschriften für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten
- § 16: Neue Vorschrift für die Kennzeichnung von Ersatz-Lohnsteuerkarten
- § 18: Neue Vorschriften für die Ergänzung von Lohnsteuerkarten
- § 19: Neue Vorschrift für die Anwendung von § 9 Abs. 3 Satz 2
- § 20: Änderung der Vorschriften für Sonderausgaben
- § 20a: Streichung des Artikels
- § 20b: Neue Vorschriften für die Nachforderung von Lohnsteuer
- § 21: Änderung der Vorschriften für die Berücksichtigung von Sonderausgaben
- § 22: Änderung der Vorschriften für die Berücksichtigung von Sonderausgaben
- § 25 Abs. 4: Änderung der Vorschriften für die Berücksichtigung von Aufwendungen
- § 25a: Änderung der Vorschriften für die Berücksichtigung von Aufwendungen
- § 27: Änderung der Vorschriften für die Eintragung von steuerfreien Beträgen
- § 29 Abs. 2: Änderung der Vorschriften für die Rücksendung von Lohnsteuerkarten
- § 30 Abs. 5: Änderung der Vorschriften für die Anwendung von Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
- § 31 Abs. 4: Änderung der Vorschriften für die Aufbewahrung von Lohnkonten
- § 32 Abs. 1: Änderung der Vorschriften für die Anwendung von Gesetzen
- § 35: Streichung des Artikels
- § 37: Änderung der Vorschriften für die Anwendung von Vorschriften
- § 41 Abs. 1: Änderung der Vorschriften für die Anwendung von Vorschriften
- § 47 Abs. 3: Änderung der Vorschriften für die Übermittlung von Daten
- § 48 Abs. 3: Änderung der Vorschriften für die Übermittlung von Lohnzetteln
## Wortlaut

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- **1952-08-27** · BGBl. 1952 I S. 598 — Verordnung zur Änderung und zur Verlängerung der Geltungsdauer einkommensteuerlicher, lohnsteuerlicher und körperschaftsteuerlicher Durchführungsvorschriften
- **1952-12-11** · BGBl. 1952 I S. 789 — Erstes Gesetz zur Vereinfachung des Einkommensteuergesetzes
- **1952-12-30** · BGBl. 1952 I S. 848 — Zweite Verordnung zur Änderung und zur Verlängerung der Geltungsdauer einkommensteuerlicher und lohnsteuerlicher Durchführungsvorschriften
- **1953-11-12** · BGBl. 1953 I S. 1507 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952

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# Stellen dieser Station
- § 20 Abs. 1: Die Zahl 468 wird durch 624 ersetzt.
- § 20a Ziff. 2 Buchstabe b: Die Zahl 468 wird durch 624 ersetzt.
- § 21: Die Zahl 468 wird durch 624 ersetzt.
- § 22: Die Zahl 468 wird durch 624 ersetzt.
- § 40 Abs. 4: Die Zahl 468 wird durch 624 ersetzt.
- § 25 Abs. 5: In der Überschrift der ersten Spalte der Übersicht werden die Worte 'siebenhundertachtzig Deutsche Mark' durch 'neunhundertsechsunddreißig Deutsche Mark' ersetzt.
- § 31 Abs. 5: Die Zahl 127 wird durch 140 und die Zahl 29 wird durch 32 ersetzt.
- § 1 Ziff. 10 Buchstabe a: Anwendung auf Aufwendungen, die nach dem 25. Juni 1953 bewirkt werden.
- § 1 Ziff. 10 Buchstabe c: Anwendung auf Aufwendungen, die nach dem 25. Juni 1953 bewirkt werden.
- § 1 Ziff. 10 Buchstabe d: Anwendung auf Zuschüsse, die nach dem 31. Mai 1953 hingegeben werden.
- § 1 Ziff. 10 Buchstabe h: Anwendung auf Sonderausgaben, die auf Grund von Verträgen geleistet werden, die nach dem 31. Mai 1953 abgeschlossen worden sind.
- § 1 Ziff. 12: Anwendung auf Sonderausgaben, die auf Grund von Verträgen geleistet werden, die nach dem 31. Mai 1953 abgeschlossen worden sind.
- § 1 Ziff. 16: Gilt ab 1. Januar 1953 und ist erstmals auf den Arbeitslohn anzuwenden, der für einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der nach dem 31. Dezember 1952 endet.
- § 1 Ziff. 18: Gilt ab 1. Januar 1953 und ist erstmals auf den Arbeitslohn anzuwenden, der für einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der nach dem 31. Dezember 1952 endet.
- § 1 Ziff. 22: Gilt ab 1. Januar 1953 und ist erstmals auf den Arbeitslohn anzuwenden, der für einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der nach dem 31. Dezember 1952 endet.
- § 1 Ziff. 25: Gilt ab 1. Januar 1953 und ist erstmals auf den Arbeitslohn anzuwenden, der für einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der nach dem 31. Dezember 1952 endet.
- § 1 Ziff. 26: Gilt ab 1. Januar 1953 und ist erstmals auf den Arbeitslohn anzuwenden, der für einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der nach dem 31. Dezember 1952 endet.
- § 1 Ziff. 21: Erstmals auf den Arbeitslohn anzuwenden, der für einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der nach dem 31. Mai 1953 endet.
- § 5: Neue Regelung für steuerfreie Jubiläumsgeschenke
- § 7 Abs. 1: Änderung der Vorschriften für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten
- § 7 Abs. 10: Änderung der Vorschriften für die Berichtigung von Lohnsteuerkarten
- § 8 Abs. 4: Änderung der Vorschriften für die Berichtigung von Lohnsteuerkarten
- § 10 Abs. 1: Änderung des Termins für die Übermittlung von Daten
- § 12 Abs. 3: Neue Vorschrift für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten nach Ablauf des Kalenderjahres
- § 14 Abs. 1 Satz 2: Änderung der Vorschriften für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten
- § 14 Abs. 2: Änderung der Vorschriften für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten
- § 16: Neue Vorschrift für die Kennzeichnung von Ersatz-Lohnsteuerkarten
- § 18: Neue Vorschriften für die Ergänzung von Lohnsteuerkarten
- § 19: Neue Vorschrift für die Anwendung von § 9 Abs. 3 Satz 2
- § 20: Änderung der Vorschriften für Sonderausgaben
- § 20a: Streichung des Artikels
- § 20b: Neue Vorschriften für die Nachforderung von Lohnsteuer
- § 21: Änderung der Vorschriften für die Berücksichtigung von Sonderausgaben
- § 22: Änderung der Vorschriften für die Berücksichtigung von Sonderausgaben
- § 25 Abs. 4: Änderung der Vorschriften für die Berücksichtigung von Aufwendungen
- § 25a: Änderung der Vorschriften für die Berücksichtigung von Aufwendungen
- § 27: Änderung der Vorschriften für die Eintragung von steuerfreien Beträgen
- § 29 Abs. 2: Änderung der Vorschriften für die Rücksendung von Lohnsteuerkarten
- § 30 Abs. 5: Änderung der Vorschriften für die Anwendung von Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
- § 31 Abs. 4: Änderung der Vorschriften für die Aufbewahrung von Lohnkonten
- § 32 Abs. 1: Änderung der Vorschriften für die Anwendung von Gesetzen
- § 35: Streichung des Artikels
- § 37: Änderung der Vorschriften für die Anwendung von Vorschriften
- § 41 Abs. 1: Änderung der Vorschriften für die Anwendung von Vorschriften
- § 47 Abs. 3: Änderung der Vorschriften für die Übermittlung von Daten
- § 48 Abs. 3: Änderung der Vorschriften für die Übermittlung von Lohnzetteln

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-02-15Bekanntmachung der Neufassung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 97
> Station: 1953-11-12Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1507
§ 1 Abs. 1: Definition der lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmer
§ 1 Ziff. 10 Buchstabe a: Anwendung auf Aufwendungen, die nach dem 25. Juni 1953 bewirkt werden.
§ 1 Abs. 2: Definition von Arbeitnehmern
§ 1 Ziff. 10 Buchstabe c: Anwendung auf Aufwendungen, die nach dem 25. Juni 1953 bewirkt werden.
§ 1 Abs. 3: Definition des Dienstverhältnisses
§ 1 Ziff. 10 Buchstabe d: Anwendung auf Zuschüsse, die nach dem 31. Mai 1953 hingegeben werden.
§ 1 Abs. 4: Definition von Personen, die keine Arbeitnehmer sind
§ 1 Ziff. 10 Buchstabe h: Anwendung auf Sonderausgaben, die auf Grund von Verträgen geleistet werden, die nach dem 31. Mai 1953 abgeschlossen worden sind.
§ 1 Ziff. 12: Anwendung auf Sonderausgaben, die auf Grund von Verträgen geleistet werden, die nach dem 31. Mai 1953 abgeschlossen worden sind.
§ 1 Ziff. 16: Gilt ab 1. Januar 1953 und ist erstmals auf den Arbeitslohn anzuwenden, der für einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der nach dem 31. Dezember 1952 endet.
§ 1 Ziff. 18: Gilt ab 1. Januar 1953 und ist erstmals auf den Arbeitslohn anzuwenden, der für einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der nach dem 31. Dezember 1952 endet.
§ 1 Ziff. 22: Gilt ab 1. Januar 1953 und ist erstmals auf den Arbeitslohn anzuwenden, der für einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der nach dem 31. Dezember 1952 endet.
§ 1 Ziff. 25: Gilt ab 1. Januar 1953 und ist erstmals auf den Arbeitslohn anzuwenden, der für einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der nach dem 31. Dezember 1952 endet.
§ 1 Ziff. 26: Gilt ab 1. Januar 1953 und ist erstmals auf den Arbeitslohn anzuwenden, der für einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der nach dem 31. Dezember 1952 endet.
§ 1 Ziff. 21: Erstmals auf den Arbeitslohn anzuwenden, der für einen Lohnzahlungszeitraum gezahlt wird, der nach dem 31. Mai 1953 endet.

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-11-12 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1507
§ 10 Abs. 1: Änderung des Termins für die Übermittlung von Daten

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-11-12 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1507
§ 12 Abs. 3: Neue Vorschrift für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten nach Ablauf des Kalenderjahres

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1950-03-24 — Gesetz über den Lohnsteuer-Jahresausgleich r das Kalenderjahr 1949
> Fundstelle: BGBl. 1950 I S. 45
> Station: 1953-11-12 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1507
§ 14: Vorschriften zum Hinzurechnungsbetrag
§ 14 Abs. 1 Satz 2: Änderung der Vorschriften für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten
§ 14 Abs. 2: Änderung der Vorschriften für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-11-12 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1507
§ 16: Neue Vorschrift für die Kennzeichnung von Ersatz-Lohnsteuerkarten

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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-11-12 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1507
§ 18: Neue Vorschriften für die Ergänzung von Lohnsteuerkarten

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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-11-12 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1507
§ 19: Neue Vorschrift für die Anwendung von § 9 Abs. 3 Satz 2

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-12-30 — Zweite Verordnung zur Änderung und zur Verlängerung der Geltungsdauer einkommensteuerlicher und lohnsteuerlicher Durchführungsvorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 848
> Station: 1953-11-12 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1507
§ 20 Abs. 1: Die Zahl 468 wird durch 624 ersetzt.
§ 20: Änderung der Vorschriften für Sonderausgaben

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# § 20a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-12-30 — Zweite Verordnung zur Änderung und zur Verlängerung der Geltungsdauer einkommensteuerlicher und lohnsteuerlicher Durchführungsvorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 848
> Station: 1953-11-12 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1507
§ 20a Ziff. 2 Buchstabe b: Die Zahl 468 wird durch 624 ersetzt.
§ 20a: Streichung des Artikels

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# § 20b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-11-12 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1507
§ 20b: Neue Vorschriften für die Nachforderung von Lohnsteuer

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# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-12-30 — Zweite Verordnung zur Änderung und zur Verlängerung der Geltungsdauer einkommensteuerlicher und lohnsteuerlicher Durchführungsvorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 848
> Station: 1953-11-12 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1507
§ 21: Die Zahl 468 wird durch 624 ersetzt.
§ 21: Änderung der Vorschriften für die Berücksichtigung von Sonderausgaben

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-12-30 — Zweite Verordnung zur Änderung und zur Verlängerung der Geltungsdauer einkommensteuerlicher und lohnsteuerlicher Durchführungsvorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 848
> Station: 1953-11-12 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1507
§ 22: Die Zahl 468 wird durch 624 ersetzt.
§ 22: Änderung der Vorschriften für die Berücksichtigung von Sonderausgaben

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# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-12-30 — Zweite Verordnung zur Änderung und zur Verlängerung der Geltungsdauer einkommensteuerlicher und lohnsteuerlicher Durchführungsvorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 848
> Station: 1953-11-12 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1507
§ 25 Abs. 5: In der Überschrift der ersten Spalte der Übersicht werden die Worte 'siebenhundertachtzig Deutsche Mark' durch 'neunhundertsechsunddreißig Deutsche Mark' ersetzt.
§ 25 Abs. 4: Änderung der Vorschriften für die Berücksichtigung von Aufwendungen

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# § 25a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-12-12 — Verordnung zur Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1950
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 948
> Station: 1953-11-12 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1507
§ 25a: Änderungen in Absatz 1 und 3
§ 25a: Änderung der Vorschriften für die Berücksichtigung von Aufwendungen

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# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1950-12-19 — Verordnung über den Lohnsteuer-Jahresausgleich r das Kalenderjahr 1950
> Fundstelle: BGBl. 1950 I S. 786
> Station: 1953-11-12 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1507
§ 27: Steuerfreier Betrag auf der Lohnsteuerkarte
§ 27: Änderung der Vorschriften für die Eintragung von steuerfreien Beträgen

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# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-27 — Verordnung zur Änderung und zur Verlängerung der Geltungsdauer einkommensteuerlicher, lohnsteuerlicher und körperschaftsteuerlicher Durchführungsvorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 598
> Station: 1953-11-12 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1507
§ 29 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2
§ 29 Abs. 2: Änderung der Vorschriften für die Rücksendung von Lohnsteuerkarten

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# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-11-12 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1507
§ 30 Abs. 5: Änderung der Vorschriften für die Anwendung von Regelungen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

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# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-12-30 — Zweite Verordnung zur Änderung und zur Verlängerung der Geltungsdauer einkommensteuerlicher und lohnsteuerlicher Durchführungsvorschriften
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 848
> Station: 1953-11-12 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1507
§ 31 Abs. 5: Die Zahl 127 wird durch 140 und die Zahl 29 wird durch 32 ersetzt.
§ 31 Abs. 4: Änderung der Vorschriften für die Aufbewahrung von Lohnkonten

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# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-12-12 — Verordnung zur Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1950
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 948
> Station: 1953-11-12 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1507
§ 32 Absatz 1 Satz 2: Zusatz zur Obergrenze der Lohnsteuer
§ 32 Abs. 1: Änderung der Vorschriften für die Anwendung von Gesetzen

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# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1950-12-19 — Verordnung über den Lohnsteuer-Jahresausgleich r das Kalenderjahr 1950
> Fundstelle: BGBl. 1950 I S. 786
> Station: 1953-11-12 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1507
§ 35: Vorschriften für das Kalenderjahr 1950 nicht anwendbar
§ 35: Streichung des Artikels

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# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1950-03-24 — Gesetz über den Lohnsteuer-Jahresausgleich r das Kalenderjahr 1949
> Fundstelle: BGBl. 1950 I S. 45
> Station: 1953-11-12 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1507
§ 37: Vorschriften zur Vorlegung der Lohnsteuerkarte
§ 37: Änderung der Vorschriften für die Anwendung von Vorschriften

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# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-11-12 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1507
§ 41 Abs. 1: Änderung der Vorschriften für die Anwendung von Vorschriften

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# § 47
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-12-12 — Verordnung zur Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1950
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 948
> Station: 1953-11-12 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1507
§ 47: Änderungen in Absatz 1 Satz 2, 3 und Absatz 3
§ 47 Abs. 3: Änderung der Vorschriften für die Übermittlung von Daten

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# § 48
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1951-12-12 — Verordnung zur Änderung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1950
> Fundstelle: BGBl. 1951 I S. 948
> Station: 1953-11-12 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1507
§ 48 Absatz 2: Neue Vorschriften zur Anzeige von steuerfreien Bezügen und Vergütungen
§ 48 Abs. 3: Änderung der Vorschriften für die Übermittlung von Lohnzetteln

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-02-15Bekanntmachung der Neufassung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 97
> Station: 1953-11-12Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1507
§ 5: Bestimmungen zu Jubiläumsgeschenken
§ 5: Neue Regelung für steuerfreie Jubiläumsgeschenke

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-02-15Bekanntmachung der Neufassung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 97
> Station: 1953-11-12Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1507
§ 7: Bestimmungen zur Verpflichtung der Gemeindebehörde und des Arbeitnehmers
§ 7 Abs. 1: Änderung der Vorschriften für die Ausstellung von Lohnsteuerkarten
§ 7 Abs. 10: Änderung der Vorschriften für die Berichtigung von Lohnsteuerkarten

7
lstdv/§8.md Normal file
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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-11-12 — Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1507
§ 8 Abs. 4: Änderung der Vorschriften für die Berichtigung von Lohnsteuerkarten

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# BGBl. 1953 I S. 1507
- **Titel:** Verordnung zur Änderung und Ergänzung der Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1953 I S. 1507
- **Verkündung:** 1953-11-12
- **Inkrafttreten:** 1953-11-13
- **Ausfertigung:** 1953-11-06
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1953/69#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** LSTDV
## Kurz
Die Verordnung ändert und ergänzt die Lohnsteuer-Durchführungsverordnung 1952, insbesondere bezüglich der steuerfreien Jubiläumsgeschenke und der Anwendungszeiträume für verschiedene Vorschriften.