BGBl. 1994 I S. 1673 · Änderung · Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen

Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
Inkrafttreten: 1994-07-29
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1994-07-28

BGBl-Id: bgbl1-1994-46-7
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LawGit Spiegel
1994-07-28 12:00:00 +00:00
parent 008900fbc0
commit 15c364ad03
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# AUSLPFLVG_2024 — 1974-05-14
# AUSLPFLVG_2024 — 1994-07-28
- **Titel:** Verordnung zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 24. April 1972 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1974 I S. 1062
- **Inkrafttreten:** 1974-05-15
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/50#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Angleichung der Rechtsvorschriften bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der Kontrolle der Versicherungspflicht gemäß der EU-Richtlinie. Sie beinhaltet Regelungen zur Befreiung von Versicherungsnachweisen für Fahrzeuge aus EU-Mitgliedstaaten und zur Erweiterung des Versicherungsschutzes für Fahrzeuge aus Nicht-EWG-Mitgliedstaaten.
- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1673
- **Inkrafttreten:** 1994-07-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/46#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Vorschriften für Kleinfeuerungsanlagen, insbesondere durch die Hinzufügung von Braunkohlenbriketts als zulässiges Brennmaterial und die Anpassung der Anforderungen im Beitrittsgebiet.
## Betroffene Stellen
- § 1 Abs. 2: Versicherungsnachweise für Fahrzeuge aus EU-Mitgliedstaaten nicht erforderlich
- § 3: Erweiterter Versicherungsschutz für Fahrzeuge aus Nicht-EWG-Mitgliedstaaten
- § 4: Nachweis des EWG-Versicherungsschutzes
- § 5: Abschluss der Grenzversicherung
- § 6: Verpflichtung des Fahrzeughalters
- § 7: Kontrolle der Versicherung
- § 8: Versicherungsnachweise für Fahrzeuge aus bestimmten Staaten nicht erforderlich
- § 9: Bußgeldvorschriften für Versicherungsschutz
- § 4: Der Versicherungsvertrag muss den für die Versicherung von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit regelmäßigem Standort im Inland geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
## Wortlaut

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- **1973-06-30** · BGBl. 1973 I S. 707 — Vierte Verordnung über den Wegfall der Grünen Internationalen Versicherungskarte
- **1974-01-16** · BGBl. 1974 I S. 43 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
- **1974-05-14** · BGBl. 1974 I S. 1062 — Verordnung zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 24. April 1972 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht
- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1673 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen

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# Stellen dieser Station
- § 1 Abs. 2: Versicherungsnachweise für Fahrzeuge aus EU-Mitgliedstaaten nicht erforderlich
- § 3: Erweiterter Versicherungsschutz für Fahrzeuge aus Nicht-EWG-Mitgliedstaaten
- § 4: Nachweis des EWG-Versicherungsschutzes
- § 5: Abschluss der Grenzversicherung
- § 6: Verpflichtung des Fahrzeughalters
- § 7: Kontrolle der Versicherung
- § 8: Versicherungsnachweise für Fahrzeuge aus bestimmten Staaten nicht erforderlich
- § 9: Bußgeldvorschriften für Versicherungsschutz
- § 4: Der Versicherungsvertrag muss den für die Versicherung von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit regelmäßigem Standort im Inland geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

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# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1974-05-14 — Verordnung zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 24. April 1972 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht
> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 1062
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 4: Nachweis des EWG-Versicherungsschutzes
§ 4: Der Versicherungsvertrag muss den für die Versicherung von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit regelmäßigem Standort im Inland geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.

24
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# EINFVVG — 1994-07-28
- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1673
- **Inkrafttreten:** 1994-07-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/46#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Vorschriften für Kleinfeuerungsanlagen, insbesondere durch die Hinzufügung von Braunkohlenbriketts als zulässiges Brennmaterial und die Anpassung der Anforderungen im Beitrittsgebiet.
## Betroffene Stellen
- Art. 7 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- Art. 8: Einfügung der Worte 'bei Schließung des Vertrages'
- Art. 9 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5
- Art. 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3: Ersetzung der Nummern 8, 9, 13 und 16 durch 3, 8, 9, 10, 13 und 16
- Art. 10 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung der Worte 'eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft' durch 'eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum'
- Art. 10 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung der Worte 'Europäische Wirtschaftsgemeinschaft' durch 'Europäische Gemeinschaft'
- Art. 13: Neufassung des Artikels 13
- Art. 13 und 14: Umbenennung der bisherigen Artikel 13 und 14 in Artikel 14 und 15
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
einfvvg/HISTORY.md Normal file
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# Verlauf
- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1673 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen

10
einfvvg/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station
- Art. 7 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- Art. 8: Einfügung der Worte 'bei Schließung des Vertrages'
- Art. 9 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5
- Art. 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3: Ersetzung der Nummern 8, 9, 13 und 16 durch 3, 8, 9, 10, 13 und 16
- Art. 10 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung der Worte 'eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft' durch 'eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum'
- Art. 10 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung der Worte 'Europäische Wirtschaftsgemeinschaft' durch 'Europäische Gemeinschaft'
- Art. 13: Neufassung des Artikels 13
- Art. 13 und 14: Umbenennung der bisherigen Artikel 13 und 14 in Artikel 14 und 15

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# GESETZ-ZUR-SICHERUNG-DES-EINSATZES-VON-STEINKOHLE-IN-DER — 1994-07-28
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1630
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1673
- **Inkrafttreten:** 1994-07-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/46#page=-41
- **Kurz:** Das Gesetz implementiert versicherungsrechtliche Richtlinien der EU in das deutsche Recht und betrifft insbesondere das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/46#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Vorschriften für Kleinfeuerungsanlagen, insbesondere durch die Hinzufügung von Braunkohlenbriketts als zulässiges Brennmaterial und die Anpassung der Anforderungen im Beitrittsgebiet.
## Betroffene Stellen

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- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1618 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1630 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1673 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen

52
perszulv/FASSUNG.md Normal file
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# PERSZULV — 1994-07-28
- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1673
- **Inkrafttreten:** 1994-07-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/46#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Vorschriften für Kleinfeuerungsanlagen, insbesondere durch die Hinzufügung von Braunkohlenbriketts als zulässiges Brennmaterial und die Anpassung der Anforderungen im Beitrittsgebiet.
## Betroffene Stellen
- § 13 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Vorschrift zur Überprüfung der Feuersicherheit von Schornsteinen, Feuerstätten, Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen.
- § 13 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung der Vorschrift zur unverzüglichen schriftlichen Meldung von Mängeln an Schornsteinen, Feuerstätten, Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen.
- § 13 Abs. 1 Nr. 4: Erweiterung der Vorschrift um Lüftungsanlagen und ähnliche Einrichtungen.
- § 13 Abs. 1 Nr. 11: Einfügung der Vorschrift zur Überwachung von Feuerungsanlagen im Zusammenhang mit der Energieeinsparung.
- § 13 Abs. 1 Nr. 12: Streichung der Jahresangabe im Zusammenhang mit dem Energieeinsparungsgesetz.
- § 13 Abs. 2: Neufassung der Vorschrift zur Übertragung anderer Arbeiten auf den Bezirksschornsteinfegermeister.
- § 17: Neufassung der Vorschrift zum Wohnsitz des Bezirksschornsteinfegermeisters.
- § 19: Neufassung der Vorschriften zur Aufzeichnung und Datenübermittlung des Bezirksschornsteinfegermeisters.
- § 21 Abs. 1: Einfügung der Möglichkeit, die Nutzung des Kehrbezirks jederzeit auszuschlagen.
- § 22 Abs. 1 Nr. 3: Erweiterung der Vorschrift um die Überprüfung nach § 13 Abs. 1 und 2.
- § 22 Abs. 2: Streichung des Absatzes.
- § 24 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften zur Erhebung von Gebühren und Auslagen.
- § 25 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur spezifizierten Rechnung.
- § 25 Abs. 4: Neufassung der Vorschriften zur Gebühr und deren Verjährung.
- § 26 Abs. 2: Einfügung der Möglichkeit, auch ohne besonderen Anlaß zu überprüfen.
- § 27 Abs. 1 Nr. 2: Erhöhung der Strafe von 1000 auf 10000 DM.
- § 27 Abs. 1 Nr. 3: Streichung der Nummer.
- § 27 Abs. 2: Neufassung der Vorschriften zur Verwarnung und Verhängung von Warnungsgeld.
- § 28: Einfügung der Vorschrift, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die einstweilige Berufsuntersagung keine aufschiedende Wirkung haben.
- § 29 Abs. 5: Einfügung der Vorschriften zur Kürzung des Ruhegeldes bei Nichtzahlung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung.
- § 31 Abs. 1: Einfügung der Anwendung von § 29 Abs. 5 Satz 2 und 3.
- § 31 Abs. 3 Nr. 1: Neufassung der Vorschriften zur Witwenrente.
- § 31 Abs. 4: Neufassung der Vorschriften zur Anwendung anderer Gesetze.
- § 32 Abs. 2: Einfügung der Anwendung von § 29 Abs. 5 Satz 2 und 3.
- § 32 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur Anwendung anderer Gesetze.
- § 37 Abs. 1 Satz 1: Neufassung der Vorschriften zur Zusammensetzung der Vertreterversammlung.
- § 37 Abs. 2 Satz 2: Neufassung der Vorschriften zur Amtsdauer und Wahl der Vertreterversammlung.
- § 38 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften zur Zusammensetzung des Vorstands.
- § 39 Abs. 2 Nr. 1 und 2: Neufassung der Vorschriften zur Wahl und Rechten der Vertreterversammlung und des Vorstands.
- § 50: Streichung der Worte 'zweiter Abschnitt Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Schornsteinfegerwesens'.
- § 51: Streichung des Abschnitts.
- Vor § 52: Ersetzung der Worte 'Dritter Abschnitt' durch 'zweiter Abschnitt'.
- Nach § 53: Ersetzung der Worte 'Vierter Abschnitt' durch 'Dritter Abschnitt'.
- § 55: Streichung des Abschnitts.
- Nach § 57: Ersetzung der Worte 'Fünfter Abschnitt' durch 'Vierter Abschnitt' und Streichung von § 58.
- Nach § 56: Einfügung der neuen Abschnitte § 56a bis § 56d zur Berechnung des Ruhegeldes für Bezirksschomsteinfegermeister im ehemaligen DDR-Gebiet.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

15
perszulv/HINWEIS.md Normal file
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@@ -0,0 +1,15 @@
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

3
perszulv/HISTORY.md Normal file
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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1673 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen

38
perszulv/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station
- § 13 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Vorschrift zur Überprüfung der Feuersicherheit von Schornsteinen, Feuerstätten, Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen.
- § 13 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung der Vorschrift zur unverzüglichen schriftlichen Meldung von Mängeln an Schornsteinen, Feuerstätten, Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen.
- § 13 Abs. 1 Nr. 4: Erweiterung der Vorschrift um Lüftungsanlagen und ähnliche Einrichtungen.
- § 13 Abs. 1 Nr. 11: Einfügung der Vorschrift zur Überwachung von Feuerungsanlagen im Zusammenhang mit der Energieeinsparung.
- § 13 Abs. 1 Nr. 12: Streichung der Jahresangabe im Zusammenhang mit dem Energieeinsparungsgesetz.
- § 13 Abs. 2: Neufassung der Vorschrift zur Übertragung anderer Arbeiten auf den Bezirksschornsteinfegermeister.
- § 17: Neufassung der Vorschrift zum Wohnsitz des Bezirksschornsteinfegermeisters.
- § 19: Neufassung der Vorschriften zur Aufzeichnung und Datenübermittlung des Bezirksschornsteinfegermeisters.
- § 21 Abs. 1: Einfügung der Möglichkeit, die Nutzung des Kehrbezirks jederzeit auszuschlagen.
- § 22 Abs. 1 Nr. 3: Erweiterung der Vorschrift um die Überprüfung nach § 13 Abs. 1 und 2.
- § 22 Abs. 2: Streichung des Absatzes.
- § 24 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften zur Erhebung von Gebühren und Auslagen.
- § 25 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur spezifizierten Rechnung.
- § 25 Abs. 4: Neufassung der Vorschriften zur Gebühr und deren Verjährung.
- § 26 Abs. 2: Einfügung der Möglichkeit, auch ohne besonderen Anlaß zu überprüfen.
- § 27 Abs. 1 Nr. 2: Erhöhung der Strafe von 1000 auf 10000 DM.
- § 27 Abs. 1 Nr. 3: Streichung der Nummer.
- § 27 Abs. 2: Neufassung der Vorschriften zur Verwarnung und Verhängung von Warnungsgeld.
- § 28: Einfügung der Vorschrift, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die einstweilige Berufsuntersagung keine aufschiedende Wirkung haben.
- § 29 Abs. 5: Einfügung der Vorschriften zur Kürzung des Ruhegeldes bei Nichtzahlung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung.
- § 31 Abs. 1: Einfügung der Anwendung von § 29 Abs. 5 Satz 2 und 3.
- § 31 Abs. 3 Nr. 1: Neufassung der Vorschriften zur Witwenrente.
- § 31 Abs. 4: Neufassung der Vorschriften zur Anwendung anderer Gesetze.
- § 32 Abs. 2: Einfügung der Anwendung von § 29 Abs. 5 Satz 2 und 3.
- § 32 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur Anwendung anderer Gesetze.
- § 37 Abs. 1 Satz 1: Neufassung der Vorschriften zur Zusammensetzung der Vertreterversammlung.
- § 37 Abs. 2 Satz 2: Neufassung der Vorschriften zur Amtsdauer und Wahl der Vertreterversammlung.
- § 38 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften zur Zusammensetzung des Vorstands.
- § 39 Abs. 2 Nr. 1 und 2: Neufassung der Vorschriften zur Wahl und Rechten der Vertreterversammlung und des Vorstands.
- § 50: Streichung der Worte 'zweiter Abschnitt Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Schornsteinfegerwesens'.
- § 51: Streichung des Abschnitts.
- Vor § 52: Ersetzung der Worte 'Dritter Abschnitt' durch 'zweiter Abschnitt'.
- Nach § 53: Ersetzung der Worte 'Vierter Abschnitt' durch 'Dritter Abschnitt'.
- § 55: Streichung des Abschnitts.
- Nach § 57: Ersetzung der Worte 'Fünfter Abschnitt' durch 'Vierter Abschnitt' und Streichung von § 58.
- Nach § 56: Einfügung der neuen Abschnitte § 56a bis § 56d zur Berechnung des Ruhegeldes für Bezirksschomsteinfegermeister im ehemaligen DDR-Gebiet.

17
perszulv/§13.md Normal file
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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 13 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Vorschrift zur Überprüfung der Feuersicherheit von Schornsteinen, Feuerstätten, Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen.
§ 13 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung der Vorschrift zur unverzüglichen schriftlichen Meldung von Mängeln an Schornsteinen, Feuerstätten, Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen.
§ 13 Abs. 1 Nr. 4: Erweiterung der Vorschrift um Lüftungsanlagen und ähnliche Einrichtungen.
§ 13 Abs. 1 Nr. 11: Einfügung der Vorschrift zur Überwachung von Feuerungsanlagen im Zusammenhang mit der Energieeinsparung.
§ 13 Abs. 1 Nr. 12: Streichung der Jahresangabe im Zusammenhang mit dem Energieeinsparungsgesetz.
§ 13 Abs. 2: Neufassung der Vorschrift zur Übertragung anderer Arbeiten auf den Bezirksschornsteinfegermeister.

7
perszulv/§17.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 17: Neufassung der Vorschrift zum Wohnsitz des Bezirksschornsteinfegermeisters.

7
perszulv/§19.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 19: Neufassung der Vorschriften zur Aufzeichnung und Datenübermittlung des Bezirksschornsteinfegermeisters.

7
perszulv/§21.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 21 Abs. 1: Einfügung der Möglichkeit, die Nutzung des Kehrbezirks jederzeit auszuschlagen.

9
perszulv/§22.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 22 Abs. 1 Nr. 3: Erweiterung der Vorschrift um die Überprüfung nach § 13 Abs. 1 und 2.
§ 22 Abs. 2: Streichung des Absatzes.

7
perszulv/§24.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 24 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften zur Erhebung von Gebühren und Auslagen.

9
perszulv/§25.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 25 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur spezifizierten Rechnung.
§ 25 Abs. 4: Neufassung der Vorschriften zur Gebühr und deren Verjährung.

7
perszulv/§26.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 26 Abs. 2: Einfügung der Möglichkeit, auch ohne besonderen Anlaß zu überprüfen.

11
perszulv/§27.md Normal file
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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 27 Abs. 1 Nr. 2: Erhöhung der Strafe von 1000 auf 10000 DM.
§ 27 Abs. 1 Nr. 3: Streichung der Nummer.
§ 27 Abs. 2: Neufassung der Vorschriften zur Verwarnung und Verhängung von Warnungsgeld.

7
perszulv/§28.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 28: Einfügung der Vorschrift, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die einstweilige Berufsuntersagung keine aufschiedende Wirkung haben.

7
perszulv/§29.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 29 Abs. 5: Einfügung der Vorschriften zur Kürzung des Ruhegeldes bei Nichtzahlung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung.

11
perszulv/§31.md Normal file
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# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 31 Abs. 1: Einfügung der Anwendung von § 29 Abs. 5 Satz 2 und 3.
§ 31 Abs. 3 Nr. 1: Neufassung der Vorschriften zur Witwenrente.
§ 31 Abs. 4: Neufassung der Vorschriften zur Anwendung anderer Gesetze.

9
perszulv/§32.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 32 Abs. 2: Einfügung der Anwendung von § 29 Abs. 5 Satz 2 und 3.
§ 32 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur Anwendung anderer Gesetze.

9
perszulv/§37.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 37 Abs. 1 Satz 1: Neufassung der Vorschriften zur Zusammensetzung der Vertreterversammlung.
§ 37 Abs. 2 Satz 2: Neufassung der Vorschriften zur Amtsdauer und Wahl der Vertreterversammlung.

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# § 38
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 38 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften zur Zusammensetzung des Vorstands.

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# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 39 Abs. 2 Nr. 1 und 2: Neufassung der Vorschriften zur Wahl und Rechten der Vertreterversammlung und des Vorstands.

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# § 50
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 50: Streichung der Worte 'zweiter Abschnitt Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Schornsteinfegerwesens'.

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# § 51
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 51: Streichung des Abschnitts.

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# § 52
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
Vor § 52: Ersetzung der Worte 'Dritter Abschnitt' durch 'zweiter Abschnitt'.

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# § 53
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
Nach § 53: Ersetzung der Worte 'Vierter Abschnitt' durch 'Dritter Abschnitt'.

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# § 55
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 55: Streichung des Abschnitts.

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# § 56
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
Nach § 56: Einfügung der neuen Abschnitte § 56a bis § 56d zur Berechnung des Ruhegeldes für Bezirksschomsteinfegermeister im ehemaligen DDR-Gebiet.

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# § 57
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
Nach § 57: Ersetzung der Worte 'Fünfter Abschnitt' durch 'Vierter Abschnitt' und Streichung von § 58.

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# VAG_2016 — 1994-07-28
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1630
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1673
- **Inkrafttreten:** 1994-07-29
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/46#page=-41
- **Kurz:** Das Gesetz implementiert versicherungsrechtliche Richtlinien der EU in das deutsche Recht und betrifft insbesondere das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/46#page=2
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Vorschriften für Kleinfeuerungsanlagen, insbesondere durch die Hinzufügung von Braunkohlenbriketts als zulässiges Brennmaterial und die Anpassung der Anforderungen im Beitrittsgebiet.
## Betroffene Stellen
- § 12a: Neue Vorschriften für die Alterungsrückstellung in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankheitskosten- und Pflegekrankenversicherung.
- § 12b: Neue Vorschriften für Prämienänderungen in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung, einschließlich der Einrichtung eines unabhängigen Treuhänders.
- § 12c: Neue Ermächtigungen für das Bundesministerium der Finanzen zur Festlegung von versicherungsmathematischen Methoden und Verteilungsgrundsätzen.
- § 12d: Neue Vorschriften für Prämienänderungen bei Versicherungsverträgen, die vor dem 29. Juli 1994 abgeschlossen wurden.
- § 13: Änderungen in § 13, insbesondere Ergänzungen und Streichungen in den Absätzen 1, 2 und 3.
- § 13a: Neue Vorschriften für das Direktversicherungsgeschäft in anderen Mitgliedstaaten der EU und EWR-Vertragsstaaten.
- § 13b: Neue Vorschriften für die Errichtung von Niederlassungen in anderen Mitgliedstaaten der EU und EWR-Vertragsstaaten.
- § 13c: Neue Vorschriften für die Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs in anderen Mitgliedstaaten der EU und EWR-Vertragsstaaten.
- § 12: Einführung neuer Paragraphen § 12a bis § 12d, die Vorschriften zur Alterungsrückstellung, Prämienänderungen und Treuhänder in der Krankenversicherung regeln.
- § 13: Änderungen an § 13, insbesondere Ergänzungen und Streichungen in den Absätzen 1, 2 und 3.
- § 13a: Einführung von § 13a, der Vorschriften zur Betreibung des Direktversicherungsgeschäfts in anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten enthält.
- § 13b: Einführung von § 13b, der Vorschriften zur Errichtung von Niederlassungen in anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten enthält.
- § 13c: Einführung von § 13c, der Vorschriften zur Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs in anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten enthält.
- § 13d: Einführung von § 13d, der Vorschriften zur Genehmigung von Prämienänderungen und der Aufsichtsbehörde als Treuhänder enthält.
- § 27 Abs. 1 Nr. 5: Erweiterung der Anlagearten für das gebundene Vermögen, einschließlich von Aktien und Genussrechten an Börsen außerhalb der EU.
- § 27 Abs. 1 Nr. 5a: Neue Anlageart für Aktien und Genussrechte sowie Geschäftsanteile und Forderungen aus nachrangigen Verbindlichkeiten.
- § 27 Abs. 1 Nr. 6: Neue Anlageart für Anteile an Wertpapier-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft in der EU verwaltet werden.
- § 27 Abs. 1 Nr. 7: Ersetzen von Hypotheken oder Grundschulden durch Grundpfandrechte und Ergänzung von neuen Anlagearten.
- § 27 Abs. 1 Nr. 8 bis 13: Neue Anlagearten für Darlehen, Grundstücksanlagen, Anteile an Beteiligungs-Sondervermögen und andere Vermögenswerte.
- § 27 Abs. 1 Nr. 14: Ergänzung von Klauseln zur Zulässigkeit von Anlagen nach EU-Richtlinien.
- § 27 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Kongruenzregeln bei der Anlage des gebundenen Vermögens.
- § 1 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt die Angabe '84 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 3' durch '89a, 93'
- § 1 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt die Angabe '82 bis 84' durch '82, 83' und '88 und 89' durch '88, 89, 89a und 93'
- § 1 Abs. 3 Nr. 4: Streicht die Worte 'oder die ein auf Gesetz beruhendes Monopol besitzen'
- § 1 Abs. 4: Fügt neuen Absatz 4 hinzu, der die Anwendungsbereiche für bestimmte Versicherungsgeschäfte regelt
- § 5 Abs. 2: Ersetzt die Worte 'den Bezirk' durch 'das Gebiet'
- § 5 Abs. 3: Streicht das Wort 'insbesondere' und ändert die Nummern 1 und 2, streicht die Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzes' in Nummer 4
- § 5 Abs. 3: Streicht das Wort 'insbesondere', ändert die Nummern 1 und 2, streicht die Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzes' in Nummer 4
- § 5 Abs. 5: Ändert die Nummern 1, 1a und 5, fügt die Nummern 6 und 7 hinzu
- § 5 Abs. 6: Ändert die Bestimmungen zur Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen
- § 6 Abs. 1: Ändert die Bestimmungen zur Erlaubnis für Versicherungsunternehmen
- § 7a: Fügt neuen § 7a hinzu, der die Anforderungen an Geschäftsleiter und Inhaber bedeutender Beteiligungen regelt
- § 81 Abs. 1 bb): Zusätzliche Sätze zur rechtlichen Aufsicht und Finanzaufsicht eingefügt.
- § 5 Abs. 6: Ändert den Absatz 6, der die Ermächtigung für nähere Bestimmungen regelt
- § 6 Abs. 1: Ändert den Absatz 1, der die Erlaubnis für Versicherungsunternehmen regelt
- § 7a: Fügt neuen § 7a hinzu, der die Anforderungen an Geschäftsleiter und Beteiligte regelt
- § 7: Neue Vorschriften für die Voraussetzungen der Geschäftsleiter und Anforderungen an das Versicherungsunternehmen.
- § 8 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Versagung der Erlaubnis, einschließlich der Begründungen und zusätzliche Bedingungen.
- § 8 Abs. 1a: Anpassung der Nummern und Ergänzung der Erlaubnis für die Krankenversicherung.
- § 8 Abs. 3 und 4: Einführung neuer Absätze zur Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis auf Grundlage von EU-Beschlüssen.
- § 8a Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von § 8 Abs. 1 Nr. 1 durch § 7a Abs. 1.
- § 10 Abs. 1: Anpassung der Anforderungen an die Angaben in Versicherungsverträgen.
- § 10 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Anwendung von Absatz 1 auf Rückversicherung und Großrisiken.
- § 10a: Einführung neuer Vorschriften für die Verbraucherinformation bei Versicherungsverträgen.
- § 11: Neue Vorschriften für die Kalkulation der Prämien in der Lebensversicherung.
- § 11a bis 11e: Einführung neuer Vorschriften für den Verantwortlichen Aktuar, die Berechnung der Prämien und Deckungsrückstellungen, sowie spezielle Regelungen für verschiedene Versicherungsarten.
- § 12: Neue Vorschriften für die substitutive Krankenversicherung, einschließlich der Berechnung der Prämien und der Aufgaben des Verantwortlichen Aktuars.
- § 81 Abs. 1 bb): Zusätzliche Sätze zur rechtlichen und Finanzaufsicht eingefügt.
- § 81 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Anordnung von Maßnahmen.
- § 81 Abs. 2a: Neufassung des Absatzes zur Übertragung von Befugnissen auf einen Sonderbeauftragten.
- § 81 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 3: Absatz 3 und Absatz 4 Satz 3 gestrichen.
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- § 81d und 81e: Einfügung neuer Absätze zur Zuführung zur Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung und zur Tarifbestimmungen.
- § 83: Neufassung des gesamten § 83 zur Befugnis der Aufsichtsbehörde.
- § 84: Neufassung des gesamten § 84 zur Schweigepflicht.
- § 7 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis festlegt.
- § 7 Abs. 1a: Änderung des Absatzes 1a, insbesondere Ersetzung von „Nr. 19 bis 21“ durch „Nr. 19 bis 24“ und Neufassung des Satzes 2.
- § 7 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei bestimmten EU-Beschlüssen regelt.
- § 7 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Gründe für die Versagung der Erlaubnis begrenzt.
- § 8 Abs. 1: Änderung des Absatzes 1, insbesondere Ersetzung von „§ 8 Abs. 1 Nr. 1“ durch „§ 7a Abs. 1“.
- § 10 Abs. 1: Änderung des Absatzes 1, insbesondere Ersetzung von „sollen die Bestimmungen“ durch „müssen vollständige Angaben“ und Neufassung mehrerer Nummern.
- § 10 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Anwendung auf Rückversicherung und Großrisiken regelt.
- § 10a: Einfügung des neuen § 10a, der die Verbraucherinformationen für Versicherungsverträge regelt.
- § 11: Neufassung des § 11, der die Kalkulation der Prämien in der Lebensversicherung regelt.
- § 11a: Einfügung des neuen § 11a, der den Verantwortlichen Aktuar in Lebensversicherungsunternehmen regelt.
- § 11b: Einfügung des neuen § 11b, der die Änderungen von Prämien und Bestimmungen zur Überschußbeteiligung regelt.
- § 11c: Einfügung des neuen § 11c, der den Altbestand in der Lebensversicherung regelt.
- § 11d: Einfügung des neuen § 11d, der die Versicherungen mit Rückgewähr der Prämie in der Unfallversicherung regelt.
- § 11e: Einfügung des neuen § 11e, der die Berechnung der Deckungsrückstellung in bestimmten Versicherungsarten regelt.
- § 12: Neufassung des § 12, der die substitutive Krankenversicherung regelt.
- § 27 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Aktien und Genussrechten, einschließlich von Aktien und Genussrechten von Gesellschaften außerhalb der EU.
- § 27 Abs. 1 Nr. 5a: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in nicht unter Nummer 5 fallenden Aktien und Genussrechten, sowie in Geschäftsanteilen und Forderungen.
- § 27 Abs. 1 Nr. 6: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Anteilen an Wertpapier-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU verwaltet werden.
- § 27 Abs. 1 Nr. 7: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Grundpfandrechten, Wertpapieren und Guthaben im Rahmen von Wertpapierdarlehen.
- § 27 Abs. 1 Nr. 8: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Darlehen an verschiedene Stellen, einschließlich internationaler Organisationen und Unternehmen.
- § 27 Abs. 1 Nr. 9: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Darlehen an Kreditinstitute und öffentlich-rechtliche Kreditinstitute.
- § 27 Abs. 1 Nr. 10: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in EU-Mitgliedstaaten.
- § 27 Abs. 1 Nr. 11: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Anteilen an Grundstücks-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat verwaltet werden.
- § 27 Abs. 1 Nr. 12: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Vorauszahlungen oder Darlehen auf eigene Versicherungsscheine.
- § 27 Abs. 1 Nr. 13: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Anteilen an Beteiligungs-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat verwaltet werden.
- § 27 Abs. 1 Nr. 14: Neufassung des Abschnitts über Anlagen, die nach bestimmten Richtlinien nicht zulässig sind.
- § 27 Abs. 3: Neufassung des Abschnitts über Kongruenzregeln für das gebundene Vermögen.
- § 110: Neufassung des § 110 mit neuen Absätzen 1 bis 4
- § 110b: Neufassung des § 110b mit neuen Absätzen 1 und 2
- § 110c: Aufhebung des § 110c
- § 110d: Neufassung des § 110d mit neuen Absätzen 1 bis 3
- § 110e bis 110i: Aufhebung der §§ 110e bis 110i
- § 111 Abs. 2: Ersetzung von '§ 5 Abs. 6 Satz 1 bis 3' durch 'Artikel 10 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über den Versicherungsvertrag'
- § 111a bis 111d: Neufassung der §§ 111a bis 111d
- Abschnitt Vlb.: Einfügung des neuen Abschnitts Vlb. mit § 111f
- § 133b, 133c und 133e: Aufhebung der §§ 133b, 133c und 133e
- § 134: Ersetzung von '§§ 14, 110h' durch '§§ 14, 108'
- § 139 Abs. 1: Neufassung des § 139 Abs. 1
- § 9 Abs. 1 Satz 2: Angaben für jeden Mitgliedstaat gesondert mitzuteilen
- § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung von 'oder' durch Komma
- § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Ersetzung von Punkt durch 'oder'
- § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4: Neue Nummer 4 hinzugefügt
- § 12 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut für Satz 2
- § 12 Abs. 6: Neuer Satz angefügt
- § 13 Abs. 5: Neuer Absatz 5 angefügt
- § 14 Nr. 2: Neuer Wortlaut für Nr. 2
- § 15: Neuer Wortlaut für § 15
- § 16: § 16 wird aufgehoben
- § 4: Neue Bestimmungen für die Anwendung des Versicherungsaufsichtsgesetzes auf Versicherungsunternehmen in Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums.
- § 5: Bestimmungen zur Anwendung von § 31 des Versicherungsvertragsgesetzes auf bestehende Versicherungsverhältnisse.
- § 6: Bestimmungen zur Anwendung von §§ 173 bis 178 des Versicherungsvertragsgesetzes auf bestehende Lebensversicherungsverhältnisse.
- § 7: Bestimmungen zur Anwendung von Änderungen der Tarife für bestehende Krankenversicherungsverhältnisse.
- § 8: Bestimmungen zur Anwendung von Änderungen der Tarife für bestehende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsverhältnisse.
- § 9: Bestimmungen zur Niederschrift von Änderungen der Versicherungsverhältnisse in einem Nachtrag zum Versicherungsvertrag.
- § 10: Bestimmungen zur Anwendung von genehmigten Versicherungsbedingungen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
- § 140 Abs. 1: Neufassung des § 140 Abs. 1, der Strafen für unerlaubtes Versicherungsgeschäft, unzulässige Geschäftstätigkeit und Zuwiderhandlung gegen Anordnungen regelt.
- § 144: Änderung des § 144, insbesondere Ergänzung von Absatz 1a, der Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldvorschriften regelt.
- § 144a Abs. 1: Änderung des § 144a Abs. 1, insbesondere Neufassung von Nummer 1 und 3, die Ordnungswidrigkeiten regeln.
- § 153: Aufhebung des § 153.
- § 155: Aufhebung des § 155.
- § 156: Änderung des § 156, insbesondere Hinzufügung von Absatz 2, der die Anwendung des Aktiengesetzes für öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen regelt.
- § 156a: Änderung des § 156a, insbesondere Neufassung von Absatz 1, 3 und 4 sowie Hinzufügung von Absatz 6, der die Anwendung von Vorschriften für kleinere Vereine und Pensionskassen regelt.
- § 157 Abs. 1: Änderung des § 157 Abs. 1, der Abweichungen von Vorschriften für kleinere Vereine und Pensionskassen regelt.
- § 157a Abs. 3: Änderung des § 157a Abs. 3, der die Anwendung von Vorschriften bei Freistellungen von Vorschriften regelt.
- Anlage: Änderung der Anlage, insbesondere Ergänzung von Teil D, der Verbraucherinformationen regelt.
- § 13a: Neue Vorschriften für die Zustimmung zur Aufnahme des Direktversicherungsgeschäfts im Dienstleistungsverkehr
- § 13d: Neue Anzeigepflichten für Versicherungsunternehmen an die Aufsichtsbehörde
- § 14 Abs. 1 Satz 4: Streichung des vierten Satzes im ersten Absatz
- § 14 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a zur Übertragung von Versicherungsbeständen
- § 22 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Postscheckkonto' durch 'Postgirokonto'
- § 41 Abs. 1: Anpassung der Angaben und Einfügung eines Vorbehalts
- § 41 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Ermächtigung des Vorstands zur Änderung von allgemeinen Versicherungsbedingungen
- § 53c Abs. 2 Satz 1: Streichung der Worte 'die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf'
- § 53c Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften zur Umrechnung von Beträgen in ECU
- § 53c Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes 2a zur Sicherstellung der Solvabilität
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a: Anpassung der Angabe zum Grundkapital
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3a: Ersetzung der Angabe 'des Absatzes 3a' durch 'der Absätze 3a und 3c'
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3b: Einfügung einer neuen Nummer 3b zur Eingezahlung von Kapital
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 4: Anpassung der Angabe zu stille Reserven
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe b: Ersetzung des Wortes 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'
- § 53c Abs. 3a Satz 1: Anpassung der Bedingungen für die Zurechnung von Kapital
- § 53c Abs. 3a Satz 3: Hinzufügung eines Halbsatzes zur Rückerstattung des Kapitals
- § 53c Abs. 3b: Einfügung eines neuen Absatzes 3b zur Zurechnung von Kapital aus nachrangigen Verbindlichkeiten
- § 53c Abs. 3c: Einfügung eines neuen Absatzes 3c zur Zurechnung des Gesamtbetrags von Genußrechtskapital und nachrangigen Verbindlichkeiten
- § 54 Abs. 1: Anpassung der Definition des gebundenen Vermögens
- § 54 Abs. 2 Buchstabe d: Einfügung eines neuen Buchstabens d zur Anlage in Anteile an Sondervermögen
- § 54a Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Anlagevorschriften für das gebundene Vermögen
- § 54a Abs. 2: Anpassung der Anlagevorschriften für Forderungen und Schuldverschreibungen
- § 433 Abs. 3a: Absatz 3a wird aufgehoben.
- § 433 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der die Anlagenquote und die Aufsichtsbehörde regelt.
- § 433 Abs. 4a: Einfügung von Absatz 4a, der Inhaberschuldverschreibungen regelt.
- § 433 Abs. 4b: Einfügung von Absatz 4b, der Anlagen bei ein und demselben Aussteller regelt.
- § 433 Abs. 4c: Einfügung von Absatz 4c, der Anlagen in Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten regelt.
- § 433 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes 5, der die Genehmigung von Anlagen und Quoten regelt.
- § 433 Abs. 6: Neue Fassung des Absatzes 6, der die Belegenheit des gebundenen Vermögens regelt.
- § 54b: Neue Fassung des § 54b, der die Anlage von Beständen des Deckungsstocks regelt.
- § 54c: Streichung des Wortes 'ausländischen' und Einfügung von 'in einem Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft und der anderen Vertragsstaaten des EWR-Abkommens'.
- § 55a Abs. 1: Einfügung von Nummer 1a und Neufassung von Nummer 2.
- § 56a: Neue Fassung von Satz 3 und Einfügung von neuen Sätzen.
- § 57: Einfügung von § 57, der die Prüfung des Jahresabschlusses regelt.
- Zwischenüberschrift vor § 65: Neue Fassung der Zwischenüberschrift vor § 65.
- § 65: Neue Fassung des § 65, der die Berechnung der Deckungsrückstellung regelt.
- § 66 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung von Absatz 1 Satz 1.
- § 66 Abs. 1a: Einfügung von Absatz 1a, der den Mindestumfang des Deckungsstocks regelt.
- § 66 Abs. 2 und 3: Neue Fassung von Absatz 2 und 3.
- § 67: Neue Fassung des § 67, der die Rückversicherungen regelt.
- § 71 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von 'so hat sie den Treuhänder selbst zu bestellen' durch 'so kann sie den Treuhänder selbst bestellen'.
- § 73: Ersetzung von 'die eingestellten Deckungsrücklagen' durch 'die eingestellte Deckungsrückstellung'.
- § 77 Abs. 3 und 4: Ersetzung von 'rechnungsmäßige Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'.
- § 79: Neue Fassung des § 79, der die Anwendung von Vorschriften für verschiedene Versicherungsarten regelt.
- § 80 Satz 1: Ersetzung von 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'.
- § 81 Abs. 1: Neue Fassung von Absatz 1 Satz 1.
- § 85: Neuer Paragraph zur Aufsicht über die in anderen Mitgliedstaaten ausgeübte Geschäftstätigkeit.
- § 87 Abs. 1 Nr. 3: Streichung des Satzes über den Geschäftsbetrieb, der den guten Sitten widerspricht.
- § 87 Abs. 1: Hinzufügung einer neuen Nummer 4.
- § 87 Abs. 4: Aufhebung des Absatzes 4.
- § 87 Abs. 6: Neuer Absatz zur Möglichkeit der Abberufung von Geschäftsleitern.
- § 87a Satz 3: Anpassung der Anwendung von § 87 Abs. 3 bis 5.
- § 89 Abs. 2 Satz 3: Anpassung der Herabsetzung von Deckungsrückstellungen und Versicherungssummen.
- § 89a: Neuer Paragraph zur Widerspruchsmöglichkeit gegen Maßnahmen.
- Zwischenüberschrift vor § 90: Neue Fassung der Zwischenüberschrift.
- § 91: Aufhebung des Paragraphen.
- § 93: Neuer Paragraph zur Durchsetzung von Verfügungen mit Zwangsmitteln.
- § 101 Abs. 1: Anpassung der Verweisnummer.
- § 101 Abs. 2: Erweiterung der Angaben für Versicherungsunternehmen.
- § 103a: Neuer Paragraph zur Veröffentlichung von Wahrscheinlichkeitstafeln und statistischen Daten.
- Abschnitt Va: Neuer Abschnitt zur Beaufsichtigung der Inhaber bedeutender Beteiligungen.
- Überschrift des Abschnitts VI: Neue Fassung der Überschrift.
- § 105 Abs. 1: Ersetzung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzes' durch 'Inland'.
- § 106 Abs. 3 Satz 2: Hinzufügung von 'und persönlichen Voraussetzungen'.
- § 106b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Streichung des Satzes über die Vorlage.
- § 106b Abs. 2 Satz 8: Aufhebung des Satzes.
- § 106b Abs. 5 Satz 1 Nr. 1: Hinzufügung von 'oder den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum'.
- § 106c: Anpassung der Verweisnummer.
- § 108: Neuer Paragraph zur Übertragung von Versicherungsbeständen.
- § 109: Aufhebung des Paragraphen.
- Zwischenüberschrift des 2. Unterabschnitts vor § 110a: Streichung der Zwischenüberschrift.
- § 110a: Neue Fassung des Paragraphen zur Geschäftstätigkeit von Versicherungsunternehmen im Inland.
- § 110: Neufassung des § 110 mit neuen Vorschriften für die Aufsicht von Versicherungsunternehmen mit Sitz im Ausland.
- § 110b: Neufassung des § 110b mit Vorschriften für die Geschäftstätigkeit von bei Lloyd's vereinigten Einzelversicherern.
- § 110c: Aufhebung des § 110c.
- § 110d: Neufassung des § 110d mit Vorschriften für Versicherungsunternehmen mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Vertragsstaaten.
- § 110e bis 110i: Aufhebung der §§ 110e bis 110i.
- § 111 Abs. 2: Ersetzung der Angabe '§ 5 Abs. 6 Satz 1 bis 3' durch 'Artikel 10 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über den Versicherungsvertrag'.
- § 111a bis 111d: Neufassung der §§ 111a bis 111d mit neuen Vorschriften für die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden.
- Abschnitt Vlb.: Einfügung des Abschnitts Vlb. mit Vorschriften für Meldungen an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
- § 133b, 133c und 133e: Aufhebung der §§ 133b, 133c und 133e.
- § 134: Ersetzung der Angabe '§§ 14, 110h' durch '§§ 14, 108'.
- § 139 Abs. 1: Neufassung des § 139 Abs. 1 mit aktualisierten Strafvorschriften für falsche versicherungsmathematische Bestätigungen.
- § 140 Abs. 1: Neufassung des gesamten Absatzes 1
- § 144 Abs. 1: Änderungen in Nummer 2 und 4, Ergänzung von Nummer 5
- § 144 Abs. 1a: Einfügung des neuen Absatzes 1a
- § 144 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 144a Abs. 1: Änderungen in Nummer 1 und 3
- § 153: Aufhebung des § 153
- § 155: Aufhebung des § 155
- § 156: Einfügung von Absatz 2
- § 156a Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 156a Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 156a Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4
- § 156a Abs. 6: Einfügung des neuen Absatzes 6
- § 157 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 157a Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- Anlage: Änderungen in Teil A, Teil C und Ergänzung von Teil D
- § 87 Abs. 1 Nr. 3: Streichung der Bedingung, dass der Geschäftsbetrieb den guten Sitten widersprechen darf
- § 87 Abs. 1: Hinzufügung einer neuen Bedingung für die Widerrufung der Erlaubnis
- § 87 Abs. 4: Streichung des vierten Satzes
- § 87 Abs. 6: Neuer Absatz zur Möglichkeit der Abberufung von Geschäftsleitern
- § 87a Satz 3: Anpassung der Anwendung von § 87 Abs. 3 bis 5
- § 89 Abs. 2 Satz 3: Anpassung der Herabsetzung von Deckungsrückstellungen und Versicherungssummen
- § 89a: Neuer Paragraph zur Widerspruchsmöglichkeit gegen Maßnahmen
- § 91: Streichung des Paragraphen
- § 93: Neuer Paragraph zur Durchsetzung von Verfügungen durch Zwangsmittel
- § 101: Anpassung der Anwendung von § 83 Abs. 1 Nr. 4
- § 103a: Neuer Paragraph zur Veröffentlichung von Wahrscheinlichkeitstafeln und statistischen Daten
- Abschnitt Va: Neuer Abschnitt zur Beaufsichtigung der Inhaber bedeutender Beteiligungen
- § 105 Abs. 1: Ersetzung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzes' durch 'Inland'
- § 106 Abs. 3 Satz 2: Hinzufügung von 'und persönlichen Voraussetzungen' und Ersetzung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzes' durch 'Inland'
- § 106b: Streichung von 'sofern ihre Vorlage nicht nach § 5 Abs. 6 entfällt' und Hinzufügung von 'oder den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum'
- § 106c: Ersetzung von '§ 8 Abs. 1 Nr. 2' durch '§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3'
- § 108: Neuer Paragraph zur Übertragung von Versicherungsbeständen
- § 109: Streichung des Paragraphen
- § 110a: Neue Fassung des Paragraphen zur Geschäftstätigkeit von Versicherungsunternehmen im Inland
- § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2: Bescheinigung über Versicherungssparten und Risiken
- § 13d: Anzeigepflichten der Versicherungsunternehmen
- § 14 Abs. 1 Satz 4: Satz 4 von Absatz 1 wird gestrichen
- § 14 Abs. 1a: Neuer Absatz 1a zur Übertragung von Versicherungsbeständen
- § 22 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'Postscheckkonto' durch 'Postgirokonto'
- § 41 Abs. 1: Ersetzung von '§ 39 Abs. 1 bis 3' durch '§ 39 Abs. 1 und 2' und Einfügung von 'vorbehaltlich des Absatzes 2'
- § 41 Abs. 2: Neuer Absatz 2 zur Ermächtigung des Vorstands zur Änderung von allgemeinen Versicherungsbedingungen
- § 53c Abs. 2 Satz 1: Streichung von 'die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf'
- § 53c Abs. 2 Satz 2: Neuer Satz 2 zur Festlegung des Gegenwerts in Deutscher Mark
- § 53c Abs. 2a: Neuer Absatz 2a zur Sicherstellung der Solvabilität
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a: Neue Formulierung für Aktiengesellschaften
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3a: Ersetzung von 'des Absatzes 3a' durch 'der Absätze 3a und 3c'
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3b: Einfügung von 'Kapital, das aufgrund der Eingehung nachrangiger Verbindlichkeiten eingezahlt ist'
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 4: Neue Formulierung für stille Reserven
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe b: Ersetzung von 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'
- § 53c Abs. 3a Satz 1: Neue Formulierung für nachrangiges Kapital
- § 53c Abs. 3a Satz 3: Hinzufügung von 'sofern nicht das Kapital durch die Einzahlung anderer, zumindest gleichwertiger Eigenmittel ersetzt worden ist'
- § 53c Abs. 3b: Neuer Absatz 3b zur Zurechnung von nachrangigem Kapital
- § 53c Abs. 3c: Neuer Absatz 3c zur Zurechnung von Genußrechtskapital und nachrangigen Verbindlichkeiten
- § 54 Abs. 1: Neue Formulierung für das gebundene Vermögen
- § 54 Abs. 2 Buchstabe d: Einfügung von Anlagen in Anteile an Sondervermögen
- § 54a Abs. 1 Satz 1: Neue Formulierung für das gebundene Vermögen
- § 54a Abs. 2: Neue Formulierung für Anlagen in Forderungen und Schuldverschreibungen
- § 54 Abs. 3a: Absatz 3a wird aufgehoben.
- § 54 Abs. 4: Neue Fassung für Absatz 4, der die Anlagenquote und die Aufsichtsbehörde regelt.
- § 54 Abs. 4a bis 4c: Einführung neuer Absätze 4a bis 4c, die spezielle Anlagenquoten und Anlagen bei ein und demselben Aussteller regeln.
- § 54 Abs. 5: Neue Fassung für Absatz 5, der die Genehmigung von Anlagen und Quotenregelungen regelt.
- § 54 Abs. 6: Neue Fassung für Absatz 6, der die Belegenheit des gebundenen Vermögens regelt.
- § 54b: Neue Fassung für § 54b, der die Anlagen für Lebensversicherungsverträge regelt.
- § 54c: Streichung des Wortes 'ausländischen' und Einfügung neuer Worte in § 54c.
- § 55a Abs. 1: Einfügung von Nummer 1a und Neufassung von Nummer 2 in § 55a Abs. 1.
- § 56a: Neufassung von Satz 3 und Einfügung neuer Sätze in § 56a.
- § 57: Einführung neues § 57, der die Prüfung des Jahresabschlusses regelt.
- Zwischenüberschrift vor § 65: Neue Fassung für die Zwischenüberschrift vor § 65.
- § 65: Neue Fassung für § 65, der die Berechnung der Deckungsrückstellung regelt.
- § 66 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung für Absatz 1 Satz 1 in § 66.
- § 66 Abs. 1a: Einführung neuer Absatz 1a in § 66.
- § 66 Abs. 2 und 3: Neue Fassung für Absatz 2 und 3 in § 66.
- § 67: Neue Fassung für § 67, der die Rückversicherungen regelt.
- § 71 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von 'so hat sie den Treuhänder selbst zu bestellen' durch 'so kann sie den Treuhänder selbst bestellen' in § 71 Abs. 2 Satz 3.
- § 73: Ersetzung von 'die eingestellten Deckungsrücklagen' durch 'die eingestellte Deckungsrückstellung' in § 73.
- § 77 Abs. 3 und 4: Ersetzung von 'rechnungsmäßige Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung' in § 77 Abs. 3 und 4.
- § 79: Neue Fassung für § 79, der die Anwendbarkeit von Vorschriften für verschiedene Versicherungsarten regelt.
- § 80 Satz 1: Ersetzung von 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung' in § 80 Satz 1.
- § 81 Abs. 1: Neue Fassung für Absatz 1 in § 81.
## Wortlaut

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- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1618 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1624 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1630 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1673 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen

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- § 12a: Neue Vorschriften für die Alterungsrückstellung in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankheitskosten- und Pflegekrankenversicherung.
- § 12b: Neue Vorschriften für Prämienänderungen in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung, einschließlich der Einrichtung eines unabhängigen Treuhänders.
- § 12c: Neue Ermächtigungen für das Bundesministerium der Finanzen zur Festlegung von versicherungsmathematischen Methoden und Verteilungsgrundsätzen.
- § 12d: Neue Vorschriften für Prämienänderungen bei Versicherungsverträgen, die vor dem 29. Juli 1994 abgeschlossen wurden.
- § 13: Änderungen in § 13, insbesondere Ergänzungen und Streichungen in den Absätzen 1, 2 und 3.
- § 13a: Neue Vorschriften für das Direktversicherungsgeschäft in anderen Mitgliedstaaten der EU und EWR-Vertragsstaaten.
- § 13b: Neue Vorschriften für die Errichtung von Niederlassungen in anderen Mitgliedstaaten der EU und EWR-Vertragsstaaten.
- § 13c: Neue Vorschriften für die Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs in anderen Mitgliedstaaten der EU und EWR-Vertragsstaaten.
- § 12: Einführung neuer Paragraphen § 12a bis § 12d, die Vorschriften zur Alterungsrückstellung, Prämienänderungen und Treuhänder in der Krankenversicherung regeln.
- § 13: Änderungen an § 13, insbesondere Ergänzungen und Streichungen in den Absätzen 1, 2 und 3.
- § 13a: Einführung von § 13a, der Vorschriften zur Betreibung des Direktversicherungsgeschäfts in anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten enthält.
- § 13b: Einführung von § 13b, der Vorschriften zur Errichtung von Niederlassungen in anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten enthält.
- § 13c: Einführung von § 13c, der Vorschriften zur Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs in anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten enthält.
- § 13d: Einführung von § 13d, der Vorschriften zur Genehmigung von Prämienänderungen und der Aufsichtsbehörde als Treuhänder enthält.
- § 27 Abs. 1 Nr. 5: Erweiterung der Anlagearten für das gebundene Vermögen, einschließlich von Aktien und Genussrechten an Börsen außerhalb der EU.
- § 27 Abs. 1 Nr. 5a: Neue Anlageart für Aktien und Genussrechte sowie Geschäftsanteile und Forderungen aus nachrangigen Verbindlichkeiten.
- § 27 Abs. 1 Nr. 6: Neue Anlageart für Anteile an Wertpapier-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft in der EU verwaltet werden.
- § 27 Abs. 1 Nr. 7: Ersetzen von Hypotheken oder Grundschulden durch Grundpfandrechte und Ergänzung von neuen Anlagearten.
- § 27 Abs. 1 Nr. 8 bis 13: Neue Anlagearten für Darlehen, Grundstücksanlagen, Anteile an Beteiligungs-Sondervermögen und andere Vermögenswerte.
- § 27 Abs. 1 Nr. 14: Ergänzung von Klauseln zur Zulässigkeit von Anlagen nach EU-Richtlinien.
- § 27 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Kongruenzregeln bei der Anlage des gebundenen Vermögens.
- § 1 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt die Angabe '84 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 3' durch '89a, 93'
- § 1 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt die Angabe '82 bis 84' durch '82, 83' und '88 und 89' durch '88, 89, 89a und 93'
- § 1 Abs. 3 Nr. 4: Streicht die Worte 'oder die ein auf Gesetz beruhendes Monopol besitzen'
- § 1 Abs. 4: Fügt neuen Absatz 4 hinzu, der die Anwendungsbereiche für bestimmte Versicherungsgeschäfte regelt
- § 5 Abs. 2: Ersetzt die Worte 'den Bezirk' durch 'das Gebiet'
- § 5 Abs. 3: Streicht das Wort 'insbesondere' und ändert die Nummern 1 und 2, streicht die Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzes' in Nummer 4
- § 5 Abs. 3: Streicht das Wort 'insbesondere', ändert die Nummern 1 und 2, streicht die Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzes' in Nummer 4
- § 5 Abs. 5: Ändert die Nummern 1, 1a und 5, fügt die Nummern 6 und 7 hinzu
- § 5 Abs. 6: Ändert die Bestimmungen zur Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen
- § 6 Abs. 1: Ändert die Bestimmungen zur Erlaubnis für Versicherungsunternehmen
- § 7a: Fügt neuen § 7a hinzu, der die Anforderungen an Geschäftsleiter und Inhaber bedeutender Beteiligungen regelt
- § 81 Abs. 1 bb): Zusätzliche Sätze zur rechtlichen Aufsicht und Finanzaufsicht eingefügt.
- § 5 Abs. 6: Ändert den Absatz 6, der die Ermächtigung für nähere Bestimmungen regelt
- § 6 Abs. 1: Ändert den Absatz 1, der die Erlaubnis für Versicherungsunternehmen regelt
- § 7a: Fügt neuen § 7a hinzu, der die Anforderungen an Geschäftsleiter und Beteiligte regelt
- § 7: Neue Vorschriften für die Voraussetzungen der Geschäftsleiter und Anforderungen an das Versicherungsunternehmen.
- § 8 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Versagung der Erlaubnis, einschließlich der Begründungen und zusätzliche Bedingungen.
- § 8 Abs. 1a: Anpassung der Nummern und Ergänzung der Erlaubnis für die Krankenversicherung.
- § 8 Abs. 3 und 4: Einführung neuer Absätze zur Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis auf Grundlage von EU-Beschlüssen.
- § 8a Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von § 8 Abs. 1 Nr. 1 durch § 7a Abs. 1.
- § 10 Abs. 1: Anpassung der Anforderungen an die Angaben in Versicherungsverträgen.
- § 10 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Anwendung von Absatz 1 auf Rückversicherung und Großrisiken.
- § 10a: Einführung neuer Vorschriften für die Verbraucherinformation bei Versicherungsverträgen.
- § 11: Neue Vorschriften für die Kalkulation der Prämien in der Lebensversicherung.
- § 11a bis 11e: Einführung neuer Vorschriften für den Verantwortlichen Aktuar, die Berechnung der Prämien und Deckungsrückstellungen, sowie spezielle Regelungen für verschiedene Versicherungsarten.
- § 12: Neue Vorschriften für die substitutive Krankenversicherung, einschließlich der Berechnung der Prämien und der Aufgaben des Verantwortlichen Aktuars.
- § 81 Abs. 1 bb): Zusätzliche Sätze zur rechtlichen und Finanzaufsicht eingefügt.
- § 81 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Anordnung von Maßnahmen.
- § 81 Abs. 2a: Neufassung des Absatzes zur Übertragung von Befugnissen auf einen Sonderbeauftragten.
- § 81 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 3: Absatz 3 und Absatz 4 Satz 3 gestrichen.
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- § 81d und 81e: Einfügung neuer Absätze zur Zuführung zur Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung und zur Tarifbestimmungen.
- § 83: Neufassung des gesamten § 83 zur Befugnis der Aufsichtsbehörde.
- § 84: Neufassung des gesamten § 84 zur Schweigepflicht.
- § 7 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis festlegt.
- § 7 Abs. 1a: Änderung des Absatzes 1a, insbesondere Ersetzung von „Nr. 19 bis 21“ durch „Nr. 19 bis 24“ und Neufassung des Satzes 2.
- § 7 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei bestimmten EU-Beschlüssen regelt.
- § 7 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Gründe für die Versagung der Erlaubnis begrenzt.
- § 8 Abs. 1: Änderung des Absatzes 1, insbesondere Ersetzung von „§ 8 Abs. 1 Nr. 1“ durch „§ 7a Abs. 1“.
- § 10 Abs. 1: Änderung des Absatzes 1, insbesondere Ersetzung von „sollen die Bestimmungen“ durch „müssen vollständige Angaben“ und Neufassung mehrerer Nummern.
- § 10 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Anwendung auf Rückversicherung und Großrisiken regelt.
- § 10a: Einfügung des neuen § 10a, der die Verbraucherinformationen für Versicherungsverträge regelt.
- § 11: Neufassung des § 11, der die Kalkulation der Prämien in der Lebensversicherung regelt.
- § 11a: Einfügung des neuen § 11a, der den Verantwortlichen Aktuar in Lebensversicherungsunternehmen regelt.
- § 11b: Einfügung des neuen § 11b, der die Änderungen von Prämien und Bestimmungen zur Überschußbeteiligung regelt.
- § 11c: Einfügung des neuen § 11c, der den Altbestand in der Lebensversicherung regelt.
- § 11d: Einfügung des neuen § 11d, der die Versicherungen mit Rückgewähr der Prämie in der Unfallversicherung regelt.
- § 11e: Einfügung des neuen § 11e, der die Berechnung der Deckungsrückstellung in bestimmten Versicherungsarten regelt.
- § 12: Neufassung des § 12, der die substitutive Krankenversicherung regelt.
- § 27 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Aktien und Genussrechten, einschließlich von Aktien und Genussrechten von Gesellschaften außerhalb der EU.
- § 27 Abs. 1 Nr. 5a: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in nicht unter Nummer 5 fallenden Aktien und Genussrechten, sowie in Geschäftsanteilen und Forderungen.
- § 27 Abs. 1 Nr. 6: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Anteilen an Wertpapier-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU verwaltet werden.
- § 27 Abs. 1 Nr. 7: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Grundpfandrechten, Wertpapieren und Guthaben im Rahmen von Wertpapierdarlehen.
- § 27 Abs. 1 Nr. 8: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Darlehen an verschiedene Stellen, einschließlich internationaler Organisationen und Unternehmen.
- § 27 Abs. 1 Nr. 9: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Darlehen an Kreditinstitute und öffentlich-rechtliche Kreditinstitute.
- § 27 Abs. 1 Nr. 10: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in EU-Mitgliedstaaten.
- § 27 Abs. 1 Nr. 11: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Anteilen an Grundstücks-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat verwaltet werden.
- § 27 Abs. 1 Nr. 12: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Vorauszahlungen oder Darlehen auf eigene Versicherungsscheine.
- § 27 Abs. 1 Nr. 13: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Anteilen an Beteiligungs-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat verwaltet werden.
- § 27 Abs. 1 Nr. 14: Neufassung des Abschnitts über Anlagen, die nach bestimmten Richtlinien nicht zulässig sind.
- § 27 Abs. 3: Neufassung des Abschnitts über Kongruenzregeln für das gebundene Vermögen.
- § 110: Neufassung des § 110 mit neuen Absätzen 1 bis 4
- § 110b: Neufassung des § 110b mit neuen Absätzen 1 und 2
- § 110c: Aufhebung des § 110c
- § 110d: Neufassung des § 110d mit neuen Absätzen 1 bis 3
- § 110e bis 110i: Aufhebung der §§ 110e bis 110i
- § 111 Abs. 2: Ersetzung von '§ 5 Abs. 6 Satz 1 bis 3' durch 'Artikel 10 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über den Versicherungsvertrag'
- § 111a bis 111d: Neufassung der §§ 111a bis 111d
- Abschnitt Vlb.: Einfügung des neuen Abschnitts Vlb. mit § 111f
- § 133b, 133c und 133e: Aufhebung der §§ 133b, 133c und 133e
- § 134: Ersetzung von '§§ 14, 110h' durch '§§ 14, 108'
- § 139 Abs. 1: Neufassung des § 139 Abs. 1
- § 9 Abs. 1 Satz 2: Angaben für jeden Mitgliedstaat gesondert mitzuteilen
- § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung von 'oder' durch Komma
- § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Ersetzung von Punkt durch 'oder'
- § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4: Neue Nummer 4 hinzugefügt
- § 12 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut für Satz 2
- § 12 Abs. 6: Neuer Satz angefügt
- § 13 Abs. 5: Neuer Absatz 5 angefügt
- § 14 Nr. 2: Neuer Wortlaut für Nr. 2
- § 15: Neuer Wortlaut für § 15
- § 16: § 16 wird aufgehoben
- § 4: Neue Bestimmungen für die Anwendung des Versicherungsaufsichtsgesetzes auf Versicherungsunternehmen in Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums.
- § 5: Bestimmungen zur Anwendung von § 31 des Versicherungsvertragsgesetzes auf bestehende Versicherungsverhältnisse.
- § 6: Bestimmungen zur Anwendung von §§ 173 bis 178 des Versicherungsvertragsgesetzes auf bestehende Lebensversicherungsverhältnisse.
- § 7: Bestimmungen zur Anwendung von Änderungen der Tarife für bestehende Krankenversicherungsverhältnisse.
- § 8: Bestimmungen zur Anwendung von Änderungen der Tarife für bestehende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsverhältnisse.
- § 9: Bestimmungen zur Niederschrift von Änderungen der Versicherungsverhältnisse in einem Nachtrag zum Versicherungsvertrag.
- § 10: Bestimmungen zur Anwendung von genehmigten Versicherungsbedingungen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
- § 140 Abs. 1: Neufassung des § 140 Abs. 1, der Strafen für unerlaubtes Versicherungsgeschäft, unzulässige Geschäftstätigkeit und Zuwiderhandlung gegen Anordnungen regelt.
- § 144: Änderung des § 144, insbesondere Ergänzung von Absatz 1a, der Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldvorschriften regelt.
- § 144a Abs. 1: Änderung des § 144a Abs. 1, insbesondere Neufassung von Nummer 1 und 3, die Ordnungswidrigkeiten regeln.
- § 153: Aufhebung des § 153.
- § 155: Aufhebung des § 155.
- § 156: Änderung des § 156, insbesondere Hinzufügung von Absatz 2, der die Anwendung des Aktiengesetzes für öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen regelt.
- § 156a: Änderung des § 156a, insbesondere Neufassung von Absatz 1, 3 und 4 sowie Hinzufügung von Absatz 6, der die Anwendung von Vorschriften für kleinere Vereine und Pensionskassen regelt.
- § 157 Abs. 1: Änderung des § 157 Abs. 1, der Abweichungen von Vorschriften für kleinere Vereine und Pensionskassen regelt.
- § 157a Abs. 3: Änderung des § 157a Abs. 3, der die Anwendung von Vorschriften bei Freistellungen von Vorschriften regelt.
- Anlage: Änderung der Anlage, insbesondere Ergänzung von Teil D, der Verbraucherinformationen regelt.
- § 13a: Neue Vorschriften für die Zustimmung zur Aufnahme des Direktversicherungsgeschäfts im Dienstleistungsverkehr
- § 13d: Neue Anzeigepflichten für Versicherungsunternehmen an die Aufsichtsbehörde
- § 14 Abs. 1 Satz 4: Streichung des vierten Satzes im ersten Absatz
- § 14 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a zur Übertragung von Versicherungsbeständen
- § 22 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Postscheckkonto' durch 'Postgirokonto'
- § 41 Abs. 1: Anpassung der Angaben und Einfügung eines Vorbehalts
- § 41 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Ermächtigung des Vorstands zur Änderung von allgemeinen Versicherungsbedingungen
- § 53c Abs. 2 Satz 1: Streichung der Worte 'die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf'
- § 53c Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften zur Umrechnung von Beträgen in ECU
- § 53c Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes 2a zur Sicherstellung der Solvabilität
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a: Anpassung der Angabe zum Grundkapital
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3a: Ersetzung der Angabe 'des Absatzes 3a' durch 'der Absätze 3a und 3c'
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3b: Einfügung einer neuen Nummer 3b zur Eingezahlung von Kapital
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 4: Anpassung der Angabe zu stille Reserven
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe b: Ersetzung des Wortes 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'
- § 53c Abs. 3a Satz 1: Anpassung der Bedingungen für die Zurechnung von Kapital
- § 53c Abs. 3a Satz 3: Hinzufügung eines Halbsatzes zur Rückerstattung des Kapitals
- § 53c Abs. 3b: Einfügung eines neuen Absatzes 3b zur Zurechnung von Kapital aus nachrangigen Verbindlichkeiten
- § 53c Abs. 3c: Einfügung eines neuen Absatzes 3c zur Zurechnung des Gesamtbetrags von Genußrechtskapital und nachrangigen Verbindlichkeiten
- § 54 Abs. 1: Anpassung der Definition des gebundenen Vermögens
- § 54 Abs. 2 Buchstabe d: Einfügung eines neuen Buchstabens d zur Anlage in Anteile an Sondervermögen
- § 54a Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Anlagevorschriften für das gebundene Vermögen
- § 54a Abs. 2: Anpassung der Anlagevorschriften für Forderungen und Schuldverschreibungen
- § 433 Abs. 3a: Absatz 3a wird aufgehoben.
- § 433 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der die Anlagenquote und die Aufsichtsbehörde regelt.
- § 433 Abs. 4a: Einfügung von Absatz 4a, der Inhaberschuldverschreibungen regelt.
- § 433 Abs. 4b: Einfügung von Absatz 4b, der Anlagen bei ein und demselben Aussteller regelt.
- § 433 Abs. 4c: Einfügung von Absatz 4c, der Anlagen in Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten regelt.
- § 433 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes 5, der die Genehmigung von Anlagen und Quoten regelt.
- § 433 Abs. 6: Neue Fassung des Absatzes 6, der die Belegenheit des gebundenen Vermögens regelt.
- § 54b: Neue Fassung des § 54b, der die Anlage von Beständen des Deckungsstocks regelt.
- § 54c: Streichung des Wortes 'ausländischen' und Einfügung von 'in einem Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft und der anderen Vertragsstaaten des EWR-Abkommens'.
- § 55a Abs. 1: Einfügung von Nummer 1a und Neufassung von Nummer 2.
- § 56a: Neue Fassung von Satz 3 und Einfügung von neuen Sätzen.
- § 57: Einfügung von § 57, der die Prüfung des Jahresabschlusses regelt.
- Zwischenüberschrift vor § 65: Neue Fassung der Zwischenüberschrift vor § 65.
- § 65: Neue Fassung des § 65, der die Berechnung der Deckungsrückstellung regelt.
- § 66 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung von Absatz 1 Satz 1.
- § 66 Abs. 1a: Einfügung von Absatz 1a, der den Mindestumfang des Deckungsstocks regelt.
- § 66 Abs. 2 und 3: Neue Fassung von Absatz 2 und 3.
- § 67: Neue Fassung des § 67, der die Rückversicherungen regelt.
- § 71 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von 'so hat sie den Treuhänder selbst zu bestellen' durch 'so kann sie den Treuhänder selbst bestellen'.
- § 73: Ersetzung von 'die eingestellten Deckungsrücklagen' durch 'die eingestellte Deckungsrückstellung'.
- § 77 Abs. 3 und 4: Ersetzung von 'rechnungsmäßige Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'.
- § 79: Neue Fassung des § 79, der die Anwendung von Vorschriften für verschiedene Versicherungsarten regelt.
- § 80 Satz 1: Ersetzung von 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'.
- § 81 Abs. 1: Neue Fassung von Absatz 1 Satz 1.
- § 85: Neuer Paragraph zur Aufsicht über die in anderen Mitgliedstaaten ausgeübte Geschäftstätigkeit.
- § 87 Abs. 1 Nr. 3: Streichung des Satzes über den Geschäftsbetrieb, der den guten Sitten widerspricht.
- § 87 Abs. 1: Hinzufügung einer neuen Nummer 4.
- § 87 Abs. 4: Aufhebung des Absatzes 4.
- § 87 Abs. 6: Neuer Absatz zur Möglichkeit der Abberufung von Geschäftsleitern.
- § 87a Satz 3: Anpassung der Anwendung von § 87 Abs. 3 bis 5.
- § 89 Abs. 2 Satz 3: Anpassung der Herabsetzung von Deckungsrückstellungen und Versicherungssummen.
- § 89a: Neuer Paragraph zur Widerspruchsmöglichkeit gegen Maßnahmen.
- Zwischenüberschrift vor § 90: Neue Fassung der Zwischenüberschrift.
- § 91: Aufhebung des Paragraphen.
- § 93: Neuer Paragraph zur Durchsetzung von Verfügungen mit Zwangsmitteln.
- § 101 Abs. 1: Anpassung der Verweisnummer.
- § 101 Abs. 2: Erweiterung der Angaben für Versicherungsunternehmen.
- § 103a: Neuer Paragraph zur Veröffentlichung von Wahrscheinlichkeitstafeln und statistischen Daten.
- Abschnitt Va: Neuer Abschnitt zur Beaufsichtigung der Inhaber bedeutender Beteiligungen.
- Überschrift des Abschnitts VI: Neue Fassung der Überschrift.
- § 105 Abs. 1: Ersetzung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzes' durch 'Inland'.
- § 106 Abs. 3 Satz 2: Hinzufügung von 'und persönlichen Voraussetzungen'.
- § 106b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Streichung des Satzes über die Vorlage.
- § 106b Abs. 2 Satz 8: Aufhebung des Satzes.
- § 106b Abs. 5 Satz 1 Nr. 1: Hinzufügung von 'oder den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum'.
- § 106c: Anpassung der Verweisnummer.
- § 108: Neuer Paragraph zur Übertragung von Versicherungsbeständen.
- § 109: Aufhebung des Paragraphen.
- Zwischenüberschrift des 2. Unterabschnitts vor § 110a: Streichung der Zwischenüberschrift.
- § 110a: Neue Fassung des Paragraphen zur Geschäftstätigkeit von Versicherungsunternehmen im Inland.
- § 110: Neufassung des § 110 mit neuen Vorschriften für die Aufsicht von Versicherungsunternehmen mit Sitz im Ausland.
- § 110b: Neufassung des § 110b mit Vorschriften für die Geschäftstätigkeit von bei Lloyd's vereinigten Einzelversicherern.
- § 110c: Aufhebung des § 110c.
- § 110d: Neufassung des § 110d mit Vorschriften für Versicherungsunternehmen mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Vertragsstaaten.
- § 110e bis 110i: Aufhebung der §§ 110e bis 110i.
- § 111 Abs. 2: Ersetzung der Angabe '§ 5 Abs. 6 Satz 1 bis 3' durch 'Artikel 10 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über den Versicherungsvertrag'.
- § 111a bis 111d: Neufassung der §§ 111a bis 111d mit neuen Vorschriften für die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden.
- Abschnitt Vlb.: Einfügung des Abschnitts Vlb. mit Vorschriften für Meldungen an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
- § 133b, 133c und 133e: Aufhebung der §§ 133b, 133c und 133e.
- § 134: Ersetzung der Angabe '§§ 14, 110h' durch '§§ 14, 108'.
- § 139 Abs. 1: Neufassung des § 139 Abs. 1 mit aktualisierten Strafvorschriften für falsche versicherungsmathematische Bestätigungen.
- § 140 Abs. 1: Neufassung des gesamten Absatzes 1
- § 144 Abs. 1: Änderungen in Nummer 2 und 4, Ergänzung von Nummer 5
- § 144 Abs. 1a: Einfügung des neuen Absatzes 1a
- § 144 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 144a Abs. 1: Änderungen in Nummer 1 und 3
- § 153: Aufhebung des § 153
- § 155: Aufhebung des § 155
- § 156: Einfügung von Absatz 2
- § 156a Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 156a Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- § 156a Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4
- § 156a Abs. 6: Einfügung des neuen Absatzes 6
- § 157 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
- § 157a Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
- Anlage: Änderungen in Teil A, Teil C und Ergänzung von Teil D
- § 87 Abs. 1 Nr. 3: Streichung der Bedingung, dass der Geschäftsbetrieb den guten Sitten widersprechen darf
- § 87 Abs. 1: Hinzufügung einer neuen Bedingung für die Widerrufung der Erlaubnis
- § 87 Abs. 4: Streichung des vierten Satzes
- § 87 Abs. 6: Neuer Absatz zur Möglichkeit der Abberufung von Geschäftsleitern
- § 87a Satz 3: Anpassung der Anwendung von § 87 Abs. 3 bis 5
- § 89 Abs. 2 Satz 3: Anpassung der Herabsetzung von Deckungsrückstellungen und Versicherungssummen
- § 89a: Neuer Paragraph zur Widerspruchsmöglichkeit gegen Maßnahmen
- § 91: Streichung des Paragraphen
- § 93: Neuer Paragraph zur Durchsetzung von Verfügungen durch Zwangsmittel
- § 101: Anpassung der Anwendung von § 83 Abs. 1 Nr. 4
- § 103a: Neuer Paragraph zur Veröffentlichung von Wahrscheinlichkeitstafeln und statistischen Daten
- Abschnitt Va: Neuer Abschnitt zur Beaufsichtigung der Inhaber bedeutender Beteiligungen
- § 105 Abs. 1: Ersetzung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzes' durch 'Inland'
- § 106 Abs. 3 Satz 2: Hinzufügung von 'und persönlichen Voraussetzungen' und Ersetzung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzes' durch 'Inland'
- § 106b: Streichung von 'sofern ihre Vorlage nicht nach § 5 Abs. 6 entfällt' und Hinzufügung von 'oder den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum'
- § 106c: Ersetzung von '§ 8 Abs. 1 Nr. 2' durch '§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3'
- § 108: Neuer Paragraph zur Übertragung von Versicherungsbeständen
- § 109: Streichung des Paragraphen
- § 110a: Neue Fassung des Paragraphen zur Geschäftstätigkeit von Versicherungsunternehmen im Inland
- § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2: Bescheinigung über Versicherungssparten und Risiken
- § 13d: Anzeigepflichten der Versicherungsunternehmen
- § 14 Abs. 1 Satz 4: Satz 4 von Absatz 1 wird gestrichen
- § 14 Abs. 1a: Neuer Absatz 1a zur Übertragung von Versicherungsbeständen
- § 22 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'Postscheckkonto' durch 'Postgirokonto'
- § 41 Abs. 1: Ersetzung von '§ 39 Abs. 1 bis 3' durch '§ 39 Abs. 1 und 2' und Einfügung von 'vorbehaltlich des Absatzes 2'
- § 41 Abs. 2: Neuer Absatz 2 zur Ermächtigung des Vorstands zur Änderung von allgemeinen Versicherungsbedingungen
- § 53c Abs. 2 Satz 1: Streichung von 'die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf'
- § 53c Abs. 2 Satz 2: Neuer Satz 2 zur Festlegung des Gegenwerts in Deutscher Mark
- § 53c Abs. 2a: Neuer Absatz 2a zur Sicherstellung der Solvabilität
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a: Neue Formulierung für Aktiengesellschaften
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3a: Ersetzung von 'des Absatzes 3a' durch 'der Absätze 3a und 3c'
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3b: Einfügung von 'Kapital, das aufgrund der Eingehung nachrangiger Verbindlichkeiten eingezahlt ist'
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 4: Neue Formulierung für stille Reserven
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe b: Ersetzung von 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'
- § 53c Abs. 3a Satz 1: Neue Formulierung für nachrangiges Kapital
- § 53c Abs. 3a Satz 3: Hinzufügung von 'sofern nicht das Kapital durch die Einzahlung anderer, zumindest gleichwertiger Eigenmittel ersetzt worden ist'
- § 53c Abs. 3b: Neuer Absatz 3b zur Zurechnung von nachrangigem Kapital
- § 53c Abs. 3c: Neuer Absatz 3c zur Zurechnung von Genußrechtskapital und nachrangigen Verbindlichkeiten
- § 54 Abs. 1: Neue Formulierung für das gebundene Vermögen
- § 54 Abs. 2 Buchstabe d: Einfügung von Anlagen in Anteile an Sondervermögen
- § 54a Abs. 1 Satz 1: Neue Formulierung für das gebundene Vermögen
- § 54a Abs. 2: Neue Formulierung für Anlagen in Forderungen und Schuldverschreibungen
- § 54 Abs. 3a: Absatz 3a wird aufgehoben.
- § 54 Abs. 4: Neue Fassung für Absatz 4, der die Anlagenquote und die Aufsichtsbehörde regelt.
- § 54 Abs. 4a bis 4c: Einführung neuer Absätze 4a bis 4c, die spezielle Anlagenquoten und Anlagen bei ein und demselben Aussteller regeln.
- § 54 Abs. 5: Neue Fassung für Absatz 5, der die Genehmigung von Anlagen und Quotenregelungen regelt.
- § 54 Abs. 6: Neue Fassung für Absatz 6, der die Belegenheit des gebundenen Vermögens regelt.
- § 54b: Neue Fassung für § 54b, der die Anlagen für Lebensversicherungsverträge regelt.
- § 54c: Streichung des Wortes 'ausländischen' und Einfügung neuer Worte in § 54c.
- § 55a Abs. 1: Einfügung von Nummer 1a und Neufassung von Nummer 2 in § 55a Abs. 1.
- § 56a: Neufassung von Satz 3 und Einfügung neuer Sätze in § 56a.
- § 57: Einführung neues § 57, der die Prüfung des Jahresabschlusses regelt.
- Zwischenüberschrift vor § 65: Neue Fassung für die Zwischenüberschrift vor § 65.
- § 65: Neue Fassung für § 65, der die Berechnung der Deckungsrückstellung regelt.
- § 66 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung für Absatz 1 Satz 1 in § 66.
- § 66 Abs. 1a: Einführung neuer Absatz 1a in § 66.
- § 66 Abs. 2 und 3: Neue Fassung für Absatz 2 und 3 in § 66.
- § 67: Neue Fassung für § 67, der die Rückversicherungen regelt.
- § 71 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von 'so hat sie den Treuhänder selbst zu bestellen' durch 'so kann sie den Treuhänder selbst bestellen' in § 71 Abs. 2 Satz 3.
- § 73: Ersetzung von 'die eingestellten Deckungsrücklagen' durch 'die eingestellte Deckungsrückstellung' in § 73.
- § 77 Abs. 3 und 4: Ersetzung von 'rechnungsmäßige Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung' in § 77 Abs. 3 und 4.
- § 79: Neue Fassung für § 79, der die Anwendbarkeit von Vorschriften für verschiedene Versicherungsarten regelt.
- § 80 Satz 1: Ersetzung von 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung' in § 80 Satz 1.
- § 81 Abs. 1: Neue Fassung für Absatz 1 in § 81.

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# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 1 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt die Angabe '84 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 3' durch '89a, 93'

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 10 Abs. 1: Änderung des Absatzes 1, insbesondere Ersetzung von „sollen die Bestimmungen“ durch „müssen vollständige Angaben“ und Neufassung mehrerer Nummern.
§ 10 Abs. 1: Anpassung der Anforderungen an die Angaben in Versicherungsverträgen.
§ 10 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Anwendung auf Rückversicherung und Großrisiken regelt.
§ 10: Bestimmungen zur Anwendung von genehmigten Versicherungsbedingungen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
§ 10 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Anwendung von Absatz 1 auf Rückversicherung und Großrisiken.

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# § 101
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 101 Abs. 1: Anpassung der Verweisnummer.
§ 101 Abs. 2: Erweiterung der Angaben für Versicherungsunternehmen.
§ 101: Anpassung der Anwendung von § 83 Abs. 1 Nr. 4

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# § 103a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 103a: Neuer Paragraph zur Veröffentlichung von Wahrscheinlichkeitstafeln und statistischen Daten.
§ 103a: Neuer Paragraph zur Veröffentlichung von Wahrscheinlichkeitstafeln und statistischen Daten

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# § 105
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 105 Abs. 1: Ersetzung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzes' durch 'Inland'.
§ 105 Abs. 1: Ersetzung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzes' durch 'Inland'

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# § 106
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 106 Abs. 3 Satz 2: Hinzufügung von 'und persönlichen Voraussetzungen'.
§ 106 Abs. 3 Satz 2: Hinzufügung von 'und persönlichen Voraussetzungen' und Ersetzung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzes' durch 'Inland'

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# § 106b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 106b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Streichung des Satzes über die Vorlage.
§ 106b Abs. 2 Satz 8: Aufhebung des Satzes.
§ 106b Abs. 5 Satz 1 Nr. 1: Hinzufügung von 'oder den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum'.
§ 106b: Streichung von 'sofern ihre Vorlage nicht nach § 5 Abs. 6 entfällt' und Hinzufügung von 'oder den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum'

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# § 106c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 106c: Anpassung der Verweisnummer.
§ 106c: Ersetzung von '§ 8 Abs. 1 Nr. 2' durch '§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3'

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# § 108
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 108: Neuer Paragraph zur Übertragung von Versicherungsbeständen.
§ 108: Neuer Paragraph zur Übertragung von Versicherungsbeständen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 109
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 109: Aufhebung des Paragraphen.
§ 109: Streichung des Paragraphen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 10a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 10a: Einfügung des neuen § 10a, der die Verbraucherinformationen für Versicherungsverträge regelt.
§ 10a: Einführung neuer Vorschriften für die Verbraucherinformation bei Versicherungsverträgen.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 11: Neufassung des § 11, der die Kalkulation der Prämien in der Lebensversicherung regelt.
§ 11: Neue Vorschriften für die Kalkulation der Prämien in der Lebensversicherung.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 110
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 110: Neufassung des § 110 mit neuen Absätzen 1 bis 4
§ 110: Neufassung des § 110 mit neuen Vorschriften für die Aufsicht von Versicherungsunternehmen mit Sitz im Ausland.

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 110a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
Zwischenüberschrift des 2. Unterabschnitts vor § 110a: Streichung der Zwischenüberschrift.
§ 110a: Neue Fassung des Paragraphen zur Geschäftstätigkeit von Versicherungsunternehmen im Inland.
§ 110a: Neue Fassung des Paragraphen zur Geschäftstätigkeit von Versicherungsunternehmen im Inland

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 110b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 110b: Neufassung des § 110b mit neuen Absätzen 1 und 2
§ 110b: Neufassung des § 110b mit Vorschriften für die Geschäftstätigkeit von bei Lloyd's vereinigten Einzelversicherern.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 110c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 110c: Aufhebung des § 110c
§ 110c: Aufhebung des § 110c.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 110d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 110d: Neufassung des § 110d mit neuen Absätzen 1 bis 3
§ 110d: Neufassung des § 110d mit Vorschriften für Versicherungsunternehmen mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Vertragsstaaten.

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# § 110e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 110e bis 110i: Aufhebung der §§ 110e bis 110i
§ 110e bis 110i: Aufhebung der §§ 110e bis 110i.

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# § 111
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 111 Abs. 2: Ersetzung von '§ 5 Abs. 6 Satz 1 bis 3' durch 'Artikel 10 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über den Versicherungsvertrag'
§ 111 Abs. 2: Ersetzung der Angabe '§ 5 Abs. 6 Satz 1 bis 3' durch 'Artikel 10 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über den Versicherungsvertrag'.

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# § 111a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 111a bis 111d: Neufassung der §§ 111a bis 111d
§ 111a bis 111d: Neufassung der §§ 111a bis 111d mit neuen Vorschriften für die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden.

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# § 11a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 11a: Einfügung des neuen § 11a, der den Verantwortlichen Aktuar in Lebensversicherungsunternehmen regelt.
§ 11a bis 11e: Einführung neuer Vorschriften für den Verantwortlichen Aktuar, die Berechnung der Prämien und Deckungsrückstellungen, sowie spezielle Regelungen für verschiedene Versicherungsarten.

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@@ -1,17 +1,9 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 12: Neufassung des § 12, der die substitutive Krankenversicherung regelt.
§ 12: Einführung neuer Paragraphen § 12a bis § 12d, die Vorschriften zur Alterungsrückstellung, Prämienänderungen und Treuhänder in der Krankenversicherung regeln.
§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung von 'oder' durch Komma
§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Ersetzung von Punkt durch 'oder'
§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4: Neue Nummer 4 hinzugefügt
§ 12 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut für Satz 2
§ 12 Abs. 6: Neuer Satz angefügt
§ 12: Neue Vorschriften für die substitutive Krankenversicherung, einschließlich der Berechnung der Prämien und der Aufgaben des Verantwortlichen Aktuars.

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 13: Änderungen in § 13, insbesondere Ergänzungen und Streichungen in den Absätzen 1, 2 und 3.
§ 13 Abs. 5: Neuer Absatz 5 angefügt
§ 13: Änderungen an § 13, insbesondere Ergänzungen und Streichungen in den Absätzen 1, 2 und 3.

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# § 133b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 133b, 133c und 133e: Aufhebung der §§ 133b, 133c und 133e
§ 133b, 133c und 133e: Aufhebung der §§ 133b, 133c und 133e.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 134
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 134: Ersetzung von '§§ 14, 110h' durch '§§ 14, 108'
§ 134: Ersetzung der Angabe '§§ 14, 110h' durch '§§ 14, 108'.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 139
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 139 Abs. 1: Neufassung des § 139 Abs. 1
§ 139 Abs. 1: Neufassung des § 139 Abs. 1 mit aktualisierten Strafvorschriften für falsche versicherungsmathematische Bestätigungen.

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# § 13a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 13a: Neue Vorschriften für das Direktversicherungsgeschäft in anderen Mitgliedstaaten der EU und EWR-Vertragsstaaten.
§ 13a: Neue Vorschriften für die Zustimmung zur Aufnahme des Direktversicherungsgeschäfts im Dienstleistungsverkehr
§ 13a: Einführung von § 13a, der Vorschriften zur Betreibung des Direktversicherungsgeschäfts in anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten enthält.

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 13b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 13b: Neue Vorschriften für die Errichtung von Niederlassungen in anderen Mitgliedstaaten der EU und EWR-Vertragsstaaten.
§ 13b: Einführung von § 13b, der Vorschriften zur Errichtung von Niederlassungen in anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten enthält.
§ 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2: Bescheinigung über Versicherungssparten und Risiken

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 13c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 13c: Neue Vorschriften für die Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs in anderen Mitgliedstaaten der EU und EWR-Vertragsstaaten.
§ 13c: Einführung von § 13c, der Vorschriften zur Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs in anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten enthält.

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 13d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 13d: Neue Anzeigepflichten für Versicherungsunternehmen an die Aufsichtsbehörde
§ 13d: Einführung von § 13d, der Vorschriften zur Genehmigung von Prämienänderungen und der Aufsichtsbehörde als Treuhänder enthält.
§ 13d: Anzeigepflichten der Versicherungsunternehmen

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@@ -1,11 +1,9 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 14 Nr. 2: Neuer Wortlaut für Nr. 2
§ 14 Abs. 1 Satz 4: Satz 4 von Absatz 1 wird gestrichen
§ 14 Abs. 1 Satz 4: Streichung des vierten Satzes im ersten Absatz
§ 14 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a zur Übertragung von Versicherungsbeständen
§ 14 Abs. 1a: Neuer Absatz 1a zur Übertragung von Versicherungsbeständen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 140
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 140 Abs. 1: Neufassung des § 140 Abs. 1, der Strafen für unerlaubtes Versicherungsgeschäft, unzulässige Geschäftstätigkeit und Zuwiderhandlung gegen Anordnungen regelt.
§ 140 Abs. 1: Neufassung des gesamten Absatzes 1

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 144
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 144: Änderung des § 144, insbesondere Ergänzung von Absatz 1a, der Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldvorschriften regelt.
§ 144 Abs. 1: Änderungen in Nummer 2 und 4, Ergänzung von Nummer 5
§ 144 Abs. 1a: Einfügung des neuen Absatzes 1a
§ 144 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 144a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 144a Abs. 1: Änderung des § 144a Abs. 1, insbesondere Neufassung von Nummer 1 und 3, die Ordnungswidrigkeiten regeln.
§ 144a Abs. 1: Änderungen in Nummer 1 und 3

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 153
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 153: Aufhebung des § 153.
§ 153: Aufhebung des § 153

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 155
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 155: Aufhebung des § 155.
§ 155: Aufhebung des § 155

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 156
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 156: Änderung des § 156, insbesondere Hinzufügung von Absatz 2, der die Anwendung des Aktiengesetzes für öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen regelt.
§ 156: Einfügung von Absatz 2

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@@ -1,7 +1,13 @@
# § 156a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 156a: Änderung des § 156a, insbesondere Neufassung von Absatz 1, 3 und 4 sowie Hinzufügung von Absatz 6, der die Anwendung von Vorschriften für kleinere Vereine und Pensionskassen regelt.
§ 156a Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
§ 156a Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
§ 156a Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4
§ 156a Abs. 6: Einfügung des neuen Absatzes 6

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 157
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 157 Abs. 1: Änderung des § 157 Abs. 1, der Abweichungen von Vorschriften für kleinere Vereine und Pensionskassen regelt.
§ 157 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 157a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 157a Abs. 3: Änderung des § 157a Abs. 3, der die Anwendung von Vorschriften bei Freistellungen von Vorschriften regelt.
§ 157a Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 22 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Postscheckkonto' durch 'Postgirokonto'
§ 22 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'Postscheckkonto' durch 'Postgirokonto'

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@@ -1,29 +1,19 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 27 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Aktien und Genussrechten, einschließlich von Aktien und Genussrechten von Gesellschaften außerhalb der EU.
§ 27 Abs. 1 Nr. 5: Erweiterung der Anlagearten für das gebundene Vermögen, einschließlich von Aktien und Genussrechten an Börsen außerhalb der EU.
§ 27 Abs. 1 Nr. 5a: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in nicht unter Nummer 5 fallenden Aktien und Genussrechten, sowie in Geschäftsanteilen und Forderungen.
§ 27 Abs. 1 Nr. 5a: Neue Anlageart für Aktien und Genussrechte sowie Geschäftsanteile und Forderungen aus nachrangigen Verbindlichkeiten.
§ 27 Abs. 1 Nr. 6: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Anteilen an Wertpapier-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU verwaltet werden.
§ 27 Abs. 1 Nr. 6: Neue Anlageart für Anteile an Wertpapier-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft in der EU verwaltet werden.
§ 27 Abs. 1 Nr. 7: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Grundpfandrechten, Wertpapieren und Guthaben im Rahmen von Wertpapierdarlehen.
§ 27 Abs. 1 Nr. 7: Ersetzen von Hypotheken oder Grundschulden durch Grundpfandrechte und Ergänzung von neuen Anlagearten.
§ 27 Abs. 1 Nr. 8: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Darlehen an verschiedene Stellen, einschließlich internationaler Organisationen und Unternehmen.
§ 27 Abs. 1 Nr. 8 bis 13: Neue Anlagearten für Darlehen, Grundstücksanlagen, Anteile an Beteiligungs-Sondervermögen und andere Vermögenswerte.
§ 27 Abs. 1 Nr. 9: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Darlehen an Kreditinstitute und öffentlich-rechtliche Kreditinstitute.
§ 27 Abs. 1 Nr. 14: Ergänzung von Klauseln zur Zulässigkeit von Anlagen nach EU-Richtlinien.
§ 27 Abs. 1 Nr. 10: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in EU-Mitgliedstaaten.
§ 27 Abs. 1 Nr. 11: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Anteilen an Grundstücks-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat verwaltet werden.
§ 27 Abs. 1 Nr. 12: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Vorauszahlungen oder Darlehen auf eigene Versicherungsscheine.
§ 27 Abs. 1 Nr. 13: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Anteilen an Beteiligungs-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat verwaltet werden.
§ 27 Abs. 1 Nr. 14: Neufassung des Abschnitts über Anlagen, die nach bestimmten Richtlinien nicht zulässig sind.
§ 27 Abs. 3: Neufassung des Abschnitts über Kongruenzregeln für das gebundene Vermögen.
§ 27 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Kongruenzregeln bei der Anlage des gebundenen Vermögens.

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@@ -1,9 +1,9 @@
# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 41 Abs. 1: Anpassung der Angaben und Einfügung eines Vorbehalts
§ 41 Abs. 1: Ersetzung von '§ 39 Abs. 1 bis 3' durch '§ 39 Abs. 1 und 2' und Einfügung von 'vorbehaltlich des Absatzes 2'
§ 41 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Ermächtigung des Vorstands zur Änderung von allgemeinen Versicherungsbedingungen
§ 41 Abs. 2: Neuer Absatz 2 zur Ermächtigung des Vorstands zur Änderung von allgemeinen Versicherungsbedingungen

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@@ -1,15 +1,13 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 5 Abs. 2: Ersetzt die Worte 'den Bezirk' durch 'das Gebiet'
§ 5 Abs. 3: Streicht das Wort 'insbesondere' und ändert die Nummern 1 und 2, streicht die Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzes' in Nummer 4
§ 5 Abs. 3: Streicht das Wort 'insbesondere', ändert die Nummern 1 und 2, streicht die Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzes' in Nummer 4
§ 5 Abs. 5: Ändert die Nummern 1, 1a und 5, fügt die Nummern 6 und 7 hinzu
§ 5 Abs. 6: Ändert die Bestimmungen zur Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen
§ 5: Bestimmungen zur Anwendung von § 31 des Versicherungsvertragsgesetzes auf bestehende Versicherungsverhältnisse.
§ 5 Abs. 6: Ändert den Absatz 6, der die Ermächtigung für nähere Bestimmungen regelt

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@@ -1,29 +1,29 @@
# § 53c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 53c Abs. 2 Satz 1: Streichung der Worte 'die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf'
§ 53c Abs. 2 Satz 1: Streichung von 'die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf'
§ 53c Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften zur Umrechnung von Beträgen in ECU
§ 53c Abs. 2 Satz 2: Neuer Satz 2 zur Festlegung des Gegenwerts in Deutscher Mark
§ 53c Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes 2a zur Sicherstellung der Solvabilität
§ 53c Abs. 2a: Neuer Absatz 2a zur Sicherstellung der Solvabilität
§ 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a: Anpassung der Angabe zum Grundkapital
§ 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a: Neue Formulierung r Aktiengesellschaften
§ 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3a: Ersetzung der Angabe 'des Absatzes 3a' durch 'der Absätze 3a und 3c'
§ 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3a: Ersetzung von 'des Absatzes 3a' durch 'der Absätze 3a und 3c'
§ 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3b: Einfügung einer neuen Nummer 3b zur Eingezahlung von Kapital
§ 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3b: Einfügung von 'Kapital, das aufgrund der Eingehung nachrangiger Verbindlichkeiten eingezahlt ist'
§ 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 4: Anpassung der Angabe zu stille Reserven
§ 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 4: Neue Formulierung für stille Reserven
§ 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe b: Ersetzung des Wortes 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'
§ 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe b: Ersetzung von 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'
§ 53c Abs. 3a Satz 1: Anpassung der Bedingungen für die Zurechnung von Kapital
§ 53c Abs. 3a Satz 1: Neue Formulierung für nachrangiges Kapital
§ 53c Abs. 3a Satz 3: Hinzufügung eines Halbsatzes zur Rückerstattung des Kapitals
§ 53c Abs. 3a Satz 3: Hinzufügung von 'sofern nicht das Kapital durch die Einzahlung anderer, zumindest gleichwertiger Eigenmittel ersetzt worden ist'
§ 53c Abs. 3b: Einfügung eines neuen Absatzes 3b zur Zurechnung von Kapital aus nachrangigen Verbindlichkeiten
§ 53c Abs. 3b: Neuer Absatz 3b zur Zurechnung von nachrangigem Kapital
§ 53c Abs. 3c: Einfügung eines neuen Absatzes 3c zur Zurechnung des Gesamtbetrags von Genußrechtskapital und nachrangigen Verbindlichkeiten
§ 53c Abs. 3c: Neuer Absatz 3c zur Zurechnung von Genußrechtskapital und nachrangigen Verbindlichkeiten

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@@ -1,9 +1,19 @@
# § 54
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 54 Abs. 1: Anpassung der Definition des gebundenen Vermögens
§ 54 Abs. 1: Neue Formulierung für das gebundene Vermögen
§ 54 Abs. 2 Buchstabe d: Einfügung eines neuen Buchstabens d zur Anlage in Anteile an Sondervermögen
§ 54 Abs. 2 Buchstabe d: Einfügung von Anlagen in Anteile an Sondervermögen
§ 54 Abs. 3a: Absatz 3a wird aufgehoben.
§ 54 Abs. 4: Neue Fassung für Absatz 4, der die Anlagenquote und die Aufsichtsbehörde regelt.
§ 54 Abs. 4a bis 4c: Einführung neuer Absätze 4a bis 4c, die spezielle Anlagenquoten und Anlagen bei ein und demselben Aussteller regeln.
§ 54 Abs. 5: Neue Fassung für Absatz 5, der die Genehmigung von Anlagen und Quotenregelungen regelt.
§ 54 Abs. 6: Neue Fassung für Absatz 6, der die Belegenheit des gebundenen Vermögens regelt.

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@@ -1,9 +1,9 @@
# § 54a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 54a Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Anlagevorschriften für das gebundene Vermögen
§ 54a Abs. 1 Satz 1: Neue Formulierung für das gebundene Vermögen
§ 54a Abs. 2: Anpassung der Anlagevorschriften für Forderungen und Schuldverschreibungen
§ 54a Abs. 2: Neue Formulierung r Anlagen in Forderungen und Schuldverschreibungen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 54b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 54b: Neue Fassung des § 54b, der die Anlage von Beständen des Deckungsstocks regelt.
§ 54b: Neue Fassung für § 54b, der die Anlagen für Lebensversicherungsverträge regelt.

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# § 54c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 54c: Streichung des Wortes 'ausländischen' und Einfügung von 'in einem Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft und der anderen Vertragsstaaten des EWR-Abkommens'.
§ 54c: Streichung des Wortes 'ausländischen' und Einfügung neuer Worte in § 54c.

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# § 55a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 55a Abs. 1: Einfügung von Nummer 1a und Neufassung von Nummer 2.
§ 55a Abs. 1: Einfügung von Nummer 1a und Neufassung von Nummer 2 in § 55a Abs. 1.

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# § 56a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 56a: Neue Fassung von Satz 3 und Einfügung von neuen Sätzen.
§ 56a: Neufassung von Satz 3 und Einfügung neuer Sätze in § 56a.

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# § 57
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 57: Einfügung von § 57, der die Prüfung des Jahresabschlusses regelt.
§ 57: Einführung neues § 57, der die Prüfung des Jahresabschlusses regelt.

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 6 Abs. 1: Ändert die Bestimmungen zur Erlaubnis für Versicherungsunternehmen
§ 6: Bestimmungen zur Anwendung von §§ 173 bis 178 des Versicherungsvertragsgesetzes auf bestehende Lebensversicherungsverhältnisse.
§ 6 Abs. 1: Ändert den Absatz 1, der die Erlaubnis für Versicherungsunternehmen regelt

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# § 65
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
Zwischenüberschrift vor § 65: Neue Fassung der Zwischenüberschrift vor § 65.
Zwischenüberschrift vor § 65: Neue Fassung für die Zwischenüberschrift vor § 65.
§ 65: Neue Fassung des § 65, der die Berechnung der Deckungsrückstellung regelt.
§ 65: Neue Fassung für § 65, der die Berechnung der Deckungsrückstellung regelt.

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# § 66
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 66 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung von Absatz 1 Satz 1.
§ 66 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung für Absatz 1 Satz 1 in § 66.
§ 66 Abs. 1a: Einfügung von Absatz 1a, der den Mindestumfang des Deckungsstocks regelt.
§ 66 Abs. 1a: Einführung neuer Absatz 1a in § 66.
§ 66 Abs. 2 und 3: Neue Fassung von Absatz 2 und 3.
§ 66 Abs. 2 und 3: Neue Fassung für Absatz 2 und 3 in § 66.

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# § 67
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 67: Neue Fassung des § 67, der die Rückversicherungen regelt.
§ 67: Neue Fassung für § 67, der die Rückversicherungen regelt.

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 7 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis festlegt.
§ 7 Abs. 1a: Änderung des Absatzes 1a, insbesondere Ersetzung von „Nr. 19 bis 21“ durch „Nr. 19 bis 24“ und Neufassung des Satzes 2.
§ 7 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei bestimmten EU-Beschlüssen regelt.
§ 7 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Gründe für die Versagung der Erlaubnis begrenzt.
§ 7: Bestimmungen zur Anwendung von Änderungen der Tarife für bestehende Krankenversicherungsverhältnisse.
§ 7: Neue Vorschriften für die Voraussetzungen der Geschäftsleiter und Anforderungen an das Versicherungsunternehmen.

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# § 71
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 71 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von 'so hat sie den Treuhänder selbst zu bestellen' durch 'so kann sie den Treuhänder selbst bestellen'.
§ 71 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von 'so hat sie den Treuhänder selbst zu bestellen' durch 'so kann sie den Treuhänder selbst bestellen' in § 71 Abs. 2 Satz 3.

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# § 73
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 73: Ersetzung von 'die eingestellten Deckungsrücklagen' durch 'die eingestellte Deckungsrückstellung'.
§ 73: Ersetzung von 'die eingestellten Deckungsrücklagen' durch 'die eingestellte Deckungsrückstellung' in § 73.

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# § 77
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
§ 77 Abs. 3 und 4: Ersetzung von 'rechnungsmäßige Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'.
§ 77 Abs. 3 und 4: Ersetzung von 'rechnungsmäßige Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung' in § 77 Abs. 3 und 4.

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