BGBl. 1994 I S. 1673 · Änderung · Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673 Inkrafttreten: 1994-07-29 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 1994-07-28 BGBl-Id: bgbl1-1994-46-7
This commit is contained in:
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# AUSLPFLVG_2024 — 1974-05-14
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# AUSLPFLVG_2024 — 1994-07-28
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- **Titel:** Verordnung zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 24. April 1972 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht
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- **Typ:** Verordnung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1974 I S. 1062
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- **Inkrafttreten:** 1974-05-15
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1974/50#page=2
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- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Angleichung der Rechtsvorschriften bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der Kontrolle der Versicherungspflicht gemäß der EU-Richtlinie. Sie beinhaltet Regelungen zur Befreiung von Versicherungsnachweisen für Fahrzeuge aus EU-Mitgliedstaaten und zur Erweiterung des Versicherungsschutzes für Fahrzeuge aus Nicht-EWG-Mitgliedstaaten.
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- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1673
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- **Inkrafttreten:** 1994-07-29
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/46#page=2
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- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Vorschriften für Kleinfeuerungsanlagen, insbesondere durch die Hinzufügung von Braunkohlenbriketts als zulässiges Brennmaterial und die Anpassung der Anforderungen im Beitrittsgebiet.
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## Betroffene Stellen
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- § 1 Abs. 2: Versicherungsnachweise für Fahrzeuge aus EU-Mitgliedstaaten nicht erforderlich
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- § 3: Erweiterter Versicherungsschutz für Fahrzeuge aus Nicht-EWG-Mitgliedstaaten
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- § 4: Nachweis des EWG-Versicherungsschutzes
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- § 5: Abschluss der Grenzversicherung
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||||
- § 6: Verpflichtung des Fahrzeughalters
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||||
- § 7: Kontrolle der Versicherung
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||||
- § 8: Versicherungsnachweise für Fahrzeuge aus bestimmten Staaten nicht erforderlich
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||||
- § 9: Bußgeldvorschriften für Versicherungsschutz
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- § 4: Der Versicherungsvertrag muss den für die Versicherung von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit regelmäßigem Standort im Inland geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
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## Wortlaut
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- **1973-06-30** · BGBl. 1973 I S. 707 — Vierte Verordnung über den Wegfall der Grünen Internationalen Versicherungskarte
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- **1974-01-16** · BGBl. 1974 I S. 43 — Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Haftpflichtversicherung für ausländische Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger
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- **1974-05-14** · BGBl. 1974 I S. 1062 — Verordnung zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 24. April 1972 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht
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- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1673 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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# Stellen dieser Station
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- § 1 Abs. 2: Versicherungsnachweise für Fahrzeuge aus EU-Mitgliedstaaten nicht erforderlich
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- § 3: Erweiterter Versicherungsschutz für Fahrzeuge aus Nicht-EWG-Mitgliedstaaten
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- § 4: Nachweis des EWG-Versicherungsschutzes
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- § 5: Abschluss der Grenzversicherung
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- § 6: Verpflichtung des Fahrzeughalters
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- § 7: Kontrolle der Versicherung
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- § 8: Versicherungsnachweise für Fahrzeuge aus bestimmten Staaten nicht erforderlich
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- § 9: Bußgeldvorschriften für Versicherungsschutz
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- § 4: Der Versicherungsvertrag muss den für die Versicherung von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit regelmäßigem Standort im Inland geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
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# § 4
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1974-05-14 — Verordnung zur Durchführung der Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 24. April 1972 betreffend die Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten bezüglich der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und der Kontrolle der entsprechenden Versicherungspflicht
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> Fundstelle: BGBl. 1974 I S. 1062
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> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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§ 4: Nachweis des EWG-Versicherungsschutzes
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§ 4: Der Versicherungsvertrag muss den für die Versicherung von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit regelmäßigem Standort im Inland geltenden gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
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einfvvg/FASSUNG.md
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einfvvg/FASSUNG.md
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# EINFVVG — 1994-07-28
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- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1673
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- **Inkrafttreten:** 1994-07-29
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/46#page=2
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- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Vorschriften für Kleinfeuerungsanlagen, insbesondere durch die Hinzufügung von Braunkohlenbriketts als zulässiges Brennmaterial und die Anpassung der Anforderungen im Beitrittsgebiet.
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## Betroffene Stellen
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- Art. 7 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
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- Art. 8: Einfügung der Worte 'bei Schließung des Vertrages'
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- Art. 9 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5
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||||
- Art. 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3: Ersetzung der Nummern 8, 9, 13 und 16 durch 3, 8, 9, 10, 13 und 16
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||||
- Art. 10 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung der Worte 'eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft' durch 'eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum'
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- Art. 10 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung der Worte 'Europäische Wirtschaftsgemeinschaft' durch 'Europäische Gemeinschaft'
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||||
- Art. 13: Neufassung des Artikels 13
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||||
- Art. 13 und 14: Umbenennung der bisherigen Artikel 13 und 14 in Artikel 14 und 15
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## Wortlaut
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Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
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vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
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einfvvg/HINWEIS.md
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
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Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
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(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
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Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
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[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
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Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
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dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
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**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
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(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
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`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
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3
einfvvg/HISTORY.md
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einfvvg/HISTORY.md
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# Verlauf
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- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1673 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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einfvvg/STELLEN.md
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einfvvg/STELLEN.md
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# Stellen dieser Station
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- Art. 7 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
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- Art. 8: Einfügung der Worte 'bei Schließung des Vertrages'
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- Art. 9 Abs. 5: Einfügung eines neuen Absatzes 5
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||||
- Art. 10 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3: Ersetzung der Nummern 8, 9, 13 und 16 durch 3, 8, 9, 10, 13 und 16
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- Art. 10 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung der Worte 'eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft' durch 'eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum'
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||||
- Art. 10 Abs. 1 Satz 4: Ersetzung der Worte 'Europäische Wirtschaftsgemeinschaft' durch 'Europäische Gemeinschaft'
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||||
- Art. 13: Neufassung des Artikels 13
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- Art. 13 und 14: Umbenennung der bisherigen Artikel 13 und 14 in Artikel 14 und 15
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# GESETZ-ZUR-SICHERUNG-DES-EINSATZES-VON-STEINKOHLE-IN-DER — 1994-07-28
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- **Titel:** Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
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- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1630
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- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1673
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- **Inkrafttreten:** 1994-07-29
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/46#page=-41
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- **Kurz:** Das Gesetz implementiert versicherungsrechtliche Richtlinien der EU in das deutsche Recht und betrifft insbesondere das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/46#page=2
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- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Vorschriften für Kleinfeuerungsanlagen, insbesondere durch die Hinzufügung von Braunkohlenbriketts als zulässiges Brennmaterial und die Anpassung der Anforderungen im Beitrittsgebiet.
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## Betroffene Stellen
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- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1618 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
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- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1630 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
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- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1673 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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perszulv/FASSUNG.md
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perszulv/FASSUNG.md
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# PERSZULV — 1994-07-28
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- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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- **Typ:** Änderung
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- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1673
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- **Inkrafttreten:** 1994-07-29
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- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/46#page=2
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- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Vorschriften für Kleinfeuerungsanlagen, insbesondere durch die Hinzufügung von Braunkohlenbriketts als zulässiges Brennmaterial und die Anpassung der Anforderungen im Beitrittsgebiet.
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## Betroffene Stellen
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- § 13 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Vorschrift zur Überprüfung der Feuersicherheit von Schornsteinen, Feuerstätten, Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen.
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- § 13 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung der Vorschrift zur unverzüglichen schriftlichen Meldung von Mängeln an Schornsteinen, Feuerstätten, Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen.
|
||||
- § 13 Abs. 1 Nr. 4: Erweiterung der Vorschrift um Lüftungsanlagen und ähnliche Einrichtungen.
|
||||
- § 13 Abs. 1 Nr. 11: Einfügung der Vorschrift zur Überwachung von Feuerungsanlagen im Zusammenhang mit der Energieeinsparung.
|
||||
- § 13 Abs. 1 Nr. 12: Streichung der Jahresangabe im Zusammenhang mit dem Energieeinsparungsgesetz.
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||||
- § 13 Abs. 2: Neufassung der Vorschrift zur Übertragung anderer Arbeiten auf den Bezirksschornsteinfegermeister.
|
||||
- § 17: Neufassung der Vorschrift zum Wohnsitz des Bezirksschornsteinfegermeisters.
|
||||
- § 19: Neufassung der Vorschriften zur Aufzeichnung und Datenübermittlung des Bezirksschornsteinfegermeisters.
|
||||
- § 21 Abs. 1: Einfügung der Möglichkeit, die Nutzung des Kehrbezirks jederzeit auszuschlagen.
|
||||
- § 22 Abs. 1 Nr. 3: Erweiterung der Vorschrift um die Überprüfung nach § 13 Abs. 1 und 2.
|
||||
- § 22 Abs. 2: Streichung des Absatzes.
|
||||
- § 24 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften zur Erhebung von Gebühren und Auslagen.
|
||||
- § 25 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur spezifizierten Rechnung.
|
||||
- § 25 Abs. 4: Neufassung der Vorschriften zur Gebühr und deren Verjährung.
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||||
- § 26 Abs. 2: Einfügung der Möglichkeit, auch ohne besonderen Anlaß zu überprüfen.
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||||
- § 27 Abs. 1 Nr. 2: Erhöhung der Strafe von 1000 auf 10000 DM.
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||||
- § 27 Abs. 1 Nr. 3: Streichung der Nummer.
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||||
- § 27 Abs. 2: Neufassung der Vorschriften zur Verwarnung und Verhängung von Warnungsgeld.
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||||
- § 28: Einfügung der Vorschrift, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die einstweilige Berufsuntersagung keine aufschiedende Wirkung haben.
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||||
- § 29 Abs. 5: Einfügung der Vorschriften zur Kürzung des Ruhegeldes bei Nichtzahlung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung.
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||||
- § 31 Abs. 1: Einfügung der Anwendung von § 29 Abs. 5 Satz 2 und 3.
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||||
- § 31 Abs. 3 Nr. 1: Neufassung der Vorschriften zur Witwenrente.
|
||||
- § 31 Abs. 4: Neufassung der Vorschriften zur Anwendung anderer Gesetze.
|
||||
- § 32 Abs. 2: Einfügung der Anwendung von § 29 Abs. 5 Satz 2 und 3.
|
||||
- § 32 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur Anwendung anderer Gesetze.
|
||||
- § 37 Abs. 1 Satz 1: Neufassung der Vorschriften zur Zusammensetzung der Vertreterversammlung.
|
||||
- § 37 Abs. 2 Satz 2: Neufassung der Vorschriften zur Amtsdauer und Wahl der Vertreterversammlung.
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||||
- § 38 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften zur Zusammensetzung des Vorstands.
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||||
- § 39 Abs. 2 Nr. 1 und 2: Neufassung der Vorschriften zur Wahl und Rechten der Vertreterversammlung und des Vorstands.
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- § 50: Streichung der Worte 'zweiter Abschnitt Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Schornsteinfegerwesens'.
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- § 51: Streichung des Abschnitts.
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- Vor § 52: Ersetzung der Worte 'Dritter Abschnitt' durch 'zweiter Abschnitt'.
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||||
- Nach § 53: Ersetzung der Worte 'Vierter Abschnitt' durch 'Dritter Abschnitt'.
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||||
- § 55: Streichung des Abschnitts.
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||||
- Nach § 57: Ersetzung der Worte 'Fünfter Abschnitt' durch 'Vierter Abschnitt' und Streichung von § 58.
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||||
- Nach § 56: Einfügung der neuen Abschnitte § 56a bis § 56d zur Berechnung des Ruhegeldes für Bezirksschomsteinfegermeister im ehemaligen DDR-Gebiet.
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## Wortlaut
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Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
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vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
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perszulv/HINWEIS.md
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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
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Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
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(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
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Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
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[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
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Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
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dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
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**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
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(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
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`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
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Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
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# Verlauf
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- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1673 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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# Stellen dieser Station
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- § 13 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Vorschrift zur Überprüfung der Feuersicherheit von Schornsteinen, Feuerstätten, Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen.
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- § 13 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung der Vorschrift zur unverzüglichen schriftlichen Meldung von Mängeln an Schornsteinen, Feuerstätten, Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen.
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||||
- § 13 Abs. 1 Nr. 4: Erweiterung der Vorschrift um Lüftungsanlagen und ähnliche Einrichtungen.
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||||
- § 13 Abs. 1 Nr. 11: Einfügung der Vorschrift zur Überwachung von Feuerungsanlagen im Zusammenhang mit der Energieeinsparung.
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- § 13 Abs. 1 Nr. 12: Streichung der Jahresangabe im Zusammenhang mit dem Energieeinsparungsgesetz.
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- § 13 Abs. 2: Neufassung der Vorschrift zur Übertragung anderer Arbeiten auf den Bezirksschornsteinfegermeister.
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- § 17: Neufassung der Vorschrift zum Wohnsitz des Bezirksschornsteinfegermeisters.
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- § 19: Neufassung der Vorschriften zur Aufzeichnung und Datenübermittlung des Bezirksschornsteinfegermeisters.
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- § 21 Abs. 1: Einfügung der Möglichkeit, die Nutzung des Kehrbezirks jederzeit auszuschlagen.
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- § 22 Abs. 1 Nr. 3: Erweiterung der Vorschrift um die Überprüfung nach § 13 Abs. 1 und 2.
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- § 22 Abs. 2: Streichung des Absatzes.
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- § 24 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften zur Erhebung von Gebühren und Auslagen.
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- § 25 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur spezifizierten Rechnung.
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- § 25 Abs. 4: Neufassung der Vorschriften zur Gebühr und deren Verjährung.
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- § 26 Abs. 2: Einfügung der Möglichkeit, auch ohne besonderen Anlaß zu überprüfen.
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- § 27 Abs. 1 Nr. 2: Erhöhung der Strafe von 1000 auf 10000 DM.
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- § 27 Abs. 1 Nr. 3: Streichung der Nummer.
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- § 27 Abs. 2: Neufassung der Vorschriften zur Verwarnung und Verhängung von Warnungsgeld.
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- § 28: Einfügung der Vorschrift, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die einstweilige Berufsuntersagung keine aufschiedende Wirkung haben.
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- § 29 Abs. 5: Einfügung der Vorschriften zur Kürzung des Ruhegeldes bei Nichtzahlung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung.
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- § 31 Abs. 1: Einfügung der Anwendung von § 29 Abs. 5 Satz 2 und 3.
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- § 31 Abs. 3 Nr. 1: Neufassung der Vorschriften zur Witwenrente.
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- § 31 Abs. 4: Neufassung der Vorschriften zur Anwendung anderer Gesetze.
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- § 32 Abs. 2: Einfügung der Anwendung von § 29 Abs. 5 Satz 2 und 3.
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- § 32 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur Anwendung anderer Gesetze.
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- § 37 Abs. 1 Satz 1: Neufassung der Vorschriften zur Zusammensetzung der Vertreterversammlung.
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- § 37 Abs. 2 Satz 2: Neufassung der Vorschriften zur Amtsdauer und Wahl der Vertreterversammlung.
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- § 38 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften zur Zusammensetzung des Vorstands.
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- § 39 Abs. 2 Nr. 1 und 2: Neufassung der Vorschriften zur Wahl und Rechten der Vertreterversammlung und des Vorstands.
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- § 50: Streichung der Worte 'zweiter Abschnitt Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Schornsteinfegerwesens'.
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- § 51: Streichung des Abschnitts.
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- Vor § 52: Ersetzung der Worte 'Dritter Abschnitt' durch 'zweiter Abschnitt'.
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- Nach § 53: Ersetzung der Worte 'Vierter Abschnitt' durch 'Dritter Abschnitt'.
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- § 55: Streichung des Abschnitts.
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- Nach § 57: Ersetzung der Worte 'Fünfter Abschnitt' durch 'Vierter Abschnitt' und Streichung von § 58.
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- Nach § 56: Einfügung der neuen Abschnitte § 56a bis § 56d zur Berechnung des Ruhegeldes für Bezirksschomsteinfegermeister im ehemaligen DDR-Gebiet.
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# § 13
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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§ 13 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung der Vorschrift zur Überprüfung der Feuersicherheit von Schornsteinen, Feuerstätten, Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen.
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§ 13 Abs. 1 Nr. 3: Neufassung der Vorschrift zur unverzüglichen schriftlichen Meldung von Mängeln an Schornsteinen, Feuerstätten, Verbindungsstücken und Lüftungsanlagen.
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§ 13 Abs. 1 Nr. 4: Erweiterung der Vorschrift um Lüftungsanlagen und ähnliche Einrichtungen.
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§ 13 Abs. 1 Nr. 11: Einfügung der Vorschrift zur Überwachung von Feuerungsanlagen im Zusammenhang mit der Energieeinsparung.
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§ 13 Abs. 1 Nr. 12: Streichung der Jahresangabe im Zusammenhang mit dem Energieeinsparungsgesetz.
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|
||||
§ 13 Abs. 2: Neufassung der Vorschrift zur Übertragung anderer Arbeiten auf den Bezirksschornsteinfegermeister.
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7
perszulv/§17.md
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# § 17
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
§ 17: Neufassung der Vorschrift zum Wohnsitz des Bezirksschornsteinfegermeisters.
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perszulv/§19.md
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# § 19
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
§ 19: Neufassung der Vorschriften zur Aufzeichnung und Datenübermittlung des Bezirksschornsteinfegermeisters.
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perszulv/§21.md
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# § 21
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
§ 21 Abs. 1: Einfügung der Möglichkeit, die Nutzung des Kehrbezirks jederzeit auszuschlagen.
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9
perszulv/§22.md
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# § 22
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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§ 22 Abs. 1 Nr. 3: Erweiterung der Vorschrift um die Überprüfung nach § 13 Abs. 1 und 2.
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§ 22 Abs. 2: Streichung des Absatzes.
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7
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# § 24
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
§ 24 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften zur Erhebung von Gebühren und Auslagen.
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9
perszulv/§25.md
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# § 25
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
§ 25 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur spezifizierten Rechnung.
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||||
§ 25 Abs. 4: Neufassung der Vorschriften zur Gebühr und deren Verjährung.
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7
perszulv/§26.md
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# § 26
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
|
||||
§ 26 Abs. 2: Einfügung der Möglichkeit, auch ohne besonderen Anlaß zu überprüfen.
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11
perszulv/§27.md
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# § 27
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
§ 27 Abs. 1 Nr. 2: Erhöhung der Strafe von 1000 auf 10000 DM.
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||||
§ 27 Abs. 1 Nr. 3: Streichung der Nummer.
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||||
§ 27 Abs. 2: Neufassung der Vorschriften zur Verwarnung und Verhängung von Warnungsgeld.
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7
perszulv/§28.md
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# § 28
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
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||||
§ 28: Einfügung der Vorschrift, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die einstweilige Berufsuntersagung keine aufschiedende Wirkung haben.
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7
perszulv/§29.md
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# § 29
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
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||||
§ 29 Abs. 5: Einfügung der Vorschriften zur Kürzung des Ruhegeldes bei Nichtzahlung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung.
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perszulv/§31.md
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# § 31
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
§ 31 Abs. 1: Einfügung der Anwendung von § 29 Abs. 5 Satz 2 und 3.
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§ 31 Abs. 3 Nr. 1: Neufassung der Vorschriften zur Witwenrente.
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||||
§ 31 Abs. 4: Neufassung der Vorschriften zur Anwendung anderer Gesetze.
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9
perszulv/§32.md
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# § 32
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
|
||||
§ 32 Abs. 2: Einfügung der Anwendung von § 29 Abs. 5 Satz 2 und 3.
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||||
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||||
§ 32 Abs. 3: Neufassung der Vorschriften zur Anwendung anderer Gesetze.
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9
perszulv/§37.md
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# § 37
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
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||||
§ 37 Abs. 1 Satz 1: Neufassung der Vorschriften zur Zusammensetzung der Vertreterversammlung.
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§ 37 Abs. 2 Satz 2: Neufassung der Vorschriften zur Amtsdauer und Wahl der Vertreterversammlung.
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# § 38
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
§ 38 Abs. 1: Neufassung der Vorschriften zur Zusammensetzung des Vorstands.
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perszulv/§39.md
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# § 39
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
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||||
§ 39 Abs. 2 Nr. 1 und 2: Neufassung der Vorschriften zur Wahl und Rechten der Vertreterversammlung und des Vorstands.
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# § 50
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
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||||
§ 50: Streichung der Worte 'zweiter Abschnitt Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Schornsteinfegerwesens'.
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# § 51
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
||||
|
||||
§ 51: Streichung des Abschnitts.
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perszulv/§52.md
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# § 52
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
|
||||
Vor § 52: Ersetzung der Worte 'Dritter Abschnitt' durch 'zweiter Abschnitt'.
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7
perszulv/§53.md
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# § 53
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
|
||||
Nach § 53: Ersetzung der Worte 'Vierter Abschnitt' durch 'Dritter Abschnitt'.
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perszulv/§55.md
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perszulv/§55.md
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||||
# § 55
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
||||
|
||||
§ 55: Streichung des Abschnitts.
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||||
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perszulv/§56.md
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||||
# § 56
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
||||
|
||||
Nach § 56: Einfügung der neuen Abschnitte § 56a bis § 56d zur Berechnung des Ruhegeldes für Bezirksschomsteinfegermeister im ehemaligen DDR-Gebiet.
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perszulv/§57.md
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||||
# § 57
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
||||
|
||||
Nach § 57: Ersetzung der Worte 'Fünfter Abschnitt' durch 'Vierter Abschnitt' und Streichung von § 58.
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||||
@@ -1,33 +1,49 @@
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||||
# VAG_2016 — 1994-07-28
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||||
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||||
- **Titel:** Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
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||||
- **Titel:** Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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||||
- **Typ:** Änderung
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||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
- **Inkrafttreten:** 1994-07-29
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/46#page=-41
|
||||
- **Kurz:** Das Gesetz implementiert versicherungsrechtliche Richtlinien der EU in das deutsche Recht und betrifft insbesondere das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG).
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1994/46#page=2
|
||||
- **Kurz:** Die Verordnung ändert die Vorschriften für Kleinfeuerungsanlagen, insbesondere durch die Hinzufügung von Braunkohlenbriketts als zulässiges Brennmaterial und die Anpassung der Anforderungen im Beitrittsgebiet.
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## Betroffene Stellen
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- § 12a: Neue Vorschriften für die Alterungsrückstellung in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankheitskosten- und Pflegekrankenversicherung.
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||||
- § 12b: Neue Vorschriften für Prämienänderungen in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung, einschließlich der Einrichtung eines unabhängigen Treuhänders.
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||||
- § 12c: Neue Ermächtigungen für das Bundesministerium der Finanzen zur Festlegung von versicherungsmathematischen Methoden und Verteilungsgrundsätzen.
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||||
- § 12d: Neue Vorschriften für Prämienänderungen bei Versicherungsverträgen, die vor dem 29. Juli 1994 abgeschlossen wurden.
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||||
- § 13: Änderungen in § 13, insbesondere Ergänzungen und Streichungen in den Absätzen 1, 2 und 3.
|
||||
- § 13a: Neue Vorschriften für das Direktversicherungsgeschäft in anderen Mitgliedstaaten der EU und EWR-Vertragsstaaten.
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||||
- § 13b: Neue Vorschriften für die Errichtung von Niederlassungen in anderen Mitgliedstaaten der EU und EWR-Vertragsstaaten.
|
||||
- § 13c: Neue Vorschriften für die Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs in anderen Mitgliedstaaten der EU und EWR-Vertragsstaaten.
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||||
- § 12: Einführung neuer Paragraphen § 12a bis § 12d, die Vorschriften zur Alterungsrückstellung, Prämienänderungen und Treuhänder in der Krankenversicherung regeln.
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||||
- § 13: Änderungen an § 13, insbesondere Ergänzungen und Streichungen in den Absätzen 1, 2 und 3.
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||||
- § 13a: Einführung von § 13a, der Vorschriften zur Betreibung des Direktversicherungsgeschäfts in anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten enthält.
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||||
- § 13b: Einführung von § 13b, der Vorschriften zur Errichtung von Niederlassungen in anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten enthält.
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||||
- § 13c: Einführung von § 13c, der Vorschriften zur Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs in anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten enthält.
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||||
- § 13d: Einführung von § 13d, der Vorschriften zur Genehmigung von Prämienänderungen und der Aufsichtsbehörde als Treuhänder enthält.
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||||
- § 27 Abs. 1 Nr. 5: Erweiterung der Anlagearten für das gebundene Vermögen, einschließlich von Aktien und Genussrechten an Börsen außerhalb der EU.
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||||
- § 27 Abs. 1 Nr. 5a: Neue Anlageart für Aktien und Genussrechte sowie Geschäftsanteile und Forderungen aus nachrangigen Verbindlichkeiten.
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||||
- § 27 Abs. 1 Nr. 6: Neue Anlageart für Anteile an Wertpapier-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft in der EU verwaltet werden.
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||||
- § 27 Abs. 1 Nr. 7: Ersetzen von Hypotheken oder Grundschulden durch Grundpfandrechte und Ergänzung von neuen Anlagearten.
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||||
- § 27 Abs. 1 Nr. 8 bis 13: Neue Anlagearten für Darlehen, Grundstücksanlagen, Anteile an Beteiligungs-Sondervermögen und andere Vermögenswerte.
|
||||
- § 27 Abs. 1 Nr. 14: Ergänzung von Klauseln zur Zulässigkeit von Anlagen nach EU-Richtlinien.
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||||
- § 27 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Kongruenzregeln bei der Anlage des gebundenen Vermögens.
|
||||
- § 1 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt die Angabe '84 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 3' durch '89a, 93'
|
||||
- § 1 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt die Angabe '82 bis 84' durch '82, 83' und '88 und 89' durch '88, 89, 89a und 93'
|
||||
- § 1 Abs. 3 Nr. 4: Streicht die Worte 'oder die ein auf Gesetz beruhendes Monopol besitzen'
|
||||
- § 1 Abs. 4: Fügt neuen Absatz 4 hinzu, der die Anwendungsbereiche für bestimmte Versicherungsgeschäfte regelt
|
||||
- § 5 Abs. 2: Ersetzt die Worte 'den Bezirk' durch 'das Gebiet'
|
||||
- § 5 Abs. 3: Streicht das Wort 'insbesondere' und ändert die Nummern 1 und 2, streicht die Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzes' in Nummer 4
|
||||
- § 5 Abs. 3: Streicht das Wort 'insbesondere', ändert die Nummern 1 und 2, streicht die Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzes' in Nummer 4
|
||||
- § 5 Abs. 5: Ändert die Nummern 1, 1a und 5, fügt die Nummern 6 und 7 hinzu
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||||
- § 5 Abs. 6: Ändert die Bestimmungen zur Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen
|
||||
- § 6 Abs. 1: Ändert die Bestimmungen zur Erlaubnis für Versicherungsunternehmen
|
||||
- § 7a: Fügt neuen § 7a hinzu, der die Anforderungen an Geschäftsleiter und Inhaber bedeutender Beteiligungen regelt
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||||
- § 81 Abs. 1 bb): Zusätzliche Sätze zur rechtlichen Aufsicht und Finanzaufsicht eingefügt.
|
||||
- § 5 Abs. 6: Ändert den Absatz 6, der die Ermächtigung für nähere Bestimmungen regelt
|
||||
- § 6 Abs. 1: Ändert den Absatz 1, der die Erlaubnis für Versicherungsunternehmen regelt
|
||||
- § 7a: Fügt neuen § 7a hinzu, der die Anforderungen an Geschäftsleiter und Beteiligte regelt
|
||||
- § 7: Neue Vorschriften für die Voraussetzungen der Geschäftsleiter und Anforderungen an das Versicherungsunternehmen.
|
||||
- § 8 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Versagung der Erlaubnis, einschließlich der Begründungen und zusätzliche Bedingungen.
|
||||
- § 8 Abs. 1a: Anpassung der Nummern und Ergänzung der Erlaubnis für die Krankenversicherung.
|
||||
- § 8 Abs. 3 und 4: Einführung neuer Absätze zur Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis auf Grundlage von EU-Beschlüssen.
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||||
- § 8a Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von § 8 Abs. 1 Nr. 1 durch § 7a Abs. 1.
|
||||
- § 10 Abs. 1: Anpassung der Anforderungen an die Angaben in Versicherungsverträgen.
|
||||
- § 10 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Anwendung von Absatz 1 auf Rückversicherung und Großrisiken.
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||||
- § 10a: Einführung neuer Vorschriften für die Verbraucherinformation bei Versicherungsverträgen.
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||||
- § 11: Neue Vorschriften für die Kalkulation der Prämien in der Lebensversicherung.
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||||
- § 11a bis 11e: Einführung neuer Vorschriften für den Verantwortlichen Aktuar, die Berechnung der Prämien und Deckungsrückstellungen, sowie spezielle Regelungen für verschiedene Versicherungsarten.
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||||
- § 12: Neue Vorschriften für die substitutive Krankenversicherung, einschließlich der Berechnung der Prämien und der Aufgaben des Verantwortlichen Aktuars.
|
||||
- § 81 Abs. 1 bb): Zusätzliche Sätze zur rechtlichen und Finanzaufsicht eingefügt.
|
||||
- § 81 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Anordnung von Maßnahmen.
|
||||
- § 81 Abs. 2a: Neufassung des Absatzes zur Übertragung von Befugnissen auf einen Sonderbeauftragten.
|
||||
- § 81 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 3: Absatz 3 und Absatz 4 Satz 3 gestrichen.
|
||||
@@ -39,144 +55,96 @@
|
||||
- § 81d und 81e: Einfügung neuer Absätze zur Zuführung zur Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung und zur Tarifbestimmungen.
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||||
- § 83: Neufassung des gesamten § 83 zur Befugnis der Aufsichtsbehörde.
|
||||
- § 84: Neufassung des gesamten § 84 zur Schweigepflicht.
|
||||
- § 7 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis festlegt.
|
||||
- § 7 Abs. 1a: Änderung des Absatzes 1a, insbesondere Ersetzung von „Nr. 19 bis 21“ durch „Nr. 19 bis 24“ und Neufassung des Satzes 2.
|
||||
- § 7 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei bestimmten EU-Beschlüssen regelt.
|
||||
- § 7 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Gründe für die Versagung der Erlaubnis begrenzt.
|
||||
- § 8 Abs. 1: Änderung des Absatzes 1, insbesondere Ersetzung von „§ 8 Abs. 1 Nr. 1“ durch „§ 7a Abs. 1“.
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||||
- § 10 Abs. 1: Änderung des Absatzes 1, insbesondere Ersetzung von „sollen die Bestimmungen“ durch „müssen vollständige Angaben“ und Neufassung mehrerer Nummern.
|
||||
- § 10 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Anwendung auf Rückversicherung und Großrisiken regelt.
|
||||
- § 10a: Einfügung des neuen § 10a, der die Verbraucherinformationen für Versicherungsverträge regelt.
|
||||
- § 11: Neufassung des § 11, der die Kalkulation der Prämien in der Lebensversicherung regelt.
|
||||
- § 11a: Einfügung des neuen § 11a, der den Verantwortlichen Aktuar in Lebensversicherungsunternehmen regelt.
|
||||
- § 11b: Einfügung des neuen § 11b, der die Änderungen von Prämien und Bestimmungen zur Überschußbeteiligung regelt.
|
||||
- § 11c: Einfügung des neuen § 11c, der den Altbestand in der Lebensversicherung regelt.
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||||
- § 11d: Einfügung des neuen § 11d, der die Versicherungen mit Rückgewähr der Prämie in der Unfallversicherung regelt.
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- § 11e: Einfügung des neuen § 11e, der die Berechnung der Deckungsrückstellung in bestimmten Versicherungsarten regelt.
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- § 12: Neufassung des § 12, der die substitutive Krankenversicherung regelt.
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||||
- § 27 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Aktien und Genussrechten, einschließlich von Aktien und Genussrechten von Gesellschaften außerhalb der EU.
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- § 27 Abs. 1 Nr. 5a: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in nicht unter Nummer 5 fallenden Aktien und Genussrechten, sowie in Geschäftsanteilen und Forderungen.
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||||
- § 27 Abs. 1 Nr. 6: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Anteilen an Wertpapier-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU verwaltet werden.
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||||
- § 27 Abs. 1 Nr. 7: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Grundpfandrechten, Wertpapieren und Guthaben im Rahmen von Wertpapierdarlehen.
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||||
- § 27 Abs. 1 Nr. 8: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Darlehen an verschiedene Stellen, einschließlich internationaler Organisationen und Unternehmen.
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- § 27 Abs. 1 Nr. 9: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Darlehen an Kreditinstitute und öffentlich-rechtliche Kreditinstitute.
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- § 27 Abs. 1 Nr. 10: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in EU-Mitgliedstaaten.
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- § 27 Abs. 1 Nr. 11: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Anteilen an Grundstücks-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat verwaltet werden.
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||||
- § 27 Abs. 1 Nr. 12: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Vorauszahlungen oder Darlehen auf eigene Versicherungsscheine.
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- § 27 Abs. 1 Nr. 13: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Anteilen an Beteiligungs-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat verwaltet werden.
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||||
- § 27 Abs. 1 Nr. 14: Neufassung des Abschnitts über Anlagen, die nach bestimmten Richtlinien nicht zulässig sind.
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||||
- § 27 Abs. 3: Neufassung des Abschnitts über Kongruenzregeln für das gebundene Vermögen.
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||||
- § 110: Neufassung des § 110 mit neuen Absätzen 1 bis 4
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- § 110b: Neufassung des § 110b mit neuen Absätzen 1 und 2
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- § 110c: Aufhebung des § 110c
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- § 110d: Neufassung des § 110d mit neuen Absätzen 1 bis 3
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||||
- § 110e bis 110i: Aufhebung der §§ 110e bis 110i
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||||
- § 111 Abs. 2: Ersetzung von '§ 5 Abs. 6 Satz 1 bis 3' durch 'Artikel 10 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über den Versicherungsvertrag'
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||||
- § 111a bis 111d: Neufassung der §§ 111a bis 111d
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||||
- Abschnitt Vlb.: Einfügung des neuen Abschnitts Vlb. mit § 111f
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||||
- § 133b, 133c und 133e: Aufhebung der §§ 133b, 133c und 133e
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||||
- § 134: Ersetzung von '§§ 14, 110h' durch '§§ 14, 108'
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||||
- § 139 Abs. 1: Neufassung des § 139 Abs. 1
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||||
- § 9 Abs. 1 Satz 2: Angaben für jeden Mitgliedstaat gesondert mitzuteilen
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||||
- § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung von 'oder' durch Komma
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||||
- § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Ersetzung von Punkt durch 'oder'
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||||
- § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4: Neue Nummer 4 hinzugefügt
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||||
- § 12 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut für Satz 2
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- § 12 Abs. 6: Neuer Satz angefügt
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||||
- § 13 Abs. 5: Neuer Absatz 5 angefügt
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||||
- § 14 Nr. 2: Neuer Wortlaut für Nr. 2
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||||
- § 15: Neuer Wortlaut für § 15
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||||
- § 16: § 16 wird aufgehoben
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||||
- § 4: Neue Bestimmungen für die Anwendung des Versicherungsaufsichtsgesetzes auf Versicherungsunternehmen in Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums.
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||||
- § 5: Bestimmungen zur Anwendung von § 31 des Versicherungsvertragsgesetzes auf bestehende Versicherungsverhältnisse.
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||||
- § 6: Bestimmungen zur Anwendung von §§ 173 bis 178 des Versicherungsvertragsgesetzes auf bestehende Lebensversicherungsverhältnisse.
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||||
- § 7: Bestimmungen zur Anwendung von Änderungen der Tarife für bestehende Krankenversicherungsverhältnisse.
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||||
- § 8: Bestimmungen zur Anwendung von Änderungen der Tarife für bestehende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsverhältnisse.
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||||
- § 9: Bestimmungen zur Niederschrift von Änderungen der Versicherungsverhältnisse in einem Nachtrag zum Versicherungsvertrag.
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||||
- § 10: Bestimmungen zur Anwendung von genehmigten Versicherungsbedingungen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
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||||
- § 140 Abs. 1: Neufassung des § 140 Abs. 1, der Strafen für unerlaubtes Versicherungsgeschäft, unzulässige Geschäftstätigkeit und Zuwiderhandlung gegen Anordnungen regelt.
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||||
- § 144: Änderung des § 144, insbesondere Ergänzung von Absatz 1a, der Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldvorschriften regelt.
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||||
- § 144a Abs. 1: Änderung des § 144a Abs. 1, insbesondere Neufassung von Nummer 1 und 3, die Ordnungswidrigkeiten regeln.
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||||
- § 153: Aufhebung des § 153.
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||||
- § 155: Aufhebung des § 155.
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||||
- § 156: Änderung des § 156, insbesondere Hinzufügung von Absatz 2, der die Anwendung des Aktiengesetzes für öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen regelt.
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||||
- § 156a: Änderung des § 156a, insbesondere Neufassung von Absatz 1, 3 und 4 sowie Hinzufügung von Absatz 6, der die Anwendung von Vorschriften für kleinere Vereine und Pensionskassen regelt.
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||||
- § 157 Abs. 1: Änderung des § 157 Abs. 1, der Abweichungen von Vorschriften für kleinere Vereine und Pensionskassen regelt.
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||||
- § 157a Abs. 3: Änderung des § 157a Abs. 3, der die Anwendung von Vorschriften bei Freistellungen von Vorschriften regelt.
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||||
- Anlage: Änderung der Anlage, insbesondere Ergänzung von Teil D, der Verbraucherinformationen regelt.
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||||
- § 13a: Neue Vorschriften für die Zustimmung zur Aufnahme des Direktversicherungsgeschäfts im Dienstleistungsverkehr
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||||
- § 13d: Neue Anzeigepflichten für Versicherungsunternehmen an die Aufsichtsbehörde
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||||
- § 14 Abs. 1 Satz 4: Streichung des vierten Satzes im ersten Absatz
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||||
- § 14 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a zur Übertragung von Versicherungsbeständen
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||||
- § 22 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Postscheckkonto' durch 'Postgirokonto'
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||||
- § 41 Abs. 1: Anpassung der Angaben und Einfügung eines Vorbehalts
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||||
- § 41 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Ermächtigung des Vorstands zur Änderung von allgemeinen Versicherungsbedingungen
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||||
- § 53c Abs. 2 Satz 1: Streichung der Worte 'die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf'
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||||
- § 53c Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften zur Umrechnung von Beträgen in ECU
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||||
- § 53c Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes 2a zur Sicherstellung der Solvabilität
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||||
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a: Anpassung der Angabe zum Grundkapital
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||||
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3a: Ersetzung der Angabe 'des Absatzes 3a' durch 'der Absätze 3a und 3c'
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||||
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3b: Einfügung einer neuen Nummer 3b zur Eingezahlung von Kapital
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||||
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 4: Anpassung der Angabe zu stille Reserven
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||||
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe b: Ersetzung des Wortes 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'
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||||
- § 53c Abs. 3a Satz 1: Anpassung der Bedingungen für die Zurechnung von Kapital
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||||
- § 53c Abs. 3a Satz 3: Hinzufügung eines Halbsatzes zur Rückerstattung des Kapitals
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||||
- § 53c Abs. 3b: Einfügung eines neuen Absatzes 3b zur Zurechnung von Kapital aus nachrangigen Verbindlichkeiten
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||||
- § 53c Abs. 3c: Einfügung eines neuen Absatzes 3c zur Zurechnung des Gesamtbetrags von Genußrechtskapital und nachrangigen Verbindlichkeiten
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||||
- § 54 Abs. 1: Anpassung der Definition des gebundenen Vermögens
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||||
- § 54 Abs. 2 Buchstabe d: Einfügung eines neuen Buchstabens d zur Anlage in Anteile an Sondervermögen
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||||
- § 54a Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Anlagevorschriften für das gebundene Vermögen
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||||
- § 54a Abs. 2: Anpassung der Anlagevorschriften für Forderungen und Schuldverschreibungen
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||||
- § 433 Abs. 3a: Absatz 3a wird aufgehoben.
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||||
- § 433 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der die Anlagenquote und die Aufsichtsbehörde regelt.
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||||
- § 433 Abs. 4a: Einfügung von Absatz 4a, der Inhaberschuldverschreibungen regelt.
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||||
- § 433 Abs. 4b: Einfügung von Absatz 4b, der Anlagen bei ein und demselben Aussteller regelt.
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||||
- § 433 Abs. 4c: Einfügung von Absatz 4c, der Anlagen in Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten regelt.
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||||
- § 433 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes 5, der die Genehmigung von Anlagen und Quoten regelt.
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||||
- § 433 Abs. 6: Neue Fassung des Absatzes 6, der die Belegenheit des gebundenen Vermögens regelt.
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||||
- § 54b: Neue Fassung des § 54b, der die Anlage von Beständen des Deckungsstocks regelt.
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||||
- § 54c: Streichung des Wortes 'ausländischen' und Einfügung von 'in einem Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft und der anderen Vertragsstaaten des EWR-Abkommens'.
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||||
- § 55a Abs. 1: Einfügung von Nummer 1a und Neufassung von Nummer 2.
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||||
- § 56a: Neue Fassung von Satz 3 und Einfügung von neuen Sätzen.
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||||
- § 57: Einfügung von § 57, der die Prüfung des Jahresabschlusses regelt.
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||||
- Zwischenüberschrift vor § 65: Neue Fassung der Zwischenüberschrift vor § 65.
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||||
- § 65: Neue Fassung des § 65, der die Berechnung der Deckungsrückstellung regelt.
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||||
- § 66 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung von Absatz 1 Satz 1.
|
||||
- § 66 Abs. 1a: Einfügung von Absatz 1a, der den Mindestumfang des Deckungsstocks regelt.
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||||
- § 66 Abs. 2 und 3: Neue Fassung von Absatz 2 und 3.
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||||
- § 67: Neue Fassung des § 67, der die Rückversicherungen regelt.
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||||
- § 71 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von 'so hat sie den Treuhänder selbst zu bestellen' durch 'so kann sie den Treuhänder selbst bestellen'.
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||||
- § 73: Ersetzung von 'die eingestellten Deckungsrücklagen' durch 'die eingestellte Deckungsrückstellung'.
|
||||
- § 77 Abs. 3 und 4: Ersetzung von 'rechnungsmäßige Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'.
|
||||
- § 79: Neue Fassung des § 79, der die Anwendung von Vorschriften für verschiedene Versicherungsarten regelt.
|
||||
- § 80 Satz 1: Ersetzung von 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'.
|
||||
- § 81 Abs. 1: Neue Fassung von Absatz 1 Satz 1.
|
||||
- § 85: Neuer Paragraph zur Aufsicht über die in anderen Mitgliedstaaten ausgeübte Geschäftstätigkeit.
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||||
- § 87 Abs. 1 Nr. 3: Streichung des Satzes über den Geschäftsbetrieb, der den guten Sitten widerspricht.
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||||
- § 87 Abs. 1: Hinzufügung einer neuen Nummer 4.
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||||
- § 87 Abs. 4: Aufhebung des Absatzes 4.
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||||
- § 87 Abs. 6: Neuer Absatz zur Möglichkeit der Abberufung von Geschäftsleitern.
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||||
- § 87a Satz 3: Anpassung der Anwendung von § 87 Abs. 3 bis 5.
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||||
- § 89 Abs. 2 Satz 3: Anpassung der Herabsetzung von Deckungsrückstellungen und Versicherungssummen.
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||||
- § 89a: Neuer Paragraph zur Widerspruchsmöglichkeit gegen Maßnahmen.
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||||
- Zwischenüberschrift vor § 90: Neue Fassung der Zwischenüberschrift.
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||||
- § 91: Aufhebung des Paragraphen.
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||||
- § 93: Neuer Paragraph zur Durchsetzung von Verfügungen mit Zwangsmitteln.
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||||
- § 101 Abs. 1: Anpassung der Verweisnummer.
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||||
- § 101 Abs. 2: Erweiterung der Angaben für Versicherungsunternehmen.
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||||
- § 103a: Neuer Paragraph zur Veröffentlichung von Wahrscheinlichkeitstafeln und statistischen Daten.
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||||
- Abschnitt Va: Neuer Abschnitt zur Beaufsichtigung der Inhaber bedeutender Beteiligungen.
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||||
- Überschrift des Abschnitts VI: Neue Fassung der Überschrift.
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||||
- § 105 Abs. 1: Ersetzung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzes' durch 'Inland'.
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||||
- § 106 Abs. 3 Satz 2: Hinzufügung von 'und persönlichen Voraussetzungen'.
|
||||
- § 106b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Streichung des Satzes über die Vorlage.
|
||||
- § 106b Abs. 2 Satz 8: Aufhebung des Satzes.
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||||
- § 106b Abs. 5 Satz 1 Nr. 1: Hinzufügung von 'oder den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum'.
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||||
- § 106c: Anpassung der Verweisnummer.
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||||
- § 108: Neuer Paragraph zur Übertragung von Versicherungsbeständen.
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||||
- § 109: Aufhebung des Paragraphen.
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||||
- Zwischenüberschrift des 2. Unterabschnitts vor § 110a: Streichung der Zwischenüberschrift.
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||||
- § 110a: Neue Fassung des Paragraphen zur Geschäftstätigkeit von Versicherungsunternehmen im Inland.
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||||
- § 110: Neufassung des § 110 mit neuen Vorschriften für die Aufsicht von Versicherungsunternehmen mit Sitz im Ausland.
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||||
- § 110b: Neufassung des § 110b mit Vorschriften für die Geschäftstätigkeit von bei Lloyd's vereinigten Einzelversicherern.
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||||
- § 110c: Aufhebung des § 110c.
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||||
- § 110d: Neufassung des § 110d mit Vorschriften für Versicherungsunternehmen mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Vertragsstaaten.
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||||
- § 110e bis 110i: Aufhebung der §§ 110e bis 110i.
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||||
- § 111 Abs. 2: Ersetzung der Angabe '§ 5 Abs. 6 Satz 1 bis 3' durch 'Artikel 10 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über den Versicherungsvertrag'.
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||||
- § 111a bis 111d: Neufassung der §§ 111a bis 111d mit neuen Vorschriften für die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden.
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||||
- Abschnitt Vlb.: Einfügung des Abschnitts Vlb. mit Vorschriften für Meldungen an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
|
||||
- § 133b, 133c und 133e: Aufhebung der §§ 133b, 133c und 133e.
|
||||
- § 134: Ersetzung der Angabe '§§ 14, 110h' durch '§§ 14, 108'.
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||||
- § 139 Abs. 1: Neufassung des § 139 Abs. 1 mit aktualisierten Strafvorschriften für falsche versicherungsmathematische Bestätigungen.
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||||
- § 140 Abs. 1: Neufassung des gesamten Absatzes 1
|
||||
- § 144 Abs. 1: Änderungen in Nummer 2 und 4, Ergänzung von Nummer 5
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||||
- § 144 Abs. 1a: Einfügung des neuen Absatzes 1a
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||||
- § 144 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
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||||
- § 144a Abs. 1: Änderungen in Nummer 1 und 3
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||||
- § 153: Aufhebung des § 153
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||||
- § 155: Aufhebung des § 155
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||||
- § 156: Einfügung von Absatz 2
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||||
- § 156a Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
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||||
- § 156a Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
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||||
- § 156a Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4
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||||
- § 156a Abs. 6: Einfügung des neuen Absatzes 6
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||||
- § 157 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
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||||
- § 157a Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
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||||
- Anlage: Änderungen in Teil A, Teil C und Ergänzung von Teil D
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||||
- § 87 Abs. 1 Nr. 3: Streichung der Bedingung, dass der Geschäftsbetrieb den guten Sitten widersprechen darf
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||||
- § 87 Abs. 1: Hinzufügung einer neuen Bedingung für die Widerrufung der Erlaubnis
|
||||
- § 87 Abs. 4: Streichung des vierten Satzes
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||||
- § 87 Abs. 6: Neuer Absatz zur Möglichkeit der Abberufung von Geschäftsleitern
|
||||
- § 87a Satz 3: Anpassung der Anwendung von § 87 Abs. 3 bis 5
|
||||
- § 89 Abs. 2 Satz 3: Anpassung der Herabsetzung von Deckungsrückstellungen und Versicherungssummen
|
||||
- § 89a: Neuer Paragraph zur Widerspruchsmöglichkeit gegen Maßnahmen
|
||||
- § 91: Streichung des Paragraphen
|
||||
- § 93: Neuer Paragraph zur Durchsetzung von Verfügungen durch Zwangsmittel
|
||||
- § 101: Anpassung der Anwendung von § 83 Abs. 1 Nr. 4
|
||||
- § 103a: Neuer Paragraph zur Veröffentlichung von Wahrscheinlichkeitstafeln und statistischen Daten
|
||||
- Abschnitt Va: Neuer Abschnitt zur Beaufsichtigung der Inhaber bedeutender Beteiligungen
|
||||
- § 105 Abs. 1: Ersetzung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzes' durch 'Inland'
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||||
- § 106 Abs. 3 Satz 2: Hinzufügung von 'und persönlichen Voraussetzungen' und Ersetzung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzes' durch 'Inland'
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||||
- § 106b: Streichung von 'sofern ihre Vorlage nicht nach § 5 Abs. 6 entfällt' und Hinzufügung von 'oder den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum'
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||||
- § 106c: Ersetzung von '§ 8 Abs. 1 Nr. 2' durch '§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3'
|
||||
- § 108: Neuer Paragraph zur Übertragung von Versicherungsbeständen
|
||||
- § 109: Streichung des Paragraphen
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||||
- § 110a: Neue Fassung des Paragraphen zur Geschäftstätigkeit von Versicherungsunternehmen im Inland
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||||
- § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2: Bescheinigung über Versicherungssparten und Risiken
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||||
- § 13d: Anzeigepflichten der Versicherungsunternehmen
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||||
- § 14 Abs. 1 Satz 4: Satz 4 von Absatz 1 wird gestrichen
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||||
- § 14 Abs. 1a: Neuer Absatz 1a zur Übertragung von Versicherungsbeständen
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||||
- § 22 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'Postscheckkonto' durch 'Postgirokonto'
|
||||
- § 41 Abs. 1: Ersetzung von '§ 39 Abs. 1 bis 3' durch '§ 39 Abs. 1 und 2' und Einfügung von 'vorbehaltlich des Absatzes 2'
|
||||
- § 41 Abs. 2: Neuer Absatz 2 zur Ermächtigung des Vorstands zur Änderung von allgemeinen Versicherungsbedingungen
|
||||
- § 53c Abs. 2 Satz 1: Streichung von 'die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf'
|
||||
- § 53c Abs. 2 Satz 2: Neuer Satz 2 zur Festlegung des Gegenwerts in Deutscher Mark
|
||||
- § 53c Abs. 2a: Neuer Absatz 2a zur Sicherstellung der Solvabilität
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||||
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a: Neue Formulierung für Aktiengesellschaften
|
||||
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3a: Ersetzung von 'des Absatzes 3a' durch 'der Absätze 3a und 3c'
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||||
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3b: Einfügung von 'Kapital, das aufgrund der Eingehung nachrangiger Verbindlichkeiten eingezahlt ist'
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||||
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 4: Neue Formulierung für stille Reserven
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||||
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe b: Ersetzung von 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'
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||||
- § 53c Abs. 3a Satz 1: Neue Formulierung für nachrangiges Kapital
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||||
- § 53c Abs. 3a Satz 3: Hinzufügung von 'sofern nicht das Kapital durch die Einzahlung anderer, zumindest gleichwertiger Eigenmittel ersetzt worden ist'
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||||
- § 53c Abs. 3b: Neuer Absatz 3b zur Zurechnung von nachrangigem Kapital
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||||
- § 53c Abs. 3c: Neuer Absatz 3c zur Zurechnung von Genußrechtskapital und nachrangigen Verbindlichkeiten
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||||
- § 54 Abs. 1: Neue Formulierung für das gebundene Vermögen
|
||||
- § 54 Abs. 2 Buchstabe d: Einfügung von Anlagen in Anteile an Sondervermögen
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||||
- § 54a Abs. 1 Satz 1: Neue Formulierung für das gebundene Vermögen
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||||
- § 54a Abs. 2: Neue Formulierung für Anlagen in Forderungen und Schuldverschreibungen
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||||
- § 54 Abs. 3a: Absatz 3a wird aufgehoben.
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||||
- § 54 Abs. 4: Neue Fassung für Absatz 4, der die Anlagenquote und die Aufsichtsbehörde regelt.
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||||
- § 54 Abs. 4a bis 4c: Einführung neuer Absätze 4a bis 4c, die spezielle Anlagenquoten und Anlagen bei ein und demselben Aussteller regeln.
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||||
- § 54 Abs. 5: Neue Fassung für Absatz 5, der die Genehmigung von Anlagen und Quotenregelungen regelt.
|
||||
- § 54 Abs. 6: Neue Fassung für Absatz 6, der die Belegenheit des gebundenen Vermögens regelt.
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||||
- § 54b: Neue Fassung für § 54b, der die Anlagen für Lebensversicherungsverträge regelt.
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||||
- § 54c: Streichung des Wortes 'ausländischen' und Einfügung neuer Worte in § 54c.
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||||
- § 55a Abs. 1: Einfügung von Nummer 1a und Neufassung von Nummer 2 in § 55a Abs. 1.
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||||
- § 56a: Neufassung von Satz 3 und Einfügung neuer Sätze in § 56a.
|
||||
- § 57: Einführung neues § 57, der die Prüfung des Jahresabschlusses regelt.
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||||
- Zwischenüberschrift vor § 65: Neue Fassung für die Zwischenüberschrift vor § 65.
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||||
- § 65: Neue Fassung für § 65, der die Berechnung der Deckungsrückstellung regelt.
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||||
- § 66 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung für Absatz 1 Satz 1 in § 66.
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||||
- § 66 Abs. 1a: Einführung neuer Absatz 1a in § 66.
|
||||
- § 66 Abs. 2 und 3: Neue Fassung für Absatz 2 und 3 in § 66.
|
||||
- § 67: Neue Fassung für § 67, der die Rückversicherungen regelt.
|
||||
- § 71 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von 'so hat sie den Treuhänder selbst zu bestellen' durch 'so kann sie den Treuhänder selbst bestellen' in § 71 Abs. 2 Satz 3.
|
||||
- § 73: Ersetzung von 'die eingestellten Deckungsrücklagen' durch 'die eingestellte Deckungsrückstellung' in § 73.
|
||||
- § 77 Abs. 3 und 4: Ersetzung von 'rechnungsmäßige Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung' in § 77 Abs. 3 und 4.
|
||||
- § 79: Neue Fassung für § 79, der die Anwendbarkeit von Vorschriften für verschiedene Versicherungsarten regelt.
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||||
- § 80 Satz 1: Ersetzung von 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung' in § 80 Satz 1.
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- § 81 Abs. 1: Neue Fassung für Absatz 1 in § 81.
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## Wortlaut
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@@ -46,3 +46,4 @@
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- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1618 — Gesetz zur Sicherung des Einsatzes von Steinkohle in der Verstromung und zur Änderung des Atomgesetzes und des Stromeinspeisungsgesetzes
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- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1624 — Gesetz zur Änderung des Schornsteinfegergesetzes
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- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1630 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
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- **1994-07-28** · BGBl. 1994 I S. 1673 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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# Stellen dieser Station
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- § 12a: Neue Vorschriften für die Alterungsrückstellung in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankheitskosten- und Pflegekrankenversicherung.
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- § 12b: Neue Vorschriften für Prämienänderungen in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung, einschließlich der Einrichtung eines unabhängigen Treuhänders.
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- § 12c: Neue Ermächtigungen für das Bundesministerium der Finanzen zur Festlegung von versicherungsmathematischen Methoden und Verteilungsgrundsätzen.
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- § 12d: Neue Vorschriften für Prämienänderungen bei Versicherungsverträgen, die vor dem 29. Juli 1994 abgeschlossen wurden.
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- § 13: Änderungen in § 13, insbesondere Ergänzungen und Streichungen in den Absätzen 1, 2 und 3.
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- § 13a: Neue Vorschriften für das Direktversicherungsgeschäft in anderen Mitgliedstaaten der EU und EWR-Vertragsstaaten.
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- § 13b: Neue Vorschriften für die Errichtung von Niederlassungen in anderen Mitgliedstaaten der EU und EWR-Vertragsstaaten.
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- § 13c: Neue Vorschriften für die Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs in anderen Mitgliedstaaten der EU und EWR-Vertragsstaaten.
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- § 12: Einführung neuer Paragraphen § 12a bis § 12d, die Vorschriften zur Alterungsrückstellung, Prämienänderungen und Treuhänder in der Krankenversicherung regeln.
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- § 13: Änderungen an § 13, insbesondere Ergänzungen und Streichungen in den Absätzen 1, 2 und 3.
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- § 13a: Einführung von § 13a, der Vorschriften zur Betreibung des Direktversicherungsgeschäfts in anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten enthält.
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- § 13b: Einführung von § 13b, der Vorschriften zur Errichtung von Niederlassungen in anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten enthält.
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- § 13c: Einführung von § 13c, der Vorschriften zur Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs in anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten enthält.
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- § 13d: Einführung von § 13d, der Vorschriften zur Genehmigung von Prämienänderungen und der Aufsichtsbehörde als Treuhänder enthält.
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- § 27 Abs. 1 Nr. 5: Erweiterung der Anlagearten für das gebundene Vermögen, einschließlich von Aktien und Genussrechten an Börsen außerhalb der EU.
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- § 27 Abs. 1 Nr. 5a: Neue Anlageart für Aktien und Genussrechte sowie Geschäftsanteile und Forderungen aus nachrangigen Verbindlichkeiten.
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- § 27 Abs. 1 Nr. 6: Neue Anlageart für Anteile an Wertpapier-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft in der EU verwaltet werden.
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- § 27 Abs. 1 Nr. 7: Ersetzen von Hypotheken oder Grundschulden durch Grundpfandrechte und Ergänzung von neuen Anlagearten.
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- § 27 Abs. 1 Nr. 8 bis 13: Neue Anlagearten für Darlehen, Grundstücksanlagen, Anteile an Beteiligungs-Sondervermögen und andere Vermögenswerte.
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- § 27 Abs. 1 Nr. 14: Ergänzung von Klauseln zur Zulässigkeit von Anlagen nach EU-Richtlinien.
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- § 27 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Kongruenzregeln bei der Anlage des gebundenen Vermögens.
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- § 1 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt die Angabe '84 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 3' durch '89a, 93'
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- § 1 Abs. 2 Satz 2: Ersetzt die Angabe '82 bis 84' durch '82, 83' und '88 und 89' durch '88, 89, 89a und 93'
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- § 1 Abs. 3 Nr. 4: Streicht die Worte 'oder die ein auf Gesetz beruhendes Monopol besitzen'
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- § 1 Abs. 4: Fügt neuen Absatz 4 hinzu, der die Anwendungsbereiche für bestimmte Versicherungsgeschäfte regelt
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- § 5 Abs. 2: Ersetzt die Worte 'den Bezirk' durch 'das Gebiet'
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- § 5 Abs. 3: Streicht das Wort 'insbesondere' und ändert die Nummern 1 und 2, streicht die Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzes' in Nummer 4
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- § 5 Abs. 3: Streicht das Wort 'insbesondere', ändert die Nummern 1 und 2, streicht die Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzes' in Nummer 4
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- § 5 Abs. 5: Ändert die Nummern 1, 1a und 5, fügt die Nummern 6 und 7 hinzu
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- § 5 Abs. 6: Ändert die Bestimmungen zur Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen
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- § 6 Abs. 1: Ändert die Bestimmungen zur Erlaubnis für Versicherungsunternehmen
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- § 7a: Fügt neuen § 7a hinzu, der die Anforderungen an Geschäftsleiter und Inhaber bedeutender Beteiligungen regelt
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- § 81 Abs. 1 bb): Zusätzliche Sätze zur rechtlichen Aufsicht und Finanzaufsicht eingefügt.
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- § 5 Abs. 6: Ändert den Absatz 6, der die Ermächtigung für nähere Bestimmungen regelt
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- § 6 Abs. 1: Ändert den Absatz 1, der die Erlaubnis für Versicherungsunternehmen regelt
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- § 7a: Fügt neuen § 7a hinzu, der die Anforderungen an Geschäftsleiter und Beteiligte regelt
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- § 7: Neue Vorschriften für die Voraussetzungen der Geschäftsleiter und Anforderungen an das Versicherungsunternehmen.
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- § 8 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Versagung der Erlaubnis, einschließlich der Begründungen und zusätzliche Bedingungen.
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- § 8 Abs. 1a: Anpassung der Nummern und Ergänzung der Erlaubnis für die Krankenversicherung.
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- § 8 Abs. 3 und 4: Einführung neuer Absätze zur Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis auf Grundlage von EU-Beschlüssen.
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- § 8a Abs. 3 Satz 1: Ersetzung von § 8 Abs. 1 Nr. 1 durch § 7a Abs. 1.
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- § 10 Abs. 1: Anpassung der Anforderungen an die Angaben in Versicherungsverträgen.
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- § 10 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Anwendung von Absatz 1 auf Rückversicherung und Großrisiken.
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- § 10a: Einführung neuer Vorschriften für die Verbraucherinformation bei Versicherungsverträgen.
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- § 11: Neue Vorschriften für die Kalkulation der Prämien in der Lebensversicherung.
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- § 11a bis 11e: Einführung neuer Vorschriften für den Verantwortlichen Aktuar, die Berechnung der Prämien und Deckungsrückstellungen, sowie spezielle Regelungen für verschiedene Versicherungsarten.
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- § 12: Neue Vorschriften für die substitutive Krankenversicherung, einschließlich der Berechnung der Prämien und der Aufgaben des Verantwortlichen Aktuars.
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- § 81 Abs. 1 bb): Zusätzliche Sätze zur rechtlichen und Finanzaufsicht eingefügt.
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- § 81 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes zur Anordnung von Maßnahmen.
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- § 81 Abs. 2a: Neufassung des Absatzes zur Übertragung von Befugnissen auf einen Sonderbeauftragten.
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- § 81 Abs. 3 und Abs. 4 Satz 3: Absatz 3 und Absatz 4 Satz 3 gestrichen.
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- § 81d und 81e: Einfügung neuer Absätze zur Zuführung zur Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung und zur Tarifbestimmungen.
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- § 83: Neufassung des gesamten § 83 zur Befugnis der Aufsichtsbehörde.
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- § 84: Neufassung des gesamten § 84 zur Schweigepflicht.
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- § 7 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis festlegt.
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- § 7 Abs. 1a: Änderung des Absatzes 1a, insbesondere Ersetzung von „Nr. 19 bis 21“ durch „Nr. 19 bis 24“ und Neufassung des Satzes 2.
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- § 7 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei bestimmten EU-Beschlüssen regelt.
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- § 7 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Gründe für die Versagung der Erlaubnis begrenzt.
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- § 8 Abs. 1: Änderung des Absatzes 1, insbesondere Ersetzung von „§ 8 Abs. 1 Nr. 1“ durch „§ 7a Abs. 1“.
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- § 10 Abs. 1: Änderung des Absatzes 1, insbesondere Ersetzung von „sollen die Bestimmungen“ durch „müssen vollständige Angaben“ und Neufassung mehrerer Nummern.
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- § 10 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Anwendung auf Rückversicherung und Großrisiken regelt.
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- § 10a: Einfügung des neuen § 10a, der die Verbraucherinformationen für Versicherungsverträge regelt.
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- § 11: Neufassung des § 11, der die Kalkulation der Prämien in der Lebensversicherung regelt.
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- § 11a: Einfügung des neuen § 11a, der den Verantwortlichen Aktuar in Lebensversicherungsunternehmen regelt.
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- § 11b: Einfügung des neuen § 11b, der die Änderungen von Prämien und Bestimmungen zur Überschußbeteiligung regelt.
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- § 11c: Einfügung des neuen § 11c, der den Altbestand in der Lebensversicherung regelt.
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- § 11d: Einfügung des neuen § 11d, der die Versicherungen mit Rückgewähr der Prämie in der Unfallversicherung regelt.
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- § 11e: Einfügung des neuen § 11e, der die Berechnung der Deckungsrückstellung in bestimmten Versicherungsarten regelt.
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- § 12: Neufassung des § 12, der die substitutive Krankenversicherung regelt.
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- § 27 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Aktien und Genussrechten, einschließlich von Aktien und Genussrechten von Gesellschaften außerhalb der EU.
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- § 27 Abs. 1 Nr. 5a: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in nicht unter Nummer 5 fallenden Aktien und Genussrechten, sowie in Geschäftsanteilen und Forderungen.
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- § 27 Abs. 1 Nr. 6: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Anteilen an Wertpapier-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU verwaltet werden.
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- § 27 Abs. 1 Nr. 7: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Grundpfandrechten, Wertpapieren und Guthaben im Rahmen von Wertpapierdarlehen.
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- § 27 Abs. 1 Nr. 8: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Darlehen an verschiedene Stellen, einschließlich internationaler Organisationen und Unternehmen.
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- § 27 Abs. 1 Nr. 9: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Darlehen an Kreditinstitute und öffentlich-rechtliche Kreditinstitute.
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- § 27 Abs. 1 Nr. 10: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in EU-Mitgliedstaaten.
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- § 27 Abs. 1 Nr. 11: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Anteilen an Grundstücks-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat verwaltet werden.
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- § 27 Abs. 1 Nr. 12: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Vorauszahlungen oder Darlehen auf eigene Versicherungsscheine.
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- § 27 Abs. 1 Nr. 13: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Anteilen an Beteiligungs-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat verwaltet werden.
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- § 27 Abs. 1 Nr. 14: Neufassung des Abschnitts über Anlagen, die nach bestimmten Richtlinien nicht zulässig sind.
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- § 27 Abs. 3: Neufassung des Abschnitts über Kongruenzregeln für das gebundene Vermögen.
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- § 110: Neufassung des § 110 mit neuen Absätzen 1 bis 4
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- § 110b: Neufassung des § 110b mit neuen Absätzen 1 und 2
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- § 110c: Aufhebung des § 110c
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- § 110d: Neufassung des § 110d mit neuen Absätzen 1 bis 3
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- § 110e bis 110i: Aufhebung der §§ 110e bis 110i
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- § 111 Abs. 2: Ersetzung von '§ 5 Abs. 6 Satz 1 bis 3' durch 'Artikel 10 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über den Versicherungsvertrag'
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- § 111a bis 111d: Neufassung der §§ 111a bis 111d
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- Abschnitt Vlb.: Einfügung des neuen Abschnitts Vlb. mit § 111f
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- § 133b, 133c und 133e: Aufhebung der §§ 133b, 133c und 133e
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- § 134: Ersetzung von '§§ 14, 110h' durch '§§ 14, 108'
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- § 139 Abs. 1: Neufassung des § 139 Abs. 1
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- § 9 Abs. 1 Satz 2: Angaben für jeden Mitgliedstaat gesondert mitzuteilen
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- § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung von 'oder' durch Komma
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- § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Ersetzung von Punkt durch 'oder'
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- § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4: Neue Nummer 4 hinzugefügt
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- § 12 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut für Satz 2
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- § 12 Abs. 6: Neuer Satz angefügt
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- § 13 Abs. 5: Neuer Absatz 5 angefügt
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- § 14 Nr. 2: Neuer Wortlaut für Nr. 2
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- § 15: Neuer Wortlaut für § 15
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- § 16: § 16 wird aufgehoben
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- § 4: Neue Bestimmungen für die Anwendung des Versicherungsaufsichtsgesetzes auf Versicherungsunternehmen in Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums.
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- § 5: Bestimmungen zur Anwendung von § 31 des Versicherungsvertragsgesetzes auf bestehende Versicherungsverhältnisse.
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- § 6: Bestimmungen zur Anwendung von §§ 173 bis 178 des Versicherungsvertragsgesetzes auf bestehende Lebensversicherungsverhältnisse.
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- § 7: Bestimmungen zur Anwendung von Änderungen der Tarife für bestehende Krankenversicherungsverhältnisse.
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- § 8: Bestimmungen zur Anwendung von Änderungen der Tarife für bestehende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsverhältnisse.
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- § 9: Bestimmungen zur Niederschrift von Änderungen der Versicherungsverhältnisse in einem Nachtrag zum Versicherungsvertrag.
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- § 10: Bestimmungen zur Anwendung von genehmigten Versicherungsbedingungen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
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- § 140 Abs. 1: Neufassung des § 140 Abs. 1, der Strafen für unerlaubtes Versicherungsgeschäft, unzulässige Geschäftstätigkeit und Zuwiderhandlung gegen Anordnungen regelt.
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- § 144: Änderung des § 144, insbesondere Ergänzung von Absatz 1a, der Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldvorschriften regelt.
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- § 144a Abs. 1: Änderung des § 144a Abs. 1, insbesondere Neufassung von Nummer 1 und 3, die Ordnungswidrigkeiten regeln.
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- § 153: Aufhebung des § 153.
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- § 155: Aufhebung des § 155.
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- § 156: Änderung des § 156, insbesondere Hinzufügung von Absatz 2, der die Anwendung des Aktiengesetzes für öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen regelt.
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- § 156a: Änderung des § 156a, insbesondere Neufassung von Absatz 1, 3 und 4 sowie Hinzufügung von Absatz 6, der die Anwendung von Vorschriften für kleinere Vereine und Pensionskassen regelt.
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- § 157 Abs. 1: Änderung des § 157 Abs. 1, der Abweichungen von Vorschriften für kleinere Vereine und Pensionskassen regelt.
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- § 157a Abs. 3: Änderung des § 157a Abs. 3, der die Anwendung von Vorschriften bei Freistellungen von Vorschriften regelt.
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- Anlage: Änderung der Anlage, insbesondere Ergänzung von Teil D, der Verbraucherinformationen regelt.
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- § 13a: Neue Vorschriften für die Zustimmung zur Aufnahme des Direktversicherungsgeschäfts im Dienstleistungsverkehr
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- § 13d: Neue Anzeigepflichten für Versicherungsunternehmen an die Aufsichtsbehörde
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- § 14 Abs. 1 Satz 4: Streichung des vierten Satzes im ersten Absatz
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- § 14 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a zur Übertragung von Versicherungsbeständen
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- § 22 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Postscheckkonto' durch 'Postgirokonto'
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- § 41 Abs. 1: Anpassung der Angaben und Einfügung eines Vorbehalts
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- § 41 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Ermächtigung des Vorstands zur Änderung von allgemeinen Versicherungsbedingungen
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- § 53c Abs. 2 Satz 1: Streichung der Worte 'die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf'
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- § 53c Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften zur Umrechnung von Beträgen in ECU
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- § 53c Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes 2a zur Sicherstellung der Solvabilität
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- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a: Anpassung der Angabe zum Grundkapital
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- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3a: Ersetzung der Angabe 'des Absatzes 3a' durch 'der Absätze 3a und 3c'
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- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3b: Einfügung einer neuen Nummer 3b zur Eingezahlung von Kapital
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- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 4: Anpassung der Angabe zu stille Reserven
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- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe b: Ersetzung des Wortes 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'
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- § 53c Abs. 3a Satz 1: Anpassung der Bedingungen für die Zurechnung von Kapital
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- § 53c Abs. 3a Satz 3: Hinzufügung eines Halbsatzes zur Rückerstattung des Kapitals
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- § 53c Abs. 3b: Einfügung eines neuen Absatzes 3b zur Zurechnung von Kapital aus nachrangigen Verbindlichkeiten
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- § 53c Abs. 3c: Einfügung eines neuen Absatzes 3c zur Zurechnung des Gesamtbetrags von Genußrechtskapital und nachrangigen Verbindlichkeiten
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- § 54 Abs. 1: Anpassung der Definition des gebundenen Vermögens
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- § 54 Abs. 2 Buchstabe d: Einfügung eines neuen Buchstabens d zur Anlage in Anteile an Sondervermögen
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- § 54a Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Anlagevorschriften für das gebundene Vermögen
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- § 54a Abs. 2: Anpassung der Anlagevorschriften für Forderungen und Schuldverschreibungen
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- § 433 Abs. 3a: Absatz 3a wird aufgehoben.
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- § 433 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4, der die Anlagenquote und die Aufsichtsbehörde regelt.
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- § 433 Abs. 4a: Einfügung von Absatz 4a, der Inhaberschuldverschreibungen regelt.
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- § 433 Abs. 4b: Einfügung von Absatz 4b, der Anlagen bei ein und demselben Aussteller regelt.
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- § 433 Abs. 4c: Einfügung von Absatz 4c, der Anlagen in Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten regelt.
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- § 433 Abs. 5: Neue Fassung des Absatzes 5, der die Genehmigung von Anlagen und Quoten regelt.
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- § 433 Abs. 6: Neue Fassung des Absatzes 6, der die Belegenheit des gebundenen Vermögens regelt.
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- § 54b: Neue Fassung des § 54b, der die Anlage von Beständen des Deckungsstocks regelt.
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- § 54c: Streichung des Wortes 'ausländischen' und Einfügung von 'in einem Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft und der anderen Vertragsstaaten des EWR-Abkommens'.
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- § 55a Abs. 1: Einfügung von Nummer 1a und Neufassung von Nummer 2.
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- § 56a: Neue Fassung von Satz 3 und Einfügung von neuen Sätzen.
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- § 57: Einfügung von § 57, der die Prüfung des Jahresabschlusses regelt.
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- Zwischenüberschrift vor § 65: Neue Fassung der Zwischenüberschrift vor § 65.
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- § 65: Neue Fassung des § 65, der die Berechnung der Deckungsrückstellung regelt.
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- § 66 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung von Absatz 1 Satz 1.
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- § 66 Abs. 1a: Einfügung von Absatz 1a, der den Mindestumfang des Deckungsstocks regelt.
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- § 66 Abs. 2 und 3: Neue Fassung von Absatz 2 und 3.
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- § 67: Neue Fassung des § 67, der die Rückversicherungen regelt.
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- § 71 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von 'so hat sie den Treuhänder selbst zu bestellen' durch 'so kann sie den Treuhänder selbst bestellen'.
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- § 73: Ersetzung von 'die eingestellten Deckungsrücklagen' durch 'die eingestellte Deckungsrückstellung'.
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- § 77 Abs. 3 und 4: Ersetzung von 'rechnungsmäßige Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'.
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- § 79: Neue Fassung des § 79, der die Anwendung von Vorschriften für verschiedene Versicherungsarten regelt.
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- § 80 Satz 1: Ersetzung von 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'.
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- § 81 Abs. 1: Neue Fassung von Absatz 1 Satz 1.
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- § 85: Neuer Paragraph zur Aufsicht über die in anderen Mitgliedstaaten ausgeübte Geschäftstätigkeit.
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- § 87 Abs. 1 Nr. 3: Streichung des Satzes über den Geschäftsbetrieb, der den guten Sitten widerspricht.
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- § 87 Abs. 1: Hinzufügung einer neuen Nummer 4.
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- § 87 Abs. 4: Aufhebung des Absatzes 4.
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- § 87 Abs. 6: Neuer Absatz zur Möglichkeit der Abberufung von Geschäftsleitern.
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- § 87a Satz 3: Anpassung der Anwendung von § 87 Abs. 3 bis 5.
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- § 89 Abs. 2 Satz 3: Anpassung der Herabsetzung von Deckungsrückstellungen und Versicherungssummen.
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- § 89a: Neuer Paragraph zur Widerspruchsmöglichkeit gegen Maßnahmen.
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- Zwischenüberschrift vor § 90: Neue Fassung der Zwischenüberschrift.
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- § 91: Aufhebung des Paragraphen.
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- § 93: Neuer Paragraph zur Durchsetzung von Verfügungen mit Zwangsmitteln.
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- § 101 Abs. 1: Anpassung der Verweisnummer.
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- § 101 Abs. 2: Erweiterung der Angaben für Versicherungsunternehmen.
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- § 103a: Neuer Paragraph zur Veröffentlichung von Wahrscheinlichkeitstafeln und statistischen Daten.
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- Abschnitt Va: Neuer Abschnitt zur Beaufsichtigung der Inhaber bedeutender Beteiligungen.
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- Überschrift des Abschnitts VI: Neue Fassung der Überschrift.
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- § 105 Abs. 1: Ersetzung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzes' durch 'Inland'.
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- § 106 Abs. 3 Satz 2: Hinzufügung von 'und persönlichen Voraussetzungen'.
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- § 106b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Streichung des Satzes über die Vorlage.
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- § 106b Abs. 2 Satz 8: Aufhebung des Satzes.
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- § 106b Abs. 5 Satz 1 Nr. 1: Hinzufügung von 'oder den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum'.
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- § 106c: Anpassung der Verweisnummer.
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- § 108: Neuer Paragraph zur Übertragung von Versicherungsbeständen.
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- § 109: Aufhebung des Paragraphen.
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- Zwischenüberschrift des 2. Unterabschnitts vor § 110a: Streichung der Zwischenüberschrift.
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- § 110a: Neue Fassung des Paragraphen zur Geschäftstätigkeit von Versicherungsunternehmen im Inland.
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- § 110: Neufassung des § 110 mit neuen Vorschriften für die Aufsicht von Versicherungsunternehmen mit Sitz im Ausland.
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- § 110b: Neufassung des § 110b mit Vorschriften für die Geschäftstätigkeit von bei Lloyd's vereinigten Einzelversicherern.
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- § 110c: Aufhebung des § 110c.
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- § 110d: Neufassung des § 110d mit Vorschriften für Versicherungsunternehmen mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Vertragsstaaten.
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- § 110e bis 110i: Aufhebung der §§ 110e bis 110i.
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- § 111 Abs. 2: Ersetzung der Angabe '§ 5 Abs. 6 Satz 1 bis 3' durch 'Artikel 10 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über den Versicherungsvertrag'.
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- § 111a bis 111d: Neufassung der §§ 111a bis 111d mit neuen Vorschriften für die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden.
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- Abschnitt Vlb.: Einfügung des Abschnitts Vlb. mit Vorschriften für Meldungen an die Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
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- § 133b, 133c und 133e: Aufhebung der §§ 133b, 133c und 133e.
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- § 134: Ersetzung der Angabe '§§ 14, 110h' durch '§§ 14, 108'.
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- § 139 Abs. 1: Neufassung des § 139 Abs. 1 mit aktualisierten Strafvorschriften für falsche versicherungsmathematische Bestätigungen.
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- § 140 Abs. 1: Neufassung des gesamten Absatzes 1
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- § 144 Abs. 1: Änderungen in Nummer 2 und 4, Ergänzung von Nummer 5
|
||||
- § 144 Abs. 1a: Einfügung des neuen Absatzes 1a
|
||||
- § 144 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
|
||||
- § 144a Abs. 1: Änderungen in Nummer 1 und 3
|
||||
- § 153: Aufhebung des § 153
|
||||
- § 155: Aufhebung des § 155
|
||||
- § 156: Einfügung von Absatz 2
|
||||
- § 156a Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
|
||||
- § 156a Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
|
||||
- § 156a Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4
|
||||
- § 156a Abs. 6: Einfügung des neuen Absatzes 6
|
||||
- § 157 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
|
||||
- § 157a Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
|
||||
- Anlage: Änderungen in Teil A, Teil C und Ergänzung von Teil D
|
||||
- § 87 Abs. 1 Nr. 3: Streichung der Bedingung, dass der Geschäftsbetrieb den guten Sitten widersprechen darf
|
||||
- § 87 Abs. 1: Hinzufügung einer neuen Bedingung für die Widerrufung der Erlaubnis
|
||||
- § 87 Abs. 4: Streichung des vierten Satzes
|
||||
- § 87 Abs. 6: Neuer Absatz zur Möglichkeit der Abberufung von Geschäftsleitern
|
||||
- § 87a Satz 3: Anpassung der Anwendung von § 87 Abs. 3 bis 5
|
||||
- § 89 Abs. 2 Satz 3: Anpassung der Herabsetzung von Deckungsrückstellungen und Versicherungssummen
|
||||
- § 89a: Neuer Paragraph zur Widerspruchsmöglichkeit gegen Maßnahmen
|
||||
- § 91: Streichung des Paragraphen
|
||||
- § 93: Neuer Paragraph zur Durchsetzung von Verfügungen durch Zwangsmittel
|
||||
- § 101: Anpassung der Anwendung von § 83 Abs. 1 Nr. 4
|
||||
- § 103a: Neuer Paragraph zur Veröffentlichung von Wahrscheinlichkeitstafeln und statistischen Daten
|
||||
- Abschnitt Va: Neuer Abschnitt zur Beaufsichtigung der Inhaber bedeutender Beteiligungen
|
||||
- § 105 Abs. 1: Ersetzung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzes' durch 'Inland'
|
||||
- § 106 Abs. 3 Satz 2: Hinzufügung von 'und persönlichen Voraussetzungen' und Ersetzung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzes' durch 'Inland'
|
||||
- § 106b: Streichung von 'sofern ihre Vorlage nicht nach § 5 Abs. 6 entfällt' und Hinzufügung von 'oder den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum'
|
||||
- § 106c: Ersetzung von '§ 8 Abs. 1 Nr. 2' durch '§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3'
|
||||
- § 108: Neuer Paragraph zur Übertragung von Versicherungsbeständen
|
||||
- § 109: Streichung des Paragraphen
|
||||
- § 110a: Neue Fassung des Paragraphen zur Geschäftstätigkeit von Versicherungsunternehmen im Inland
|
||||
- § 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2: Bescheinigung über Versicherungssparten und Risiken
|
||||
- § 13d: Anzeigepflichten der Versicherungsunternehmen
|
||||
- § 14 Abs. 1 Satz 4: Satz 4 von Absatz 1 wird gestrichen
|
||||
- § 14 Abs. 1a: Neuer Absatz 1a zur Übertragung von Versicherungsbeständen
|
||||
- § 22 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'Postscheckkonto' durch 'Postgirokonto'
|
||||
- § 41 Abs. 1: Ersetzung von '§ 39 Abs. 1 bis 3' durch '§ 39 Abs. 1 und 2' und Einfügung von 'vorbehaltlich des Absatzes 2'
|
||||
- § 41 Abs. 2: Neuer Absatz 2 zur Ermächtigung des Vorstands zur Änderung von allgemeinen Versicherungsbedingungen
|
||||
- § 53c Abs. 2 Satz 1: Streichung von 'die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf'
|
||||
- § 53c Abs. 2 Satz 2: Neuer Satz 2 zur Festlegung des Gegenwerts in Deutscher Mark
|
||||
- § 53c Abs. 2a: Neuer Absatz 2a zur Sicherstellung der Solvabilität
|
||||
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a: Neue Formulierung für Aktiengesellschaften
|
||||
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3a: Ersetzung von 'des Absatzes 3a' durch 'der Absätze 3a und 3c'
|
||||
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3b: Einfügung von 'Kapital, das aufgrund der Eingehung nachrangiger Verbindlichkeiten eingezahlt ist'
|
||||
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 4: Neue Formulierung für stille Reserven
|
||||
- § 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe b: Ersetzung von 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'
|
||||
- § 53c Abs. 3a Satz 1: Neue Formulierung für nachrangiges Kapital
|
||||
- § 53c Abs. 3a Satz 3: Hinzufügung von 'sofern nicht das Kapital durch die Einzahlung anderer, zumindest gleichwertiger Eigenmittel ersetzt worden ist'
|
||||
- § 53c Abs. 3b: Neuer Absatz 3b zur Zurechnung von nachrangigem Kapital
|
||||
- § 53c Abs. 3c: Neuer Absatz 3c zur Zurechnung von Genußrechtskapital und nachrangigen Verbindlichkeiten
|
||||
- § 54 Abs. 1: Neue Formulierung für das gebundene Vermögen
|
||||
- § 54 Abs. 2 Buchstabe d: Einfügung von Anlagen in Anteile an Sondervermögen
|
||||
- § 54a Abs. 1 Satz 1: Neue Formulierung für das gebundene Vermögen
|
||||
- § 54a Abs. 2: Neue Formulierung für Anlagen in Forderungen und Schuldverschreibungen
|
||||
- § 54 Abs. 3a: Absatz 3a wird aufgehoben.
|
||||
- § 54 Abs. 4: Neue Fassung für Absatz 4, der die Anlagenquote und die Aufsichtsbehörde regelt.
|
||||
- § 54 Abs. 4a bis 4c: Einführung neuer Absätze 4a bis 4c, die spezielle Anlagenquoten und Anlagen bei ein und demselben Aussteller regeln.
|
||||
- § 54 Abs. 5: Neue Fassung für Absatz 5, der die Genehmigung von Anlagen und Quotenregelungen regelt.
|
||||
- § 54 Abs. 6: Neue Fassung für Absatz 6, der die Belegenheit des gebundenen Vermögens regelt.
|
||||
- § 54b: Neue Fassung für § 54b, der die Anlagen für Lebensversicherungsverträge regelt.
|
||||
- § 54c: Streichung des Wortes 'ausländischen' und Einfügung neuer Worte in § 54c.
|
||||
- § 55a Abs. 1: Einfügung von Nummer 1a und Neufassung von Nummer 2 in § 55a Abs. 1.
|
||||
- § 56a: Neufassung von Satz 3 und Einfügung neuer Sätze in § 56a.
|
||||
- § 57: Einführung neues § 57, der die Prüfung des Jahresabschlusses regelt.
|
||||
- Zwischenüberschrift vor § 65: Neue Fassung für die Zwischenüberschrift vor § 65.
|
||||
- § 65: Neue Fassung für § 65, der die Berechnung der Deckungsrückstellung regelt.
|
||||
- § 66 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung für Absatz 1 Satz 1 in § 66.
|
||||
- § 66 Abs. 1a: Einführung neuer Absatz 1a in § 66.
|
||||
- § 66 Abs. 2 und 3: Neue Fassung für Absatz 2 und 3 in § 66.
|
||||
- § 67: Neue Fassung für § 67, der die Rückversicherungen regelt.
|
||||
- § 71 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von 'so hat sie den Treuhänder selbst zu bestellen' durch 'so kann sie den Treuhänder selbst bestellen' in § 71 Abs. 2 Satz 3.
|
||||
- § 73: Ersetzung von 'die eingestellten Deckungsrücklagen' durch 'die eingestellte Deckungsrückstellung' in § 73.
|
||||
- § 77 Abs. 3 und 4: Ersetzung von 'rechnungsmäßige Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung' in § 77 Abs. 3 und 4.
|
||||
- § 79: Neue Fassung für § 79, der die Anwendbarkeit von Vorschriften für verschiedene Versicherungsarten regelt.
|
||||
- § 80 Satz 1: Ersetzung von 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung' in § 80 Satz 1.
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||||
- § 81 Abs. 1: Neue Fassung für Absatz 1 in § 81.
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||||
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@@ -1,8 +1,8 @@
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# § 1
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
||||
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||||
§ 1 Abs. 2 Satz 1: Ersetzt die Angabe '84 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 3' durch '89a, 93'
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||||
# § 10
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
||||
|
||||
§ 10 Abs. 1: Änderung des Absatzes 1, insbesondere Ersetzung von „sollen die Bestimmungen“ durch „müssen vollständige Angaben“ und Neufassung mehrerer Nummern.
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||||
§ 10 Abs. 1: Anpassung der Anforderungen an die Angaben in Versicherungsverträgen.
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||||
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||||
§ 10 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Anwendung auf Rückversicherung und Großrisiken regelt.
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||||
§ 10: Bestimmungen zur Anwendung von genehmigten Versicherungsbedingungen in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
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||||
§ 10 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Anwendung von Absatz 1 auf Rückversicherung und Großrisiken.
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@@ -1,9 +1,7 @@
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# § 101
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
||||
|
||||
§ 101 Abs. 1: Anpassung der Verweisnummer.
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§ 101 Abs. 2: Erweiterung der Angaben für Versicherungsunternehmen.
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||||
§ 101: Anpassung der Anwendung von § 83 Abs. 1 Nr. 4
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# § 103a
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
||||
|
||||
§ 103a: Neuer Paragraph zur Veröffentlichung von Wahrscheinlichkeitstafeln und statistischen Daten.
|
||||
§ 103a: Neuer Paragraph zur Veröffentlichung von Wahrscheinlichkeitstafeln und statistischen Daten
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||||
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||||
@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 105
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
||||
|
||||
§ 105 Abs. 1: Ersetzung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzes' durch 'Inland'.
|
||||
§ 105 Abs. 1: Ersetzung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzes' durch 'Inland'
|
||||
|
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 106
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
||||
|
||||
§ 106 Abs. 3 Satz 2: Hinzufügung von 'und persönlichen Voraussetzungen'.
|
||||
§ 106 Abs. 3 Satz 2: Hinzufügung von 'und persönlichen Voraussetzungen' und Ersetzung von 'Geltungsbereich dieses Gesetzes' durch 'Inland'
|
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||||
@@ -1,11 +1,7 @@
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||||
# § 106b
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
||||
|
||||
§ 106b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Streichung des Satzes über die Vorlage.
|
||||
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||||
§ 106b Abs. 2 Satz 8: Aufhebung des Satzes.
|
||||
|
||||
§ 106b Abs. 5 Satz 1 Nr. 1: Hinzufügung von 'oder den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum'.
|
||||
§ 106b: Streichung von 'sofern ihre Vorlage nicht nach § 5 Abs. 6 entfällt' und Hinzufügung von 'oder den anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum'
|
||||
|
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 106c
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
||||
|
||||
§ 106c: Anpassung der Verweisnummer.
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||||
§ 106c: Ersetzung von '§ 8 Abs. 1 Nr. 2' durch '§ 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3'
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||||
|
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 108
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|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
||||
|
||||
§ 108: Neuer Paragraph zur Übertragung von Versicherungsbeständen.
|
||||
§ 108: Neuer Paragraph zur Übertragung von Versicherungsbeständen
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 109
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
||||
|
||||
§ 109: Aufhebung des Paragraphen.
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||||
§ 109: Streichung des Paragraphen
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 10a
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
||||
|
||||
§ 10a: Einfügung des neuen § 10a, der die Verbraucherinformationen für Versicherungsverträge regelt.
|
||||
§ 10a: Einführung neuer Vorschriften für die Verbraucherinformation bei Versicherungsverträgen.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 11
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
||||
|
||||
§ 11: Neufassung des § 11, der die Kalkulation der Prämien in der Lebensversicherung regelt.
|
||||
§ 11: Neue Vorschriften für die Kalkulation der Prämien in der Lebensversicherung.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 110
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
||||
|
||||
§ 110: Neufassung des § 110 mit neuen Absätzen 1 bis 4
|
||||
§ 110: Neufassung des § 110 mit neuen Vorschriften für die Aufsicht von Versicherungsunternehmen mit Sitz im Ausland.
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@@ -1,9 +1,7 @@
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||||
# § 110a
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
Zwischenüberschrift des 2. Unterabschnitts vor § 110a: Streichung der Zwischenüberschrift.
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||||
§ 110a: Neue Fassung des Paragraphen zur Geschäftstätigkeit von Versicherungsunternehmen im Inland.
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||||
§ 110a: Neue Fassung des Paragraphen zur Geschäftstätigkeit von Versicherungsunternehmen im Inland
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 110b
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
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|
||||
§ 110b: Neufassung des § 110b mit neuen Absätzen 1 und 2
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||||
§ 110b: Neufassung des § 110b mit Vorschriften für die Geschäftstätigkeit von bei Lloyd's vereinigten Einzelversicherern.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 110c
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
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||||
§ 110c: Aufhebung des § 110c
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||||
§ 110c: Aufhebung des § 110c.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 110d
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
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||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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§ 110d: Neufassung des § 110d mit neuen Absätzen 1 bis 3
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§ 110d: Neufassung des § 110d mit Vorschriften für Versicherungsunternehmen mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten oder EWR-Vertragsstaaten.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 110e
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
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> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
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||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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§ 110e bis 110i: Aufhebung der §§ 110e bis 110i
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§ 110e bis 110i: Aufhebung der §§ 110e bis 110i.
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# § 111
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
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> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
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||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
§ 111 Abs. 2: Ersetzung von '§ 5 Abs. 6 Satz 1 bis 3' durch 'Artikel 10 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über den Versicherungsvertrag'
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§ 111 Abs. 2: Ersetzung der Angabe '§ 5 Abs. 6 Satz 1 bis 3' durch 'Artikel 10 Abs. 1 des Einführungsgesetzes zu dem Gesetz über den Versicherungsvertrag'.
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# § 111a
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
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||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
§ 111a bis 111d: Neufassung der §§ 111a bis 111d
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§ 111a bis 111d: Neufassung der §§ 111a bis 111d mit neuen Vorschriften für die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsbehörden.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 11a
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
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||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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§ 11a: Einfügung des neuen § 11a, der den Verantwortlichen Aktuar in Lebensversicherungsunternehmen regelt.
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§ 11a bis 11e: Einführung neuer Vorschriften für den Verantwortlichen Aktuar, die Berechnung der Prämien und Deckungsrückstellungen, sowie spezielle Regelungen für verschiedene Versicherungsarten.
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# § 12
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
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||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
§ 12: Neufassung des § 12, der die substitutive Krankenversicherung regelt.
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§ 12: Einführung neuer Paragraphen § 12a bis § 12d, die Vorschriften zur Alterungsrückstellung, Prämienänderungen und Treuhänder in der Krankenversicherung regeln.
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§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2: Ersetzung von 'oder' durch Komma
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§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Ersetzung von Punkt durch 'oder'
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§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4: Neue Nummer 4 hinzugefügt
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§ 12 Abs. 1 Satz 2: Neuer Wortlaut für Satz 2
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§ 12 Abs. 6: Neuer Satz angefügt
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§ 12: Neue Vorschriften für die substitutive Krankenversicherung, einschließlich der Berechnung der Prämien und der Aufgaben des Verantwortlichen Aktuars.
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# § 13
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
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||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
§ 13: Änderungen in § 13, insbesondere Ergänzungen und Streichungen in den Absätzen 1, 2 und 3.
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§ 13 Abs. 5: Neuer Absatz 5 angefügt
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§ 13: Änderungen an § 13, insbesondere Ergänzungen und Streichungen in den Absätzen 1, 2 und 3.
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# § 133b
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
§ 133b, 133c und 133e: Aufhebung der §§ 133b, 133c und 133e
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||||
§ 133b, 133c und 133e: Aufhebung der §§ 133b, 133c und 133e.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 134
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
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||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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§ 134: Ersetzung von '§§ 14, 110h' durch '§§ 14, 108'
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§ 134: Ersetzung der Angabe '§§ 14, 110h' durch '§§ 14, 108'.
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# § 139
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
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||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
§ 139 Abs. 1: Neufassung des § 139 Abs. 1
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||||
§ 139 Abs. 1: Neufassung des § 139 Abs. 1 mit aktualisierten Strafvorschriften für falsche versicherungsmathematische Bestätigungen.
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@@ -1,9 +1,7 @@
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# § 13a
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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§ 13a: Neue Vorschriften für das Direktversicherungsgeschäft in anderen Mitgliedstaaten der EU und EWR-Vertragsstaaten.
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§ 13a: Neue Vorschriften für die Zustimmung zur Aufnahme des Direktversicherungsgeschäfts im Dienstleistungsverkehr
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§ 13a: Einführung von § 13a, der Vorschriften zur Betreibung des Direktversicherungsgeschäfts in anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten enthält.
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# § 13b
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
||||
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||||
§ 13b: Neue Vorschriften für die Errichtung von Niederlassungen in anderen Mitgliedstaaten der EU und EWR-Vertragsstaaten.
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§ 13b: Einführung von § 13b, der Vorschriften zur Errichtung von Niederlassungen in anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten enthält.
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§ 13b Abs. 2 Satz 2 Nr. 2: Bescheinigung über Versicherungssparten und Risiken
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# § 13c
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
||||
|
||||
§ 13c: Neue Vorschriften für die Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs in anderen Mitgliedstaaten der EU und EWR-Vertragsstaaten.
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||||
§ 13c: Einführung von § 13c, der Vorschriften zur Aufnahme des Dienstleistungsverkehrs in anderen EU-Mitgliedstaaten und EWR-Vertragsstaaten enthält.
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@@ -1,7 +1,9 @@
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||||
# § 13d
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
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||||
§ 13d: Neue Anzeigepflichten für Versicherungsunternehmen an die Aufsichtsbehörde
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||||
§ 13d: Einführung von § 13d, der Vorschriften zur Genehmigung von Prämienänderungen und der Aufsichtsbehörde als Treuhänder enthält.
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§ 13d: Anzeigepflichten der Versicherungsunternehmen
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@@ -1,11 +1,9 @@
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||||
# § 14
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
||||
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||||
§ 14 Nr. 2: Neuer Wortlaut für Nr. 2
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||||
§ 14 Abs. 1 Satz 4: Satz 4 von Absatz 1 wird gestrichen
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§ 14 Abs. 1 Satz 4: Streichung des vierten Satzes im ersten Absatz
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||||
§ 14 Abs. 1a: Einfügung eines neuen Absatzes 1a zur Übertragung von Versicherungsbeständen
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||||
§ 14 Abs. 1a: Neuer Absatz 1a zur Übertragung von Versicherungsbeständen
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||||
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 140
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
||||
|
||||
§ 140 Abs. 1: Neufassung des § 140 Abs. 1, der Strafen für unerlaubtes Versicherungsgeschäft, unzulässige Geschäftstätigkeit und Zuwiderhandlung gegen Anordnungen regelt.
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||||
§ 140 Abs. 1: Neufassung des gesamten Absatzes 1
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||||
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@@ -1,7 +1,11 @@
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# § 144
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
||||
|
||||
§ 144: Änderung des § 144, insbesondere Ergänzung von Absatz 1a, der Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldvorschriften regelt.
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||||
§ 144 Abs. 1: Änderungen in Nummer 2 und 4, Ergänzung von Nummer 5
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§ 144 Abs. 1a: Einfügung des neuen Absatzes 1a
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§ 144 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 144a
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
|
||||
§ 144a Abs. 1: Änderung des § 144a Abs. 1, insbesondere Neufassung von Nummer 1 und 3, die Ordnungswidrigkeiten regeln.
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§ 144a Abs. 1: Änderungen in Nummer 1 und 3
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 153
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
§ 153: Aufhebung des § 153.
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||||
§ 153: Aufhebung des § 153
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 155
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
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||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
§ 155: Aufhebung des § 155.
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||||
§ 155: Aufhebung des § 155
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 156
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
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||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
§ 156: Änderung des § 156, insbesondere Hinzufügung von Absatz 2, der die Anwendung des Aktiengesetzes für öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen regelt.
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§ 156: Einfügung von Absatz 2
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@@ -1,7 +1,13 @@
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# § 156a
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
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||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
§ 156a: Änderung des § 156a, insbesondere Neufassung von Absatz 1, 3 und 4 sowie Hinzufügung von Absatz 6, der die Anwendung von Vorschriften für kleinere Vereine und Pensionskassen regelt.
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§ 156a Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
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§ 156a Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
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§ 156a Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4
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§ 156a Abs. 6: Einfügung des neuen Absatzes 6
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 157
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
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> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
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> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
§ 157 Abs. 1: Änderung des § 157 Abs. 1, der Abweichungen von Vorschriften für kleinere Vereine und Pensionskassen regelt.
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§ 157 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1
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# § 157a
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
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||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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§ 157a Abs. 3: Änderung des § 157a Abs. 3, der die Anwendung von Vorschriften bei Freistellungen von Vorschriften regelt.
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§ 157a Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 22
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
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||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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§ 22 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung des Wortes 'Postscheckkonto' durch 'Postgirokonto'
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§ 22 Abs. 2 Satz 1: Ersetzung von 'Postscheckkonto' durch 'Postgirokonto'
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@@ -1,29 +1,19 @@
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# § 27
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
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||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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§ 27 Abs. 1 Nr. 5: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Aktien und Genussrechten, einschließlich von Aktien und Genussrechten von Gesellschaften außerhalb der EU.
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§ 27 Abs. 1 Nr. 5: Erweiterung der Anlagearten für das gebundene Vermögen, einschließlich von Aktien und Genussrechten an Börsen außerhalb der EU.
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§ 27 Abs. 1 Nr. 5a: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in nicht unter Nummer 5 fallenden Aktien und Genussrechten, sowie in Geschäftsanteilen und Forderungen.
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§ 27 Abs. 1 Nr. 5a: Neue Anlageart für Aktien und Genussrechte sowie Geschäftsanteile und Forderungen aus nachrangigen Verbindlichkeiten.
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§ 27 Abs. 1 Nr. 6: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Anteilen an Wertpapier-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU verwaltet werden.
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§ 27 Abs. 1 Nr. 6: Neue Anlageart für Anteile an Wertpapier-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft in der EU verwaltet werden.
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§ 27 Abs. 1 Nr. 7: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Grundpfandrechten, Wertpapieren und Guthaben im Rahmen von Wertpapierdarlehen.
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§ 27 Abs. 1 Nr. 7: Ersetzen von Hypotheken oder Grundschulden durch Grundpfandrechte und Ergänzung von neuen Anlagearten.
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§ 27 Abs. 1 Nr. 8: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Darlehen an verschiedene Stellen, einschließlich internationaler Organisationen und Unternehmen.
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§ 27 Abs. 1 Nr. 8 bis 13: Neue Anlagearten für Darlehen, Grundstücksanlagen, Anteile an Beteiligungs-Sondervermögen und andere Vermögenswerte.
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§ 27 Abs. 1 Nr. 9: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Darlehen an Kreditinstitute und öffentlich-rechtliche Kreditinstitute.
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§ 27 Abs. 1 Nr. 14: Ergänzung von Klauseln zur Zulässigkeit von Anlagen nach EU-Richtlinien.
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§ 27 Abs. 1 Nr. 10: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in bebauten Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in EU-Mitgliedstaaten.
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§ 27 Abs. 1 Nr. 11: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Anteilen an Grundstücks-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat verwaltet werden.
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§ 27 Abs. 1 Nr. 12: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Vorauszahlungen oder Darlehen auf eigene Versicherungsscheine.
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§ 27 Abs. 1 Nr. 13: Neufassung des Abschnitts über Anlagen in Anteilen an Beteiligungs-Sondervermögen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat verwaltet werden.
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§ 27 Abs. 1 Nr. 14: Neufassung des Abschnitts über Anlagen, die nach bestimmten Richtlinien nicht zulässig sind.
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§ 27 Abs. 3: Neufassung des Abschnitts über Kongruenzregeln für das gebundene Vermögen.
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§ 27 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Kongruenzregeln bei der Anlage des gebundenen Vermögens.
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# § 41
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
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> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
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||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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§ 41 Abs. 1: Anpassung der Angaben und Einfügung eines Vorbehalts
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§ 41 Abs. 1: Ersetzung von '§ 39 Abs. 1 bis 3' durch '§ 39 Abs. 1 und 2' und Einfügung von 'vorbehaltlich des Absatzes 2'
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||||
§ 41 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Ermächtigung des Vorstands zur Änderung von allgemeinen Versicherungsbedingungen
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§ 41 Abs. 2: Neuer Absatz 2 zur Ermächtigung des Vorstands zur Änderung von allgemeinen Versicherungsbedingungen
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@@ -1,15 +1,13 @@
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# § 5
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
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||||
§ 5 Abs. 2: Ersetzt die Worte 'den Bezirk' durch 'das Gebiet'
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§ 5 Abs. 3: Streicht das Wort 'insbesondere' und ändert die Nummern 1 und 2, streicht die Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzes' in Nummer 4
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||||
§ 5 Abs. 3: Streicht das Wort 'insbesondere', ändert die Nummern 1 und 2, streicht die Worte 'im Geltungsbereich dieses Gesetzes' in Nummer 4
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§ 5 Abs. 5: Ändert die Nummern 1, 1a und 5, fügt die Nummern 6 und 7 hinzu
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§ 5 Abs. 6: Ändert die Bestimmungen zur Ermächtigung des Bundesministeriums der Finanzen
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§ 5: Bestimmungen zur Anwendung von § 31 des Versicherungsvertragsgesetzes auf bestehende Versicherungsverhältnisse.
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§ 5 Abs. 6: Ändert den Absatz 6, der die Ermächtigung für nähere Bestimmungen regelt
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@@ -1,29 +1,29 @@
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# § 53c
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
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||||
§ 53c Abs. 2 Satz 1: Streichung der Worte 'die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf'
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§ 53c Abs. 2 Satz 1: Streichung von 'die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf'
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§ 53c Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften zur Umrechnung von Beträgen in ECU
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§ 53c Abs. 2 Satz 2: Neuer Satz 2 zur Festlegung des Gegenwerts in Deutscher Mark
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||||
§ 53c Abs. 2a: Einfügung eines neuen Absatzes 2a zur Sicherstellung der Solvabilität
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§ 53c Abs. 2a: Neuer Absatz 2a zur Sicherstellung der Solvabilität
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§ 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a: Anpassung der Angabe zum Grundkapital
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§ 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a: Neue Formulierung für Aktiengesellschaften
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§ 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3a: Ersetzung der Angabe 'des Absatzes 3a' durch 'der Absätze 3a und 3c'
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§ 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3a: Ersetzung von 'des Absatzes 3a' durch 'der Absätze 3a und 3c'
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||||
§ 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3b: Einfügung einer neuen Nummer 3b zur Eingezahlung von Kapital
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§ 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 3b: Einfügung von 'Kapital, das aufgrund der Eingehung nachrangiger Verbindlichkeiten eingezahlt ist'
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§ 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 4: Anpassung der Angabe zu stille Reserven
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||||
§ 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 4: Neue Formulierung für stille Reserven
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§ 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe b: Ersetzung des Wortes 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'
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||||
§ 53c Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 Buchstabe b: Ersetzung von 'Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'
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§ 53c Abs. 3a Satz 1: Anpassung der Bedingungen für die Zurechnung von Kapital
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§ 53c Abs. 3a Satz 1: Neue Formulierung für nachrangiges Kapital
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§ 53c Abs. 3a Satz 3: Hinzufügung eines Halbsatzes zur Rückerstattung des Kapitals
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§ 53c Abs. 3a Satz 3: Hinzufügung von 'sofern nicht das Kapital durch die Einzahlung anderer, zumindest gleichwertiger Eigenmittel ersetzt worden ist'
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§ 53c Abs. 3b: Einfügung eines neuen Absatzes 3b zur Zurechnung von Kapital aus nachrangigen Verbindlichkeiten
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||||
§ 53c Abs. 3b: Neuer Absatz 3b zur Zurechnung von nachrangigem Kapital
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||||
§ 53c Abs. 3c: Einfügung eines neuen Absatzes 3c zur Zurechnung des Gesamtbetrags von Genußrechtskapital und nachrangigen Verbindlichkeiten
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||||
§ 53c Abs. 3c: Neuer Absatz 3c zur Zurechnung von Genußrechtskapital und nachrangigen Verbindlichkeiten
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@@ -1,9 +1,19 @@
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||||
# § 54
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
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||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
||||
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||||
§ 54 Abs. 1: Anpassung der Definition des gebundenen Vermögens
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||||
§ 54 Abs. 1: Neue Formulierung für das gebundene Vermögen
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||||
§ 54 Abs. 2 Buchstabe d: Einfügung eines neuen Buchstabens d zur Anlage in Anteile an Sondervermögen
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||||
§ 54 Abs. 2 Buchstabe d: Einfügung von Anlagen in Anteile an Sondervermögen
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||||
§ 54 Abs. 3a: Absatz 3a wird aufgehoben.
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||||
§ 54 Abs. 4: Neue Fassung für Absatz 4, der die Anlagenquote und die Aufsichtsbehörde regelt.
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||||
§ 54 Abs. 4a bis 4c: Einführung neuer Absätze 4a bis 4c, die spezielle Anlagenquoten und Anlagen bei ein und demselben Aussteller regeln.
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||||
§ 54 Abs. 5: Neue Fassung für Absatz 5, der die Genehmigung von Anlagen und Quotenregelungen regelt.
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||||
§ 54 Abs. 6: Neue Fassung für Absatz 6, der die Belegenheit des gebundenen Vermögens regelt.
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@@ -1,9 +1,9 @@
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# § 54a
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
||||
|
||||
§ 54a Abs. 1 Satz 1: Anpassung der Anlagevorschriften für das gebundene Vermögen
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||||
§ 54a Abs. 1 Satz 1: Neue Formulierung für das gebundene Vermögen
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||||
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||||
§ 54a Abs. 2: Anpassung der Anlagevorschriften für Forderungen und Schuldverschreibungen
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||||
§ 54a Abs. 2: Neue Formulierung für Anlagen in Forderungen und Schuldverschreibungen
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 54b
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
||||
|
||||
§ 54b: Neue Fassung des § 54b, der die Anlage von Beständen des Deckungsstocks regelt.
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||||
§ 54b: Neue Fassung für § 54b, der die Anlagen für Lebensversicherungsverträge regelt.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 54c
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
||||
|
||||
§ 54c: Streichung des Wortes 'ausländischen' und Einfügung von 'in einem Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft und der anderen Vertragsstaaten des EWR-Abkommens'.
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§ 54c: Streichung des Wortes 'ausländischen' und Einfügung neuer Worte in § 54c.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 55a
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
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||||
§ 55a Abs. 1: Einfügung von Nummer 1a und Neufassung von Nummer 2.
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§ 55a Abs. 1: Einfügung von Nummer 1a und Neufassung von Nummer 2 in § 55a Abs. 1.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 56a
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
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|
||||
§ 56a: Neue Fassung von Satz 3 und Einfügung von neuen Sätzen.
|
||||
§ 56a: Neufassung von Satz 3 und Einfügung neuer Sätze in § 56a.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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# § 57
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
||||
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||||
§ 57: Einfügung von § 57, der die Prüfung des Jahresabschlusses regelt.
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||||
§ 57: Einführung neues § 57, der die Prüfung des Jahresabschlusses regelt.
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# § 6
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
§ 6 Abs. 1: Ändert die Bestimmungen zur Erlaubnis für Versicherungsunternehmen
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§ 6: Bestimmungen zur Anwendung von §§ 173 bis 178 des Versicherungsvertragsgesetzes auf bestehende Lebensversicherungsverhältnisse.
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§ 6 Abs. 1: Ändert den Absatz 1, der die Erlaubnis für Versicherungsunternehmen regelt
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@@ -1,9 +1,9 @@
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||||
# § 65
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> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
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||||
Zwischenüberschrift vor § 65: Neue Fassung der Zwischenüberschrift vor § 65.
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||||
Zwischenüberschrift vor § 65: Neue Fassung für die Zwischenüberschrift vor § 65.
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|
||||
§ 65: Neue Fassung des § 65, der die Berechnung der Deckungsrückstellung regelt.
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||||
§ 65: Neue Fassung für § 65, der die Berechnung der Deckungsrückstellung regelt.
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||||
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@@ -1,11 +1,11 @@
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||||
# § 66
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
||||
|
||||
§ 66 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung von Absatz 1 Satz 1.
|
||||
§ 66 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung für Absatz 1 Satz 1 in § 66.
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||||
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||||
§ 66 Abs. 1a: Einfügung von Absatz 1a, der den Mindestumfang des Deckungsstocks regelt.
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||||
§ 66 Abs. 1a: Einführung neuer Absatz 1a in § 66.
|
||||
|
||||
§ 66 Abs. 2 und 3: Neue Fassung von Absatz 2 und 3.
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||||
§ 66 Abs. 2 und 3: Neue Fassung für Absatz 2 und 3 in § 66.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 67
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||||
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
||||
|
||||
§ 67: Neue Fassung des § 67, der die Rückversicherungen regelt.
|
||||
§ 67: Neue Fassung für § 67, der die Rückversicherungen regelt.
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||||
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||||
@@ -1,15 +1,7 @@
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||||
# § 7
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
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||||
§ 7 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis festlegt.
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||||
§ 7 Abs. 1a: Änderung des Absatzes 1a, insbesondere Ersetzung von „Nr. 19 bis 21“ durch „Nr. 19 bis 24“ und Neufassung des Satzes 2.
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||||
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||||
§ 7 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Aussetzung oder Beschränkung der Erlaubnis bei bestimmten EU-Beschlüssen regelt.
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§ 7 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Gründe für die Versagung der Erlaubnis begrenzt.
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||||
§ 7: Bestimmungen zur Anwendung von Änderungen der Tarife für bestehende Krankenversicherungsverhältnisse.
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||||
§ 7: Neue Vorschriften für die Voraussetzungen der Geschäftsleiter und Anforderungen an das Versicherungsunternehmen.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 71
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
|
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||||
§ 71 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von 'so hat sie den Treuhänder selbst zu bestellen' durch 'so kann sie den Treuhänder selbst bestellen'.
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§ 71 Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von 'so hat sie den Treuhänder selbst zu bestellen' durch 'so kann sie den Treuhänder selbst bestellen' in § 71 Abs. 2 Satz 3.
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||||
# § 73
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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||||
> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
|
||||
> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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||||
§ 73: Ersetzung von 'die eingestellten Deckungsrücklagen' durch 'die eingestellte Deckungsrückstellung'.
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||||
§ 73: Ersetzung von 'die eingestellten Deckungsrücklagen' durch 'die eingestellte Deckungsrückstellung' in § 73.
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@@ -1,7 +1,7 @@
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||||
# § 77
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||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
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> Station: 1994-07-28 — Drittes Gesetz zur Durchführung versicherungsrechtlicher Richtlinien des Rates der Europäischen Gemeinschaften (Drittes Durchführungsgesetz/EWG zum VAG)
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> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1630
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> Station: 1994-07-28 — Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Kleinfeuerungsanlagen
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> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 1673
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§ 77 Abs. 3 und 4: Ersetzung von 'rechnungsmäßige Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung'.
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§ 77 Abs. 3 und 4: Ersetzung von 'rechnungsmäßige Deckungsrücklage' durch 'Deckungsrückstellung' in § 77 Abs. 3 und 4.
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