BGBl. 1965 I S. 1945 · Neubekanntmachung · Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes

Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
Inkrafttreten: 1966-01-06; 1965-12-23 (Vorschriften, die eine Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen enthalten); null (In Berlin (West): 14 Tage nach Ablauf des Tages der Verkündung des Gesetzes zur Übernahme (§ 374))
Quelle: offenegesetze
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Verkündung: 1965-12-23

BGBl-Id: bgbl1-1965-71-1
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# LAG — 1965-11-13
# LAG — 1965-12-23
- **Titel:** Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 1815
- **Inkrafttreten:** 1965-07-24
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/66#page=3
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Durchführung des HilfsmG, insbesondere die Berücksichtigung von Vermögensschäden und verlorenen Einkünften, sowie die Anwendung in Berlin.
- **Titel:** Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 1945
- **Inkrafttreten:** 1966-01-06; 1965-12-23 (Vorschriften, die eine Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen enthalten); null (In Berlin (West): 14 Tage nach Ablauf des Tages der Verkündung des Gesetzes zur Übernahme (§ 374))
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/71#page=1
- **Kurz:** Die Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes tritt am 6. Januar 1966 in Kraft, wobei bestimmte Vorschriften bereits am Tag der Verkündung wirksam werden. In Berlin (West) tritt das Gesetz 14 Tage nach der Verkündung des Übernahme-Gesetzes in Kraft.
## Betroffene Stellen
- § 243: Ermittlung von Vermögensschäden
- § 245 Nr. 1, 2 und 4: Ermittlung von Vermögensschäden
- § 239: Berechnung verlorener Einkünfte
- § 12: Neue Definition von Vertreibungsschaden
- § 13: Neue Definition von Kriegssachschaden
- § 14: Neue Definition von Ostschaden
- § 15: Neue Definition von Sparerschaden
- § 16: Neue Definition der unbeschränkten Abgabepflicht
- § 17: Neue Definition der beschränkten Abgabepflicht
- § 18: Neue Definition der Befreiungen von der Vermögensabgabe
- § 6 Abs. 3: Neue Regelung zur Finanzierung des Ausgleichsfonds durch Bund und Länder
- § 6 Abs. 4: Neue Regelung für jährlichen Zuschuss an den Ausgleichsfonds für Unterhaltshilfe
- § 6 Abs. 5: Neue Regelung zur einmaligen Zuwendung des Bundes an den Ausgleichsfonds für das Rechnungsjahr 1957
- § 7: Neue Regelung zur Aufnahme von Krediten und Übernahme von Sicherheitsleistungen durch den Ausgleichsfonds
- § 8: Neue Begriffsbestimmungen für verschiedene Gesetze und Verordnungen
- § 9: Neue Regelung zum Sitz in Berlin (West)
- § 10: Neue Definition der „Deutschen Mark“ im Sinne des Gesetzes
- § 11: Neue Definition des Begriffs „Vertriebener“
- § 50: Neue Vorschriften zur sofortigen Fälligkeit von Vierteljahrsbeträgen bei bestimmten Voraussetzungen
- § 51: Neue Vorschriften zur sofortigen Fälligkeit von Vierteljahrsbeträgen bei Abwanderung
- § 52: Neue Vorschriften zur sofortigen Fälligkeit und Haftung bei Liquidation
- § 53: Neue Vorschriften zur Familienermäßigung
- § 53a: Neue Vorschriften zur Familienermäßigung für Heimkehrer
- § 54: Neue Vorschriften zur Vergünstigung wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit
- § 55: Neue Vorschriften zur Vergünstigung aus sozialen Gründen
- § 55a: Neue Vorschriften zur Vergünstigung für Sowjetzonenflüchtlinge
- § 55b: Neue Vorschriften zur Vergünstigung wegen Kriegssachschäden in besonderen Härtefällen
- § 55c: Neue Vorschriften zur zusätzlichen Berücksichtigung von Freibeträgen und Freigrenzen bei Ehegatten
- § 102: Neue Vorschriften zur Entstehung der Abgabeschuld
- § 103: Neue Vorschriften zur Herabsetzung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden nach dem 20. Juni 1948
- § 104: Neue Vorschriften zur Herabsetzung der Abgabeschuld bei Wiederaufbau
- § 105: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld bis zum 31. März 1952
- § 106: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld ab 1. April 1952
- § 107: Neue Vorschriften zur abweichenden Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld
- § 108: Neue Vorschriften zu den Bedingungen der Reichsmarkverbindlichkeit
- § 109: Neue Vorschriften zur Aufteilung der Abgabeschuld
- § 110: Neue Vorschriften zum Ausfall der Umstellungsgrundschuld in der Zwangsversteigerung
- § 26: Regelt die Anwendbarkeit bei Rückerstattungsgrundsätzen auf Grund von Entziehungstatbeständen
- § 27b: Regelt die Rückbeziehung der Gründung von Körperschaften oder Personenvereinigungen auf den 21. Juni 1948
- § 28: Regelt die Rückstellung wegen Reparationsentnahmen oder Restitutionen
- § 29: Regelt den Freibetrag und die Besteuerungsgrenze
- § 30: Definiert das abgabepflichtige Vermögen
- § 31: Regelt die Höhe der Abgabeschuld
- § 32: Regelt die Minderung der Abgabeschuld durch die Soforthilfeabgabe
- § 33: Regelt die verbleibende Abgabeschuld
- § 34: Regelt die Entrichtung der verbleibenden Abgabeschuld in Vierteljahrsbeträgen
- § 35: Regelt die Abstufung der Vierteljahrssätze
- § 36: Regelt die Anwendung der Vierteljahrssätze
- § 37: Regelt die Berechnung des gewogenen Mittels bei zusammengesetztem Vermögen
- § 38: Regelt die Zusammenveranlagung von Ehegatten
- § 39: Regelt die allgemeinen Bestimmungen zur Berücksichtigung von Kriegssachschäden, Vertreibungsschäden und Ostschäden
- § 40: Regelt den Ermäßigungsberechtigten
- § 91: Neue Vorschriften zur Erhebung der Hypothekengewinnabgabe auf Schuldnergewinne aus der Umstellung von Reichsmarkverbindlichkeiten.
- § 92: Neue Vorschriften zur Hypothekengewinnabgabe bei ungesicherten Verbindlichkeiten.
- § 93: Neue Vorschriften zur Hypothekengewinnabgabe bei Verbindlichkeiten gegenüber Angehörigen der Vereinten Nationen.
- § 94: Neue Definitionen für Grundstücke und Grundpfandrechte im Sinne des Abschnitts.
- § 95: Neue Definitionen für Kriegsschäden im Sinne des Abschnitts.
- § 96: Neue Definitionen für Reichsmarkverbindlichkeiten im Sinne der Vorschriften über die Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld.
- § 97: Neue Vorschriften über Ausnahmen von der Abgabepflicht.
- § 98: Neue Vorschriften zur Ermittlung der Schuldnergewinne.
- § 99: Neue Vorschriften zur Berechnung der Abgabeschuld.
- § 100: Neue Vorschriften zur Minderung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden vor dem 21. Juni 1948.
- § 101: Neue Vorschriften zur Höhe der Abgabeschuld bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit.
- § 67: Neue Vorschriften zur Aufteilung der Vierteljahrsbeträge bei Erbfällen eingeführt
- § 68: Neue Vorschriften zur Aufteilung der Vierteljahrsbeträge in anderen Fällen eingeführt
- § 69: Neue Vorschriften zur Beschränkung der Haftung des Erben eingeführt
- § 70: Neue Vorschriften zur Kürzung von Vermächtnissen und Auflagen eingeführt
- § 71: Neue Vorschriften zur Haftung des Vermächtnisnehmers und des durch eine Auflage Begünstigten eingeführt
- § 72: Neue Vorschriften zur Entrichtung der Abgabe aus dem Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft eingeführt
- § 73: Neue Vorschriften zur Vermögensabgabe als außerordentliche Last eingeführt
- § 74: Neue Vorschriften zur Erklärungspflicht und Selbstberechnung der Abgabe eingeführt
- § 75: Neue Vorschriften zu Vorauszahlungen eingeführt
- § 76: Neue Vorschriften zur Abrechnung über die Vorauszahlungen eingeführt
- § 77: Neue Vorschriften zum Zeitwert der Vermögensabgabe eingeführt
- § 78: Neue Vorschriften zu Durchführungsmaßnahmen eingeführt
- § 79: Neue Vorschriften für Berlin (West) eingeführt
- § 111: Neue Vorschriften zur Abgabeschuld als öffentliche Last
- § 111a: Neue Vorschriften zum Grundbuchvermerk über die öffentliche Last
- § 111b: Neue Vorschriften zur Löschung des Vermerkes
- § 111c: Neue Vorschriften zur Abschlussbekanntmachung
- § 111d: Neue Vorschriften zur Bekanntmachung, Eintragung auf Grundpfandbriefen und Kosten
- § 112: Neue Vorschriften zur Zwangsversteigerung
- § 113: Neue Vorschriften zu vorgehenden Rechten in der Zwangsversteigerung
- § 114: Neue Vorschriften zur Zwangsverwaltung
- § 115: Neue Vorschriften zur Pfändung von Miet- und Pachtzinsforderungen
- § 116: Neue Vorschriften zum Vorrecht für Aufbaukredite
- § 117: Neue Vorschriften zum Grundbuchvermerk über das Vorrecht
- § 118: Neue Vorschriften zum Abgabeschuldner bei Veräußerung des Grundstücks vor Inkrafttreten des Gesetzes
- § 249 Abs. 3 Satz 2: Der Minderungsbetrag wird um 70% des Unterschiedsbetrags gekürzt.
- § 56: Neue Vorschriften zur Verzicht auf Nacherhebung für bestimmte Vermögen.
- § 56a: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Abgabevergünstigungen nach dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen.
- § 57: Neue Vorschriften zur Vergünstigung für Privalkrankenanstalten.
- § 58: Neue Vorschriften zur Form der Entrichtung der Vermögensabgabe bei Wohnungsbau für Geschädigte.
- § 59: Bestimmungen zur Form der Entrichtung der Vermögensabgabe durch Übertragung von bestehenden Wohnungen auf Geschädigte gestrichen.
- § 60: Neue Vorschriften zur Schuldübernahme.
- § 61: Neue Vorschriften zur Haftung des Beschenkten.
- § 62: Neue Vorschriften zur Entflechtungsfälle.
- § 63: Neue Vorschriften zur Behandlung der Vermögensabgabe im Konkurs.
- § 64: Neue Vorschriften zur Bedingung und Befristung.
- § 65: Neue Vorschriften zur Erlöschen der Vierteljahrsbeträge bei Leibrenten.
- § 66: Neue Vorschriften zur Aufteilung der Vierteljahrsbeträge bei Auflösung der Ehe.
- § 28 Abs. 2: Neuer Stichtag für das Vermögen in Berlin (West)
- § 28 Abs. 3: Ausnahmeregelung für DM-Eröffnungsbilanz
- § 18 Abs. 1 Nr. 14: Neue Anlagen zur Einkommensteuerdurchführungsverordnung
- § 27 Abs. 2: Neue Vorschriften für Abgabepflichtige mit steuerlicher DM-Eröffnungsbilanz
- § 80: Neue Bemessungsgrundlage für Vermögen in Berlin (West)
- § 81: Neue Regelungen für gewerbliche Betriebe mit Betriebstätten im Geltungsbereich des Grundgesetzes und in Berlin (West)
- § 82: Neue Regelungen für Änderungen des Vermögens in Berlin (West) in der Zeit zwischen dem 20. Juni 1948 und dem 1. April 1949
- § 83: Neue Regelungen für Uraltkonten
- § 84: Neue Regelungen für die Berechnung der Abgabeschuld und des Vierteljahrsbetrags bei Abgabepflichtigen mit Vermögen im Geltungsbereich des Grundgesetzes und in Berlin (West)
- § 85: Neue Regelungen für die Schadensberechnung bei Kriegssachschaden in Berlin (West)
- § 86: Neue Regelungen für die Berücksichtigung der Schäden bei Abgabepflichtigen mit Vermögen im Geltungsbereich des Grundgesetzes und in Berlin (West)
- § 87: Neue Regelungen für die einheitliche Veranlagung der Abgabepflichtigen mit Vermögen im Geltungsbereich des Grundgesetzes und in Berlin (West)
- § 88: Neue Regelungen für die Entrichtung der Abgabe für Vermögen in Berlin (West)
- § 89: Neue Regelungen für die Vorauszahlungen für Vermögen in Berlin (West)
- § 90: Neue Regelungen für die Abrechnung über die Vorauszahlungen
- § 119: Regelung für Aufrechterhaltung von Umstellungsgrundschulden
- § 120: Regelung für Erlöschen von Umstellungsgrundschulden und Fortbestehen von Eigentümergrundschulden
- § 121: Regelung für Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und dem persönlichen Schuldner
- § 122: Regelung für Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und Dritten
- § 123: Regelung für Haftung bei Grundstücksbelastungen und Grundstücksverkäufen
- § 124: Regelung für Erklärungspflicht
- § 125: Regelung für Abgabebescheid
- § 126: Regelung für Abgabeschuldner
- § 127: Regelung für Wirkung des Abgabebescheids gegenüber dem Erwerber des Grundstücks
- § 128: Regelung für Auskunftspflicht des Finanzamts
- § 129: Regelung für Erlass wegen ungünstiger Ertragslage
- § 130: Neue Vorschriften für weitergehenden Erlaß bei Aufbaukrediten
- § 130a: Neue Vorschriften für weitergehenden Erlaß bei der Verwendung eigener Mittel für die Mindestausstattung von Wohnungen und weitere Modernisierungsmaßnahmen
- § 131: Neue Vorschriften für Stundung und Erlaß wegen wirtschaftlicher Bedrängnis
- § 132: Neue Vorschriften für Erlaß bei Grundstücken, die mildtätigen Zwecken dienen
- § 133: Neue Vorschriften für Abrechnung über die Leistungen nach dem Hypothekensicherungsgesetz
- § 134: Neue Vorschriften für Vorauszahlungen
- § 135: Neue Vorschriften für Abrechnung über die Vorauszahlungen
- § 136: Neue Vorschriften für Hypothekengewinnabgabe bei Verbindlichkeiten, die an grundstücksgleichen Rechten, Schiffen oder Schiffsbauwerken gesichert waren
- § 137: Neue Vorschriften für Behandlung der Rückerstattungstatbestände
- § 138: Neue Vorschriften für örtliche Zuständigkeit der Finanzämter
- § 139: Neue Vorschriften für Heranziehung anderer Stellen als der Finanzämter bei der Verwaltung der Abgabe
- § 140: Streichung des Artikels zur Beteiligung des Finanzamts bei der Umstellung von Grundpfandrechten
- § 141: Neue Vorschriften für Durchführungsvorschriften
- § 142: Neue Vorschriften für allgemeine Regelungen für Berlin (West)
- § 155: Neue Vorschriften zur Erklärungspflicht eingeführt.
- § 156: Neue Vorschriften zum Erlaß wegen ungünstiger Ertragslage eingeführt.
- § 157: Neue Vorschriften zum weitergehenden Erlaß bei Aufbaukrediten eingeführt.
- § 158: Neue Vorschriften zu Vorauszahlungen in Berlin (West) eingeführt.
- § 159: Neue Vorschriften zur Abrechnung über die Vorauszahlungen eingeführt.
- § 160: Neue Vorschriften zur Hypothekengewinna bgabe bei Verbindlichkeiten, die an grundstücksgleichen Rechten, Schiffen oder Schiffsbauwerken gesichert waren, eingeführt.
- § 161: Neue Vorschriften zur Abgabepflicht für den Kreditgewinnabgabe eingeführt.
- § 162: Neue Vorschriften zur Bemessungsgrundlage für den Kreditgewinnabgabe eingeführt.
- § 163: Neue Vorschriften zu Schuldnergewinnen eingeführt.
- § 164: Neue Vorschriften zu Gläubigerverlusten eingeführt.
- § 165: Neue Vorschriften zu Schuldnergewinnen und Gläubigerverlusten in besonderen Fällen eingeführt.
- § 274: Sonderregelung für Wegiall öffentliche Renten: Unterhaltshilfe auf Lebenszeit bei bestimmten Sparerschäden.
- § 275: Unterhaltshilfe für Vollwaisen: spezielle Regelungen für die Gewährung und Dauer.
- § 276: Krankenversorgung für Empfänger von Unterhaltshilfe: umfassende Leistungen und Regelungen zur Finanzierung.
- § 277: Sterbegeld für Empfänger von Unterhaltshilfe: Regelungen zur Gewährung und Finanzierung.
- § 278: Verhältnis zur Entschädigungsrente: Sperrbeträge und Anrechnungen.
- § 278a: Verhältnis zur Hauptentschädigung: Anrechnungen und Mindesterfüllungsbeträge.
- § 92 Abs. 1: Ersetzt § 161 Abs. 2 Nr. 3 und 4 durch § 189 Abs. 2 Nr. 3 und 4.
- § 100 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt den 21. Juni 1948 durch den 1. April 1949.
- § 100 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften zur Berechnung der Schadenquote eingefügt.
- § 101 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Höhe der Abgabeschuld bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit eingefügt.
- § 103 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt den 20. Juni 1948 durch den 31. März 1949.
- § 103 Abs. 2 Satz 4: Neue Vorschriften zur Berechnung der Schadensquote eingefügt.
- § 105 und § 106: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld eingefügt.
- § 111 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Entlassung aus der Haftung eingefügt.
- § 114 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Zwangsverwaltung eingefügt.
- § 116 Abs. 3: Frist für Vorrecht für Aufbaukredite verlängert.
- § 118 Abs. 1: § 118 Abs. 1 wird nicht angewendet.
- § 118 Abs. 2 Nr. 3: Ersetzt die Worte „nach den Vorschriften des Hypothekenrechts“.
- § 259: Neue Vorschriften für Eingliederungsdarlehen zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen
- § 260: Neue Vorschriften für die Höhe des Arbeitsplatzdarlehens
- § 261: Neue Vorschriften für die Voraussetzungen der Kriegsschadenrente
- § 262: Neue Vorschriften für die Übertragbarkeit der Kriegsschadenrente
- § 263: Neue Vorschriften für die Formen der Kriegsschadenrente
- § 264: Neue Vorschriften für das Lebensalter zur Gewährung der Kriegsschadenrente
- § 265: Neue Vorschriften für die Erwerbsunfähigkeit zur Gewährung der Kriegsschadenrente
- § 266: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Schadens und des Grundbetrags
- § 267: Neue Vorschriften für den Einkommenshöchstbetrag zur Gewährung der Unterhaltshilfe
- § 279: Neue Regelungen für den Einkommenshöchstbetrag für die Entschädigungsrente
- § 280: Neue Regelungen für die Höhe der Entschädigungsrente
- § 281: Neue Regelungen für Vorauszahlungen auf die Entschädigungsrente
- § 282: Neue besondere Voraussetzungen für die Entschädigungsrente
- § 283: Neue Regelungen für das Verhältnis der Entschädigungsrente zur Hauptentschädigung
- § 283a: Neue Regelungen für das Verhältnis der Entschädigungsrente zur Hauptentschädigung bei gleichzeitigem Bezug von Unterhaltshilfe
- § 284: Neue Sonderregelung bei Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage
- § 238: Neue Vorschriften für die Berechnung von Schäden, die nach dem Feststellungsgesetz festzustellen sind
- § 239: Neue Vorschriften für die Berechnung von Schäden bei Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage
- § 240: Neue Vorschriften für die Berechnung von Sparerschäden
- § 241: Streichung des § 241
- § 243: Neue Vorschriften für die Voraussetzungen der Hauptentschädigung
- § 244: Neue Vorschriften für die Übertragbarkeit des Anspruchs auf Hauptentschädigung
- § 245: Neue Vorschriften für die Bemessung der Hauptentschädigung
- § 246: Neue Vorschriften für die Schadensgruppen und Grundbeträge
- § 247: Neue Vorschriften für die Teilung des Grundbetrags
- § 248: Neue Vorschriften für den Zuschlag zum Grundbetrag
- § 249: Neue Vorschriften für die Kürzung des Grundbetrags
- § 249 a: Neue Vorschriften für den Sparerzuschlag
- § 285: Neue Vorschriften zur Dauer der Entschädigungsrente
- § 286: Neue Vorschriften zur Zuerkennung des Anspruchs auf Kriegsschadenrente
- § 287: Neue Vorschriften zur Erfüllung des Anspruchs auf Kriegsschadenrente
- § 288: Neue Vorschriften zur Wirkung von Veränderungen
- § 289: Neue Vorschriften zur Meldepflicht
- § 290: Neue Vorschriften zur Erstattungspflicht
- § 291: Neue Vorschriften zum Verhältnis zu Aufbaudarlehen
- § 292: Neue Vorschriften zum Verhältnis zur Sozialhilfe, zur Kriegsopferfürsorge sowie zur Arbeitslosenversicherung und zur Arbeitslosenhilfe
- § 267 Abs. 2 Nr. 1: Neue Regelung für die Anrechnung von Einkünften aus Renten und Versorgungsbezügen
- § 267 Abs. 2 Nr. 2: Neue Regelung für Freibeträge bei Elternrente
- § 267 Abs. 2 Nr. 3: Neue Regelung für die Anrechnung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit und gegenwärtigem Arbeitsverhältnis
- § 267 Abs. 2 Nr. 4: Neue Regelung für die Anrechnung von staatlichen Gratialen und freiwilligen Leistungen
- § 267 Abs. 2 Nr. 5: Neue Regelung für die Anrechnung von Zulagen für Kinder
- § 267 Abs. 2 Nr. 6: Neue Regelung für die Anrechnung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- § 267 Abs. 2 Nr. 7: Neue Regelung für die Anrechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- § 267 Abs. 2 Nr. 8: Neue Regelung für die Anrechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen
- § 268: Neue Regelung für die Vermögensgrenze
- § 269: Neue Regelung für die Höhe der Unterhaltshilfe
- § 270: Neue Regelung für die Anrechnung von Einkünften
- § 271: Neue Regelung für die Dauer der Unterhaltshilfe
- § 272: Neue Regelung für die Unterhaltshilfe auf Lebenszeit
- § 273: Neue Regelung für die Unterhaltshilfe auf Zeit
- § 199 a: Einführung der Möglichkeit zur freiwilligen Abkürzung der Laufzeit der Vermögensabgabe
- § 199 b: Einführung der Möglichkeit zur Verrechnung der Ausgleichsabgaben mit der Hauptentschädigung
- § 200: Regelung zur Fälligkeit kleiner Abgabenschulden
- § 201: Regelung zur besonderen Form der Abgabenentrichtung
- § 202: Regelung zur Veräußerung und Verpachtung von Betrieben an Geschädigte
- § 203: Regelung zur Anwendbarkeit von Steuergesetzen
- § 204: Regelung zur Auftragsverwaltung der Lastenausgleichsabgaben
- § 205: Regelung zur Verwaltung der Ausgleichsabgaben in Berlin (West)
- § 206: Regelung zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe bis zur nächsten Hauptfeststellung
- § 207: Regelung zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe für spätere Feststellungszeitpunkte
- § 208: Regelung zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben innerhalb des am 1. Januar 1949 beginnenden Hauptveranlagungszeitraums der Vermögensteuer
- § 209: Regelung zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Vermögensteuer für Veranlagungszeitpunkte ab 1. Januar 1953
- § 210: Regelung zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Vermögensabgabe
- § 211: Regelung zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer
- § 212: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Gewerbesteuer
- § 213: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe in Berlin (West)
- § 214: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei Steuerpflichtigen mit Vermögen in Berlin (West) oder mit Vermögen im Geltungsbereich des Grundgesetzes und in Berlin (West) innerhalb des am 1. Januar 1949 beginnenden Hauptveranlagungszeitraums der Vermögensteuer
- § 215: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Vermögensabgabe für Vermögen in Berlin (West)
- § 216: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben für Vermögen in Berlin (West) bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer
- § 217: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben für Vermögen in Berlin (West) bei der Gewerbesteuer
- § 218: Neue Vorschriften zur Behandlung der Vermögensabgabe in der Jahresbilanz
- § 219: Neue Vorschriften zur Behandlung der Kreditgewinnabgabe und der Hypothekengewinnabgabe in der Jahresbilanz
- § 220: Neue Vorschriften zur erstmaligen Ausweisung und Ausgleich der Jahresbilanz
- § 221: Neue Vorschriften zum Lastenausgleichsgegenposten
- § 222: Neue Vorschriften zur Durchführung des Ausgleichs
- § 223: Neue Vorschriften zur Ablösung und Entrichtung der Vermögensabgabe
- § 41: Neufassung des § 41 über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- § 342: Neufassung des § 342 über die Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 343: Neufassung des § 343 über die Einstellung und Rückforderung von Kriegsschadenrente
- § 344: Neufassung des § 344 über das Feststellungsverfahren
- § 345: Neufassung des § 345 über das Verfahren bei Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung und Hausratentschädigung
- § 346: Neufassung des § 346 über die besondere Regelung des Verfahrens
- § 347: Neufassung des § 347 über die Entscheidung des Ausgleichsausschusses bei Wohnraumhilfe
- § 348: Neufassung des § 348 über die Zuteilung der Mittel für Wohnraumhilfe
- § 350: Neufassung des § 350 über die ehrenamtliche Mitarbeit
- § 350a: Neufassung des § 350a über die Erstattung und Verrechnung von Ausgleichsleistungen
- § 350b: Neufassung des § 350b über die Vollstreckung
- § 350c: Neufassung des § 350c über die Vergabe von Aufträgen
- § 350d: Neufassung des § 350d über die Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen für den Ausgleichsfonds
- § 351: Neufassung des § 351 über die Verwaltungskosten
- § 352: Neufassung des § 352 über die Überleitung der Behördenorganisation
- § 353: Neufassung des § 353 über die Überleitung anhängiger Verfahren
## Wortlaut

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- **1965-09-08** · BGBl. 1965 I S. 1043 — Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (18. ÄndG LAG)
- **1965-09-10** · BGBl. 1965 I S. 1087 — Gesetz über Leistungsverbesserungen in der hüttenknappschaftlichen Pensionsversicherung im Saarland
- **1965-11-13** · BGBl. 1965 I S. 1815 — Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin
- **1965-12-23** · BGBl. 1965 I S. 1945 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes

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# Stellen dieser Station
- § 243: Ermittlung von Vermögensschäden
- § 245 Nr. 1, 2 und 4: Ermittlung von Vermögensschäden
- § 239: Berechnung verlorener Einkünfte
- § 12: Neue Definition von Vertreibungsschaden
- § 13: Neue Definition von Kriegssachschaden
- § 14: Neue Definition von Ostschaden
- § 15: Neue Definition von Sparerschaden
- § 16: Neue Definition der unbeschränkten Abgabepflicht
- § 17: Neue Definition der beschränkten Abgabepflicht
- § 18: Neue Definition der Befreiungen von der Vermögensabgabe
- § 6 Abs. 3: Neue Regelung zur Finanzierung des Ausgleichsfonds durch Bund und Länder
- § 6 Abs. 4: Neue Regelung für jährlichen Zuschuss an den Ausgleichsfonds für Unterhaltshilfe
- § 6 Abs. 5: Neue Regelung zur einmaligen Zuwendung des Bundes an den Ausgleichsfonds für das Rechnungsjahr 1957
- § 7: Neue Regelung zur Aufnahme von Krediten und Übernahme von Sicherheitsleistungen durch den Ausgleichsfonds
- § 8: Neue Begriffsbestimmungen für verschiedene Gesetze und Verordnungen
- § 9: Neue Regelung zum Sitz in Berlin (West)
- § 10: Neue Definition der „Deutschen Mark“ im Sinne des Gesetzes
- § 11: Neue Definition des Begriffs „Vertriebener“
- § 50: Neue Vorschriften zur sofortigen Fälligkeit von Vierteljahrsbeträgen bei bestimmten Voraussetzungen
- § 51: Neue Vorschriften zur sofortigen Fälligkeit von Vierteljahrsbeträgen bei Abwanderung
- § 52: Neue Vorschriften zur sofortigen Fälligkeit und Haftung bei Liquidation
- § 53: Neue Vorschriften zur Familienermäßigung
- § 53a: Neue Vorschriften zur Familienermäßigung für Heimkehrer
- § 54: Neue Vorschriften zur Vergünstigung wegen Alters oder Erwerbsunfähigkeit
- § 55: Neue Vorschriften zur Vergünstigung aus sozialen Gründen
- § 55a: Neue Vorschriften zur Vergünstigung für Sowjetzonenflüchtlinge
- § 55b: Neue Vorschriften zur Vergünstigung wegen Kriegssachschäden in besonderen Härtefällen
- § 55c: Neue Vorschriften zur zusätzlichen Berücksichtigung von Freibeträgen und Freigrenzen bei Ehegatten
- § 102: Neue Vorschriften zur Entstehung der Abgabeschuld
- § 103: Neue Vorschriften zur Herabsetzung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden nach dem 20. Juni 1948
- § 104: Neue Vorschriften zur Herabsetzung der Abgabeschuld bei Wiederaufbau
- § 105: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld bis zum 31. März 1952
- § 106: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld ab 1. April 1952
- § 107: Neue Vorschriften zur abweichenden Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld
- § 108: Neue Vorschriften zu den Bedingungen der Reichsmarkverbindlichkeit
- § 109: Neue Vorschriften zur Aufteilung der Abgabeschuld
- § 110: Neue Vorschriften zum Ausfall der Umstellungsgrundschuld in der Zwangsversteigerung
- § 26: Regelt die Anwendbarkeit bei Rückerstattungsgrundsätzen auf Grund von Entziehungstatbeständen
- § 27b: Regelt die Rückbeziehung der Gründung von Körperschaften oder Personenvereinigungen auf den 21. Juni 1948
- § 28: Regelt die Rückstellung wegen Reparationsentnahmen oder Restitutionen
- § 29: Regelt den Freibetrag und die Besteuerungsgrenze
- § 30: Definiert das abgabepflichtige Vermögen
- § 31: Regelt die Höhe der Abgabeschuld
- § 32: Regelt die Minderung der Abgabeschuld durch die Soforthilfeabgabe
- § 33: Regelt die verbleibende Abgabeschuld
- § 34: Regelt die Entrichtung der verbleibenden Abgabeschuld in Vierteljahrsbeträgen
- § 35: Regelt die Abstufung der Vierteljahrssätze
- § 36: Regelt die Anwendung der Vierteljahrssätze
- § 37: Regelt die Berechnung des gewogenen Mittels bei zusammengesetztem Vermögen
- § 38: Regelt die Zusammenveranlagung von Ehegatten
- § 39: Regelt die allgemeinen Bestimmungen zur Berücksichtigung von Kriegssachschäden, Vertreibungsschäden und Ostschäden
- § 40: Regelt den Ermäßigungsberechtigten
- § 91: Neue Vorschriften zur Erhebung der Hypothekengewinnabgabe auf Schuldnergewinne aus der Umstellung von Reichsmarkverbindlichkeiten.
- § 92: Neue Vorschriften zur Hypothekengewinnabgabe bei ungesicherten Verbindlichkeiten.
- § 93: Neue Vorschriften zur Hypothekengewinnabgabe bei Verbindlichkeiten gegenüber Angehörigen der Vereinten Nationen.
- § 94: Neue Definitionen für Grundstücke und Grundpfandrechte im Sinne des Abschnitts.
- § 95: Neue Definitionen für Kriegsschäden im Sinne des Abschnitts.
- § 96: Neue Definitionen für Reichsmarkverbindlichkeiten im Sinne der Vorschriften über die Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld.
- § 97: Neue Vorschriften über Ausnahmen von der Abgabepflicht.
- § 98: Neue Vorschriften zur Ermittlung der Schuldnergewinne.
- § 99: Neue Vorschriften zur Berechnung der Abgabeschuld.
- § 100: Neue Vorschriften zur Minderung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden vor dem 21. Juni 1948.
- § 101: Neue Vorschriften zur Höhe der Abgabeschuld bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit.
- § 67: Neue Vorschriften zur Aufteilung der Vierteljahrsbeträge bei Erbfällen eingeführt
- § 68: Neue Vorschriften zur Aufteilung der Vierteljahrsbeträge in anderen Fällen eingeführt
- § 69: Neue Vorschriften zur Beschränkung der Haftung des Erben eingeführt
- § 70: Neue Vorschriften zur Kürzung von Vermächtnissen und Auflagen eingeführt
- § 71: Neue Vorschriften zur Haftung des Vermächtnisnehmers und des durch eine Auflage Begünstigten eingeführt
- § 72: Neue Vorschriften zur Entrichtung der Abgabe aus dem Gesamtgut einer fortgesetzten Gütergemeinschaft eingeführt
- § 73: Neue Vorschriften zur Vermögensabgabe als außerordentliche Last eingeführt
- § 74: Neue Vorschriften zur Erklärungspflicht und Selbstberechnung der Abgabe eingeführt
- § 75: Neue Vorschriften zu Vorauszahlungen eingeführt
- § 76: Neue Vorschriften zur Abrechnung über die Vorauszahlungen eingeführt
- § 77: Neue Vorschriften zum Zeitwert der Vermögensabgabe eingeführt
- § 78: Neue Vorschriften zu Durchführungsmaßnahmen eingeführt
- § 79: Neue Vorschriften für Berlin (West) eingeführt
- § 111: Neue Vorschriften zur Abgabeschuld als öffentliche Last
- § 111a: Neue Vorschriften zum Grundbuchvermerk über die öffentliche Last
- § 111b: Neue Vorschriften zur Löschung des Vermerkes
- § 111c: Neue Vorschriften zur Abschlussbekanntmachung
- § 111d: Neue Vorschriften zur Bekanntmachung, Eintragung auf Grundpfandbriefen und Kosten
- § 112: Neue Vorschriften zur Zwangsversteigerung
- § 113: Neue Vorschriften zu vorgehenden Rechten in der Zwangsversteigerung
- § 114: Neue Vorschriften zur Zwangsverwaltung
- § 115: Neue Vorschriften zur Pfändung von Miet- und Pachtzinsforderungen
- § 116: Neue Vorschriften zum Vorrecht für Aufbaukredite
- § 117: Neue Vorschriften zum Grundbuchvermerk über das Vorrecht
- § 118: Neue Vorschriften zum Abgabeschuldner bei Veräußerung des Grundstücks vor Inkrafttreten des Gesetzes
- § 249 Abs. 3 Satz 2: Der Minderungsbetrag wird um 70% des Unterschiedsbetrags gekürzt.
- § 56: Neue Vorschriften zur Verzicht auf Nacherhebung für bestimmte Vermögen.
- § 56a: Neue Vorschriften zur Berücksichtigung von Abgabevergünstigungen nach dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen.
- § 57: Neue Vorschriften zur Vergünstigung für Privalkrankenanstalten.
- § 58: Neue Vorschriften zur Form der Entrichtung der Vermögensabgabe bei Wohnungsbau für Geschädigte.
- § 59: Bestimmungen zur Form der Entrichtung der Vermögensabgabe durch Übertragung von bestehenden Wohnungen auf Geschädigte gestrichen.
- § 60: Neue Vorschriften zur Schuldübernahme.
- § 61: Neue Vorschriften zur Haftung des Beschenkten.
- § 62: Neue Vorschriften zur Entflechtungsfälle.
- § 63: Neue Vorschriften zur Behandlung der Vermögensabgabe im Konkurs.
- § 64: Neue Vorschriften zur Bedingung und Befristung.
- § 65: Neue Vorschriften zur Erlöschen der Vierteljahrsbeträge bei Leibrenten.
- § 66: Neue Vorschriften zur Aufteilung der Vierteljahrsbeträge bei Auflösung der Ehe.
- § 28 Abs. 2: Neuer Stichtag für das Vermögen in Berlin (West)
- § 28 Abs. 3: Ausnahmeregelung für DM-Eröffnungsbilanz
- § 18 Abs. 1 Nr. 14: Neue Anlagen zur Einkommensteuerdurchführungsverordnung
- § 27 Abs. 2: Neue Vorschriften für Abgabepflichtige mit steuerlicher DM-Eröffnungsbilanz
- § 80: Neue Bemessungsgrundlage für Vermögen in Berlin (West)
- § 81: Neue Regelungen für gewerbliche Betriebe mit Betriebstätten im Geltungsbereich des Grundgesetzes und in Berlin (West)
- § 82: Neue Regelungen für Änderungen des Vermögens in Berlin (West) in der Zeit zwischen dem 20. Juni 1948 und dem 1. April 1949
- § 83: Neue Regelungen für Uraltkonten
- § 84: Neue Regelungen für die Berechnung der Abgabeschuld und des Vierteljahrsbetrags bei Abgabepflichtigen mit Vermögen im Geltungsbereich des Grundgesetzes und in Berlin (West)
- § 85: Neue Regelungen für die Schadensberechnung bei Kriegssachschaden in Berlin (West)
- § 86: Neue Regelungen für die Berücksichtigung der Schäden bei Abgabepflichtigen mit Vermögen im Geltungsbereich des Grundgesetzes und in Berlin (West)
- § 87: Neue Regelungen für die einheitliche Veranlagung der Abgabepflichtigen mit Vermögen im Geltungsbereich des Grundgesetzes und in Berlin (West)
- § 88: Neue Regelungen für die Entrichtung der Abgabe für Vermögen in Berlin (West)
- § 89: Neue Regelungen für die Vorauszahlungen für Vermögen in Berlin (West)
- § 90: Neue Regelungen für die Abrechnung über die Vorauszahlungen
- § 119: Regelung für Aufrechterhaltung von Umstellungsgrundschulden
- § 120: Regelung für Erlöschen von Umstellungsgrundschulden und Fortbestehen von Eigentümergrundschulden
- § 121: Regelung für Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und dem persönlichen Schuldner
- § 122: Regelung für Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und Dritten
- § 123: Regelung für Haftung bei Grundstücksbelastungen und Grundstücksverkäufen
- § 124: Regelung für Erklärungspflicht
- § 125: Regelung für Abgabebescheid
- § 126: Regelung für Abgabeschuldner
- § 127: Regelung für Wirkung des Abgabebescheids gegenüber dem Erwerber des Grundstücks
- § 128: Regelung für Auskunftspflicht des Finanzamts
- § 129: Regelung für Erlass wegen ungünstiger Ertragslage
- § 130: Neue Vorschriften für weitergehenden Erlaß bei Aufbaukrediten
- § 130a: Neue Vorschriften für weitergehenden Erlaß bei der Verwendung eigener Mittel für die Mindestausstattung von Wohnungen und weitere Modernisierungsmaßnahmen
- § 131: Neue Vorschriften für Stundung und Erlaß wegen wirtschaftlicher Bedrängnis
- § 132: Neue Vorschriften für Erlaß bei Grundstücken, die mildtätigen Zwecken dienen
- § 133: Neue Vorschriften für Abrechnung über die Leistungen nach dem Hypothekensicherungsgesetz
- § 134: Neue Vorschriften für Vorauszahlungen
- § 135: Neue Vorschriften für Abrechnung über die Vorauszahlungen
- § 136: Neue Vorschriften für Hypothekengewinnabgabe bei Verbindlichkeiten, die an grundstücksgleichen Rechten, Schiffen oder Schiffsbauwerken gesichert waren
- § 137: Neue Vorschriften für Behandlung der Rückerstattungstatbestände
- § 138: Neue Vorschriften für örtliche Zuständigkeit der Finanzämter
- § 139: Neue Vorschriften für Heranziehung anderer Stellen als der Finanzämter bei der Verwaltung der Abgabe
- § 140: Streichung des Artikels zur Beteiligung des Finanzamts bei der Umstellung von Grundpfandrechten
- § 141: Neue Vorschriften für Durchführungsvorschriften
- § 142: Neue Vorschriften für allgemeine Regelungen für Berlin (West)
- § 155: Neue Vorschriften zur Erklärungspflicht eingeführt.
- § 156: Neue Vorschriften zum Erlaß wegen ungünstiger Ertragslage eingeführt.
- § 157: Neue Vorschriften zum weitergehenden Erlaß bei Aufbaukrediten eingeführt.
- § 158: Neue Vorschriften zu Vorauszahlungen in Berlin (West) eingeführt.
- § 159: Neue Vorschriften zur Abrechnung über die Vorauszahlungen eingeführt.
- § 160: Neue Vorschriften zur Hypothekengewinna bgabe bei Verbindlichkeiten, die an grundstücksgleichen Rechten, Schiffen oder Schiffsbauwerken gesichert waren, eingeführt.
- § 161: Neue Vorschriften zur Abgabepflicht für den Kreditgewinnabgabe eingeführt.
- § 162: Neue Vorschriften zur Bemessungsgrundlage für den Kreditgewinnabgabe eingeführt.
- § 163: Neue Vorschriften zu Schuldnergewinnen eingeführt.
- § 164: Neue Vorschriften zu Gläubigerverlusten eingeführt.
- § 165: Neue Vorschriften zu Schuldnergewinnen und Gläubigerverlusten in besonderen Fällen eingeführt.
- § 274: Sonderregelung für Wegiall öffentliche Renten: Unterhaltshilfe auf Lebenszeit bei bestimmten Sparerschäden.
- § 275: Unterhaltshilfe für Vollwaisen: spezielle Regelungen für die Gewährung und Dauer.
- § 276: Krankenversorgung für Empfänger von Unterhaltshilfe: umfassende Leistungen und Regelungen zur Finanzierung.
- § 277: Sterbegeld für Empfänger von Unterhaltshilfe: Regelungen zur Gewährung und Finanzierung.
- § 278: Verhältnis zur Entschädigungsrente: Sperrbeträge und Anrechnungen.
- § 278a: Verhältnis zur Hauptentschädigung: Anrechnungen und Mindesterfüllungsbeträge.
- § 92 Abs. 1: Ersetzt § 161 Abs. 2 Nr. 3 und 4 durch § 189 Abs. 2 Nr. 3 und 4.
- § 100 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt den 21. Juni 1948 durch den 1. April 1949.
- § 100 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften zur Berechnung der Schadenquote eingefügt.
- § 101 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Höhe der Abgabeschuld bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit eingefügt.
- § 103 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt den 20. Juni 1948 durch den 31. März 1949.
- § 103 Abs. 2 Satz 4: Neue Vorschriften zur Berechnung der Schadensquote eingefügt.
- § 105 und § 106: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld eingefügt.
- § 111 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Entlassung aus der Haftung eingefügt.
- § 114 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Zwangsverwaltung eingefügt.
- § 116 Abs. 3: Frist für Vorrecht für Aufbaukredite verlängert.
- § 118 Abs. 1: § 118 Abs. 1 wird nicht angewendet.
- § 118 Abs. 2 Nr. 3: Ersetzt die Worte „nach den Vorschriften des Hypothekenrechts“.
- § 259: Neue Vorschriften für Eingliederungsdarlehen zur Schaffung von Dauerarbeitsplätzen
- § 260: Neue Vorschriften für die Höhe des Arbeitsplatzdarlehens
- § 261: Neue Vorschriften für die Voraussetzungen der Kriegsschadenrente
- § 262: Neue Vorschriften für die Übertragbarkeit der Kriegsschadenrente
- § 263: Neue Vorschriften für die Formen der Kriegsschadenrente
- § 264: Neue Vorschriften für das Lebensalter zur Gewährung der Kriegsschadenrente
- § 265: Neue Vorschriften für die Erwerbsunfähigkeit zur Gewährung der Kriegsschadenrente
- § 266: Neue Vorschriften für die Ermittlung des Schadens und des Grundbetrags
- § 267: Neue Vorschriften für den Einkommenshöchstbetrag zur Gewährung der Unterhaltshilfe
- § 279: Neue Regelungen für den Einkommenshöchstbetrag für die Entschädigungsrente
- § 280: Neue Regelungen für die Höhe der Entschädigungsrente
- § 281: Neue Regelungen für Vorauszahlungen auf die Entschädigungsrente
- § 282: Neue besondere Voraussetzungen für die Entschädigungsrente
- § 283: Neue Regelungen für das Verhältnis der Entschädigungsrente zur Hauptentschädigung
- § 283a: Neue Regelungen für das Verhältnis der Entschädigungsrente zur Hauptentschädigung bei gleichzeitigem Bezug von Unterhaltshilfe
- § 284: Neue Sonderregelung bei Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage
- § 238: Neue Vorschriften für die Berechnung von Schäden, die nach dem Feststellungsgesetz festzustellen sind
- § 239: Neue Vorschriften für die Berechnung von Schäden bei Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage
- § 240: Neue Vorschriften für die Berechnung von Sparerschäden
- § 241: Streichung des § 241
- § 243: Neue Vorschriften für die Voraussetzungen der Hauptentschädigung
- § 244: Neue Vorschriften für die Übertragbarkeit des Anspruchs auf Hauptentschädigung
- § 245: Neue Vorschriften für die Bemessung der Hauptentschädigung
- § 246: Neue Vorschriften für die Schadensgruppen und Grundbeträge
- § 247: Neue Vorschriften für die Teilung des Grundbetrags
- § 248: Neue Vorschriften für den Zuschlag zum Grundbetrag
- § 249: Neue Vorschriften für die Kürzung des Grundbetrags
- § 249 a: Neue Vorschriften für den Sparerzuschlag
- § 285: Neue Vorschriften zur Dauer der Entschädigungsrente
- § 286: Neue Vorschriften zur Zuerkennung des Anspruchs auf Kriegsschadenrente
- § 287: Neue Vorschriften zur Erfüllung des Anspruchs auf Kriegsschadenrente
- § 288: Neue Vorschriften zur Wirkung von Veränderungen
- § 289: Neue Vorschriften zur Meldepflicht
- § 290: Neue Vorschriften zur Erstattungspflicht
- § 291: Neue Vorschriften zum Verhältnis zu Aufbaudarlehen
- § 292: Neue Vorschriften zum Verhältnis zur Sozialhilfe, zur Kriegsopferfürsorge sowie zur Arbeitslosenversicherung und zur Arbeitslosenhilfe
- § 267 Abs. 2 Nr. 1: Neue Regelung für die Anrechnung von Einkünften aus Renten und Versorgungsbezügen
- § 267 Abs. 2 Nr. 2: Neue Regelung für Freibeträge bei Elternrente
- § 267 Abs. 2 Nr. 3: Neue Regelung für die Anrechnung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit und gegenwärtigem Arbeitsverhältnis
- § 267 Abs. 2 Nr. 4: Neue Regelung für die Anrechnung von staatlichen Gratialen und freiwilligen Leistungen
- § 267 Abs. 2 Nr. 5: Neue Regelung für die Anrechnung von Zulagen für Kinder
- § 267 Abs. 2 Nr. 6: Neue Regelung für die Anrechnung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung
- § 267 Abs. 2 Nr. 7: Neue Regelung für die Anrechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- § 267 Abs. 2 Nr. 8: Neue Regelung für die Anrechnung von Einkünften aus Kapitalvermögen
- § 268: Neue Regelung für die Vermögensgrenze
- § 269: Neue Regelung für die Höhe der Unterhaltshilfe
- § 270: Neue Regelung für die Anrechnung von Einkünften
- § 271: Neue Regelung für die Dauer der Unterhaltshilfe
- § 272: Neue Regelung für die Unterhaltshilfe auf Lebenszeit
- § 273: Neue Regelung für die Unterhaltshilfe auf Zeit
- § 199 a: Einführung der Möglichkeit zur freiwilligen Abkürzung der Laufzeit der Vermögensabgabe
- § 199 b: Einführung der Möglichkeit zur Verrechnung der Ausgleichsabgaben mit der Hauptentschädigung
- § 200: Regelung zur Fälligkeit kleiner Abgabenschulden
- § 201: Regelung zur besonderen Form der Abgabenentrichtung
- § 202: Regelung zur Veräußerung und Verpachtung von Betrieben an Geschädigte
- § 203: Regelung zur Anwendbarkeit von Steuergesetzen
- § 204: Regelung zur Auftragsverwaltung der Lastenausgleichsabgaben
- § 205: Regelung zur Verwaltung der Ausgleichsabgaben in Berlin (West)
- § 206: Regelung zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe bis zur nächsten Hauptfeststellung
- § 207: Regelung zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe für spätere Feststellungszeitpunkte
- § 208: Regelung zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben innerhalb des am 1. Januar 1949 beginnenden Hauptveranlagungszeitraums der Vermögensteuer
- § 209: Regelung zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Vermögensteuer für Veranlagungszeitpunkte ab 1. Januar 1953
- § 210: Regelung zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Vermögensabgabe
- § 211: Regelung zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer
- § 212: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Gewerbesteuer
- § 213: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe in Berlin (West)
- § 214: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei Steuerpflichtigen mit Vermögen in Berlin (West) oder mit Vermögen im Geltungsbereich des Grundgesetzes und in Berlin (West) innerhalb des am 1. Januar 1949 beginnenden Hauptveranlagungszeitraums der Vermögensteuer
- § 215: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Vermögensabgabe für Vermögen in Berlin (West)
- § 216: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben für Vermögen in Berlin (West) bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer
- § 217: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben für Vermögen in Berlin (West) bei der Gewerbesteuer
- § 218: Neue Vorschriften zur Behandlung der Vermögensabgabe in der Jahresbilanz
- § 219: Neue Vorschriften zur Behandlung der Kreditgewinnabgabe und der Hypothekengewinnabgabe in der Jahresbilanz
- § 220: Neue Vorschriften zur erstmaligen Ausweisung und Ausgleich der Jahresbilanz
- § 221: Neue Vorschriften zum Lastenausgleichsgegenposten
- § 222: Neue Vorschriften zur Durchführung des Ausgleichs
- § 223: Neue Vorschriften zur Ablösung und Entrichtung der Vermögensabgabe
- § 41: Neufassung des § 41 über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- § 342: Neufassung des § 342 über die Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 343: Neufassung des § 343 über die Einstellung und Rückforderung von Kriegsschadenrente
- § 344: Neufassung des § 344 über das Feststellungsverfahren
- § 345: Neufassung des § 345 über das Verfahren bei Erfüllung von Ansprüchen auf Hauptentschädigung und Hausratentschädigung
- § 346: Neufassung des § 346 über die besondere Regelung des Verfahrens
- § 347: Neufassung des § 347 über die Entscheidung des Ausgleichsausschusses bei Wohnraumhilfe
- § 348: Neufassung des § 348 über die Zuteilung der Mittel für Wohnraumhilfe
- § 350: Neufassung des § 350 über die ehrenamtliche Mitarbeit
- § 350a: Neufassung des § 350a über die Erstattung und Verrechnung von Ausgleichsleistungen
- § 350b: Neufassung des § 350b über die Vollstreckung
- § 350c: Neufassung des § 350c über die Vergabe von Aufträgen
- § 350d: Neufassung des § 350d über die Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen für den Ausgleichsfonds
- § 351: Neufassung des § 351 über die Verwaltungskosten
- § 352: Neufassung des § 352 über die Überleitung der Behördenorganisation
- § 353: Neufassung des § 353 über die Überleitung anhängiger Verfahren

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-12-19Verordnung zur Änderung der Zweiten, Dritten, Fünften, Neunten, Zehnten, Elften, Fünfzehnten und Siebzehnten Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz sowie der Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Einführung von Vorschriften des Lastenausgleichsrechts im Saarland
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 946
> Station: 1965-12-23Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
Dritte Verordnung über Ausgleichsleistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz § 10 Abs. 1 Satz 3: Die Zahl '10' wird ersetzt durch '20'.
§ 10: Neue Definition der „Deutschen Mark“ im Sinne des Gesetzes

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# § 100
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-09-05 — Neunzehnte Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 768
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 100 Abs. 4: Regelung der Abgabepflicht in besonderen Fällen
§ 100: Neue Vorschriften zur Minderung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden vor dem 21. Juni 1948.
§ 100 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt den 21. Juni 1948 durch den 1. April 1949.
§ 100 Abs. 2 Satz 2: Neue Vorschriften zur Berechnung der Schadenquote eingefügt.

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 101
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1954-04-14 — Siebente Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (7. AbgabenDV-LA)
> Fundstelle: BGBl. 1954 I S. 84
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 101: Regelung der Reihenfolge des Erlasses
§ 101: Neue Vorschriften zur Höhe der Abgabeschuld bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit.
§ 101 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Höhe der Abgabeschuld bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit eingefügt.

7
lag/§102.md Normal file
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# § 102
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 102: Neue Vorschriften zur Entstehung der Abgabeschuld

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 103
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-09-05 — Neunzehnte Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 768
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 103 Abs. 4: Regelung der Abgabepflicht in besonderen Fällen
§ 103: Neue Vorschriften zur Herabsetzung der Abgabeschuld bei Kriegsschäden nach dem 20. Juni 1948
§ 103 Abs. 1 Satz 1: Ersetzt den 20. Juni 1948 durch den 31. März 1949.
§ 103 Abs. 2 Satz 4: Neue Vorschriften zur Berechnung der Schadensquote eingefügt.

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# § 104
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-08 — Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (18. ÄndG LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1043
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 104 Abs. 1 Satz 1, § 116 Abs. 3 Nr. 1, § 129 Abs. 5 Satz 2: Einfügung von zusätzlichen Bedingungen für die Fristen
§ 104: Neue Vorschriften zur Herabsetzung der Abgabeschuld bei Wiederaufbau

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# § 105
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1954-04-14 — Siebente Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (7. AbgabenDV-LA)
> Fundstelle: BGBl. 1954 I S. 84
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 105: Regelung der Reihenfolge des Erlasses
§ 105: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld bis zum 31. März 1952
§ 105 und § 106: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld eingefügt.

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 106
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1955-12-03 — Achtzehnte Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 748
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 106: Anpassung der Abgabeleistungen
§ 106: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld ab 1. April 1952
§ 105 und § 106: Neue Vorschriften zur Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld eingefügt.

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# § 107
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 107: Neue Vorschriften zur abweichenden Verzinsung und Tilgung der Abgabeschuld

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# § 108
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 108: Neue Vorschriften zu den Bedingungen der Reichsmarkverbindlichkeit

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 109
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1956-09-05 — Neunzehnte Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 1956 I S. 768
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 109 Abs. 4: Regelung der Abgabepflicht in besonderen Fällen
§ 109: Neue Vorschriften zur Aufteilung der Abgabeschuld

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 585
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 11: Neue Vorschrift zur Anwendung des Gesetzes in Berlin.
§ 11: Neue Definition des Begriffs „Vertriebener“

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 110
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 110: Neue Vorschriften zum Ausfall der Umstellungsgrundschuld in der Zwangsversteigerung

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@@ -1,15 +1,9 @@
# § 111
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1963-12-31Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens
> Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 986
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 111 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Abgabeschulden als einheitliche öffentliche Last auf dem Grundstück festlegt.
§ 111: Neue Vorschriften zur Abgabeschuld als öffentliche Last
§ 111 a: Einfügung neuer Vorschriften zur Eintragung und Löschung des Vermerks über die öffentliche Last der Hypothekengewinnabgabe.
§ 111 b: Einfügung neuer Vorschriften zur Löschung des Vermerks über die öffentliche Last.
§ 111 c: Einfügung neuer Vorschriften zur Abschlussbekanntmachung der Eintragungen und Löschungen des Vermerks.
§ 111 d: Einfügung neuer Vorschriften zur Bekanntmachung, Eintragung auf Grundpfandbriefen und Kosten.
§ 111 Abs. 4: Neue Vorschriften zur Entlassung aus der Haftung eingefügt.

7
lag/§111a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 111a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 111a: Neue Vorschriften zum Grundbuchvermerk über die öffentliche Last

7
lag/§111b.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 111b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 111b: Neue Vorschriften zur Löschung des Vermerkes

7
lag/§111c.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 111c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 111c: Neue Vorschriften zur Abschlussbekanntmachung

7
lag/§111d.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 111d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 111d: Neue Vorschriften zur Bekanntmachung, Eintragung auf Grundpfandbriefen und Kosten

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@@ -1,13 +1,7 @@
# § 112
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 112: Neue Vorschriften zur Zwangsversteigerung
§ 112 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Vorschriften für die Zwangsvollstreckung in der Zwangsvollstreckung festlegt.
§ 112 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Vorschriften für die Fortsetzung der Versteigerung bei keinem ausreichenden Gebot festlegt.
§ 112 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der die Vorschriften für bestehende Rechte beim Inkrafttreten des Gesetzes festlegt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 113
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 611
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 113 Abs. 3 Satz 1: Erhöhung der Mindest- und Höchstdauer von zwei bis vier auf acht bis zehn Wochen
§ 113: Neue Vorschriften zu vorgehenden Rechten in der Zwangsversteigerung

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 114
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 114: Neufassung des § 114, der die Vorschriften für die Zwangsverwaltung festlegt.
§ 114: Neue Vorschriften zur Zwangsverwaltung
§ 114 Abs. 1: Neue Vorschriften zur Zwangsverwaltung eingefügt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 115
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 115: Neufassung des § 115, der die Vorschriften für die Pfändung von Miet- und Pachtzinsforderungen festlegt.
§ 115: Neue Vorschriften zur Pfändung von Miet- und Pachtzinsforderungen

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@@ -1,9 +1,9 @@
# § 116
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-08 — Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (18. ÄndG LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1043
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 104 Abs. 1 Satz 1, § 116 Abs. 3 Nr. 1, § 129 Abs. 5 Satz 2: Einfügung von zusätzlichen Bedingungen für die Fristen
§ 116: Neue Vorschriften zum Vorrecht für Aufbaukredite
§ 116 Abs. 1 Nr. 2, § 130 a: Erweiterung der Modernisierungsmaßnahmen
§ 116 Abs. 3: Frist für Vorrecht für Aufbaukredite verlängert.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 117
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-28Sechste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (6. AbgabenDV-LA)
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1032
> Station: 1965-12-23Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 117: Bewilligung von Vorrechten und Eintragung von Vermerken
§ 117: Neue Vorschriften zum Grundbuchvermerk über das Vorrecht

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 118
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 118: Neufassung des § 118, der die Vorschriften für die Abgabeschuldner bei Veräußerung des Grundstücks vor Inkrafttreten des Gesetzes festlegt.
§ 118: Neue Vorschriften zum Abgabeschuldner bei Veräußerung des Grundstücks vor Inkrafttreten des Gesetzes
§ 118 Abs. 1: § 118 Abs. 1 wird nicht angewendet.
§ 118 Abs. 2 Nr. 3: Ersetzt die Worte „nach den Vorschriften des Hypothekenrechts“.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 119
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 119: Neufassung des § 119, der die Vorschriften für die Aufrechterhaltung von Umstellungsgrundschulden bei Verbindlichkeiten aus der letzten Reichsmarkzeit festlegt.
§ 119: Regelung für Aufrechterhaltung von Umstellungsgrundschulden

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Zweites Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 611
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 12 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe d: Hinzufügung der Bedingung, dass die Bewertung nach § 4, § 5 Abs. 1 und § 8 des Bewertungsgesetzes zulässig war
§ 12: Neue Definition von Vertreibungsschaden

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 120
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-28Fünfte Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (5. AbgabenDV-LA)
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1030
> Station: 1965-12-23Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 120 Abs. 1 Satz 1: Erloschene Umstellungsgrundschulden
§ 120: Regelung für Erlöschen von Umstellungsgrundschulden und Fortbestehen von Eigentümergrundschulden

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 121
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 121: Neufassung des § 121, der die Vorschriften für die Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und dem persönlichen Schuldner festlegt.
§ 121: Regelung für Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und dem persönlichen Schuldner

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 122
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1963-12-31Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens
> Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 986
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 122 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der die Anwendung des Absatzes 2 auf ähnliche Fälle festlegt.
§ 122: Regelung für Rechtsbeziehungen zwischen dem Eigentümer und Dritten

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 123
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 123: Neufassung des § 123, der die Vorschriften für die Haftung bei Grundstücksbelastungen und Grundstücksverkäufen festlegt.
§ 123: Regelung für Haftung bei Grundstücksbelastungen und Grundstücksverkäufen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 124
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 124: Neufassung des § 124, der die Vorschriften für die Erklärungspflicht festlegt.
§ 124: Regelung für Erklärungspflicht

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 125
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 125: Neufassung des § 125, der die Vorschriften für den Abgabebescheid festlegt.
§ 125: Regelung für Abgabebescheid

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 126
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1963-12-31Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens
> Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 986
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 126: Neufassung des § 126, der die Bestimmungen zur Festsetzung und Erhebung der Abgabe sowie das Rechtsmittelverfahren festlegt.
§ 126: Regelung r Abgabeschuldner

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 127
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 127: Neue Bestimmungen zur Wirkung des Abgabebescheids gegenüber dem Erwerber des Grundstücks.
§ 127: Regelung für Wirkung des Abgabebescheids gegenüber dem Erwerber des Grundstücks

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 128
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 585
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 128 Abs. 2: Neue Fassung zur Anwendung von § 128 Abs. 1
§ 128: Regelung r Auskunftspflicht des Finanzamts

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 129
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-08 — Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (18. ÄndG LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1043
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 104 Abs. 1 Satz 1, § 116 Abs. 3 Nr. 1, § 129 Abs. 5 Satz 2: Einfügung von zusätzlichen Bedingungen für die Fristen
§ 129: Regelung für Erlass wegen ungünstiger Ertragslage

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 585
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 13: Neue Vorschriften zur Abwicklung eingeführt
§ 13: Neue Definition von Kriegssachschaden

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 130
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-08 — Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (18. ÄndG LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1043
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 116 Abs. 1 Nr. 2, § 130 a: Erweiterung der Modernisierungsmaßnahmen
§ 130 a (Überschrift): Anfügen von 'und weitere Modernisierungsmaßnahmen' in der Überschrift
§ 130: Neue Vorschriften für weitergehenden Erlaß bei Aufbaukrediten

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 130a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-08-05 — Zwölftes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (12. ÄndG LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 613
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 130a: Einfügung eines neuen Paragraphen
§ 130a: Neue Vorschriften für weitergehenden Erlaß bei der Verwendung eigener Mittel für die Mindestausstattung von Wohnungen und weitere Modernisierungsmaßnahmen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 131
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1963-12-31Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiete des Grundbuchwesens
> Fundstelle: BGBl. 1963 I S. 986
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 131 Abs. 1 Satz 1: Neufassung des Satzes 1, der die Anwendung verschiedener Vorschriften festlegt.
§ 131: Neue Vorschriften für Stundung und Erlaß wegen wirtschaftlicher Bedrängnis

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 132
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-08-05 — Zwölftes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (12. ÄndG LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 613
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 132 Abs. 3: Einfügung von Bestimmungen über Ausschlußfristen
§ 132: Neue Vorschriften für Erlaß bei Grundstücken, die mildtätigen Zwecken dienen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 133
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 133: Neue Bestimmungen zur Abrechnung über die Leistungen nach dem Hypothekensicherungsgesetz.
§ 133: Neue Vorschriften r Abrechnung über die Leistungen nach dem Hypothekensicherungsgesetz

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 134
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 134: Neue Bestimmungen zu Vorauszahlungen.
§ 134: Neue Vorschriften für Vorauszahlungen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 135
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 135: Neue Bestimmungen zur Abrechnung über die Vorauszahlungen.
§ 135: Neue Vorschriften r Abrechnung über die Vorauszahlungen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 136
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 136: Neue Bestimmungen zur Hypothekengewinnabgabe bei Verbindlichkeiten, die an grundstücksgleichen Rechten, Schiffen oder Schiffsbauwerken gesichert waren.
§ 136: Neue Vorschriften r Hypothekengewinnabgabe bei Verbindlichkeiten, die an grundstücksgleichen Rechten, Schiffen oder Schiffsbauwerken gesichert waren

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 137
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 137: Neue Bestimmungen zur Behandlung der Rückerstattungstatbestände.
§ 137: Neue Vorschriften r Behandlung der Rückerstattungstatbestände

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 138
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 138: Neue Bestimmungen zur örtlichen Zuständigkeit der Finanzämter.
§ 138: Neue Vorschriften r örtliche Zuständigkeit der Finanzämter

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 139
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1959-07-10 — Vierundzwanzigste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (24. AbgabenDV-LA - II. HGA-WAufbDV)
> Fundstelle: BGBl. 1959 I S. 428
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 139 Abs. 1: Grundlage für die Verordnung
§ 139: Neue Vorschriften für Heranziehung anderer Stellen als der Finanzämter bei der Verwaltung der Abgabe

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 585
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 14: Neue Vorschriften zu Ausländervereinen eingeführt
§ 14: Neue Definition von Ostschaden

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 140
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 140 Abs. 1: Änderung der Vorschriften zur Eintragung eines Umsstellungsbetrags
§ 140 Abs. 2: Änderung der Vorschriften zur Beteiligung des Finanzamts bei Streitigkeiten
§ 140: Streichung des Artikels zur Beteiligung des Finanzamts bei der Umstellung von Grundpfandrechten

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 141
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-09-06 — Fünfundzwanzigste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1616
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 141 Abs. 1 Nr. 4: Grundlage für die Verordnung
§ 141: Neue Vorschriften für Durchführungsvorschriften

7
lag/§142.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 142
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 142: Neue Vorschriften für allgemeine Regelungen für Berlin (West)

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-12-31 — Neunzehnte Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes (19. FeststellungsDV)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 1098
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 15: Anwendung im Land Berlin
§ 15: Neue Definition von Sparerschaden

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 155
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 155 Abs. 1: Streichung der Anwendung von § 124
§ 155 Abs. 2: Neue Regelungen für die Erklärungspflicht im Verwaltungsweg
§ 155: Neue Vorschriften zur Erklärungspflicht eingeführt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 156
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-08 — Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (18. ÄndG LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1043
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 156 Abs. 4: Neue Fassung des Absatzes 4
§ 156: Neue Vorschriften zum Erlaß wegen ungünstiger Ertragslage eingeführt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 157
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-08 — Achtzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (18. ÄndG LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1043
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 157 Abs. 1: Einfügung von 'bis auf weiteres' und Streichung von 'vorausgesetzt, daß der Kredit bis zum 31. Dezember 1965 aufgenommen worden ist'
§ 157: Neue Vorschriften zum weitergehenden Erlaß bei Aufbaukrediten eingeführt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 158
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-08-28Sechste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (6. AbgabenDV-LA)
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 1032
> Station: 1965-12-23Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 158: Vorauszahlungen an das zuständige Finanzamt
§ 158: Neue Vorschriften zu Vorauszahlungen in Berlin (West) eingeführt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 159
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 159: Neue Regelungen für die Abrechnung der Vorauszahlungen
§ 159: Neue Vorschriften zur Abrechnung über die Vorauszahlungen eingeführt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 585
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 16: Neue Vorschriften zu Arbeitnehmer- und Arbeitgebervereinigungen eingeführt
§ 16: Neue Definition der unbeschränkten Abgabepflicht

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 160
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 160: Streichung der Anwendung von § 136
§ 160: Neue Vorschriften zur Hypothekengewinna bgabe bei Verbindlichkeiten, die an grundstücksgleichen Rechten, Schiffen oder Schiffsbauwerken gesichert waren, eingeführt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 161
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1954-07-01 — Achte Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 1954 I S. 151
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 161 Abs. 2 Nr. 4: Kriterien zur Beurteilung, ob der Hauptzweck eines Unternehmens in der Vermietung oder Verpachtung eigenen Grundbesitzes besteht, angepasst.
§ 161: Neue Vorschriften zur Abgabepflicht für den Kreditgewinnabgabe eingeführt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 162
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1954-07-01 — Achte Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 1954 I S. 151
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 162: Regelungen zur Berechnung des Gewinnsaldos bei Geldinstituten mit bankfremdem Geschäft angepasst.
§ 162: Neue Vorschriften zur Bemessungsgrundlage für den Kreditgewinnabgabe eingeführt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 163
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1954-07-01 — Achte Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 1954 I S. 151
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 163: Bedingungen für die Entstehung von Schuldnergewinnen aus Herabsetzungen von Verbindlichkeiten nach Inkrafttreten des Gesetzes angepasst.
§ 163: Neue Vorschriften zu Schuldnergewinnen eingeführt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 164
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1954-07-01 — Achte Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 1954 I S. 151
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 164: Regelungen zur Berechnung von Schuldnergewinnen aus umstrittenen Reichsmarkverbindlichkeiten angepasst.
§ 164: Neue Vorschriften zu Gläubigerverlusten eingeführt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 165
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1954-07-01 — Achte Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 1954 I S. 151
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 165: Regelungen zur Berechnung von Schuldnergewinnen und Gläubigerverlusten in besonderen Fällen angepasst.
§ 165: Neue Vorschriften zu Schuldnergewinnen und Gläubigerverlusten in besonderen Fällen eingeführt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 585
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 17: Neue Vorschriften zu Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit eingeführt
§ 17: Neue Definition der beschränkten Abgabepflicht

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-08-12 — Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (17. ÄndG LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 585
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 18: Neue Vorschriften zum räumlichen Geltungsbereich von Vereinsverbots eingeführt
§ 18: Neue Definition der Befreiungen von der Vermögensabgabe
§ 18 Abs. 1 Nr. 14: Neue Anlagen zur Einkommensteuerdurchführungsverordnung

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 199
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1962-03-31 — Sechsundzwanzigste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz (26. AbgabenDV-LA = 18. LeistungsDV-LA)
> Fundstelle: BGBl. 1962 I S. 198
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 199 h Abs. 4: Grundlage für die Verordnung
§ 199 a: Einführung der Möglichkeit zur freiwilligen Abkürzung der Laufzeit der Vermögensabgabe
§ 199 b: Einführung der Möglichkeit zur Verrechnung der Ausgleichsabgaben mit der Hauptentschädigung

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lag/§200.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 200
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 200: Regelung zur Fälligkeit kleiner Abgabenschulden

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 201
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-02 — Achtes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Gesetz nach § 246 LAG - 8. ÄndG LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 809
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 201 Abs. 1-3: Absätze 1 bis 3 werden gestrichen
§ 201: Regelung zur besonderen Form der Abgabenentrichtung

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 202
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-02 — Achtes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Gesetz nach § 246 LAG - 8. ÄndG LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 809
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 202 Abs. 1: Eingefügte Worte zur Erweiterung der Voraussetzungen
§ 202: Regelung zur Veräußerung und Verpachtung von Betrieben an Geschädigte

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 203
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1958-07-24Zweiundzwanzigste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 526
> Station: 1965-12-23Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 203: Vorschriften zur Unbedenklichkeitsbescheinigung.
§ 203: Regelung zur Anwendbarkeit von Steuergesetzen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 204
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1955-05-03 — Gesetz zur Regelung finanzieller Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern (Viertes Überleitungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 189
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 204 Satz 2: Vorschriften über Beteiligung des Bundes an den Ausgaben der Länder und Gemeinden streichen
§ 204: Regelung zur Auftragsverwaltung der Lastenausgleichsabgaben

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 205
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1955-05-03 — Gesetz zur Regelung finanzieller Beziehungen zwischen dem Bund und den Ländern (Viertes Überleitungsgesetz)
> Fundstelle: BGBl. 1955 I S. 189
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 205 Abs. 2 Satz 2: Vorschriften über Beteiligung des Bundes an den Ausgaben der Länder und Gemeinden streichen
§ 205: Regelung zur Verwaltung der Ausgleichsabgaben in Berlin (West)

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 206
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-07-30 — Drittes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 693
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 206: Bestehende Nummer 2 durch neue Nummern 2 und 3 ersetzt, die Kreditgewinnabgabe und Umstellungsgrundschulden betreffen.
§ 206: Regelung zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe bis zur nächsten Hauptfeststellung

7
lag/§207.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 207
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 207: Regelung zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe für spätere Feststellungszeitpunkte

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 208
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-07-30 — Drittes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 693
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 208: Bestehende Nummer 2 durch neue Nummern 2 und 3 ersetzt, die Kreditgewinnabgabe und Umstellungsgrundschulden betreffen.
§ 208: Regelung zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben innerhalb des am 1. Januar 1949 beginnenden Hauptveranlagungszeitraums der Vermögensteuer

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lag/§209.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 209
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 209: Regelung zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Vermögensteuer für Veranlagungszeitpunkte ab 1. Januar 1953

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 210
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1958-07-24Zweiundzwanzigste Durchführungsverordnung über Ausgleichsabgaben nach dem Lastenausgleichsgesetz
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 526
> Station: 1965-12-23Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 210: Abzug der Hypothekengewinnabgabe in bestimmten Fällen.
§ 210: Regelung zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Vermögensabgabe

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@@ -1,13 +1,7 @@
# § 211
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 211 Abs. 1: Die Soforthilfesonderabgabe ist nicht abzuziehen.
§ 211 Abs. 2: Änderungen im Wertansatz der Schulden bei der steuerlichen Gewinnermittlung bleiben außer Betracht.
§ 211 Abs. 3: § 26 Abs. 2 des Soforthilfegesetzes wird mit Wirkung ab 1. April 1949 aufgehoben.
§ 211 Abs. 4: Für den Lastenausgleichsgegenposten gilt § 73 Abs. 3 des D-Markbilanzgesetzes entsprechend.
§ 211: Regelung zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 212
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 212: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Gewerbesteuer.
§ 212: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Gewerbesteuer

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 213
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-07-30 — Drittes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 693
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 213 Abs. 2: Neue Fassung, die die Abzug von Aufbaugrundschulden in Berlin (West) regelt.
§ 213: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Feststellung der Einheitswerte der gewerblichen Betriebe in Berlin (West)

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 214
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-07-30 — Drittes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 693
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 214: Bestehende Nummer 2 durch neue Nummern 2 und 3 ersetzt, die Abzug von Vermögen in Berlin (West) und Aufbaugrundschulden regeln.
§ 214: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei Steuerpflichtigen mit Vermögen in Berlin (West) oder mit Vermögen im Geltungsbereich des Grundgesetzes und in Berlin (West) innerhalb des am 1. Januar 1949 beginnenden Hauptveranlagungszeitraums der Vermögensteuer

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 215
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1953-07-30 — Drittes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes und des Feststellungsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1953 I S. 693
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 215 Satz 2: Neue Fassung, die die Abzug von Kreditgewinnabgabe und Hypothekengewinnabgabe regelt.
§ 215: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben bei der Vermögensabgabe für Vermögen in Berlin (West)

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 216
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 216: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben für Vermögen in Berlin (West) bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer.
§ 216: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben für Vermögen in Berlin (West) bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 217
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 217: Vorschriften für die Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben für Vermögen in Berlin (West) bei der Gewerbesteuer.
§ 217: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit der Ausgleichsabgaben für Vermögen in Berlin (West) bei der Gewerbesteuer

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 218
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 218: Vorschriften für die Behandlung der Vermögensabgabe in der Jahresbilanz.
§ 218: Neue Vorschriften zur Behandlung der Vermögensabgabe in der Jahresbilanz

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 219
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 219: Vorschriften für die Behandlung der Kreditgewinnabgabe und der Hypothekengewinnabgabe in der Jahresbilanz.
§ 219: Neue Vorschriften zur Behandlung der Kreditgewinnabgabe und der Hypothekengewinnabgabe in der Jahresbilanz

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 220
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 220: Vorschriften für den erstmaligen Ausweis und Ausgleich der Jahresbilanz.
§ 220: Neue Vorschriften zur erstmaligen Ausweisung und Ausgleich der Jahresbilanz

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 221
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 221: Vorschriften für den Lastenausgleichsgegenposten.
§ 221: Neue Vorschriften zum Lastenausgleichsgegenposten

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 222
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 222: Vorschriften für die Durchführung des Ausgleichs.
§ 222: Neue Vorschriften zur Durchführung des Ausgleichs

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 223
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1952-08-18 — Gesetz über den Lastenausgleich (Lastenausgleichsgesetz - LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1952 I S. 446
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 223: Vorschriften für die Ablösung und Entrichtung der Vermögensabgabe.
§ 223: Neue Vorschriften zur Ablösung und Entrichtung der Vermögensabgabe

7
lag/§238.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 238
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 238: Neue Vorschriften für die Berechnung von Schäden, die nach dem Feststellungsgesetz festzustellen sind

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 239
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-11-13 — Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über Hilfsmaßnahmen für Deutsche aus der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und dem sowjetisch besetzten Sektor von Berlin
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1815
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 239: Berechnung verlorener Einkünfte
§ 239: Neue Vorschriften für die Berechnung von Schäden bei Verlust der beruflichen oder sonstigen Existenzgrundlage

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# § 240
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-02 — Achtes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Gesetz nach § 246 LAG - 8. ÄndG LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 809
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 240 Abs. 1: Eingefügter Satz zur Ansetzung von Sparerschäden
§ 240: Neue Vorschriften für die Berechnung von Sparerschäden

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# § 241
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1957-08-02 — Achtes Gesetz zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes (Gesetz nach § 246 LAG - 8. ÄndG LAG)
> Fundstelle: BGBl. 1957 I S. 809
> Station: 1965-12-23 — Neufassung des Lastenausgleichsgesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1945
§ 241: Gesamter Paragraph wird gestrichen
§ 241: Streichung des § 241

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