BGBl. 1965 I S. 1901 · Neubekanntmachung · Neufassung des Einkommensteuergesetzes

Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
Inkrafttreten: 1965-12-18
Quelle: offenegesetze
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Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1965-12-18

BGBl-Id: bgbl1-1965-70-1
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# ESTG — 1965-09-22
# ESTG — 1965-12-18
- **Titel:** Gesetz über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen (GDL)
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 1350
- **Inkrafttreten:** 1965-09-23; 1965-07-01 (Aufhebung der Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittsätzen für die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/53#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz regelt die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen, insbesondere für Steuerpflichtige, die nicht zur Führung von Büchern verpflichtet sind.
- **Titel:** Neufassung des Einkommensteuergesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 1901
- **Inkrafttreten:** 1965-12-18
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/70#page=1
- **Kurz:** Die Bekanntmachung legt die Neufassung des Einkommensteuergesetzes fest, die Berücksichtigung verschiedener Gesetze und Änderungen enthält.
## Betroffene Stellen
- § 13 Abs. 1 Ziff. 1: Neue Definition der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, einschließlich der Tierzucht und Tierhaltung
- § 13 Abs. 1 Ziff. 2: Streichung der Ziffer 2
- § 13 Abs. 1 Ziff. 3: Neue Fassung der Ziffer 3, die nun Ziffer 2 ist
- § 13 Abs. 1 Ziff. 4: Einfügung der neuen Ziffer 4
- § 13 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3
- § 52 Abs. 15: Einfügung des neuen Absatzes 15
- § 3a: Neue Vorschriften zur Steuerbefreiung bestimmter Zinsen
- § 3b: Neue Vorschriften zur Steuerbefreiung bestimmter Gewinnanteile
- § 3c: Neue Vorschriften zu anteiligen Abzügen
- § 4: Neue Vorschriften zum Gewinnbegriff im allgemeinen
- § 5: Neue Vorschriften zum Gewinn bei Vollkaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden
- § 6: Neue Vorschriften zur Bewertung
- § 6a: Neue Vorschriften zur Pensionsrückstellung
- § 6b: Neue Vorschriften für den Gewinn aus der Veräußerung bestimmter Anlagegüter
- § 6c: Neue Vorschriften für den Gewinn aus der Veräußerung von Gebäuden und Aufwuchs auf oder Anlagen im Grund und Boden bei der Ermittlung des Gewinns nach § 4 Abs. 3 oder nach Durchschnittsätzen
- § 7: Neue Vorschriften für die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
- § 7a: Neue Vorschriften für die Bewertungsfreiheit für bewegliche Wirtschaftsgüter
- § 7b: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen
- § 7c: Neue Vorschriften für die Förderung des Wohnungsbaues durch unverzinsliche Darlehen.
- § 7d: Streichung des § 7d.
- § 7e: Neue Vorschriften für Bewertungsfreiheit für Fabrikgebäude, Lagerhäuser und landwirtschaftliche Betriebsgebäude.
- § 8: Neue Vorschriften für Einnahmen.
- § 9: Neue Vorschriften für Werbungskosten.
- § 9a: Neue Vorschriften für Pauschbeträge für Werbungskosten.
- § 10: Neue Vorschriften für Sonderausgaben.
- § 45: Neue Bestimmungen zur Bemessung und Entrichtung der Kapitalertragsteuer in bestimmten Fällen
- § 46: Neue Bestimmungen zur Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
- § 46a: Neue Bestimmungen zur besonderen Behandlung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder Kapitalvermögen
- § 47: Neue Bestimmungen zur Abschlußzahlung
- § 48: Neue Bestimmungen zur Besteuerung nach dem Verbrauch
- § 49: Neue Bestimmungen zur beschränkten Steuerpflicht
- § 16: Neue Vorschriften für die Versteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Gewerbebetrieben
- § 17: Neue Vorschriften für die Versteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Anteilen an Kapitalgesellschaften
- § 18: Neue Vorschriften für die Versteuerung von Einkünften aus selbständiger Arbeit
- § 19: Neue Vorschriften für die Versteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
- § 20: Neue Vorschriften für die Versteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen
- § 21: Neue Vorschriften für die Versteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- § 22: Neue Vorschriften für die Versteuerung von sonstigen Einkünften
- § 23: Neue Vorschriften für die Versteuerung von Spekulationsgeschäften
- § 39: Neue Bestimmungen zur Bemessung der Jahreslohnsteuer und zur Erstellung der Jahreslohnsteuertabelle.
- § 40: Neue Bestimmungen zur Abziehung von Werbungskosten, Sonderausgaben, Altersfreibetrag und anderen Beträgen für die Berechnung der Lohnsteuer.
- § 41: Neue Bestimmungen zur Einbehaltung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber und zur Abführung an das Finanzamt.
- § 42: Neue Bestimmungen zum Lohnsteuer-Jahresausgleich, einschließlich der Möglichkeit der Durchführung durch den Arbeitgeber.
- § 42a: Neue Bestimmungen zur Bemessung der Lohnsteuer nach Vomhundertsätzen für bestimmte Bezüge.
- § 43: Neue Bestimmungen zur Steuerabzugspflicht bei verschiedenen inländischen Kapitalerträgen.
- § 44: Neue Bestimmungen zur Bemessung und Entrichtung der Kapitalertragsteuer in den Fällen des § 43 Abs. 1 Ziff. 1 bis 5.
- § 33: Neue Vorschriften für Steuerermäßigungen bei außergewöhnlichen Belastungen körperbehinderter Personen
- § 34: Neue Vorschriften für Steuersätze bei außerordentlichen Einkünften
- § 34a: Neue Vorschriften für Steuerfreiheit bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn
- § 34b: Neue Vorschriften für Steuersätze bei außerordentlichen Einkünften aus Forstwirtschaft
- § 34c: Neue Vorschriften für Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften
- § 34d: Neue Vorschriften für Kapitaalanlagen in Entwicklungsländern
- § 35: Neue Vorschriften für Bemessung und Entrichtung der Vorauszahlungen
- § 38: Neue Vorschriften für Erhebung der Lohnsteuer, Lohnsteuerkarte und Haftung
- § 10a: Neue Vorschriften zur Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns für bestimmte Steuerpflichtige.
- § 10b: Neue Vorschriften zur Steuerbegünstigung für mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche und staatspolitische Zwecke.
- § 10c: Neue Vorschriften zu pauschalen Beträgen für Sonderausgaben.
- § 10d: Neue Vorschriften zum Verlustabzug für Steuerpflichtige, die den Gewinn nach ordnungsmäßiger Buchführung ermitteln.
- § 11: Neue Vorschriften zur Vereinnahmung und Verausgabung von Einnahmen und Ausgaben.
- § 12: Neue Vorschriften zu nicht abzugsfähigen Ausgaben.
- § 13: Neue Vorschriften zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft.
- § 14: Neue Vorschriften zur Veräußerung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs.
- § 15: Neue Vorschriften zu Einkünften aus Gewerbebetrieb.
- § 49 Abs. 1 Ziff. 8: Einkünfte aus Spekulationsgeschäften mit inländischen Grundstücken oder Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, werden als sonstige Einkünfte definiert.
- § 49 Abs. 2: Einkünfte von Steuerpflichtigen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland durch den Betrieb eigener oder gecharterter Schiffe oder Luftfahrzeuge sind steuerfrei, wenn der ausländische Staat entsprechende Steuerbefreiung gewährt.
- § 50: Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige, einschließlich der Abziehbarkeit von Betriebsausgaben und Werbungskosten, der Anwendung von Vorschriften und der Bemessung der Einkommensteuer.
- § 50 a: Steuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen Aufsichtsratsmitgliedern und bei bestimmten Einkünften, einschließlich der Bemessung der Steuer und der Verpflichtungen des Schuldners.
- § 51: Ermächtigung der Bundesregierung zur Erlassung von Rechtsverordnungen zur Durchführung des Gesetzes, einschließlich der Abgrenzung der Steuerpflicht, der Ermittlung der Einkünfte und der Feststellung des Einkommens.
- § 24: Neue Vorschriften für Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3
- § 25: Neue Vorschriften für den Veranlagungszeitraum
- § 26: Neue Vorschriften für die Veranlagung von Ehegatten
- § 26a: Neue Vorschriften für die getrennte Veranlagung von Ehegatten
- § 26b: Neue Vorschriften für die Zusammenveranlagung von Ehegatten
- § 27: Streichung des § 27
- § 28: Neue Vorschriften für die Besteuerung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft
- § 29: Neue Vorschriften für Durchschnittsätze
- § 30: Streichung des § 30
- § 31: Neue Vorschriften für die Pauschbesteuerung
- § 32: Neue Vorschriften für den zu versteuernden Einkommensbetrag und Freibeträge
- § 32a: Neue Vorschriften für die Tarifbestimmung
- § 33a: Neue Vorschriften für außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen
- § 433 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der Regelungen zur Anschaffungskostensteuerung und zur Berücksichtigung der Herstellungskosten enthält.
- § 433 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der Regelungen zur Anschaffungskostensteuerung und zur Berücksichtigung der Herstellungskosten im Fall des Erstkaufs enthält.
- § 433 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der Regelungen zur Nachholung von erhöhten Abschreibungen enthält.
- § 433 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der Regelungen zur Behandlung von Garagen als Wohnzweck dienend enthält.
- § 433 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die Anwendbarkeit der Vorschriften auf Gebäude und Eigentumswohnungen im Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) begrenzt.
## Wortlaut

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- **1965-08-17** · BGBl. 1965 I S. 777 — Gesetz zur Förderung der Verwendung von Steinkohle in Kraftwerken
- **1965-09-22** · BGBl. 1965 I S. 1349 — Gesetz zur Änderung von Vorschriften in der gesetzlichen Unfallversicherung und in der knappschaftlichen Rentenversicherung
- **1965-09-22** · BGBl. 1965 I S. 1350 — Gesetz über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen (GDL)
- **1965-12-18** · BGBl. 1965 I S. 1901 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes

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# Stellen dieser Station
- § 13 Abs. 1 Ziff. 1: Neue Definition der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, einschließlich der Tierzucht und Tierhaltung
- § 13 Abs. 1 Ziff. 2: Streichung der Ziffer 2
- § 13 Abs. 1 Ziff. 3: Neue Fassung der Ziffer 3, die nun Ziffer 2 ist
- § 13 Abs. 1 Ziff. 4: Einfügung der neuen Ziffer 4
- § 13 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3
- § 52 Abs. 15: Einfügung des neuen Absatzes 15
- § 3a: Neue Vorschriften zur Steuerbefreiung bestimmter Zinsen
- § 3b: Neue Vorschriften zur Steuerbefreiung bestimmter Gewinnanteile
- § 3c: Neue Vorschriften zu anteiligen Abzügen
- § 4: Neue Vorschriften zum Gewinnbegriff im allgemeinen
- § 5: Neue Vorschriften zum Gewinn bei Vollkaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden
- § 6: Neue Vorschriften zur Bewertung
- § 6a: Neue Vorschriften zur Pensionsrückstellung
- § 6b: Neue Vorschriften für den Gewinn aus der Veräußerung bestimmter Anlagegüter
- § 6c: Neue Vorschriften für den Gewinn aus der Veräußerung von Gebäuden und Aufwuchs auf oder Anlagen im Grund und Boden bei der Ermittlung des Gewinns nach § 4 Abs. 3 oder nach Durchschnittsätzen
- § 7: Neue Vorschriften für die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung
- § 7a: Neue Vorschriften für die Bewertungsfreiheit für bewegliche Wirtschaftsgüter
- § 7b: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen
- § 7c: Neue Vorschriften für die Förderung des Wohnungsbaues durch unverzinsliche Darlehen.
- § 7d: Streichung des § 7d.
- § 7e: Neue Vorschriften für Bewertungsfreiheit für Fabrikgebäude, Lagerhäuser und landwirtschaftliche Betriebsgebäude.
- § 8: Neue Vorschriften für Einnahmen.
- § 9: Neue Vorschriften für Werbungskosten.
- § 9a: Neue Vorschriften für Pauschbeträge für Werbungskosten.
- § 10: Neue Vorschriften für Sonderausgaben.
- § 45: Neue Bestimmungen zur Bemessung und Entrichtung der Kapitalertragsteuer in bestimmten Fällen
- § 46: Neue Bestimmungen zur Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
- § 46a: Neue Bestimmungen zur besonderen Behandlung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder Kapitalvermögen
- § 47: Neue Bestimmungen zur Abschlußzahlung
- § 48: Neue Bestimmungen zur Besteuerung nach dem Verbrauch
- § 49: Neue Bestimmungen zur beschränkten Steuerpflicht
- § 16: Neue Vorschriften für die Versteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Gewerbebetrieben
- § 17: Neue Vorschriften für die Versteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Anteilen an Kapitalgesellschaften
- § 18: Neue Vorschriften für die Versteuerung von Einkünften aus selbständiger Arbeit
- § 19: Neue Vorschriften für die Versteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit
- § 20: Neue Vorschriften für die Versteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen
- § 21: Neue Vorschriften für die Versteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- § 22: Neue Vorschriften für die Versteuerung von sonstigen Einkünften
- § 23: Neue Vorschriften für die Versteuerung von Spekulationsgeschäften
- § 39: Neue Bestimmungen zur Bemessung der Jahreslohnsteuer und zur Erstellung der Jahreslohnsteuertabelle.
- § 40: Neue Bestimmungen zur Abziehung von Werbungskosten, Sonderausgaben, Altersfreibetrag und anderen Beträgen für die Berechnung der Lohnsteuer.
- § 41: Neue Bestimmungen zur Einbehaltung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber und zur Abführung an das Finanzamt.
- § 42: Neue Bestimmungen zum Lohnsteuer-Jahresausgleich, einschließlich der Möglichkeit der Durchführung durch den Arbeitgeber.
- § 42a: Neue Bestimmungen zur Bemessung der Lohnsteuer nach Vomhundertsätzen für bestimmte Bezüge.
- § 43: Neue Bestimmungen zur Steuerabzugspflicht bei verschiedenen inländischen Kapitalerträgen.
- § 44: Neue Bestimmungen zur Bemessung und Entrichtung der Kapitalertragsteuer in den Fällen des § 43 Abs. 1 Ziff. 1 bis 5.
- § 33: Neue Vorschriften für Steuerermäßigungen bei außergewöhnlichen Belastungen körperbehinderter Personen
- § 34: Neue Vorschriften für Steuersätze bei außerordentlichen Einkünften
- § 34a: Neue Vorschriften für Steuerfreiheit bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn
- § 34b: Neue Vorschriften für Steuersätze bei außerordentlichen Einkünften aus Forstwirtschaft
- § 34c: Neue Vorschriften für Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften
- § 34d: Neue Vorschriften für Kapitaalanlagen in Entwicklungsländern
- § 35: Neue Vorschriften für Bemessung und Entrichtung der Vorauszahlungen
- § 38: Neue Vorschriften für Erhebung der Lohnsteuer, Lohnsteuerkarte und Haftung
- § 10a: Neue Vorschriften zur Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns für bestimmte Steuerpflichtige.
- § 10b: Neue Vorschriften zur Steuerbegünstigung für mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche und staatspolitische Zwecke.
- § 10c: Neue Vorschriften zu pauschalen Beträgen für Sonderausgaben.
- § 10d: Neue Vorschriften zum Verlustabzug für Steuerpflichtige, die den Gewinn nach ordnungsmäßiger Buchführung ermitteln.
- § 11: Neue Vorschriften zur Vereinnahmung und Verausgabung von Einnahmen und Ausgaben.
- § 12: Neue Vorschriften zu nicht abzugsfähigen Ausgaben.
- § 13: Neue Vorschriften zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft.
- § 14: Neue Vorschriften zur Veräußerung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs.
- § 15: Neue Vorschriften zu Einkünften aus Gewerbebetrieb.
- § 49 Abs. 1 Ziff. 8: Einkünfte aus Spekulationsgeschäften mit inländischen Grundstücken oder Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, werden als sonstige Einkünfte definiert.
- § 49 Abs. 2: Einkünfte von Steuerpflichtigen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland durch den Betrieb eigener oder gecharterter Schiffe oder Luftfahrzeuge sind steuerfrei, wenn der ausländische Staat entsprechende Steuerbefreiung gewährt.
- § 50: Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige, einschließlich der Abziehbarkeit von Betriebsausgaben und Werbungskosten, der Anwendung von Vorschriften und der Bemessung der Einkommensteuer.
- § 50 a: Steuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen Aufsichtsratsmitgliedern und bei bestimmten Einkünften, einschließlich der Bemessung der Steuer und der Verpflichtungen des Schuldners.
- § 51: Ermächtigung der Bundesregierung zur Erlassung von Rechtsverordnungen zur Durchführung des Gesetzes, einschließlich der Abgrenzung der Steuerpflicht, der Ermittlung der Einkünfte und der Feststellung des Einkommens.
- § 24: Neue Vorschriften für Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3
- § 25: Neue Vorschriften für den Veranlagungszeitraum
- § 26: Neue Vorschriften für die Veranlagung von Ehegatten
- § 26a: Neue Vorschriften für die getrennte Veranlagung von Ehegatten
- § 26b: Neue Vorschriften für die Zusammenveranlagung von Ehegatten
- § 27: Streichung des § 27
- § 28: Neue Vorschriften für die Besteuerung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft
- § 29: Neue Vorschriften für Durchschnittsätze
- § 30: Streichung des § 30
- § 31: Neue Vorschriften für die Pauschbesteuerung
- § 32: Neue Vorschriften für den zu versteuernden Einkommensbetrag und Freibeträge
- § 32a: Neue Vorschriften für die Tarifbestimmung
- § 33a: Neue Vorschriften für außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen
- § 433 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der Regelungen zur Anschaffungskostensteuerung und zur Berücksichtigung der Herstellungskosten enthält.
- § 433 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der Regelungen zur Anschaffungskostensteuerung und zur Berücksichtigung der Herstellungskosten im Fall des Erstkaufs enthält.
- § 433 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der Regelungen zur Nachholung von erhöhten Abschreibungen enthält.
- § 433 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der Regelungen zur Behandlung von Garagen als Wohnzweck dienend enthält.
- § 433 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die Anwendbarkeit der Vorschriften auf Gebäude und Eigentumswohnungen im Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) begrenzt.

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-05-21 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1965)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 377
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 10 Abs. 1 Ziff. 2 Buchstabe b: Änderung der Dauer für Lebensrisikoversicherungen
§ 10 Abs. 1 Ziff. 7: Einführung von Steuerberatungskosten als steuerliche Abzugsmöglichkeit
§ 10: Neue Vorschriften für Sonderausgaben.

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# § 10a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-11-21 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 885
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 10a Abs. 1 Satz 1: Erhöhung der Jahreszahl von 1963 auf 1966
§ 10a Abs. 1 Satz 2: Streichung des zweiten Satzes
§ 10a: Neue Vorschriften zur Steuerbegünstigung des nicht entnommenen Gewinns für bestimmte Steuerpflichtige.

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# § 10b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1295
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 10b: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit von Ausgaben für mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche und staatspolitische Zwecke.
§ 10b: Neue Vorschriften zur Steuerbegünstigung für mildtätige, kirchliche, religiöse, wissenschaftliche und staatspolitische Zwecke.

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# § 10c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-11-21 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 885
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 10c Ziff. 1 und 2: Neufassung der Ziffern 1 und 2
§ 10c Ziff. 3: Einfügung der Ziffer 3
§ 10c letzter Satz: Anpassung der Worte 'nach Ziffer 2' und 'neben dem Pauschbetrag nach Ziffer 1'
§ 10c: Neue Vorschriften zu pauschalen Beträgen für Sonderausgaben.

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# § 10d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1295
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 10d: Neue Vorschriften zur Abzugsfähigkeit von Verlusten aus vorangegangenen Veranlagungszeiträumen.
§ 10d: Neue Vorschriften zum Verlustabzug für Steuerpflichtige, die den Gewinn nach ordnungsmäßiger Buchführung ermitteln.

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Gesetz zur Einführung des Bundesversorgungsgesetzes im Saarland
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1292
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 11: Bestimmungen zur Vereinnahmung und Verausgabung
§ 11: Neue Vorschriften zur Vereinnahmung und Verausgabung von Einnahmen und Ausgaben.

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# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1295
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 12: Neufassung des § 12, der die nicht abzugsfähigen Ausgaben definiert.
§ 12: Neue Vorschriften zu nicht abzugsfähigen Ausgaben.

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-09-22 — Gesetz über die Ermittlung des Gewinns aus Land- und Forstwirtschaft nach Durchschnittsätzen (GDL)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1350
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 13 Abs. 1 Ziff. 1: Neue Definition der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, einschließlich der Tierzucht und Tierhaltung
§ 13 Abs. 1 Ziff. 2: Streichung der Ziffer 2
§ 13 Abs. 1 Ziff. 3: Neue Fassung der Ziffer 3, die nun Ziffer 2 ist
§ 13 Abs. 1 Ziff. 4: Einfügung der neuen Ziffer 4
§ 13 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes 3
§ 13: Neue Vorschriften zu Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft.

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# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-05-21 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1965)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 377
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 14: Neue Regelung für Gewinne bei Veräußerung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
§ 14: Neue Vorschriften zur Veräußerung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs.

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# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1295
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 15: Neufassung des § 15, der die Einkünfte aus Gewerbebetrieb definiert.
§ 15: Neue Vorschriften zu Einkünften aus Gewerbebetrieb.

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# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-05-21 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1965)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 377
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 16: Änderungen in der Regelung für Veräußerungsgewinne
§ 16: Neue Vorschriften für die Versteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Gewerbebetrieben

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-05-21 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1965)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 377
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 17: Neue Regelung für Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften bei wesentlicher Beteiligung
§ 17: Neue Vorschriften für die Versteuerung von Veräußerungsgewinnen aus Anteilen an Kapitalgesellschaften

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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-05-21 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1965)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 377
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 18 Abs. 3: Neue Regelung für Gewinne bei Veräußerung von Vermögen für selbständige Arbeit
§ 18: Neue Vorschriften für die Versteuerung von Einkünften aus selbständiger Arbeit

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-05-21 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1965)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 377
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 19: Einführung von steuerfreien Versorgungsbezügen
§ 19: Neue Vorschriften für die Versteuerung von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1295
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 20: Neufassung des § 20, der die Einkünfte aus Kapitalvermögen definiert.
§ 20: Neue Vorschriften für die Versteuerung von Einkünften aus Kapitalvermögen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1295
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 21: Neufassung des § 21, der die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung definiert.
§ 21: Neue Vorschriften für die Versteuerung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1295
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 22: Neufassung des § 22, der Arten der sonstigen Einkünfte definiert.
§ 22: Neue Vorschriften für die Versteuerung von sonstigen Einkünften

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1295
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 23: Neufassung des § 23, der Spekulationsgeschäfte definiert.
§ 23: Neue Vorschriften für die Versteuerung von Spekulationsgeschäften

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-05-21 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1965)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 377
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 24: Einführung von Nutzungsvergütungen für öffentliche Zwecke
§ 24: Neue Vorschriften für Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1295
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 25: Neufassung des § 25, der den Veranlagungszeitraum definiert.
§ 25: Neue Vorschriften für den Veranlagungszeitraum

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1295
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 26: Neufassung des § 26, der die Veranlagung von Ehegatten regelt.
§ 26: Neue Vorschriften für die Veranlagung von Ehegatten

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 26a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-11-21 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 885
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 26a Abs. 1 Satz 3: Streichung des dritten Satzes
§ 26a: Neue Vorschriften für die getrennte Veranlagung von Ehegatten

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 26b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-11-21 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 885
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 26b Satz 3: Streichung des dritten Satzes
§ 26b: Neue Vorschriften für die Zusammenveranlagung von Ehegatten

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 27
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-11-21 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 885
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 27: Die Anwendung des bisherigen § 27 kann auf Antrag aufgehoben werden.
§ 27: Streichung des § 27

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1295
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 28: Neufassung des § 28, der die Besteuerung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft regelt.
§ 28: Neue Vorschriften für die Besteuerung bei fortgesetzter Gütergemeinschaft

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1295
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 29: Neufassung des § 29, der Durchschnittssätze für die Ermittlung von Gewinnen und Einkünften regelt.
§ 29: Neue Vorschriften für Durchschnittsätze

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1295
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 30: Streichung des § 30.
§ 30: Streichung des § 30

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1295
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 31: Neufassung des § 31, der die Pauschbesteuerung regelt.
§ 31: Neue Vorschriften für die Pauschbesteuerung

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-05-21 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1965)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 377
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 32 Abs. 3 Ziff. 2: Änderung der Altersgrenze und der Beträge für steuerliche Begünstigungen
§ 32: Neue Vorschriften für den zu versteuernden Einkommensbetrag und Freibeträge

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 32a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1960-10-15 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1960 I S. 789
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 32a: Regelung der Einkommensteuertarif
§ 32a: Neue Vorschriften für die Tarifbestimmung

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@@ -1,19 +1,7 @@
# § 33
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1295
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 33 a Abs. 1 Satz 4: Der Betrag von 1200 Deutsche Mark wird um den Betrag vermindert, um den die Einkünfte und Bezüge den Betrag von 1200 Deutsche Mark übersteigen.
§ 33 a Abs. 2 Satz 1: Der Betrag von 1200 Deutsche Mark wird um 1200 Deutsche Mark im Kalenderjahr erhöht, wenn der Steuerpflichtige für die auswärtige Unterbringung einer in der Berufsausbildung befindlichen unterhaltenen Person Aufwendungen erwächst.
§ 33 a Abs. 2 Satz 2: Für ein Kind, für das der Steuerpflichtige einen Kinderfreibetrag erhält, wird ein Betrag von 1200 Deutsche Mark vom Einkommen abgezogen.
§ 33 a Abs. 3: Die Bedingungen für die Steuerermäßigung durch die Beschäftigung einer Hausgehilfin werden erweitert.
§ 33 a Abs. 4: Die Beträge von 1200 Deutsche Mark werden um ein Zwölftel pro Kalendermonat ermäßigt, in dem die Voraussetzungen nicht vorgelegen haben.
§ 33 a Abs. 5: Die Steuerermäßigung nach § 33 kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 und der Absätze 2 und 3 vorliegen.
§ 33 a Abs. 6: Pauschbeträge für außergewöhnliche Belastungen Körperbehinderter werden festgesetzt.
§ 33: Neue Vorschriften für Steuerermäßigungen bei außergewöhnlichen Belastungen körperbehinderter Personen

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 33a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-11-21 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 885
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 33a Abs. 3: Anpassung der Beträge und Voraussetzungen für Haushaltshilfen
§ 33a Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4
§ 33a: Neue Vorschriften für außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-05-21 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1965)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 377
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 34: Änderung der Regelung für außerordentliche Einkünfte
§ 34: Neue Vorschriften für Steuersätze bei außerordentlichen Einkünften

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 34a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-05-21 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1965)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 377
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 34a: Die Zahl 15000 wird durch 24000 ersetzt.
§ 34a: Neue Vorschriften für Steuerfreiheit bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 34b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-05-21 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1965)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 377
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 34b Abs. 3 Ziff. 1: Am Ende des Buchstabens b wird der Punkt durch ein Komma ersetzt.
§ 34b Abs. 3 Ziff. 1: Der Buchstabe c wird angefügt: 'c) soweit sie den doppelten Nutzungssatz übersteigen, nach einem Viertel der Steuersätze der Ziffer 1.'
§ 34b: Neue Vorschriften für Steuersätze bei außerordentlichen Einkünften aus Forstwirtschaft

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 34c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-05-21 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1965)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 377
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 34c Abs. 4: Neue Fassung für ausländische Einkünfte unbeschränkt Steuerpflichtiger aus dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr.
§ 34c: Neue Vorschriften für Steuerermäßigung bei ausländischen Einkünften

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 34d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1295
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 34d: Neue Vorschriften für Kapitalanlagen in Entwicklungsländern
§ 34d: Neue Vorschriften für Kapitaalanlagen in Entwicklungsländern

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1295
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 35: Neue Vorschriften für die Bemessung und Entrichtung der Vorauszahlungen
§ 35: Neue Vorschriften für Bemessung und Entrichtung der Vorauszahlungen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 38
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1295
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 38: Neue Vorschriften für die Erhebung der Lohnsteuer, Lohnsteuerkarte und Haftung
§ 38: Neue Vorschriften für Erhebung der Lohnsteuer, Lohnsteuerkarte und Haftung

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-05-21 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1965)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 377
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 39 Abs. 3 Ziff. 5: Am Ende der Ziffer 5 wird der Punkt durch ein Semikolon ersetzt.
§ 39 Abs. 3 Ziff. 5: Die Ziffer 6 wird angefügt: '6. wenn bei Zahlung von Versorgungsbezügen die Höhe der Bezüge im Laufe des Kalenderjahrs schwankt.'
§ 39: Neue Bestimmungen zur Bemessung der Jahreslohnsteuer und zur Erstellung der Jahreslohnsteuertabelle.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 3a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1295
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 3a: Neue Vorschriften zur Steuerbefreiung bestimmter Zinsen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 3b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1295
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 3b: Neue Vorschriften zur Steuerbefreiung bestimmter Gewinnanteile

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 3c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1295
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 3c: Neue Vorschriften zu anteiligen Abzügen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-05-21 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1965)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 377
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 4 Abs. 3: Neue Regelung für die Gewinnberechnung ohne Bücher und Abschlüsse
§ 4: Neue Vorschriften zum Gewinnbegriff im allgemeinen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 40
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-06-20 — Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes (17. FeststellungsDV)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 356
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 40 Abs. 1 Ziff. 5: Ersetzung der Worte 'nach § 7b' durch 'nach §§ 7b, 54'
§ 40: Neue Bestimmungen zur Abziehung von Werbungskosten, Sonderausgaben, Altersfreibetrag und anderen Beträgen für die Berechnung der Lohnsteuer.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1295
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 41: Neue Vorschriften für die Einbehaltung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber
§ 41: Neue Bestimmungen zur Einbehaltung der Lohnsteuer durch den Arbeitgeber und zur Abführung an das Finanzamt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 42
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1295
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 42: Neue Vorschriften für den Lohnsteuer-Jahresausgleich
§ 42: Neue Bestimmungen zum Lohnsteuer-Jahresausgleich, einschließlich der Möglichkeit der Durchführung durch den Arbeitgeber.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 42a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1295
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 42a: Neue Vorschriften für die Bemessung der Lohnsteuer nach Vomhundertsätzen
§ 42a: Neue Bestimmungen zur Bemessung der Lohnsteuer nach Vomhundertsätzen für bestimmte Bezüge.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 43
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-03-27 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und des Kapitalverkehrsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 147
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 43: Neue Ziffer 6 in Absatz 1 hinzugefügt, Änderungen in Absatz 3 und 4
§ 43: Neue Bestimmungen zur Steuerabzugspflicht bei verschiedenen inländischen Kapitalerträgen.

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@@ -1,13 +1,15 @@
# § 433
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1958-07-23 — Gesetz zur Änderung steuerlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Ertrag und des Verfahrensrechts
> Fundstelle: BGBl. 1958 I S. 473
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 433 Abs. 1: Neue Formel für die Berechnung der Einkommensteuer eingeführt
§ 433 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der Regelungen zur Anschaffungskostensteuerung und zur Berücksichtigung der Herstellungskosten enthält.
§ 433 Abs. 2: Neue Regelung für die Abrundung des zu versteuernden Einkommensbetrags eingeführt
§ 433 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der Regelungen zur Anschaffungskostensteuerung und zur Berücksichtigung der Herstellungskosten im Fall des Erstkaufs enthält.
§ 433 Abs. 3: Pfennigbeträge bei der Berechnung der Einkommensteuer werden unberücksichtigt gelassen
§ 433 Abs. 3: Neufassung des Absatzes 3, der Regelungen zur Nachholung von erhöhten Abschreibungen enthält.
§ 433 Abs. 4: Neue Tabelle für die Einkommensteuer für Einkommensbeträge bis 110 039 DM eingeführt
§ 433 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4, der Regelungen zur Behandlung von Garagen als Wohnzweck dienend enthält.
§ 433 Abs. 5: Neufassung des Absatzes 5, der die Anwendbarkeit der Vorschriften auf Gebäude und Eigentumswohnungen im Bundesgebiet einschließlich Berlin (West) begrenzt.

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# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-03-27 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und des Kapitalverkehrsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 147
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 44: Änderung der Überschrift
§ 44: Neue Bestimmungen zur Bemessung und Entrichtung der Kapitalertragsteuer in den Fällen des § 43 Abs. 1 Ziff. 1 bis 5.

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# § 45
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-03-27 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und des Kapitalverkehrsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 147
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 45: Neuer Paragraph eingefügt
§ 45: Neue Bestimmungen zur Bemessung und Entrichtung der Kapitalertragsteuer in bestimmten Fällen

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# § 46
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-05-21 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1965)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 377
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 46 Abs. 2: Hinter Ziffer 2 wird die Ziffer 3 eingefügt: '3. wenn in den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit eines Steuerpflichtigen Versorgungsbezüge im Sinne des § 19 Abs. 3 aus mehr als einem früheren Dienstverhältnis enthalten sind und die Summe der Versorgungsbezüge des Steuerpflichtigen im Veranlagungszeitraum 9600 Deutsche Mark übersteigt.'
§ 46 Abs. 3: Die Worte 'des Absatzes 2 Ziff. 2 bis 4 und 5 Buchstaben a, c und d' werden durch 'des Absatzes 2 Ziff. 2 bis 5 und 6 Buchstaben a, c und d' ersetzt.
§ 46 Abs. 5: Die Worte 'Ziff. 1 bis 4' werden durch 'Ziff. 1 bis 5' ersetzt.
§ 46: Neue Bestimmungen zur Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit

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# § 46a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1295
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 46a: Neufassung des § 46a, der die besondere Behandlung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder Kapitalvermögen im Sinn des § 43 Abs. 1 Ziff. 3 bis 5 regelt.
§ 46a: Neue Bestimmungen zur besonderen Behandlung von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder Kapitalvermögen

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# § 47
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1295
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 47: Neufassung des § 47, der die Abschlußzahlung regelt.
§ 47: Neue Bestimmungen zur Abschlußzahlung

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# § 48
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1295
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 48: Neufassung des § 48, der die Besteuerung nach dem Verbrauch regelt.
§ 48: Neue Bestimmungen zur Besteuerung nach dem Verbrauch

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# § 49
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-03-27 — Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes und des Kapitalverkehrsteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 147
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 49 Abs. 1 Ziff. 5: Neue Fassung
§ 49: Neue Bestimmungen zur beschränkten Steuerpflicht
§ 49 Abs. 1 Ziff. 8: Einkünfte aus Spekulationsgeschäften mit inländischen Grundstücken oder Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen, werden als sonstige Einkünfte definiert.
§ 49 Abs. 2: Einkünfte von Steuerpflichtigen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland durch den Betrieb eigener oder gecharterter Schiffe oder Luftfahrzeuge sind steuerfrei, wenn der ausländische Staat entsprechende Steuerbefreiung gewährt.

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# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-08-17Gesetz zur Förderung der Verwendung von Steinkohle in Kraftwerken
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 777
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 5: Berechnung des steuerfreien Gewinns für neue Kraftwerke
§ 5: Neue Vorschriften zum Gewinn bei Vollkaufleuten und bei bestimmten anderen Gewerbetreibenden

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# § 50
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1295
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 50: Neue Vorschriften für beschränkt Steuerpflichtige, insbesondere bei Abzügen und Steuerabzug.
§ 50: Sondervorschriften für beschränkt Steuerpflichtige, einschließlich der Abziehbarkeit von Betriebsausgaben und Werbungskosten, der Anwendung von Vorschriften und der Bemessung der Einkommensteuer.
§ 50 a: Steuerabzug bei beschränkt steuerpflichtigen Aufsichtsratsmitgliedern und bei bestimmten Einkünften, einschließlich der Bemessung der Steuer und der Verpflichtungen des Schuldners.

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# § 51
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-05-21 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1965)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 377
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 51 Abs. 1 Ziff. 2 Buchst. o: Hinter Satz 2 wird der folgende Satz eingefügt: 'Sie können bereits für Anzahlungen auf Anschaffungskosten und für Teilherstellungs­kosten zugelassen werden.'
§ 51 Abs. 1 Ziff. 2 Buchst. q: In Satz 1 werden hinter den Worten 'von Heizungs- und Warmwasseranlagen sowie' die Worte 'für den Umbau von Fenstern und Türen und' eingefügt.
§ 51 Abs. 1 Ziff. 2 Buchst. w: Der letzte Satz erhält die folgende Fassung: 'Die Sätze 1 bis 6 gelten für Schiffe, die der Seefischerei dienen, und für Luftfahrzeuge, die zur gewerbsmäßigen Beförderung von Personen oder Sachen im internationalen Luftverkehr oder zur Verwendung zu sonstigen gewerblichen Zwecken im Ausland bestimmt sind, entsprechend; für Luftfahrzeuge tritt an die Stelle der Eintragung in ein inländisches Seeschiffsregister die Eintragung in die deutsche Luftfahrzeugrolle.'
§ 51: Ermächtigung der Bundesregierung zur Erlassung von Rechtsverordnungen zur Durchführung des Gesetzes, einschließlich der Abgrenzung der Steuerpflicht, der Ermittlung der Einkünfte und der Feststellung des Einkommens.

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# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-05-21 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Körperschaftsteuergesetzes, des Gewerbesteuergesetzes, des Bewertungsgesetzes, des Steuersäumnisgesetzes, der Reichsabgabenordnung und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1965)
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 377
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 6 Abs. 1 Ziff. 5 Buchstabe b: Neue Regelung für Beteiligungen an Kapitalgesellschaften
Hinter § 6 b: Einführung von § 6 c zur Gewinnberechnung bei Veräußerung von Gebäuden und Grundstücken
§ 6: Neue Vorschriften zur Bewertung

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# § 6a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-11-21 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 885
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 6a: Einfügung von § 6b zur Gewinnabsetzung bei Veräußerung bestimmter Anlagegüter
§ 6a: Neue Vorschriften zur Pensionsrückstellung

7
estg/§6b.md Normal file
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# § 6b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 6b: Neue Vorschriften für den Gewinn aus der Veräußerung bestimmter Anlagegüter

7
estg/§6c.md Normal file
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# § 6c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 6c: Neue Vorschriften für den Gewinn aus der Veräußerung von Gebäuden und Aufwuchs auf oder Anlagen im Grund und Boden bei der Ermittlung des Gewinns nach § 4 Abs. 3 oder nach Durchschnittsätzen

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-06-20 — Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes (17. FeststellungsDV)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 356
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 7 Abs. 1: Streichung der Worte 'Gebäuden und sonstigen'
§ 7 Abs. 4 und 5: Einführung neuer Absätze 4 und 5 mit speziellen Absetzungen für Abnutzung bei Gebäuden
§ 7 Abs. 6: Umbenennung des bisherigen Absatzes 4 in Absatz 6
§ 7: Neue Vorschriften für die Absetzung für Abnutzung oder Substanzverringerung

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# § 7a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1295
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 7a: Neue Regelungen für die Bewertungsfreiheit für bewegliche Wirtschaftsgüter
§ 7a: Neue Vorschriften für die Bewertungsfreiheit für bewegliche Wirtschaftsgüter

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# § 7b
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-06-20 — Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes (17. FeststellungsDV)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 356
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 7b: Neue Vorschriften für erhöhte Absetzungen für Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen

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# § 7c
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1295
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 7c: Neue Regelungen für die Förderung des Wohnungsbaues
§ 7c: Neue Vorschriften für die Förderung des Wohnungsbaues durch unverzinsliche Darlehen.

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# § 7d
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Verordnung über den Abzug von Rückstellungen für Pensionsanwartschaften bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1295
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 7d: Streichung des § 7d
§ 7d: Streichung des § 7d.

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# § 7e
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-11-21 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 885
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 7e Abs. 1 Sätze 1 und 3: Erhöhung der Jahreszahl von 1964 auf 1967
§ 7e: Neue Vorschriften für Bewertungsfreiheit für Fabrikgebäude, Lagerhäuser und landwirtschaftliche Betriebsgebäude.

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-08-19Gesetz zur Einführung des Bundesversorgungsgesetzes im Saarland
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 1292
> Station: 1965-12-18Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 8: Bestimmungen zu Einnahmen
§ 8: Neue Vorschriften für Einnahmen.

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# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-06-20 — Siebzehnte Verordnung zur Durchführung des Feststellungsgesetzes (17. FeststellungsDV)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 356
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 9 Ziff. 6: Änderung des Klammerzusatzes
§ 9: Neue Vorschriften für Werbungskosten.

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# § 9a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1964-11-21 — Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes, des Spar-Prämiengesetzes und anderer Gesetze (Steueränderungsgesetz 1964)
> Fundstelle: BGBl. 1964 I S. 885
> Station: 1965-12-18 — Neufassung des Einkommensteuergesetzes
> Fundstelle: BGBl. 1965 I S. 1901
§ 9a letzter Satz: Neufassung des letzten Satzes
§ 9a: Neue Vorschriften für Pauschbeträge für Werbungskosten.

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# BGBl. 1965 I S. 1901
- **Titel:** Neufassung des Einkommensteuergesetzes
- **Typ:** Neubekanntmachung
- **Fundstelle:** BGBl. 1965 I S. 1901
- **Verkündung:** 1965-12-18
- **Inkrafttreten:** 1965-12-18
- **Ausfertigung:** 1965-12-10
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1965/70#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** ESTG
## Kurz
Die Bekanntmachung legt die Neufassung des Einkommensteuergesetzes fest, die Berücksichtigung verschiedener Gesetze und Änderungen enthält.