BGBl. 1972 I S. 1481 · Änderung · Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts

Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
Inkrafttreten: 1972-11-23
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 1972-08-23

BGBl-Id: bgbl1-1972-88-1
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1972-08-23 12:00:00 +00:00
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# BGBl. 1972 I S. 1481
- **Titel:** Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1972 I S. 1481
- **Verkündung:** 1972-08-23
- **Inkrafttreten:** 1972-11-23
- **Ausfertigung:** 1972-08-21
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/88#page=1
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** WEHRDISZIPLINARRECHT, WDO_2025, WDNEUOG
## Kurz
Das Gesetz ändert die Bezeichnungen und Regelungen in der Wehrdisziplinarordnung, insbesondere bezüglich der Disziplinarmaßnahmen und der Anwendbarkeit des Gesetzes.

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# WDNEUOG — 1972-08-23
- **Titel:** Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1972 I S. 1481
- **Inkrafttreten:** 1972-11-23
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/88#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert die Bezeichnungen und Regelungen in der Wehrdisziplinarordnung, insbesondere bezüglich der Disziplinarmaßnahmen und der Anwendbarkeit des Gesetzes.
## Betroffene Stellen
- Wehrdisziplinarordnung: Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, die Wehrdisziplinarordnung in neuer Fassung bekanntzumachen.
- Wehrbeschwerdeordnung: Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, die Wehrbeschwerdeordnung in neuer Fassung bekanntzumachen.
- Gesetz über den zivilen Ersatzdienst: Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird ermächtigt, das Gesetz über den zivilen Ersatzdienst in neuer Fassung bekanntzumachen.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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wdneuog/HISTORY.md Normal file
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# Verlauf
- **1972-08-23** · BGBl. 1972 I S. 1481 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts

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wdneuog/STELLEN.md Normal file
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# Stellen dieser Station
- Wehrdisziplinarordnung: Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, die Wehrdisziplinarordnung in neuer Fassung bekanntzumachen.
- Wehrbeschwerdeordnung: Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, die Wehrbeschwerdeordnung in neuer Fassung bekanntzumachen.
- Gesetz über den zivilen Ersatzdienst: Der Bundesminister für Arbeit und Sozialordnung wird ermächtigt, das Gesetz über den zivilen Ersatzdienst in neuer Fassung bekanntzumachen.

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# WDO_2025 — 1967-12-29
# WDO_2025 — 1972-08-23
- **Titel:** Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 10 Abs. 1 Nr. 6 und § 28 Abs. 1 der Wehrdisziplinarordnung vom 15. März 1957 in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juni 1961)
- **Typ:** Sonstige
- **Fundstelle:** BGBl. 1967 I S. 1362
- **Inkrafttreten:** 1967-12-05
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1967/75#page=30
- **Kurz:** Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungskonformität von § 10 Abs. 1 Nr. 6 und § 28 Abs. 1 der Wehrdisziplinarordnung bestätigt.
- **Titel:** Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 1972 I S. 1481
- **Inkrafttreten:** 1972-11-23
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/1972/88#page=1
- **Kurz:** Das Gesetz ändert die Bezeichnungen und Regelungen in der Wehrdisziplinarordnung, insbesondere bezüglich der Disziplinarmaßnahmen und der Anwendbarkeit des Gesetzes.
## Betroffene Stellen
- § 10 Abs. 1 Nr. 6: Bestätigung der Verfassungskonformität
- § 28 Abs. 1: Bestätigung der Verfassungskonformität
- § 106: Neue Bestimmungen zur Kürzung der Dienst- und Versorgungsbezüge bei Verurteilung
- § 107 a: Neue Bestimmungen zu den Kosten des disziplinargerichtlichen Verfahrens
- § 114 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung von 'Satz 4' durch 'Abs. 2'
- § 118, 121 und 122: Streichung dieser Paragraphen
- § 120: Neue Bestimmungen zur Einschränkung von Grundrechten
- § 57: Neue Regelungen für die Ausübung des Amtes von ehrenamtlichen Richtern
- § 58: Neue Regelungen für die Zusammensetzung und Tätigkeit der Wehrdienstsenate
- § 59: Neue Regelungen für die Bestellung und Tätigkeit der Wehrdisziplinaranwälte
- § 60: Änderung der Überschrift und des Absatzes 2 zur Verfahrensregelung gegen frühere Soldaten
- § 61: Streichung des § 61
- § 62: Neue Regelungen zur Aussetzung des disziplinargerichtlichen Verfahrens
- § 63: Neue Regelungen zur Bindung an tatsächliche Feststellungen anderer Entscheidungen
- § 64: Änderung des Absatzes 1 zur Einleitung oder Fortsetzung des disziplinargerichtlichen Verfahrens
- § 65: Änderung des Absatzes 1 zur Vereidigung von Zeugen und Sachverständigen
- § 67: Neue Regelungen zur Vorbereitung von Gutachten über den psychischen Zustand
- § 68 Abs. 1: Änderung der Regelungen zur dienstlichen Stellung von Soldaten
- § 68 a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Akteneinsicht
- § 69 Abs. 2: Änderung der Voraussetzungen für die Bestellung von Wehrdisziplinaranwälten
- § 70: Neue Ergänzungen zur Vorschriften des disziplinargerichtlichen Verfahrens
- § 71: Änderung der Regelungen zur Vorerhebung von Beweisen und militärischen Flugunfalluntersuchungen
- § 72: Änderung der Zuständigkeiten der Einleitungsbehörden
- § 73: Neue Regelungen für den Antrag des Soldaten auf Einleitung des Verfahrens
- § 19 Abs. 1 Nr. 2: Neue Formulierung für den Fall, dass die Tat von einem Dienstgradgleichen oder -höheren begangen wird.
- § 19 Abs. 1: Einfügung einer neuen Nummer 3, die die Tat von einem Vertrauensmann betrifft.
- § 19 Abs. 1: Die bisherige Nummer 3 wird zu Nummer 4.
- § 19 Abs. 3: Ersetzung von 'Nr. 1 und 2' durch 'Nr. 1 bis 3'.
- § 20 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4, der die Disziplinargewalt des Chefarztes eines Bundeswehrkrankenhauses regelt.
- § 21: Neue Fassung des gesamten § 21, der die Ermittlungen des Disziplinarvorgesetzten regelt.
- § 21a: Neue Fassung des gesamten § 21a, der die Prüfungspflicht des Disziplinarvorgesetzten regelt.
- § 22: Neue Fassung des gesamten § 22, der die Bindung an tatsächliche Feststellungen anderer Entscheidungen regelt.
- § 23: Neue Fassung des gesamten § 23, der die Selbständigkeit des Disziplinarvorgesetzten regelt.
- § 24 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1, der die Entscheidung des Disziplinarvorgesetzten regelt.
- § 25: Neue Fassung des gesamten § 25, der das Verhängen der Disziplinarmaßnahme regelt.
- § 26 Abs. 3: Ersetzung von 'Freiheitsstrafe' durch 'Freiheitsentziehung'.
- § 26 Abs. 4: Streichung des Absatzes 4.
- § 28: Neue Fassung des gesamten § 28, der die Mitwirkung des Richters bei der Verhängung von Disziplinararrest regelt.
- § 29: Neue Fassung des gesamten § 29, der die Rolle des Disziplinarvorgesetzten im disziplinargerichtlichen Verfahren regelt.
- § 30: Neue Fassung des gesamten § 30, der die Beschwerden gegen Disziplinarmaßnahmen regelt.
- § 30a: Einfügung eines neuen § 30a, der die Aufhebung einer Disziplinarmaßnahme bei nachträglichem Strafverfahren oder Bußgeldverfahren regelt.
- § 12 Abs. 3 S. 1: Neue Fassung: 'Ist die Beschwerde nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist bei einer Stelle eingegangen, bei der sie nach diesem Gesetz eingelegt werden kann, ist sie unter Hinweis auf diesen Mangel zurückzuweisen.'
- § 13 Abs. 1: Neuer Satz 5: 'Bei einer Beschwerde nach § 1 Abs. 2 ist in der Sache selbst zu entscheiden.'
- § 13 Abs. 2 S. 2: Neue Fassung: 'Dem Beschwerdeführer ist mitzuteilen, ob gegen den Betroffenen eine Disziplinarmaßnahme verhängt oder von einer Disziplinarmaßnahme abgesehen worden ist.'
- § 16 Abs. 3: Worte 'oder die nächsthöhere Behörde der Wehrverwaltung' gestrichen.
- § 17 Abs. 4 S. 2: Neue Fassung: 'Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Antrag bei dem nächsten Disziplinarvorgesetzten oder in den Fällen des § 5 Abs. 2 und des § 11 Buchstabe b bei den dort bezeichneten Vorgesetzten eingelegt wird.'
- § 18 Abs. 4: Neue Fassung: 'Das Truppendienstgericht kann Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorlegen, wenn nach seiner Auffassung die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung es erfordert. Die Wehrdienstsenate entscheiden in der Besetzung von drei Richtern und zwei ehrenamtlichen Richtern durch Beschluß. Dem Bundeswehrdisziplinaranwalt ist vor der Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Entscheidung ist in der vorliegenden Sache für das Truppendienstgericht bindend.'
- § 20: Neue Fassung: 'Notwendige Auslagen und Kosten' mit vier Absätzen.
- § 21a: Neuer § 21a: 'Entscheidungen der Inspekteure' mit einem Absatz.
- § 73 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Entscheidung und Zustellung bei Disziplinarmaßnahmen
- § 74: Neue Vorschriften für nachträgliche disziplinargerichtliche Verfahren
- § 74a: Einführung von Vorschriften für Ermittlungen des Wehrdisziplinaranwalts
- § 75: Änderungen in der Bestellung und Anordnung von Untersuchungen
- § 76: Erweiterung der Vorschriften für die Vernehmung von Soldaten
- § 78 Abs. 1: Neue Vorschriften für den Abschluss der Untersuchung
- § 79: Neue Vorschriften für die Einstellung des disziplinargerichtlichen Verfahrens
- § 79a: Einführung von Vorschriften für die Anschuldigung
- § 80 Satz 1: Änderung der Verweisung auf § 79a Abs. 2
- § 81: Neue Vorschriften für die Anrufung des Truppendienstgerichts
- § 82: Streichung des § 82
- § 83 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Anordnung der Hauptverhandlung
- § 84: Änderungen in der Durchführung der Hauptverhandlung
- § 85: Neue Vorschriften für die Grundsätze der Nichtöffentlichkeit
- § 86 Abs. 2 bis 4: Neue Vorschriften für die Beweiserhebung in der Hauptverhandlung
- § 87: Neue Vorschriften für den Gegenstand der Urteilsfindung
- § 87a: Einführung von Vorschriften für die Entscheidung des Truppendienstgerichts
- § 88: Änderungen in der Bemessungsgrundlage für Disziplinarmaßnahmen
- § 89a: Einführung von Vorschriften für die Antragstellung im gerichtlichen Antragsverfahren
- § 89b: Einführung von Vorschriften für das Verfahren im gerichtlichen Antragsverfahren
- § 61 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Übertragung der Disziplinarbefugnis und die Zuständigkeit bei Versetzung regelt.
- § 62 Abs. 1 Satz 3: Streichung von Satz 3 in Absatz 1.
- § 62 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die bindende Kraft von Feststellungen in Strafverfahren regelt.
- § 62 Abs. 3: Einfügung von Absatz 3, der die Nicht-Bindung von Feststellungen in anderen Verfahren regelt.
- § 62 a: Einfügung von § 62 a, der die Aussetzung des Disziplinarverfahrens regelt.
- § 62 b: Einfügung von § 62 b, der die Anhörung des Dienstleistenden und des Vertrauensmannes regelt.
- § 63 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der das Einstellen des Verfahrens regelt.
- § 64 Satz 2: Neufassung von Satz 2, der die Entscheidung bei mangelnder Disziplinarbefugnis regelt.
- § 65 Abs. 2: Ersetzung von „Leiters der Dienstgruppe
- § 66 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Beantragung der Entscheidung des Bundesdisziplinargerichts regelt.
- § 66 Abs. 3: Änderung von Absatz 3, der die Zuständigkeit der Kammer regelt.
- § 66 Abs. 4: Einfügung von Absatz 4, der die Fortführung des Verfahrens regelt.
- § 68: Neufassung des § 68, der die Vollstreckung der Disziplinarmaßnahmen regelt.
- § 69: Neufassung des § 69, der die Auskünfte über Disziplinarmaßnahmen regelt.
- § 69 a: Einfügung von § 69 a, der die Tilgung von Disziplinarmaßnahmen regelt.
- Bezeichnungen: Ersetzen von Begriffen wie 'Bundesminister für Verteidigung' durch 'Bundesminister der Verteidigung', 'Disziplinarstrafe' durch 'Disziplinarmaßnahme', etc.
- Überschrift vor § 1: Neue Überschrift: 'Anwendbarkeit des Gesetzes'
- § 1 Abs. 1: Einfügen von 'förmliche' vor 'Anerkennungen'
- § 1 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes
- § 1a: Einfügen eines neuen Paragraphen über früher begangene Dienstvergehen
- Überschrift zum Ersten Teil: Neue Überschrift: 'Würdigung besonderer Leistungen durch förmliche Anerkennungen'
- § 2 Überschrift: Neue Überschrift: 'Voraussetzungen und Arten der förmlichen Anerkennungen'
- § 2 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes
- § 2 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes
- § 2 Abs. 4: Einfügen eines neuen Absatzes
- § 3: Neue Fassung des gesamten Paragraphen
- § 4 Überschrift: Neue Überschrift: 'Erteilen von förmlichen Anerkennungen'
- § 4 Abs. 1 Satz 2 und 3: Einfügen von 'förmliche(n)' vor 'Anerkennung'
- § 4 Abs. 3: Einfügen eines neuen Absatzes
- § 5 Überschrift: Einfügen von 'förmlichen' vor 'Anerkennungen'
- § 5 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes
- § 5 Abs. 3 und 4: Einfügen von 'förmliche' vor 'Anerkennung'
- § 6 Abs. 1: Streichung der in Klammern stehenden Worte
- § 6 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Satzes
- § 6a: Einfügen eines neuen Paragraphen über das Verhältnis der Disziplinarmaßnahmen zu Strafen und Ordnungsmaßnahmen
- § 7 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes
- § 7 Abs. 3 und 4: Einfügen neuer Absätze
- § 8: Neue Fassung des gesamten Paragraphen
- § 8a bis 8f: Einfügen neuer Paragraphen
- § 9 Abs. 4 Satz 1: Ersetzen von 'strafbaren Handlung' durch 'Straftat'
- § 10: Neue Fassung des gesamten Paragraphen
- § 12: Streichung des Paragraphen
- § 13: Ersetzen von 'Geldbuße' durch 'Disziplinarbuße' und Einfügen eines neuen Satzes
- § 14: Neue Fassung des gesamten Paragraphen
- § 15: Neue Fassung des gesamten Paragraphen
- § 17 Abs. 1 Satz 2: Neue Fassung des Absatzes
- § 18 Abs. 1 und 3: Neue Fassung der Absätze
- § 90 Abs. 1 S. 2: Neufassung des Satzes 2 des Absatzes 1
- § 90 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 90 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4
- § 91: Neufassung des gesamten § 91
- § 92: Neufassung des gesamten § 92
- § 93: Streichung des gesamten § 93
- § 94: Neufassung des gesamten § 94
- § 95: Neufassung des gesamten § 95
- § 96: Neufassung des gesamten § 96
- § 97: Neufassung des gesamten § 97
- § 98: Neufassung des gesamten § 98
- § 98a: Einfügung des neuen § 98a
- § 99 S. 1: Neufassung des Satzes 1 des § 99
- § 101 Abs. 2 S. 2: Einfügung des Satzes 2 in den Absatz 2
- § 101 Abs. 4: Ersetzung der Worte 'Soldaten im Ruhestand' durch 'früheren Soldaten'
- § 101 Abs. 6: Neufassung der Absätze 6 und 7
- § 102 Abs. 1 Nr. 1, 3, 4 und Abs. 2: Ersetzung des Wortes 'Disziplinarverfahren' durch 'disziplinargerichtliche(n) Verfahren'
- § 102 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung des Nummers 2
- § 102 Abs. 1 S. 2: Streichung des Satzes 2
- § 102 Abs. 2 S. 2: Streichung der Worte 'des Strafverfahrens und'
- § 102: Einfügung der Absätze 3 und 4
- § 102a: Einfügung des neuen Unterabschnitts 10a und § 102a
- Überschrift vor § 103: Neufassung der Überschrift vor § 103
- § 103: Neufassung des gesamten § 103
- § 104: Aenderung der Worte in den Sätzen 1 und 2
- § 106 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 106 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4
- Überschrift vor § 107: Neufassung der Überschrift vor § 107
- § 107: Neufassung des gesamten § 107
- § 31: Neufassung des § 31, einschließlich der Überschrift und mehrerer Absätze
- § 31 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Bedingungen für Anträge auf Aufhebung oder Herabsetzung von Disziplinarmaßnahmen festlegt
- § 31 Abs. 3 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Bedeutung neuer Tatsachen im Strafverfahren oder Bußgeldverfahren klärt
- § 31 Abs. 4: Streichung des Absatzes 4
- § 31a: Einfügung eines neuen § 31a, der das Verfahren bei Aufhebung oder Änderung von Disziplinarmaßnahmen regelt
- § 32 Abs. 2 Nr. 3: Neufassung der Nummer 3, die die Voraussetzungen für die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme festlegt
- § 32 Abs. 2 Nr. 4: Ersetzung des Wortes 'Vorgesetzter' durch 'Disziplinarvorgesetzter'
- § 32 Abs. 2 Nr. 5: Neufassung der Nummer 5, die die Voraussetzungen für die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme festlegt
- § 32 Abs. 2 Nr. 7: Neufassung der Nummer 7, die die Voraussetzungen für die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme festlegt
- § 32 Abs. 2 Nr. 8: Ersetzung des Wortes 'Strafformel' durch 'Disziplinarverfügung'
- § 32 Abs. 2 Nr. 9: Neufassung der Nummer 9, die die Voraussetzungen für die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme festlegt
- § 32 Abs. 4: Ersetzung des Wortes 'Bestrafung' durch 'Disziplinarmaßnahme'
- § 35: Neufassung des § 35, der die Aussetzung, Aufschub und Unterbrechung der Vollstreckung von Disziplinarmaßnahmen regelt
- § 36: Neufassung des § 36, der die Vollstreckung von Verweis und strengem Verweis regelt
- § 37: Neufassung des § 37, der die Vollstreckung von Disziplinarbußen regelt
- § 37a: Einfügung eines neuen § 37a, der die Vollstreckung der Ausgangsbeschränkung regelt
- § 38: Neufassung des § 38, der die Vollstreckung und den Vollzug von Disziplinararrest regelt
- § 38a: Einfügung eines neuen § 38a, der den Ausgleich bei nachträglicher Aufhebung des Disziplinararrests regelt
- § 40: Neufassung des § 40, der die Vollstreckung von Disziplinarbußen und Disziplinararrest im Zusammenhang mit dem Entlassungstag regelt
- § 41 Satz 2: Ersetzung des Wortes 'Strafausspruch' durch 'Disziplinarmaßnahme'
- § 42, 42a, 42b: Streichung der §§ 42, 42a und 42b
- § 43 Abs. 1 bis 4: Neufassung der Absätze 1 bis 4, die die gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen regeln
- § 44 Abs. 2 und 3: Streichung der Absätze 2 und 3
- § 45: Neufassung des § 45, der das Beförderungsverbot regelt
- § 46: Streichung des § 46
- § 47: Neufassung des § 47, der die Dienstgradherabsetzung regelt
- § 48 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung des Wortes 'Dienst' durch 'Dienstverhältnis'
- § 48 Abs. 2: Ersetzung der Worte '§ 47 Abs. 1' durch '§ 47 Abs. 1 Satz 1'
## Wortlaut

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- **1961-06-15** · BGBl. 1961 I S. 689 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
- **1961-06-15** · BGBl. 1961 I S. 697 — Neufassung der Wehrdisziplinarordnung
- **1967-12-29** · BGBl. 1967 I S. 1362 — Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 10 Abs. 1 Nr. 6 und § 28 Abs. 1 der Wehrdisziplinarordnung vom 15. März 1957 in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juni 1961)
- **1972-08-23** · BGBl. 1972 I S. 1481 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts

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# Stellen dieser Station
- § 10 Abs. 1 Nr. 6: Bestätigung der Verfassungskonformität
- § 28 Abs. 1: Bestätigung der Verfassungskonformität
- § 106: Neue Bestimmungen zur Kürzung der Dienst- und Versorgungsbezüge bei Verurteilung
- § 107 a: Neue Bestimmungen zu den Kosten des disziplinargerichtlichen Verfahrens
- § 114 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung von 'Satz 4' durch 'Abs. 2'
- § 118, 121 und 122: Streichung dieser Paragraphen
- § 120: Neue Bestimmungen zur Einschränkung von Grundrechten
- § 57: Neue Regelungen für die Ausübung des Amtes von ehrenamtlichen Richtern
- § 58: Neue Regelungen für die Zusammensetzung und Tätigkeit der Wehrdienstsenate
- § 59: Neue Regelungen für die Bestellung und Tätigkeit der Wehrdisziplinaranwälte
- § 60: Änderung der Überschrift und des Absatzes 2 zur Verfahrensregelung gegen frühere Soldaten
- § 61: Streichung des § 61
- § 62: Neue Regelungen zur Aussetzung des disziplinargerichtlichen Verfahrens
- § 63: Neue Regelungen zur Bindung an tatsächliche Feststellungen anderer Entscheidungen
- § 64: Änderung des Absatzes 1 zur Einleitung oder Fortsetzung des disziplinargerichtlichen Verfahrens
- § 65: Änderung des Absatzes 1 zur Vereidigung von Zeugen und Sachverständigen
- § 67: Neue Regelungen zur Vorbereitung von Gutachten über den psychischen Zustand
- § 68 Abs. 1: Änderung der Regelungen zur dienstlichen Stellung von Soldaten
- § 68 a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Akteneinsicht
- § 69 Abs. 2: Änderung der Voraussetzungen für die Bestellung von Wehrdisziplinaranwälten
- § 70: Neue Ergänzungen zur Vorschriften des disziplinargerichtlichen Verfahrens
- § 71: Änderung der Regelungen zur Vorerhebung von Beweisen und militärischen Flugunfalluntersuchungen
- § 72: Änderung der Zuständigkeiten der Einleitungsbehörden
- § 73: Neue Regelungen für den Antrag des Soldaten auf Einleitung des Verfahrens
- § 19 Abs. 1 Nr. 2: Neue Formulierung für den Fall, dass die Tat von einem Dienstgradgleichen oder -höheren begangen wird.
- § 19 Abs. 1: Einfügung einer neuen Nummer 3, die die Tat von einem Vertrauensmann betrifft.
- § 19 Abs. 1: Die bisherige Nummer 3 wird zu Nummer 4.
- § 19 Abs. 3: Ersetzung von 'Nr. 1 und 2' durch 'Nr. 1 bis 3'.
- § 20 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4, der die Disziplinargewalt des Chefarztes eines Bundeswehrkrankenhauses regelt.
- § 21: Neue Fassung des gesamten § 21, der die Ermittlungen des Disziplinarvorgesetzten regelt.
- § 21a: Neue Fassung des gesamten § 21a, der die Prüfungspflicht des Disziplinarvorgesetzten regelt.
- § 22: Neue Fassung des gesamten § 22, der die Bindung an tatsächliche Feststellungen anderer Entscheidungen regelt.
- § 23: Neue Fassung des gesamten § 23, der die Selbständigkeit des Disziplinarvorgesetzten regelt.
- § 24 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1, der die Entscheidung des Disziplinarvorgesetzten regelt.
- § 25: Neue Fassung des gesamten § 25, der das Verhängen der Disziplinarmaßnahme regelt.
- § 26 Abs. 3: Ersetzung von 'Freiheitsstrafe' durch 'Freiheitsentziehung'.
- § 26 Abs. 4: Streichung des Absatzes 4.
- § 28: Neue Fassung des gesamten § 28, der die Mitwirkung des Richters bei der Verhängung von Disziplinararrest regelt.
- § 29: Neue Fassung des gesamten § 29, der die Rolle des Disziplinarvorgesetzten im disziplinargerichtlichen Verfahren regelt.
- § 30: Neue Fassung des gesamten § 30, der die Beschwerden gegen Disziplinarmaßnahmen regelt.
- § 30a: Einfügung eines neuen § 30a, der die Aufhebung einer Disziplinarmaßnahme bei nachträglichem Strafverfahren oder Bußgeldverfahren regelt.
- § 12 Abs. 3 S. 1: Neue Fassung: 'Ist die Beschwerde nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist bei einer Stelle eingegangen, bei der sie nach diesem Gesetz eingelegt werden kann, ist sie unter Hinweis auf diesen Mangel zurückzuweisen.'
- § 13 Abs. 1: Neuer Satz 5: 'Bei einer Beschwerde nach § 1 Abs. 2 ist in der Sache selbst zu entscheiden.'
- § 13 Abs. 2 S. 2: Neue Fassung: 'Dem Beschwerdeführer ist mitzuteilen, ob gegen den Betroffenen eine Disziplinarmaßnahme verhängt oder von einer Disziplinarmaßnahme abgesehen worden ist.'
- § 16 Abs. 3: Worte 'oder die nächsthöhere Behörde der Wehrverwaltung' gestrichen.
- § 17 Abs. 4 S. 2: Neue Fassung: 'Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Antrag bei dem nächsten Disziplinarvorgesetzten oder in den Fällen des § 5 Abs. 2 und des § 11 Buchstabe b bei den dort bezeichneten Vorgesetzten eingelegt wird.'
- § 18 Abs. 4: Neue Fassung: 'Das Truppendienstgericht kann Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorlegen, wenn nach seiner Auffassung die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung es erfordert. Die Wehrdienstsenate entscheiden in der Besetzung von drei Richtern und zwei ehrenamtlichen Richtern durch Beschluß. Dem Bundeswehrdisziplinaranwalt ist vor der Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Entscheidung ist in der vorliegenden Sache für das Truppendienstgericht bindend.'
- § 20: Neue Fassung: 'Notwendige Auslagen und Kosten' mit vier Absätzen.
- § 21a: Neuer § 21a: 'Entscheidungen der Inspekteure' mit einem Absatz.
- § 73 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Entscheidung und Zustellung bei Disziplinarmaßnahmen
- § 74: Neue Vorschriften für nachträgliche disziplinargerichtliche Verfahren
- § 74a: Einführung von Vorschriften für Ermittlungen des Wehrdisziplinaranwalts
- § 75: Änderungen in der Bestellung und Anordnung von Untersuchungen
- § 76: Erweiterung der Vorschriften für die Vernehmung von Soldaten
- § 78 Abs. 1: Neue Vorschriften für den Abschluss der Untersuchung
- § 79: Neue Vorschriften für die Einstellung des disziplinargerichtlichen Verfahrens
- § 79a: Einführung von Vorschriften für die Anschuldigung
- § 80 Satz 1: Änderung der Verweisung auf § 79a Abs. 2
- § 81: Neue Vorschriften für die Anrufung des Truppendienstgerichts
- § 82: Streichung des § 82
- § 83 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Anordnung der Hauptverhandlung
- § 84: Änderungen in der Durchführung der Hauptverhandlung
- § 85: Neue Vorschriften für die Grundsätze der Nichtöffentlichkeit
- § 86 Abs. 2 bis 4: Neue Vorschriften für die Beweiserhebung in der Hauptverhandlung
- § 87: Neue Vorschriften für den Gegenstand der Urteilsfindung
- § 87a: Einführung von Vorschriften für die Entscheidung des Truppendienstgerichts
- § 88: Änderungen in der Bemessungsgrundlage für Disziplinarmaßnahmen
- § 89a: Einführung von Vorschriften für die Antragstellung im gerichtlichen Antragsverfahren
- § 89b: Einführung von Vorschriften für das Verfahren im gerichtlichen Antragsverfahren
- § 61 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Übertragung der Disziplinarbefugnis und die Zuständigkeit bei Versetzung regelt.
- § 62 Abs. 1 Satz 3: Streichung von Satz 3 in Absatz 1.
- § 62 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die bindende Kraft von Feststellungen in Strafverfahren regelt.
- § 62 Abs. 3: Einfügung von Absatz 3, der die Nicht-Bindung von Feststellungen in anderen Verfahren regelt.
- § 62 a: Einfügung von § 62 a, der die Aussetzung des Disziplinarverfahrens regelt.
- § 62 b: Einfügung von § 62 b, der die Anhörung des Dienstleistenden und des Vertrauensmannes regelt.
- § 63 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der das Einstellen des Verfahrens regelt.
- § 64 Satz 2: Neufassung von Satz 2, der die Entscheidung bei mangelnder Disziplinarbefugnis regelt.
- § 65 Abs. 2: Ersetzung von „Leiters der Dienstgruppe
- § 66 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Beantragung der Entscheidung des Bundesdisziplinargerichts regelt.
- § 66 Abs. 3: Änderung von Absatz 3, der die Zuständigkeit der Kammer regelt.
- § 66 Abs. 4: Einfügung von Absatz 4, der die Fortführung des Verfahrens regelt.
- § 68: Neufassung des § 68, der die Vollstreckung der Disziplinarmaßnahmen regelt.
- § 69: Neufassung des § 69, der die Auskünfte über Disziplinarmaßnahmen regelt.
- § 69 a: Einfügung von § 69 a, der die Tilgung von Disziplinarmaßnahmen regelt.
- Bezeichnungen: Ersetzen von Begriffen wie 'Bundesminister für Verteidigung' durch 'Bundesminister der Verteidigung', 'Disziplinarstrafe' durch 'Disziplinarmaßnahme', etc.
- Überschrift vor § 1: Neue Überschrift: 'Anwendbarkeit des Gesetzes'
- § 1 Abs. 1: Einfügen von 'förmliche' vor 'Anerkennungen'
- § 1 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes
- § 1a: Einfügen eines neuen Paragraphen über früher begangene Dienstvergehen
- Überschrift zum Ersten Teil: Neue Überschrift: 'Würdigung besonderer Leistungen durch förmliche Anerkennungen'
- § 2 Überschrift: Neue Überschrift: 'Voraussetzungen und Arten der förmlichen Anerkennungen'
- § 2 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes
- § 2 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes
- § 2 Abs. 4: Einfügen eines neuen Absatzes
- § 3: Neue Fassung des gesamten Paragraphen
- § 4 Überschrift: Neue Überschrift: 'Erteilen von förmlichen Anerkennungen'
- § 4 Abs. 1 Satz 2 und 3: Einfügen von 'förmliche(n)' vor 'Anerkennung'
- § 4 Abs. 3: Einfügen eines neuen Absatzes
- § 5 Überschrift: Einfügen von 'förmlichen' vor 'Anerkennungen'
- § 5 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes
- § 5 Abs. 3 und 4: Einfügen von 'förmliche' vor 'Anerkennung'
- § 6 Abs. 1: Streichung der in Klammern stehenden Worte
- § 6 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Satzes
- § 6a: Einfügen eines neuen Paragraphen über das Verhältnis der Disziplinarmaßnahmen zu Strafen und Ordnungsmaßnahmen
- § 7 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes
- § 7 Abs. 3 und 4: Einfügen neuer Absätze
- § 8: Neue Fassung des gesamten Paragraphen
- § 8a bis 8f: Einfügen neuer Paragraphen
- § 9 Abs. 4 Satz 1: Ersetzen von 'strafbaren Handlung' durch 'Straftat'
- § 10: Neue Fassung des gesamten Paragraphen
- § 12: Streichung des Paragraphen
- § 13: Ersetzen von 'Geldbuße' durch 'Disziplinarbuße' und Einfügen eines neuen Satzes
- § 14: Neue Fassung des gesamten Paragraphen
- § 15: Neue Fassung des gesamten Paragraphen
- § 17 Abs. 1 Satz 2: Neue Fassung des Absatzes
- § 18 Abs. 1 und 3: Neue Fassung der Absätze
- § 90 Abs. 1 S. 2: Neufassung des Satzes 2 des Absatzes 1
- § 90 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 90 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4
- § 91: Neufassung des gesamten § 91
- § 92: Neufassung des gesamten § 92
- § 93: Streichung des gesamten § 93
- § 94: Neufassung des gesamten § 94
- § 95: Neufassung des gesamten § 95
- § 96: Neufassung des gesamten § 96
- § 97: Neufassung des gesamten § 97
- § 98: Neufassung des gesamten § 98
- § 98a: Einfügung des neuen § 98a
- § 99 S. 1: Neufassung des Satzes 1 des § 99
- § 101 Abs. 2 S. 2: Einfügung des Satzes 2 in den Absatz 2
- § 101 Abs. 4: Ersetzung der Worte 'Soldaten im Ruhestand' durch 'früheren Soldaten'
- § 101 Abs. 6: Neufassung der Absätze 6 und 7
- § 102 Abs. 1 Nr. 1, 3, 4 und Abs. 2: Ersetzung des Wortes 'Disziplinarverfahren' durch 'disziplinargerichtliche(n) Verfahren'
- § 102 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung des Nummers 2
- § 102 Abs. 1 S. 2: Streichung des Satzes 2
- § 102 Abs. 2 S. 2: Streichung der Worte 'des Strafverfahrens und'
- § 102: Einfügung der Absätze 3 und 4
- § 102a: Einfügung des neuen Unterabschnitts 10a und § 102a
- Überschrift vor § 103: Neufassung der Überschrift vor § 103
- § 103: Neufassung des gesamten § 103
- § 104: Aenderung der Worte in den Sätzen 1 und 2
- § 106 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
- § 106 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4
- Überschrift vor § 107: Neufassung der Überschrift vor § 107
- § 107: Neufassung des gesamten § 107
- § 31: Neufassung des § 31, einschließlich der Überschrift und mehrerer Absätze
- § 31 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Bedingungen für Anträge auf Aufhebung oder Herabsetzung von Disziplinarmaßnahmen festlegt
- § 31 Abs. 3 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Bedeutung neuer Tatsachen im Strafverfahren oder Bußgeldverfahren klärt
- § 31 Abs. 4: Streichung des Absatzes 4
- § 31a: Einfügung eines neuen § 31a, der das Verfahren bei Aufhebung oder Änderung von Disziplinarmaßnahmen regelt
- § 32 Abs. 2 Nr. 3: Neufassung der Nummer 3, die die Voraussetzungen für die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme festlegt
- § 32 Abs. 2 Nr. 4: Ersetzung des Wortes 'Vorgesetzter' durch 'Disziplinarvorgesetzter'
- § 32 Abs. 2 Nr. 5: Neufassung der Nummer 5, die die Voraussetzungen für die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme festlegt
- § 32 Abs. 2 Nr. 7: Neufassung der Nummer 7, die die Voraussetzungen für die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme festlegt
- § 32 Abs. 2 Nr. 8: Ersetzung des Wortes 'Strafformel' durch 'Disziplinarverfügung'
- § 32 Abs. 2 Nr. 9: Neufassung der Nummer 9, die die Voraussetzungen für die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme festlegt
- § 32 Abs. 4: Ersetzung des Wortes 'Bestrafung' durch 'Disziplinarmaßnahme'
- § 35: Neufassung des § 35, der die Aussetzung, Aufschub und Unterbrechung der Vollstreckung von Disziplinarmaßnahmen regelt
- § 36: Neufassung des § 36, der die Vollstreckung von Verweis und strengem Verweis regelt
- § 37: Neufassung des § 37, der die Vollstreckung von Disziplinarbußen regelt
- § 37a: Einfügung eines neuen § 37a, der die Vollstreckung der Ausgangsbeschränkung regelt
- § 38: Neufassung des § 38, der die Vollstreckung und den Vollzug von Disziplinararrest regelt
- § 38a: Einfügung eines neuen § 38a, der den Ausgleich bei nachträglicher Aufhebung des Disziplinararrests regelt
- § 40: Neufassung des § 40, der die Vollstreckung von Disziplinarbußen und Disziplinararrest im Zusammenhang mit dem Entlassungstag regelt
- § 41 Satz 2: Ersetzung des Wortes 'Strafausspruch' durch 'Disziplinarmaßnahme'
- § 42, 42a, 42b: Streichung der §§ 42, 42a und 42b
- § 43 Abs. 1 bis 4: Neufassung der Absätze 1 bis 4, die die gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen regeln
- § 44 Abs. 2 und 3: Streichung der Absätze 2 und 3
- § 45: Neufassung des § 45, der das Beförderungsverbot regelt
- § 46: Streichung des § 46
- § 47: Neufassung des § 47, der die Dienstgradherabsetzung regelt
- § 48 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung des Wortes 'Dienst' durch 'Dienstverhältnis'
- § 48 Abs. 2: Ersetzung der Worte '§ 47 Abs. 1' durch '§ 47 Abs. 1 Satz 1'

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wdo_2025/§1.md Normal file
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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 1
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
Überschrift vor § 1: Neue Überschrift: 'Anwendbarkeit des Gesetzes'
§ 1 Abs. 1: Einfügen von 'förmliche' vor 'Anerkennungen'
§ 1 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1967-12-29Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 10 Abs. 1 Nr. 6 und § 28 Abs. 1 der Wehrdisziplinarordnung vom 15. März 1957 in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juni 1961)
> Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 1362
> Station: 1972-08-23Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 10 Abs. 1 Nr. 6: Bestätigung der Verfassungskonformität
§ 10: Neue Fassung des gesamten Paragraphen

11
wdo_2025/§101.md Normal file
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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 101
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 101 Abs. 2 S. 2: Einfügung des Satzes 2 in den Absatz 2
§ 101 Abs. 4: Ersetzung der Worte 'Soldaten im Ruhestand' durch 'früheren Soldaten'
§ 101 Abs. 6: Neufassung der Absätze 6 und 7

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@@ -1,7 +1,15 @@
# § 102
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 102 Abs. 2 Satz 1: Neufassung des Satzes
§ 102 Abs. 1 Nr. 1, 3, 4 und Abs. 2: Ersetzung des Wortes 'Disziplinarverfahren' durch 'disziplinargerichtliche(n) Verfahren'
§ 102 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung des Nummers 2
§ 102 Abs. 1 S. 2: Streichung des Satzes 2
§ 102 Abs. 2 S. 2: Streichung der Worte 'des Strafverfahrens und'
§ 102: Einfügung der Absätze 3 und 4

7
wdo_2025/§102a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 102a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 102a: Einfügung des neuen Unterabschnitts 10a und § 102a

9
wdo_2025/§103.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 103
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
Überschrift vor § 103: Neufassung der Überschrift vor § 103
§ 103: Neufassung des gesamten § 103

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 104
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 104: Streichung von 'Nr. 2'
§ 104: Aenderung der Worte in den Sätzen 1 und 2

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 106
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 106: Neufassung von Absatz 1 Nr. 2 Satz 1, Einfügung von Absatz 1 Nr. 3
§ 106: Neue Bestimmungen zur Kürzung der Dienst- und Versorgungsbezüge bei Verurteilung
§ 106 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
§ 106 Abs. 4: Neufassung des Absatzes 4

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 107
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 107: Neufassung von Absatz 3 und 6, Neuanordnung der Absätze
§ 107 a: Neue Bestimmungen zu den Kosten des disziplinargerichtlichen Verfahrens
Überschrift vor § 107: Neufassung der Überschrift vor § 107
§ 107: Neufassung des gesamten § 107

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 114
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 114: Neue Sonderbestimmungen für Soldaten auf Zeit
§ 114 Abs. 1 Satz 3: Ersetzung von 'Satz 4' durch 'Abs. 2'

7
wdo_2025/§118.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 118
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 118, 121 und 122: Streichung dieser Paragraphen

9
wdo_2025/§12.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 12 Abs. 3 S. 1: Neue Fassung: 'Ist die Beschwerde nicht innerhalb der vorgeschriebenen Frist bei einer Stelle eingegangen, bei der sie nach diesem Gesetz eingelegt werden kann, ist sie unter Hinweis auf diesen Mangel zurückzuweisen.'
§ 12: Streichung des Paragraphen

7
wdo_2025/§120.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 120
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 120: Neue Bestimmungen zur Einschränkung von Grundrechten

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wdo_2025/§13.md Normal file
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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 13 Abs. 1: Neuer Satz 5: 'Bei einer Beschwerde nach § 1 Abs. 2 ist in der Sache selbst zu entscheiden.'
§ 13 Abs. 2 S. 2: Neue Fassung: 'Dem Beschwerdeführer ist mitzuteilen, ob gegen den Betroffenen eine Disziplinarmaßnahme verhängt oder von einer Disziplinarmaßnahme abgesehen worden ist.'
§ 13: Ersetzen von 'Geldbuße' durch 'Disziplinarbuße' und Einfügen eines neuen Satzes

7
wdo_2025/§14.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 14: Neue Fassung des gesamten Paragraphen

7
wdo_2025/§15.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 15
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 15: Neue Fassung des gesamten Paragraphen

7
wdo_2025/§16.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 16
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 16 Abs. 3: Worte 'oder die nächsthöhere Behörde der Wehrverwaltung' gestrichen.

9
wdo_2025/§17.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 17 Abs. 4 S. 2: Neue Fassung: 'Die Frist wird auch gewahrt, wenn der Antrag bei dem nächsten Disziplinarvorgesetzten oder in den Fällen des § 5 Abs. 2 und des § 11 Buchstabe b bei den dort bezeichneten Vorgesetzten eingelegt wird.'
§ 17 Abs. 1 Satz 2: Neue Fassung des Absatzes

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 18 Abs. 3: Ersetzt 'höhere' durch 'Dienstgradhöhere'
§ 18 Abs. 4: Neue Fassung: 'Das Truppendienstgericht kann Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vorlegen, wenn nach seiner Auffassung die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung es erfordert. Die Wehrdienstsenate entscheiden in der Besetzung von drei Richtern und zwei ehrenamtlichen Richtern durch Beschluß. Dem Bundeswehrdisziplinaranwalt ist vor der Entscheidung Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Die Entscheidung ist in der vorliegenden Sache für das Truppendienstgericht bindend.'
§ 18 Abs. 1 und 3: Neue Fassung der Absätze

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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 19 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzt 'höhere' durch 'Dienstgradhöhere'
§ 19 Abs. 1 Nr. 2: Neue Formulierung für den Fall, dass die Tat von einem Dienstgradgleichen oder -höheren begangen wird.
§ 19 Abs. 1: Einfügung einer neuen Nummer 3, die die Tat von einem Vertrauensmann betrifft.
§ 19 Abs. 1: Die bisherige Nummer 3 wird zu Nummer 4.
§ 19 Abs. 3: Ersetzung von 'Nr. 1 und 2' durch 'Nr. 1 bis 3'.

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wdo_2025/§1a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 1a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 1a: Einfügen eines neuen Paragraphen über früher begangene Dienstvergehen

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@@ -1,7 +1,13 @@
# § 2
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 2 Abs. 2 Nr. 2: Ersetzt 'Verordnungsblatt der Bundeswehr' durch 'Ministerialblatt des Bundesministers für Verteidigung'
§ 2 Überschrift: Neue Überschrift: 'Voraussetzungen und Arten der förmlichen Anerkennungen'
§ 2 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes
§ 2 Abs. 3: Neue Fassung des Absatzes
§ 2 Abs. 4: Einfügen eines neuen Absatzes

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wdo_2025/§20.md Normal file
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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 20 Abs. 4: Einfügung eines neuen Absatzes 4, der die Disziplinargewalt des Chefarztes eines Bundeswehrkrankenhauses regelt.
§ 20: Neue Fassung: 'Notwendige Auslagen und Kosten' mit vier Absätzen.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 21
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 21: Neue Fassung für die Prüfungspflicht des Disziplinarvorgesetzten
§ 21: Neue Fassung des gesamten § 21, der die Ermittlungen des Disziplinarvorgesetzten regelt.

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 21a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 21a: Einfügung neuer Vorschrift für Ermittlungen des Disziplinarvorgesetzten
§ 21a: Neue Fassung des gesamten § 21a, der die Prüfungspflicht des Disziplinarvorgesetzten regelt.
§ 21a: Neuer § 21a: 'Entscheidungen der Inspekteure' mit einem Absatz.

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# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 22: Neue Fassung für Disziplinarbestrafung und Strafverfahren
§ 22: Neue Fassung des gesamten § 22, der die Bindung an tatsächliche Feststellungen anderer Entscheidungen regelt.

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wdo_2025/§23.md Normal file
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# § 23
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 23: Neue Fassung des gesamten § 23, der die Selbständigkeit des Disziplinarvorgesetzten regelt.

7
wdo_2025/§24.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 24
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 24 Abs. 1: Neue Fassung des Absatzes 1, der die Entscheidung des Disziplinarvorgesetzten regelt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 25
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 25 Abs. 3: Neue Fassung für die Strafformel
§ 25: Neue Fassung des gesamten § 25, der das Verhängen der Disziplinarmaßnahme regelt.

9
wdo_2025/§26.md Normal file
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@@ -0,0 +1,9 @@
# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 26 Abs. 3: Ersetzung von 'Freiheitsstrafe' durch 'Freiheitsentziehung'.
§ 26 Abs. 4: Streichung des Absatzes 4.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1967-12-29Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (zu § 10 Abs. 1 Nr. 6 und § 28 Abs. 1 der Wehrdisziplinarordnung vom 15. März 1957 in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Juni 1961)
> Fundstelle: BGBl. 1967 I S. 1362
> Station: 1972-08-23Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 28 Abs. 1: Bestätigung der Verfassungskonformität
§ 28: Neue Fassung des gesamten § 28, der die Mitwirkung des Richters bei der Verhängung von Disziplinararrest regelt.

7
wdo_2025/§29.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 29
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 29: Neue Fassung des gesamten § 29, der die Rolle des Disziplinarvorgesetzten im disziplinargerichtlichen Verfahren regelt.

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 3
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 3 Abs. 1 Nr. 2: Ersetzt 'Verordnungsblatt der Bundeswehr' durch 'Ministerialblatt des Bundesministers für Verteidigung'
§ 3 Abs. 2: Neue Fassung für die Genehmigung von Sonderurlaub
§ 3: Neue Fassung des gesamten Paragraphen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 30
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 30 Nr. 2: Neue Fassung für die Entscheidung über die Beschwerde
§ 30: Neue Fassung des gesamten § 30, der die Beschwerden gegen Disziplinarmaßnahmen regelt.

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 30a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 30a: Einfügung eines neuen § 30a, der die Aufhebung einer Disziplinarmaßnahme bei nachträglichem Strafverfahren oder Bußgeldverfahren regelt.

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@@ -1,7 +1,13 @@
# § 31
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 31 Abs. 2 Satz 1: Neue Fassung für die Pflicht zur Stellung eines Antrages
§ 31: Neufassung des § 31, einschließlich der Überschrift und mehrerer Absätze
§ 31 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Bedingungen für Anträge auf Aufhebung oder Herabsetzung von Disziplinarmaßnahmen festlegt
§ 31 Abs. 3 Satz 2: Neufassung des Satzes 2, der die Bedeutung neuer Tatsachen im Strafverfahren oder Bußgeldverfahren klärt
§ 31 Abs. 4: Streichung des Absatzes 4

7
wdo_2025/§31a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 31a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 31a: Einfügung eines neuen § 31a, der das Verfahren bei Aufhebung oder Änderung von Disziplinarmaßnahmen regelt

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@@ -1,7 +1,19 @@
# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 32 Abs. 2: Neue Fassung für die Gründe der Aufhebung
§ 32 Abs. 2 Nr. 3: Neufassung der Nummer 3, die die Voraussetzungen für die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme festlegt
§ 32 Abs. 2 Nr. 4: Ersetzung des Wortes 'Vorgesetzter' durch 'Disziplinarvorgesetzter'
§ 32 Abs. 2 Nr. 5: Neufassung der Nummer 5, die die Voraussetzungen für die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme festlegt
§ 32 Abs. 2 Nr. 7: Neufassung der Nummer 7, die die Voraussetzungen für die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme festlegt
§ 32 Abs. 2 Nr. 8: Ersetzung des Wortes 'Strafformel' durch 'Disziplinarverfügung'
§ 32 Abs. 2 Nr. 9: Neufassung der Nummer 9, die die Voraussetzungen für die Verhängung einer Disziplinarmaßnahme festlegt
§ 32 Abs. 4: Ersetzung des Wortes 'Bestrafung' durch 'Disziplinarmaßnahme'

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 35
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 35: Neufassung des § 35, der die Aussetzung, Aufschub und Unterbrechung der Vollstreckung von Disziplinarmaßnahmen regelt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 36
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 36 Abs. 4: Neue Fassung r die Vollstreckung der Ausgangsbeschränkung
§ 36: Neufassung des § 36, der die Vollstreckung von Verweis und strengem Verweis regelt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 37
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 37 Abs. 1: Neue Fassung für den Beginn der Vollstreckung
§ 37: Neufassung des § 37, der die Vollstreckung von Disziplinarbußen regelt

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 37a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 37a: Einfügung eines neuen § 37a, der die Vollstreckung der Ausgangsbeschränkung regelt

7
wdo_2025/§38.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 38
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 38: Neufassung des § 38, der die Vollstreckung und den Vollzug von Disziplinararrest regelt

7
wdo_2025/§38a.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 38a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 38a: Einfügung eines neuen § 38a, der den Ausgleich bei nachträglicher Aufhebung des Disziplinararrests regelt

11
wdo_2025/§4.md Normal file
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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 4 Überschrift: Neue Überschrift: 'Erteilen von förmlichen Anerkennungen'
§ 4 Abs. 1 Satz 2 und 3: Einfügen von 'förmliche(n)' vor 'Anerkennung'
§ 4 Abs. 3: Einfügen eines neuen Absatzes

7
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 40
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 40: Neufassung des § 40, der die Vollstreckung von Disziplinarbußen und Disziplinararrest im Zusammenhang mit dem Entlassungstag regelt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 41
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Neufassung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 697
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 41 Abs. 3 Satz 3: Bestimmung zur Anwendung bei der erstmaligen Besetzung der Wehrdienstsenate
§ 41 Satz 2: Ersetzung des Wortes 'Strafausspruch' durch 'Disziplinarmaßnahme'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 42
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 42: Neue Fassung für Disziplinarbücher
§ 42, 42a, 42b: Streichung der §§ 42, 42a und 42b

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 43
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 43 Abs. 1: Neue Fassung für die Disziplinarstrafen
§ 43 Abs. 1 bis 4: Neufassung der Absätze 1 bis 4, die die gerichtlichen Disziplinarmaßnahmen regeln

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 44
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 44 Abs. 1 Satz 1: Neue Fassung für die Gehaltskürzung
§ 44 Abs. 2 und 3: Streichung der Absätze 2 und 3

7
wdo_2025/§45.md Normal file
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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 45
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 45: Neufassung des § 45, der das Beförderungsverbot regelt

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 46
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 46: Neue Fassung für die Zurückstufung
§ 46: Streichung des § 46

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@@ -1,9 +1,7 @@
# § 47
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 47: Neue Fassung r die Dienstgradherabsetzung
§ 47 Abs. 1: Bestimmungen zur Herabsetzung des Dienstgrades ohne die in § 47 Abs. 1 bezeichneten Beschränkungen
§ 47: Neufassung des § 47, der die Dienstgradherabsetzung regelt

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 48
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 48 Abs. 2: Neue Fassung für den Verlust des Dienstgrades
§ 48 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung des Wortes 'Dienst' durch 'Dienstverhältnis'
§ 48 Abs. 2: Ersetzung der Worte '§ 47 Abs. 1' durch '§ 47 Abs. 1 Satz 1'

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 5 Satz 2: Neue Fassung für die Entscheidung über den Widerruf
§ 5 Überschrift: Einfügen von 'förmlichen' vor 'Anerkennungen'
§ 5 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes
§ 5 Abs. 3 und 4: Einfügen von 'förmliche' vor 'Anerkennung'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 57
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Neufassung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 697
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 57: Bestimmungen über säumige Beisitzer und das Erlöschen des Beisitzeramtes
§ 57: Neue Regelungen für die Ausübung des Amtes von ehrenamtlichen Richtern

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 58
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Neufassung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 697
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 58: Bestimmungen über den Bundesdisziplinarhof (Wehrdienstsenate)
§ 58: Neue Regelungen für die Zusammensetzung und Tätigkeit der Wehrdienstsenate

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 59
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Neufassung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 697
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 59: Bestimmungen über die Wehrdisziplinaranwälte
§ 59: Neue Regelungen für die Bestellung und Tätigkeit der Wehrdisziplinaranwälte

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 6: Neue Fassung für Disziplinarstrafen und Ermessensgrundsatz
§ 6 Abs. 1: Streichung der in Klammern stehenden Worte
§ 6 Abs. 2 Satz 2: Streichung des Satzes

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 60
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Neufassung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 697
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 60: Bestimmungen über das Verfahren gegen Soldaten im Ruhestand und Angehörige der Reserve
§ 60: Änderung der Überschrift und des Absatzes 2 zur Verfahrensregelung gegen frühere Soldaten

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 61
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Neufassung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 697
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 61: Bestimmungen über früher begangene Dienstvergehen
§ 61: Streichung des § 61
§ 61 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die Übertragung der Disziplinarbefugnis und die Zuständigkeit bei Versetzung regelt.

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@@ -1,7 +1,17 @@
# § 62
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Neufassung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 697
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 62: Bestimmungen über das Verhältnis zum Strafverfahren
§ 62: Neue Regelungen zur Aussetzung des disziplinargerichtlichen Verfahrens
§ 62 Abs. 1 Satz 3: Streichung von Satz 3 in Absatz 1.
§ 62 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2, der die bindende Kraft von Feststellungen in Strafverfahren regelt.
§ 62 Abs. 3: Einfügung von Absatz 3, der die Nicht-Bindung von Feststellungen in anderen Verfahren regelt.
§ 62 a: Einfügung von § 62 a, der die Aussetzung des Disziplinarverfahrens regelt.
§ 62 b: Einfügung von § 62 b, der die Anhörung des Dienstleistenden und des Vertrauensmannes regelt.

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 63
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Neufassung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 697
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 63: Bestimmungen über die Aussetzung wegen anderer Verfahren
§ 63: Neue Regelungen zur Bindung an tatsächliche Feststellungen anderer Entscheidungen
§ 63 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der das Einstellen des Verfahrens regelt.

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 64
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Neufassung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 697
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 64: Bestimmungen über die Verhandlungsunfähigkeit des Beschuldigten
§ 64: Änderung des Absatzes 1 zur Einleitung oder Fortsetzung des disziplinargerichtlichen Verfahrens
§ 64 Satz 2: Neufassung von Satz 2, der die Entscheidung bei mangelnder Disziplinarbefugnis regelt.

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@@ -1,7 +1,9 @@
# § 65
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Neufassung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 697
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 65: Bestimmungen über Zeugen und Sachverständige
§ 65: Änderung des Absatzes 1 zur Vereidigung von Zeugen und Sachverständigen
§ 65 Abs. 2: Ersetzung von „Leiters der Dienstgruppe

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 66
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Neufassung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 697
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 66: Bestimmungen über die Unzulässigkeit der Verhaftung
§ 66 Abs. 1: Neufassung des Absatzes 1, der die Beantragung der Entscheidung des Bundesdisziplinargerichts regelt.
§ 66 Abs. 3: Änderung von Absatz 3, der die Zuständigkeit der Kammer regelt.
§ 66 Abs. 4: Einfügung von Absatz 4, der die Fortführung des Verfahrens regelt.

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 67
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Neufassung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 697
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 67: Bestimmungen über Beschlagnahmen und Durchsuchungen
§ 67: Neue Regelungen zur Vorbereitung von Gutachten über den psychischen Zustand

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@@ -1,7 +1,11 @@
# § 68
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Neufassung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 697
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 68: Bestimmungen über Ladungen und Zustellungen
§ 68 Abs. 1: Änderung der Regelungen zur dienstlichen Stellung von Soldaten
§ 68 a: Einfügung eines neuen Paragraphen zur Akteneinsicht
§ 68: Neufassung des § 68, der die Vollstreckung der Disziplinarmaßnahmen regelt.

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@@ -0,0 +1,11 @@
# § 69
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 69 Abs. 2: Änderung der Voraussetzungen für die Bestellung von Wehrdisziplinaranwälten
§ 69: Neufassung des § 69, der die Auskünfte über Disziplinarmaßnahmen regelt.
§ 69 a: Einfügung von § 69 a, der die Tilgung von Disziplinarmaßnahmen regelt.

7
wdo_2025/§6a.md Normal file
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# § 6a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 6a: Einfügen eines neuen Paragraphen über das Verhältnis der Disziplinarmaßnahmen zu Strafen und Ordnungsmaßnahmen

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 7: Neue Fassung für den Zeitablauf
§ 7 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes
§ 7 Abs. 3 und 4: Einfügen neuer Absätze

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wdo_2025/§70.md Normal file
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# § 70
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 70: Neue Ergänzungen zur Vorschriften des disziplinargerichtlichen Verfahrens

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# § 71
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 71: Einfügung von Absatz 3
§ 71: Änderung der Regelungen zur Vorerhebung von Beweisen und militärischen Flugunfalluntersuchungen

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# § 72
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 72 Abs. 1 Nr. 2: Neufassung des ersten Halbsatzes
§ 72: Änderung der Zuständigkeiten der Einleitungsbehörden

9
wdo_2025/§73.md Normal file
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# § 73
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 73: Neue Regelungen für den Antrag des Soldaten auf Einleitung des Verfahrens
§ 73 Abs. 3: Neue Vorschriften für die Entscheidung und Zustellung bei Disziplinarmaßnahmen

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# § 74
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 74 Abs. 1 Satz 2: Ersetzung von '§ 28' durch '§ 28 Abs. 4'
§ 74: Neue Vorschriften für nachträgliche disziplinargerichtliche Verfahren

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wdo_2025/§74a.md Normal file
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# § 74a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 74a: Einführung von Vorschriften für Ermittlungen des Wehrdisziplinaranwalts

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# § 75
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 75: Ersetzung von 'sie' durch 'Wehrdisziplinaranwalt', Neufassung von Satz 2 und 4
§ 75: Änderungen in der Bestellung und Anordnung von Untersuchungen

7
wdo_2025/§76.md Normal file
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# § 76
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 76: Erweiterung der Vorschriften für die Vernehmung von Soldaten

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# § 78
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 78 Abs. 2: Neufassung des Absatzes
§ 78 Abs. 1: Neue Vorschriften für den Abschluss der Untersuchung

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wdo_2025/§79.md Normal file
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# § 79
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 79: Neue Vorschriften für die Einstellung des disziplinargerichtlichen Verfahrens

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wdo_2025/§79a.md Normal file
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# § 79a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 79a: Einführung von Vorschriften für die Anschuldigung

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# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 8: Neue Fassung des gesamten Paragraphen

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wdo_2025/§80.md Normal file
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# § 80
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 80 Satz 1: Änderung der Verweisung auf § 79a Abs. 2

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# § 81
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1961-06-15 — Gesetz zur Änderung der Wehrdisziplinarordnung
> Fundstelle: BGBl. 1961 I S. 689
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 81: Ersetzung von 'Einleitungsbehörde' durch 'Wehrdisziplinaranwalt'
§ 81: Neue Vorschriften für die Anrufung des Truppendienstgerichts

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wdo_2025/§82.md Normal file
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# § 82
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 82: Streichung des § 82

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wdo_2025/§83.md Normal file
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# § 83
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 83 Abs. 1: Neue Vorschriften für die Anordnung der Hauptverhandlung

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wdo_2025/§84.md Normal file
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# § 84
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 84: Änderungen in der Durchführung der Hauptverhandlung

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wdo_2025/§85.md Normal file
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# § 85
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 85: Neue Vorschriften für die Grundsätze der Nichtöffentlichkeit

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wdo_2025/§86.md Normal file
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# § 86
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 86 Abs. 2 bis 4: Neue Vorschriften für die Beweiserhebung in der Hauptverhandlung

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wdo_2025/§87.md Normal file
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# § 87
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 87: Neue Vorschriften für den Gegenstand der Urteilsfindung

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wdo_2025/§87a.md Normal file
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# § 87a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1972-08-23 — Gesetz zur Neuordnung des Wehrdisziplinarrechts
> Fundstelle: BGBl. 1972 I S. 1481
§ 87a: Einführung von Vorschriften für die Entscheidung des Truppendienstgerichts

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