BGBl. 2001 I S. 3584 · Änderung · Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung
Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3584 Inkrafttreten: 2002-01-01 Quelle: offenegesetze Parser: llm Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet. Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md. Verkündung: 2001-12-18 BGBl-Id: bgbl1-2001-68-2
This commit is contained in:
17
4-eug/FASSUNG.md
Normal file
17
4-eug/FASSUNG.md
Normal file
@@ -0,0 +1,17 @@
|
||||
# 4-EUG — 2001-12-18
|
||||
|
||||
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung
|
||||
- **Typ:** Änderung
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3584
|
||||
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/68#page=12
|
||||
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gaststättengesetz und die Gewerbeordnung sowie verschiedene sozialrechtliche Bestimmungen, insbesondere durch die Umstellung von DM auf Euro.
|
||||
|
||||
## Betroffene Stellen
|
||||
|
||||
- Art. 40 Nr. 1 Buchstabe b: Streichung von Nummer 1 Buchstabe b
|
||||
|
||||
## Wortlaut
|
||||
|
||||
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
|
||||
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.
|
||||
15
4-eug/HINWEIS.md
Normal file
15
4-eug/HINWEIS.md
Normal file
@@ -0,0 +1,15 @@
|
||||
# Hinweis zur Fassungsgeschichte
|
||||
|
||||
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
|
||||
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
|
||||
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
|
||||
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
|
||||
|
||||
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
|
||||
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
|
||||
|
||||
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
|
||||
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
|
||||
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
|
||||
|
||||
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`
|
||||
3
4-eug/HISTORY.md
Normal file
3
4-eug/HISTORY.md
Normal file
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
# Verlauf
|
||||
|
||||
- **2001-12-18** · BGBl. 2001 I S. 3584 — Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung
|
||||
3
4-eug/STELLEN.md
Normal file
3
4-eug/STELLEN.md
Normal file
@@ -0,0 +1,3 @@
|
||||
# Stellen dieser Station
|
||||
|
||||
- Art. 40 Nr. 1 Buchstabe b: Streichung von Nummer 1 Buchstabe b
|
||||
@@ -1,21 +1,15 @@
|
||||
# A_G — 2001-12-14
|
||||
# A_G — 2001-12-18
|
||||
|
||||
- **Titel:** Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
|
||||
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung
|
||||
- **Typ:** Änderung
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3443
|
||||
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01 (ganzes Gesetz, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt); 2001-12-15 (Artikel 1 Nr. 29a und 47); 2002-01-02 (Artikel 1 Nr. 19, 28, 33, 34 und Artikel 5 Nr. 1); 2003-01-01 (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe u, Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc und dd, Nr. 10, 11, 42 Buchstabe a, Nr. 43 Buchstabe a, Nr. 44, 55 Buchstabe a und c, Nr. 56 Buchstabe a und c, Nr. 90, 96 Buchstabe b, Nr. 105, 106, 108, 109, 112 Buchstabe b, Nr. 117 und Artikel 2); 2004-01-01 (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe l, m und n, Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstaben bb und cc und Buchstabe c Doppelbuchstabe bb, Nr. 24, 60 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe cc, Nr. 61, 62, 64, 71, 74, 75 Buchstabe b, Nr. 76, 77 und 79)
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/66#page=31
|
||||
- **Kurz:** Das Gesetz reformiert verschiedene arbeitsmarktpolitische Instrumente durch Änderungen mehrerer Sozialgesetze und des Arbeitsgerichtsgesetzes.
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3584
|
||||
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/68#page=12
|
||||
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gaststättengesetz und die Gewerbeordnung sowie verschiedene sozialrechtliche Bestimmungen, insbesondere durch die Umstellung von DM auf Euro.
|
||||
|
||||
## Betroffene Stellen
|
||||
|
||||
- § 3 Abs. 1 Nr. 6: Die Dauer von 'zwölf aufeinander folgende Monate' wird auf '24 aufeinander folgende Monate' geändert.
|
||||
- § 10 Abs. 5: Neuer Absatz 5, der Vorschriften für längere Überlassungen von Leiharbeitnehmern enthält.
|
||||
- § 14 Überschrift: Die Wörter 'des Betriebs- und Personalrates' werden gestrichen.
|
||||
- § 14 Abs. 2 Satz 1: Die Wörter 'der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat im Entleiherunternehmen und bei der Wahl' werden eingefügt.
|
||||
- § 16 Abs. 1 Nr. 7a: Neue Nummer 7a, die Vorschriften für die Nichtgewährung von Arbeitsbedingungen nach § 10 Abs. 5 enthält.
|
||||
- § 16 Abs. 1 Nr. 9: Die Dauer von 'zwölf aufeinander folgende Monate' wird auf '24 aufeinander folgende Monate' geändert.
|
||||
- § 16 Abs. 2: Die Angabe 'Nr. 2a, 3 und 9' wird durch 'Nr. 2a, 3, 7a und 9' ersetzt.
|
||||
- § 2a Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von '5 000 Deutsche Mark' durch '2 500 Euro'
|
||||
|
||||
## Wortlaut
|
||||
|
||||
|
||||
@@ -16,3 +16,4 @@
|
||||
- **2000-12-29** · BGBl. 2000 I S. 1983 — Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
- **2001-07-27** · BGBl. 2001 I S. 1852 — Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerf-Reformgesetz)
|
||||
- **2001-12-14** · BGBl. 2001 I S. 3443 — Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
|
||||
- **2001-12-18** · BGBl. 2001 I S. 3584 — Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung
|
||||
|
||||
@@ -1,9 +1,3 @@
|
||||
# Stellen dieser Station
|
||||
|
||||
- § 3 Abs. 1 Nr. 6: Die Dauer von 'zwölf aufeinander folgende Monate' wird auf '24 aufeinander folgende Monate' geändert.
|
||||
- § 10 Abs. 5: Neuer Absatz 5, der Vorschriften für längere Überlassungen von Leiharbeitnehmern enthält.
|
||||
- § 14 Überschrift: Die Wörter 'des Betriebs- und Personalrates' werden gestrichen.
|
||||
- § 14 Abs. 2 Satz 1: Die Wörter 'der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat im Entleiherunternehmen und bei der Wahl' werden eingefügt.
|
||||
- § 16 Abs. 1 Nr. 7a: Neue Nummer 7a, die Vorschriften für die Nichtgewährung von Arbeitsbedingungen nach § 10 Abs. 5 enthält.
|
||||
- § 16 Abs. 1 Nr. 9: Die Dauer von 'zwölf aufeinander folgende Monate' wird auf '24 aufeinander folgende Monate' geändert.
|
||||
- § 16 Abs. 2: Die Angabe 'Nr. 2a, 3 und 9' wird durch 'Nr. 2a, 3, 7a und 9' ersetzt.
|
||||
- § 2a Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von '5 000 Deutsche Mark' durch '2 500 Euro'
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 2a
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1993-12-29 — Erstes Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (1. SKWPG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 2353
|
||||
> Station: 2001-12-18 — Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3584
|
||||
|
||||
§ 2a Abs. 2 Satz 3: Die Zahl '3000' wird durch '5000' ersetzt.
|
||||
§ 2a Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von '5 000 Deutsche Mark' durch '2 500 Euro'
|
||||
|
||||
@@ -1,15 +1,15 @@
|
||||
# AENTG_2009 — 2001-09-06
|
||||
# AENTG_2009 — 2001-12-18
|
||||
|
||||
- **Titel:** Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe
|
||||
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung
|
||||
- **Typ:** Änderung
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 2267
|
||||
- **Inkrafttreten:** 2001-09-07; 2001-09-07 (Art. 3 erstmals auf Bauleistungen, die nach dem Tag der Verkündung vertraglich vereinbart worden sind)
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/46#page=3
|
||||
- **Kurz:** Das Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe führt neue Vorschriften zur Steuerabziehung bei Bauleistungen ein und passt die örtliche Zuständigkeit für Steuern von ausländischen Arbeitnehmern und Unternehmern an.
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3584
|
||||
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/68#page=12
|
||||
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gaststättengesetz und die Gewerbeordnung sowie verschiedene sozialrechtliche Bestimmungen, insbesondere durch die Umstellung von DM auf Euro.
|
||||
|
||||
## Betroffene Stellen
|
||||
|
||||
- § 3 Abs. 4 Satz 2: Neue Vorschrift zur Unterrichtung der zuständigen Finanzämter
|
||||
- § 5 Abs. 6: Ersetzung von '200 Deutsche Mark' durch '200 Euro'
|
||||
|
||||
## Wortlaut
|
||||
|
||||
|
||||
@@ -4,3 +4,4 @@
|
||||
- **1998-12-28** · BGBl. 1998 I S. 3843 — Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte
|
||||
- **2000-12-29** · BGBl. 2000 I S. 1983 — Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
- **2001-09-06** · BGBl. 2001 I S. 2267 — Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe
|
||||
- **2001-12-18** · BGBl. 2001 I S. 3584 — Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung
|
||||
|
||||
@@ -1,3 +1,3 @@
|
||||
# Stellen dieser Station
|
||||
|
||||
- § 3 Abs. 4 Satz 2: Neue Vorschrift zur Unterrichtung der zuständigen Finanzämter
|
||||
- § 5 Abs. 6: Ersetzung von '200 Deutsche Mark' durch '200 Euro'
|
||||
|
||||
@@ -1,9 +1,7 @@
|
||||
# § 5
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2000-12-29 — Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 1983
|
||||
> Station: 2001-12-18 — Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3584
|
||||
|
||||
§ 5 Abs. 3: Ersetzung von 'einer Million Deutsche Mark' durch 'fünfhunderttausend Euro' und von 'fünfzigtausend Deutsche Mark' durch 'fünfundzwanzigtausend Euro'
|
||||
|
||||
§ 5 Abs. 6: Ersetzung von 'zweihundert Deutsche Mark' durch 'hundert Euro'
|
||||
§ 5 Abs. 6: Ersetzung von '200 Deutsche Mark' durch '200 Euro'
|
||||
|
||||
@@ -1,15 +1,16 @@
|
||||
# GASTG — 2001-11-14
|
||||
# GASTG — 2001-12-18
|
||||
|
||||
- **Titel:** Gesetz zur Umstellung von Gesetzen und Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf Euro (Neuntes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung
|
||||
- **Typ:** Änderung
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 2992
|
||||
- **Inkrafttreten:** 2001-11-15
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/58#page=4
|
||||
- **Kurz:** Das Gesetz führt die Umstellung von Gesetzen und Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf Euro durch.
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3584
|
||||
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/68#page=12
|
||||
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gaststättengesetz und die Gewerbeordnung sowie verschiedene sozialrechtliche Bestimmungen, insbesondere durch die Umstellung von DM auf Euro.
|
||||
|
||||
## Betroffene Stellen
|
||||
|
||||
- § 28 Abs. 3: Die Wörter 'zehntausend Deutsche Mark' werden durch 'fünftausend Euro' ersetzt.
|
||||
- § 6: Mindestens ein alkoholfreies Getränk darf nicht teurer sein als das billigste alkoholische Getränk; Preisvergleich auch auf Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter
|
||||
- § 28 Abs. 2 Nr. 1: Streichung der Wörter 'gleicher Menge'
|
||||
|
||||
## Wortlaut
|
||||
|
||||
|
||||
@@ -8,3 +8,4 @@
|
||||
- **1998-11-30** · BGBl. 1998 I S. 3418 — Bekanntmachung der Neufassung des Gaststättengesetzes
|
||||
- **1998-11-30** · BGBl. 1998 I S. 3436 — Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verwaltungskosten beim Deutschen Patentamt
|
||||
- **2001-11-14** · BGBl. 2001 I S. 2992 — Gesetz zur Umstellung von Gesetzen und Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf Euro (Neuntes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
- **2001-12-18** · BGBl. 2001 I S. 3584 — Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung
|
||||
|
||||
@@ -1,3 +1,4 @@
|
||||
# Stellen dieser Station
|
||||
|
||||
- § 28 Abs. 3: Die Wörter 'zehntausend Deutsche Mark' werden durch 'fünftausend Euro' ersetzt.
|
||||
- § 6: Mindestens ein alkoholfreies Getränk darf nicht teurer sein als das billigste alkoholische Getränk; Preisvergleich auch auf Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter
|
||||
- § 28 Abs. 2 Nr. 1: Streichung der Wörter 'gleicher Menge'
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 28
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2001-11-14 — Gesetz zur Umstellung von Gesetzen und Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf Euro (Neuntes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2992
|
||||
> Station: 2001-12-18 — Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3584
|
||||
|
||||
§ 28 Abs. 3: Die Wörter 'zehntausend Deutsche Mark' werden durch 'fünftausend Euro' ersetzt.
|
||||
§ 28 Abs. 2 Nr. 1: Streichung der Wörter 'gleicher Menge'
|
||||
|
||||
7
gastg/§6.md
Normal file
7
gastg/§6.md
Normal file
@@ -0,0 +1,7 @@
|
||||
# § 6
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 2001-12-18 — Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3584
|
||||
|
||||
§ 6: Mindestens ein alkoholfreies Getränk darf nicht teurer sein als das billigste alkoholische Getränk; Preisvergleich auch auf Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter
|
||||
@@ -1,21 +1,18 @@
|
||||
# GEWO — 2001-11-14
|
||||
# GEWO — 2001-12-18
|
||||
|
||||
- **Titel:** Gesetz zur Umstellung von Gesetzen und Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf Euro (Neuntes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung
|
||||
- **Typ:** Änderung
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 2992
|
||||
- **Inkrafttreten:** 2001-11-15
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/58#page=4
|
||||
- **Kurz:** Das Gesetz führt die Umstellung von Gesetzen und Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf Euro durch.
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3584
|
||||
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/68#page=12
|
||||
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gaststättengesetz und die Gewerbeordnung sowie verschiedene sozialrechtliche Bestimmungen, insbesondere durch die Umstellung von DM auf Euro.
|
||||
|
||||
## Betroffene Stellen
|
||||
|
||||
- § 56 Abs. 1 Nr. 2a: Die Angabe '80 Deutsche Mark' wird durch '40 Euro' ersetzt.
|
||||
- § 144 Abs. 4: Die Wörter 'zehntausend Deutsche Mark' werden durch 'fünftausend Euro', 'fünftausend Deutsche Mark' durch 'zweitausendfünfhundert Euro' und 'zweitausend Deutsche Mark' durch 'eintausend Euro' ersetzt.
|
||||
- § 145 Abs. 4: Die Wörter 'zehntausend Deutsche Mark' werden durch 'fünftausend Euro', 'fünftausend Deutsche Mark' durch 'zweitausendfünfhundert Euro' und 'zweitausend Deutsche Mark' durch 'eintausend Euro' ersetzt.
|
||||
- § 146 Abs. 3: Die Wörter 'zehntausend Deutsche Mark' werden durch 'fünftausend Euro', 'fünftausend Deutsche Mark' durch 'zweitausendfünfhundert Euro' und 'zweitausend Deutsche Mark' durch 'eintausend Euro' ersetzt.
|
||||
- § 147 Abs. 3: Die Angabe '10 000 Deutsche Mark' wird durch '5 000 Euro' und '2 000 Deutsche Mark' durch '1 000 Euro' ersetzt.
|
||||
- § 147a Abs. 2 Satz 2: Die Wörter 'zehntausend Deutsche Mark' werden durch 'fünftausend Euro' ersetzt.
|
||||
- § 147b Satz 2: Die Wörter 'zehntausend Deutsche Mark' werden durch 'fünftausend Euro' ersetzt.
|
||||
- § 149 Abs. 2 Nr. 3: Ersetzung von '200 Deutsche Mark' durch '200 Euro'
|
||||
- § 150a Abs. 2 Nr. 3: Ersetzung von '200 Deutsche Mark' durch '200 Euro'
|
||||
- § 153 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung von '300 Deutsche Mark' durch '300 Euro'
|
||||
- § 153 Abs. 6: Ersetzung von '200 Deutsche Mark' durch '200 Euro'
|
||||
|
||||
## Wortlaut
|
||||
|
||||
|
||||
@@ -85,3 +85,4 @@
|
||||
- **2000-12-29** · BGBl. 2000 I S. 1983 — Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
- **2001-07-24** · BGBl. 2001 I S. 1658 — Zweites Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften
|
||||
- **2001-11-14** · BGBl. 2001 I S. 2992 — Gesetz zur Umstellung von Gesetzen und Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf Euro (Neuntes Euro-Einführungsgesetz)
|
||||
- **2001-12-18** · BGBl. 2001 I S. 3584 — Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung
|
||||
|
||||
@@ -1,9 +1,6 @@
|
||||
# Stellen dieser Station
|
||||
|
||||
- § 56 Abs. 1 Nr. 2a: Die Angabe '80 Deutsche Mark' wird durch '40 Euro' ersetzt.
|
||||
- § 144 Abs. 4: Die Wörter 'zehntausend Deutsche Mark' werden durch 'fünftausend Euro', 'fünftausend Deutsche Mark' durch 'zweitausendfünfhundert Euro' und 'zweitausend Deutsche Mark' durch 'eintausend Euro' ersetzt.
|
||||
- § 145 Abs. 4: Die Wörter 'zehntausend Deutsche Mark' werden durch 'fünftausend Euro', 'fünftausend Deutsche Mark' durch 'zweitausendfünfhundert Euro' und 'zweitausend Deutsche Mark' durch 'eintausend Euro' ersetzt.
|
||||
- § 146 Abs. 3: Die Wörter 'zehntausend Deutsche Mark' werden durch 'fünftausend Euro', 'fünftausend Deutsche Mark' durch 'zweitausendfünfhundert Euro' und 'zweitausend Deutsche Mark' durch 'eintausend Euro' ersetzt.
|
||||
- § 147 Abs. 3: Die Angabe '10 000 Deutsche Mark' wird durch '5 000 Euro' und '2 000 Deutsche Mark' durch '1 000 Euro' ersetzt.
|
||||
- § 147a Abs. 2 Satz 2: Die Wörter 'zehntausend Deutsche Mark' werden durch 'fünftausend Euro' ersetzt.
|
||||
- § 147b Satz 2: Die Wörter 'zehntausend Deutsche Mark' werden durch 'fünftausend Euro' ersetzt.
|
||||
- § 149 Abs. 2 Nr. 3: Ersetzung von '200 Deutsche Mark' durch '200 Euro'
|
||||
- § 150a Abs. 2 Nr. 3: Ersetzung von '200 Deutsche Mark' durch '200 Euro'
|
||||
- § 153 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung von '300 Deutsche Mark' durch '300 Euro'
|
||||
- § 153 Abs. 6: Ersetzung von '200 Deutsche Mark' durch '200 Euro'
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 149
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1994-11-29 — Gesetz zur Auflösung der Urkundenstellen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (UrkStAuflG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3502
|
||||
> Station: 2001-12-18 — Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3584
|
||||
|
||||
§ 149 Abs. 2 Nr. 3: Fügt Text nach 'Ordnungswidrigkeit,' ein
|
||||
§ 149 Abs. 2 Nr. 3: Ersetzung von '200 Deutsche Mark' durch '200 Euro'
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,7 @@
|
||||
# § 150a
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1998-06-23 — Zweites Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 1291
|
||||
> Station: 2001-12-18 — Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3584
|
||||
|
||||
§ 150a Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c: Hinzufügen der Worte ', des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes'
|
||||
§ 150a Abs. 2 Nr. 3: Ersetzung von '200 Deutsche Mark' durch '200 Euro'
|
||||
|
||||
@@ -1,7 +1,9 @@
|
||||
# § 153
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1987-01-29 — Neufassung der Gewerbeordnung
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1987 I S. 425
|
||||
> Station: 2001-12-18 — Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3584
|
||||
|
||||
§ 153: Neue Vorschriften für die Tilgung von Eintragungen
|
||||
§ 153 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung von '300 Deutsche Mark' durch '300 Euro'
|
||||
|
||||
§ 153 Abs. 6: Ersetzung von '200 Deutsche Mark' durch '200 Euro'
|
||||
|
||||
@@ -1,163 +1,15 @@
|
||||
# SGB-III — 2001-12-14
|
||||
# SGB-III — 2001-12-18
|
||||
|
||||
- **Titel:** Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
|
||||
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung
|
||||
- **Typ:** Änderung
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3443
|
||||
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01 (ganzes Gesetz, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt); 2001-12-15 (Artikel 1 Nr. 29a und 47); 2002-01-02 (Artikel 1 Nr. 19, 28, 33, 34 und Artikel 5 Nr. 1); 2003-01-01 (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe u, Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc und dd, Nr. 10, 11, 42 Buchstabe a, Nr. 43 Buchstabe a, Nr. 44, 55 Buchstabe a und c, Nr. 56 Buchstabe a und c, Nr. 90, 96 Buchstabe b, Nr. 105, 106, 108, 109, 112 Buchstabe b, Nr. 117 und Artikel 2); 2004-01-01 (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe l, m und n, Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstaben bb und cc und Buchstabe c Doppelbuchstabe bb, Nr. 24, 60 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe cc, Nr. 61, 62, 64, 71, 74, 75 Buchstabe b, Nr. 76, 77 und 79)
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/66#page=31
|
||||
- **Kurz:** Das Gesetz reformiert verschiedene arbeitsmarktpolitische Instrumente durch Änderungen mehrerer Sozialgesetze und des Arbeitsgerichtsgesetzes.
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3584
|
||||
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/68#page=12
|
||||
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gaststättengesetz und die Gewerbeordnung sowie verschiedene sozialrechtliche Bestimmungen, insbesondere durch die Umstellung von DM auf Euro.
|
||||
|
||||
## Betroffene Stellen
|
||||
|
||||
- Inhaltsübersicht: Mehrere Änderungen an der Inhaltsübersicht, einschließlich Einfügung neuer Paragraphen
|
||||
- § 1: Neue Formulierung des Ziels der Arbeitsförderung
|
||||
- § 2: Neue Formulierung des Zusammenwirkens von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit den Arbeitsämtern
|
||||
- § 3 Abs. 1: Eingliederung von Maßnahmen der Eignungsfeststellung und Anschlussunterhaltsgeld
|
||||
- § 3 Abs. 2: Eingliederung von Zuschüssen zur Praktikumsvergütung
|
||||
- § 3 Abs. 3: Streichung von Darlehen und Eingliederung von Eingliederungshilfen
|
||||
- § 3 Abs. 4: Eingliederung von Anschlussunterhaltsgeld
|
||||
- § 5: Neue Formulierung des Vorrangs der aktiven Arbeitsförderung
|
||||
- § 6: Neue Formulierung der Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit
|
||||
- § 7: Neue Formulierung der Auswahl von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung
|
||||
- § 8: Neue Formulierung der Frauenförderung
|
||||
- § 8a: Einführung des § 8a zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
|
||||
- § 11 Abs. 2: Eingliederung von besonderen Personengruppen und zusätzliche Auswertungskriterien
|
||||
- § 11 Abs. 3: Eingliederung von weiteren Aufschlusskriterien
|
||||
- § 21: Eingliederung von Personengesellschaften
|
||||
- § 22 Abs. 2: Eingliederung von schwerbehinderten Menschen
|
||||
- § 25 Abs. 1: Eingliederung von außerbetrieblichen Ausbildungen
|
||||
- § 26 Abs. 2: Eingliederung von Mutterschaftsgeld und Rentenversicherung
|
||||
- § 26 Abs. 2a: Einführung von Versicherungspflicht für Erziehende von Kindern unter drei Jahren
|
||||
- § 27 Abs. 3: Neue Sätze 3 und 5 eingefügt, die Regeln für die Versicherungspflichtigkeit bei Mutterschaftsgeld und anderen Leistungen festlegen.
|
||||
- § 28: Neue Fassung des § 28, der die versicherungsfreien Personen definiert.
|
||||
- § 33: Neue Sätze angefügt, die die Förderung von Schülern durch vertiefte Berufsorientierung regeln.
|
||||
- § 35: Neue Überschrift und neue Absätze 3 und 4 eingefügt, die die Vermittlungsangebote und Eingliederungsvereinbarungen regeln.
|
||||
- § 37: Neue Überschrift und neue Fassung des Absatzes 2, der die verstärkte Vermittlung regelt.
|
||||
- § 37a: Neuer § 37a, der die Beauftragung Dritter mit der Vermittlung regelt.
|
||||
- § 38: Neue Wörter in Absatz 2 und neue Nummer 2 in Absatz 4 eingefügt, die die Pflichten in der Eingliederungsvereinbarung und die Förderung in Maßnahmen regeln.
|
||||
- § 48: Neue Überschrift und neue Fassungen der Absätze 1 und 2, die Maßnahmen der Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen regeln.
|
||||
- § 49: Neue Fassungen der Absätze 1, 2 und 3, die Maßnahmen der Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen regeln.
|
||||
- § 50 Nr. 3: Zahl 62 durch 130 ersetzt und Wörter gestrichen, die die monatliche Beihilfe für Kinder regeln.
|
||||
- § 51: Wörter in den Nummern 1 und 2 ergänzt, die die Förderung von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden regeln.
|
||||
- § 53: Neue Wörter in Absatz 1, neue Buchstabe a in Absatz 2 Nr. 3 und neuer Absatz 3 eingefügt, die Leistungen zur Aufnahme einer Beschäftigung regeln.
|
||||
- § 54: Neuer Absatz 3 eingefügt, der die Reisekostenbeihilfe regelt.
|
||||
- § 57: Wörter in Absatz 2 Nr. 1 gestrichen und neuer Satz in Absatz 3 eingefügt, der die Gewährung von Überbrückungsgeld regelt.
|
||||
- § 61: Neue Fassung des Absatzes 2 und neuer Absatz 3 eingefügt, die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen regeln.
|
||||
- § 62 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2, der die Förderung von betrieblichen Ausbildungen im Ausland regelt.
|
||||
- § 65: Neuer Absatz 4 eingefügt, der den Bedarf bei Förderung im Ausland regelt.
|
||||
- § 67: Neuer Absatz 1a eingefügt, der die Kosten für Reisen zu einem Ausbildungsort im Ausland regelt.
|
||||
- § 278: Einfügung der Wörter 'die Teilnehmerbeurteilung,' nach 'zugewiesenen Arbeitnehmer,'
|
||||
- § 279: Einfügung des Siebten Abschnitts mit § 279a zur Förderung von Beschäftigung schaffenden Infrastrukturmaßnahmen
|
||||
- § 282 Abs. 3: Ersetzen der Angabe '§§ 28a und 104 des Vierten Buches' durch '§ 28a des Vierten Buches'
|
||||
- § 282 Abs. 2 bis 4: Einfügung neuer Absätze 2 bis 4 zur Untersuchung der Wirkungen der Arbeitsförderung
|
||||
- § 282 Abs. 7: Einfügung neuer Absatz 7 zur Übermittlung von anonymisierten Daten für Forschungszwecke
|
||||
- § 291 Abs. 2: Einfügung neuer Nummer 6 zur Vermittlung von Teilnehmern an Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung und beruflichen Weiterbildung
|
||||
- § 318: Einfügung neuer Absatz 2 zur Verpflichtung von Arbeitnehmern und Trägern bei Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
|
||||
- § 330 Abs. 3 Satz 2: Einfügung der Wörter 'oder das Bemessungsentgelt auf Grund einer Anpassung nach § 201' nach '§ 151 Abs. 2 Nr. 2'
|
||||
- § 333: Einfügung neuer Absatz 3 zur Aufrechnung von Ansprüchen auf Winterbau-Umlage
|
||||
- § 338 Abs. 3: Aufhebung des Absatzes 3
|
||||
- § 345: Einfügung neuer Nummer 7 zur Versicherungspflicht von Bezieherinnen von Mutterschaftsgeld
|
||||
- § 345a: Einfügung neuer § 345a zur Pauschalierung der Beiträge für bestimmte versicherungspflichtige Personen
|
||||
- § 346 Abs. 1 Satz 2: Einfügung der Wörter 'sowie Träger außerbetrieblicher Ausbildung' nach 'Heimarbeitern'
|
||||
- § 347: Einfügung neuer Nummern 7, 8 und 9 zur Versicherungspflicht von bestimmten Personen
|
||||
- § 349 Abs. 2: Einfügung der Wörter 'für Personen, die als Erziehende versicherungspflichtig sind' nach 'Zivildienstleistende'
|
||||
- § 397: Neufassung des § 397 zur Bestellung und Aufgaben von Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
|
||||
- § 404 Abs. 2 Nr. 23: Ersetzen der Angabe '§ 318 Satz 1' durch '§ 318 Abs. 1 Satz 1'
|
||||
- § 415: Aufhebung der Absätze 1 und 2 sowie 3
|
||||
- § 416 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 und 2: Ersetzen der Zahl '2002' durch '2003'
|
||||
- § 416a Nr. 2: Ersetzen der Zahl '2001' durch '2003'
|
||||
- § 417: Neufassung des § 417 zur Förderung beschäftigter Arbeitnehmer
|
||||
- § 420a: Einfügung neuer § 420a zur Verlängerten Sprachförderung
|
||||
- § 421e: Einfügung neuer § 421e zur Förderung der Weiterbildung von Sozialhilfeempfängern
|
||||
- § 421f: Einfügung neuer § 421f zur Sonderregelung zur Altersgrenze beim Eingliederungszuschuss
|
||||
- § 434d: Einfügung neuer § 434d zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
|
||||
- § 435: Einfügung neuer Absatz 1 und Umformulierung des bisherigen Absatzes 1
|
||||
- § 230: Neue Vorschriften zur Förderung der Einstellung von Vertretern
|
||||
- § 231: Neue Vorschriften zur Befristung von Arbeitsverträgen für Vertreter
|
||||
- § 232: Neue Vorschriften zur Beauftragung und Förderung Dritter für die berufliche Weiterbildung durch Vertretung
|
||||
- § 233: Neue Vorschriften zur Anordnungsermächtigung für die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Vertretung
|
||||
- § 234: Aufhebung des § 234
|
||||
- Überschrift des Fünften Kapitels, Zweiter Abschnitt: Einfügung von 'berufliche Weiterbildung' in die Überschrift
|
||||
- Überschrift des Ersten Unterabschnitts vor § 235: Einfügung von 'und der beruflichen Weiterbildung' in die Überschrift
|
||||
- § 235b: Einfügung neuer Vorschriften zur Erstattung der Praktikumsvergütung
|
||||
- § 235c: Einfügung neuer Vorschriften zur Förderung der beruflichen Weiterbildung
|
||||
- Überschrift des Ersten Abschnitts vor § 240: Einfügung von 'und Beschäftigung begleitende Eingliederungshilfen' in die Überschrift
|
||||
- § 240: Neue Vorschriften zur Förderung der beruflichen Ausbildung und Eingliederung
|
||||
- § 241 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Förderung von außerbetrieblichen Ausbildungen
|
||||
- § 241 Abs. 3a: Einfügung neuer Vorschriften zur Förderung von Aktivierungshilfen
|
||||
- § 242 Abs. 1 Satz 1: Einfügung neuer Kategorie für Förderungsfähige
|
||||
- § 243 Abs. 2: Einfügung neuer Vorschriften zur Förderung von Aktivierungshilfen
|
||||
- § 246: Einfügung neuer Vorschriften zur Förderung bei vorzeitiger Vermittlung
|
||||
- § 246a: Einfügung neuer Vorschriften zur Förderung von Beschäftigung begleitenden Eingliederungshilfen
|
||||
- § 246b: Einfügung neuer Vorschriften zur Definition von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern
|
||||
- § 246c: Einfügung neuer Vorschriften zur Definition von förderungsfähigen Maßnahmen
|
||||
- § 246d: Einfügung neuer Vorschriften zur Leistungsfähigkeit
|
||||
- § 248: Korrektur von Singular zu Plural und Anpassung der Förderungsvorschriften
|
||||
- § 254: Neue Vorschriften zur Förderung von Maßnahmen in Sozialplänen
|
||||
- § 255 Abs. 2: Anpassung der Vorschriften zur Förderung von Maßnahmen in Sozialplänen
|
||||
- § 257 Abs. 1: Aufhebung des Absatzes 1
|
||||
- § 257 Abs. 2: Entfernung der Absatzbezeichnung
|
||||
- § 260 Abs. 3: Einfügung neuer Vorschriften zur Förderung von Arbeiten an Wirtschaftsunternehmen
|
||||
- § 261 Abs. 4: Anpassung der Vorschriften zur Förderung von Maßnahmen in Eigenregie
|
||||
- § 261 Abs. 5: Einfügung neuer Vorschriften zur Teilnehmerbeurteilung
|
||||
- § 262 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Entfernung von Qualifizierungs- oder Praktikumsanteilen
|
||||
- § 263 Abs. 1 Nr. 1: Anpassung der Vorschriften zur Förderung von arbeitslosen Arbeitnehmern
|
||||
- § 263 Abs. 2: Anpassung der Vorschriften zur Förderung von Arbeitnehmern
|
||||
- § 265a: Einfügung neuer Vorschriften zur pauschalierten Förderung
|
||||
- § 266 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Einfügung von 'oder ein Dritter'
|
||||
- § 266 Abs. 3: Einfügung neuer Vorschriften zur Anrechnung von Einnahmen
|
||||
- § 269 Abs. 1a: Einfügung neuer Vorschriften zur Zuweisung
|
||||
- § 272: Erhöhung des Jahres von 2006 auf 2008
|
||||
- § 273 Satz 1 Nr. 6: Anpassung der Vorschriften zur Verbesserung der Infrastruktur
|
||||
- § 274 Satz 1: Anpassung der Vorschriften zur Förderung von arbeitslosen Arbeitnehmern
|
||||
- § 275 Abs. 1: Anpassung der Vorschriften zur Höhe des Zuschusses
|
||||
- § 275 Abs. 2: Anpassung der Vorschriften zur Höhe des Zuschusses
|
||||
- § 275 Abs. 3: Einfügung neuer Vorschriften zur Restfinanzierung
|
||||
- § 276 Abs. 3: Einfügung neuer Vorschriften zur Dauer der Förderung
|
||||
- § 276 Abs. 4: Einfügung neuer Vorschriften zur Wiederholung der Förderung
|
||||
- § 277: Anpassung der Vorschriften zur Dauer der Zuweisung
|
||||
- § 68 Abs. 3: Die Zahl 62 wird durch 130 ersetzt und Satz 4 wird aufgehoben.
|
||||
- § 69: Einfügen von Lehrgangskosten einschließlich Zuschüsse und neue Sätze zur Übernahme von Lehrgangskosten.
|
||||
- § 70: Einfügen von 'Satz 1 und 2' nach '§ 35'.
|
||||
- § 71: Streichung von 'oder die Teilnahme an einer geeigneten berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme' und Einfügen eines neuen Satzes.
|
||||
- § 74: Absatz 1 wird aufgehoben und Anpassungen in Absatz 2.
|
||||
- § 82: Einfügen eines neuen Satzes zur Übernahme von Lehrgangskosten.
|
||||
- § 84 Nr. 1: Die Zahl 205 wird durch 340 ersetzt.
|
||||
- § 85: Die Zahl 62 wird durch 130 ersetzt und Satz 2 wird aufgehoben.
|
||||
- § 86: Anpassungen in Absatz 1 und Einfügen eines neuen Satzes in Absatz 2.
|
||||
- § 88 Satz 2: Anpassungen in Nummer 2, 3 und Einfügen einer neuen Nummer 4.
|
||||
- § 92 Abs. 2: Einfügen eines neuen Satzes zur Anerkennung von Maßnahmeteilen.
|
||||
- § 93: Anpassungen in Absatz 1, 2 und Einfügen eines neuen Absatz 3.
|
||||
- § 103 Nr. 1: Die Angabe 163 wird durch 162 ersetzt.
|
||||
- § 118a: Neuer Paragraph zur ehrenamtlichen Betätigung.
|
||||
- § 120 Abs. 1: Einfügen von 'einer Maßnahme der Eignungsfeststellung,'.
|
||||
- § 124 Abs. 3 Satz 1: Streichung von Nummer 2 und Anpassungen in Nummer 4.
|
||||
- § 131 Abs. 2: Anpassungen in Nummer 1 und Einfügen eines neuen Satzes.
|
||||
- § 135: Streichung von 'und' in Nummer 5, Ersatz des Punktes durch 'und' in Nummer 6 und Einfügen einer neuen Nummer 7.
|
||||
- § 144 Abs. 1: Anpassungen in Nummer 2 und 3.
|
||||
- § 147a Abs. 2: Neue Formulierung des Absatzes.
|
||||
- § 151 Abs. 2: Streichung von 'und' in Nummer 2, Ersatz des Punktes durch 'und' in Nummer 3 und Einfügen einer neuen Nummer 4.
|
||||
- § 152 Nr. 2: Neue Formulierung des Absatzes.
|
||||
- § 154: Neue Formulierung des Paragraphen zur Teilunterhaltsgeld.
|
||||
- § 155 Nr. 2: Anpassungen in der Formulierung.
|
||||
- § 156 Abs. 2: Neue Formulierung des Absatzes zur Dauer des Anspruchs.
|
||||
- § 159: Anpassungen in Absatz 2 und 3.
|
||||
- § 172 Abs. 1a: Neuer Absatz zur persönlichen Voraussetzungen.
|
||||
- § 175 Abs. 1 Satz 1: Einfügen eines neuen Satzes zur Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
|
||||
- § 183 Abs. 1: Anpassungen in Satz 1 und Einfügen von neuen Sätzen 2 und 4.
|
||||
- § 192: Streichung von 'ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, betreut oder erzogen hat oder' und Einfügen eines neuen Satzes.
|
||||
- § 196: Streichung von 'ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, betreut oder erzogen hat oder' und Einfügen eines neuen Satzes.
|
||||
- § 201: Neue Formulierung des Paragraphen zur Minderung des Anpassungsfaktors.
|
||||
- § 202 Abs. 1: Neue Formulierung des Absatzes zur Aufforderung zur Rente.
|
||||
- § 214 Abs. 2 Satz 1: Einfügen von 'sowie für die Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall'.
|
||||
- § 218: Anpassungen in Absatz 1 und 3.
|
||||
- § 219: Einfügen eines neuen Satzes zur Förderungszusage.
|
||||
- § 220: Anpassungen in Absatz 1 und 2.
|
||||
- § 222a: Anpassungen in Absatz 3 und 4.
|
||||
- § 223 Abs. 2 Satz 1: Einfügen von 'und beim Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer'.
|
||||
- § 226 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d: Streichung des Punktes.
|
||||
- Dritter Unterabschnitt: Neue Überschrift 'Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Vertretung'.
|
||||
- §§ 229, 230, 231, 232, 233: Neue Formulierung der Paragraphen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Vertretung.
|
||||
- § 405 Abs. 5: Ersetzung von '200 Deutsche Mark' durch '200 Euro'
|
||||
|
||||
## Wortlaut
|
||||
|
||||
|
||||
@@ -53,3 +53,4 @@
|
||||
- **2001-08-22** · BGBl. 2001 I S. 2144 — Sechstes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (6. SGGÄndG)
|
||||
- **2001-09-19** · BGBl. 2001 I S. 2376 — Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts
|
||||
- **2001-12-14** · BGBl. 2001 I S. 3443 — Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz)
|
||||
- **2001-12-18** · BGBl. 2001 I S. 3584 — Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung
|
||||
|
||||
@@ -1,151 +1,3 @@
|
||||
# Stellen dieser Station
|
||||
|
||||
- Inhaltsübersicht: Mehrere Änderungen an der Inhaltsübersicht, einschließlich Einfügung neuer Paragraphen
|
||||
- § 1: Neue Formulierung des Ziels der Arbeitsförderung
|
||||
- § 2: Neue Formulierung des Zusammenwirkens von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit den Arbeitsämtern
|
||||
- § 3 Abs. 1: Eingliederung von Maßnahmen der Eignungsfeststellung und Anschlussunterhaltsgeld
|
||||
- § 3 Abs. 2: Eingliederung von Zuschüssen zur Praktikumsvergütung
|
||||
- § 3 Abs. 3: Streichung von Darlehen und Eingliederung von Eingliederungshilfen
|
||||
- § 3 Abs. 4: Eingliederung von Anschlussunterhaltsgeld
|
||||
- § 5: Neue Formulierung des Vorrangs der aktiven Arbeitsförderung
|
||||
- § 6: Neue Formulierung der Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit
|
||||
- § 7: Neue Formulierung der Auswahl von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung
|
||||
- § 8: Neue Formulierung der Frauenförderung
|
||||
- § 8a: Einführung des § 8a zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
|
||||
- § 11 Abs. 2: Eingliederung von besonderen Personengruppen und zusätzliche Auswertungskriterien
|
||||
- § 11 Abs. 3: Eingliederung von weiteren Aufschlusskriterien
|
||||
- § 21: Eingliederung von Personengesellschaften
|
||||
- § 22 Abs. 2: Eingliederung von schwerbehinderten Menschen
|
||||
- § 25 Abs. 1: Eingliederung von außerbetrieblichen Ausbildungen
|
||||
- § 26 Abs. 2: Eingliederung von Mutterschaftsgeld und Rentenversicherung
|
||||
- § 26 Abs. 2a: Einführung von Versicherungspflicht für Erziehende von Kindern unter drei Jahren
|
||||
- § 27 Abs. 3: Neue Sätze 3 und 5 eingefügt, die Regeln für die Versicherungspflichtigkeit bei Mutterschaftsgeld und anderen Leistungen festlegen.
|
||||
- § 28: Neue Fassung des § 28, der die versicherungsfreien Personen definiert.
|
||||
- § 33: Neue Sätze angefügt, die die Förderung von Schülern durch vertiefte Berufsorientierung regeln.
|
||||
- § 35: Neue Überschrift und neue Absätze 3 und 4 eingefügt, die die Vermittlungsangebote und Eingliederungsvereinbarungen regeln.
|
||||
- § 37: Neue Überschrift und neue Fassung des Absatzes 2, der die verstärkte Vermittlung regelt.
|
||||
- § 37a: Neuer § 37a, der die Beauftragung Dritter mit der Vermittlung regelt.
|
||||
- § 38: Neue Wörter in Absatz 2 und neue Nummer 2 in Absatz 4 eingefügt, die die Pflichten in der Eingliederungsvereinbarung und die Förderung in Maßnahmen regeln.
|
||||
- § 48: Neue Überschrift und neue Fassungen der Absätze 1 und 2, die Maßnahmen der Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen regeln.
|
||||
- § 49: Neue Fassungen der Absätze 1, 2 und 3, die Maßnahmen der Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen regeln.
|
||||
- § 50 Nr. 3: Zahl 62 durch 130 ersetzt und Wörter gestrichen, die die monatliche Beihilfe für Kinder regeln.
|
||||
- § 51: Wörter in den Nummern 1 und 2 ergänzt, die die Förderung von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden regeln.
|
||||
- § 53: Neue Wörter in Absatz 1, neue Buchstabe a in Absatz 2 Nr. 3 und neuer Absatz 3 eingefügt, die Leistungen zur Aufnahme einer Beschäftigung regeln.
|
||||
- § 54: Neuer Absatz 3 eingefügt, der die Reisekostenbeihilfe regelt.
|
||||
- § 57: Wörter in Absatz 2 Nr. 1 gestrichen und neuer Satz in Absatz 3 eingefügt, der die Gewährung von Überbrückungsgeld regelt.
|
||||
- § 61: Neue Fassung des Absatzes 2 und neuer Absatz 3 eingefügt, die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen regeln.
|
||||
- § 62 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2, der die Förderung von betrieblichen Ausbildungen im Ausland regelt.
|
||||
- § 65: Neuer Absatz 4 eingefügt, der den Bedarf bei Förderung im Ausland regelt.
|
||||
- § 67: Neuer Absatz 1a eingefügt, der die Kosten für Reisen zu einem Ausbildungsort im Ausland regelt.
|
||||
- § 278: Einfügung der Wörter 'die Teilnehmerbeurteilung,' nach 'zugewiesenen Arbeitnehmer,'
|
||||
- § 279: Einfügung des Siebten Abschnitts mit § 279a zur Förderung von Beschäftigung schaffenden Infrastrukturmaßnahmen
|
||||
- § 282 Abs. 3: Ersetzen der Angabe '§§ 28a und 104 des Vierten Buches' durch '§ 28a des Vierten Buches'
|
||||
- § 282 Abs. 2 bis 4: Einfügung neuer Absätze 2 bis 4 zur Untersuchung der Wirkungen der Arbeitsförderung
|
||||
- § 282 Abs. 7: Einfügung neuer Absatz 7 zur Übermittlung von anonymisierten Daten für Forschungszwecke
|
||||
- § 291 Abs. 2: Einfügung neuer Nummer 6 zur Vermittlung von Teilnehmern an Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung und beruflichen Weiterbildung
|
||||
- § 318: Einfügung neuer Absatz 2 zur Verpflichtung von Arbeitnehmern und Trägern bei Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
|
||||
- § 330 Abs. 3 Satz 2: Einfügung der Wörter 'oder das Bemessungsentgelt auf Grund einer Anpassung nach § 201' nach '§ 151 Abs. 2 Nr. 2'
|
||||
- § 333: Einfügung neuer Absatz 3 zur Aufrechnung von Ansprüchen auf Winterbau-Umlage
|
||||
- § 338 Abs. 3: Aufhebung des Absatzes 3
|
||||
- § 345: Einfügung neuer Nummer 7 zur Versicherungspflicht von Bezieherinnen von Mutterschaftsgeld
|
||||
- § 345a: Einfügung neuer § 345a zur Pauschalierung der Beiträge für bestimmte versicherungspflichtige Personen
|
||||
- § 346 Abs. 1 Satz 2: Einfügung der Wörter 'sowie Träger außerbetrieblicher Ausbildung' nach 'Heimarbeitern'
|
||||
- § 347: Einfügung neuer Nummern 7, 8 und 9 zur Versicherungspflicht von bestimmten Personen
|
||||
- § 349 Abs. 2: Einfügung der Wörter 'für Personen, die als Erziehende versicherungspflichtig sind' nach 'Zivildienstleistende'
|
||||
- § 397: Neufassung des § 397 zur Bestellung und Aufgaben von Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt
|
||||
- § 404 Abs. 2 Nr. 23: Ersetzen der Angabe '§ 318 Satz 1' durch '§ 318 Abs. 1 Satz 1'
|
||||
- § 415: Aufhebung der Absätze 1 und 2 sowie 3
|
||||
- § 416 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 und 2: Ersetzen der Zahl '2002' durch '2003'
|
||||
- § 416a Nr. 2: Ersetzen der Zahl '2001' durch '2003'
|
||||
- § 417: Neufassung des § 417 zur Förderung beschäftigter Arbeitnehmer
|
||||
- § 420a: Einfügung neuer § 420a zur Verlängerten Sprachförderung
|
||||
- § 421e: Einfügung neuer § 421e zur Förderung der Weiterbildung von Sozialhilfeempfängern
|
||||
- § 421f: Einfügung neuer § 421f zur Sonderregelung zur Altersgrenze beim Eingliederungszuschuss
|
||||
- § 434d: Einfügung neuer § 434d zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
|
||||
- § 435: Einfügung neuer Absatz 1 und Umformulierung des bisherigen Absatzes 1
|
||||
- § 230: Neue Vorschriften zur Förderung der Einstellung von Vertretern
|
||||
- § 231: Neue Vorschriften zur Befristung von Arbeitsverträgen für Vertreter
|
||||
- § 232: Neue Vorschriften zur Beauftragung und Förderung Dritter für die berufliche Weiterbildung durch Vertretung
|
||||
- § 233: Neue Vorschriften zur Anordnungsermächtigung für die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Vertretung
|
||||
- § 234: Aufhebung des § 234
|
||||
- Überschrift des Fünften Kapitels, Zweiter Abschnitt: Einfügung von 'berufliche Weiterbildung' in die Überschrift
|
||||
- Überschrift des Ersten Unterabschnitts vor § 235: Einfügung von 'und der beruflichen Weiterbildung' in die Überschrift
|
||||
- § 235b: Einfügung neuer Vorschriften zur Erstattung der Praktikumsvergütung
|
||||
- § 235c: Einfügung neuer Vorschriften zur Förderung der beruflichen Weiterbildung
|
||||
- Überschrift des Ersten Abschnitts vor § 240: Einfügung von 'und Beschäftigung begleitende Eingliederungshilfen' in die Überschrift
|
||||
- § 240: Neue Vorschriften zur Förderung der beruflichen Ausbildung und Eingliederung
|
||||
- § 241 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Förderung von außerbetrieblichen Ausbildungen
|
||||
- § 241 Abs. 3a: Einfügung neuer Vorschriften zur Förderung von Aktivierungshilfen
|
||||
- § 242 Abs. 1 Satz 1: Einfügung neuer Kategorie für Förderungsfähige
|
||||
- § 243 Abs. 2: Einfügung neuer Vorschriften zur Förderung von Aktivierungshilfen
|
||||
- § 246: Einfügung neuer Vorschriften zur Förderung bei vorzeitiger Vermittlung
|
||||
- § 246a: Einfügung neuer Vorschriften zur Förderung von Beschäftigung begleitenden Eingliederungshilfen
|
||||
- § 246b: Einfügung neuer Vorschriften zur Definition von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern
|
||||
- § 246c: Einfügung neuer Vorschriften zur Definition von förderungsfähigen Maßnahmen
|
||||
- § 246d: Einfügung neuer Vorschriften zur Leistungsfähigkeit
|
||||
- § 248: Korrektur von Singular zu Plural und Anpassung der Förderungsvorschriften
|
||||
- § 254: Neue Vorschriften zur Förderung von Maßnahmen in Sozialplänen
|
||||
- § 255 Abs. 2: Anpassung der Vorschriften zur Förderung von Maßnahmen in Sozialplänen
|
||||
- § 257 Abs. 1: Aufhebung des Absatzes 1
|
||||
- § 257 Abs. 2: Entfernung der Absatzbezeichnung
|
||||
- § 260 Abs. 3: Einfügung neuer Vorschriften zur Förderung von Arbeiten an Wirtschaftsunternehmen
|
||||
- § 261 Abs. 4: Anpassung der Vorschriften zur Förderung von Maßnahmen in Eigenregie
|
||||
- § 261 Abs. 5: Einfügung neuer Vorschriften zur Teilnehmerbeurteilung
|
||||
- § 262 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Entfernung von Qualifizierungs- oder Praktikumsanteilen
|
||||
- § 263 Abs. 1 Nr. 1: Anpassung der Vorschriften zur Förderung von arbeitslosen Arbeitnehmern
|
||||
- § 263 Abs. 2: Anpassung der Vorschriften zur Förderung von Arbeitnehmern
|
||||
- § 265a: Einfügung neuer Vorschriften zur pauschalierten Förderung
|
||||
- § 266 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Einfügung von 'oder ein Dritter'
|
||||
- § 266 Abs. 3: Einfügung neuer Vorschriften zur Anrechnung von Einnahmen
|
||||
- § 269 Abs. 1a: Einfügung neuer Vorschriften zur Zuweisung
|
||||
- § 272: Erhöhung des Jahres von 2006 auf 2008
|
||||
- § 273 Satz 1 Nr. 6: Anpassung der Vorschriften zur Verbesserung der Infrastruktur
|
||||
- § 274 Satz 1: Anpassung der Vorschriften zur Förderung von arbeitslosen Arbeitnehmern
|
||||
- § 275 Abs. 1: Anpassung der Vorschriften zur Höhe des Zuschusses
|
||||
- § 275 Abs. 2: Anpassung der Vorschriften zur Höhe des Zuschusses
|
||||
- § 275 Abs. 3: Einfügung neuer Vorschriften zur Restfinanzierung
|
||||
- § 276 Abs. 3: Einfügung neuer Vorschriften zur Dauer der Förderung
|
||||
- § 276 Abs. 4: Einfügung neuer Vorschriften zur Wiederholung der Förderung
|
||||
- § 277: Anpassung der Vorschriften zur Dauer der Zuweisung
|
||||
- § 68 Abs. 3: Die Zahl 62 wird durch 130 ersetzt und Satz 4 wird aufgehoben.
|
||||
- § 69: Einfügen von Lehrgangskosten einschließlich Zuschüsse und neue Sätze zur Übernahme von Lehrgangskosten.
|
||||
- § 70: Einfügen von 'Satz 1 und 2' nach '§ 35'.
|
||||
- § 71: Streichung von 'oder die Teilnahme an einer geeigneten berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme' und Einfügen eines neuen Satzes.
|
||||
- § 74: Absatz 1 wird aufgehoben und Anpassungen in Absatz 2.
|
||||
- § 82: Einfügen eines neuen Satzes zur Übernahme von Lehrgangskosten.
|
||||
- § 84 Nr. 1: Die Zahl 205 wird durch 340 ersetzt.
|
||||
- § 85: Die Zahl 62 wird durch 130 ersetzt und Satz 2 wird aufgehoben.
|
||||
- § 86: Anpassungen in Absatz 1 und Einfügen eines neuen Satzes in Absatz 2.
|
||||
- § 88 Satz 2: Anpassungen in Nummer 2, 3 und Einfügen einer neuen Nummer 4.
|
||||
- § 92 Abs. 2: Einfügen eines neuen Satzes zur Anerkennung von Maßnahmeteilen.
|
||||
- § 93: Anpassungen in Absatz 1, 2 und Einfügen eines neuen Absatz 3.
|
||||
- § 103 Nr. 1: Die Angabe 163 wird durch 162 ersetzt.
|
||||
- § 118a: Neuer Paragraph zur ehrenamtlichen Betätigung.
|
||||
- § 120 Abs. 1: Einfügen von 'einer Maßnahme der Eignungsfeststellung,'.
|
||||
- § 124 Abs. 3 Satz 1: Streichung von Nummer 2 und Anpassungen in Nummer 4.
|
||||
- § 131 Abs. 2: Anpassungen in Nummer 1 und Einfügen eines neuen Satzes.
|
||||
- § 135: Streichung von 'und' in Nummer 5, Ersatz des Punktes durch 'und' in Nummer 6 und Einfügen einer neuen Nummer 7.
|
||||
- § 144 Abs. 1: Anpassungen in Nummer 2 und 3.
|
||||
- § 147a Abs. 2: Neue Formulierung des Absatzes.
|
||||
- § 151 Abs. 2: Streichung von 'und' in Nummer 2, Ersatz des Punktes durch 'und' in Nummer 3 und Einfügen einer neuen Nummer 4.
|
||||
- § 152 Nr. 2: Neue Formulierung des Absatzes.
|
||||
- § 154: Neue Formulierung des Paragraphen zur Teilunterhaltsgeld.
|
||||
- § 155 Nr. 2: Anpassungen in der Formulierung.
|
||||
- § 156 Abs. 2: Neue Formulierung des Absatzes zur Dauer des Anspruchs.
|
||||
- § 159: Anpassungen in Absatz 2 und 3.
|
||||
- § 172 Abs. 1a: Neuer Absatz zur persönlichen Voraussetzungen.
|
||||
- § 175 Abs. 1 Satz 1: Einfügen eines neuen Satzes zur Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
|
||||
- § 183 Abs. 1: Anpassungen in Satz 1 und Einfügen von neuen Sätzen 2 und 4.
|
||||
- § 192: Streichung von 'ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, betreut oder erzogen hat oder' und Einfügen eines neuen Satzes.
|
||||
- § 196: Streichung von 'ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, betreut oder erzogen hat oder' und Einfügen eines neuen Satzes.
|
||||
- § 201: Neue Formulierung des Paragraphen zur Minderung des Anpassungsfaktors.
|
||||
- § 202 Abs. 1: Neue Formulierung des Absatzes zur Aufforderung zur Rente.
|
||||
- § 214 Abs. 2 Satz 1: Einfügen von 'sowie für die Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall'.
|
||||
- § 218: Anpassungen in Absatz 1 und 3.
|
||||
- § 219: Einfügen eines neuen Satzes zur Förderungszusage.
|
||||
- § 220: Anpassungen in Absatz 1 und 2.
|
||||
- § 222a: Anpassungen in Absatz 3 und 4.
|
||||
- § 223 Abs. 2 Satz 1: Einfügen von 'und beim Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer'.
|
||||
- § 226 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d: Streichung des Punktes.
|
||||
- Dritter Unterabschnitt: Neue Überschrift 'Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Vertretung'.
|
||||
- §§ 229, 230, 231, 232, 233: Neue Formulierung der Paragraphen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Vertretung.
|
||||
- § 405 Abs. 5: Ersetzung von '200 Deutsche Mark' durch '200 Euro'
|
||||
|
||||
@@ -1,11 +1,7 @@
|
||||
# § 405
|
||||
|
||||
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
|
||||
> Station: 1997-12-19 — Erstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Erstes SGB III-Änderungsgesetz - 1. SGB III-ÄndG)
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2970
|
||||
> Station: 2001-12-18 — Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung
|
||||
> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3584
|
||||
|
||||
§ 405 Abs. 1: Ersetzt die Angabe „§ 404 Abs. 2 Nr. 14 und 15“ durch „§ 404 Abs. 2 Nr. 17 und 18“
|
||||
|
||||
§ 405 Abs. 4: Ersetzt die Angabe „§ 304 Abs. 2 Nr. 1, 4 bis 6“ durch „§ 304 Abs. 2“ und streicht die Wörter „sowie den Trägern der Krankenversicherung als Einzugsstellen“
|
||||
|
||||
§ 405 Abs. 5: Fügt neuen Absatz 5 hinzu, der die Bundesanstalt und die Hauptzollämter verpflichtet, das Gewerbezentralregister über Bußgeldbescheide zu unterrichten
|
||||
§ 405 Abs. 5: Ersetzung von '200 Deutsche Mark' durch '200 Euro'
|
||||
|
||||
17
verkuendungen/2001/bgbl1-2001-68-2.md
Normal file
17
verkuendungen/2001/bgbl1-2001-68-2.md
Normal file
@@ -0,0 +1,17 @@
|
||||
# BGBl. 2001 I S. 3584
|
||||
|
||||
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung
|
||||
- **Typ:** Änderung
|
||||
- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3584
|
||||
- **Verkündung:** 2001-12-18
|
||||
- **Inkrafttreten:** 2002-01-01
|
||||
- **Ausfertigung:** 2001-12-13
|
||||
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/68#page=12
|
||||
- **Quelle:** offenegesetze
|
||||
- **Parser:** llm
|
||||
- **Stammnormen in diesem Commit:** GASTG, GEWO, 4-EUG, AENTG_2009, A_G, SGB-III
|
||||
|
||||
## Kurz
|
||||
|
||||
Das Gesetz ändert das Gaststättengesetz und die Gewerbeordnung sowie verschiedene sozialrechtliche Bestimmungen, insbesondere durch die Umstellung von DM auf Euro.
|
||||
|
||||
Reference in New Issue
Block a user