diff --git a/4-eug/FASSUNG.md b/4-eug/FASSUNG.md new file mode 100644 index 0000000000..8b3220043c --- /dev/null +++ b/4-eug/FASSUNG.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# 4-EUG — 2001-12-18 + +- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3584 +- **Inkrafttreten:** 2002-01-01 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/68#page=12 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gaststättengesetz und die Gewerbeordnung sowie verschiedene sozialrechtliche Bestimmungen, insbesondere durch die Umstellung von DM auf Euro. + +## Betroffene Stellen + +- Art. 40 Nr. 1 Buchstabe b: Streichung von Nummer 1 Buchstabe b + +## Wortlaut + +Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den +vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`. diff --git a/4-eug/HINWEIS.md b/4-eug/HINWEIS.md new file mode 100644 index 0000000000..7973dafca9 --- /dev/null +++ b/4-eug/HINWEIS.md @@ -0,0 +1,15 @@ +# Hinweis zur Fassungsgeschichte + +Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt +(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines +Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von +[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de). + +Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur +dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte. + +**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten +(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut. +`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit. + +Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …` diff --git a/4-eug/HISTORY.md b/4-eug/HISTORY.md new file mode 100644 index 0000000000..fb50ea3f31 --- /dev/null +++ b/4-eug/HISTORY.md @@ -0,0 +1,3 @@ +# Verlauf + +- **2001-12-18** · BGBl. 2001 I S. 3584 — Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung diff --git a/4-eug/STELLEN.md b/4-eug/STELLEN.md new file mode 100644 index 0000000000..d220eb42e7 --- /dev/null +++ b/4-eug/STELLEN.md @@ -0,0 +1,3 @@ +# Stellen dieser Station + +- Art. 40 Nr. 1 Buchstabe b: Streichung von Nummer 1 Buchstabe b diff --git a/a_g/FASSUNG.md b/a_g/FASSUNG.md index 5cc7f37b6e..4b59e13b7e 100644 --- a/a_g/FASSUNG.md +++ b/a_g/FASSUNG.md @@ -1,21 +1,15 @@ -# A_G — 2001-12-14 +# A_G — 2001-12-18 -- **Titel:** Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) +- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung - **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3443 -- **Inkrafttreten:** 2002-01-01 (ganzes Gesetz, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt); 2001-12-15 (Artikel 1 Nr. 29a und 47); 2002-01-02 (Artikel 1 Nr. 19, 28, 33, 34 und Artikel 5 Nr. 1); 2003-01-01 (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe u, Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc und dd, Nr. 10, 11, 42 Buchstabe a, Nr. 43 Buchstabe a, Nr. 44, 55 Buchstabe a und c, Nr. 56 Buchstabe a und c, Nr. 90, 96 Buchstabe b, Nr. 105, 106, 108, 109, 112 Buchstabe b, Nr. 117 und Artikel 2); 2004-01-01 (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe l, m und n, Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstaben bb und cc und Buchstabe c Doppelbuchstabe bb, Nr. 24, 60 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe cc, Nr. 61, 62, 64, 71, 74, 75 Buchstabe b, Nr. 76, 77 und 79) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/66#page=31 -- **Kurz:** Das Gesetz reformiert verschiedene arbeitsmarktpolitische Instrumente durch Änderungen mehrerer Sozialgesetze und des Arbeitsgerichtsgesetzes. +- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3584 +- **Inkrafttreten:** 2002-01-01 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/68#page=12 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gaststättengesetz und die Gewerbeordnung sowie verschiedene sozialrechtliche Bestimmungen, insbesondere durch die Umstellung von DM auf Euro. ## Betroffene Stellen -- § 3 Abs. 1 Nr. 6: Die Dauer von 'zwölf aufeinander folgende Monate' wird auf '24 aufeinander folgende Monate' geändert. -- § 10 Abs. 5: Neuer Absatz 5, der Vorschriften für längere Überlassungen von Leiharbeitnehmern enthält. -- § 14 Überschrift: Die Wörter 'des Betriebs- und Personalrates' werden gestrichen. -- § 14 Abs. 2 Satz 1: Die Wörter 'der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat im Entleiherunternehmen und bei der Wahl' werden eingefügt. -- § 16 Abs. 1 Nr. 7a: Neue Nummer 7a, die Vorschriften für die Nichtgewährung von Arbeitsbedingungen nach § 10 Abs. 5 enthält. -- § 16 Abs. 1 Nr. 9: Die Dauer von 'zwölf aufeinander folgende Monate' wird auf '24 aufeinander folgende Monate' geändert. -- § 16 Abs. 2: Die Angabe 'Nr. 2a, 3 und 9' wird durch 'Nr. 2a, 3, 7a und 9' ersetzt. +- § 2a Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von '5 000 Deutsche Mark' durch '2 500 Euro' ## Wortlaut diff --git a/a_g/HISTORY.md b/a_g/HISTORY.md index 92abbba561..547375740b 100644 --- a/a_g/HISTORY.md +++ b/a_g/HISTORY.md @@ -16,3 +16,4 @@ - **2000-12-29** · BGBl. 2000 I S. 1983 — Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) - **2001-07-27** · BGBl. 2001 I S. 1852 — Gesetz zur Reform des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVerf-Reformgesetz) - **2001-12-14** · BGBl. 2001 I S. 3443 — Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) +- **2001-12-18** · BGBl. 2001 I S. 3584 — Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung diff --git a/a_g/STELLEN.md b/a_g/STELLEN.md index 5631761b2c..3f157297a4 100644 --- a/a_g/STELLEN.md +++ b/a_g/STELLEN.md @@ -1,9 +1,3 @@ # Stellen dieser Station -- § 3 Abs. 1 Nr. 6: Die Dauer von 'zwölf aufeinander folgende Monate' wird auf '24 aufeinander folgende Monate' geändert. -- § 10 Abs. 5: Neuer Absatz 5, der Vorschriften für längere Überlassungen von Leiharbeitnehmern enthält. -- § 14 Überschrift: Die Wörter 'des Betriebs- und Personalrates' werden gestrichen. -- § 14 Abs. 2 Satz 1: Die Wörter 'der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat im Entleiherunternehmen und bei der Wahl' werden eingefügt. -- § 16 Abs. 1 Nr. 7a: Neue Nummer 7a, die Vorschriften für die Nichtgewährung von Arbeitsbedingungen nach § 10 Abs. 5 enthält. -- § 16 Abs. 1 Nr. 9: Die Dauer von 'zwölf aufeinander folgende Monate' wird auf '24 aufeinander folgende Monate' geändert. -- § 16 Abs. 2: Die Angabe 'Nr. 2a, 3 und 9' wird durch 'Nr. 2a, 3, 7a und 9' ersetzt. +- § 2a Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von '5 000 Deutsche Mark' durch '2 500 Euro' diff --git a/a_g/§2a.md b/a_g/§2a.md index 42020314ed..fec6b22eb4 100644 --- a/a_g/§2a.md +++ b/a_g/§2a.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 2a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1993-12-29 — Erstes Gesetz zur Umsetzung des Spar-, Konsolidierungs- und Wachstumsprogramms (1. SKWPG) -> Fundstelle: BGBl. 1993 I S. 2353 +> Station: 2001-12-18 — Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung +> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3584 -§ 2a Abs. 2 Satz 3: Die Zahl '3000' wird durch '5000' ersetzt. +§ 2a Abs. 2 Satz 3: Ersetzung von '5 000 Deutsche Mark' durch '2 500 Euro' diff --git a/aentg_2009/FASSUNG.md b/aentg_2009/FASSUNG.md index e03042527f..a326f83ee5 100644 --- a/aentg_2009/FASSUNG.md +++ b/aentg_2009/FASSUNG.md @@ -1,15 +1,15 @@ -# AENTG_2009 — 2001-09-06 +# AENTG_2009 — 2001-12-18 -- **Titel:** Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe +- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung - **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 2267 -- **Inkrafttreten:** 2001-09-07; 2001-09-07 (Art. 3 erstmals auf Bauleistungen, die nach dem Tag der Verkündung vertraglich vereinbart worden sind) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/46#page=3 -- **Kurz:** Das Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe führt neue Vorschriften zur Steuerabziehung bei Bauleistungen ein und passt die örtliche Zuständigkeit für Steuern von ausländischen Arbeitnehmern und Unternehmern an. +- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3584 +- **Inkrafttreten:** 2002-01-01 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/68#page=12 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gaststättengesetz und die Gewerbeordnung sowie verschiedene sozialrechtliche Bestimmungen, insbesondere durch die Umstellung von DM auf Euro. ## Betroffene Stellen -- § 3 Abs. 4 Satz 2: Neue Vorschrift zur Unterrichtung der zuständigen Finanzämter +- § 5 Abs. 6: Ersetzung von '200 Deutsche Mark' durch '200 Euro' ## Wortlaut diff --git a/aentg_2009/HISTORY.md b/aentg_2009/HISTORY.md index ba752128f5..a1d79fdf2b 100644 --- a/aentg_2009/HISTORY.md +++ b/aentg_2009/HISTORY.md @@ -4,3 +4,4 @@ - **1998-12-28** · BGBl. 1998 I S. 3843 — Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte - **2000-12-29** · BGBl. 2000 I S. 1983 — Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) - **2001-09-06** · BGBl. 2001 I S. 2267 — Gesetz zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe +- **2001-12-18** · BGBl. 2001 I S. 3584 — Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung diff --git a/aentg_2009/STELLEN.md b/aentg_2009/STELLEN.md index 47f1dee0cf..6e4c35e72f 100644 --- a/aentg_2009/STELLEN.md +++ b/aentg_2009/STELLEN.md @@ -1,3 +1,3 @@ # Stellen dieser Station -- § 3 Abs. 4 Satz 2: Neue Vorschrift zur Unterrichtung der zuständigen Finanzämter +- § 5 Abs. 6: Ersetzung von '200 Deutsche Mark' durch '200 Euro' diff --git a/aentg_2009/§5.md b/aentg_2009/§5.md index bdbbdb2b0a..60673de527 100644 --- a/aentg_2009/§5.md +++ b/aentg_2009/§5.md @@ -1,9 +1,7 @@ # § 5 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2000-12-29 — Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) -> Fundstelle: BGBl. 2000 I S. 1983 +> Station: 2001-12-18 — Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung +> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3584 -§ 5 Abs. 3: Ersetzung von 'einer Million Deutsche Mark' durch 'fünfhunderttausend Euro' und von 'fünfzigtausend Deutsche Mark' durch 'fünfundzwanzigtausend Euro' - -§ 5 Abs. 6: Ersetzung von 'zweihundert Deutsche Mark' durch 'hundert Euro' +§ 5 Abs. 6: Ersetzung von '200 Deutsche Mark' durch '200 Euro' diff --git a/gastg/FASSUNG.md b/gastg/FASSUNG.md index 27065a9ef9..73b6e82a75 100644 --- a/gastg/FASSUNG.md +++ b/gastg/FASSUNG.md @@ -1,15 +1,16 @@ -# GASTG — 2001-11-14 +# GASTG — 2001-12-18 -- **Titel:** Gesetz zur Umstellung von Gesetzen und Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf Euro (Neuntes Euro-Einführungsgesetz) +- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung - **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 2992 -- **Inkrafttreten:** 2001-11-15 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/58#page=4 -- **Kurz:** Das Gesetz führt die Umstellung von Gesetzen und Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf Euro durch. +- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3584 +- **Inkrafttreten:** 2002-01-01 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/68#page=12 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gaststättengesetz und die Gewerbeordnung sowie verschiedene sozialrechtliche Bestimmungen, insbesondere durch die Umstellung von DM auf Euro. ## Betroffene Stellen -- § 28 Abs. 3: Die Wörter 'zehntausend Deutsche Mark' werden durch 'fünftausend Euro' ersetzt. +- § 6: Mindestens ein alkoholfreies Getränk darf nicht teurer sein als das billigste alkoholische Getränk; Preisvergleich auch auf Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter +- § 28 Abs. 2 Nr. 1: Streichung der Wörter 'gleicher Menge' ## Wortlaut diff --git a/gastg/HISTORY.md b/gastg/HISTORY.md index c1c70160d2..d6c67a3db0 100644 --- a/gastg/HISTORY.md +++ b/gastg/HISTORY.md @@ -8,3 +8,4 @@ - **1998-11-30** · BGBl. 1998 I S. 3418 — Bekanntmachung der Neufassung des Gaststättengesetzes - **1998-11-30** · BGBl. 1998 I S. 3436 — Sechste Verordnung zur Änderung der Verordnung über Verwaltungskosten beim Deutschen Patentamt - **2001-11-14** · BGBl. 2001 I S. 2992 — Gesetz zur Umstellung von Gesetzen und Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf Euro (Neuntes Euro-Einführungsgesetz) +- **2001-12-18** · BGBl. 2001 I S. 3584 — Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung diff --git a/gastg/STELLEN.md b/gastg/STELLEN.md index df19f63af9..600983ec0f 100644 --- a/gastg/STELLEN.md +++ b/gastg/STELLEN.md @@ -1,3 +1,4 @@ # Stellen dieser Station -- § 28 Abs. 3: Die Wörter 'zehntausend Deutsche Mark' werden durch 'fünftausend Euro' ersetzt. +- § 6: Mindestens ein alkoholfreies Getränk darf nicht teurer sein als das billigste alkoholische Getränk; Preisvergleich auch auf Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter +- § 28 Abs. 2 Nr. 1: Streichung der Wörter 'gleicher Menge' diff --git a/gastg/§28.md b/gastg/§28.md index d5d8060cb1..ffc77667c9 100644 --- a/gastg/§28.md +++ b/gastg/§28.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 28 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 2001-11-14 — Gesetz zur Umstellung von Gesetzen und Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf Euro (Neuntes Euro-Einführungsgesetz) -> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 2992 +> Station: 2001-12-18 — Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung +> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3584 -§ 28 Abs. 3: Die Wörter 'zehntausend Deutsche Mark' werden durch 'fünftausend Euro' ersetzt. +§ 28 Abs. 2 Nr. 1: Streichung der Wörter 'gleicher Menge' diff --git a/gastg/§6.md b/gastg/§6.md new file mode 100644 index 0000000000..ed1f5c533b --- /dev/null +++ b/gastg/§6.md @@ -0,0 +1,7 @@ +# § 6 + +> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. +> Station: 2001-12-18 — Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung +> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3584 + +§ 6: Mindestens ein alkoholfreies Getränk darf nicht teurer sein als das billigste alkoholische Getränk; Preisvergleich auch auf Grundlage des hochgerechneten Preises für einen Liter diff --git a/gewo/FASSUNG.md b/gewo/FASSUNG.md index a9b150f7dc..1bec94ab13 100644 --- a/gewo/FASSUNG.md +++ b/gewo/FASSUNG.md @@ -1,21 +1,18 @@ -# GEWO — 2001-11-14 +# GEWO — 2001-12-18 -- **Titel:** Gesetz zur Umstellung von Gesetzen und Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf Euro (Neuntes Euro-Einführungsgesetz) +- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung - **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 2992 -- **Inkrafttreten:** 2001-11-15 -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/58#page=4 -- **Kurz:** Das Gesetz führt die Umstellung von Gesetzen und Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf Euro durch. +- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3584 +- **Inkrafttreten:** 2002-01-01 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/68#page=12 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gaststättengesetz und die Gewerbeordnung sowie verschiedene sozialrechtliche Bestimmungen, insbesondere durch die Umstellung von DM auf Euro. ## Betroffene Stellen -- § 56 Abs. 1 Nr. 2a: Die Angabe '80 Deutsche Mark' wird durch '40 Euro' ersetzt. -- § 144 Abs. 4: Die Wörter 'zehntausend Deutsche Mark' werden durch 'fünftausend Euro', 'fünftausend Deutsche Mark' durch 'zweitausendfünfhundert Euro' und 'zweitausend Deutsche Mark' durch 'eintausend Euro' ersetzt. -- § 145 Abs. 4: Die Wörter 'zehntausend Deutsche Mark' werden durch 'fünftausend Euro', 'fünftausend Deutsche Mark' durch 'zweitausendfünfhundert Euro' und 'zweitausend Deutsche Mark' durch 'eintausend Euro' ersetzt. -- § 146 Abs. 3: Die Wörter 'zehntausend Deutsche Mark' werden durch 'fünftausend Euro', 'fünftausend Deutsche Mark' durch 'zweitausendfünfhundert Euro' und 'zweitausend Deutsche Mark' durch 'eintausend Euro' ersetzt. -- § 147 Abs. 3: Die Angabe '10 000 Deutsche Mark' wird durch '5 000 Euro' und '2 000 Deutsche Mark' durch '1 000 Euro' ersetzt. -- § 147a Abs. 2 Satz 2: Die Wörter 'zehntausend Deutsche Mark' werden durch 'fünftausend Euro' ersetzt. -- § 147b Satz 2: Die Wörter 'zehntausend Deutsche Mark' werden durch 'fünftausend Euro' ersetzt. +- § 149 Abs. 2 Nr. 3: Ersetzung von '200 Deutsche Mark' durch '200 Euro' +- § 150a Abs. 2 Nr. 3: Ersetzung von '200 Deutsche Mark' durch '200 Euro' +- § 153 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung von '300 Deutsche Mark' durch '300 Euro' +- § 153 Abs. 6: Ersetzung von '200 Deutsche Mark' durch '200 Euro' ## Wortlaut diff --git a/gewo/HISTORY.md b/gewo/HISTORY.md index ec077ba0dc..a9d4607f1c 100644 --- a/gewo/HISTORY.md +++ b/gewo/HISTORY.md @@ -85,3 +85,4 @@ - **2000-12-29** · BGBl. 2000 I S. 1983 — Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) - **2001-07-24** · BGBl. 2001 I S. 1658 — Zweites Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften - **2001-11-14** · BGBl. 2001 I S. 2992 — Gesetz zur Umstellung von Gesetzen und Verordnungen im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung auf Euro (Neuntes Euro-Einführungsgesetz) +- **2001-12-18** · BGBl. 2001 I S. 3584 — Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung diff --git a/gewo/STELLEN.md b/gewo/STELLEN.md index 28178aa6c9..78e7f9afb9 100644 --- a/gewo/STELLEN.md +++ b/gewo/STELLEN.md @@ -1,9 +1,6 @@ # Stellen dieser Station -- § 56 Abs. 1 Nr. 2a: Die Angabe '80 Deutsche Mark' wird durch '40 Euro' ersetzt. -- § 144 Abs. 4: Die Wörter 'zehntausend Deutsche Mark' werden durch 'fünftausend Euro', 'fünftausend Deutsche Mark' durch 'zweitausendfünfhundert Euro' und 'zweitausend Deutsche Mark' durch 'eintausend Euro' ersetzt. -- § 145 Abs. 4: Die Wörter 'zehntausend Deutsche Mark' werden durch 'fünftausend Euro', 'fünftausend Deutsche Mark' durch 'zweitausendfünfhundert Euro' und 'zweitausend Deutsche Mark' durch 'eintausend Euro' ersetzt. -- § 146 Abs. 3: Die Wörter 'zehntausend Deutsche Mark' werden durch 'fünftausend Euro', 'fünftausend Deutsche Mark' durch 'zweitausendfünfhundert Euro' und 'zweitausend Deutsche Mark' durch 'eintausend Euro' ersetzt. -- § 147 Abs. 3: Die Angabe '10 000 Deutsche Mark' wird durch '5 000 Euro' und '2 000 Deutsche Mark' durch '1 000 Euro' ersetzt. -- § 147a Abs. 2 Satz 2: Die Wörter 'zehntausend Deutsche Mark' werden durch 'fünftausend Euro' ersetzt. -- § 147b Satz 2: Die Wörter 'zehntausend Deutsche Mark' werden durch 'fünftausend Euro' ersetzt. +- § 149 Abs. 2 Nr. 3: Ersetzung von '200 Deutsche Mark' durch '200 Euro' +- § 150a Abs. 2 Nr. 3: Ersetzung von '200 Deutsche Mark' durch '200 Euro' +- § 153 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung von '300 Deutsche Mark' durch '300 Euro' +- § 153 Abs. 6: Ersetzung von '200 Deutsche Mark' durch '200 Euro' diff --git a/gewo/§149.md b/gewo/§149.md index 427cb1733f..16fea7a738 100644 --- a/gewo/§149.md +++ b/gewo/§149.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 149 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1994-11-29 — Gesetz zur Auflösung der Urkundenstellen in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (UrkStAuflG) -> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 3502 +> Station: 2001-12-18 — Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung +> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3584 -§ 149 Abs. 2 Nr. 3: Fügt Text nach 'Ordnungswidrigkeit,' ein +§ 149 Abs. 2 Nr. 3: Ersetzung von '200 Deutsche Mark' durch '200 Euro' diff --git a/gewo/§150a.md b/gewo/§150a.md index 3a76bc3871..0acc199e6d 100644 --- a/gewo/§150a.md +++ b/gewo/§150a.md @@ -1,7 +1,7 @@ # § 150a > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1998-06-23 — Zweites Gesetz zur Änderung der Gewerbeordnung und sonstiger gewerberechtlicher Vorschriften -> Fundstelle: BGBl. 1998 I S. 1291 +> Station: 2001-12-18 — Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung +> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3584 -§ 150a Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe c: Hinzufügen der Worte ', des Binnenschiffahrtsaufgabengesetzes' +§ 150a Abs. 2 Nr. 3: Ersetzung von '200 Deutsche Mark' durch '200 Euro' diff --git a/gewo/§153.md b/gewo/§153.md index eb58cfa11e..0c9a7cdfe0 100644 --- a/gewo/§153.md +++ b/gewo/§153.md @@ -1,7 +1,9 @@ # § 153 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1987-01-29 — Neufassung der Gewerbeordnung -> Fundstelle: BGBl. 1987 I S. 425 +> Station: 2001-12-18 — Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung +> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3584 -§ 153: Neue Vorschriften für die Tilgung von Eintragungen +§ 153 Abs. 1 Nr. 1: Ersetzung von '300 Deutsche Mark' durch '300 Euro' + +§ 153 Abs. 6: Ersetzung von '200 Deutsche Mark' durch '200 Euro' diff --git a/sgb-iii/FASSUNG.md b/sgb-iii/FASSUNG.md index e1d89eda91..15fc42ca8a 100644 --- a/sgb-iii/FASSUNG.md +++ b/sgb-iii/FASSUNG.md @@ -1,163 +1,15 @@ -# SGB-III — 2001-12-14 +# SGB-III — 2001-12-18 -- **Titel:** Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) +- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung - **Typ:** Änderung -- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3443 -- **Inkrafttreten:** 2002-01-01 (ganzes Gesetz, soweit nachfolgend nichts Abweichendes bestimmt); 2001-12-15 (Artikel 1 Nr. 29a und 47); 2002-01-02 (Artikel 1 Nr. 19, 28, 33, 34 und Artikel 5 Nr. 1); 2003-01-01 (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe u, Nr. 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe cc und dd, Nr. 10, 11, 42 Buchstabe a, Nr. 43 Buchstabe a, Nr. 44, 55 Buchstabe a und c, Nr. 56 Buchstabe a und c, Nr. 90, 96 Buchstabe b, Nr. 105, 106, 108, 109, 112 Buchstabe b, Nr. 117 und Artikel 2); 2004-01-01 (Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe l, m und n, Nr. 3 Buchstabe b Doppelbuchstaben bb und cc und Buchstabe c Doppelbuchstabe bb, Nr. 24, 60 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa und Doppelbuchstabe cc, Nr. 61, 62, 64, 71, 74, 75 Buchstabe b, Nr. 76, 77 und 79) -- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/66#page=31 -- **Kurz:** Das Gesetz reformiert verschiedene arbeitsmarktpolitische Instrumente durch Änderungen mehrerer Sozialgesetze und des Arbeitsgerichtsgesetzes. +- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3584 +- **Inkrafttreten:** 2002-01-01 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/68#page=12 +- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Gaststättengesetz und die Gewerbeordnung sowie verschiedene sozialrechtliche Bestimmungen, insbesondere durch die Umstellung von DM auf Euro. ## Betroffene Stellen -- Inhaltsübersicht: Mehrere Änderungen an der Inhaltsübersicht, einschließlich Einfügung neuer Paragraphen -- § 1: Neue Formulierung des Ziels der Arbeitsförderung -- § 2: Neue Formulierung des Zusammenwirkens von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit den Arbeitsämtern -- § 3 Abs. 1: Eingliederung von Maßnahmen der Eignungsfeststellung und Anschlussunterhaltsgeld -- § 3 Abs. 2: Eingliederung von Zuschüssen zur Praktikumsvergütung -- § 3 Abs. 3: Streichung von Darlehen und Eingliederung von Eingliederungshilfen -- § 3 Abs. 4: Eingliederung von Anschlussunterhaltsgeld -- § 5: Neue Formulierung des Vorrangs der aktiven Arbeitsförderung -- § 6: Neue Formulierung der Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit -- § 7: Neue Formulierung der Auswahl von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung -- § 8: Neue Formulierung der Frauenförderung -- § 8a: Einführung des § 8a zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf -- § 11 Abs. 2: Eingliederung von besonderen Personengruppen und zusätzliche Auswertungskriterien -- § 11 Abs. 3: Eingliederung von weiteren Aufschlusskriterien -- § 21: Eingliederung von Personengesellschaften -- § 22 Abs. 2: Eingliederung von schwerbehinderten Menschen -- § 25 Abs. 1: Eingliederung von außerbetrieblichen Ausbildungen -- § 26 Abs. 2: Eingliederung von Mutterschaftsgeld und Rentenversicherung -- § 26 Abs. 2a: Einführung von Versicherungspflicht für Erziehende von Kindern unter drei Jahren -- § 27 Abs. 3: Neue Sätze 3 und 5 eingefügt, die Regeln für die Versicherungspflichtigkeit bei Mutterschaftsgeld und anderen Leistungen festlegen. -- § 28: Neue Fassung des § 28, der die versicherungsfreien Personen definiert. -- § 33: Neue Sätze angefügt, die die Förderung von Schülern durch vertiefte Berufsorientierung regeln. -- § 35: Neue Überschrift und neue Absätze 3 und 4 eingefügt, die die Vermittlungsangebote und Eingliederungsvereinbarungen regeln. -- § 37: Neue Überschrift und neue Fassung des Absatzes 2, der die verstärkte Vermittlung regelt. -- § 37a: Neuer § 37a, der die Beauftragung Dritter mit der Vermittlung regelt. -- § 38: Neue Wörter in Absatz 2 und neue Nummer 2 in Absatz 4 eingefügt, die die Pflichten in der Eingliederungsvereinbarung und die Förderung in Maßnahmen regeln. -- § 48: Neue Überschrift und neue Fassungen der Absätze 1 und 2, die Maßnahmen der Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen regeln. -- § 49: Neue Fassungen der Absätze 1, 2 und 3, die Maßnahmen der Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen regeln. -- § 50 Nr. 3: Zahl 62 durch 130 ersetzt und Wörter gestrichen, die die monatliche Beihilfe für Kinder regeln. -- § 51: Wörter in den Nummern 1 und 2 ergänzt, die die Förderung von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden regeln. -- § 53: Neue Wörter in Absatz 1, neue Buchstabe a in Absatz 2 Nr. 3 und neuer Absatz 3 eingefügt, die Leistungen zur Aufnahme einer Beschäftigung regeln. -- § 54: Neuer Absatz 3 eingefügt, der die Reisekostenbeihilfe regelt. -- § 57: Wörter in Absatz 2 Nr. 1 gestrichen und neuer Satz in Absatz 3 eingefügt, der die Gewährung von Überbrückungsgeld regelt. -- § 61: Neue Fassung des Absatzes 2 und neuer Absatz 3 eingefügt, die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen regeln. -- § 62 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2, der die Förderung von betrieblichen Ausbildungen im Ausland regelt. -- § 65: Neuer Absatz 4 eingefügt, der den Bedarf bei Förderung im Ausland regelt. -- § 67: Neuer Absatz 1a eingefügt, der die Kosten für Reisen zu einem Ausbildungsort im Ausland regelt. -- § 278: Einfügung der Wörter 'die Teilnehmerbeurteilung,' nach 'zugewiesenen Arbeitnehmer,' -- § 279: Einfügung des Siebten Abschnitts mit § 279a zur Förderung von Beschäftigung schaffenden Infrastrukturmaßnahmen -- § 282 Abs. 3: Ersetzen der Angabe '§§ 28a und 104 des Vierten Buches' durch '§ 28a des Vierten Buches' -- § 282 Abs. 2 bis 4: Einfügung neuer Absätze 2 bis 4 zur Untersuchung der Wirkungen der Arbeitsförderung -- § 282 Abs. 7: Einfügung neuer Absatz 7 zur Übermittlung von anonymisierten Daten für Forschungszwecke -- § 291 Abs. 2: Einfügung neuer Nummer 6 zur Vermittlung von Teilnehmern an Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung und beruflichen Weiterbildung -- § 318: Einfügung neuer Absatz 2 zur Verpflichtung von Arbeitnehmern und Trägern bei Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung -- § 330 Abs. 3 Satz 2: Einfügung der Wörter 'oder das Bemessungsentgelt auf Grund einer Anpassung nach § 201' nach '§ 151 Abs. 2 Nr. 2' -- § 333: Einfügung neuer Absatz 3 zur Aufrechnung von Ansprüchen auf Winterbau-Umlage -- § 338 Abs. 3: Aufhebung des Absatzes 3 -- § 345: Einfügung neuer Nummer 7 zur Versicherungspflicht von Bezieherinnen von Mutterschaftsgeld -- § 345a: Einfügung neuer § 345a zur Pauschalierung der Beiträge für bestimmte versicherungspflichtige Personen -- § 346 Abs. 1 Satz 2: Einfügung der Wörter 'sowie Träger außerbetrieblicher Ausbildung' nach 'Heimarbeitern' -- § 347: Einfügung neuer Nummern 7, 8 und 9 zur Versicherungspflicht von bestimmten Personen -- § 349 Abs. 2: Einfügung der Wörter 'für Personen, die als Erziehende versicherungspflichtig sind' nach 'Zivildienstleistende' -- § 397: Neufassung des § 397 zur Bestellung und Aufgaben von Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt -- § 404 Abs. 2 Nr. 23: Ersetzen der Angabe '§ 318 Satz 1' durch '§ 318 Abs. 1 Satz 1' -- § 415: Aufhebung der Absätze 1 und 2 sowie 3 -- § 416 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 und 2: Ersetzen der Zahl '2002' durch '2003' -- § 416a Nr. 2: Ersetzen der Zahl '2001' durch '2003' -- § 417: Neufassung des § 417 zur Förderung beschäftigter Arbeitnehmer -- § 420a: Einfügung neuer § 420a zur Verlängerten Sprachförderung -- § 421e: Einfügung neuer § 421e zur Förderung der Weiterbildung von Sozialhilfeempfängern -- § 421f: Einfügung neuer § 421f zur Sonderregelung zur Altersgrenze beim Eingliederungszuschuss -- § 434d: Einfügung neuer § 434d zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente -- § 435: Einfügung neuer Absatz 1 und Umformulierung des bisherigen Absatzes 1 -- § 230: Neue Vorschriften zur Förderung der Einstellung von Vertretern -- § 231: Neue Vorschriften zur Befristung von Arbeitsverträgen für Vertreter -- § 232: Neue Vorschriften zur Beauftragung und Förderung Dritter für die berufliche Weiterbildung durch Vertretung -- § 233: Neue Vorschriften zur Anordnungsermächtigung für die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Vertretung -- § 234: Aufhebung des § 234 -- Überschrift des Fünften Kapitels, Zweiter Abschnitt: Einfügung von 'berufliche Weiterbildung' in die Überschrift -- Überschrift des Ersten Unterabschnitts vor § 235: Einfügung von 'und der beruflichen Weiterbildung' in die Überschrift -- § 235b: Einfügung neuer Vorschriften zur Erstattung der Praktikumsvergütung -- § 235c: Einfügung neuer Vorschriften zur Förderung der beruflichen Weiterbildung -- Überschrift des Ersten Abschnitts vor § 240: Einfügung von 'und Beschäftigung begleitende Eingliederungshilfen' in die Überschrift -- § 240: Neue Vorschriften zur Förderung der beruflichen Ausbildung und Eingliederung -- § 241 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Förderung von außerbetrieblichen Ausbildungen -- § 241 Abs. 3a: Einfügung neuer Vorschriften zur Förderung von Aktivierungshilfen -- § 242 Abs. 1 Satz 1: Einfügung neuer Kategorie für Förderungsfähige -- § 243 Abs. 2: Einfügung neuer Vorschriften zur Förderung von Aktivierungshilfen -- § 246: Einfügung neuer Vorschriften zur Förderung bei vorzeitiger Vermittlung -- § 246a: Einfügung neuer Vorschriften zur Förderung von Beschäftigung begleitenden Eingliederungshilfen -- § 246b: Einfügung neuer Vorschriften zur Definition von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern -- § 246c: Einfügung neuer Vorschriften zur Definition von förderungsfähigen Maßnahmen -- § 246d: Einfügung neuer Vorschriften zur Leistungsfähigkeit -- § 248: Korrektur von Singular zu Plural und Anpassung der Förderungsvorschriften -- § 254: Neue Vorschriften zur Förderung von Maßnahmen in Sozialplänen -- § 255 Abs. 2: Anpassung der Vorschriften zur Förderung von Maßnahmen in Sozialplänen -- § 257 Abs. 1: Aufhebung des Absatzes 1 -- § 257 Abs. 2: Entfernung der Absatzbezeichnung -- § 260 Abs. 3: Einfügung neuer Vorschriften zur Förderung von Arbeiten an Wirtschaftsunternehmen -- § 261 Abs. 4: Anpassung der Vorschriften zur Förderung von Maßnahmen in Eigenregie -- § 261 Abs. 5: Einfügung neuer Vorschriften zur Teilnehmerbeurteilung -- § 262 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Entfernung von Qualifizierungs- oder Praktikumsanteilen -- § 263 Abs. 1 Nr. 1: Anpassung der Vorschriften zur Förderung von arbeitslosen Arbeitnehmern -- § 263 Abs. 2: Anpassung der Vorschriften zur Förderung von Arbeitnehmern -- § 265a: Einfügung neuer Vorschriften zur pauschalierten Förderung -- § 266 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Einfügung von 'oder ein Dritter' -- § 266 Abs. 3: Einfügung neuer Vorschriften zur Anrechnung von Einnahmen -- § 269 Abs. 1a: Einfügung neuer Vorschriften zur Zuweisung -- § 272: Erhöhung des Jahres von 2006 auf 2008 -- § 273 Satz 1 Nr. 6: Anpassung der Vorschriften zur Verbesserung der Infrastruktur -- § 274 Satz 1: Anpassung der Vorschriften zur Förderung von arbeitslosen Arbeitnehmern -- § 275 Abs. 1: Anpassung der Vorschriften zur Höhe des Zuschusses -- § 275 Abs. 2: Anpassung der Vorschriften zur Höhe des Zuschusses -- § 275 Abs. 3: Einfügung neuer Vorschriften zur Restfinanzierung -- § 276 Abs. 3: Einfügung neuer Vorschriften zur Dauer der Förderung -- § 276 Abs. 4: Einfügung neuer Vorschriften zur Wiederholung der Förderung -- § 277: Anpassung der Vorschriften zur Dauer der Zuweisung -- § 68 Abs. 3: Die Zahl 62 wird durch 130 ersetzt und Satz 4 wird aufgehoben. -- § 69: Einfügen von Lehrgangskosten einschließlich Zuschüsse und neue Sätze zur Übernahme von Lehrgangskosten. -- § 70: Einfügen von 'Satz 1 und 2' nach '§ 35'. -- § 71: Streichung von 'oder die Teilnahme an einer geeigneten berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme' und Einfügen eines neuen Satzes. -- § 74: Absatz 1 wird aufgehoben und Anpassungen in Absatz 2. -- § 82: Einfügen eines neuen Satzes zur Übernahme von Lehrgangskosten. -- § 84 Nr. 1: Die Zahl 205 wird durch 340 ersetzt. -- § 85: Die Zahl 62 wird durch 130 ersetzt und Satz 2 wird aufgehoben. -- § 86: Anpassungen in Absatz 1 und Einfügen eines neuen Satzes in Absatz 2. -- § 88 Satz 2: Anpassungen in Nummer 2, 3 und Einfügen einer neuen Nummer 4. -- § 92 Abs. 2: Einfügen eines neuen Satzes zur Anerkennung von Maßnahmeteilen. -- § 93: Anpassungen in Absatz 1, 2 und Einfügen eines neuen Absatz 3. -- § 103 Nr. 1: Die Angabe 163 wird durch 162 ersetzt. -- § 118a: Neuer Paragraph zur ehrenamtlichen Betätigung. -- § 120 Abs. 1: Einfügen von 'einer Maßnahme der Eignungsfeststellung,'. -- § 124 Abs. 3 Satz 1: Streichung von Nummer 2 und Anpassungen in Nummer 4. -- § 131 Abs. 2: Anpassungen in Nummer 1 und Einfügen eines neuen Satzes. -- § 135: Streichung von 'und' in Nummer 5, Ersatz des Punktes durch 'und' in Nummer 6 und Einfügen einer neuen Nummer 7. -- § 144 Abs. 1: Anpassungen in Nummer 2 und 3. -- § 147a Abs. 2: Neue Formulierung des Absatzes. -- § 151 Abs. 2: Streichung von 'und' in Nummer 2, Ersatz des Punktes durch 'und' in Nummer 3 und Einfügen einer neuen Nummer 4. -- § 152 Nr. 2: Neue Formulierung des Absatzes. -- § 154: Neue Formulierung des Paragraphen zur Teilunterhaltsgeld. -- § 155 Nr. 2: Anpassungen in der Formulierung. -- § 156 Abs. 2: Neue Formulierung des Absatzes zur Dauer des Anspruchs. -- § 159: Anpassungen in Absatz 2 und 3. -- § 172 Abs. 1a: Neuer Absatz zur persönlichen Voraussetzungen. -- § 175 Abs. 1 Satz 1: Einfügen eines neuen Satzes zur Anspruch auf Kurzarbeitergeld. -- § 183 Abs. 1: Anpassungen in Satz 1 und Einfügen von neuen Sätzen 2 und 4. -- § 192: Streichung von 'ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, betreut oder erzogen hat oder' und Einfügen eines neuen Satzes. -- § 196: Streichung von 'ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, betreut oder erzogen hat oder' und Einfügen eines neuen Satzes. -- § 201: Neue Formulierung des Paragraphen zur Minderung des Anpassungsfaktors. -- § 202 Abs. 1: Neue Formulierung des Absatzes zur Aufforderung zur Rente. -- § 214 Abs. 2 Satz 1: Einfügen von 'sowie für die Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall'. -- § 218: Anpassungen in Absatz 1 und 3. -- § 219: Einfügen eines neuen Satzes zur Förderungszusage. -- § 220: Anpassungen in Absatz 1 und 2. -- § 222a: Anpassungen in Absatz 3 und 4. -- § 223 Abs. 2 Satz 1: Einfügen von 'und beim Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer'. -- § 226 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d: Streichung des Punktes. -- Dritter Unterabschnitt: Neue Überschrift 'Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Vertretung'. -- §§ 229, 230, 231, 232, 233: Neue Formulierung der Paragraphen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Vertretung. +- § 405 Abs. 5: Ersetzung von '200 Deutsche Mark' durch '200 Euro' ## Wortlaut diff --git a/sgb-iii/HISTORY.md b/sgb-iii/HISTORY.md index 7f7fb8503c..557ee6a783 100644 --- a/sgb-iii/HISTORY.md +++ b/sgb-iii/HISTORY.md @@ -53,3 +53,4 @@ - **2001-08-22** · BGBl. 2001 I S. 2144 — Sechstes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (6. SGGÄndG) - **2001-09-19** · BGBl. 2001 I S. 2376 — Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts - **2001-12-14** · BGBl. 2001 I S. 3443 — Gesetz zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente (Job-AQTIV-Gesetz) +- **2001-12-18** · BGBl. 2001 I S. 3584 — Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung diff --git a/sgb-iii/STELLEN.md b/sgb-iii/STELLEN.md index 150c818029..cd6679c027 100644 --- a/sgb-iii/STELLEN.md +++ b/sgb-iii/STELLEN.md @@ -1,151 +1,3 @@ # Stellen dieser Station -- Inhaltsübersicht: Mehrere Änderungen an der Inhaltsübersicht, einschließlich Einfügung neuer Paragraphen -- § 1: Neue Formulierung des Ziels der Arbeitsförderung -- § 2: Neue Formulierung des Zusammenwirkens von Arbeitgebern und Arbeitnehmern mit den Arbeitsämtern -- § 3 Abs. 1: Eingliederung von Maßnahmen der Eignungsfeststellung und Anschlussunterhaltsgeld -- § 3 Abs. 2: Eingliederung von Zuschüssen zur Praktikumsvergütung -- § 3 Abs. 3: Streichung von Darlehen und Eingliederung von Eingliederungshilfen -- § 3 Abs. 4: Eingliederung von Anschlussunterhaltsgeld -- § 5: Neue Formulierung des Vorrangs der aktiven Arbeitsförderung -- § 6: Neue Formulierung der Vermeidung von Langzeitarbeitslosigkeit -- § 7: Neue Formulierung der Auswahl von Leistungen der aktiven Arbeitsförderung -- § 8: Neue Formulierung der Frauenförderung -- § 8a: Einführung des § 8a zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf -- § 11 Abs. 2: Eingliederung von besonderen Personengruppen und zusätzliche Auswertungskriterien -- § 11 Abs. 3: Eingliederung von weiteren Aufschlusskriterien -- § 21: Eingliederung von Personengesellschaften -- § 22 Abs. 2: Eingliederung von schwerbehinderten Menschen -- § 25 Abs. 1: Eingliederung von außerbetrieblichen Ausbildungen -- § 26 Abs. 2: Eingliederung von Mutterschaftsgeld und Rentenversicherung -- § 26 Abs. 2a: Einführung von Versicherungspflicht für Erziehende von Kindern unter drei Jahren -- § 27 Abs. 3: Neue Sätze 3 und 5 eingefügt, die Regeln für die Versicherungspflichtigkeit bei Mutterschaftsgeld und anderen Leistungen festlegen. -- § 28: Neue Fassung des § 28, der die versicherungsfreien Personen definiert. -- § 33: Neue Sätze angefügt, die die Förderung von Schülern durch vertiefte Berufsorientierung regeln. -- § 35: Neue Überschrift und neue Absätze 3 und 4 eingefügt, die die Vermittlungsangebote und Eingliederungsvereinbarungen regeln. -- § 37: Neue Überschrift und neue Fassung des Absatzes 2, der die verstärkte Vermittlung regelt. -- § 37a: Neuer § 37a, der die Beauftragung Dritter mit der Vermittlung regelt. -- § 38: Neue Wörter in Absatz 2 und neue Nummer 2 in Absatz 4 eingefügt, die die Pflichten in der Eingliederungsvereinbarung und die Förderung in Maßnahmen regeln. -- § 48: Neue Überschrift und neue Fassungen der Absätze 1 und 2, die Maßnahmen der Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen regeln. -- § 49: Neue Fassungen der Absätze 1, 2 und 3, die Maßnahmen der Eignungsfeststellung und Trainingsmaßnahmen regeln. -- § 50 Nr. 3: Zahl 62 durch 130 ersetzt und Wörter gestrichen, die die monatliche Beihilfe für Kinder regeln. -- § 51: Wörter in den Nummern 1 und 2 ergänzt, die die Förderung von Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden regeln. -- § 53: Neue Wörter in Absatz 1, neue Buchstabe a in Absatz 2 Nr. 3 und neuer Absatz 3 eingefügt, die Leistungen zur Aufnahme einer Beschäftigung regeln. -- § 54: Neuer Absatz 3 eingefügt, der die Reisekostenbeihilfe regelt. -- § 57: Wörter in Absatz 2 Nr. 1 gestrichen und neuer Satz in Absatz 3 eingefügt, der die Gewährung von Überbrückungsgeld regelt. -- § 61: Neue Fassung des Absatzes 2 und neuer Absatz 3 eingefügt, die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen regeln. -- § 62 Abs. 2: Neue Fassung des Absatzes 2, der die Förderung von betrieblichen Ausbildungen im Ausland regelt. -- § 65: Neuer Absatz 4 eingefügt, der den Bedarf bei Förderung im Ausland regelt. -- § 67: Neuer Absatz 1a eingefügt, der die Kosten für Reisen zu einem Ausbildungsort im Ausland regelt. -- § 278: Einfügung der Wörter 'die Teilnehmerbeurteilung,' nach 'zugewiesenen Arbeitnehmer,' -- § 279: Einfügung des Siebten Abschnitts mit § 279a zur Förderung von Beschäftigung schaffenden Infrastrukturmaßnahmen -- § 282 Abs. 3: Ersetzen der Angabe '§§ 28a und 104 des Vierten Buches' durch '§ 28a des Vierten Buches' -- § 282 Abs. 2 bis 4: Einfügung neuer Absätze 2 bis 4 zur Untersuchung der Wirkungen der Arbeitsförderung -- § 282 Abs. 7: Einfügung neuer Absatz 7 zur Übermittlung von anonymisierten Daten für Forschungszwecke -- § 291 Abs. 2: Einfügung neuer Nummer 6 zur Vermittlung von Teilnehmern an Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbildung und beruflichen Weiterbildung -- § 318: Einfügung neuer Absatz 2 zur Verpflichtung von Arbeitnehmern und Trägern bei Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung -- § 330 Abs. 3 Satz 2: Einfügung der Wörter 'oder das Bemessungsentgelt auf Grund einer Anpassung nach § 201' nach '§ 151 Abs. 2 Nr. 2' -- § 333: Einfügung neuer Absatz 3 zur Aufrechnung von Ansprüchen auf Winterbau-Umlage -- § 338 Abs. 3: Aufhebung des Absatzes 3 -- § 345: Einfügung neuer Nummer 7 zur Versicherungspflicht von Bezieherinnen von Mutterschaftsgeld -- § 345a: Einfügung neuer § 345a zur Pauschalierung der Beiträge für bestimmte versicherungspflichtige Personen -- § 346 Abs. 1 Satz 2: Einfügung der Wörter 'sowie Träger außerbetrieblicher Ausbildung' nach 'Heimarbeitern' -- § 347: Einfügung neuer Nummern 7, 8 und 9 zur Versicherungspflicht von bestimmten Personen -- § 349 Abs. 2: Einfügung der Wörter 'für Personen, die als Erziehende versicherungspflichtig sind' nach 'Zivildienstleistende' -- § 397: Neufassung des § 397 zur Bestellung und Aufgaben von Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt -- § 404 Abs. 2 Nr. 23: Ersetzen der Angabe '§ 318 Satz 1' durch '§ 318 Abs. 1 Satz 1' -- § 415: Aufhebung der Absätze 1 und 2 sowie 3 -- § 416 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Nr. 1 und 2: Ersetzen der Zahl '2002' durch '2003' -- § 416a Nr. 2: Ersetzen der Zahl '2001' durch '2003' -- § 417: Neufassung des § 417 zur Förderung beschäftigter Arbeitnehmer -- § 420a: Einfügung neuer § 420a zur Verlängerten Sprachförderung -- § 421e: Einfügung neuer § 421e zur Förderung der Weiterbildung von Sozialhilfeempfängern -- § 421f: Einfügung neuer § 421f zur Sonderregelung zur Altersgrenze beim Eingliederungszuschuss -- § 434d: Einfügung neuer § 434d zur Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente -- § 435: Einfügung neuer Absatz 1 und Umformulierung des bisherigen Absatzes 1 -- § 230: Neue Vorschriften zur Förderung der Einstellung von Vertretern -- § 231: Neue Vorschriften zur Befristung von Arbeitsverträgen für Vertreter -- § 232: Neue Vorschriften zur Beauftragung und Förderung Dritter für die berufliche Weiterbildung durch Vertretung -- § 233: Neue Vorschriften zur Anordnungsermächtigung für die Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Vertretung -- § 234: Aufhebung des § 234 -- Überschrift des Fünften Kapitels, Zweiter Abschnitt: Einfügung von 'berufliche Weiterbildung' in die Überschrift -- Überschrift des Ersten Unterabschnitts vor § 235: Einfügung von 'und der beruflichen Weiterbildung' in die Überschrift -- § 235b: Einfügung neuer Vorschriften zur Erstattung der Praktikumsvergütung -- § 235c: Einfügung neuer Vorschriften zur Förderung der beruflichen Weiterbildung -- Überschrift des Ersten Abschnitts vor § 240: Einfügung von 'und Beschäftigung begleitende Eingliederungshilfen' in die Überschrift -- § 240: Neue Vorschriften zur Förderung der beruflichen Ausbildung und Eingliederung -- § 241 Abs. 2: Neue Vorschriften zur Förderung von außerbetrieblichen Ausbildungen -- § 241 Abs. 3a: Einfügung neuer Vorschriften zur Förderung von Aktivierungshilfen -- § 242 Abs. 1 Satz 1: Einfügung neuer Kategorie für Förderungsfähige -- § 243 Abs. 2: Einfügung neuer Vorschriften zur Förderung von Aktivierungshilfen -- § 246: Einfügung neuer Vorschriften zur Förderung bei vorzeitiger Vermittlung -- § 246a: Einfügung neuer Vorschriften zur Förderung von Beschäftigung begleitenden Eingliederungshilfen -- § 246b: Einfügung neuer Vorschriften zur Definition von förderungsbedürftigen Arbeitnehmern -- § 246c: Einfügung neuer Vorschriften zur Definition von förderungsfähigen Maßnahmen -- § 246d: Einfügung neuer Vorschriften zur Leistungsfähigkeit -- § 248: Korrektur von Singular zu Plural und Anpassung der Förderungsvorschriften -- § 254: Neue Vorschriften zur Förderung von Maßnahmen in Sozialplänen -- § 255 Abs. 2: Anpassung der Vorschriften zur Förderung von Maßnahmen in Sozialplänen -- § 257 Abs. 1: Aufhebung des Absatzes 1 -- § 257 Abs. 2: Entfernung der Absatzbezeichnung -- § 260 Abs. 3: Einfügung neuer Vorschriften zur Förderung von Arbeiten an Wirtschaftsunternehmen -- § 261 Abs. 4: Anpassung der Vorschriften zur Förderung von Maßnahmen in Eigenregie -- § 261 Abs. 5: Einfügung neuer Vorschriften zur Teilnehmerbeurteilung -- § 262 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Entfernung von Qualifizierungs- oder Praktikumsanteilen -- § 263 Abs. 1 Nr. 1: Anpassung der Vorschriften zur Förderung von arbeitslosen Arbeitnehmern -- § 263 Abs. 2: Anpassung der Vorschriften zur Förderung von Arbeitnehmern -- § 265a: Einfügung neuer Vorschriften zur pauschalierten Förderung -- § 266 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3: Einfügung von 'oder ein Dritter' -- § 266 Abs. 3: Einfügung neuer Vorschriften zur Anrechnung von Einnahmen -- § 269 Abs. 1a: Einfügung neuer Vorschriften zur Zuweisung -- § 272: Erhöhung des Jahres von 2006 auf 2008 -- § 273 Satz 1 Nr. 6: Anpassung der Vorschriften zur Verbesserung der Infrastruktur -- § 274 Satz 1: Anpassung der Vorschriften zur Förderung von arbeitslosen Arbeitnehmern -- § 275 Abs. 1: Anpassung der Vorschriften zur Höhe des Zuschusses -- § 275 Abs. 2: Anpassung der Vorschriften zur Höhe des Zuschusses -- § 275 Abs. 3: Einfügung neuer Vorschriften zur Restfinanzierung -- § 276 Abs. 3: Einfügung neuer Vorschriften zur Dauer der Förderung -- § 276 Abs. 4: Einfügung neuer Vorschriften zur Wiederholung der Förderung -- § 277: Anpassung der Vorschriften zur Dauer der Zuweisung -- § 68 Abs. 3: Die Zahl 62 wird durch 130 ersetzt und Satz 4 wird aufgehoben. -- § 69: Einfügen von Lehrgangskosten einschließlich Zuschüsse und neue Sätze zur Übernahme von Lehrgangskosten. -- § 70: Einfügen von 'Satz 1 und 2' nach '§ 35'. -- § 71: Streichung von 'oder die Teilnahme an einer geeigneten berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme' und Einfügen eines neuen Satzes. -- § 74: Absatz 1 wird aufgehoben und Anpassungen in Absatz 2. -- § 82: Einfügen eines neuen Satzes zur Übernahme von Lehrgangskosten. -- § 84 Nr. 1: Die Zahl 205 wird durch 340 ersetzt. -- § 85: Die Zahl 62 wird durch 130 ersetzt und Satz 2 wird aufgehoben. -- § 86: Anpassungen in Absatz 1 und Einfügen eines neuen Satzes in Absatz 2. -- § 88 Satz 2: Anpassungen in Nummer 2, 3 und Einfügen einer neuen Nummer 4. -- § 92 Abs. 2: Einfügen eines neuen Satzes zur Anerkennung von Maßnahmeteilen. -- § 93: Anpassungen in Absatz 1, 2 und Einfügen eines neuen Absatz 3. -- § 103 Nr. 1: Die Angabe 163 wird durch 162 ersetzt. -- § 118a: Neuer Paragraph zur ehrenamtlichen Betätigung. -- § 120 Abs. 1: Einfügen von 'einer Maßnahme der Eignungsfeststellung,'. -- § 124 Abs. 3 Satz 1: Streichung von Nummer 2 und Anpassungen in Nummer 4. -- § 131 Abs. 2: Anpassungen in Nummer 1 und Einfügen eines neuen Satzes. -- § 135: Streichung von 'und' in Nummer 5, Ersatz des Punktes durch 'und' in Nummer 6 und Einfügen einer neuen Nummer 7. -- § 144 Abs. 1: Anpassungen in Nummer 2 und 3. -- § 147a Abs. 2: Neue Formulierung des Absatzes. -- § 151 Abs. 2: Streichung von 'und' in Nummer 2, Ersatz des Punktes durch 'und' in Nummer 3 und Einfügen einer neuen Nummer 4. -- § 152 Nr. 2: Neue Formulierung des Absatzes. -- § 154: Neue Formulierung des Paragraphen zur Teilunterhaltsgeld. -- § 155 Nr. 2: Anpassungen in der Formulierung. -- § 156 Abs. 2: Neue Formulierung des Absatzes zur Dauer des Anspruchs. -- § 159: Anpassungen in Absatz 2 und 3. -- § 172 Abs. 1a: Neuer Absatz zur persönlichen Voraussetzungen. -- § 175 Abs. 1 Satz 1: Einfügen eines neuen Satzes zur Anspruch auf Kurzarbeitergeld. -- § 183 Abs. 1: Anpassungen in Satz 1 und Einfügen von neuen Sätzen 2 und 4. -- § 192: Streichung von 'ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, betreut oder erzogen hat oder' und Einfügen eines neuen Satzes. -- § 196: Streichung von 'ein Kind, das das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat, betreut oder erzogen hat oder' und Einfügen eines neuen Satzes. -- § 201: Neue Formulierung des Paragraphen zur Minderung des Anpassungsfaktors. -- § 202 Abs. 1: Neue Formulierung des Absatzes zur Aufforderung zur Rente. -- § 214 Abs. 2 Satz 1: Einfügen von 'sowie für die Leistungsfortzahlung im Krankheitsfall'. -- § 218: Anpassungen in Absatz 1 und 3. -- § 219: Einfügen eines neuen Satzes zur Förderungszusage. -- § 220: Anpassungen in Absatz 1 und 2. -- § 222a: Anpassungen in Absatz 3 und 4. -- § 223 Abs. 2 Satz 1: Einfügen von 'und beim Eingliederungszuschuss für jüngere Arbeitnehmer'. -- § 226 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d: Streichung des Punktes. -- Dritter Unterabschnitt: Neue Überschrift 'Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Vertretung'. -- §§ 229, 230, 231, 232, 233: Neue Formulierung der Paragraphen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Vertretung. +- § 405 Abs. 5: Ersetzung von '200 Deutsche Mark' durch '200 Euro' diff --git a/sgb-iii/§405.md b/sgb-iii/§405.md index 408b80c782..c10b7a0597 100644 --- a/sgb-iii/§405.md +++ b/sgb-iii/§405.md @@ -1,11 +1,7 @@ # § 405 > Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor. -> Station: 1997-12-19 — Erstes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze (Erstes SGB III-Änderungsgesetz - 1. SGB III-ÄndG) -> Fundstelle: BGBl. 1997 I S. 2970 +> Station: 2001-12-18 — Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung +> Fundstelle: BGBl. 2001 I S. 3584 -§ 405 Abs. 1: Ersetzt die Angabe „§ 404 Abs. 2 Nr. 14 und 15“ durch „§ 404 Abs. 2 Nr. 17 und 18“ - -§ 405 Abs. 4: Ersetzt die Angabe „§ 304 Abs. 2 Nr. 1, 4 bis 6“ durch „§ 304 Abs. 2“ und streicht die Wörter „sowie den Trägern der Krankenversicherung als Einzugsstellen“ - -§ 405 Abs. 5: Fügt neuen Absatz 5 hinzu, der die Bundesanstalt und die Hauptzollämter verpflichtet, das Gewerbezentralregister über Bußgeldbescheide zu unterrichten +§ 405 Abs. 5: Ersetzung von '200 Deutsche Mark' durch '200 Euro' diff --git a/verkuendungen/2001/bgbl1-2001-68-2.md b/verkuendungen/2001/bgbl1-2001-68-2.md new file mode 100644 index 0000000000..353034a316 --- /dev/null +++ b/verkuendungen/2001/bgbl1-2001-68-2.md @@ -0,0 +1,17 @@ +# BGBl. 2001 I S. 3584 + +- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Gaststättengesetzes und der Gewerbeordnung +- **Typ:** Änderung +- **Fundstelle:** BGBl. 2001 I S. 3584 +- **Verkündung:** 2001-12-18 +- **Inkrafttreten:** 2002-01-01 +- **Ausfertigung:** 2001-12-13 +- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2001/68#page=12 +- **Quelle:** offenegesetze +- **Parser:** llm +- **Stammnormen in diesem Commit:** GASTG, GEWO, 4-EUG, AENTG_2009, A_G, SGB-III + +## Kurz + +Das Gesetz ändert das Gaststättengesetz und die Gewerbeordnung sowie verschiedene sozialrechtliche Bestimmungen, insbesondere durch die Umstellung von DM auf Euro. +