BGBl. 2020 I S. 199 · Verordnung · Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung

Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 199
Inkrafttreten: 2020-02-21
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2020-02-21

BGBl-Id: bgbl1-2020-8-2
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2020-02-21 12:00:00 +00:00
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# BWO_1985 — 2019-06-27
# BWO_1985 — 2020-02-21
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2019 I S. 834
- **Inkrafttreten:** 2019-07-01
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2019/23#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das Bundeswahlgesetz, die Bundeswahlordnung, das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und das Strafgesetzbuch, insbesondere bezüglich der Ausübung des Wahlrechts durch behinderte Personen.
- **Titel:** Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 199
- **Inkrafttreten:** 2020-02-21
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/8#page=3
- **Kurz:** Die Verordnung führt mehrere Änderungen an der Bundeswahlordnung durch, darunter die Einführung von pauschalierten Auslagen für die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sowie Anpassungen an den Wahlprozess.
## Betroffene Stellen
- § 48a Abs. 1 Satz 2: Einführung der Regelung, dass eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter unzulässig ist.
- § 48a Abs. 1 Nummer 5a: Einführung der Regelung, dass Wahlberechtigte mit Behinderungen sich der Hilfe einer anderen Person bedienen können, wobei die Hilfeleistung bestimmten Einschränkungen unterliegt.
- § 48a Abs. 1 Nummer 6: Anpassung der Formulierung bezüglich der Strafbarkeit von unbefugtem Wählen und Wahlverfälschung.
- § 57 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Begriffs 'körperliche Beeinträchtigung' durch 'Behinderung'.
- § 57 Abs. 2: Einführung neuer Regelungen zur Hilfeleistung bei der Stimmabgabe, insbesondere zur technischen Hilfe und zur Vermeidung von missbräuchlicher Einflussnahme.
- § 57 Abs. 3: Anpassung der Regelungen zur Hilfeleistung, insbesondere zur Geheimhaltung der Wahlentscheidung.
- § 57 Abs. 3: Streichung des bisherigen Absatzes 3.
- Anlage 1 (zu § 18 Abs. 6) Nummer 5: Ersetzung des Begriffs 'Wahlausschlussgrund' und Streichung von spezifischen Wahlausschlussgründen.
- Anlage 1 (zu § 18 Abs. 6) Nummer 9: Anpassung der Formulierung bezüglich des Wahlausschlusses infolge eines Richterspruchs.
- Anlage 1 (zu § 18 Abs. 6) Nummer 12: Ersetzung des Begriffs 'körperliche Beeinträchtigung' durch 'Behinderung'.
- Anlage 2 (zu § 18 Abs. 5) Nummer 5: Ersetzung des Begriffs 'Wahlausschlussgrund' und Streichung von spezifischen Wahlausschlussgründen.
- Anlage 2 (zu § 18 Abs. 5) Nummer 9: Anpassung der Formulierung bezüglich des Wahlausschlusses infolge eines Richterspruchs.
- Anlage 2 (zu § 18 Abs. 5) Nummer 13: Ersetzung des Begriffs 'körperliche Beeinträchtigung' durch 'Behinderung'.
- Anlage 5 (zu § 20 Abs. 1) Nummer 5.2: Ersetzung des Begriffs 'behinderter' und Ergänzung der Formulierung 'mit Behinderung'.
- Anlage 5 (zu § 20 Abs. 1) Nummer 6: Einführung neuer Regelungen zur Hilfeleistung bei der Stimmabgabe, insbesondere zur technischen Hilfe und zur Vermeidung von missbräuchlicher Einflussnahme.
- Anlage 9 (zu § 26) Fußnote 4: Anpassung der Formulierung bezüglich der Hilfeleistung bei der Stimmabgabe, insbesondere zur technischen Hilfe und zur Vermeidung von missbräuchlicher Einflussnahme.
- Anlage 12 (zu § 28 Abs. 3) Nummer 3: Anpassung der Formulierung bezüglich der Hilfeleistung bei der Stimmabgabe, insbesondere zur technischen Hilfe und zur Vermeidung von missbräuchlicher Einflussnahme.
- Anlage 27 (zu § 48 Abs. 1) Nummer 6: Anpassung der Formulierung bezüglich der Hilfeleistung bei der Stimmabgabe, insbesondere zur technischen Hilfe und zur Vermeidung von missbräuchlicher Einflussnahme.
- Anlage 16 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 2 und § 39 Abs. 4 Nr. 2): Neue Informationen zum Datenschutz auf der Rückseite der Bescheinigung der Wählbarkeit für die Wahl zum Deutschen Bundestag
- Anlage 21 (zu § 39 Abs. 3): Neue Informationen zum Datenschutz auf der Rückseite des Formblatts für eine Unterstützungsunterschrift (Landesliste)
- Inhaltsübersicht zu § 85: Neufassung der Angabe zu § 85 in der Inhaltsübersicht
- § 10 Abs. 1: Einfügung eines Satzes, der den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg abweichende Regelungen zur pauschalierten Auslagenersatzgestattung ermöglicht
- § 18 Abs. 5 Satz 4: Einfügung der Wörter 'oder einer Kopie der Erstausfertigung des Antrages nach Anlage 2'
- § 18 Abs. 6 Satz 3: Einfügung der Wörter 'oder einer Kopie der Erstausfertigung des Antrages nach Anlage 1'
- § 22 Abs. 2: Einfügung eines Satzes, der Wahlberechtigten mit Behinderungen die Hilfe einer anderen Person bei der Stimmabgabe ermöglicht
- § 60: Neufassung des § 60, der die Schluss der Wahlhandlung regelt
- § 67: Einfügung der Wörter 'vorberechtlich § 68 Absatz 2'
- § 68: Neufassung des § 68, der die Zählung der Wähler regelt
- § 85: Neufassung des § 85, der datenschutzrechtliche Spezialregelungen enthält
- Anlage 1 (zu § 18 Abs. 6): Verschiedene Änderungen an der Vorder- und Rückseite des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland
- Anlage 2 (zu § 18 Abs. 5): Verschiedene Änderungen an der Vorder- und Rückseite des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche
- Anlage 3 (zu § 19 Abs. 1): Einfügung des Wortes 'Wahlkreis/' vor 'Wahlbezirk/' und Ersetzen des Wortes 'unten' durch 'oben' in den Sätzen 1 und 7
- Anlage 6 (zu § 20 Abs. 2): Einfügung und Streichung von Fußnotenhinweisen
- Anlage 9 (zu § 26): Einfügung der Wörter '/der Wählerin' nach 'Unterschrift des Wählers'
- Anlage 12 (zu § 28 Abs. 3): Einfügung von Informationen zur Verwendung von Stimmzettelschablonen und Anfügen der neuen Rückseite
- Anlage 14 (zu § 34 Abs. 4): Einfügung von Datenschutzhinweisen und Anfügen der neuen Rückseite
- Anlage 15 (zu § 34 Abs. 5 Nummer 1 und 3 Buchstabe b): Einfügung von Datenschutzhinweisen und Anfügen der neuen Rückseite
- Anlage 16 (zu § 34 Abs. 5 Nummer 2 und § 39 Abs. 4 Nummer 2): Einfügung von Datenschutzhinweisen und Anfügen der neuen Rückseite
- Anlage 21 (zu § 39 Abs. 3): Einfügung von Datenschutzhinweisen und Anfügen der neuen Rückseite
- Anlage 22 (zu § 39 Abs. 4 Nummer 1): Einfügung von Datenschutzhinweisen und Anfügen der neuen Rückseite
- Anlage 29 (zu § 72 Abs. 1): Neufassung der Anlage 29
- Anlage 31 (zu § 75 Abs. 5): Neufassung der Anlage 31
## Wortlaut

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- **2017-03-30** · BGBl. 2017 I S. 585 — Elfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
- **2017-06-14** · BGBl. 2017 I S. 1570 — Gesetz zu bereichsspezifischen Regelungen der Gesichtsverhüllung und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften
- **2019-06-27** · BGBl. 2019 I S. 834 — Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
- **2020-02-21** · BGBl. 2020 I S. 199 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung

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# Stellen dieser Station
- § 48a Abs. 1 Satz 2: Einführung der Regelung, dass eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter unzulässig ist.
- § 48a Abs. 1 Nummer 5a: Einführung der Regelung, dass Wahlberechtigte mit Behinderungen sich der Hilfe einer anderen Person bedienen können, wobei die Hilfeleistung bestimmten Einschränkungen unterliegt.
- § 48a Abs. 1 Nummer 6: Anpassung der Formulierung bezüglich der Strafbarkeit von unbefugtem Wählen und Wahlverfälschung.
- § 57 Abs. 1 Satz 1: Ersetzung des Begriffs 'körperliche Beeinträchtigung' durch 'Behinderung'.
- § 57 Abs. 2: Einführung neuer Regelungen zur Hilfeleistung bei der Stimmabgabe, insbesondere zur technischen Hilfe und zur Vermeidung von missbräuchlicher Einflussnahme.
- § 57 Abs. 3: Anpassung der Regelungen zur Hilfeleistung, insbesondere zur Geheimhaltung der Wahlentscheidung.
- § 57 Abs. 3: Streichung des bisherigen Absatzes 3.
- Anlage 1 (zu § 18 Abs. 6) Nummer 5: Ersetzung des Begriffs 'Wahlausschlussgrund' und Streichung von spezifischen Wahlausschlussgründen.
- Anlage 1 (zu § 18 Abs. 6) Nummer 9: Anpassung der Formulierung bezüglich des Wahlausschlusses infolge eines Richterspruchs.
- Anlage 1 (zu § 18 Abs. 6) Nummer 12: Ersetzung des Begriffs 'körperliche Beeinträchtigung' durch 'Behinderung'.
- Anlage 2 (zu § 18 Abs. 5) Nummer 5: Ersetzung des Begriffs 'Wahlausschlussgrund' und Streichung von spezifischen Wahlausschlussgründen.
- Anlage 2 (zu § 18 Abs. 5) Nummer 9: Anpassung der Formulierung bezüglich des Wahlausschlusses infolge eines Richterspruchs.
- Anlage 2 (zu § 18 Abs. 5) Nummer 13: Ersetzung des Begriffs 'körperliche Beeinträchtigung' durch 'Behinderung'.
- Anlage 5 (zu § 20 Abs. 1) Nummer 5.2: Ersetzung des Begriffs 'behinderter' und Ergänzung der Formulierung 'mit Behinderung'.
- Anlage 5 (zu § 20 Abs. 1) Nummer 6: Einführung neuer Regelungen zur Hilfeleistung bei der Stimmabgabe, insbesondere zur technischen Hilfe und zur Vermeidung von missbräuchlicher Einflussnahme.
- Anlage 9 (zu § 26) Fußnote 4: Anpassung der Formulierung bezüglich der Hilfeleistung bei der Stimmabgabe, insbesondere zur technischen Hilfe und zur Vermeidung von missbräuchlicher Einflussnahme.
- Anlage 12 (zu § 28 Abs. 3) Nummer 3: Anpassung der Formulierung bezüglich der Hilfeleistung bei der Stimmabgabe, insbesondere zur technischen Hilfe und zur Vermeidung von missbräuchlicher Einflussnahme.
- Anlage 27 (zu § 48 Abs. 1) Nummer 6: Anpassung der Formulierung bezüglich der Hilfeleistung bei der Stimmabgabe, insbesondere zur technischen Hilfe und zur Vermeidung von missbräuchlicher Einflussnahme.
- Anlage 16 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 2 und § 39 Abs. 4 Nr. 2): Neue Informationen zum Datenschutz auf der Rückseite der Bescheinigung der Wählbarkeit für die Wahl zum Deutschen Bundestag
- Anlage 21 (zu § 39 Abs. 3): Neue Informationen zum Datenschutz auf der Rückseite des Formblatts für eine Unterstützungsunterschrift (Landesliste)
- Inhaltsübersicht zu § 85: Neufassung der Angabe zu § 85 in der Inhaltsübersicht
- § 10 Abs. 1: Einfügung eines Satzes, der den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg abweichende Regelungen zur pauschalierten Auslagenersatzgestattung ermöglicht
- § 18 Abs. 5 Satz 4: Einfügung der Wörter 'oder einer Kopie der Erstausfertigung des Antrages nach Anlage 2'
- § 18 Abs. 6 Satz 3: Einfügung der Wörter 'oder einer Kopie der Erstausfertigung des Antrages nach Anlage 1'
- § 22 Abs. 2: Einfügung eines Satzes, der Wahlberechtigten mit Behinderungen die Hilfe einer anderen Person bei der Stimmabgabe ermöglicht
- § 60: Neufassung des § 60, der die Schluss der Wahlhandlung regelt
- § 67: Einfügung der Wörter 'vorberechtlich § 68 Absatz 2'
- § 68: Neufassung des § 68, der die Zählung der Wähler regelt
- § 85: Neufassung des § 85, der datenschutzrechtliche Spezialregelungen enthält
- Anlage 1 (zu § 18 Abs. 6): Verschiedene Änderungen an der Vorder- und Rückseite des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland
- Anlage 2 (zu § 18 Abs. 5): Verschiedene Änderungen an der Vorder- und Rückseite des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche
- Anlage 3 (zu § 19 Abs. 1): Einfügung des Wortes 'Wahlkreis/' vor 'Wahlbezirk/' und Ersetzen des Wortes 'unten' durch 'oben' in den Sätzen 1 und 7
- Anlage 6 (zu § 20 Abs. 2): Einfügung und Streichung von Fußnotenhinweisen
- Anlage 9 (zu § 26): Einfügung der Wörter '/der Wählerin' nach 'Unterschrift des Wählers'
- Anlage 12 (zu § 28 Abs. 3): Einfügung von Informationen zur Verwendung von Stimmzettelschablonen und Anfügen der neuen Rückseite
- Anlage 14 (zu § 34 Abs. 4): Einfügung von Datenschutzhinweisen und Anfügen der neuen Rückseite
- Anlage 15 (zu § 34 Abs. 5 Nummer 1 und 3 Buchstabe b): Einfügung von Datenschutzhinweisen und Anfügen der neuen Rückseite
- Anlage 16 (zu § 34 Abs. 5 Nummer 2 und § 39 Abs. 4 Nummer 2): Einfügung von Datenschutzhinweisen und Anfügen der neuen Rückseite
- Anlage 21 (zu § 39 Abs. 3): Einfügung von Datenschutzhinweisen und Anfügen der neuen Rückseite
- Anlage 22 (zu § 39 Abs. 4 Nummer 1): Einfügung von Datenschutzhinweisen und Anfügen der neuen Rückseite
- Anlage 29 (zu § 72 Abs. 1): Neufassung der Anlage 29
- Anlage 31 (zu § 75 Abs. 5): Neufassung der Anlage 31

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-03-30 — Elfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 585
> Station: 2020-02-21 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 199
§ 10 Abs. 2: Neufassung des Absatzes 2
§ 10 Abs. 1: Einfügung eines Satzes, der den Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg abweichende Regelungen zur pauschalierten Auslagenersatzgestattung ermöglicht

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# § 18
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-06-27Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 834
> Station: 2020-02-21Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 199
Anlage 1 (zu § 18 Abs. 6) Nummer 5: Ersetzung des Begriffs 'Wahlausschlussgrund' und Streichung von spezifischen Wahlausschlussgründen.
§ 18 Abs. 5 Satz 4: Einfügung der Wörter 'oder einer Kopie der Erstausfertigung des Antrages nach Anlage 2'
Anlage 1 (zu § 18 Abs. 6) Nummer 9: Anpassung der Formulierung bezüglich des Wahlausschlusses infolge eines Richterspruchs.
§ 18 Abs. 6 Satz 3: Einfügung der Wörter 'oder einer Kopie der Erstausfertigung des Antrages nach Anlage 1'
Anlage 1 (zu § 18 Abs. 6) Nummer 12: Ersetzung des Begriffs 'körperliche Beeinträchtigung' durch 'Behinderung'.
Anlage 1 (zu § 18 Abs. 6): Verschiedene Änderungen an der Vorder- und Rückseite des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Rückkehrer aus dem Ausland
Anlage 2 (zu § 18 Abs. 5) Nummer 5: Ersetzung des Begriffs 'Wahlausschlussgrund' und Streichung von spezifischen Wahlausschlussgründen.
Anlage 2 (zu § 18 Abs. 5) Nummer 9: Anpassung der Formulierung bezüglich des Wahlausschlusses infolge eines Richterspruchs.
Anlage 2 (zu § 18 Abs. 5) Nummer 13: Ersetzung des Begriffs 'körperliche Beeinträchtigung' durch 'Behinderung'.
Anlage 2 (zu § 18 Abs. 5): Verschiedene Änderungen an der Vorder- und Rückseite des Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für im Ausland lebende Deutsche

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# § 19
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-03-30 — Elfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 585
> Station: 2020-02-21 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 199
§ 19 Abs. 1 Satz 2 Nummer 5a: Einfügung einer neuen Nummer 5a
Anlage 3 (zu § 19 Abs. 1): Neufassung der Anlage 3
Anlage 4 (zu § 19 Abs. 2): Neufassung der Anlage 4
Anlage 3 (zu § 19 Abs. 1): Einfügung des Wortes 'Wahlkreis/' vor 'Wahlbezirk/' und Ersetzen des Wortes 'unten' durch 'oben' in den Sätzen 1 und 7

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# § 20
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-06-27Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 834
> Station: 2020-02-21Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 199
Anlage 5 (zu § 20 Abs. 1) Nummer 5.2: Ersetzung des Begriffs 'behinderter' und Ergänzung der Formulierung 'mit Behinderung'.
Anlage 5 (zu § 20 Abs. 1) Nummer 6: Einführung neuer Regelungen zur Hilfeleistung bei der Stimmabgabe, insbesondere zur technischen Hilfe und zur Vermeidung von missbräuchlicher Einflussnahme.
Anlage 6 (zu § 20 Abs. 2): Einfügung und Streichung von Fußnotenhinweisen

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 22
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1990-06-28 — Zweite Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 1199
> Station: 2020-02-21 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 199
§ 22 Abs. 4 Satz 3: Anführung von § 18 Abs. 2, 5 und 6 durch § 18 Abs. 5 und 6 ersetzt
§ 22 Abs. 2: Einfügung eines Satzes, der Wahlberechtigten mit Behinderungen die Hilfe einer anderen Person bei der Stimmabgabe ermöglicht

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# § 26
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-06-27Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 834
> Station: 2020-02-21Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 199
Anlage 9 (zu § 26) Fußnote 4: Anpassung der Formulierung bezüglich der Hilfeleistung bei der Stimmabgabe, insbesondere zur technischen Hilfe und zur Vermeidung von missbräuchlicher Einflussnahme.
Anlage 9 (zu § 26): Einfügung der Wörter '/der Wählerin' nach 'Unterschrift des Wählers'

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@@ -1,7 +1,7 @@
# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2019-06-27Gesetz zur Änderung des Bundeswahlgesetzes und anderer Gesetze
> Fundstelle: BGBl. 2019 I S. 834
> Station: 2020-02-21Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 199
Anlage 12 (zu § 28 Abs. 3) Nummer 3: Anpassung der Formulierung bezüglich der Hilfeleistung bei der Stimmabgabe, insbesondere zur technischen Hilfe und zur Vermeidung von missbräuchlicher Einflussnahme.
Anlage 12 (zu § 28 Abs. 3): Einfügung von Informationen zur Verwendung von Stimmzettelschablonen und Anfügen der neuen Rückseite

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@@ -1,11 +1,13 @@
# § 34
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-05-17 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1255
> Station: 2020-02-21 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 199
Anlage 14 (zu § 34 Abs. 4): Das Wort 'oder' wird durch 'und' ersetzt, und das Wort 'Ort,' wird gestrichen.
Anlage 16 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 2 und § 39 Abs. 4 Nr. 2): Neue Informationen zum Datenschutz auf der Rückseite der Bescheinigung der Wählbarkeit für die Wahl zum Deutschen Bundestag
§ 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1: Einfügung von bestimmten Artikeln
Anlage 14 (zu § 34 Abs. 4): Einfügung von Datenschutzhinweisen und Anfügen der neuen Rückseite
§ 34 Abs. 4 Nr. 4: Einfügung des Wortes „weiteren“
Anlage 15 (zu § 34 Abs. 5 Nummer 1 und 3 Buchstabe b): Einfügung von Datenschutzhinweisen und Anfügen der neuen Rückseite
Anlage 16 (zu § 34 Abs. 5 Nummer 2 und § 39 Abs. 4 Nummer 2): Einfügung von Datenschutzhinweisen und Anfügen der neuen Rückseite

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# § 39
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2013-05-17 — Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2013 I S. 1255
> Station: 2020-02-21 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 199
Anlage 20 (zu § 39 Abs. 1) Satz 1: Das Wort 'Partei' wird vor der gepunkteten Linie eingefügt.
Anlage 16 (zu § 34 Abs. 5 Nr. 2 und § 39 Abs. 4 Nr. 2): Neue Informationen zum Datenschutz auf der Rückseite der Bescheinigung der Wählbarkeit für die Wahl zum Deutschen Bundestag
Anlage 21 (zu § 39 Abs. 3) Satz 1: Das Wort 'Partei' wird vor der gepunkteten Linie eingefügt.
Anlage 21 (zu § 39 Abs. 3): Neue Informationen zum Datenschutz auf der Rückseite des Formblatts für eine Unterstützungsunterschrift (Landesliste)
§ 39 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2: Einfügung von bestimmten Artikeln
Anlage 16 (zu § 34 Abs. 5 Nummer 2 und § 39 Abs. 4 Nummer 2): Einfügung von Datenschutzhinweisen und Anfügen der neuen Rückseite
Anlage 21 (zu § 39 Abs. 3): Einfügung von Datenschutzhinweisen und Anfügen der neuen Rückseite
Anlage 22 (zu § 39 Abs. 4 Nummer 1): Einfügung von Datenschutzhinweisen und Anfügen der neuen Rückseite

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# § 60
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1990-01-04 — Neufassung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1990 I S. 1
> Station: 2020-02-21 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 199
§ 60: Neue Vorschriften für den Schluß der Wahlhandlung
§ 60: Neufassung des § 60, der die Schluss der Wahlhandlung regelt

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# § 67
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-03-17 — Neufassung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 495
> Station: 2020-02-21 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 199
§ 67: Neufassung des § 67 zur Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk.
§ 67: Einfügung der Wörter 'vorberechtlich § 68 Absatz 2'

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# § 68
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1994-03-17 — Neufassung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 1994 I S. 495
> Station: 2020-02-21 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 199
§ 68: Neufassung des § 68 zur Zählung der Wähler.
§ 68: Neufassung des § 68, der die Zählung der Wähler regelt

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# § 72
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-03-30 — Elfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 585
> Station: 2020-02-21 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 199
Anlage 29 (zu § 72 Abs. 1): Neufassung der Anlage 29

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# § 75
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2017-03-30 — Elfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2017 I S. 585
> Station: 2020-02-21 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 199
Anlage 31 (zu § 75 Abs. 5): Neufassung der Anlage 31

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# § 85
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 1999-05-31 — Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik bei der Wahl zum Deutschen Bundestag und bei der Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland
> Fundstelle: BGBl. 1999 I S. 1023
> Station: 2020-02-21 — Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
> Fundstelle: BGBl. 2020 I S. 199
§ 85: Gesamtaufhebung des Paragraphen
Inhaltsübersicht zu § 85: Neufassung der Angabe zu § 85 in der Inhaltsübersicht
§ 85: Neufassung des § 85, der datenschutzrechtliche Spezialregelungen enthält

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# BGBl. 2020 I S. 199
- **Titel:** Zwölfte Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2020 I S. 199
- **Verkündung:** 2020-02-21
- **Inkrafttreten:** 2020-02-21
- **Ausfertigung:** 2020-02-13
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2020/8#page=3
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** BWO_1985
## Kurz
Die Verordnung führt mehrere Änderungen an der Bundeswahlordnung durch, darunter die Einführung von pauschalierten Auslagen für die Stadtstaaten Berlin, Bremen und Hamburg sowie Anpassungen an den Wahlprozess.