BGBl. 2015 I S. 166 · Verordnung · Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften

Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 166
Inkrafttreten: 2015-03-04
Quelle: offenegesetze
Parser: llm

Eine Verkündung = ein Commit. Stammnorm-Ordner nur, wenn zugeordnet.
Historischer Paragraphentext fehlt oft; siehe FASSUNG.md / STELLEN.md.
Verkündung: 2015-03-03

BGBl-Id: bgbl1-2015-7-2
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2015-03-03 12:00:00 +00:00
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# DIREKTZAHLDURCHFV — 2014-11-13
# DIREKTZAHLDURCHFV — 2015-03-03
- **Titel:** Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsverordnung DirektZahlDurchfV)
- **Titel:** Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2014 I S. 1690
- **Inkrafttreten:** 2014-11-13
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2014/51#page=2
- **Kurz:** Diese Verordnung regelt die Durchführung von Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU.
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 166
- **Inkrafttreten:** 2015-03-04
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/7#page=6
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) und ändert marktorganisationsrechtliche Vorschriften.
## Betroffene Stellen
- § 29: Neue Vorschriften für Flächen mit Grünland, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden.
- § 30: Neue Vorschriften für Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden.
- § 31: Neue Vorschriften für Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden.
- § 32: Neue Vorschriften für Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden.
- § 33: Neue Vorschriften für Umrechnungsfaktoren bei im Umweltinteresse genutzten Flächen.
- § 13: Neue Vorschriften zur Berechnung und Anwendung des Kürzungsfaktors für Zahlungsansprüche.
- § 14: Neue Vorschriften zur Zuständigkeit der Bundesanstalt für die Überwachung und Berechnung der Mittel in der nationalen Reserve.
- § 15: Neue Vorschriften zur Mitteilung der Länder an die Bundesanstalt und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
- § 16: Neue Vorschriften zur Verwendung der nationalen Reserve für Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände.
- § 17: Neue Vorschriften zur Berechnung der Anteile der verschiedenen Kulturen für die Anbaudiversifizierung.
- § 18: Neue Vorschriften zur Berechnung der Flächen mit Dauergrünland und Ausnahmen.
- § 19: Neue Vorschriften zur Nichteinhaltung der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013.
- § 20: Neue Vorschriften zur Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland im Fall des § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes.
- § 21: Neue Vorschriften zur Anlage von Dauergrünland an anderer Stelle in derselben Region.
- § 22: Neue Vorschriften zur Rückumwandlung bei Umwandlung entgegen § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes.
- § 23: Neue Vorschriften zur Erteilung von Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland bei Abnahme des Dauergrünlandanteils um mehr als 5 Prozent.
- § 24: Neue Vorschriften zur Erteilung von Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland im Fall des Rückgangs der Abnahme des Dauergrünlandanteils auf weniger als 5 Prozent.
- § 25: Neue Vorschriften zur Nutzung brachliegender Flächen im Umweltinteresse.
- § 26: Neue Vorschriften zur Ausweisung von Terrassen als im Umweltinteresse genutzte Flächen.
- § 27: Neue Vorschriften zur Ausweisung von Landschaftselementen als im Umweltinteresse genutzte Flächen.
- § 28: Neue Vorschriften zur Ausweisung von Pufferstreifen als im Umweltinteresse genutzte Flächen.
- § 16a: Neuer Paragraph zur Zuweisung von Zahlungsansprüchen
- § 17 Abs. 2: Neuer Absatz zur Geltung von Schlägen als brachliegendes Land
- § 28 Abs. 2: Eingefügte Wörter zur Messung der Pufferstreifen
- § 28 Abs. 4: Neuer Absatz zur Definition von Gewässern
- § 32 Abs. 2: Neuer Absatz zur Anbaupflicht von stickstoffbindenden Pflanzen
- § 32 Abs. 3: Neuer Absatz zur Anbaupflicht von anderen stickstoffbindenden Pflanzen
## Wortlaut

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# Verlauf
- **2014-11-13** · BGBl. 2014 I S. 1690 — Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsverordnung DirektZahlDurchfV)
- **2015-03-03** · BGBl. 2015 I S. 166 — Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 29: Neue Vorschriften für Flächen mit Grünland, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden.
- § 30: Neue Vorschriften für Flächen mit Niederwald mit Kurzumtrieb, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden.
- § 31: Neue Vorschriften für Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden.
- § 32: Neue Vorschriften für Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden.
- § 33: Neue Vorschriften für Umrechnungsfaktoren bei im Umweltinteresse genutzten Flächen.
- § 13: Neue Vorschriften zur Berechnung und Anwendung des Kürzungsfaktors für Zahlungsansprüche.
- § 14: Neue Vorschriften zur Zuständigkeit der Bundesanstalt für die Überwachung und Berechnung der Mittel in der nationalen Reserve.
- § 15: Neue Vorschriften zur Mitteilung der Länder an die Bundesanstalt und das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
- § 16: Neue Vorschriften zur Verwendung der nationalen Reserve für Fälle höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände.
- § 17: Neue Vorschriften zur Berechnung der Anteile der verschiedenen Kulturen für die Anbaudiversifizierung.
- § 18: Neue Vorschriften zur Berechnung der Flächen mit Dauergrünland und Ausnahmen.
- § 19: Neue Vorschriften zur Nichteinhaltung der Verpflichtung nach Artikel 45 Absatz 1 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013.
- § 20: Neue Vorschriften zur Genehmigung der Umwandlung von Dauergrünland im Fall des § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes.
- § 21: Neue Vorschriften zur Anlage von Dauergrünland an anderer Stelle in derselben Region.
- § 22: Neue Vorschriften zur Rückumwandlung bei Umwandlung entgegen § 16 Absatz 3 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes.
- § 23: Neue Vorschriften zur Erteilung von Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland bei Abnahme des Dauergrünlandanteils um mehr als 5 Prozent.
- § 24: Neue Vorschriften zur Erteilung von Genehmigungen zur Umwandlung von Dauergrünland im Fall des Rückgangs der Abnahme des Dauergrünlandanteils auf weniger als 5 Prozent.
- § 25: Neue Vorschriften zur Nutzung brachliegender Flächen im Umweltinteresse.
- § 26: Neue Vorschriften zur Ausweisung von Terrassen als im Umweltinteresse genutzte Flächen.
- § 27: Neue Vorschriften zur Ausweisung von Landschaftselementen als im Umweltinteresse genutzte Flächen.
- § 28: Neue Vorschriften zur Ausweisung von Pufferstreifen als im Umweltinteresse genutzte Flächen.
- § 16a: Neuer Paragraph zur Zuweisung von Zahlungsansprüchen
- § 17 Abs. 2: Neuer Absatz zur Geltung von Schlägen als brachliegendes Land
- § 28 Abs. 2: Eingefügte Wörter zur Messung der Pufferstreifen
- § 28 Abs. 4: Neuer Absatz zur Definition von Gewässern
- § 32 Abs. 2: Neuer Absatz zur Anbaupflicht von stickstoffbindenden Pflanzen
- § 32 Abs. 3: Neuer Absatz zur Anbaupflicht von anderen stickstoffbindenden Pflanzen

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# § 16a
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-03-03 — Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 166
§ 16a: Neuer Paragraph zur Zuweisung von Zahlungsansprüchen

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# § 17
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-11-13 — Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsverordnung DirektZahlDurchfV)
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1690
> Station: 2015-03-03 — Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 166
§ 17: Neue Vorschriften zur Berechnung der Anteile der verschiedenen Kulturen für die Anbaudiversifizierung.
§ 17 Abs. 2: Neuer Absatz zur Geltung von Schlägen als brachliegendes Land

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# § 28
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-11-13 — Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsverordnung DirektZahlDurchfV)
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1690
> Station: 2015-03-03 — Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 166
§ 28: Neue Vorschriften zur Ausweisung von Pufferstreifen als im Umweltinteresse genutzte Flächen.
§ 28 Abs. 2: Eingefügte Wörter zur Messung der Pufferstreifen
§ 28 Abs. 4: Neuer Absatz zur Definition von Gewässern

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# § 32
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2014-11-13 — Verordnung zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (Direktzahlungen-Durchführungsverordnung DirektZahlDurchfV)
> Fundstelle: BGBl. 2014 I S. 1690
> Station: 2015-03-03 — Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 166
§ 32: Neue Vorschriften für Flächen mit stickstoffbindenden Pflanzen, die als im Umweltinteresse genutzte Flächen ausgewiesen werden.
§ 32 Abs. 2: Neuer Absatz zur Anbaupflicht von stickstoffbindenden Pflanzen
§ 32 Abs. 3: Neuer Absatz zur Anbaupflicht von anderen stickstoffbindenden Pflanzen

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# INVEKOSDG_2015 — 2008-04-30
# INVEKOSDG_2015 — 2015-03-03
- **Titel:** Gesetz zur Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes und des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes
- **Typ:** Änderung
- **Fundstelle:** BGBl. 2008 I S. 738
- **Inkrafttreten:** 2008-05-01 (Tag nach der Verkündung)
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2008/16#page=2
- **Kurz:** Das Gesetz ändert das InVeKoS-Daten-Gesetz und das Direktzahlungen-Verpflichtungengesetz, um die Durchführung und Kontrolle von Direktzahlungen und anderen Stützungszahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und der Förderung des ländlichen Raums zu verbessern.
- **Titel:** Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 166
- **Inkrafttreten:** 2015-03-04
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/7#page=6
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) und ändert marktorganisationsrechtliche Vorschriften.
## Betroffene Stellen
- § 1: Neufassung des Zwecks und Anwendungsbereichs
- § 2: Eingabe von Fachüberwachungsbehörden und Grundanforderungen
- § 4 Abs. 1 Nr. 4: Eingabe von Grundanforderungen im Sinne des Artikels 51 Abs. 1 Unterabs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
- Anlage, Nummer 1, Buchstabe l: Buchstabe l wird neu gefasst: 'l) Aufnahme von Wirtschaftsdünger oder sonstigen organischen Düngemitteln'
- Anlage, Nummer 1, Buchstabe p: Schlusspunkt in Buchstabe p wird durch Komma ersetzt und neue Buchstaben q und r werden angefügt
- Anlage, Nummer 3, Buchstabe e: Das Wort 'Einhaltung' wird durch 'Erhaltung' ersetzt
- Anlage, Nummer 3, Buchstabe g: Das Wort 'Einhaltung' wird durch 'Erhaltung' ersetzt
## Wortlaut

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# Verlauf
- **2008-04-30** · BGBl. 2008 I S. 738 — Gesetz zur Änderung des InVeKoS-Daten-Gesetzes und des Direktzahlungen-Verpflichtungengesetzes
- **2015-03-03** · BGBl. 2015 I S. 166 — Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften

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# Stellen dieser Station
- § 1: Neufassung des Zwecks und Anwendungsbereichs
- § 2: Eingabe von Fachüberwachungsbehörden und Grundanforderungen
- § 4 Abs. 1 Nr. 4: Eingabe von Grundanforderungen im Sinne des Artikels 51 Abs. 1 Unterabs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005
- Anlage, Nummer 1, Buchstabe l: Buchstabe l wird neu gefasst: 'l) Aufnahme von Wirtschaftsdünger oder sonstigen organischen Düngemitteln'
- Anlage, Nummer 1, Buchstabe p: Schlusspunkt in Buchstabe p wird durch Komma ersetzt und neue Buchstaben q und r werden angefügt
- Anlage, Nummer 3, Buchstabe e: Das Wort 'Einhaltung' wird durch 'Erhaltung' ersetzt
- Anlage, Nummer 3, Buchstabe g: Das Wort 'Einhaltung' wird durch 'Erhaltung' ersetzt

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# INVEKOSV — 2004-12-09
# INVEKOSV — 2015-03-03
- **Titel:** Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems sowie zur Änderung der Kartoffelstärkeprämienverordnung
- **Titel:** Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2004 I S. 3194
- **Inkrafttreten:** 2004-12-10
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2004/65#page=30
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Durchführung von Stützungsregelungen und Direktzahlungen im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) und ändert die Kartoffelstärkeprämienverordnung.
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 166
- **Inkrafttreten:** 2015-03-04
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/7#page=6
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) und ändert marktorganisationsrechtliche Vorschriften.
## Betroffene Stellen

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# Verlauf
- **2004-12-09** · BGBl. 2004 I S. 3194 — Verordnung über die Durchführung von Stützungsregelungen und gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 im Rahmen des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems sowie zur Änderung der Kartoffelstärkeprämienverordnung
- **2015-03-03** · BGBl. 2015 I S. 166 — Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften

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# OGERZEUGERORGDV_2022 — 2015-03-03
- **Titel:** Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 166
- **Inkrafttreten:** 2015-03-04
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/7#page=6
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) und ändert marktorganisationsrechtliche Vorschriften.
## Betroffene Stellen
- § 13 Abs. 3 Satz 1: Die Angabe '§ 6a' wird gestrichen.
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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# Verlauf
- **2015-03-03** · BGBl. 2015 I S. 166 — Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Stellen dieser Station
- § 13 Abs. 3 Satz 1: Die Angabe '§ 6a' wird gestrichen.

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-03-03 — Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 166
§ 13 Abs. 3 Satz 1: Die Angabe '§ 6a' wird gestrichen.

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@@ -0,0 +1,17 @@
# BGBl. 2015 I S. 166
- **Titel:** Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 166
- **Verkündung:** 2015-03-03
- **Inkrafttreten:** 2015-03-04
- **Ausfertigung:** 2015-02-24
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/7#page=6
- **Quelle:** offenegesetze
- **Parser:** llm
- **Stammnormen in diesem Commit:** INVEKOSV, VERORDNUNG-ZUM-INTEGRIERTEN-VERWALTUNGS-UND-KONTROLLSYSTEM, OGERZEUGERORGDV_2022, INVEKOSDG_2015, DIREKTZAHLDURCHFV
## Kurz
Die Verordnung regelt die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) und ändert marktorganisationsrechtliche Vorschriften.

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# VERORDNUNG-ZUM-INTEGRIERTEN-VERWALTUNGS-UND-KONTROLLSYSTEM — 2015-03-03
- **Titel:** Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
- **Typ:** Verordnung
- **Fundstelle:** BGBl. 2015 I S. 166
- **Inkrafttreten:** 2015-03-04
- **Blatt:** https://offenegesetze.de/veroeffentlichung/bgbl1/2015/7#page=6
- **Kurz:** Die Verordnung regelt die Durchführung von Stützungsregelungen und des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems (InVeKoS) und ändert marktorganisationsrechtliche Vorschriften.
## Betroffene Stellen
- § 7: Neue Vorschriften für die Form und Frist des Sammelantrags
- § 8: Neue Vorschriften für betriebsbezogene Angaben im Sammelantrag
- § 9: Neue Vorschriften für den Nachweis des aktiven Betriebsinhabers
- § 10: Neue Vorschriften für flächenbezogene Angaben im Sammelantrag
- § 11: Neue Vorschriften für besondere Angaben zur Überprüfung der Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden
- § 12: Neue Vorschriften für Angaben bei Anbau von Nutzhanf
- § 13: Neue Vorschriften für Angaben beim Anbau von Hopfen
- § 4: Neue Vorschriften für die Erklärung bei Beantragung der Umverteilungsprämie
- § 5: Neue Vorschriften für die Angaben bei Beantragung der Zahlung für Junglandwirte
- § 6: Neue Vorschriften für die Angaben hinsichtlich der Einhaltung grundlegender Anforderungen
- § 14: Neue Vorschriften für die Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung
## Wortlaut
Der volle Paragraphentext dieser historischen Fassung ist in den
vorliegenden Daten **nicht** enthalten. Siehe `HINWEIS.md`.

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# Hinweis zur Fassungsgeschichte
Jeder Commit in diesem Repository ist **eine Verkündung** im Bundesgesetzblatt
(eine Änderung, ein Erlass, eine Bekanntmachung). Der letzte Commit eines
Gesetzesordners ist der heutige konsolidierte Wortlaut von
[gesetze-im-internet.de](https://www.gesetze-im-internet.de).
Alle Blätter liegen unter `verkuendungen/`. Stammnormen (BGB, StGB, …) nur
dann im selben Commit, wenn der Parser sie der Verkündung zuordnen konnte.
**Historischer Wortlaut fehlt oft.** Ältere Commits tragen Metadaten
(`FASSUNG.md`, `STELLEN.md`), keinen erfundenen Altwortlaut.
`git blame` auf dem heutigen Text zeigt deshalb typischerweise den GII-Commit.
Trailer zum Deduplizieren: `BGBl-Id: …`

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@@ -0,0 +1,3 @@
# Verlauf
- **2015-03-03** · BGBl. 2015 I S. 166 — Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften

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@@ -0,0 +1,13 @@
# Stellen dieser Station
- § 7: Neue Vorschriften für die Form und Frist des Sammelantrags
- § 8: Neue Vorschriften für betriebsbezogene Angaben im Sammelantrag
- § 9: Neue Vorschriften für den Nachweis des aktiven Betriebsinhabers
- § 10: Neue Vorschriften für flächenbezogene Angaben im Sammelantrag
- § 11: Neue Vorschriften für besondere Angaben zur Überprüfung der Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden
- § 12: Neue Vorschriften für Angaben bei Anbau von Nutzhanf
- § 13: Neue Vorschriften für Angaben beim Anbau von Hopfen
- § 4: Neue Vorschriften für die Erklärung bei Beantragung der Umverteilungsprämie
- § 5: Neue Vorschriften für die Angaben bei Beantragung der Zahlung für Junglandwirte
- § 6: Neue Vorschriften für die Angaben hinsichtlich der Einhaltung grundlegender Anforderungen
- § 14: Neue Vorschriften für die Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung

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# § 10
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-03-03 — Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 166
§ 10: Neue Vorschriften für flächenbezogene Angaben im Sammelantrag

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# § 11
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-03-03 — Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 166
§ 11: Neue Vorschriften für besondere Angaben zur Überprüfung der Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 12
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-03-03 — Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 166
§ 12: Neue Vorschriften für Angaben bei Anbau von Nutzhanf

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# § 13
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-03-03 — Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 166
§ 13: Neue Vorschriften für Angaben beim Anbau von Hopfen

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 14
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-03-03 — Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 166
§ 14: Neue Vorschriften für die Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 4
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-03-03 — Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 166
§ 4: Neue Vorschriften für die Erklärung bei Beantragung der Umverteilungsprämie

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 5
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-03-03 — Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 166
§ 5: Neue Vorschriften für die Angaben bei Beantragung der Zahlung für Junglandwirte

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 6
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-03-03 — Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 166
§ 6: Neue Vorschriften für die Angaben hinsichtlich der Einhaltung grundlegender Anforderungen

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# § 7
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-03-03 — Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 166
§ 7: Neue Vorschriften für die Form und Frist des Sammelantrags

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 8
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-03-03 — Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 166
§ 8: Neue Vorschriften für betriebsbezogene Angaben im Sammelantrag

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@@ -0,0 +1,7 @@
# § 9
> Historischer Wortlaut für diese Fassung liegt **nicht** vor.
> Station: 2015-03-03 — Verordnung zum Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem und zur Änderung marktorganisationsrechtlicher Vorschriften
> Fundstelle: BGBl. 2015 I S. 166
§ 9: Neue Vorschriften für den Nachweis des aktiven Betriebsinhabers