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# § 16 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens
(1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens sind höchstens vier der folgenden Auswahlinstrumente einzusetzen:
1.Aufsatz,
2.Leistungstest,
3.Persönlichkeitstest,
4.Simulationsaufgabe und
5.biographischer Fragebogen.
(2) Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens dauert in der Regel einen halben Arbeitstag.