# § 16 Schriftlicher Teil des Auswahlverfahrens (1) Im schriftlichen Teil des Auswahlverfahrens sind höchstens vier der folgenden Auswahlinstrumente einzusetzen: 1.Aufsatz, 2.Leistungstest, 3.Persönlichkeitstest, 4.Simulationsaufgabe und 5.biographischer Fragebogen. (2) Der schriftliche Teil des Auswahlverfahrens dauert in der Regel einen halben Arbeitstag.