MECHATRONIKERAUSBV
Verordnung über die Berufsausbildung zum Mechatroniker und zur Mechatronikerin
Dieses Verzeichnis enthält die einzelnen Paragraphen dieses Gesetzes.
- § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
- § 2 Dauer der Berufsausbildung
- § 3 Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
- § 4 Durchführung der Berufsausbildung
- § 5 Abschlussprüfung
- § 6 Teil 1 der Abschlussprüfung
- § 7 Teil 2 der Abschlussprüfung
- § 8 Gewichtungs- und Bestehensregelung
- § 9 Zusatzqualifikationen
- § 10 Gegenstand der Zusatzqualifikationen
- § 11 Antrag auf Prüfung der Zusatzqualifikation, Zeitpunkt
- § 12 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Digitale Vernetzung
- § 13 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Programmierung
- § 14 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation IT-Sicherheit
- § 15 Anforderungen für die Prüfung der Zusatzqualifikation Additive Fertigungsverfahren
- § 16 Durchführung und Bestehen der Prüfung der Zusatzqualifikation
- § 17 Bestandsschutz
- § 18 Änderung bestehender Berufsausbildungsverhältnisse
- § 19 Zusatzqualifikation für bestehende Berufsausbildungsverhältnisse