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lawgit/laws_md/awp_dfortbv/§3.md

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# § 3 Gliederung der Prüfung
(1) Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
1.Lernprozesse und Lernbegleitung,
2.Planungsprozesse in der beruflichen Bildung,
3.Berufspädagogisches Handeln.
(2) Im Prüfungsteil „Lernprozesse und Lernbegleitung“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft:
1.Gestaltung von Lernprozessen und Lernbegleitung,
2.Lernpsychologisch, jugend-, erwachsenen- und sozialpädagogisch gestützte Lernbegleitung,
3.Medienauswahl und -einsatz,
4.Lern- und Entwicklungsberatung.
Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt.
(3) Im Prüfungsteil „Planungsprozesse in der beruflichen Bildung“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft:
1.Organisation und Planung beruflicher Bildungsprozesse,
2.Gewinnung, Eignungsfeststellung und Auswahl von Auszubildenden,
3.Bewertung von Lernleistungen sowie Prüfen und Prüfungsgestaltung,
4.Berufspädagogische Begleitung von Fachkräften in der Aus- und Weiterbildung,
5.Qualitätssicherung von beruflichen Bildungsprozessen.
Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt.
(4) (weggefallen)