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# § 2 Kategorien der Zuverlässigkeitsüberprüfung
Dem Umfang der Zugangsberechtigung oder der Verantwortung entsprechend wird nach Maßgabe des § 5
1.eine umfassende Zuverlässigkeitsüberprüfung (Kategorie 1),
2.eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung (Kategorie 2) oder
3.eine einfache Zuverlässigkeitsüberprüfung (Kategorie 3)
durchgeführt.