# § 2 Kategorien der Zuverlässigkeitsüberprüfung Dem Umfang der Zugangsberechtigung oder der Verantwortung entsprechend wird nach Maßgabe des § 5 1.eine umfassende Zuverlässigkeitsüberprüfung (Kategorie 1), 2.eine erweiterte Zuverlässigkeitsüberprüfung (Kategorie 2) oder 3.eine einfache Zuverlässigkeitsüberprüfung (Kategorie 3) durchgeführt.