282 B
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§ 78 Beteiligte
Beteiligte sind 1.Antragsteller und Antragsgegner, 2.diejenigen, an die die Finanzbehörde den Verwaltungsakt richten will oder gerichtet hat, 3.diejenigen, mit denen die Finanzbehörde einen öffentlich-rechtlichen Vertrag schließen will oder geschlossen hat.