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# § 16
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Zur Bezeichnung des Berechtigten sind im Schiffregister einzutragen:
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1.bei natürlichen Personen der Name (Vorname und Familienname), der Beruf und der Wohnort sowie nötigenfalls andere die Berechtigten deutlich kennzeichnende Merkmale;
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2.bei rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen die Firma oder der Name und der Sitz.
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