# § 16 Zur Bezeichnung des Berechtigten sind im Schiffregister einzutragen: 1.bei natürlichen Personen der Name (Vorname und Familienname), der Beruf und der Wohnort sowie nötigenfalls andere die Berechtigten deutlich kennzeichnende Merkmale; 2.bei rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen die Firma oder der Name und der Sitz.